DE20021300U1 - Halterung für stapelbare Gegenstände - Google Patents
Halterung für stapelbare GegenständeInfo
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Description
1
Halterung für stapelbare Gegenstände
Halterung für stapelbare Gegenstände
Die Erfindung bezieht sich auf eine Halterung für stapelbare Gegenstände wie Teller od. dgl. mit einem Basisteil und vom Basisteil senkrecht aufragenden Halteteilen, die am Basisteil bewegbar gelagert sind.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 29 71 75 78 U1 ist eine Halterung für stapelbare Gegenstände wie Teller oder dergleichen bekannt, bei der wenigsten drei von einer Grundplatte im Dreiecksverband aufragende Stäbe vorgesehen sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Halterung der eingangs erwähnten Art dahingehend zu verbessern, daß sie stapelbaren Gegenständen mit verschiedener Größe bzw. mit verschiedenen Durchmessern optimal angepaßt werden kann.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Halteteile synchron zueinander bewegbar sind, wobei die Halteteile im Basisteil verschiebbar gelagert sind.
Der Basisteil kann als Auflageplatte für den untersten der gestapelten Gegenstände, also beispielsweise für den untersten Teller ausgebildet sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung sieht vor, daß die Halteteile mit horizontalen Schiebern versehen sind, die in Führungen des Basisteils aufgenommen sind und die je ein Zahnstangenprofil aufweisen, wobei im Basisteil ein Ritzel vorgesehen ist, das mit den Zahnstangenprofilen kämmt.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Figuren der beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
Die Fig. 1 zeigt ein Schaubild einer erfindungsgemäßen Halterung, die für die Aufnahme von Tellern geeignet ist, wobei die Halteteile in der Position für die Aufnahme von Tellern mit großem Durchmesser gezeigt sind,
die Fig. 2 zeigt ein Schaubild einer erfindungsgemäßen Halterung, wobei die Halteteile in der Position für die Aufnahme von Tellern mit kleinem Durchmesser gezeigt sind,
die Fig. 3 zeigt schaubildlich und auseinandergezogen die Teile der Haltevorrichtung,
die Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch eine Schublade und eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Halterung,
die Fig. 3 zeigt schaubildlich und auseinandergezogen die Teile der Haltevorrichtung,
die Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch eine Schublade und eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Halterung,
die Fig. 5 zeigt eine Draufsicht auf eine Schublade und eine erfindungsgemäße Halterung,
die Fig. 6 zeigt einen Schnitt durch eine Schublade und eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Halterung gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
die Fig. 7 zeigt eine Draufsicht auf eine Schublade und eine erfindungsgemäße Halterung gemäß dem Ausführungsbeispiel der Fig. 6.
die Fig. 6 zeigt einen Schnitt durch eine Schublade und eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Halterung gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
die Fig. 7 zeigt eine Draufsicht auf eine Schublade und eine erfindungsgemäße Halterung gemäß dem Ausführungsbeispiel der Fig. 6.
Die erfindungsgemäße Halterung dient insbesondere zur Aufnahme von gestapelten Tellern.
Sie weist einen Basisteil 12 auf, der als Auflageplatte für den untersten Teller 9 ausgebildet ist und zwei Halteteile 1. Die Halteteile 1, die vom Basisteil 12 senkrecht aufragen, weisen jeweils zwei Haltesäulen 13 auf, die über einen oberen Horizontalsteg 14 bügelartig verbunden sind. Die oberen Horizontalstege 14 sind nach außen gebogen, sodaß sie einen horizontalen Abstand zum Tellerrand aufweisen.
In den von den Haltesäulen 13 und den Horizontalstegen 14 gebildeten Bügeln ist jeweils eine Blende 6 gehalten.
Die Haltesäulen 13 können an ihrer den Tellern 9 zugewandten Seite mit einem Schutzbelag versehen sein, der ein Beschädigen der Tellerränder verhindert. Dieser Schutzbelag kann beispielsweise aus einem nachgiebigen Material gefertigt sein und die Teller 9 rutschfest halten.
Unten sind die Halteteile 1 mit Schiebern 3 versehen, in die die von den Haltesäulen 13 und den Horizontalstegen 14 gebildeten Bügel eingesteckt sind. Die Haltesäulen 13 sind dabei in Steckverbindungen 15 der Schieber 3 aufgenommen.
Jeder Schieber 3 weist zwei Führungsstege 16, 17 auf, wobei jeweils einer der Führungsstege 16 mit einem Zahnstangenprofil 18 versehen ist.
Die Auflageplatte 12 besteht aus einem oberen Profilstück 2 und einer unteren Abdeckplatte 4.
Im oberen Füllstück 2 sind nutenartige Führungen 19 für die Führungsstege 16, 17 ausgebildet, in die die Führungsstege 16, 17 der Schieber 3 eingeschoben sind. Die Führungsstege 16, 17 der einander gegenüberliegenden Schieber 3 greifen ineinander, sodaß der Führungssteg 16 des linken Halteteiles 1 (Fig. 3) zwischen dem Führungssteg 16 und dem Füh-
rungssteg 17 des rechten Halteteiles 1 aufgenommen ist. Im Basisteil 12 lagert ein Ritzel 15, das mit den beiden Zahnstangenprofilen 18 der Führungsstege 16 kämmt. Werden die Halteteile 1 relativ zueinander bewegt, sorgen das Ritzel 5 und die Zahnstangenprofile 18 dafür, daß diese Bewegung synchron abläuft, dh, beide Halteteile 1 werden in gleichem Maße von der Mitte m des Basisteils 12 bzw. der Auflageplatte entfernt bzw. an diese herangebracht. Vorteilhaft ist eine Rasterung bzw. Bremse vorgesehen, die eine kontrollierte Begrenzung der Halteteile 1 gewährleistet.
Die Schieber 3 der Halteteile 1 sind mit Bodenauflagen 7, 8 versehen. Dabei sind die Bodenauflagen 7 rutschfest ausgebildet, um einen sicheren Stand der Halterung zu gewährleisten.
Die Bodenauflagen 8 weisen ein Profil in der Form eines vorspringenden Steges oder eines Zapfens auf, wobei diese Stege bzw. Zapfen, wie aus den Fig. 6 und 7 ersichtlich, in korrespondierenden Querrillen einer Bodenmatte 11 einrasten.
Wie aus den Fig. 6 und 7 ersichtlich, kann die erfindungsgemäße Halterung vorteilhaft in einer Schublade angeordnet sein.
Claims (14)
1. Halterung für stapelbare Gegenstände wie Teller od. dgl. mit einem Basisteil und vom Basisteil senkrecht aufragenden Halteteilen, die am Basisteil bewegbar gelagert sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteteile (1) synchron zueinander bewegbar sind, wobei die Halteteile (1) im Basisteil (12) verschiebbar gelagert sind.
2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Basisteil (12) als Auflageplatte für den untersten der gestapelten Gegenstände ausgebildet ist.
3. Halterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Basisteil (12) mit einer rutschfesten Bodenauflage (7) versehen ist.
4. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Basisteil (12) mit einer Bodenauflage (8) mit einer Profilierung versehen ist.
5. Halterung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenauflage (8) Vorsprünge aufweist, die in Rillen einer Bodenplatte (11) od. dgl. ragen.
6. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteteile (1) mit horizontalen Schiebern (3) versehen sind, die in Führungen (19) des Basisteils (12) aufgenommen sind.
7. Halterung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Schieber (3) mit einem Zahnstangenprofil (18) ausgestattet sind und daß im Basisteil (12) ein Ritzel (5) lagert, das mit den Zahnstangenprofilen (18) kämmt.
8. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteteile (1) Haltesäulen (13) umfassen, wobei jeweils zwei Haltesäulen (13) über einen Horizontalsteg (14) zu einem U-Bügel verbunden sind.
9. Halterung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Horizontalsteg (14) in Draufsicht gebogen ist.
10. Halterung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Haltesäulen (13) eine Blende (6) gehalten ist.
11. Halterung nach mindestens einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltesäulen (13) durch eine Steckverbindung (15) mit den Schiebern (3) verbunden sind.
12. Halterung nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Schieber (3) zwei Führungsstege (16, 17) aufweist, und daß die Führungsstege (16, 17) der einander gegenüberliegenden Schieber (3) in der Art einer Verzahnung ineinander greifen.
13. Halterung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Basisteil (12) von einem Profilstück (2) und einer Abdeckplatte (4) gebildet wird, zwischen denen die Führungsstege (16, 17) der Schieber (3) aufgenommen sind.
14. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteteile (1) zumindest an ihren den stapelbaren Gegenständen zugewandten Seiten mit einem Schutzbelag versehen sind.
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