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Die
Erfindung betrifft einen Kontrollschacht für ein Wasserleitsystem zur
Entwässerung
einer im Wesentlichen wasserundurchlässigen Fläche, welcher sich oberhalb
der wasserundurchlässigen
Fläche
in die Höhe
erstreckt und einen Hohlraum umschließt.
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Die
Entwässerung
wasserundurchlässiger Flächen spielt
zum Beispiel beim Ableiten von Wasser von Dächern wie Kiesdächern oder
begrünten Dächern eine
Rolle. Sie dient dem Abführen
von Überschusswasser,
welches bei Verbleib auf der Fläche
zu Wasserschäden,
beispielsweise durch Frosteinwirkung oder durch Vernässung von
Vegetationsschichten, führen
kann.
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Ein
Wasserleitsystem umfasst oft Wasserleitprofile wie beispielsweise
Dränrohre
oder Ableitungsrinnen, die netzartig in der zu entwässernden
Fläche angeordnet
sind. Das in den Wasserleitprofilen gesammelte Wasser kann so gezielt
Gullys, Regenrinnen oder anderen Ablaufpunkten zugeführt werden.
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Nach
dem Aufbau der Wasserleitprofile auf der zu entwässernden Fläche werden diese in Schüttgut, beispielsweise
Substrat, Mutterboden oder Sand, eingebettet. Es ist jedoch, zum
Beispiel zu Wartungszwecken, erforderlich, dass das Wasserleitsystem
auch nach dem Einbau von außen
zugänglich
ist. Zu diesem Zweck ist es bekannt, Kontrollschächte in das Wasserleitsystem
zu integrieren, die eine entsprechende Höhe aufweisen, so dass sie nicht
vollständig
mit Schüttgut überdeckt
sind und durch eine Öffnung
von außen
zugänglich
bleiben. Die Wasserleitprofile münden
entweder in die Kontrollschächte
oder sind durch diese hindurchgelegt. Diese Kontrollschächte dienen
Wartungs- und Entwässerungszwecken,
indem in ihrem Bodenbereich ein Ablauf angeordnet wird, in den das
Wasser, das von den Wasserleitprofilen in den Kontrollschacht geleitet
wird, abläuft.
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Im
Allgemeinen werden Kontrollschächte
in sich geschlossen und mit einer Öffnung in ihrem oberen Bereich
ausgebildet. Bekannte Schächte
sind beispielsweise rund oder rechteckig ausgebildet. Dadurch sind
die aus dem Stand der Technik bekannten Kontrollschächte relativ
sperrig, so dass für
die Lagerung und den Transport ein großer Platzbedarf besteht.
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Aufgrund
der unterschiedlichen Beschaffenheiten der Aufbauten auf der jeweiligen
zu entwässernden
Fläche
werden die Wasserleitsysteme in unterschiedlichen Bodentiefen eingebaut.
Dementsprechend müssen
auch die Kontrollschächte
jeweils unterschiedlich tief eingebaut werden. Dies führt dazu, dass
Kontrollschächte
unterschiedlicher Höhen
hergestellt und gelagert werden müssen. Herstellung und Lagerhaltung
sind also relativ aufwändig.
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Es
bestand daher ein Bedarf an einem Kontrollschacht für ein Wasserleitsystem
zur Entwässerung
einer im Wesentlichen wasserundurchlässigen Fläche, bei dem die obigen Nachteile
nicht auftreten. Insbesondere bestand ein Bedarf an einem Kontrollschacht,
der flexibel einsetzbar ist und der den Aufwand für Herstellung
und Lagerhaltung reduziert. Aufgab e der Erfindung ist es entsprechend,
einen derartigen Kontrollschacht anzugeben.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe gelingt mit dem Kontrollschacht gemäß Anspruch
1. Bevorzugte Ausführungsformen
sind den jeweiligen Unteransprüchen
zu entnehmen.
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In
ihrem breitesten Aspekt betrifft die Erfindung also einen Kontrollschacht
für ein
Wasserleitsystem zur Entwässerung
einer im Wesentlichen wasserundurchlässigen Fläche, welcher sich oberhalb
der wasserundurchlässigen
Fläche
in die Höhe erstreckt
und einen Hohlraum umschließt.
Der Kontrollschacht besteht in Umfangsrichtung aus mindestens zwei
Seitenteilen, die mittels erster Befestigungsmittel miteinander
verbunden sind.
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Dadurch,
dass der Kontrollschacht in Umfangsrichtung nicht mehr einstückig ausgebildet
ist, sondern in mindestens zwei Seitenteile aufgeteilt ist, wird
der Platzbedarf des Kontrollschachtes in der Lagerhaltung verringert.
Während
der Lagerung werden die Seitenteile separat gelagert und erst beim Aufbau
des Kontrollschachtes miteinander verbunden, um so den Kontrollschacht
zu bilden. Bevorzugt sind die Seitenteile so ausgebildet, dass sie
ineinander stapelbar sind, was den Platzbedarf weiter reduziert.
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Die
Seitenteile können
grundsätzlich
beliebig geformt ausgebildet sein. Es ist jedoch zweckmäßig, die
Form der Seitenteile an den jeweiligen Grundriss des Kontrollschachtes
anzupassen. Bei vieleckigen Grundrissen kann ein Seitenteil beispielsweise
im Wesentlichen planar ausgebildet sein und jeweils zwei Eckpunkte
miteinander verbinden. Bei rechteckigen oder quadratischen Grundrissen
wäre ein Kontrollschacht
demnach zweckmäßig aus
vier Seitenteilen aufgebaut. Bei ringförmigen oder gerundeten Grundrissen
können
die Seitenteile in bogenförmige
Abschnitte unterteilt werden, beispielsweise in Halb- oder Viertelkreissegmente.
Grundsätzlich
kann der Kontrollschacht in Umfangsrichtung auch in beliebig viele
Seitenteile unterteilt werden, solange es mindestens zwei sind.
Auch hier ist es zweckmäßig, die
Anzahl der Seitenteile an die jeweilige Geometrie des Kontrollschachtes
anzupassen. Im Allgemeinen verringert eine Unterteilung in mehrere
Seitenteile den Platzbedarf während
der Lagerhaltung oder des Transportes. Da der Kontrollschacht in
Umfangsrichtung in Seitenteile unterteilt ist, ist es zweckmäßig, dass
die ersten Befestigungsmitteln im Bereich der Fügestellen der Seitenteile in
Umfangsrichtung angeordnet sind. Dies sind häufig die Seitenbereiche der einzelnen
Seitenteile.
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In
seiner einfachsten und niedrigsten Form weist der erfindungsgemäße Kontrollschacht
nur eine Ebene mit wenigstens zwei Seitenteilen auf. Er ist sozusagen
einstöckig.
Die Seitenwände
sind in sich geschlossen ausgebildet und grenzen den vom Kontrollschacht
eingeschlossenen Hohlraum seitlich von der Umgebung ab. Besonders
bevorzugt ist es, wenn alle verwendeten Seitenteile im Wesentlichen gleich
ausgebildet sind, da dies deren Herstellung, Lagerung und Transport
sowie den Aufbau des Kontrollschachts erleichtert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
bilden mehrere übereinander
angeordnete und miteinander fest verbundene Seitenteilen ein Seitenteilverbundelement.
Besonders bevorzugt sind vier Seitenteile im Seitenteilverbundelement
enthalten. Durch die feste Verbindung der einzelnen Seitenteile
miteinander sind die Seitenteilverbundelemente einstückig ausgebildet.
Es ist zweckmäßig, die übereinander angeordneten
Seitenteile zu fluchten sowie gleichartige Seitenteile zur Bildung
des Seitenteilverbundelementes zu verwenden, sodass sich ein einheitlich aufgebautes
Bauteil ergibt. Durch die Herstellung von Seitenteilverbundelementen
wird die Handhabung des Aufbaus des Kontrollschachtes für Personen
insofern vereinfacht, als dass sich die Anzahl der Einzelteile,
die transportiert und eingebaut werden müssen, auf ein Minimum reduziert.
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Um
den Kontrollschacht für
verschiedene Einbautiefen verwenden zu können, ohne dass die Höhe der Seitenteilverbundelemente
bereits bei deren Herstellung auf jede denkbare Einbausituation angepasst
werden muss, ist es zweckmäßig, Sollbruchstellen
am Seitenteilverbundelement auszubilden. Durch die Sollbruchstellen
kann ein Seitenteilverbundelement in zwei oder mehr Seitenwandabschnitte
geteilt werden, wobei ein Seitenwandabschnitt – je nach gewünschter
Höhe – ein oder
mehrere Seitenteile umfassen kann. Ein 4er-Seitenteilverbundelement
beispielsweise kann dementsprechend in Seitenwandabschnitte geteilt werden,
die je 3, 2 oder 1 Seitenteil umfassen. Hierdurch wird eine Höhenvariabilität des Kontrollschachtes
erreicht, wodurch dieser flexibel einsetzbar ist.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn die Sollbruchstellen derart ausgebildet sind,
dass eine Teilung in Seitenwandabschnitte durch längsaxiales Verschwenken
derselben gegeneinander erfolgt. Vorteilhaft ist hierbei, das die
Trennung der Seitenteilverbundelemente in Seitenwandabschnitte auf einfache
Weise und ohne Zuhilfenahme zusätzlicher Werkzeuge
erfolgt. Bei den meisten Ausführungsformen
stellt die Schwenkachse zweier benachbarter Seitenteile eines Seitenwandverbundelementes gleichzeitig
auch die Sollbruchstelle zwischen diesen beiden Seitenteilen dar.
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Grundsätzlich kann
ein Kontrollschacht so aufgebaut werden, dass nur ungeteilte Seitenteilverbundelemente
oder nur Seitenwandabschnitte gleicher Höhe verwendet werden. Seitenwandabschnitte gleicher
Höhe besitzen
entsprechend auch die gleiche Anzahl an Seitenteilen. Es können jedoch
auch verschieden hohe Seitenwandabschnitte dazu verwendet werden,
in Umfangsrichtung einheitlich hohe Kontrollschächte aufzubauen oder auch solche,
deren Höhe
sich in Umfangsrichtung ändert.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
sind die Seitenwandabschnitte in Umfangsrichtung derart gestaffelt
angeordnet, dass seitlich benachbarte Seitenwandabschnitte unterschiedliche Höhen aufweisen.
In diesem Zusammenhang ist selbstverständlich, dass auch ein nicht
geteiltes Seitenverbundelement als Seitenwandabschnitt verbaut werden
kann. Der Kontrollschacht kann auch durch Kombination unterschiedlich
hoher Komponenten mit einheitlicher Gesamthöhe aufgebaut werden. Möglich ist
es beispielsweise, zwei übereinander
angeordnete Seitenwandabschnitte in der benachbarten Seitenwand
in umgekehrter Reihenfolge und damit zur Nachbarwand überkreuz
anzuordnen. Dadurch, dass in Umfangsrichtung benachbarte Seitenwandabschnitte
unterschiedliche Höhen
aufweisen, können
Kontrollschächte
beliebiger Höhe
(auch über die
Höhe der
Seitenteilverbundelemente hinaus) aufgebaut werden, ohne dass hierzu
Verbindungselemente zwischen übereinander
angeordneten Seitenwandabschnitten erforderlich wären. Es
reicht vielmehr aus, wenn die Seitenwandabschnitte über ihre seitlich
angeordneten ersten Befestigungsmitteln in Umfangsrichtung untereinander
verbunden werden. Es ergibt sich also ein stabiler Aufbau des Kontrollschachtes
trotz übereinander
angeordneter, aber in Höhenrichtung
nicht aneinander befestigter Seitenwandabschnitte. Vorteilhaft ist
bei dieser Ausführungsform,
dass der Kontrollschacht mit nur einem Bauteiltyp, dem Seitenteilverbundelement,
in beliebiger Höhe
erstellt werden kann. Bei geschickter Teilung der Seitenteilverbundelemente
fällt dabei
auch kein nicht benötigtes
Material an. Alternativ können auch
Befestigungsmittel für
die Befestigung von Seitenteilen in Höhenrichtung vorgesehen werden,
jedoch ist dies im Rahmen dieser Ausführungsform der Erfindung nicht
bevorzugt.
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In
einer alternativen Ausführungsform
weist der Kontrollschacht mehrere übereinander angeordnete Seitenwandebenen
auf. Jede der Seitenwandebenen umschließt den Hohlraum des Kontrollschachts
und besteht in Umfangsrichtung aus mindestens zwei Seitenteilen.
Auch in dieser Variante wird eine Variabilität in der Höhe erreicht.
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Um
die einzelnen Seitenteile der Seitenwandebenen übereinander anordnen zu können, weisen diese
jeweils ein zweites Befestigungsmittel auf, das sich im Bereich
ihrer Oberseite, also auf der der wasserundurchlässigen Fläche abgewandten Seite, befindet.
Je nach Anzahl der Stockwerke, d.h. der Anzahl der aufeinander gesetzten
Seitenwandebenen, kann der Kontrollschacht nach Wunsch in verschiedenen
Höhen aufgebaut
werden. Durch geeignete Wahl der Höhe der einzelnen Seitenteile
(in allen erfindungsgemäßen Ausführungsformen)
können
Kontrollschächte
in den gewünschten
Höhenabstufungen nach
Belieben hergestellt werden. Eine geeignete Höhe, mit der sich alle in der
Praxis relevanten Gesamthöhen
aufbauen lassen, beträgt
beispielsweise 10 cm.
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Prinzipiell
können
bei einem mehrlagigen Aufbau des Kontrollschachtes einstückig ausgeführte Seitenwandebenen
mit solchen, die aus mindestens zwei Seitenteilen bestehen, kombiniert
werden. Auch kann ein für
verschieden hohe Kontrollschächte
einsetzbarer Sockel Verwendung finden. Es ist jedoch zweckmäßig, dass
sämtliche
Seitenwandebenen jeweils aus mindestens zwei Seitenteilen bestehen,
da dies die Lagerhaltung vereinfacht. Hierdurch kann der gesamte
Seitenwandaufbau des Kontrollschachtes durch die Seitenteile erfolgen.
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Für die Verbindung
der Seitenteile der Seitenwandebenen in Höhenrichtung weisen diese zweckmäßig ein
weiteres Befestigungsmittel im Bereich ihrer Unterseite, der zur
entwässernden
Fläche weisenden
Seite, auf. Zweites, oberseitiges Befestigungsmittel und drittes,
unterseitiges Befestigungsmittel sind dabei zweckmäßig derart
miteinander korrespondierend ausgebildet, dass zwei übereinander angeordnete
Seitenteile über
die beiden Befestigungsmittel miteinander verbunden werden können.
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Bei
Kontrollschächten,
die mehrere aufeinandergesetzte Seitenwandebenen aufweisen, ist
es zweckmäßig, dass
die Seitenteile sämtlicher
Seitenwandebenen miteinander fluchtend ausgebildet sind. Dabei bilden
die übereinander
angeordneten, gefluchteten Seitenteile jeweils ein Wandsegment.
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Als
Befestigungsmittel zur Verbindung der einzelnen Seitenteile miteinander
in Höhen- und/oder Umfangsrichtung
können
im Wesentlichen alle aus dem Stand der Technik bekannten und dafür geeigneten
Befestigungsmittel verwendet werden. Bevorzugt ist es, wenn die
Befestigungsmittel eine lösbare Verbindung
ergeben, sodass die Seitenwandebenen wieder in die einzelnen Seitenteile
zerlegt und gegebenenfalls anschließend wieder zusammengesetzt werden
können.
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Zur
Verbindung der Seitenteile sowohl in Umfangs- als auch in Höhenrichtung
kommen bevorzugt Rastverbindungen oder Nut/Federverbindungen in
Frage. Die Verbindungsarten können
beliebig miteinander kombiniert werden. Beispielsweise können die
Verbindungen in Umfangsrichtung durch Nut/Federverbindungen hergestellt
werden. Werden zusätzlich
zum Höhenaufbau
Befestigungsmittel verwendet, können
hierfür
Rastverbindungen eingesetzt werden. In diesem Fall werden zweckmäßig erst
die einzelnen Wandsegmente durch Aufeinanderbau der Seitenteile
hergestellt. Anschließend
werden die so erhaltenen Wandsegmente über die Nut/Federverbindungen
nacheinander aneinander befestigt, bis alle Seitenwandebenen geschlossen
sind. Hierfür sind
die jeweiligen Nuten zweckmäßig durchgängig über die
gesamte Höhe
der Seitenteile vorhanden und bilden über die aneinanderliegenden
Seitenteile eine durchgängige
Nut, in die eine über
das benachbarte Wandsegment durchgängige Feder einpassbar ist.
Neben im Wesentlichen senkrecht verlaufenden Fugen sind allerdings
auch anders verlaufende Fugen, beispielsweise Verzahnungsfugen,
denkbar. Entsprechendes gilt für
das Zusammenfügen
von Seitenteilverbundelementen aus fest verbundenen Seitenteilen.
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Zweckmäßigerweise
sind diese Nuten und Federn jeweils an den seitlichen Verbindungskanten der
Seitenteile angeordnet. Die Seitenteile weisen jeweils zwei solcher
Kanten auf, sodass jedes Seitenteil entweder zwei Nuten oder zwei
Federn oder eine Nut und eine Feder aufweist. Zum Zwecke der Vereinheitlichung
der Bauteile ist es bevorzugt, dass jedes Seitenteil jeweils eine
Feder und eine Nut aufweist. Die Nuten und Federn können zum
einen so ausgebildet sein, dass die Feder der Länge nach in die Nut einschiebbar
ist. Alternativ oder zusätzlich kann
die Nut/Federverbindung bis zu einem gewissen Grad elastisch ausgebildet
sein, so dass die Feder durch Anpressen der Seitenteile gegeneinander seitlich
in die Nut einschnappen kann. In einem solchen Fall ist es natürlich nicht
unbedingt erforderlich, dass sich Nut und Feder über die gesamte Länge der Seitenkante
des Seitenteils erstrecken. Bei der seitlichen Nut/Federverbindung
kann weiterhin eine Verbindungsschiene vorhanden sein, die zwischen
den zu verbindenden Seitenteilen angeordnet ist und in die die Seitenteile
eingreifen. Somit können
die Seitenteile nur mit Nuten oder Federn versehen sein, wobei das
Gegenstück
jeweils in den Verbindungsschienen ausgebildet ist. Durch durchgehend
ausgebildete Verbindungsschienen erhält der Kontrollschacht zusätzliche
Stabilität,
die durch ein Befestigen der Verbindungsschienen am Untergrund noch verstärkt wird.
Zusätzlich
kann bei der Nut/Federverbindung eine Arretierung, beispielsweise
ein Sperrstift, vorhanden sein, durch den die Nut in der Feder gehalten
wird. Dies ist beispielsweise bei übereinander angeordneten Seitenwandabschnitten
unterschiedlicher Höhe
von Vorteil, die neben der Nut/Federverbindung keine weiteren Befestigungsmittel aufweisen.
Hierbei verhindert die Arretierung, dass Seitenwandabschnitte unbeabsichtigt
aus dem Kontrollschacht herausziehbar sind.
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Die
Rastverbindung wird bevorzugt über eine
Rastnase hergestellt, die in eine korrespondierende Ausnehmung an
einem anderen zu verbindenden Seitenteil eingreift. Die Anzahl der
Rastverbindungen pro Seitenteil richtet sich hauptsächlich nach der
Länge der
Verbindungskante des Seitenteils. Bevorzugt sind mindestens zwei
Rastverbindungen pro Verbindungskante.
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Greift
die Rastnase seitlich in die Ausnehmung ein, ist es zweckmäßig, an
der gegenüberliegenden
Seite Unterstützungsvorsprünge auszubilden,
die an dem Seitenteil, an dem die Rastnase angebracht ist, angeordnet
sind und am zu verbindenden Seitenteil unterstützend anliegen. Hierdurch wird eine
Verschwenkung der Seitenteile gegeneinander vermieden. Die Unterstützungsvorsprünge können eine
Steuerfläche,
beispielsweise in Form einer Schräge, aufweisen, die das zu verbindende
Seitenteil in die gewünschte
Lage dirigiert.
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Zum
Anschluss von Wasserleitprofilen wie zum Beispiel Dränrohren
an den Kontrollschacht ist es zweckmäßig, dass zumindest ein Seitenteil
eine Öffnung
aufweist, die zur Aufnahme eines solchen Wasserleitprofils ausgebildet
ist. Müssen
mehrere Wasserleitprofile an den Kontrollschacht angeschlossen werden,
wird die Anzahl der Seitenteile, die eine Öffnung aufweisen, entsprechend
erhöht.
Wird das Wasserleitprofil direkt im Bereich der Öffnung an das Seitenteil angeschlossen,
ist es bevorzugt, Befestigungsmittel, insbesondere Rastverbindungen
oder Schnappverschlüsse,
im Öffnungsbereich
auszubilden. Die Abmaße
der Öffnung
sollten jeweils an die Abmaße
der Wasserleitprofile angepasst sein.
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Die Öffnung im
Seitenteil ist zweckmäßig verschließbar. Hierdurch
wird es ermöglicht,
sämtliche
Seitenteile einheitlich auszubilden. Bei denjenigen Seitenteilen,
an die kein Wasserleitprofil angeschlossen wird, bleibt die Öffnung verschlossen, während das
Seitenteil für
den Anschluss des Wasserleitprofils geöffnet wird. Dies kann beispielsweise durch
die Anordnung eines Deckels oder einer Klappe im Öffnungsbereich
erfolgen. Hierdurch wird die Anzahl der benötigten Teile des Kontrollschachtes weiter
reduziert und somit die Lagerhaltung verbessert. Besonders bevorzugt
ist es, Wasserleitprofile, wie sie aus der
DE 199 55 753 B4 der Anmelderin
bekannt sind, zur Verbindung mit dem Kontrollschacht zu verwenden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
weisen die Seitenteile Durchgangsöffnungen zum Wasserdurchlass
auf. Diese sind bevorzugterweise als lochartige Perforationen oder
als Querschlitze ausgebildet. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn
im Kontrollschacht ein Wasserablauf vorhanden ist. Das überschüssige Wasser
in dem den Kontrollschacht umgebenden Erdreich, das nicht durch
die Wasserleitprofile abgeleitet wird, kann durch die Durchgangsöffnungen
in den Seitenteilen in den Kontrollschacht einsickern und weiter
durch den Wasserablauf abgeführt
werden. Hierdurch wird also die gesamte Entwässerungsleistung des Wasserleitsystems
weiter verbessert.
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In
einer Weiterbildung weist der Kontrollschacht ein Bodenteil auf.
Auf diesem Bodenteil sind die untersten Seitenwandbereiche des Kontrollschachtes
befestigt. Zur Befestigung dient zweckmäßig das dritte Befestigungsmittel
im Bereich der Unterseite des Seitenteils. Dabei ist es erneut vorteilhaft,
die Befestigung lösbar
auszubilden, so dass Kontrollschacht und Seitenwandebene einfach
und schnell de montiert werden können.
Zur Verbesserung der Handhabung ist es bevorzugt, die unterste Seitenwandebene
mittels Rastverbindungen am Bodenteil zu befestigen. Hierbei ist
es sinnvoll, dass jedes Seitenteil mindestens eine separate Rastverbindung
aufweist. Dabei kann eine Rastnase am Seitenteil und die Aufnahmeausnehmung
im Bodenteil vorhanden sein oder umgekehrt. Letztere Variante ist
im Falle der in Seitenteilverbundelemente eingebundenen Seitenteile
bevorzugt. Durch das Bodenteil wird die Stabilität des Kontrollschachtes insgesamt
verbessert.
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Ist
ein Ablauf im Kontrollschacht vorhanden, ist es bevorzugt, diesen
in das Bodenteil integriert auszubilden. Besonders bevorzugt ist
es, im Bodenteil ein Abflusssystem anzuordnen, welches so ausgebildet
ist, dass pro Zeiteinheit nur ein begrenzter, vorgegebener Anteil
der Gesamtmenge des durch das Abflussrohr des Abflusssystems ableitbaren Wassers
in das Abflussrohr einleitbar ist. Durch diese zeitliche Verzögerung ist
gewährleistet,
dass nicht sofort alles auf der Fläche befindliche und durch das Innenrohr
ableitbare Wasser von der Fläche
abgeleitet wird. Vielmehr kann ein definierter und verlangsamter
Wasserabfluss sichergestellt werden, der es ermöglicht, eventuell vorgegebene
Abwasserwerte einzuhalten. Durch die Integration dieses Wasserabflusssystems
in die Bodenplatte des Bodenteils wird die Handhabung weiter vereinfacht
und die Anzahl an benötigten
Bauteilen verringert. Ein geeignetes Wasserabflusssystem ist beispielsweise
aus der
DE 198 52
561 C1 der Anmelderin bekannt.
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Bei
Wasserleitsystemen zur Entwässerung von
begrünten
Dachflächen
werden Wasserleitprofile häufig
auf Wurzelschutzbahnen aufliegend angeordnet. Es ist daher bevorzugt,
auch die Bodenplatte des Kontrollschachtes benachbart einer Wurzelschutzbahn
anzuordnen und mit dieser zu verbinden. Die Verbindung kann besonders
vorteilhaft durch Kleben, Schweißen oder Festklemmen der Wurzelschutzbahn
an der Bodenplatte hergestellt werden. Hierzu werden auf der Bodenplatte
zweckmäßig geeignete Klemmhalterungen
vorgesehen. Die Wurzelschutzbahnen können sowohl auf der Unter- als auch auf der
Oberseite der Bodenplatte angebracht sein.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
weist der Kontrollschacht einen Deckel auf, durch den die Zugangsöffnung zum
Kontrollschacht verschließbar
ist. In diesem Fall ist der oberste Bereich wenigstens einer Seitenwand
so ausgebildet, dass er den Deckel aufnehmen kann. Hierdurch wird der
Innenraum des Kontrollschachtes abschließbar gegenüber negativen äußeren Einflüssen, wie
Verschmutzung durch das Eindringen von Erdreich oder Ähnliches.
Zur Vereinheitlichung des Aufbaus der Seitenteile ist es zweckmäßig, sämtliche
Seitenteile zur Aufnahme des Deckels auszubilden, auch wenn nicht
alle diese Funktion benötigen.
Ferner ist es zweckmäßig, den
Deckel schwenkbar und verschließbar
auszubilden. Für
die Schwenkverbindung wird in der Regel ein einziges Seitenteil
ausreichen. Bevorzugt ist weiterhin, an wenigstens einem Seitenteil
Verschlussmittel auszubilden, mit denen ein Ver schlusselement des
Deckels in Eingriff treten kann, um diesen am Kontrollschacht zu
arretieren. Zweckmäßig wird
auch diese Maßnahme
an allen Seitenteilen vorgesehen, sodass alle gleich ausgebildet
sind.
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Zur
Herstellung des Kontrollschachtes können prinzipiell alle hierfür geeigneten,
aus dem Stand der Technik bekannten Materialien verwendet werden.
Die Materialien sollten neben ausreichender Stabilität eine ausreichende
Temperatur- und Witterungsbeständigkeit
aufweisen. Bevorzugt werden die Komponenten des Kontrollschachtes
aus witterungsbeständigem
Kunststoff hergestellt.
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Der
erfindungsgemäße Kontrollschacht
eignet sich besonders gut zur Verwendung in einem Wasserleitsystem
auf einem Dach mit Dachbegrünung
oder einem Kiesdach.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele weiter
beschrieben. Es zeigen schematisch:
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1 eine perspektivische Ansicht
einer ersten Ausführungsform
eines Kontrollschachtes mit Seitenwandebenen, Deckel, Bodenplatte
und angeschlossenen Wasserleitprofilen;
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2 eine Seitenansicht eines
Wandsegmentes, bestehend aus fünf
Seitenteilen;
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3 eine perspektivische Ansicht
eines unvollständigen
Kontrollschachtes gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung, welcher aus Seitenteilverbundelementen und Seitenwandabschnitten
zusammengesetzt ist;
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4 eine Seitenteilansicht
eines Seitenteilverbundelementes bestehend aus vier Seitenteilen;
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5 eine Draufsicht auf eine
Bodenplatte;
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6 einen Querschnitt einer
Bodenplatte mit Wasserabflusssystem und
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7 eine Draufsicht auf den
seitlichen Verbindungsbereich zweier Seitenteile.
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Bei
den in den Figuren dargestellten, verschiedenen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung sind gleiche Bestandteile mit gleichen
Bezugzeichen versehen.
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1 zeigt eine perspektivische
Ansicht eines Kontrollschachtes 10. Die Seitenwandebenen 11 haben
einen annähernd
quadratischen Grundriss, wobei jede Seite des Quadrates innerhalb
einer Seitenwandebene 11 jeweils von einem Seitenteil 13 gebildet
wird. Das heißt,
jede Seitenwandebene 11 weist insgesamt vier Seitenteile 13 auf,
welche jeweils annähernd
senkrecht zu ihren jeweiligen benachbarten Seitenteilen 13 angeordnet
sind. Die Seitenteile 13 einer Seitenwandebene 11 sind
mittels Nuten und Zungen (siehe 7)
verbunden. An einer Schmalkante eines Seitenteiles 13 ist
eine Nute und an der anderen Schmalkante eine Zunge ausgebildet.
Es sind insgesamt drei gleichartige Seitenwandebenen 11 übereinander
angeordnet, sodass ein dreilagiger Aufbau des Kontrollschachtes 10 vorliegt.
Sämtliche
Seitenteile 13 aller Seitenwandebenen 11 sind
identisch ausgebildet, sodass zur Herstellung der Seitenwände des
Kontrollschachtes 10 nur eine Art von Bauteil benötigt wird.
Die Seitenteile 13 sind in ihrer vertikalen Ausrichtung
gefluchtet übereinander
angeordnet. Jeweils drei übereinander angeordnete
Seitenteile 13 bilden ein Wandsegment 16. Die
Abmaße
der Seitenteile 13 des Kontrollschachtes 10 betragen
im vorliegenden Fall 10 cm in der Höhe und 30 cm in der Breite.
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Wie
in 1 weiter zu erkennen
ist, weist jedes Seitenteil 13 in seinem unteren Bereich
eine dreiecksförmige Öffnung 19 auf,
wobei eine Seite des annähernd
gleichseitig ausgebildeten Dreiecks mit der Unterkante der Seitenteile 13 zusammenfällt. Die dreieckigen Öffnungen 19 sind
zur Aufnahme eines entsprechend geformten Wasserleitprofiles 20 ausgebildet.
Die auf den Wurzelschutzbahnen 23 aufliegenden dreiecksförmigen Wasserleitprofile 20 sind an
den Öffnungen 19 der
Seitenteile 13 der zuunterst angeordneten Seitenwandebene 11 angeschlossen. Das
in den Wasserleitprofilen 20 geführte Wasser kann so gezielt
in den Innenraum 12 des Kontrollschachtes 10 geleitet
werden. Die Öffnungen 19 der Seitenteile 13 der
mittleren und der oberen Seitenwandebenen 11 sind durch
Klappen verschlossen.
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Der
Kontrollschacht 10 ist hier für den Einsatz auf einem Dach
mit Dachbegrünung
gedacht. Wurzelschutzbahnen 23 und Wasserleitprofile 20 sind
bei fertiggestelltem Dachaufbau mit Erde oder Pflanzsubstrat bedeckt,
das in eine Höhe
bis knapp unterhalb der Oberkanten des Kontrollschachtes 10 reicht.
Zur Entwässerung
sind seitlich neben den Öffnungen 19 der
Seitenteile 13 als Querschlitze ausgebildete Wasserdurchgangsöffnungen 21a angeordnet,
durch die Wasser aus dem umgebenden Erdreich in den Kontrollschacht 10 einsickern
kann. Ähnlich
ausgebildete Wasserdurchgangsöffnungen 21b sind
auch in den Wasserleitprofilen 20 vorhanden.
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Im
Bereich der Oberkanten der Seitenteile 13 sind jeweils
zwei Ausnehmungen 15 und eine Ausnehmung 28 angeordnet,
wobei die Ausnehmung 28 horizontal in etwa mittig angeordnet
ist und die Ausnehmungen 15 jeweils in der Nähe des Seitenrandes der
Seitenteile 13. Die Ausnehmungen 15 können beispielsweise
als Aufnahmeteil einer Rastverbindung dienen, die die übereinander
angeordneten Seitenteile 13 miteinander verbindet. Weiterhin
können
die Ausnehmungen 15 als Scharnierpunkte für den Deckel 24 wirken.
Dieser weist an seiner Unterkante zwei peripher angeordnete Vorsprünge auf,
die von außen
in die Ausnehmungen 15 eingreifen. Die Vorsprünge sind
so ausgebildet, dass sie, wenn sie mit den Ausnehmungen 15 eines
Seitenteils 13 in Eingriff stehen, als Scharnierpunkte
wirken und das Auf- und Zuschwenken des Deckels 24 ermöglichen. An
der den Vorsprüngen
gegenüberliegenden
Seite des Deckels 24 ist ein Hakenverschluss 27 ausgebildet,
der, wenn der Deckel heruntergeklappt ist und auf der oberen Seitenwandebene 11 aufliegt,
in die Ausnehmung 28 eingreifen kann und den Deckel somit
an dem Kontrollschacht 10 arretiert. Der Deckel 24 weist
ebenfalls Wasserdurchlassöffnungen 21c auf,
die als Querschlitze ausgebildet sind.
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Die
unterste Seitenwandebene 11 des Kontrollschachtes 10 sitzt
auf einer Bodenplatte 22 auf und ist an dieser mittels
Rastverbindungen befestigt (vgl. 2 und 3). Die Bodenplatte 22 liegt
wiederum, genau wie die Wasserleitprofile 20, auf einer Wurzelschutzbahn 23 auf
und ist auf dieser befestigt.
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2 zeigt ein Wandsegment 16,
wie es grundsätzlich
für einen
Kontrollschacht gemäß 1 verwendet werden kann.
Die einzelnen Seitenteile 13 sind grundsätzlich ähnlich zu
den in 1 dargestellten
Seitenteilen ausgebildet. Das Wandsegment besteht hier aber aus
fünf übereinander
angeordneten und gefluchtet zueinander ausgerichteten Seitenteilen 13.
Am untersten Seitenteil 13 ist zu erkennen, dass an seinem
unteren Rand vorspringende Rastnasen 14a ausgebildet sind.
Entsprechende Rastnasen 14a sind auch in den übrigen Seitenteilen 13 vorhanden,
greifen in die Ausnehmungen 15 der jeweils angrenzenden
Seitenteile 13 ein und bilden Rastverbindungen 30.
Die Rastnasen 14a sind federnd ausgebildet. In der in 2 gezeigten Darstellung
ragen die Rastnasen 14 aus der Zeichenebene hervor und greifen
von hinten in die Ausnehmungen 15 ein. Gleichzeitig ist
die Unterkante der Seitenteile 13 so ausgebildet, dass
sie an der Vorderseite des Wandsegmentes 16 über die
Oberkante des jeweilig angrenzenden Seitenteils 13 vorsteht.
Somit wird ein auf ein anderes aufgesetztes Seitenteil 13 von
der eingerasteten Rastnase 14 an seiner Hinterseite und von
der vorstehenden Unterkante an seiner Vorderseite gestützt, so
dass sich eine stabile Lage der Seitenteile 13 aufeinander
ergibt. Werden jeweils zwei Seitenteile 13 in längsaxialer
Richtung gegeneinander verschwenkt, rutscht ab einem bestimmten
Verschwenkungswinkel die vorstehende Unterkante eines Seitenteils 13 über die
Oberkante des angrenzenden anderen Seitenteils 13 hinweg,
und die Rastnasen 14a werden freigegeben und können aus
der Ausnehmung 15 entfernt werden. Zum Verschwenken und
damit Lösen
zweier Seitenteile 13 muss eine vorherbestimmte Rückhaltekraft
der Rastverbindung 30 überwunden
werden. Damit ist gewährleistet, dass
die Seitenteile 13 nicht von alleine gegeneinander verschwenken
können.
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Die
linke Kante der Seitenteile 13 ist jeweils als T-förmige Zunge 18a ausgebildet.
Auf der anderen Seite der Seitenteile 13 ist jeweils eine
der Zunge 18a entsprechende Nut 17a ausgebildet.
Die Nut 17a befindet sich auf der Rückseite der Seitenteile 13 und wird
durch die gestrichelte Linie angedeutet. Mit Hilfe der Zungen und
Nuten werden die seitlichen Verbindungen der Seitenteile hergestellt,
wie später
weiter beschrieben wird (7).
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3 zeigt einen im Aufbau
befindlichen und noch nicht vollständig zusammengebauten Kontrollschacht 10 gemäß einer
weiteren Ausführungsform der
Erfindung. Die einzelnen Seitenteile 13 weisen einen ähnlichen
Grundaufbau auf wie die Seitenteile des Kontrollschachtes aus 1, das heißt, sie sind jeweils
mit Querschlitzen 21a, einer Öffnung 19, zwei Ausnehmungen 15 und
einer Ausnehmung 28 versehen. Auch der Grundriss des Kontrollschachtes 10 gleicht
denjenigen aus 1. Im
Gegensatz zum Kontrollschacht aus 1 ist
der in 3 gezeigte Kontrollschacht 10 nicht
aus übereinander
angeordneten Seitenwandebenen aus einzelnen in Umfangs- und Höhenrichtung
lösbar
aneinander befestigten Seitenteilen aufgebaut, sondern wird aus
Seitenteilverbundelementen 37 als Ausgangsmaterial hergestellt.
Ein Seitenteilverbundelement 37 besteht aus jeweils vier
Seitenteilen 13, die fest miteinander verbunden sind, das
heißt,
die Seitenteilverbundelemente 37 sind einstückig ausgeführt.
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Im
gezeigten Fall besteht ein Seitenteilverbundelement 37 aus
vier fest verbundenen Seitenteilen 13. Zwischen den Seitenteilen 13 eines
Seitenteilverbundelementes 37 ist jeweils eine Sollbruchstelle 36 angeordnet.
Durch längsaxiales
Verschwenken der Seitenteile 13 um die Sollbruchstellen 36,
kann ein Seitenteilverbundelement 37 in mehrere Seitenwandabschnitte 38 aufgeteilt
werden. Im dargestellten Kontrollschacht 10 ist jedes der
vier Wandsegmente des quaderförmigen
Kontrollschachts aus einem ungeteilten Seitenteilverbundelement 37 und
einem kürzeren
Seitenwandabschnitt 38 zusammengefügt. Für die Seitenwandabschnitte 38,
die aus jeweils zwei Seitenteilen 13 bestehen, wird ein
Seitenteilverbundelement 37 in der Mitte entlang der Sollbruchstelle 36 in
zwei Hälften
zerbrochen. Die gesamte Seitenwand des Kontrollschachts ist demnach aus
vier vollständigen
Seitenteilverbundelementen 37 und vier Seitenwandabschnitten 38 zusammengesetzt.
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Weder
die Seitenteilverbundelemente 37 noch die Seitenwandabschnitte 38 besitzen
Befestigungsmittel zum Verbinden der Teile in Höhenrichtung miteinander. Die
Seitenteilverbundelemente 37 und Seitenwandabschnitt 38 sind
in lediglich Umfangsrichtung aneinander befestigt, hier mittels
Nuten 17a und Federn 18a. In Umfangsrichtung des Kontrollschachtes 10 ist
ein vierteiliges Seitenteilverbundelement 37 jeweils benachbart
einem zweiteiligen Seitenwandabschnitt 38 angeordnet. Durch
diesen Höhenversatz
zwischen den Seitenteilverbundelementen 37 und den Seitenwandabschnitten 38 werden
ein auf einem Seitenwandabschnitt 38 angeordnetes Seitenteilverbundelement 37,
bzw. ein auf einem Seitenteilverbundelement 37 angeordneter
Seitenwandabschnitt 38, durch die Nut/Federverbindungen
in Umfangsrichtung stabil über
die gesamte Höhe
im Kontrollschacht 10 gehalten. Für den Höhenaufbau ist an der Fügestelle 39 zwischen
einem Seitenwandabschnitt 38 und einem Seitenteilverbundelement 37 kein
weiteres Befestigungsmittel nötig. Die
benachbarten höhenversetzten
Teile dienen als Führung
für die
einzusetzenden Seitenteilverbundelemente 37 bzw. Seitenwandabschnitte 38.
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In 4 ist ein Seitenteilverbundelement 37 dargestellt,
das aus vier übereinander
angeordneten, gefluchtet zueinander ausgerichteten und fest miteinander
verbundenen Seitenteilen 13 besteht. Die einzelnen Seitenteile 13 sind
grundsätzlich ähnlich denen
aus 3. Das Seitenteilverbundelement 37 ist einstückig ausgebildet,
und zwischen den einzelnen Seitenteilen 13 sind Sollbruchstellen 36 vorhanden. Durch
längsaxiales
Verschwenken können
Seitenwandabschnitte 38, die ein oder mehrere Seitenteile 13 umfassen,
aus dem Seitenteilverbundelement 37 herausgebrochen werden.
Die Sollbruchstellen 36 können beispielsweise durch Verdünnung der Wandabschnitte
im Bereich der Sollbruchstellen und/oder Perforationen hergestellt
werden. Die Feder 18c eines jeden Seitenteils 13 ist
nicht durchgängig
ausgebildet, sondern weist in etwa mittig eine Lücke 35 auf. Die Nut 17c ist
mit einem damit korrespondierenden Durchbruch 32 versehen.
Wenn eine Feder 18c in eine Nut 17c eingreift,
kann durch den Durchbruch 32 ein Arretierungsstift in die
Nut 17c eingeschoben werden, der in die Lücke 35 eingreift und
somit die Nut/Federverbindung arretiert. Dadurch kann ein längsaxiales
Herausziehen von Seitenteilen aus einem Kontrollschacht verhindert
werden.
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5 zeigt ein Bodenteil 22 eines
Kontrollschachtes. Das Bodenteil 22 ist quadratisch mit
abgerundeten Eckbereichen ausgebildet. In jedem Eckbereich ist jeweils
eine Führung 31 ausgebildet,
deren Außenkanten
parallel zu den Außenkanten
des Bodenteils 22 ausgebildet sind und die aus der Zeichenebene
vorsteht. Weiterhin weist jede Außenkante der Führung 31 jeweils
eine in etwa mittig angeordnete Rastnase 14b auf. Schräg gegenüberliegend der
Rastnase 14b sind jeweils zwei Haltevorsprünge 25 ausgebildet.
Die Rastnasen 14b und Haltevorsprünge 25 sind zusammen
mit der Führung 31 zur Aufnahme
von Seitenteilen eines Kontrollschachtes ausgebildet. Ein Seitenteil
liegt jeweils an zwei Führungen 31 an.
Am inneren Randbereich der Seitenteile sind jeweils zwei Ausnehmungen
(nicht dargestellt) vorhanden, in die je eine Rastnase 14b eingreifen
kann. Es kann jedoch auch der umgekehrte fall vorgesehen werden,
nämlich
Rastnasen in den Seitenteilen und Aufnahmevertiefungen im Bodenteil. Die
Haltevorsprünge 25 und
die Führung 31 liegen
an der Außenseite
bzw. der Innenseite der Seitenteile an und verhindern so ein Umkippen
derselben.
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Weiterhin
ist in etwa mittig im Bodenteil
22 ein Wasserabflusssystem
26 ausgebildet.
Das Bodenteil
22 ist mit Gefälle ausgebildet, sodass das
von außen
durch die Wasserdurchlassöffnungen
der Seitenteile und die Wasserleitprofile einsickernde Wasser zum
Wasserabflusssystem
26 hinfließen kann. Das dargestellte
Wasserabflusssystem
26 ist beispielsweise aus der
DE 198 52 561 C1 der
Anmelderin bekannt. Es weist ein in etwa bündig mit der Bodenfläche ausgebildetes
Abflussrohr (vgl.
6)
auf, in dessen in den Kontrollschacht mündendem Ende ein höhenverstellbares
Innenrohr
29 angeordnet ist, welches über das Bodenteil hinweg in
den Hohlraum des Kontrollschachtes hineinragt. Anliegend an dem Bodenteil
22 ist
umlaufend um das Innenrohr
29 ein Dichtring
33 angeordnet,
der gewährleistet,
dass Wasser nur über
das Innenrohr
29 durch das Wasserabflusssystem
26 ablaufen
kann.
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6 zeigt einen Querschnitt
eines Bodenbereiches eines Kontrollschachtes. Es ist zu erkennen,
dass in der Bodenplatte 22 in etwa mittig ein Abflussrohr 40 an
die Bodenplatte 22 angrenzt und bündig mit der Oberkante der
Bodenplatte 22 abschließt. Im Inneren des Abflussrohres 20 ist
im Bereich der Bodenplatte 22 ein Innenrohr 29 angeordnet,
das über
die Bodenplatte 22 in den Hohlraum des Kontrollschachtes
hinein vorsteht. Umlaufend um das Innenrohr 29 ist im Bereich
der Oberkante der Bodenplatte 22 ein Dichtring 33 angeordnet,
der verhindert, dass Sickerwasser 41 in den Spalt zwischen
Abflussrohr 40 und Innenrohr 29 hineinläuft. Durch
eine derartige Ausbildung des Wasserabflusssystems 26 muss
der Spiegel des Sickerwassers 41 im Kontrollschacht auf
die Höhe
des Vorstandes des Innenrohrs 29 ansteigen, bevor das Sickerwasser 41 durch
das Innenrohr 29 aus dem Kontrollschacht ablaufen kann.
Weiterhin ist zu erkennen, dass die Wurzelschutzbahn 23 auf
der Oberfläche
der Bodenplatte 22 in deren Aussenbereich anliegt. Im vorliegenden Fall
ist die Wurzelschutzbahn 23 durch Kleben an der Bodenplatte 22 befestigt.
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7 zeigt eine Draufsicht
des Verbindungsbereiches zweier Seitenteile 13. Diese Variante kann
in allen Ausführungsformen
der Erfindung zum Einsatz kommen. Die Seitenteile 13 sind
in noch nicht verbundener Form dargestellt. Das linke Seitenteil 13 weist
in seinem Endbereich eine Nut 17b auf. Der Nut gegenüberliegend
ist am anderen Seitenteil 13 eine hakenförmige Zunge 18b ausgebildet.
In die Nut 17b ragt ein Vorsprung 34 hinein, der
zum Eingriff in die hakenförmige
Zunge 18b ausgebildet ist. Die Zunge 18b kann
entlang der Längsachse
der Nut 17b in diese eingeschoben werden. Durch den Eingriff
des Vorsprunges 34 in die Zunge 18b wird diese
in der Nut 17b gehalten, und die beiden Seitenteile 13 sind
miteinander verbunden. Sie können
in Zeichenebene weder verschoben noch gegeneinander verdreht werden.
Es ist auch möglich,
den Vorsprung 34 elastisch auszubilden. In diesem Fall
kann durch eine auf das rechte Seitenteil 13 aufgebrachte
Kraft, mit welcher dieses seitlich gegen das linke Seitenteil 13 gedrückt wird,
ein Anpressdruck am Vorsprung 34 erzeugt werden, wodurch
dieser ins Innere der Nut 17b zurückgedrückt wird. Dadurch kann die
Zunge 18b in die Nut 17b eindringen. Bei einer
vorherbestimmten Eindringtiefe wird der elastische Vorsprung 34 freigegeben
und begibt sich zurück
in seine ursprüngliche Lage.
Dadurch, dass die Zunge 18b nun in die Nut 17b eingeführt ist,
steht der elastische Vorsprung 34 mit der Zunge 18b in
Eingriff. Durch Auseinanderziehen oder Verdrehen der Seitenteile 13 gegeneinander,
kann diese Verbindung wieder entsprechend gelöst werden.