DE20114121U1 - Hörgerätesystem mit einem Hörgerät und einer im Ohr tragbaren Otoplastik - Google Patents
Hörgerätesystem mit einem Hörgerät und einer im Ohr tragbaren OtoplastikInfo
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Description
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Beschreibung
Hörgerätesystem mit einem Hörgerät und einer im Ohr tragbaren Otoplastik
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Die Erfindung betrifft ein Hörgerätesystem mit einem Hörgerät und einer im Ohr tragbaren Otoplastik.
Bei der Versorgung eines Schwerhörigen mit einem Hörgerät wird in der Regel ein an das Ohr des Schwerhörigen individuell angepasstes Ohrpassstück, eine sogenannte Otoplastik, in den äußeren Gehörgang eingesetzt (geschlossene Versorgung). Zur akustischen Verbindung zwischen dem Hörgerät und der Otoplastik umfasst ein so gebildetes Hörgerätesystem ferner einen Schallschlauch, über den der von dem Hörgerät erzeugte Schall zur Otoplastik und weiter in den Gehörgang des Schwerhörigen geleitet wird.
Zum Anlegen des Hörgerätesystems wird zunächst das individu-0 eile Ohrpassstück in den äußeren Gehörgang eingesetzt, dann das Hörgerät am Ohr angeordnet und schließlich die Verbindung durch den Schallschlauch hergestellt. Dabei ist zum Anbringen des Schallschlauches bei getragenem Hörgerät an dem dafür vorgesehenen Ende des Hörgerätes viel Geschick erforderlich, 5 so dass diese Verbindung in der Regel schon vor dem Einführen des Ohrpassstückes in das Ohr hergestellt wird, wobei dann allerdings das Hörgerät nur an dem Schallschlauch hängt, so lange, bis das Ohrpassstück richtig eingesetzt ist und das Hörgerät am Ohr angeordnet werden kann. Ist das Hörgerät in eine Hörbrille integriert, so ist diese Vorgehensweise allerdings nicht möglich.
Nachteilig bei bekannten Hörgerätesystemen mit einem Hörgerät und einer Otoplastik ist die insbesondere für ältere Menschen und Kinder schwierige Anbringung des Hörgerätesystems am Ohr.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Hörgerätesystem so zu gestalten, dass eine einfache und komfortable Anbringung am Ohr möglich ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Hörgerätesystem mit einem Hörgerät und einer im Ohr tragbaren Otoplastik gelöst durch einen Schallschlauch und eine Schnellkupplung zur lösbaren Verbindung des Hörgerätes mit der Otoplastik.
Mit der Erfindung ist der Vorteil verbunden, dass bei einem Hörgerätesystem mit einem Hörgerät und einer Otoplastik das Hörgerät und die Otoplastik getrennt voneinander am Ohr befestigt werden können. Erst nachdem beide Komponenten befestigt sind, wird auf einfache und komfortable Weise die akustische Verbindung über den Schallschlauch hergestellt. Die Schnellkupplung setzt sich dabei aus zwei Hälften zusammen, die miteinander verbunden und wieder voneinander gelöst werden können. In verbundenem Zustand ist über die Schnellkupplung eine akustische Verbindung zwischen dem Hörgerät und der Otoplastik hergestellt.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass eine Hälfte der Schnellkupplung direkt an einem Ende des Hörgerätegehäuses angeordnet ist. Die zweite Hälfte der Schnellkupplung ist dann an dem Ende des Schallschlauches befestigt, das dem Hörgerät zugewandt ist. Bei dem Gehäuseende des Hörgerätes, an dem die Schnellkupplung befestigt ist, kann es sich z.B. um das freie Ende eines Traghakens eines hinter dem Ohr tragbaren Hörgerätes handeln. Dabei kann der Traghaken so 0 ausgebildet sein, dass er einstückig in die Schnellkupplung übergeht. Die Schnellkupplung kann aber auch als eigenständiges Bauteil an dem Gehäuseende, z.B. dem Traghaken, befestigt sein.
Ein weiteres Beispiel für ein Gehäuseende, das eine Hälfte einer Schnellkupplung aufweisen kann, ist der Schallstutzen einer Hörbrille. Auch hier kann anstatt einer direkten Befes-
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tigung für den Schallschlauch, die nur schwer und umständlich herzustellen und wieder zu lösen ist, eine Schnellkupplung vorgesehen sein.
Eine andere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass eine Hälfte der Schnellkupplung direkt mit der Otoplastik und die andere Hälfte der Schnellkupplung mit dem der Otoplastik zugewandten Ende des Schallschlauches verbunden ist. Dabei ist die eine Hälfte der Schnellkupplung vorzugsweise direkt an die Otoplastik angeformt.
Bei den oben genannten Ausführungsformen können die Otoplastik und das Hörgerät getrennt voneinander und ohne Verbindung über den Schallschlauch am Ohr des Hörgeräteträgers befestigt werden. Hierfür wird erst nach dem Anbringen des Hörgerätesystems am Ohr das eine Ende des Schallschlauches, an dem sich die eine Hälfte der Schnellkupplung befindet, mit der anderen Hälfte der Schnellkupplung, die am Hörgerät bzw. an der Otoplastik angeordnet ist, zusammengeführt. Durch die Schnellkupplung ist dies auf einfache und komfortable Weise möglich. Besondere Vorteile zeigen sich insbesondere beim Anlegen einer Hörbrille, da hierbei durch die Erfindung nun auch die Otoplastik zuerst angelegt werden kann.
Ebenso wie die Befestigung des Hörgerätesystems am Ohr vereinfacht und erleichtert die Schnellkupplung zwischen dem Hörgerät und der Otoplastik auch das Ablegen des Hörgerätesystems. Hierfür wird zunächst die Verbindung mittels der Schnellkupplung gelöst und anschließend können die beiden Komponenten des Hörgerätesystems getrennt voneinander abgenommen werden.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass der Schallschlauch, der das Hörgerät mit der Otoplastik verbindet, in zwei Schlauchabschnitte unterteilt ist, zwischen denen eine Schnellkupplung vorgesehen ist. Die
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Schnellkupplung ist dadurch leichter zugänglich als bei den beiden vorgenannten Ausführungsformen, bei denen jeweils eine Hälfte der Schnellkupplung am Hörgerät bzw. an der Otoplastik angeordnet ist. Allerdings wird die Schnellkupplung dadurch optisch leichter wahrnehmbar, was dem Wunsch vieler Hörgeräteträger nach einer möglichst unauffälligen Hörhilfe entgegensteht. Abhilfe kann hier eine Einfärbung der Schnellkupplung in Hautfarbe oder in Farbe des Schallschlauches schaffen.
Die Schnellkupplung ist vorzugsweise als Muffe-Stecker-Verbindung ausgestaltet, bei der der Stecker in die Muffe eingeführt und durch Überwinden einer äußeren Kraft darin verrastet werden kann. Durch eine leicht konische Ausbildung der Muffe und des Steckers können diese beiden Teile einfach zusammengefügt und auch ohne Verrastung, allein durch die Reibkraft, zusammengehalten werden. Durch die Verbindung des Steckers und der Muffe wird eine akustisch dichte Verbindung hergestellt. Die beiden Hälften der Schnellkupplung, Muffe und Stecker, lassen sich ebenfalls durch Überwinden einer äußeren Kraft auch wieder voneinander lösen.
Eine andere Variante der Erfindung sieht als Schnellkupplung eine Magnetkupplung vor. Bei dieser weist wenigstens die eine Hälfte der Schnellkupplung ein magnetisches Element und die andere Hälfte der Schnellkupplung ein magnetisches oder magnetisierbares Element auf, so dass die beiden Hälften nach dem Zusammenfügen infolge der magnetischen Kraft zusammengehalten werden. Diese Ausführungsform ist von besonderem Vorteil, weil dabei die beiden Hälften der Magnetkupplung nur in einen bestimmten Abstand zueinander gebracht werden müssen und sich diese dann beim weiteren selbsttätigen Zusairanenschnappen durch eine zweckmäßige Führung automatisch richtig justieren, so dass eine akustisch dichte Schallleitung entsteht. Durch einfaches Ziehen an einem oder an beiden Enden der Schnellkupplung lässt sich die Verbindung ebenso schnell und einfach auch wieder lösen. Wie
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bei den vorbeschriebenen Ausführungsformen, so kann auch die Magnetkupplung an einem Ende des Hörgerätes, an einem Ansatz der Otoplastik oder in der Mitte des Schallschlauches angeordnet sein.
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Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine Schnellkupplung mit einer Muffe und einem Stecker und
Figur 2 einen Schallschlauch, der sich aus zwei Schlauchabschnitten zusammensetzt, die mittels einer Magnetkupplung miteinander verbindbar sind.
Figur 1 zeigt ein Hörgerätesystem 1, 2 mit einem hinter dem Ohr tragbaren Hörgerät 1 und einer Otoplastik 2. Zur Weiterleitung des in dem Hörgerät 1 erzeugten Schalls zur Otoplastik 2 und damit in den Gehörgang eines Hörgeräteträgers ist ein Schallschlauch 3 vorgesehen. Anders als bei bisher üblichen Hörgerätesystemen, bei denen das Hörgerät und die Otoplastik üblicherweise bereits vor dem Anlegen des Hörgerätesystems über den Schallschlauch miteinander verbunden sind, ist bei dem Hörgerätesystem 1, 2 gemäß der Erfindung bei der Verbindung zwischen dem Hörgerät 1 und der Otoplastik 2 eine Schnellkupplung vorgesehen. Durch diese können das Hörgerät 1 und die Otoplastik 2 zunächst getrennt voneinander am Kopf des Hörgeräteträgers angeordnet werden. Die akustische Verbindung erfolgt dann erst bei bereits getragenem Hörgerätesystem 1, 2. Hierfür weisen das freie Ende des Schallschlauches 3 einen Stecker 6 und die Otoplastik 2 eine Muffe 7 auf. Die Muffe 7 ist an dem freien Ende eines Stutzens 5 angeordnet, der an die Otoplastik 2 angeformt ist. Zum Herstellen einer Verbindung mittels der Schnellkupplung 6, 7 wird der Stecker 6 in die Muffe 7 eingeführt. Durch einen Wulst 8 am Stecker und eine entsprechend geformte Nut 9 innerhalb der Muffe 7 verrastet der Stecker 6
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innerhalb der Muffe 7. So entsteht eine akustisch dichte Verbindung von dem Hörgerät 1 über einen Schallkanal 4 innerhalb des Schallschlauches 3 und einen Schallkanal 10 durch die Otoplastik 2 bis in den Gehörgang des Hörgeräteträgers. Die Verbindung kann auf einfache Weise durch Ziehen an dem Schallschlauch 3 wieder gelöst werden. Der Wulst 8 und die Nut 9 verhindern dabei ein selbsttätiges, ungewolltes Lösen der Verbindung.
Das so ausgebildete Hörgerätesystem 1, 2 ermöglicht eine einfache und komfortable Anbringung des Hörgerätesystems am Ohr und ein ebenso einfaches Absetzen. Das Hörgerät und die Otoplastik können getrennt voneinander aufgesetzt und abgenommen werden.
Die in Figur 1 gezeigte Ausführungsform der Erfindung, bei der die Muffe 7 direkt an einem einstückig mit der Otoplastik 2 verbundenen Stutzen 5 angeordnet ist und bei der das freie Ende des Schallschlauches 3 einen Stecker 6 aufweist, kann 0 auf eine Vielzahl unterschiedlicher Weisen abgewandelt werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen. So kann beispielsweise die Anordnung von Muffe 7 und Stecker 6 vertauscht sein. Ferner ist es möglich, dass der Schallschlauch 3 direkt mit der Otoplastik 2 verbunden ist und sich die Schnellkupplung 6, 7 zwischen dem freien Ende des Schallschlauches 3 und dem oberen Ende des Hörgerätes 1 befindet. Weiterhin kann der Schallschlauch 3 auch in zwei Schlauchabschnitte unterteilt sein, die mittels der Schnellkupplung 6, 7 miteinander verbunden und auch wieder voneinander getrennt werden können. Das jeweils andere Ende des Schlauchabschnittes ist dann mit dem Hörgerät 1 bzw. mit der Otoplastik 2 direkt verbunden.
Auch bei der Ausgestaltung der Schnellkupplung 6, 7 ist eine Vielzahl unterschiedlicher Ausführungsformen möglich. So kann z.B. neben der Verrastung des Steckers 6 in der Muffe 7 auch vorgesehen sein, dass durch eine leicht konische Ausbildung
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des Steckers und der Muffe eine reibschlüssige Halterung des Steckers in der Muffe erzeugt wird. Weiterhin kann als Schnellkupplung auch eine Lur-Lock-Verbindung, wie sie häufig bei medizinischen Spritzen zur Verbindung mit der Nadel verwendet wird, vorgesehen sein.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Schnellkupplung zeigt Figur 2. Dargestellt ist ein in zwei Schlauchabschnitte 3A, 3B geteilter Schallschlauch, bei dem an jeweils einem Ende eine Hälfte einer Schnellkupplung 11, 12 vorgesehen ist. Dabei handelt es sich bei der einen Hälfte um einen konusförmigen Stecker 11 und bei der anderen Hälfte um eine trichterförmige Muffe 12. Damit sich die so gebildete Schnellkupplung 11, 12 nicht ungewollt selbsttätig löst, sind in dem konusförmigen Stecker 11 und in die trichterförmige Muffe 12 ein Magnetring 13 bzw. ein Eisenring 14 vergossen. Dies bewirkt, dass zum Herstellen der Steckverbindung Stecker
11 und Muffe 12 nur in unmittelbare Nähe zueinander gebracht werden müssen, wodurch die beiden Hälften der Schnellkupplung 0 11, 12 selbsttätig zusammenschnappen und sich durch die spezielle Ausformung auch selbsttätig justieren. Durch den Magnetring 13 und den Eisenring 14 bleibt die Verbindung so lange aufrecht, bis der Hörgeräteträger an wenigstens einem Schlauchabschnitt 3A, 3B zieht und die beiden Hälften der Schnellkupplung 11, 12 in einen genügend großen Abstand zueinander bringt. Die so ausgestaltete Schnellkupplung 11,
12 in Form einer Magnetkupplung ist besonders einfach und komfortabel in der Handhabung.
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Claims (7)
1. Hörgerätesystem (1, 2) mit einem Hörgerät (1) und einer im Ohr tragbaren Otoplastik 2, gekennzeichnet durch einen Schallschlauch (3) und eine Schnellkupplung (6, 7; 11, 12) zur lösbaren Verbindung des Hörgerätes (1) mit der Otoplastik (2).
2. Hörgerätesystem (1, 2) nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Schnellkupplung (6, 7; 11, 12) zur lösbaren Befestigung des Schallschlauches (3) an einem Ende des Hörgerätes (1).
3. Hörgerätesystem (1, 2) nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Schnellkupplung (6, 7; 11, 12) zur lösbaren Befestigung des Schallschlauches (3) an einem Ende der Otoplastik (2).
4. Hörgerätesystem (1, 2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schallschlauch (3) in zwei Schlauchabschnitte (3A, 3B) unterteilt ist, wobei ein Schlauchabschnitt (3A) mit dem Hörgerät (1) und ein Schlauchabschnitt mit der Otoplastik (2) verbunden ist und wobei die beiden Schlauchabschnitte (3A, 3B) mittels einer Schnellkupplung (11, 12) miteinander verbunden sind.
5. Hörgerätesystem (1, 2) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnellkupplung (6, 7) eine Muffe (7) umfasst, in die zum Herstellen der Verbindung ein Stecker (6) einführbar ist.
6. Hörgerätesystem (1, 2) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecker (6) in der Muffe (7) verrastet und durch Überwinden einer äußeren Kraft wieder davon lösbar ist.
7. Hörgerätesystem (1, 2) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnellkupplung (11, 12) als Magnetkupplung ausgeführt ist.
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