DE20115341U1 - Faltkarton oder Faltschachtel nach Art eines Displaykartons - Google Patents
Faltkarton oder Faltschachtel nach Art eines DisplaykartonsInfo
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Description
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PATENTANWÄLTE *"* ··· D-33330 Gütersloh, Vennstraße
Telefon (0 52 41) 130 54 Telefax (0 52 41) 129 61
Dipl.-Ing. Gustav Meldau
Dipl. Phys. Dr. Hans-Jochen Strauß Datum: 17.09.2001
Dipl.-Ing. Hubert Flötotto Unser Zeichen: Z0208 hF
Herr
Manfred Zimmer
Berteisweg 31
D-33332 Gütersloh
Faltkarton oder Faltschachtel nach Art eines Displaykartons.
Die Erfindung betrifft einen Faltkarton oder eine Faltschachtel nach Art eines Displaykartons mit oder ohne einem Oberkarton zum abdeckenden Verschluss, dessen faltbarer Korpus Längswände und schmalere Querwände aufweist, an denen faltbare durch Messerkanten begrenzte Flächen mittels Prägekanten zur Bildung des Bodens angeschlossen sind.
Ein derartiger nach dem Stand der Technik bekannter Faltkarton oder Faltschachtel, der auch als Displaykarton bezeichnet wird, findet vornehmlich ihren Einsatz in SB-Märkten, wo beispielsweise direkt aus der Kartonage heraus die Waren angeboten werden. Hierbei wird dann die in dem Karton vorgehaltene Ware direkt in das Regal gestellt, wobei dann der Oberkarton lediglich abgezogen wird, so dass sich die Ware aus dem Karton heraus selbst präsentiert, so dass der Kunde die
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** Ware aus der Kartonage herausnehmen kann. Derartige Displaykartons = weisen ein Stanzbild aus einem Pappstreifen auf, so dass der Korpus daraus gefaltet werden kann. Der faltbare Korpus verfügt dabei über Längs- und schmalere Querwände, die aus einem Streifen gestanzt sind, wobei die entsprechenden Wanderstreckungen durch Prägekanten signiert sind, an denen der Kartonstreifen gefaltet werden kann. Zur Bildung des Bodens sind jeweils an den Längs- und an den Querwänden ebenfalls faltbare durch Messerkanten begrenzte Flächen vorgesehen, die, wenn der Korpus zu einem Rechteckkörper gefaltet ist, eingeknickt werden können, so dass sich eine Bodenfläche bildet.
Bei einem derartig nach dem Stand der Technik bekannten Displaykarton wird es als Nachteilig angesehen, dass in Folge der Entnahme der Ware aus dem Karton eine ansehnliche Präsentation der Ware nicht mehr gegeben ist. Denn mit zunehmender Entleerung verrutschen die verpackten Waren derart, dass die Frontseite nur noch schlecht zu erkennen ist. Eine präsentative Vorhaltung der Ware in dem Displaykartons ist dann nicht mehr gegeben.
Hier setzt die Aufgabe der Erfindung vor dem aufgezeigten Stand der Technik an, insbesondere einen Faltkarton oder eine Faltschachtel nach Art eines Displaykartons der Art weiter zu bilden, dass auch bei zunehmender Entleerung von Warengegenständen aus dem Displaykarton für die Waren eine präsentative Vorhaltung gewährleistet wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass an einer der Längswände eine den Boden bildende Fläche mittels einer Prägekante angeschlossen ist, an der ein weiterer Flächenstreifen mit einer Prägekante vorgesehen ist, der im gefalteten Zustand zum Boden hin eine Schräglage der Bodenfläche bewirkt. Die Schräglage des Bodens bewirkt in dem Karton, dass die vorgehaltene Ware bei zunehmender Entleerung in dem Displaykarton in eine Schräglage gezwungen wird, so dass sie aufrecht an der Rückseite des Kartons anliegend sich in dem Displaykarton präsentiert. Denn in Folge der schrägen Bodenfläche wird die Verpackung in eine rückwärtig geneigte Lage gezwungen, so dass die
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vorderseitige Beschriftung der Verpackung auch bei zunehmender Entleerung des Kartons lesbar bleibt.
Hierbei nimmt die Erstreckung der Bodenfläche in der Tiefe etwa das Maß der Stirnseitentiefe ein. Die Bodenfläche erstreckt sich somit in ihrer Schräglage quasi über die gesamte Tiefe des Kartons. Um insbesondere eine leichte Faltbarkeit der Bodenfläche zu gewährleisten, nimmt die Bodenfläche eine trapezförmige Fläche ein, an der sich der Flächenstreifen anschließt. Es kommt somit zu keinen Reibstellen an den Querwänden, wenn beispielsweise die Bodenfläche in die Schräglage gefaltet wird.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung laufen die Querwände des Korpusses jeweils unter eine Schräge und bilden mit ihren unteren Endpunkten die Eckpunkte der tiefer liegenden vorderen Längswand. Auf Grund dieser Ausbildung ist die vordere Längswand niedriger ausgebildet, so dass das Verpackungsdisplay als solches gut sichtbar wird. Zur Vergrößerung des Sichtbereichs ist in der tieferliegenden vorderen Längswand eine den Rand bildende Ausnehmung ausgestanzt.
In Weiterbildung der Erfindung und auch in Zusammenwirkung des Oberkartons, der zum abdeckenden Verschluss dient, weist eine der Längswände des Oberkartons eine den Rand bildende ausgestanzte Ausnehmung auf, die im gesteckten Zustand des Oberkartons mit der Überhöhung der Bodenfläche des Displaykartons korrespondiert. Die ausgestanzte Ausnehmung ist abgestimmt auf die erhöhte Form der rückwärtigen Bodenschräge, so dass diese von der Ausnehmung des Oberkartons übergriffen wird. Der Faltkarton kann somit, ohne dass es zu Quetschungen kommt, leicht und einfach zusammengesteckt werden. Zur besseren Handhabung von Displaykarton und Oberkarton sind jeweils in den Querwänden von Oberkarton und Displaykarton Grifföffnungen vorgesehen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird an Hand der nachstehenden Figuren 1 bis 3 näher erläutert, dabei zeigen:
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Figur 01: Das Stanzmuster bzw. Schnittmuster eines Displaykartons.
Figur 02: Das Stanz- oder Schnittmusters eines Oberkartons.
Figur 03: Eine geschnittene Seitenansicht aus der das Zusammenwirken von Displaykarton mit Oberkarton ersichtlich wird.
Die Figur 01 zeigt ein Schnittmuster 1 in der Draufsicht eines Faltkartons oder einer Faltschachtel nach Art eines Displaykartons 2. Wie aus dem Schnittmuster 1 zu erkennen ist, weist der Displaykarton 2 einen faltbaren Korpus auf, der im wesentlichen aus Längswänden 3 und 4 sowie schmaleren Querwänden 5 und 6 besteht. An der Längswand 4 ist eine Lasche 7 angeschlossen, die, wenn der Korpus gefaltet ist, als Klebekante zur Schließung des Korpusses dient.
An den Längswänden 3 und 4 bzw. auch an den schmaleren Querwänden 5 und 6 sind faltbare, durch Messerkanten begrenzte Flächen 8, 9, 10 und 11 zur Bildung des Bodens 12 angeschlossen. Es versteht sich nun von selbst, dass wenn die Längswände 3 und 4 sowie die Querwände 5 und 6 zu einem Rechteckkörper gefaltet sind und die Flächen 8. 9, 10 und 11 derart eingefaltet werden, dass sich ein Boden 12 bildet.
Gemäß der Erfindung ist insbesondere an der Längswand 3 eine den Boden 12 bildende Fläche 9 mittels einer Prägekante 13 angeschlossen, an der ein weiterer Flächenstreifen 14 mit einer Prägekante 15 vorgesehen ist, der im gefalteten Zustand zum Boden 12 hin, wie dies aus der geschnittenen Seitenansicht der Figur 03 zu erkennen ist, eine Schräglage der Bodenfläche 9 bewirkt. Es ist deutlich zu erkennen, dass die Ware 16, wie in der Figur 3 dargestellt ist, in dem Displaykarton 2 mit ihren unteren Randbereich immer in den Winkel der vorderen Kante des Displaykartons 2 rutscht, so dass die Verpackung mit ihrem Rücken an der Längswand 4 anliegt. Dabei nimmt die Erstreckung der Bodenfläche 9 in der Tiefe etwa das Maß der Querwand 5 und 6 ein. Wie aus der Figur 01 weiter zu erkennen ist, erstreckt sich die Bo-
denfläche 9 trapezförmig, an der sich der Flächenstreifen 14 anschließt.
Wie aus der Figur Ol noch zu erkennen ist, verlaufen die Querwände 5 und 6 des Korpusses jeweils unter einer Schrägen 17 und 18 und bilden mit ihren unteren Endpunkten 19 und 20 die Eckpunkte der tieferliegenden vorderen Längswand 3. Wie zu erkennen ist, ist in der niedrigeren vorderen Längswand 3 eine den Rand bildende Ausnehmung 21 ausgestanzt, um auf diese Weise die Sichtbarkeit der Ware noch zu vergrößern.
Wie bereits schon erwähnt, wirkt der Displaykarton 2 mit einem Oberkarton 22 zusammen, dessen Schnittmuster 23 in der Figur 02 dargestellt ist, und der im Prinzip entsprechend aufgebaut ist, wie der Displaykarton 2. Er verfügt ebenfalls über Längswände 3.1 und 4.1 sowie Querwände 5.1 und 6.1, an denen ebenfalls faltbare durch Messerkanten begrenzte Flächen 8.1, 9.1, 10.1 und 11.1 mittels Prägekanten zur Bildung des Bodens angeschlossen sind. Damit im gesteckten Zustand der Displaykarton 2 mit dem Oberkarton 22 zusammenwirken kann und es hinsichtlich der Schräglage der Bodenfläche 11 des Displaykartons 2 zu keiner Kollision kommt, wenn der Oberkarton 22 aufgesteckt ist, weist eine der Längswände 3.1 des Oberkartons 22 eine den Rand bildende ausgestanzte Ausnehmung 24 auf, die im gesteckten Zustand des Oberkartons 22 mit der Überhöhung der Bodenfläche 11 des Displaykartons 2 korrespondiert.
Zur besseren Handhabung von Displaykarton 2 und Oberkarton 22 sind jeweils in den Querwänden 5 und 6 bzw. 5.1 und 6.1 von Oberkarton 22 und Displaykarton 2 Grifföffnungen 25 vorgesehen.
Claims (7)
1. Faltkarton oder Faltschachtel nach Art eines Displaykartons mit oder ohne einem Oberkarton zum abdeckenden Verschluss, dessen faltbarer Korpus Längswände und schmalere Querwände aufweist, an denen faltbare durch Messerkanten begrenzte Flächen mittels Prägekanten zur Bildung des Bodens angeschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, dass an einer der Längswände (3) eine den Boden (12) bildende Fläche (9) mittels einer Prägekante angeschlossen ist, an der ein weiterer Flächenstreifen (14) mit einer Prägekante (15) vorgesehen ist, der im gefalteten Zustand zum Boden (12) hin eine Schräglage der Bodenfläche (9) bewirkt.
2. Faltkarton nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erstreckung der Bodenfläche (9) in der Tiefe etwa das Maß der Querwandtiefe einnimmt.
3. Faltkarton nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenfläche (9) eine trapezförmige Fläche einnimmt, an der sich der Flächenstreifen (14) anschließt.
4. Faltkarton nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Querwände (5) und (6) des Korpusses jeweils unter einer Schrägen (17) und (18) verlaufen und mit ihren unteren Endpunkten (19) und (20) die Eckpunkte der tieferliegenden vorderen Längswand (3) bilden.
5. Faltkarton nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass in der tieferliegenden vorderen Längswand (3) eine den Rand bildende Ausnehmung (21) ausgestanzt ist.
6. Faltkarton nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass eine der Längswände (3.1) des Oberkartons (22) eine den Rand bildende ausgestanzte Ausnehmung (24) aufweist, die im gesteckten Zustand des Oberkartons (22) mit der Überhöhung der Bodenfläche (9) des Displaykartons (2) korrespondiert.
7. Faltkarton nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils in den Querwänden (5) und (6) bzw. (5.1) und (6.1) von Oberkarton (22) und Displaykarton (2) Grifföffnungen (25) vorgesehen sind.
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- 2001-09-17 DE DE20115341U patent/DE20115341U1/de not_active Expired - Lifetime
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