DE20103856U1 - Holzverbinder zum Verbinden zweier Bauteile, insbesondere von zwei Balken - Google Patents
Holzverbinder zum Verbinden zweier Bauteile, insbesondere von zwei BalkenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen insb. aus einem geeigneten Metall wie Stahl, Aluminium (bzw. einer Aluminiumlegierung) od.dgl. bestehenden Holzverbinder zum insb. stirnseitigen Verbinden eines insb. als (erster) Balken ausgebildeten Holzbauteils (nachstehend der Einfachheit halber auch kurz als „Nebenträger" bezeichnet) mit einem insb. aus Holz oder einem Holzwerkstoff bestehenden (Anschluß-)Bauteil insb. einer Holzbaukonstruktion, welches eine rechtwinklig oder schräg zur (i.a. stirnseitigen) Anschlußfläche des ersten Holzbauteils verlaufende Anschlußfläche aufweist, insb. einem zweiten Balken in einer Anordnung bzw. Verwendung als Hauptträger oder als i.w. senkrecht verlaufender Pfosten, in einer verdeckten (Verbindungs-)Anordnung oder einer (Verbindungs-)Anordnung mit Schattenfuge, mit einem an der anzuschließenden Stirnseite des ersten Balkens zu befestigenden, vorzugsweise i.w.
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plattenförmigen ersten Verbindungsflansch, der mit mehreren zwischen seiner Anschlußfläche und seiner parallel zu dieser verlaufenden Fläche verlaufenden ersten Durchgangsbohrungen versehen ist, und mit stabförmigen Verbindungsmitteln wie z.B./insb. Kammnägeln od.dgl. mit dem ersten Balken fest zu verbinden ist; und mit einem an der Anschlußfläche des Anschlußbauteils anzuordnenden, vorzugsweise plattenförmigen zweiten Verbindungsflansch, der ebenfalls mit mehreren zwischen seiner Anschlußfläche und seiner parallel zu dieser verlaufenden Fläche verlaufenden zweiten Durchgangsbohrungen versehen ist, und ebenfalls mit stabförmigen Verbindungsmitteln wie z.B./insb. Kammnägeln,. Kopfschrauben od.dgl. mit dem Anschlußbauteil fest zu verbinden ist; wobei zur Schaffung einer bei der Montage lösbar verriegelbaren, formschlüssigen Verbindung in der Art einer Nut-Feder-Verbindung zwischen den beiden Verbindungsflanschen und damit zwischen den beiden miteinander zu verbindenden Bauteilen der am Anschlußbauteil zu befestigende zweite Verbindungsflansch mit wenigstens einer schlitzförmigen Ausnehmung versehen ist, die sich im Montagezustand vom oberen Rand des zweiten Verbindungsflansches aus nach unten erstreckt, und mit Abstand zum unteren Rand des zweiten Verbindungsflansches endet, in welche bei der Montage (jeweils wenigstens) ein der schlitzförmigen Ausnehmung des zweiten Verbindungsflansches angepaßter (Rast-)Vorsprung bzw. Ansatz des ersten Verbindungsflansches vom oberen Rand des zweiten Verbindungsflansches her einzuschieben bzw. einzufügen ist; wobei die dem (Rast-)Ansatz des ersten Verbindungsflansches im Montagezustand zugekehrten Seitenflächen der schlitzförmigen Ausnehmung des zweiten Verbindungsflansches von der Anschlußfläche des zweiten Verbindungsflansches in Richtung auf den zu dieser parallelen Fläche des zweiten Verbindungsflansches zur Mitte der schlitzförmigen Ausnehmung hin wenigstens über einen Abschnitt ihrer Tiefe abgeschrägt sind; und wobei der (Rast-)Ansatz des ersten Verbindungsflansches an seinen den Schlitz-Seitenflächen im montierten Zustand zugewandten Seitenflächen gemäß den letzteren zugekehrten Schlitz-Seitenflächen bzw. Abschnitten der Schlitz-Seitenflächen ausgebildet sind, so daß die wenigstens abschnittsweise abgeschrägten Schlitz-Seitenflächen mit den entsprechend ausgebildeten Seitenflächen des (Rast-)Ansatzes unter gegenseitiger formschlüssiger Anlage im Montagezustand miteinander in Eingriff sind und entsprechend zusammenwirken.
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Aus der DE 34 01 303 Al ist ein Verbinder zum Verbinden eines ersten Bauteils mit einem zweiten Bauteil bekannt, der eine erste Verbindungsplatte aufweist, welche mit ihrer Hinterfläche am ersten Bauteil befestigbar ist, sowie eine zweite Verbindungsplatte, welche mit ihrer Hinterfläche am zweiten Bauteil befestigbar ist, wobei die erste Verbindungsplatte an ihrer Vorderfläche einen Vorsprung aufweist, und die zweite Verbindungsplatte eine Ausnehmung, in welche der Vorsprung der ersten Verbindungsplatte eingreift, wobei der Vorsprung und die dazugehörige Ausnehmung zur Bildung einer tragenden Vorsprungs-/Ausnehmungs-Einheit bestimmt sind.
Dabei befinden sich die Vorsprünge und Ausnehmungen längs zweier übereinander angeordneter, länglicher Bereiche, und hindern demgem. die Bauteile daran, sich in Richtung der Anschlußflächen zu verschieben, und sich zu drehen.
Um Bewegungen der beiden Bauteile quer zu den Anschlußflächen zu verhindern, ist in jeden der Bereiche der Ausnehmungen und der Vorsprünge ein Stift angeordnet, der in einer Bohrung aufgenommen ist, welche sich - ausgehend vom balkenartigen Bauteil - horizontal durch die Ausnehmungen und Vorsprünge erstreckt. Nach der Montage wird die durch die Bohrung im balkenartigen Bauteil entstandene Ausnehmung durch einen Zapfen verschlossen, welcher verhindert, daß sich der Stift entfernt.
Der Nachteil dieses Verbinders besteht u.a. darin, daß die Montage - insb. das Herstellen der Bohrungen und das Einführen der Stifte - mühselig und zeitraubend ist. Außerdem sind im montierten Zustand die Zapfen sichtbar, was bei einer Verwendung des Verbinders im Holzbau zu Wohnzwecken höchst unerwünscht ist.
Um die vorgenannten Nachteile zu vermeiden, ist bei dem gattungsgemäßen Verbinder gem. der EP 0 866 186 A2 vorgesehen, daß die zweite Verbindungsplatte eine Plattendicke aufweist, die mindestens der Abmessung entspricht, um welche der Vorsprung quer zur ersten Verbindungsplatte über diese vorsteht; daß jeder Vorsprung einen Endbereich aufweist, in
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dem er einen größeren Querschnitt aufweist als in seinem der ersten Verbindungsplatte näheren Bereich; daß jede Ausnehmung sich mit zunehmendem Abstand von der Vorderfläche derart erweitert, daß die Verbindungsplatten sich mit ihren Vorderflächen berühren; und daß die erste Verbindungsplatte an ihrer Vorderfläche mindestens einen weiteren Vorsprung aufweist, der zur Bildung einer mindestens rotationsverhinderten Vorsprungs-ZAusnehmungs-Einheit vorgesehen ist.
Auch dieser vorbekannte Holzverbinder ist indes noch schon insoweit nachteilig, als die (Rast-)Vorsprünge i.w. noppenartig bzw. in der Art von „Knöpfen" ausgebildet sind, die von der zur Anschlußfläche parallelen Fläche des ersten Verbindungsflansches vorstehen. Das hat zur Folge, daß die (Rast-)Vorsprünge bei der Fertigung nicht auf einfache Art und Weise durch entsprechende Formgebung integral mit dem ersten Verbindungsflansch ausgebildet werden können, sondern gesondert zu fertigen und sodann in geeigneter Weise (durch Verschraubung, Vernietung, Verschweißung od.dgl.) mit dem i.w. plattenförmigen ersten Verbindungsflansch zu verbinden sind.
Ein weiterer Nachteil dieses vorbekannten Holzverbinders gem. der eingangs beschriebenen Gattung besteht darin, daß die Gesamtdicke des Holzverbinders im montierten Zustand gleich der Summe aus der Dicke des ersten Befestigungsflansches und der Dicke des zweiten Befestigungsflansches ist, so daß bei verdeckter Anordnung des Holzverbinders entsprechend umfängliche Fräsarbeiten in den miteinander zu verbindenden Bauteilen ausgeführt werden müsr sen, und bei einer Verbindungsanordnung mit Schattenfuge die Schattenfuge entsprechend breit ist, was insb. bei Holzbauteilkonstruktionen zu Wohnzwecken als störend empfunden wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Holzverbinder der eingangs beschriebenen Gattung (s. auch Oberbegriff des Anspruches 1) insb. unter Vermeidung der vorgenannten Nachteile zu verbessern, und dabei u.a. die Fertigungskosten deutlich zu senken, und dennoch die Konstruktionsfestigkeit der Verbinderanordnung (insb. durch deutliche Reduzierung der Flächenpressungen bei gleicher Beanspruchung) deutlich zu erhöhen, wobei
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zugleich das erforderliche Ausmaß der Fräsarbeiten bei verdeckter Anordnung um ca. 50 % vermindert werden, und bei einer Anordnung mit Schattenfuge deren Breite auf/um ca. 50 % reduziert werden soll.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß dadurch, daß der (wenigstens eine) Vorsprung des ersten Verbindungsflansches integral mit dem ersten Verbindungsflansch ausgebildet ist, und sich vom unteren Rand des ersten Verbindungsflansches aus in dessen Ebene erstreckt bzw. zur Plattenebene fluchtet, wobei letzteres technisch bzw. geometrisch zutreffender ist, da ein plattenförmiges Gebilde ja nun einmal dreidimensional ist, und - streng genommen - keine „Ebene" bildet.
Dabei wird vor- und nachstehend davon ausgegangen, daß der mit dem (Rast-)Vorsprung versehene erste Befestigungsflansch nach seiner Befestigung an der stirnseitigen Anschlußfläche des anzuschließenden Nebenträgers angeordnet ist, und der zweite Befestigungsflansch demgem. mit nach oben offener schlitzförmiger Ausnehmung an der Anschlußfläche des Anschlußbauteils (im allgemeinen einem Hauptträger oder einem Pfosten). Auf eine solche Anordnung beziehen sich vor- und nachstehend Angaben wie „oberer Rand", „unterer Rand" u.dgl. Statt dessen könnte die Anordnung ersichtlich grundsätzlich auch so sein, daß der mit einer schlitzförmigen Ausnehmung versehene zweite Verbindungsflansch des Holzyerbinders am anzuschließenden Nebenträger befestigt ist, und der mit einem (Rast-)Vorsprung bzw. Ansatz versehene zweite Befestigungsflansch am Hauptträger. Bei einer solchen Anordnung wären beide Befestigungsflansche dann selbstverständlich - zwecks Schaffung einer formschlüssigen Verbindung - im Montagezustand um 180° gedreht.
Bevorzugt ist die Plattenstärke beider Verbindungsflansche im allgemeinen i.w. gleich groß und beträgt ca. 6 -12 mm.
In weiterer bevorzugter Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist der integral zu den übrigen Abschnitten des ersten Verbindungsflansches ausgebildete (Rast-)Vorsprung des ersten
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Verbindungsflansches i.w. mittig am unteren Rand des ersten Verbindungsflansches angeordnet, und i.a. bevorzugt spiegelsymmetrisch zur Längsmittellinie des ersten Verbindungsflansches/des Holzverbinders ausgebildet.
Obwohl der Vorsprung des ersten Verbindungsflansches in der Draufsicht (geometrisch) verschiedenartig (z.B. rechtwinklig, z.B. rechteckig) gestaltet sein kann, besteht eine höchst bevorzugte Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung darin, daß er zu seinem freien Ende hin konisch zulaufend ausgebildet ist. Dabei hat es sich zur Vermeidung sog. Doppelpassungen als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn der (Rast-)Vorsprung nicht i.w. dreiecksförmig ausgebildet ist, sondern trapezförmig (also i.w. dreiecksförmig mit „abgeschnittener" Spitze), während sich die ihm zugeordnete schlitzförmige Ausnehmung des zweiten Befestigungsflansches noch weiter erstreckt, so daß im montierten Zustand nicht der freie Endabschnitt des (Rast-)Vorsprungs am geschlossenen Ende der schlitzförmigen Ausnehmung des anderen Befestigungsflansches anliegt, sondern nur die stirnseitigen Seitenflächen des (Rast-)Vorsprungs, an den Seitenflächen der schlitzförmigen Ausnehmung.
Die Durchgangsbohrungen beider Befestigungsflansche sind bevorzugt als Senkbohrungen mit vergrößerten Ausnehmungen zur Aufnahme der Köpfe der stabförmigen Verbindungsmittel ausgebildet, da deren Köpfe beim Montagevorgang der miteinander zu verbindenden Bauteile nicht über die zur jeweiligen Anschlußfläche eines Verbindungsflansches parallele Fläche hinausstehen dürfen, um eine einfache, einwandfreie Montage durchführen zu können.
Dabei sind vorzugsweise wenigstens einige Durchgangsbohrungen der Verbindungsflansche so ausgebildet, daß sie im Winkel zur jeweiligen Anschlußfläche (und damit auch zu der zu dieser parallelen Fläche) verlaufen, um zu erreichen, daß die Verbindungsmittel mit verminderter Querkraft (und dafür auf Zug) belastet werden, weil stabförmige Verbindungsmittel auf Zug erheblich höher belastbar sind als mit einer Scher- und Biegekräfte bewirkenden Querkraffbelastung.
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Dabei hat sich ein winkliger Verlauf von etwa 45° als sehr zweckmäßig erwiesen, obwohl hiervon ersichtlich auch (ggf. erheblich) abgewichen werden kann.
Der Schrägungswinkel der Seitenflächen der schlitzförmigen Ausnehmung liegt i.a. bevorzugt zwischen etwa 30° und 60°.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Die Erfindung ist nachstehend an einem Ausfuhrungsbeispiel unter Bezugnahme auf eine Bezeichnung weiter erläutert. Es zeigt:
Fig. 1: eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Holzverbinder (ohne die beiden miteinander zu verbindenden Bauteile) im montierten Zustand in Richtung des Pfeile I in Fig. 2 gesehen;
Fig. 2: eine Seitenansicht des Holzverbinders gem. Fig. 1 in Richtung des Pfeiles II in Fig. 1 gesehen;
Fig. 3: eine stirnseitige Seitenansicht auf den Holzverbinder gem. den Fig. 1 und 2 bzw. des zweiten Befestigungsflansches in Richtung des Pfeiles III in Fig. 1 gesehen;
Fig. 4: einen Schnitt durch den Holzverbinder gem. den Fig. 1 - 3 in Richtung der Schnittlinie IV-IV in Fig. 1 gesehen;
Fig. 5: den ersten Befestigungsflansch des Holzverbinders gem. den Fig. 1-4 (gegenüber den letztgenannten Darstellungen um 90° in der Zeichnungsebene gedreht); und
Fig. 6: einen Schnitt durch den ersten Befestigungsflansch in Richtung der Schnittlinie VI-VI in Fig. 5 bzw. in Fig. 1 gesehen.
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Die Zeichnung zeigt einen im Ganzen mit 1 bezeichneten, aus plattenförmigem Stahlmaterial bestehenden Holzverbinder zum stirnseitigen Verbinden eines ersten Balkens (Nebenträger) 2 mit einem rechtwinklig zu ihm verlaufenden zweiten Balken (Hauptträger) 3 (s. Fig. 4), und zwar in einer Verbindungsanordnung mit Schattenfuge 15.
Der Holzverbinder 1 weist einen plattenförmigen ersten Verbindungsflansch 6 auf, der an der anzuschließenden Stirnseite 4 (Anschlußfläche) des Nebenträgers 2 zu befestigen ist. Hierfür ist er mit mehreren zwischen der Anschlußfläche 7 des ersten Verbindungsfiansches 6 und seiner parallel zu dieser verlaufenden Fläche 8 verlaufenden ersten Durchgangsbohrungen 9 versehen, und mit stabförmigen Verbindungsmitteln 10 wie Kammnägeln mit dem Nebenträger 2 an dessen Stirnseite 4 fest zu verbinden, wobei die Köpfe der in der Zeichnung nicht dargestellten stabförmigen Verbindungsmittel 10 jeweils versenkt angeordnet werden. Hierfür sind die ersten Durchgangsbohrungen 9 des ersten Verbindungsfiansches 6 jeweils an ihrer der Anschlußfläche 7 gegenüberliegenden Fläche 8 mit Aussenkungen 9' versehen. *
Weiterhin weist der Holzverbinder 1 einen an der Anschlußfläche 5 des Hauptträgers 3 anzuordnenden, plattenförmigen zweiten Verbindungsflansch 11 auf, der ebenfalls mit mehreren zwischen seiner Anschlußfläche 12 und seiner parallel zu dieser verlaufenden Fläche 13 verlaufenden zweiten Durchgangsbohrungen 14 versehen ist, und ebenfalls mit stabförmigen Verbindungsmitteln 10, wie Kammnäglen, Kopfschrauben od.dgl., mit dem Hauptträger 3 an dessen Anschlußfläche 5 fest zu verbinden ist.
Zur Schaffung einer (lösbar verriegelbaren) formschlüssigen Verbindung in der Art einer Nut-Feder-Verbindung bei der Montage zwischen den beiden Verbindungsflanschen 6, 11 und damit zwischen den beiden zueinander zu verbindenden Balken 2, 3 ist der am Hauptträger 3 zu befestigende, und bei der Balkenverbindung bereits befestigte zweite Verbindungsflansch 11 mit einer schlitzförmigen Ausnehmung (16) versehen, die sich (im montierten Zustand) vom oberen Rand 17 des zweiten Verbindungsfiansches 11 aus nach unten erstreckt, und mit Abstand a zum unteren Rand 18 des zweiten Verbindungsfiansches 11 endet (s. Fig. 1, 2).
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In die schlitzförmige Ausnehmung 16 des zweiten Verbindungsflansches 11 wird bei der Montage ein der schlitzförmigen Ausnehmung 16 des zweiten Verbindungsflansches 11 angepaßter (Rast-)Vorsprung 19 des ersten Verbindungsflansches 6 eingeschoben bzw. eingefügt. Dabei sind die dem Vorsprung 19 des ersten Verbindungsflansches 6 im Montagezustand zugekehrten Seitenflächen 20 der schlitzförmigen Ausnehmung 16 des zweiten Verbindungsflansches 11 von der Anschlußfläche 21 des ersten Verbindungsflansches 6 aus in Richtung auf die zu dieser parallele Fläche 22 in Richtung auf die Anschlußfläche 21 zur Mitte der schlitzförmigen Ausnehmung 16 hin abgeschrägt.
In entsprechender Weise ist der Vorsprung 19 des ersten Verbindungsflansches 6 an seinen den Schlitz-Seitenflächen 20, 20 zugekehrten Seitenflächen 23, 23 gem. den ihm zugekehrten Seitenflächen 20, 20 der schlitzförmigen Ausnehmung 16 ausgebildet, wobei der (Rast-)Vorsprung 19 des ersten Verbindungsflansches 6 integral mit dem gesamten ersten Verbindungsflansch 6 ausgebildet, d.h. also an diesen angeformt ist, wie insb. den Fig. 1 und 5 der Zeichnung zu entnehmen ist, und erstreckt sich vom unteren Rand 17 des ersten Verbindungsflansches 6 aus in dessen Ebene , von der bei 17 gebildeten Trennfuge aus. Es ist indes kürzer als die von der bei 17 liegenden Trennfuge aus gemessene Länge der schlitzförmigen Ausnehmung 16, die mit einem Abstand a zum unteren Rand 24 zum zweiten Verbindungsflansch 11 bzw. dem gesamten Holzverbinder 1 endet, während der (Rast-)Vorsprung 19 an seinem freien Ende abgeschnitten ist, so daß seine Stirnseite 25 mit Abstand zum geschlossenen Ende 26 der schlitzförmigen Ausnehmung 16 endet.
Wie insb. den Fig. 1 und 5 zu entnehmen ist, ist der integrale Vorsprung 19 des ersten Ver- - bindungsflanscb.es 6 mittig am unteren Rand 27 des ersten Verbindungsflansches 6 angeordnet bzw. ausgebildet, und spiegelsymmetrisch zur Längsmittellinie 28. Er verläuft zu seinem fteien Ende bzw. seiner Stirnseite 25 hin konisch, und zwar unter einem Winkel ß/2 von 7° zur Längsmittellinie 28, so daß seine Seitenränder 29, 29 bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel also einen Winkel &bgr; von 14° einschließen.
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Die Plattenstärke d beider Verbindungslaschen 6, 11 ist bei dem Ausführungsbeispiel gleich groß und beträgt 10 mm. Die Gesamtlänge L beträgt bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel 158 mm (bei kleineren Ausführungen auch z.B. nur 70 mm, und bei größeren Ausführungsformen 300 mm und mehr) bei einer Breite B von 60 mm (die z.B. bei kleineren lediglich 50 mm und bei größeren Ausführungen 100 mm und mehr betragen kann).
Sowohl die Durchgangsbohrungen 9 des ersten Verbindungsflansches 6 als auch die Durchgangsbohrungen 14 des zweiten Verbindungsflansches 11 sind als Sackbohrungungen mit vergrößerten, angesenkten Ausnehmungen 9' bzw. 14' zur jeweiligen Aufnahme eines Kopfes des betreffenden stabförmigen Verbindungsmittels 10 versehen, wobei diese in der Zeichnung der besseren Übersicht halber fortgelassen worden bzw. lediglich durch ihre Längsmittellinie angedeutet worden sind (s. z.B. in den Fig. 2, 4 und 6).
Wie insb. den Fig. 1 und 2 zu entnehmen ist, sind bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel einige der Durchgangsbohrungen 9 bzw. 14 schräg unter einem Winkel &ggr; verlaufend zu den parallelen Hauptfiächen der betreffenden Verbindungslasche 6 bzw. 19 angeordnet, und zwar unter 45°.
Es sei noch nachgetragen, daß der Abschrägungswinkel &agr; den Seitenflächen 23 des Vorsprunges 19 bzw. der Seitenflächen 20 der schlitzförmigen Ausnehmung 16 bei dem erfmdungsgemäßen Holzverbinder i.a. zwischen 30° und 60° liegt.
Es ist ohne weiteres erkennbar, daß der erfindungsgemäße Holzverbinder 1 gegenüber gattungsgemäßen Holzverbindern, wie sie bspw. aus der EP 0 866 186 A2 bekannt sind, ganz erhebliche Vorteile fertigungstechnischer (und damit wirtschaftlicher) Art aufweist, aber - wie oben bei der Beschreibung des Standes der Technik und dessen Nachteile bereits ausgeführt worden ist - auch technisch-funktioneller Art: Bei einer Anordnung mit Schattenfuge (s. Fig. 4) ist deren Breite nur so groß wie die Plattenstärke d der beiden Verbindungsflansche 6, 11, also nur halb so groß wie beim nächstkommenden Stand der Technik. Bei versenkter Anord-
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nung braucht man nur 50 % der beim Stand der Technik erforderlichen Fräsarbeiten auszuführen. Die Flächenpressung zwischen den schrägen Seitenflächen 20, 23 beträgt nur einen Bruchteil der beim Stand der Technik bei sonst gleichen Verhältnissen auftretenden Flächenpressung, da bei dem erfindungsgemäßen Holzverbinder 1 die Last über relativ große Abtragflächen aufgenommen und verteilt wird, und nicht mehr mehr oder weniger punktförmig etc.. Dennoch werden all diese und weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Holzverbinders 1 nicht etwa durch hiermit eingehandelte anderweitige Nachteile erkauft, so daß dieser Holzverbinder 1 für die hier in Rede stehende Gattung von Holzverbindern keine Wünsche mehr offenläßt, zumal auch seine Montage (und erforderlichenfalls Demontage) zumindest genauso einfach ist wie bei den bekannten Holzverbindern.
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06. März 2001/550
1 Holzverbinder
2 erstes Holzbauteil (1. Balken; „Nebenträger")
3 Anschlußbauteil (2. Balken; „Hauptträger")
4 stirnseitige (Anschlußfläche) (von 2)
5 Anschlußfläche (von 3)
6 plattenfbrmiger erster Verbindungsflansch (von 3)
7 Anschlußfläche (von 6)
8 Verbindungsfläche (von 6)
9 erste Durchgangsbohrungen (von/in 6)
10 stabförmige Verbindungsmittel (z.B. Kammnägel)
11 plattenförmiger zweiter Verbindungsflansch (von 2)
12 Anschlußfläche (von 11; an 2) 13
14 . zweite Durchgangsbohrungen (von/in 11)
15 Schattenfuge
16 schlitzförmige Ausnehmung (von 11)
17 oberer Rand (von 11)
18 unterer Rand (von 11 bzw. 1)
19 (Rast-)Vorsprung (von 6)
20 Seitenflächen (von 16)
21 Anschlußfläche (von 6)
22 Fläche (von 6; parallel zu 21)
23 Seitenflächen (von 19)
24 unteren Rand (von 11 bzw. 1)
25 Stirnseite (von 19)
26 geschlossenes Ende (von 16)
27 unterer Rand (von 6)
28 Längsmittellinie (von 1,6,11,16,19)
29 Seitenränder (von 19)
9' Ansenkungen (von 9; in 8)
14' Ansenkungen (von 14)
a Abstand
d Plattenstärke
B Breite
L Gesamtlänge
&agr; Abschrägungswinkel
&bgr; Winkel zu 28
&ggr; Winkel
Claims (14)
1. Holzverbinder (1) insb. aus einem Metall wie Stahl oder Aluminium bzw. einer Aluminiumlegierung od. dgl. zum insb. stirnseitigen Verbinden eines insb. als (erster) Balken (2) ausgebildeten Holzbauteils wie eines Nebenträgers mit einem insb. aus Holz oder einem Holzwerkstoff bestehenden (Anschluß-)Bauteil (3) insb. einer Holzbaukonstruktion mit einer rechtwinklig oder schräg zur (im allgemeinen stirnseitigen) Anschlußfläche (4) des (ersten) Holzbauteils (2) verlaufenden Anschlußfläche (5), insb. einem zweiten Balken (3), in einer Anordnung bzw. Verwendung als Hauptträger oder Pfosten, in einer verdeckten (Verbindungs-)Anordnung oder einer (Verbindungs-)Anordnung mit Schattenfuge (15), mit einem an der anzuschließenden Stirnseite (4) des ersten Balkens (2) zu befestigenden, vorzugsweise i. w. plattenförmigen ersten Verbindungsflansch (6), der mit mehreren zwischen seiner Anschlußfläche (7) und seiner parallel zu dieser verlaufenden Fläche (8) verlaufenden ersten Durchgangsbohrungen (9) versehen und mit stabförmigen Verbindungsmitteln (10) wie z. B. /insb. Kammnägeln, Kopfschrauben od. dgl. mit dem ersten Balken (2) fest zu verbinden ist; und mit einem an der Anschlußfläche (5) des Anschlußbauteils (3) anzuordnenden, vorzugsweise plattenförmigen zweiten Verbindungsflansch (11), der mit mehreren zwischen seiner Anschlußfläche (12) und seiner parallel zu dieser verlaufenden Fläche (13) verlaufenden zweiten Durchgangsbohrungen (14) versehen ist, und mit stabförmigen Verbindungsmitteln (10) wie z. B. /insb. Kammnägeln, Kopfschrauben od. dgl. mit dem Anschlußbauteil (3) fest zu verbinden ist; wobei zur Schaffung einer bei der Montage lösbar verriegelbaren, formschlüssigen Verbindung in der Art einer Nut-Feder-Verbindung zwischen den beiden Verbindungsflanschen (6, 11) und damit zwischen den beiden miteinander zu verbindenden Bauteilen (2, 3) der zweite Verbindungsflansch (11) mit wenigstens einer schlitzförmigen Ausnehmung (16) versehen ist, die sich im Montagezustand vom oberen Rand (17) des zweiten Verbindungsflansches (11) aus nach unten erstreckt und mit Abstand (a) zum unteren Rand (18) des zweiten Verbindungsflansches (11) endet, in welche bei der Montage (jeweils wenigstens) ein der schlitzförmigen Ausnehmung (16) angepaßter (Rast-)Vorsprung bzw. Ansatz (19) des ersten Verbindungsflansches (6) vom oberen Rand des ersten Verbindungsflansches (6) her einzuschieben bzw. einzufügen ist; wobei die dem Vorsprung (19) des ersten Verbindungsflansches (6) im Montagezustand zugekehrten Seitenflächen (20, 20) der schlitzförmigen Ausnehmung (16) des zweiten Verbindungsflansches (11) von der Anschlußfläche (21) des ersten Verbindungsflansches (6) aus in Richtung auf die Anschlußfläche (21) des zweiten Verbindungsflansches (11) zur Mitte der schlitzförmigen Ausnehmung (10) hin wenigstens über einen Abschnitt ihrer Tiefe abgeschrägt sind; und wobei der Vorsprung (19) der ersten Verbindungslasche (6) an seinen den Schlitz-Seitenflächen (20, 20) im montierten Zustand zugewandten Seitenflächen (23, 23) gemäß den ihnen zugekehrten Abschnitten der schlitzförmigen Ausnehmung (16) ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (19) des ersten Verbindungsflansches (6) integral mit dem ersten Verbindungsflansch (6) ausgebildet ist, und sich vom unteren Rand (11) des ersten Verbindungsflansches (6) aus in dessen Ebene erstreckt.
2. Holzverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenstärke (d) beider Verbindungsflansche (6, 11) i. w. gleich groß ist.
3. Holzverbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der integrale Vorsprung (19) des ersten Verbindungsflansches (6) i. w. mittig am unteren Rand (27) des ersten Verbindungsflansches (6) angeordnet bzw. ausgebildet ist.
4. Holzverbinder nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (19) i. w. spiegelsymmetrisch zur Längsmittellinie (28) des ersten Verbindungsflansches (6) bzw. des Holzverbinders (1) ausgebildet ist.
5. Holzverbinder nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (19) des ersten Verbindungsflansches (6) zu seinem freien Ende (bei 25) hin konisch zulaufend ausgebildet ist.
6. Holzverbinder nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (19) i. w. dreiecksförmig bzw. trapezförmig ausgebildet ist.
7. Holzverbinder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Vorsprungs (19) (etwas) kleiner ist als die Länge der schlitzförmigen Ausnehmung (16) des zweiten Verbindungsflansches (11), so daß das freie Ende bzw. die freie Stirnseite (25) des Vorsprunges (19) im fertig montierten Zustand (Fig. 1-4) im Abstand zu der ihr gegenüberliegenden Fläche am geschlossenen Ende (26) der schlitzförmigen Ausnehmung (16) steht, während die dem Vorsprung (19) beiderseits benachbarten Stirnflächenabschnitte (bei 17) an den ihnen gegenüberliegenden Stirnflächenabschnitten der mit der schlitzförmigen Ausnehmung (16) versehenen Verbindungslasche (11) anliegen.
8. Holzverbinder nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangsbohrungen (9; 14) als Senkbohrungen mit vergrößerten Ausnehmungen (9'; 14') zur Aufnahme der Köpfe der stabförmigen Verbindungsmittel (10) ausgebildet sind.
9. Holzverbinder nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einige Durchgangsbohrungen (9; 14) wenigstens einer Verbindungslasche (6 bzw. 11) im Winkel (γ) zur Anschlußfläche bzw. der zu dieser parallelen Fläche des betreffenden Verbindungsflansches (6 bzw. 11) verlaufen.
10. Holzverbinder nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens der zweite Verbindungsflansch (11) mit schräg verlaufenden Durchgangsbohrungen (14) versehen ist.
11. Holzverbinder nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangsbohrungen (z. B. 14) unter einem Winkel (γ) von etwa 45° verlaufen.
12. Holzverbinder nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenflächen (20) der schlitzförmigen Ausnehmung (16) unter einem Winkel (α) von etwa 30-60° angeschrägt sind.
13. Holzverbinder nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Plattenstärke (d) von ca. 6-12 mm.
14. Holzverbinder nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Länge (L) von ca. 70-300 mm und eine Breite (B) von ca. 50-100 mm.
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