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DE202005001101U1 - Filtersieb für Wasserauslaufarmaturen - Google Patents

Filtersieb für Wasserauslaufarmaturen Download PDF

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DE202005001101U1 DE200520001101 DE202005001101U DE202005001101U1 DE 202005001101 U1 DE202005001101 U1 DE 202005001101U1 DE 200520001101 DE200520001101 DE 200520001101 DE 202005001101 U DE202005001101 U DE 202005001101U DE 202005001101 U1 DE202005001101 U1 DE 202005001101U1
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Abstract

Filtersieb (2) für Wasserauslaufarmaturen mit einer Anzahl von Durchfluß- oder Sieböffnungen (7) das (2) als einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das als Kunststoffspritzgussteil ausgestaltete Filtersieb (2) aus einem transparenten Kunststoffmaterial hergestellt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Filtersieb für Wasserauslaufarmaturen mit einer Anzahl von Durchfluß- oder Sieböffnungen, das als einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildet ist.
  • Man kennt bereits Filtersiebe, die Strahlreglern, Durchflussmengenreglern, Durchflußbegrenzern und/ oder Rückflußverhinderern in Strömungsrichtung vorgeschaltet sind und diese sanitären Einsetzteile gegen die im Wasser mitgeführten Schmutzpartikel schützen sollen. Diese, in eine Wasserleitung einsetzbaren Filtersiebe sind mit den sanitären Einzelteilen meist lösbar verbunden und werden als zusammengehörige Funktionseinheit in ein Auslaufmundstück eingesetzt, das am Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur lösbar befestigbar ist. Das Filtersieb ist regelmäßig aus einem gegebenenfalls undurchsichtigen eingefärbten Kunststoff hergestellt, der die Sicht auf die abströmseitigen Einsetzteile versperrt. Da das eingefärbte Filtersieb die Sicht versperrt und da die Sicht erst Recht bei einem in ein Auslaufmundstück bereits eingesetzten Einsetzteil versperrt ist, ist nicht ohne weiteres erkennbar, ob überhaupt und gegebenenfalls welche Einsetzteile abströmseitig folgen und inwieweit diese Einsetzteile funktionsfähig sind.
  • Es besteht daher insbesondere die Aufgabe, ein Filtersieb der eingangs erwähnten Art zu schaffen, dessen Funktionalität gegebenenfalls auch im Zusammenwirken mit anderen sanitären Einsetzteilen selbst in montiertem Zustand ohne weiteres überprüfbar ist.
  • Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht insbesondere darin, dass das als Kunststoffspritzgussteil ausgestaltete Filtersieb aus einem transparenten Kunststoffmaterial hergestellt ist. Das erfindungsgemäße und als Kunststoffspritzgussteil ausgestaltete Filtersieb ist aus transparentem Kunststoffmaterial hergestellt. Da das Filtersieb aus transparentem Kunststoffmaterial hergestellt ist, lässt es die Sicht auch auf seine Abströmseite selbst dann zu, wenn das Filtersieb an weiteren sanitären Einsetzteilen montiert und/oder in ein Auslaufmundstück eingesetzt ist. Der Hersteller oder der Anwender kann somit ohne weiteres kontrollieren, ob das Filtersieb mit oder ohne weitere Einsetzteile bereitsteht und ob sich die gegebenenfalls benötigten Einsetzteile in einem sichtbar funktionsfähigen Zustand befinden.
  • Dabei wird eine Ausführungsform bevorzugt, bei der das Filtersieb abströmseitig mit zumindest einem sanitären Einsetzteil lösbar verbindbar ist. Ein solches Filtersieb kann die Funktionalität der abströmseitig nachgeschalteten Einsetzteile auf zweifache Weise sichern, in dem es zum einen die im Wasser mitgeführten Schmutzpartikel ausfiltert, die andernfalls die Funktion der Einsetzteile beeinträchtigen könnten, und in dem es zum anderen eine Sichtkontrolle auf die Abströmseite des Filtersiebes und die gegebenenfalls dahinter liegenden Einsetzteile erlaubt.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Filtersieb die Sicht auf die Zuströmseite eines dem Filtersieb zugeordneten Einsetzteiles freigibt oder freihält. Dabei sieht eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung vor, dass das Filtersieb abströmseitig einem Durchflussmengenregler zugeordnet ist. Sanitäre Einsetzteile und insbesondere Durchflussmengenregler sind vor allem auf ihrer Zuströmseite komplex und/oder mehrteilig ausgestaltet, so dass sich hier eine Sichtkontrolle in besonderem Maße empfiehlt.
  • Das erfindungsgemäße Filtersieb kann auch Bestandteil einer mehrteiligen Funktionseinheit sein. Dabei sieht eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung vor, dass dem Filtersieb ein Durchflussmengenregler zugeordnet ist, auf dessen Zuströmseite das Filtersieb und auf dessen Abströmseite ein Strahlregler angeordnet ist.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass der Durchflussmengenregler einen Steuerspalt hat, dessen Durchflussquerschnitt mittels eines unter dem Druck des zuströmenden Wassers verformbaren O-Rings aus elastischem Material veränderbar ist und dass der O-Ring durch das dem Durchflussmengenregler zugeordnete Filtersieb sichtbar ist. Da bei einer solchen Ausführungsform der O-Ring beweglich und dementsprechend locker am Durchflussmengenregler befestigt ist, besteht die Gefahr, dass dieser zwingend benötigte O-Ring eventuell sogar während des Zusammenbaus des Durchflussmengenreglers verloren geht. Wird nun an der Zuströmseite des Durchflussmengenreglers ein üblicherweise undurchsichtiges Filtersieb befestigt, ist anschließend nicht mehr ohne weiteres erkennbar, dass der mit dem Filtersieb verbundene Durchflussmengenregler mangels O-Rings an sich funktionsunfähig ist. Mittels einer bloßen Sichtkontrolle durch das erfindungsgemäße Filtersieb ist demgegenüber ohne weiteres erkennbar, dass dem damit verbundenen Durchflussmengenregler der benötigte O-Ring fehlt.
  • Die vom Filtersieb ausgefilterten Schmutzpartikel legen sich am Umfangsrand des Filtersiebes fest, ohne die Sicht durch das Filtersieb zu beeinträchtigen, wenn das Filtersieb in Richtung zur Zuströmseite konvex oder kegelförmig gewölbt ist.
  • Eine Sichtkontrolle auch durch die Sieböffnungen des erfindungsgemäßen Filtersiebes wird erleichtert, wenn die Sieböffnungen des Filtersiebes etwa koaxial zueinander und vorzugsweise achsparallel zur Sieb-Längsachse angeordnet sind.
  • Das Filtersieb kann die abströmseitig benötigten Durchflussmengenregler oder dergleichen Einsetzteile gegen einen Verlust ihres O-Rings oder dergleichen Bestandteile sichern, wenn das Filtersieb mittels einer Rastverbindung mit dem zumindest einen sanitären Einsetzteil lösbar verbindbar ist. Dabei sieht eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung vor, dass das Filtersieb einen Ringbund hat, und dass dieser Ringbund mit zumindest einem Rastvorsprung oder dergleichen Rastmittel des zumindest einen Einsetzteiles lösbar verbindbar ist, welches an dessen zuströmseitiger Stirnseite vorgesehen ist.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass das Filtersieb in ihrem lichten Sieböffnungsquerschnitt sechseckige und wabenförmig angeordnete Sieböffnungen hat. Diese Ausführungsform zeichnet sich trotz seiner Sieböffnungen nicht nur durch einen vergleichsweise großen lichten Durchflussquerschnitt aus, vielmehr erlaubt dieser ver gleichsweise große lichte Durchflussquerschnitt eine besonders gute Sichtkontrolle auf die Abströmseite des Filtersiebes und die gegebenenfalls dahinterliegenden Einsetzteile.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie der Zeichnung. Nachstehend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles noch näher dargestellt.
  • Es zeigt:
  • 1 eine sanitäre Funktionseinheit, die aus einem Strahlregler, einem Durchflussmengenregler sowie einem zuströmseitigen Filtersieb besteht,
  • 2 die sanitäre Funktionseinheit aus 1 in einer perspektivischen Darstellung auf ihre Zuströmseite und
  • 3 die sanitäre Funktionseinheit aus 1 und 2 in einer Draufsicht auf ihre Zuströmseite, wobei das aus transparentem Kunststoffmaterial bestehende Filtersieb auch eine Sichtkontrolle auf den abströmseitig dahinterliegenden Durchflussmengenregler erlaubt.
  • In den 1 bis 3 ist eine sanitäre Funktionseinheit 1 dargestellt, die in ein nicht weiter gezeigtes Auslaufmundstück einsetzbar ist, welches am Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur angeschraubt werden kann. Die sanitäre Funktionseinheit 1 weist ein zuströmseitiges Filter- oder Vorsatzsieb 2 auf, dem abströmseitig ein Durchflussmengenregler 3 und ein Strahlregler 4 nachgeschaltet sind.
  • Von den lösbar miteinander verbindbaren Bestandteilen 2, 3 und 4 der Funktionseinheit 1 ist der abströmseitige Strahlregler 4 dazu bestimmt, aus dem durchströmenden Wasser einen homogenen, perlend-weichen Wasserstrahl zu formen. Mit dem zwischen Strahlregler 4 und Filtersieb 2 angeordneten Durchflussmengenregler 3 wird die Wassermenge pro Zeiteinheit auf einen festgelegten Maximalwert eingeregelt. Das Filtersieb 2 hat u.a. die Aufgabe, die abströmseitig nachgeschalteten sanitären Einsetzteile 3, 4 vor den im Wasser eventuell mitgeführten Schmutzpartikeln zu bewahren, die andernfalls die Durchflussöffnungen dieser Einsetzteile 3, 4 verstopfen und deren Funktion beeinträchtigen könnten.
  • Das Filtersieb 2 ist als einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildet und aus einem transparenten Kunststoffmaterial hergestellt. Da das Filtersieb 2 aus transparentem Kunststoffmaterial hergestellt ist, gibt es die Sicht auf die Zuströmseite des mit dem Filtersieb 2 lösbar verbundenen sanitären Einsetzteiles 3 frei.
  • In 1 ist erkennbar, dass der Durchflussmengenregler 3 einen Steuerspalt 5 hat, dessen Durchflussquerschnitt mittels eines unter dem Druck des zuströmenden Wassers verformbaren O-Rings 6 aus elastischem Material veränderbar ist. Da der O-Ring 6 beweglich am Durchflussmengenregler 3 befestigt ist, besteht die Gefahr, dass sich der O-Ring vom Durchflussmengenregler 3 lösen und verloren gehen kann.
  • Das Filtersieb 2 sichert nun die Funktionalität des Durchflussmengenreglers 3 in mehrfacher Weise; das Filtersieb 2 filtert nämlich zum einen die im Wasser mitgeführten Schmutzpartikel aus, die andernfalls die Funktion der Einsetzteile beeinträchtigen könnten -, zum anderen erlaubt es eine Sichtkontrolle auf die Abströmseite des Filtersiebes 2 und die da hinterliegenden Einsetzteile. Mittels einer bloßen Sichtkontrolle durch das Filtersieb 2 ist gegebenenfalls ohne weiteres erkennbar, dass dem damit verbundenen Durchflussmengenregler 3 der benötigte O-Ring 6 fehlt. Darüber hinaus sichert das mit dem Durchflussmengenregler 3 lösbar verbundene Filtersieb 2 den Durchflussmengenregler 3 gegen einen nachträglichen Verlust seines O-Rings 6.
  • Durch die Transparenz des Filtersiebes 2 ist es dem Anwender also ohne weiteres möglich, auch bei einem bereits in ein Auslaufmundstück eingesetzten Filtersieb 2 zu erkennen, ob überhaupt und gegebenenfalls welche Einsetzteile 3, 4 abströmseitig folgen und inwieweit diese Einsetzteile 3, 4 funktionsfähig sind.
  • Die Transparenz des Filtersiebes 2 wird noch dadurch erhöht, dass die Sieböffnungen 7 im wesentlichen koaxial zueinander und etwa achsparallel zur Sieb-Längsachse angeordnet sind. Somit ist auch die Durchsicht durch die Sieböffnungen 7 gewährleistet. Darüber hinaus ist das Filtersieb 2 in Richtung zur Zuströmseite konvex oder kegelförmig gewölbt, so dass eventuelle Schmutzpartikel sich nur am Umfangsrand des Filtersiebes 2 festsetzen und nicht die Siebfläche bedecken und die Sichtkontrolle durch das Sieb 2 behindern können.
  • Es ist ein besonderer Vorteil eines derart transparenten Filtersiebes, dass durch das Filtersieb 2 auch eine eventuelle Farbcodierung des darunter befindlichen Durchflussmengenreglers 3 erkennbar ist, welche Farbcodierung einen Rückschluß beispielsweise auf die Durchflussleistung dieses Reglers 3 erlaubt.
  • Das Filtersieb 2 weist in ihrem lichten Sieböffnungsquerschnitt sechseckige und wabenförmig angeordnete Sieböffnungen 7 auf. Durch diese Ausgestaltung der Sieböffnungen 7 des Filtersiebes 2 zeichnet sich das Filtersieb 2 nicht nur durch einen vergleichsweise großen Durchflussquerschnitt aus, vielmehr wird dadurch die Sichtkontrolle durch das Filtersieb 2 noch zusätzlich begünstigt.
  • Aus 1 ist erkennbar, dass das Filtersieb 2 mittels einer Rastverbindung mit dem Durchflussmengenregler 3 lösbar verbindbar ist. Das Filtersieb 2 weist dazu einen Ringbund 8 auf, der mit einem Rastvorsprung 9 oder dergleichen Rastmittel des Strahlreglers 4 lösbar verbindbar ist. Dieser Rastvorsprung 9 ist an der zuströmseitigen Stirnseite des Strahlreglers 4 vorgesehen. Da der Durchflussmengenregler 3 in einer zuströmseitigen Aussparung des Strahlreglers 4 eingesetzt und lösbar befestigt ist, sichert das den Durchflussmengenregler 3 überdeckende Filtersieb 2 auch diesen. Das mit dem Strahlregler 4 lösbar verrastete Filtersieb 2 hat dazu einen abströmseitigen Zentralsteg 10, der den in der Strahlregler-Aussparung befindlichen Durchflussmengenregler 3 zwischen Strahlregler 4 und Filtersieb 2 hält.

Claims (11)

  1. Filtersieb (2) für Wasserauslaufarmaturen mit einer Anzahl von Durchfluß- oder Sieböffnungen (7) das (2) als einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das als Kunststoffspritzgussteil ausgestaltete Filtersieb (2) aus einem transparenten Kunststoffmaterial hergestellt ist.
  2. Filtersieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtersieb (2) abströmseitig mit zumindest einem sanitären Einsetzteil (3, 4) lösbar verbindbar ist.
  3. Filtersieb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtersieb (2) die Sicht auf die Zuströmseite eines dem Filtersieb (2) zugeordneten sanitären Einsetzteiles (3, 4) freigibt oder freihält.
  4. Filtersieb nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtersieb (2) abströmseitig einem Durchflussmengenregler (3) zugeordnet ist.
  5. Filtersieb nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass dem Filtersieb (2) ein Durchflussmengenregler (3) zugeordnet ist, auf dessen Zuströmseite das Filtersieb (2) und auf dessen Abströmseite ein Strahlregler (4) angeordnet ist.
  6. Filtersieb nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchflussmengenregler (3) einen Steuerspalt (5) hat, dessen Durchflussquerschnitt mittels eines unter den Druck des zuströmenden Wassers verformbaren O-Rings (6) aus elastischem Material veränderbar ist und dass der O-Ring (6) durch das dem Durchflussmengenregler (3) zugeordnete Filtersieb (2) sichtbar ist.
  7. Filtersieb nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtersieb (2) in Richtung zur Zuströmseite konvex oder kegelförmig gewölbt ist.
  8. Filtersieb nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Sieböffnungen (7) des Filtersiebes (2) etwa koaxial zueinander und vorzugsweise achsparallel zur Sieb-Längsachse angeordnet sind.
  9. Filtersieb nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtersieb (2) mittels einer Rastverbindung mit dem zumindest einen sanitären Einsetzteil (3) lösbar verbindbar ist.
  10. Filtersieb nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtersieb (2) einen Ringbund (8) hat, und dass dieser Ringbund (8) mit zumindest einem Rastvorsprung (9) oder dergleichen Rastmittel des zumindest einen Einsetzteiles (3) lösbar verbindbar ist, welches (9) an dessen zuströmseitiger Stirnseite vorgesehen ist.
  11. Filtersieb nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtersieb (2) in ihrem lichten Sieböffnungsquerschnitt sechseckige und wabenförmig angeordnete Sieböffnungen (7) hat.
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