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DE202004005976U1 - Dampfdichte Durchführeinrichtung für eine Leitung - Google Patents

Dampfdichte Durchführeinrichtung für eine Leitung Download PDF

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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/22Installations of cables or lines through walls, floors or ceilings, e.g. into buildings
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L5/00Devices for use where pipes, cables or protective tubing pass through walls or partitions
    • F16L5/02Sealing
    • F16L5/10Sealing by using sealing rings or sleeves only

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Abstract

Dampfdichte Durchführeinrichtung für eine Leitung (3), mit einer aus einem elastischem Material bestehenden Tülle (1) die bei Gebrauch zumindest im Randbereich dampfdicht an der dann durch einen Dämmstoff eines Bauteiles geführten Leitung (3) anliegt, und mit einem sich an die Tülle (1) anschließenden Kragen (2), der dampfdicht mit einer Dampfsperre des Bauteiles verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Tülle (1) und der Kragen (2) in Längsachsrichtung durchgehend geschlitzt sind, wobei der gebildete Schlitz (4) in Gebrauchsstellung dampfdicht verschlossen ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine dampfdichte Durchführeinrichtung für eine Leitung, mit einer aus einem elastischem Material bestehenden Tülle, die bei Gebrauch zumindest im Randbereich dampfdicht an der dann durch einen Dämmstoff eines Bauteiles geführten Leitung anliegt, und mit einem sich an die Tülle anschließenden Kragen, der dampfdicht mit einer Dampfsperre des Bauteiles verbindbar ist.
  • Eine derartige Durchführeinrichtung ist aus der EP 1 162 710 B1 bekannt.
  • Die darin gezeigte und beschriebene Durchführeinrichtung hat sich in der Praxis bewährt. Die erzielbaren Vorteile betreffen sowohl die problemlose Erfüllung bauphysikalischer Anforderungen wie auch deren hinsichtlich des Arbeitsaufwandes minimierte und daher kostengünstige Umsetzung.
  • Allerdings ist die bekannte Durchführeinrichtung nur bei noch nicht fertig montierten Leitungen verwendbar, da in jedem Fall die Leitung zunächst durch die Tülle geschoben werden muss, bevor die Durchführeinrichtung mit der Dampfsperre verbindbar ist. Dabei kann die Durchführeinrichtung vor einem Durchschieben der Leitung bereits mit der Dampfsperre fest verbunden sein, beispielsweise durch Verkleben. Denkbar ist aber auch, die Durchführeinrichtung auf die Leitung von einem freien Ende her aufzuschieben und bis in den Bereich der Dampfsperre zu führen, wo sie dann mit dieser verbunden wird. In jedem Fall muss ein freies Ende der Leitung zugänglich sein.
  • Insbesondere in Altbauten sind jedoch Leitungen derart fest installiert, dass ein Aufschieben der Durchführeinrichtung nicht möglich ist bzw. ein Durchschieben der Leitung durch die bereits mit der Dampfsperre verbundene Durchführeinrichtung.
  • In diesen Fällen ist ein dampfdichter Durchtritt der Leitungen durch eine Dampfsperre, die vielfach als Deckschicht eines Dämmstoffes dient, nur mit einem erheblichen Aufwand zu verwirklichen, wobei keinesfalls gewährleistet ist, dass tatsächlich ein dampfdichter Durchgang durch die Dampfsperre gegeben ist.
  • Als Leitungen sind sowohl Elektrokabel, Rohre zur Be- und Entlüftung, zum Führen von Wasser und Abwasser oder dergleichen anzusehen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Durchführeinrichtung der gattungsgemäßen Art so weiter zu entwickeln, dass ihre Verwendungsfähigkeit verbessert wird, insbesondere dass sie bei fest installierten Leitungen einsetzbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Durchführeinrichtung gelöst, die die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
  • Eine solcher Art ausgebildete Durchführeinrichtung erlaubt es nun problemlos und mit geringem Montageaufwand einen sicheren dampfdichten Durchgang einer Leitung durch eine Dampfsperre herzustellen, auch wenn die Leitung bereits fest installiert ist, so dass ein Aufschieben auf die Leitung bzw. ein Durchstecken durch die Öffnung der Durchführeinrichtung nicht erforderlich ist.
  • Hierzu wird die praktisch als Manschette ausgebildete Durchführeinrichtung um die Leitung geschlagen und im Bereich des Schlitzes verschlossen, das heißt, die beiden Endseiten dieser Manschette werden dampfdicht miteinander verbunden, wobei ein Fixierband, das auch an einer Stelle unverlierbar mit der Tülle verbunden sein kann, die Manschette vor dem Verschließen des Schlitzes an der Leitung hält. Ein solches Fixierband kann bspw. aus einem an sich bekannten Kabelbinder bestehen.
  • Danach erfolgt eine Verbindung des Kragens mit der Dampfsperre, was in an sich bekannter Weise durch eine Verklebung geschehen kann, beispielsweise in der Form, dass auf die Außenseite ein ringförmiger, den Kragen seitlich überragender Klebstreifen aufgesetzt wird, der sowohl am Kragen wie auch an der angrenzenden Dampfsperre anliegt und dort luftdicht verklebt ist.
  • Der Verschluss des Schlitzes kann auf mannigfaltige Art erfolgen. So ist eine form- oder stoffschlüssige Verbindung denkbar, letztere beispielsweise als Klebverbindung, wobei dann eine Klebefolie eingesetzt werden kann, die lediglich einseitig mit einem Kleber versehen ist, der auf die Manschette aufbringbar ist.
  • Der Formschluss kann als Keder-, Reiß- oder Harpunenstegverschluss ausgebildet sein. Auch ist als Verschlussmittel ein einzelnes Teil denkbar, in das die beiden, den Schlitz begrenzenden Randbereiche formschlüssig eingreifen.
  • Hierbei ist dieses Einzel-Verschlussteil mit zwei jeweils nach außen gerichteten, vorzugsweise hinterschnittenen Nuten versehen, in die die daran angepassten Randbereiche eingreifen, wobei das Einzel-Verschlußteil auf die Randbereiche aufgeschoben wird.
  • Bei all diesen Verbindungsarten ist wesentlich, dass sie eine Luft- bzw. Dampfdichtigkeit erreichen, wozu auch die Auswahl geeigneter Materialen beiträgt, die ausreichende Rückstellkräfte besitzen, mit denen eine dichtende Anlage an das damit korrespondierende andere Teil erreicht wird.
  • Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Durchführeinrichtung in einer perspektivischen Ansicht.
  • 2 einen Teilausschnitt der Durchführeinrichtung gemäß der Linie II – II in 1.
  • In der 1 ist eine dampfdichte Durchführeinrichtung für eine Leitung 3 dargestellt, mit einer aus einem elastischem Material, beispielsweise einem Gummi bestehenden Tülle 1, an die sich ein allseitig überstehender Kragen 2 anschließt, der dampfdicht mit einer nicht dargestellten Dampfsperre eines Bauteiles verbindbar ist.
  • Die Tülle 1, die sich ausgehend von dem Kragen 2 verjüngt, liegt mir ihrem dem Kragen 2 abgewandten Randbereich bei Gebrauch dampfdicht an der Leitung 3, z.B. einem Rohr, an.
  • Zur dampfdichten Verbindung des Kragens 2 ist im Außenrandbereich umlaufend eine Klebefolie 6 vorgesehen, die im gezeigten Ausführungsbeispiel lediglich abschnittsweise dargestellt ist.
  • Diese Klebefolie 6, ringförmig ausgebildet, ragt über den äußeren Rand des Kragens 2 hinaus und ist einerseits mit dem Kragen 2 und andererseits mit der Dampfsperre des Bauteiles dampfdicht verklebt.
  • Zur einfachen Montage der Durchführeinrichtung, die manschettenförmig ausgebildet ist, sind die Tülle 1 und der Kragen 2 in axialer Richtung der Leitung 3 bzw. der Tülle 1 durchgehend geschlitzt.
  • In Gebrauchsstellung, wie in den Figuren dargestellt, ist der gebildete Schlitz 4 dampfdicht verschlossen, wozu im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein Einzel-Verschluss vorgesehen ist, der streifenförmig ausgebildet ist und an den beiden Längsseiten Nuten 8 aufweist, in denen die zugeordneten Randbereiche der Tülle 1 und des Kragens 2 einliegen.
  • Um einen dampfdichten Abschluss zwischen den Wandungen der Nuten 8 und den einliegenden Randbereichen zu erreichen, weisen diese Wandungen der Nuten 8 nach innen gerichtete Dichtlippen 7 auf, die durch die dem elastischen Material des Einzel-Verbinders 5 inne wohnenden Rückstellkräfte an die Randbereiche der Tülle 1 und des Kragens 2 angedrückt werden.
  • Als zusätzliche Sicherung, um ein Lösen dieser Klemmverbindung zu verhindern, kann die Einzel-Verbindung 5 mit den einliegenden Randbereichen verklebt werden. Dies kann unmittelbar durch einen aufgebrachten und aushärtenden Kleber geschehen, mit dem die Berührungsflächen benetzt werden, oder mit einer Klebefolie, die außenseitig aufgebracht wird und sowohl den Einzelverbinder 5 überdeckt wie auch auf den angrenzenden Randbereichen klebend aufliegt.

Claims (11)

  1. Dampfdichte Durchführeinrichtung für eine Leitung (3), mit einer aus einem elastischem Material bestehenden Tülle (1) die bei Gebrauch zumindest im Randbereich dampfdicht an der dann durch einen Dämmstoff eines Bauteiles geführten Leitung (3) anliegt, und mit einem sich an die Tülle (1) anschließenden Kragen (2), der dampfdicht mit einer Dampfsperre des Bauteiles verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Tülle (1) und der Kragen (2) in Längsachsrichtung durchgehend geschlitzt sind, wobei der gebildete Schlitz (4) in Gebrauchsstellung dampfdicht verschlossen ist.
  2. Durchführeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (4) form- und/oder stoffschlüssig verschlossen ist.
  3. Durchführeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (4) durch Verkleben verschlossen ist.
  4. Durchführeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Formschlussverbindung durch einen Reißverschluss, Kederverschluss oder Harpunenstegverschluss gebildet ist.
  5. Durchführeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Formschluss durch einen Einzel-Verbinder (5) gebildet ist, in dem die beiden den Schlitz (4) begrenzenden Randbereiche abgedichtet einliegen.
  6. Durchführeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einzel-Verbinder (5) streifenförmig ausgebildet ist.
  7. Durchführeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einzel-Verbinder (5) in seinen beiden Längsseiten jeweils eine Nut (8) aufweist, in der ein zugeordneter Randbereich des Schlitzes (4) einliegt.
  8. Durchführeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten (8) nach innen gerichtete, sich in Längsrichtung erstreckende Dichtlippen (7) aufweisen, die unter Druck an den zugeordneten Randbereichen anliegen.
  9. Durchführeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die den Schlitz (4) begrenzenden Randbereiche mit den Dichtlippen (7) oder den Innenwandungen der Nuten (8) verklebt sind.
  10. Durchführeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einzel-Verbinder (5) von einem Klebstreifen überdeckt ist, der mit seiner Klebfläche beidseitig auf den angrenzenden Randbereichen der Tülle (1) und des Kragens (2) aufliegt.
  11. Durchführeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Stelle der Tülle (1) ein Fixierband befestigt ist, das in Gebrauchsstellung der Tülle (1) um diese geschlungen ist.
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