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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Steckverbinder zum arretierten
und abgedichteten Steckanschluss von Medienleitungen (Rohr- oder Schlauchleitungen
für beliebige
Strömungs-
bzw. Druckmedien), bestehend aus einem Aufnahmeteil mit einer Aufnahmeöffnung für einen
leitungsseitigen, eine zylindrische Umfangsfläche aufweisenden Einsteckabschnitt,
wobei im Bereich der Aufnahmeöffnung
Haltemittel und Dichtmittel vorgesehen sind, die zum Arretieren
bzw. Abdichten gegen die Umfangsfläche des Einsteckabschnittes
wirken.
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Derartige
Steckverbinder sind in unterschiedlichen Ausführungen aus zahlreichen Veröffentlichungen
bekannt. Sie dienen zum schnellen und vorzugsweise auch lösbaren Anschluss
von Rohr- oder Schlauchleitungen insbesondere aus Kunststoff, indem
ein endseitiger Leitungs-Einsteckabschnitt einfach in das Aufnahmeteil
eingesteckt wird.
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Bei
einer solchen in der
DE
30 11 430 C2 beschriebenen Steckarmatur sind innerhalb
des Aufnahmeteils in Einsteckrichtung gesehen zunächst ein Dichtring
als Dichtmittel und daran angrenzend als Haltemittel ein geschlitzter
Zahnring gelagert. Deshalb entspricht diese Vorrichtung dem Prinzip "Dichten vor Halten", da die Leitung
schon abgedichtet ist, wenn sie noch nicht den Bereich des Zahnrings
erreicht hat und daher noch nicht arretiert sein kann. Das Rohr
muß deshalb
stets weit genug bis über
den Zahnring hinaus eingesteckt werden. Eine Arretierung erfolgt
erst durch eine entgegengesetzte Zugbewegung des Rohres, indem der
Zahnring in einen Innenkonus innerhalb des Aufnahmeteils hineingezogen
und dadurch radial verengt wird, so dass sich seine Zahnkanten in
die zylindrische, glatte Umfangsfläche eindrücken. Diese Ausführung birgt
eine hohe Gefahr für
Fehlmontagen durch nicht hinreichend weites Einstecken, so dass
eine sichere Arretierung nicht in allen Fällen gewährleistet ist.
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Die
Veröffentlichungen
EP 0 196 881 A2 und
EP 1 199 506 A1 beschreiben
jeweils eine Rohrkupplung, bei der das Rohrende beim Einstecken
zunächst
in den Bereich der Haltemittel und erst dann in den Bereich der
Dichtmittel gelangt. Das Arretieren erfolgt gemäß der erst genannten Veröffentlichung
EP 0 196 881 A2 mittels
einer Spannzange, die durch Zurückziehen über einen
Innenkonus radial gegen das Rohr verspannt wird. Im Falle der zweiten
Veröffentlichung
EP 1 199 506 A1 ist
ein Metall-Zackenring mit
widerhakenartig radial nach innen und schräg in Einsteckrichtung ragenden
Haltezungen vorgesehen, die durch die Einsteckbewegung durch Anlage auf
der Rohrumfangsfläche
etwas radial gespreizt werden und sich bei einer Zugbewegung in
den Rohrumfang eingraben. In beiden Fällen führt ein unzureichend weites
Einstecken zwar zu einer Arretierung, evtl. aber noch nicht zu einer
hinreichenden Abdichtung (Prinzip "Halten vor Dichten"). Außerdem muß das Rohr mit seinem endseitigen
Dichtbereich durch den Bereich der Haltemittel bewegt werden. Dies
hat den Nachteil, dass axiale Riefen auf der Umfangsfläche entstehen
können,
die im Bereich der Dichtmittel die Abdichtung beeinträchtigen
können.
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Bei
allen bekannten Ausführungen
ist es stets problematisch, von außen die korrekte, sowohl arretierte
als auch abgedichtete Stellung des Einsteckabschnittes zu erkennen.
Es sind deshalb im Stand der Technik auch Maßnahmen zur Einsteck- Kontrolle
beschrieben.
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Aus
der
EP 1 296 089 A1 ist
es bekannt, durch das Einstecken des Rohr-Steckabschnittes einen Steck-Indikator
zu betätigen.
Dabei ist aber eine Abdichtung innerhalb des Rohres vorgesehen,
wodurch sich eine nachteilige Querschnittsverengung ergibt.
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In
der
DE 195 36 333
A1 ist ein Steckindikator in Form eines Leckagepfades in
Kombination mit zweistufigen Haltemitteln beschrieben. Dabei liegt
in einer Vorarretierstellung eine definiert begrenzte Undichtigkeit
vor, was zu einem akustisch wahrnehmbaren Leckagegeräusch führt. Eine
solche Lösung
ist nur für
pneumatische Druckluft-Systeme geeignet, nicht aber für Leitungen
für andere,
eventuell umweltgefährende
Gase und Flüssigkeiten,
bei denen Leckagen unbedingt vermieden werden müssen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Steckverbinder
der eingangs beschriebenen, gattungsgemäßen Art zu schaffen, der bei
einfacher Handhabung und guten Betriebseigenschaften stets eine
sichere Halte- und Dichtungsfunktion gewährleistet und für beliebige
Medien geeignet ist.
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Erfindungsgemäß wird dies
durch die Merkmale des Anspruchs 1 erreicht. Vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale
sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Erindungsgemäß besteht
somit das Aufnahmeteil aus zwei die Aufnahmeöffnung koaxial umschließenden Teilen,
und zwar einem äußeren Basisteil
und einem darin angeordneten, zumindest die Haltemittel aufweisenden
Innenteil, wobei das Innenteil derart axial relativ zu dem Basisteil
zwischen einer ersten Stellung und einer zweiten Stellung bewegbar
ist und dabei derart mit dem Basisteil zusammenwirkt, dass in der
ersten Stellung der Einsteckabschnitt im Wesentlichen kontakt- und
reibungsfrei durch den Bereich der Haltemittel in die Aufnahmeöffnung einführbar bzw.
aus dieser entnehmbar ist, und erst in der gegenüber der ersten Stellung in
Einsteckrichtung versetzten zweiten Stellung die Haltemittel radial
in Eingriff gegen die Umfangsfläche
des Einsteckabschnittes gebracht werden. Dies wird durch eine entsprechende,
sich radial verengende Innenkontur des Basisteils und/oder durch
eine sich erweiternde Außenkontur
des Innenteils erreicht.
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Durch
diese vorteilhafte Ausgestaltung ist es eigentlich beliebig, an
welcher Stelle die Dichtmittel relativ zu den Haltemitteln angeordnet
sind. Selbst wenn der Einsteckabschnitt mit einem endseitigen Dichtbereich
durch die Haltemittel durchzuführen
ist, werden dabei Beschädigungen
der äußeren Umfangsfläche vermieden,
weil die Haltemittel beim Einführen
des Einsteckabschnittes noch nicht in Eingriffsstellung sind, sondern
erst durch axiale Bewegung des Innenteils radial in Eingriff gebracht,
d. h. „aktiviert" werden. Bei dieser
Bewegung erfolgt vorteilhafterweise aber keine axiale Relativbewegung mehr
zwischen dem Einsteckabschnitt und dem Innenteil.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung ergibt
sich zudem die vorteilhafte Möglichkeit,
das Innenteil als Steckkontrollelement zu nutzen, indem dessen zweite
Stellung als korrekte Einsteckstellung von außen optisch erkennbar ist.
Dazu ist es zweckmäßig, wenn
das Innenteil in der zweiten Stellung mit seiner äußeren, entgegen
der Einsteckrichtung von dem Basisteil wegweisenden Stirnseite im
Wesentlichen bündig
in einer von einer mündungsseitigen,
die Aufnahmeöffnung
umschließenden
Oberfläche
des Basisteils definierten Ebene liegt.
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In
weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist das Innenteil
zusätzlich
auch die Dichtmittel auf und wirkt derart mit dem Basisteil zusammen,
dass in der ersten Stellung der Einsteckabschnitt auch im Wesentlichen
reibungsfrei oder zumindest reibungsarm durch den Bereich der Dichtmittel
in die Aufnahmeöffnung
einführbar
bzw. aus dieser entnehmbar ist und in der zweiten Stellung die Dichtmittel
radial gegen die Umfangsfläche
des Einsteckabschnittes verpreßt
werden. Auch dies wird durch eine entsprechend sich verengende Innenkontur
des Basisteils und/oder durch eine sich erweiternde Außenkontur
des Innenteils erreicht. Somit werden die Dichtmittel erst durch Überführen des
Innenteils in seine zweite Stellung „aktiviert". Dies kann mit Vorteil im Wesentlichen
gleichzeitig bzw. in etwa der gleichen Position des Innenteils erfolgen,
in der auch das Eingreifen bzw. Aktivieren der Haltemittel erfolgt. Dadurch
verwirklicht der erfindungsgemäße Steckverbinder
ein grundsätzlich
neues Prinzip "gleichzeitiges
Halten und Dichten".
Vorteilhafterweise zeigt das Innenteil dann als Steckindikator gleichzeitig auch
die korrekte Dichtstellung an.
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Das
Aufnahmeteil kann in weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung
im Bereich des Innenteils so ausgebildet sein, dass es wahlweise
sowohl zur Aufnahme eines vollständig
zylindrischen, glattwandigen Rohrendes als auch zur Aufnahme eines
Rohrstückes
mit einem radial nach außen
vorstehenden, wulstförmigen
Ringansatz (sog. SAE-Stecker) geeignet ist. Dazu weist das Innenteil
in seinem mündungsseitigen
Endbereich einen zusätzlichen Aufnahmeabschnitt
für einen
radialen, wulstartigen Ringansatz des Einsteckabschnittes auf, wobei
dieser Aufnahmeabschnitt in der ersten Stellung des Innenteils axial
zum Einführen
des Ringansatzes geöffnet
ist und in der zweiten Stellung den Ringansatz axial und radial
umschließt.
Wird hierbei ein außen vollständig glattwandiger
Einsteckabschnitt ohne Ringansatz eingesteckt, so ist dies ebenfalls
problemlos möglich,
indem der zusätzliche
Aufnahmeabschnitt ungenutzt bzw. funktionslos bleibt.
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Anhand
eines in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispiels
soll die Erfindung im Folgenden genauer erläutert werden. Dabei zeigen:
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1 eine
perspektivische Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Steckverbinders mit
Basisteil und Innenteil sowie mit beispielhafter Darstellung eines
Einsteckabschnittes mit äußerem Ringansatz
(SAE-Stecker),
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2 einen
vergrößerten Axialschnitt
in der diametralen Axialebene X-X gemäß 1 des Steckverbinders
in der ersten Stellung des Innenteils zusammen mit einem Einsteckabschnitt
gemäß 1,
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3 einen
Axialschnitt in der zur Ebene X-X senkrechten Axialebene Y-Y gemäß 2 mit beispielhafter
Darstellung eines außen
vollständig zylindrischen
Einsteckabschnittes,
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4 einen
Axialschnitt in der Ebene X-X wie in 2 mit eingesetztem
Einsteckabschnitt,
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5 einen
Axialschnitt in der Situation gemäß 4, jedoch
in der Schnittebene Y-Y,
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6 eine
Ausschnittvergrößerung des
Bereichs VI in 5,
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6a ein
Detail aus 6 in einer alternativen Ausgestaltung,
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7 eine
Ansicht wie in 4 in einer Zwischenstellung
beim Einsteckvorgang,
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8 eine
Ansicht wie in 5 in der Zwischenstellung gemäß 7,
jedoch mit einem Einsteckabschnitt nach 3,
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9 u. 10 Ansichten
wie in 4 und 5 in einer geringfügig "übersteckten" Stellung,
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11 u. 12 Darstellungen
wie in 9 und 10 in der eigentlichen, arretierten
und abgedichteten Einstecksituation,
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13 eine
Ausschnittvergrößerung des Bereichs
XIII in 12,
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14 u. 15 Darstellungen
analog zu 11 und 12, jedoch
mit einem Einsteckabschnitt nach 3 bzw. 8,
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16 eine
Ansicht analog zu 11 zur Erläuterung des Lösevorganges,
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17 einen
Axialschnitt des Basisteils,
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18 einen
Axialschnitt eines zusätzlichen Arretierelementes,
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19 einen
Axialschnitt im montierten bzw. miteinander verbundenen Zustand
von Basisteil gemäß 17 und
Arretierelement gemäß 18,
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20 einen
gesonderten Axialschnitt des Innenteils in der Ebene X-X und
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21 einen
Axialschnitt des Innenteils in der Ebene Y-Y.
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In
den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets
mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Daher gilt jede Beschreibung
eines bestimmten Teils unter Bezugnahme auf nur einen Teil der Zeichnungsfiguren
analog auch für
alle anderen Zeichnungsfiguren, in denen das Teil mit dem entsprechenden
Bezugszeichen ebenfalls zu erkennen ist.
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Ein
erfindungsgemäßer Steckverbinder 1 dient
zum schnellen und lösbaren,
arretierten und abgedichteten Steckanschluß einer Medienleitung 2, bei
der es sich um eine Rohrleitung oder eine relativ formstabile Schlauchleitung
insbesondere aus Kunststoff handeln kann. Der Steckverbinder 1 besteht
aus einem Aufnahmeteil 4 mit einer Aufnahmeöffnung 6 für einen
leitungsseitigen Einsteckabschnitt 8. Der Einsteckabschnitt 8 kann
als Endabschnitt einstückig
mit der Medienleitung 2 ausgebildet oder als separates
Einzelteil über
geeignete Verbindungsmittel mit der Medienleitung 2 verbunden
sein. In jedem Fall weist der Einsteckabschnitt 8 zumindest
bereichsweise eine zylindrische, "glatte" Umfangsfläche 10 auf.
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Der
Steckverbinder 1 bzw. das Aufnahmeteil 4 weist
im Bereich der Aufnahmeöffnung 6 einerseits Haltemittel 12 und
andererseits Dichtmittel 14 auf, wobei sowohl die Haltemittel 12 als
auch die Dichtmittel 14 zum Arretieren bzw. Abdichten gegen
die äußere Umfangsfläche 10 des
Einsteckabschnittes 8 wirken.
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Der
Steckverbinder 1 ist derart ausgelegt, dass er wahlweise
zur Aufnahme eines außenseitig vollständig zylindrischen
Einsteckabschnittes 8 (siehe hierzu 3, 8, 14 und 15),
aber ebenfalls zur Aufnahme eines Einsteckabschnittes 8 mit
einem äußeren, radialen,
wulstartigen Ringansatz 16 geeignet ist (vgl. dazu die 1, 2, 4, 5, 7, 9 bis 12 sowie 16).
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Erfindungsgemäß ist nun
vorgesehen, dass das Aufnahmeteil 4 zumindest zweiteilig
ausgebildet ist und somit aus (mindestens) zwei gemeinsam die Aufnahmeöffnung 6 koaxial
umschließenden
Teilen besteht, und zwar einem äußeren Basisteil 18 und
einem darin angeordneten Innenteil 20. Wie sich aus den
gesonderten Darstellungen in 17 und 19 bis 21 ergibt,
ist das die eigentliche Aufnahmeöffnung 6 aufweisende
Innenteil 20 im Wesentlichen hohlzylindrisch bzw. hülsenförmig ausgebildet
und in eine korrespondierende Öffnung 6a (1, 17, 19)
des Basisteils 18 einsetzbar. Dabei weist das Innenteil 20 zumindest
die Haltemittel 12, vorzugsweise aber auch die Dichtmittel 14 auf. Das
Innenteil 20 ist erfindungsgemäß derart axial relativ zu dem
Basisteil 18 zwischen einer ersten Stellung (siehe z. B. 2 und 3)
und einer zweiten Stellung (11, 12 und 14, 15)
bewegbar und wirkt dabei derart mit dem Basisteil 18 zusammen,
dass in der ersten Stellung im Bereich der Haltemittel 12 ein
freier Innenquerschnitt vorliegt, der es erlaubt, den Einsteckabschnitt 8 im
Wesentlichen berührungsfrei
und damit auch reibungsfrei durch den Bereich der Haltemittel 12 in
die Aufnahmeöffnung 8 einzuführen (bzw.
beim Lösen
aus dieser zu entnehmen), während
erst in der gegenüber der
ersten Stellung in Einsteckrichtung (Pfeile 22) versetzten
zweiten Stellung die Haltemittel 12 radial nach innen zum
Eingriff gegen die Umfangsfläche 10 des
Einsteckabschnittes 8 gebracht werden. Dies wird durch
eine entsprechende, sich verengende Innenkontur des Basisteils 18 erreicht,
wodurch das Innenteil 20 im Bereich der Haltemittel 12 radial
nach innen gedrängt
(verengt) wird. Dies läßt sich
anhand der Zeichnungsfiguren leicht nachvollziehen. Während der
axialen Bewegung des Innenteils 20 tritt vorteilhafterweise
keine axiale Relativbewegung des Einsteckabschnittes 8 in
der Aufnahmeöffnung 8 des Innenteils 20 auf.
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In
der dargestellten bevorzugten Ausführungsform, bei der das Innenteil 20 zusätzlich auch die
Dichtmittel 14 aufweist, wirkt das Innenteil 20 im Bereich
der Dichtmittel 14 derart mit dem Basisteil 18 zusammen,
dass in der ersten Stellung der Einsteckabschnitt 8 auch
durch einen entsprechenden freien Innenquerschnitt, der nur etwas
größer, etwa gleich
oder nur geringfügig
kleiner als der Querschnitt der Umfangsfläche 10 ist, im Wesentlichen
reibungsfrei oder zumindest reibungsarm durch den Bereich der Dichtmittel 14 in
die Aufnahmeöffnung 6 einführbar (bzw.
beim Lösen
aus dieser entnehmbar) ist und erst in der zweiten Stellung die
Dichtmittel 14 radial gegen die Umfangsfläche 10 des
Einsteckabschnittes 8 verpresst werden. Auch dies wird
durch eine entsprechende, sich verengende Innenkontur des Basisteils 18 erreicht
(vgl. dazu beispielsweise die 2 und 7).
Somit werden bevorzugt durch das Überführen des Innenteils 20 von
seiner ersten Stellung in seine zweite Stellung gleichzeitig die
Haltemittel 12 und die Dichtmittel 14 "aktiviert", d. h. in ihre gegen
die Umfangsfläche 10 des
Einsteckabschnittes 8 wirkende Eingriffsstellung bzw. Dichtstellung
gebracht. Dies führt
zu dem neuen Funktionsprinzip "gleichzeitiges
Halten und Dichten".
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Es
ist für
die angestrebte einfache Handhabung vorteilhaft, wenn das Innenteil 20 mittels
des Einsteckabschnittes 8 durch dessen Axialbewegung zwischen
seinen beiden Stellungen bewegbar ist. Einerseits erfolgt ein Überführen von
der ersten in die zweite Stellung durch das Einstecken des Einsteckabschnittes 8,
wozu das Innenteil 20 an seinem in das Basisteil hinein
weisenden Ende einen radial nach innen ragenden Bund 24 als
Anschlag zur Mitnahme durch Anlage des vorderen Stirnendes 26 des Einsteckabschnittes 8 auf.
Beim Lösen
erfolgt eine entsprechende Mitnahme des Innenteils 20 bei
einer Zugbewegung des Einsteckabschnittes 8 durch kraft- und/oder formschlüssige Verbindung
zwischen dem Einsteckabschnitt 8 und den Halte- bzw. Dichtmitteln 12, 14.
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Hierbei
ist aber vorteilhafterweise vorgesehen, dass das Innenteil 20 relativ
zu dem Basisteil 18 durch eine Rasteinrichtung 28 in
jeder seiner beiden Stellungen form- oder kraftformschlüssig gegen
axiale Bewegung arretiert ist. Die Rasteinrichtung 28 ist hierbei
derart ausgebildet, dass in der ersten Stellung in Einsteckrichtung 22 gesehen
eine kraftformschlüssige
Verrastung vorliegt, so dass diese Verrastung nach Art einer Schnappverbindung
zum Überführen in
die zweite Stellung aufhebbar ist, während in der zweiten Stellung
in Löserichtung
(Pfeile 30 in 11 und 12) eine
formschlüssige
Verrastung vorliegt. Dadurch wird ein selbsttätiges Lösen vermieden. Allerdings ist
die formschlüssige
Verrastung durch eine manuell aufgezwungene Lösebewegung aufhebbar. In der
dargestellten, bevorzugten Ausführung
weist dazu die Rasteinrichtung 28 ein außen auf
einem Hülsenabschnitt 32 des
Basisteils 18 sitzendes Arretierelement 34 auf
(siehe dazu auch die gesonderte Darstellung in 18),
welches mit mindestens einem Rastelement 36 radial eine Öffnung 38 des
Hülsenabschnittes 32 durchgreift
(siehe insbesondere 17 bis 19) und
mit korrespondierenden Rastvertiefungen 40 des Innenteils 20 zusammenwirkt
(siehe 20 und 21 in
Verbindung mit z. B. 2 und 9).
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Wie
sich insbesondere aus 18 ergibt, besteht das Arretierelement 34 aus
einem ringförmigen,
das Basisteil 18 bzw. dessen Hülsenabschnitt 32 koaxial
umschließenden
Trägerabschnitt 42 (vgl. dazu
auch z. B. 1 und 2) sowie
mindestens einem, im dargestellten Ausführungsbeispiel aber vier radial
federelastischen, sich axial in Einsteckrichtung 22 erstreckenden
Haltearmen 44, die an ihren freien, radial beweglichen
Enden jeweils ein Rastelement 36 aufweisen. Die Haltearme 44 mit
den Rastelementen 36 sind vorzugsweise in einer radialsymmetrischen
Umfangsverteilung angeordnet.
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Wie
sich weiterhin insbesondere aus 17 und 18 ergibt,
weist jedes Rastelement 36 auf seinen beiden gegenüberliegenden
Axialseiten derart ausgerichtete und mit korrespondierenden, innerhalb
der zugehörigen
radialen Öffnung 38 des
Basisteils 18 vorhandenen Öffnungsflächen 46, 48 zusammenwirkende
Schrägflächen 50, 52 auf,
dass im verrasteten Zustand (vgl. 11 und 14)
einerseits eine Bewegung des Innenteils 20 in Löserichtung 30 durch
Hinterschnitt formschlüssig
blockiert ist und andererseits bei Bewegung des Innenteils 20 aus
der ersten Stellung (4, 5) in Einsteckrichtung 22 in
die zweite Stellung die Rastelemente 36 selbsttätig federelastisch
radial nach außen
verdrängt
werden (siehe hierzu insbesondere 7 und 8).
Die Schrägflächen 50, 52 verlaufen
gemäß 18 und 19 ausgehend
von dem jeweiligen Haltearm 44 schräg radial nach innen und entgegen
der Einsteckrichtung 22, also widerhakenartig schräg in Löserichtung 30.
Dabei schließen
die in Löserichtung 30 weisenden
Schrägflächen 50 und
die zugehörigen Öffnungsflächen 46 mit
der Steckachse 54 einen Winkel α1 vorzugsweise
etwa im Bereich von 60° bis
70° ein. Die
gegenüberliegenden,
in Einsteckrichtung 22 weisenden Schrägflächen 52 und die korrespondierenden Öffnungsflächen 48 schließen mit
der Steckachse 54 einen Winkel α2 bevorzugt
etwa im Bereich von 30° bis
40° ein.
Gemäß 19 greift
somit jedes Rastelement 36 widerhakenartig in die zugehörigen Öffnung 38 ein.
Dabei ist zum Lösen
des Einsteckabschnittes 8 das Arretierelement 34 auf
dem Basisteil 18 axial bewegbar, so dass bei einer Bewegung
des Arretierelementes 34 in Einsteckrichtung 22 jedes Rastelement 36 aufgrund
der Schrägflächen 52 und der Öffnungsflächen 48 zur
Freigabe des Innenteils 20 radial nach außen gedrängt wird.
Dieser Vorgang ist in 16 veranschaulicht.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung dient
das Innenteil 20 vorteilhafterweise auch als Mittel zur
Einsteckkontrolle durch optische Anzeige seiner zweiten Stellung.
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Dazu
sind das Innenteil 20 und die übrigen Komponenten in Anpassung
aneinander derart ausgelegt, dass das Innenteil 20 in der
zweiten Stellung mit seiner äußeren, in
Löserichtung 30 von
Basisteil 18 wegweisenden Stirnseite 56 im Wesentlichen bündig in
einer Ebene liegt, die von einer mündungsseitigen, die Aufnahmeöffnung 6 umschließenden Oberfläche 58 des
Basisteils 18 definiert ist. Hierzu wird insbesondere auf
die 11, 12 und 14, 15 verwiesen,
woraus sich zudem ergibt, dass bevorzugt auch das Arretierelement 34 mit seiner äußeren stirnseitigen
Ringfläche 60 in
der verrasteten Stellung in dieser Ebene liegt.
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Wie
sich insbesondere aus den 1, 20 und 21 ergibt,
weist das Innenteil 20 ausgehend von seinem inneren, in
das Basisteil 18 einzusetzenden Ende zunächst einen
umfangsgemäß durchgehenden,
hohlzylindrischen Hülsenabschnitt 62 und
im Anschluß daran
mehrere, insbesondere vier durch axiale Schlitze 34 getrennte
und dadurch radial bewegliche Armabschnitte 66 auf. Dabei
sind die Dichtmittel 14 im Bereich des Hülsenabschnittes 62 und
die Haltemittel 12 im Bereich der Armabschnitte 66 angeordnet.
Die Armabschnitte 66 sind vorzugsweise radialsymmetrisch
ausgebildet.
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Die
Dichtmittel 14 bestehen im dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiel
aus zwei axial voneinander beabstandeten, ringwulstförmigen Umfangsdichtungen 48.
Als Haltemittel 12 sind bevorzugt metallische, in das aus
Kunststoff bestehende Innenteil 20 eingebettete und mit
Haltekanten 70 radial nach innen vorspringende Einlegeteile 72 vorgesehen.
Dabei kann in jedem Armabschnitt 66 eines dieser Einlegeteile 72 angeordnet
sein. Es wird insbesondere auf die vergrößerten Ansichten in 6 und 13 hingewiesen.
Die Dichtmittel 14 bzw. die Umfangsdichtungen 68 sind
derart integral als einstückiges
Kunststoff-Formteil zusammen mit dem Innenteil 20 ausgebildet,
dass eine beim Einstecken des Einsteckabschnittes 8 auf
das Innenteil 20 im Bereich des Bundes 24 ausgeübte Steckkraft
F (siehe 6) über die Dichtmittel 14 auch
auf den Bereich der Haltemittel 12 übertragen wird. Dazu kann das
Innenteil 20 mit Vorteil in einem Zweikomponenten-Spritzverfahren
hergestellt sein. Dabei kann zumindest bereichsweise an bestimmten
Stellen des Umfanges mindestens ein zusätzliches Einlageelement 74 (siehe
nochmals insbesondere 6) in das Material des Innenteils 20 eingebettet
sein, welches Einlageelement 74 sich in axialer Richtung über den gesamten
Bereich der Dichtmittel 14 erstreckt und dazu beiträgt, dass
die Steckkraft F über
diesen Bereich hinweg übertragen
wird, ohne dass es zu Beschädigungen
oder Verformungen kommt. Somit wird durch Anlage des Einsteckabschnittes 8 an
dem inneren Bund 24 das gesamte Innenteil 20 axial
in Einsteckrichtung 22 mitbewegt.
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In 6a ist
noch eine alternative Ausführungsform
der Dichtmittel 14 veranschaulicht. Hierbei besteht das
Innenteil 20 im Bereich der Dichtmittel 14 aus
einem insbesondere etwa mittigen Ringwandungsabschnitt 76,
der einstückig
in die angrenzenden Teile des Hülsenabschnittes 62 übergeht
und dadurch zur Übertragung
der Steckkraft F dient. Als Dichtmittel 14 sind hierbei
radial außen
und innen lippenartige Dichtabschnitte 78 vorgesehen.
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Für die bereits
oben beschriebene Verwendbarkeit der Steckverbindung 1 für Einsteckabschnitte 8 mit
Ringansatz 16 weist das Innenteil 20 in seinem mündungsseitigen
Endbereich einen zusätzlichen Aufnahmeabschnitt 80 für den radialen
Ringansatz 16 des Einsteckabschnittes 8 auf. Dabei
ist der Aufnahmeabschnitt 80 in der ersten Stellung des
Innenteils 20 axial zum Einführen des Ringansatzes 16 geöffnet (siehe
z. B. 2 und 3), während der Aufnahmeabschnitt 80 in
der zweiten Stellung den Ringansatz 16 axial und radial
umschließt
(vgl. insbesondere 11 und 12). Dieses
Umschließen kann
mit axialem und/oder radialem Spiel erfolgen, weil die eigentliche
Arretierung des Einsteckabschnittes 8 über die Haltemittel 12 durch
Einwirken auf die zylindrische Umfangsfäche 10 erfolgt. Gemäß 20 und 21 ist
der Aufnahmeabschnitt 80 von axialen Verlängerungen 82 zumindest
einiger der Armabschhitte 66 des Innenteils 20 gebildet.
Im dargestellten Beispiel weisen zwei diametral gegenüberliegende
Armabschnitte 66 jeweils eine derartige Verlängerung 82 auf.
Die Verlängerungen 82 weisen
auf ihren einander zugewandten Innenseiten radiale Ausnehmungen 84 zur
Aufnahme des Ringansatzes 16 des Einsteckabschnittes 8 auf.
Die Verlängerungen 82 wirken
ebenfalls mit einer korrespondierenden, sich in Einsteckrichtung
verengenden Innenkontur des Basisteils 18 so zusammen,
dass beim Steckvorgang eine nach innen gerichtete Radialbewegung der
Verlängerungen 82 zum
Umgreifen des Einsteckabschittes 8 mit dem Ringansatz 16 bewirkt wird.
Dabei bilden die freien Enden der Verlängerungen 82 die schon
oben erwähnte,
der Steckkontrolle dienende Stirnseite 56 des Innenteils 20.
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In 1 ist
das Basisteil 18 in seinem mit dem Arretierelement 34 verbundenen
Zustand dargestellt. Dabei kann das Arretierelement 34 als
ursprünglich
separat insbesondere aus Kunststoff hergestelltes Einzelteil axial
auf das Basisteil 18 aufgesetzt sein (vgl. hierzu bei den 17 und 18 den Pfeil 86).
Diese Montage erfolgt unter radialer Spreizung der Haltearme 44,
bis die Rastelemente 36 in die Öffnungen 38 des Basisteils 18 eingreifen.
Alternativ dazu ist es mit Vorteil auch möglich, das Basisteil 18 gemeinsam
mit dem Arretierelement 34 in einem Kunststoff-Spritzvorgang, insbesondere
in einem Mehrkomponenten-Spritzvorgang zu formen. Dazu kann zunächst das
Basisteil 18 gespritzt und unmittelbar anschließend das
Arretierelement 34 eingespritzt werden.
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Die
Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt,
sondern umfaßt
auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen.
Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im Anspruch
1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch
jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller
insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert sein. Dies bedeutet,
daß grundsätzlich praktisch
jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens
ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt
werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster
Formulierungsversuch für
eine Erfindung zu verstehen.