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DE202004019482U1 - Elektrische Maschine - Google Patents

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Abstract

Elektrische Maschine (10) vom Axialfeldtyp mit einem Gehäuse (12) und einem relativ zu diesem drehbar im Gehäuse gelagerten Rotor mit aus dem Gehäuse herausgeführter Rotorwelle (24), einer Vielzahl von mit Abstand von der Rotor-Drehachse in Winkelabständen ortsfest im Gehäuse angeordneten Elektromagnet-Bauelementen (28) mit jeweils einem eine Spulenwicklung (30) aus einem oder mehreren Leitern tragenden weichmagnetischen Spulenkern (32) und mit in Winkelabständen angeordneten, mit jeweils einer Polfläche zu den Stirnflächen der Spulenkerne (32) gegenüberstehend ausgerichteten, drehfest im oder am Rotor gehalterten Permanentmagneten (27) mit in Umfangsrichtung aufeinanderfolgend jeweils entgegengesetzter Polarität ihrer Polflächen, wobei die Spulenkerne (32) der Elektromagnet-Bauelemente (28) derart parallel zur Drehachse der Rotorwelle (24) im Gehäuseinnern angeordnet sind, dass ihre gegenüberliegenden Stirnflächen jeweils in zwei voneinander beabstandeten, Ebenen liegen und die Enden der die Spulenwicklung (30) bildenden elektrischen Leiter der einzelnen Elektromagnet-Bauelemente über eine elektrische oder elektronische Steuereinrichtung zu wenigstens zwei elektrischen Anschlüssen zusammengeschaltet sind und der Rotor wenigstens...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine elektrische Maschine vom Axialfeldtyp mit einem Gehäuse und einem relativ zu diesem drehbar im Gehäuse gelagerten Rotor mit aus dem Gehäuse herausgeführter Rotorwelle, einer Vielzahl von mit Abstand von der Rotor-Drehachse in Winkelabständen ortsfest im Gehäuse angeordneten Elektromagnet-Bauelementen mit jeweils einem eine Spulenwicklung aus einem oder mehreren Leitern tragenden weichmagnetischen Spulenkern und mit in Winkelabständen angeordneten, mit jeweils einer Polfläche zu den Stirnflächen der Spulenkerne gegenüberstehend ausgerichteten, drehfest im oder am Rotor gehalterten Permanentmagneten mit in Umfangsrichtung aufeinander folgend jeweils entgegengesetzter Polarität ihrer Polflächen, wobei die Spulenkerne der Elektromagnet-Bauelemente derart parallel zur Drehachse der Rotorwelle im Gehäuseinnern angeordnet sind, dass ihre gegenüberliegenden Stirnflächen jeweils in zwei voneinander beabstandeten Ebenen liegen und die Enden der die Spulenwicklung bildenden elektrischen Leiter der einzelnen Elektromagnet-Bauelemente über eine elektrische oder elektronische Steuereinrichtung zu wenigstens zwei elektrischen Anschlüssen zusammengeschaltet sind und der Rotor wenigstens zwei sich radial bis vor die Stirnflächen der Spulenkerne erstreckende äußere Läuferscheiben aufweist, in denen die Perma nentmagneten zu den jeweils zugeordneten Spulenkern-Stirnflächen ausgerichtet gehalten sind.
  • Solche, aufgrund ihrer Bauart auch als Axialfeldmaschine bezeichnete elektrische Motore bzw. Generatoren weisen aufgrund ihrer Bauart ein günstiges Leistungsgewicht auf, d.h. sie können bei geringen äußeren Gehäuseabmessungen und relativ geringem Gewicht mit hoher Leistungsaufnahme bzw. -abgabe betrieben werden. Bei einer bekannten Maschine der eingangs erwähnten Art ( EP 1 153 469 B1 ) erfolgt die Abfuhr der während des Betriebs der Maschine auch bei hohem Wirkungsgrad auftretenden Erwärmung aufgrund von Leistungsverlusten über das Gehäuse der Maschine, wobei die in den Elektromagnet-Bauelementen – z.B. durch Wirbelstromverluste in den Spulenkern etc. – erzeugte Verlustwärme durch einen innerhalb des Gehäuses durch entsprechende Ausbildung des Rotors erzeugten geschlossenen Kühlluftkreislauf aufgenommen und an die Gehäusewandung abgeführt wird. Es hat sich gezeigt, dass hierdurch – insbesondere bei Maschinen mit größeren Abmessungen – für einen stabilen Dauerbetrieb hinreichende Wärmeabfuhr erreichbar ist. Probleme treten dann auf, wenn beispielsweise Elektromotoren weiter verringerter Baugröße mit relativ weiter erhöhten Leistungen betrieben werden sollen. In diesem Fall wird die Abfuhr der anfallenden Wärme zumindest im Dauerbetrieb schwierig, zumal eine Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit des inneren Kühlluftstroms – sofern überhaupt konstruktiv verwirklichbar – eine erhöhte Leistungsaufnahme für die Erzeugung des Kühlluftstroms erfordert.
  • Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, das Leistungsgewicht der bekannten elektrischen Maschinen weiter zu verbessern, d.h. eine erhöhte Leistungsaufnahme bzw. -abgabe bei weiter verringerten Gehäuseabmessungen ohne Leistungsverlust zu ermöglichen.
  • Ausgehend von einer Maschine der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Elektromagnet-Bauelemente zumindest in dem der Innenwandung der Umfangsfläche des Gehäuses gegenüberstehenden radial äußeren Bereich ihrer Spulenwicklungen über ein wärmeleitendes Material mit der Innenseite der Gehäuse-Umfangswandung großflächig in wärmeleitender Verbindung steht. Diese Ausgestaltung erlaube die Wärmeabfuhr der in den Elektromagnet-Bauelementen anfallenden Verlustwärme direkt über Wärmeleitungen an das Gehäuse, wodurch ein ge schlossener innerer Kühlluftkreislauf entfallen kann. Der für den Kühlluftkreislauf erforderliche konstruktive Aufwand und die zu seiner Aufrechterhaltung erforderliche zusätzliche Antriebsenergie entfällt dann.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung umschließt das wärmeleitende Material die Elektromagnet-Bauelemente dann bis auf die mit den Polflächen der Permanentmagneten im Rotor ausgerichteten Stirnflächen der Spulenkerne weitgehend vollständig.
  • Dabei kann die Ausgestaltung dann mit Vorteil so getroffen sein, dass das wärmeleitende Material zumindest im radial der äußeren, der Innenseite der Umfangswandung des Gehäuses gegenüberliegenden Bereich der Spulenwicklungen der Elektromagnet-Bauelemente einen einstückigen kreisringförmig geschlossenen Wärmeleitkörper bildet, in welchem die Elektromagnet-Bauelemente eingeschlossen sind.
  • Die Elektromagnet-Bauelemente sind im Bereich der den Polflächen der Permanentmagneten zugewandten Stirnflächen der Spulenkerne zweckmäßig als den Polflächen der Permanentmagnete mit geringem Abstand gegenüberstehende Polschuhe ausgebildet, wobei dann diese Polschuhe mittels mechanisch und/oder thermisch widerstandsfähiger Trägerplatten mit dem Gehäuse verbunden sind.
  • Die Trägerplatten können dabei mit Vorteil aus einem nicht magnetischen Material hergestellt sein. In Frage kommt hier keramisches Material oder auch Aluminium bzw. eine geeignete Aluminiumlegierung, wobei die Polschuhe der Elektromagnet-Bauelemente dann zweckmäßig in Richtung zu den Polflächen der Permanentmagneten über die Trägerplatte vorstehen.
  • Die Abfuhr der anfallenden Verlustwärme kann durch eine zusätzliche Flüssigkeitskühlung der bei elektrischer Maschine undrehbar gehaltenen Bauteile erhöht werden.
  • So ist es möglich, bei einer Maschine mit drehangetriebener Rotorwelle das Gehäuse mit einer Flüssigkeitskühlung zu versehen, wobei dann zweckmäßig in der Wandung des Gehäuses wenigstens ein Hohlraum vorgesehen ist, welcher mit einer Kühlflüssigkeit durchströmbar ist.
  • Falls der Abtrieb der Maschine in der – z.B. bei Radnabenantrieben üblichen – Weise durch ein auf der statisch gehaltenen Rotorwelle drehangetriebenes Gehäuse erfolgt, kann die Ausgestaltung alternativ so getroffen sein, dass die den die Permanentmagnete halternden Rotor drehfest mit der Rotorwelle verbindende Nabe mit wenigstens einem Hohlraum versehen ist, welcher mit einer Kühlflüssigkeit durchströmbar ist.
  • Das die Elektromagnet-Bauelemente umschließende wärmeleitende Material kann als vorgeformter Trägerteil ausgebildet sein, in welchem die Elektromagnet-Bauelemente montiert sind.
  • Dabei ist es dann zweckmäßig, dass die Elektromagnet-Bauteile nach der Montage im vorgeformten Trägerbauteil zusätzlich mit in fließfähigem Zustand zugeführten abbindenden oder aushärtenden Wärmeleitmaterial mit dem Trägerbauteil verbunden werden.
  • Darüber hinaus kann es von Vorteil sein, wenn das Gehäuse insgesamt oder zumindest in seinen mit den Elektromagnet-Bauelementen in Verbindung stehenden Bereichen aus dem wärmeleitenden Material hergestellt ist.
  • Die die Enden der die Spulen bildenden Leiter mit der nachgeschalteten Steuereinrichtung verbindenden Leitungen werden zweckmäßig zunächst – zumindest in Teilabschnitten – ebenfalls im wärmeleitenden Material eingebettete, wodurch auch in diesem entstehende Wärme über das wärmeleitende Material abgeführt wird und außerdem eine mechanische Zugentlastung ihrer Anschlussstellen an den Enden der die Spulen bildenden Leiter erhalten wird.
  • Das wärmeleitende Material kann mit Vorteil von einem Kunststoffmaterial mit der erforderlichen hohen Wärmeleit- und Temperaturbeständigkeit gebildet werden.
  • Von Vorteil ist es dann, wenn das wärmeleitende Material von einem thermoplastischen Kunststoffmaterial gebildet wird, welches durch Umspritzen der zwischen den Trägerplatten gehaltenen Elektromagnet-Bauelemente in thermoplastischem Zustand und anschließendes Aushärten oder Abbinden verarbeitbar ist. Auch die gesonderte Herstellung in einer Gussform ist denkbar.
  • Geeignete wärmeleitende Materialien können hier beispeilsweise die in neuerer Zeit für den Zweck entwickelten Polyphenylsulfide in Frage kommen, die die erforderlichen thermoplastischen und zusätzlich auch elektrisch isolierende sowie schalldämmende Eigenschaften aufweisen.
  • Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert, und zwar zeigt bzw. zeigen:
  • 1 einen durch die Drehachse der Rotorwelle gelegten Längsmittelschnitt durch ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen elektrischen Maschine mit einer Reihe von in Umfangsrichtung in gleichmäßigen Winkelabständen an der Umfangswand des Gehäuses gehalterten Elektromagnet-Bauelementen und zwei äußeren, die Permanentmagneten halternden Rotorscheiben;
  • 2 in gegenüber 1 vergrößertem Maßstab die Schnittansicht der Halterung des in 1 unten dargestellten Elektromagnet-Bauelements an der Umfangswandung des Gehäuses;
  • 3 eine Schnittansicht durch den in einem gemeinsamen Trägerbauteil aus wärmeleitendem Material angeordneten Kranz von Elektromagnet-Bauelementen der elektrischen Maschine in der in 1 durch die Pfeile 3-3 veranschaulichten Schnittrichtung;
  • 4 eine Schnittansicht durch den die Elektromagnet-Bauelemente halternden vorgeformten starren Trägerteil aus wärmeleitendem Material; und
  • 5a5c jeweils Schnittansichten durch unterschiedlich ausgebildete in äußeren Trägerplatten gehaltene, bis auf die jeweiligen Polflächen von wärmeleiten dem Material umschlossene Elektromagnet-Bauelemente.
  • Das in Figur gezeigte, in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichnete Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen elektrischen Maschine ist grundsätzlich als Motor oder Generator einsetzbar. Die Maschine weist ein im speziellen Fall in Axialrichtung relativ kurz bauendes Gehäuse 12 auf, welches sich aus zwei scheibenartigen Gehäuse-Stirnwänden 14a, 14b relativ großen Durchmesser und der praktisch zu einem zylindrischen Ring relativ geringer Länge umgestalteten eigentlichen Gehäuse-Umfangswand 16 zusammensetzt. Gehäuse-Stirnwände 14a, 14b und die Gehäuseumfangswand 16 sind durch – nicht gezeigte – Schrauben oder andere Befestigungsmittel demontierbar miteinander verbunden, wobei die Gehäuse-Umfangswand 16 zur Erleichterung der Montage und Demontage ihrer Maschine auch in einer durch die Längsmittelachse des Gehäuses verlaufenden Trennebene in zwei miteinander verschraubbare oder in anderer Weise miteinander verbindbare Umfangswand-hälften geteilt sein kann.
  • In den Stirnwänden 14a, 14b ist jeweils mittig eine Lageraufnahme 20 für ein Radiallager 22 gebildet, in denen eine die Gehäuse-Stirnwand 14a durchsetzende Welle 24 drehbar gelagert ist. In den radial außen liegenden Bereichen von zwei voneinander beabstandet auf der Welle 24 drehfest gehalterten Rotor-Läuferscheiben 26a, 26b sind in Umfangsrichtung aufeinander folgend in gleichmäßigen Winkelabständen von Permanentmagneten 27 gehalten, deren nach innen, d.h. zur jeweils gegenüberliegenden Läuferscheibe 26b, 26a weisende Polflächen in Umfangsrichtung aufeinanderfolgend unterschiedliche Polarität aufweisen. Die in Axialrichtung fluchtenden Polflächen der Permanentmagnete 27 in den beiden Läuferscheiben haben ebenfalls unterschiedliche Polarität. Die Permanentmagnete 27 sind in Aussparungen der Läuferscheiben 26a, 26b gehalten, wobei in Umfangsrichtung aufeinander folgende Permanentmagnete 27 jeweils durch Verbindung ihrer spulenabgewandten Stirnfläche durch ein das Magnetfeld weitgehend einschließendes Joch 27a aus hart- oder weichmagnetischem Material zu einem Hufeisen-Magneten zusammengeschlossen sind.
  • Auf der Innenwandung der Gehäuse-Umfangswand sind – ebenfalls in gleichmäßigen Winkelabständen versetzt – Elektromagnet-Bauelemente 28 mit jeweils einem eine Spulenwicklung 30 aus einem oder mehreren Leitern tragenden Spulenkerne 32 angeordnet. Die Enden der Leiter der Spulenwicklung 30 sind an eine elektronische Steuereinrichtung angeschlossen, welche den der Steuereinrichtung von einer elektrischen Stromquelle zugeführten elektrischen Strom derart gesteuert in die Spulen 30 einspeist, dass in den Elektromagnet-Bauelementen 28 ein magnetisches Drehfeld erzeugt wird, welches in Wechselwirkung mit den auf den Läuferscheiben 26a, 26b angeordneten Permanentmagneten eine relative Drehung des Rotors und somit der Welle 24 zum Gehäuse 12 zur Folge hat. In Verbindung mit der erwähnten – nicht gezeigten – elektronischen Steuerung stellt die elektrische Maschine gemäß 1 also einen von einer Gleichstromquelle antreibbaren bürstenlosen elektrischen Axialfeldmotor dar. Wenn umgekehrt die Welle 24 angetrieben wird, wird von den sich mit den Läuferscheiben 26a, 26b drehenden Permanentmagneten 27 in den Elektromagnet-Bauelementen 28 ein elektrisches Drehfeld erzeugt, welches an den Enden der Spulen 30 der Elektromagnet-Bauelemente 28 abnehmbar ist und durch eine geeignete Gleichrichterschaltung als Gleichstrom genutzt werden kann. Durch entsprechende elektronische Steuereinrichtung kann das elektrische Drehfeld alternativ auch in Dreh- oder Wechselstrom umgeformt werden.
  • In 2 ist die Anordnung eines Elektromagnet-Bauelements 28 an der Gehäuse-Umfangswand 16 veranschaulicht. Es ist ersichtlich, dass die aus den gegenüberliegenden Enden der Spulen 30 vortretenden Endbereiche des in üblicher Weise als Paket aus einer Vielzahl von gegeneinander isoliert in Übereinanderlage angeordneten Blechen ausgebildete Spulenkerns 32 jeweils in einer komplementär zum Spulenkern 32 gehaltenen Ausnehmung 34 einer ebenen kreisringförmigen Trägerplatte 36 eingesetzt gehalten sind, wobei die gegenüberliegenden Stirnflächen des Spulenkerns entweder in der in 2 – sowie den 5a und 5b dargestellten Weise – bündig mit den Gehäuse zugewandten äußeren Flachseiten der Trägerplatte 36 abschließen oder etwas über diese Flachseiten vortreten, wie dies in 5c gezeigt ist. Die die Elektromagnet-Bauelemente 28 in parallelem Abstand halternden, rechtwinklig zur Drehachse der Rotorwelle 24 verlaufenden Trägerplatten 36 haben einen über die Elektromagnet-Bauelemente 28 radial vortretenden äußeren Randbereich, in welchem sie an ringförmigen radialen Begrenzungsflächen eines von der Innenseite der Gehäuse-Umfangswand 16 nach innen vorstehenden umlaufenden Vorsprungs 38........... Im dargestellten Fall ist die Gehäuse-Umfangswandung 16 mit einem umlaufenden – bis auf zwei nach außen geführte nicht gezeigte – geschlossenen Hohlraum 40 versehen, der mit einem über einen der erwähnten Anschlüsse zugeführten und aus dem anderen abgeführten flüssigen Kühlmittel durchströmbar ist.
  • Über die – beispielsweise aus einem unmagnetischen Keramikmaterial hergestellten – Trägerplatten 36 werden die Elektromagnet-Bauelemente 28 nicht nur im Gehäuse 12 gehalten, sondern auch bei laufender Elektromaschine auftretende, in Umfangsrichtung wirkende Kräfte im Gehäuse abgestützt. Es ist klar, dass die Trägerplatten 36 hierzu in geeigneter – nicht gezeigter – Weise drehfest mit der Gehäuse-Umfangswand 16 verbunden sein müssen. Die beim dargestellten Ausführungsbeispiel insgesamt 24 in Umfangsrichtung aufeinander folgenden gleichmäßigen Abständen in den Trägerplatten 36 gehalterten Elektromagnet-Bauelemente sind in dem zwischen den Trägerplatten 36 liegenden Bereich insgesamt von einem wärmeleitenden Material umgeben, bei dem es sich beispielsweise um in fließfähigem Zustand zwischen die im radial inneren und äußeren Bereich ringförmig abgeschlossenen Trägerplatten 36 gebildeten Hohlraum eingespritzten thermoplastischen Kunststoff mit den erforderlichen guten Wärmeleiteigenschaften handelt, der dann nach seiner Erstarrung oder Aushärtung die Elektromagnet-Bauelemente 28 in der in 3 ersichtlichen Weise umgibt und die Elektromagnet-Bauelemente zusätzlich in der vorgegebenen Anordnung zueinander fixiert.
  • In 4 ist die Form des erstarrten Materialrings aus dem wärmeleitenden Material ohne die eingesetzten Elektromagnet-Bauelemente bzw. die abdeckenden Trägerplatten gezeigt. Es ist ersichtlich, dass ein in dieser Weise geformter ringförmiger Körper 42 nicht nur in der vorstehend erläuterten Weise durch Umspritzung der in den Trägerplatten 36 gehalterten Elektromagnet-Bauelementen 28 mit thermoplastischem Kunststoff herstellbar ist. Auch eine gesonderte Herstellung durch Gießen eines geeigneten Materials in einer entsprechenden Form, aber auch eine Herstellung durch spanende Bearbeitung aus einem geeigneten starren Material ist denkbar.
  • Im letzterwähnten Fall der Herstellung des in 4 dargestellten ringförmigen Körpers 42 auf dem der Wärmeabfuhr von den Elektromagnet-Bauelementen 28 dienenden Körpers ist es zweckmäßig, wenn die Aufnahmeräume 44 für die anschließend gesondert zu montierenden Elektromagnet-Bauelemente mit im Vergleich zu den äußeren Abmessungen der Elektromagnet-Bauelemente etwas vergrößerten Abmessungen hergestellt werden, wobei dann die Zwischenräume zwischen den Elektromagnet-Bauelementen und den sie umgebenden Wänden der Ausnehmungen 44 zusätzlich mit zunächst fließfähigem aushärtendem oder abbindendem hoch wärmeleitendem Material ausgespritzt werden, um den gewünschten unbehinderten Wärmeübergang von den Spulen 30 der Elektromagnet-Bauelemente 28 auf den Ringkörper 42 zu ermöglichen.
  • In den 5a bis 5c ist dieses, den Wärmeübergang sichernde, zusätzlich eingespritzte ausgehärtete wärmeleitende Material mit 46 bezeichnet.
  • Wenn das für die Herstellung des Ringkörpers 42 vewendete Material auch eine hinreichende mechanische Festigkeit aufweist, ist auch ein Verzeicht auf zusätzliche Trägerplatten 36 denkbar. D.h. die Elektromagnet-Bauelemente 28 sind ausschließlich in dem Ringkörper 42 gehalten, der dann wieder in geeigneter Weise wärmeleitend mit der Gehäuse-Umfangswand 16 verbunden wird.
  • Denkbar ist sogar, dass der Ringkörper 42 und die Gehäuse-Umfangswand 16 als integraler Gehäuse-Bauteil aus dem wärmeleitenden Material hergestellt werden können. Dadurch wird die Wärmeabfuhr verbessert und der konstruktive Aufbau der Maschine insgesamt vereinfacht.
  • Es ist ersichtlich, dass im Rahmen des Erfindungsgedankens Abwandlungen und Weiterbildungen des beschriebenen Ausführungsbeispiels verwirklichbar sind, die sich beispielsweise auf eine Verbesserung der Kühlung durch zusätzliche Verrippung der Gehäuse-Umfangswand 16 beziehen. Bei einer Abwandlung derart, dass das Gehäuse relativ zum starr gehalterten Rotor drehangetrieben ist, ist eine sinngemäße Anordnung der Elektromagnet-Bauelemente 28 auf der – dann stillstehenden – Rotor-Nabe möglich, die dann zweckmäßig einen dem Hohlraum 40 der Gehäuse-Umfangswand 16 funktionell entsprechenden Hohlraum aufweisen sollte, der seinerseits von einer über Kanäle in der Rotorwelle 24 zu- und abgeführtes flüssiges Kühlmittel durchströmbar sein sollte.

Claims (18)

  1. Elektrische Maschine (10) vom Axialfeldtyp mit einem Gehäuse (12) und einem relativ zu diesem drehbar im Gehäuse gelagerten Rotor mit aus dem Gehäuse herausgeführter Rotorwelle (24), einer Vielzahl von mit Abstand von der Rotor-Drehachse in Winkelabständen ortsfest im Gehäuse angeordneten Elektromagnet-Bauelementen (28) mit jeweils einem eine Spulenwicklung (30) aus einem oder mehreren Leitern tragenden weichmagnetischen Spulenkern (32) und mit in Winkelabständen angeordneten, mit jeweils einer Polfläche zu den Stirnflächen der Spulenkerne (32) gegenüberstehend ausgerichteten, drehfest im oder am Rotor gehalterten Permanentmagneten (27) mit in Umfangsrichtung aufeinanderfolgend jeweils entgegengesetzter Polarität ihrer Polflächen, wobei die Spulenkerne (32) der Elektromagnet-Bauelemente (28) derart parallel zur Drehachse der Rotorwelle (24) im Gehäuseinnern angeordnet sind, dass ihre gegenüberliegenden Stirnflächen jeweils in zwei voneinander beabstandeten, Ebenen liegen und die Enden der die Spulenwicklung (30) bildenden elektrischen Leiter der einzelnen Elektromagnet-Bauelemente über eine elektrische oder elektronische Steuereinrichtung zu wenigstens zwei elektrischen Anschlüssen zusammengeschaltet sind und der Rotor wenigstens zwei sich radial bis vor die Stirnflächen der Spulenkerne erstreckende äußere Läuferscheiben (26a; 26b) aufweist, in denen die Permanentmagneten (27) zu den jeweils zugeordneten Spulenkern-Stirnflächen ausgerichtet gehalten sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektromagnet-Bauelemente (28) zumindest in dem der Innenwandung der Umfangsfläche (16) des Gehäuses gegenüberstehenden radial äußeren Bereich ihrer Spulenwicklungen (30) über ein wärmeleitendes Material (42; 46) mit der Innenseite der Gehäuse-Umfangswand (16) (großflächig in wärmeleitender Verbindung steht.
  2. Elektrische Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das wärmeleitende Material (42; 46) die Elektromagnet-Bauelemente (28) bis auf die mit den Polflächen der Permanentmagneten (27) im Ro tor ausgerichteten Stirnflächen der Spulenkerne (30) weitgehend umschließt.
  3. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das wärmeleitende Material (42; 46) zumindest im radial äußeren, der Innenseite der Umfangswand (16) des Gehäuses (12) gegenüberliegenden Bereich der Spulenwicklungen (30) der Elektromagnet-Bauelemente (28) einen einstückigen, kreisringfärmig geschlossenen Wärmeleitkörper bildet.
  4. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektromagnet-Bauelemente (28) im Bereich der den Polflächen der Permanentmagneten (27) zugewandten Stirnflächen der Spulenkerne (32) als Polschuhe ausgebildet sind, und dass die Polschuhe mittels mechanisch und/oder thermisch stabiler Trägerplatten (36) mit dem Gehäuse (12) verbunden sind.
  5. Elektrische Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatten (36) aus einem nicht magnetischen Material hergestellt sind.
  6. Elektrische Maschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatten (36) aus einem keramischen Material hergestellt sind.
  7. Elektrische Maschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatten (36) aus Aluminium bzw. aus einer Aluminiumlegierung bestehen, und dass die Polschuhe in Richtung zu den Polflächen der Permanentmagneten (27) über Trägerplatten (36) vorstehen.
  8. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Flüssigkeitskühlung der bei angetriebener elektrischer Maschine (10) undrehbar gehaltenen Bauteile vorgesehen ist.
  9. Elektrische Maschine nach Anspruch 8 mit drehangetriebener Rotorwelle, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (12) flüssigkeitsgekühlt ist.
  10. Elektrische Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandung des Gehäuses (12) mit wenigstens einem Hohlraum (40) versehen ist, welcher mit einer Kühlflüssigkeit durchströmbar ist.
  11. Elektrische Maschine nach Anspruch 8 mit drehbar auf der statisch gehaltenen Rotorwelle drehangetriebenem Gehäuse, dadurch gekennzeichnet, dass die den die Permanentmagneten (27) halternden Rotor drehfest mit der Rotorwelle (24) verbindenden Nabe mit wenigstens einem Hohlraum versehen ist, welcher mit einer Kühlflüssigkeit durchströmbar ist.
  12. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das wärmeleitende Material als vorgeformter Trägerteil (42) ausgebildet ist, in welchem die Elektromagnet-Bauelemente (28) montiert sind.
  13. Elektrische Maschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektromagnet-Bauteile (28) nach der Montage im vorgeformten Trägerbauteil (42) zusätzlich mit in fließfähigem Zustand zugeführtem abbindendem oder aushärtendem Wärmeleitmaterial (46) mit dem Trägerbauteil verbunden sind.
  14. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (12) zumindest in seinem mit den Elektromagnet-Bauelementen (28) in Verbindung stehenden Bereichen aus dem wärmeleitenden Material hergestellt ist.
  15. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die die Enden der die Spulen (30) bildenden Leiter mit der nachgeschalteten Steuereinrichtung verbindenden Leitungen zunächst zumindest in Teilabschnitten im wärmeleitenden Material (42; 46) eingebettet sind.
  16. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das wärmeleitende Material (42; 46) von einem Kunststoffmaterial mit der erforderlichen hohen Wärmeleit- und Temperaturbeständigkeit gebildet wird.
  17. Elektrische Maschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das wärmeleitende Material (42; 46) von einem thermoplastischen Kunststoffmaterial gebildet wird.
  18. Elektrische Maschine nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das wärmeleitende Material (42; 46) ein Polyphenylsulfid (PPS) ist.
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