DE20017123U1 - Leitschienenband und Leiteinrichtung mit einem solchen Leitschienenband - Google Patents
Leitschienenband und Leiteinrichtung mit einem solchen LeitschienenbandInfo
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Description
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VOEST-ALPINE KREMS FINALTECHNIK GmbH
Leitschienenband und Leiteinrichtung mit: einem solchen LeitSChJenenband
Die Erfindung betrifft ein Leitschienenband aus Leitschienen, die im Stoßbereich durch Verbindungsschrauben, die Löcher in den Leitschienen durchsetzen, einander überlappend verbunden sind.
Ein solches Leitschienenband ist beispielsweise aus der DE 29 80 35 70 Ul bekannt.
Mit der Einführung der europäischen Norm EN 1317 wurden Leiteinrichtungen an Straßenrändern in Rückhalteklassen eingeteilt.
Aufgabe der Erfindung ist es, aufbauend auf bekannten Leiteinrichtungen, die Rückhaltefähigkeit durch zusätzliche Bauteile zu verbessern.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einem Leitschienenband der eingangs genannten Gattung dadurch gelöst, daß auf der Seite der Leitschienen, die den Stehern, an denen das Leitschienenband befestigt ist zugekehrt ist, und die von der zu sichernden Verkehrsfläche abgewendet ist, über die gesamte Länge des Leitschienenbandes durchgehend Profilschienen vorgesehen sind.
Es hat sich gezeigt, daß durch das Anordnen der zusätzlichen Profilschiene, die ohne weiteres in bestehende Leiteinrichtungen integriert werden kann, Leiteinrichtungen, die nächsthöhere Rückhalteklasse erreichen.
Die Erfindung erstreckt sich auch auf eine Leiteinrichtung mit einem erfindungsgemäßen Leitschienenband aus Leitschienen und den erfindungsgemäß vorgesehenen Profilschienen gemäß der Erfindung, bei dem die Leitschienen und die Profilschienen, gegebenenfalls über verformbare Zwischenstücke, an am Boden befestigten oder an im Boden verankerten Stehern festgelegt sind.
Eine derartige Leiteinrichtung, ist gemäß der Erfindung dadurch ausgezeichnet, daß zwischen den jeweils in Stoßbereichen angeordneten Stehern £ntw,e.der.ein. Sfceher. in,.der. Hitfce. zwischen benachbarten
Stoßbereichen oder je ein Steher im Bereich ein Drittel und im Bereich zwei Drittel der Länge einer Leitschiene und einer Profilschiene vorgesehen ist.
Wenn die erfindungsgemäße Leiteinrichtung je Feld der Leiteinrichtung, mit beispielsweise 3,8 m Länge, zwei Steher besitzt, entspricht sie einer höheren Rückhalteklasse als eine sonst gleiche Leiteinrichtung bei der zwischen den Stoßstellen nur je ein Steher angeordnet ist.
Mit der Erfindung wird somit auch eine Leiteinrichtung zur Verfügung gestellt, die durch das Anordnen von einem Steher oder von zwei Stehern pro Feld (mit beispielsweise 3,8 m Länge) und die durch die zusätzliche Profilschiene, die im Mittelbereich der Leitschienen über die gesamte Länge der Leitschienen durchgehend an den Leitschienen anliegend mit den Schrauben für die Leitschiene verschraubt ist, verstärkt wird, an die jeweils geforderte Rückhalteklasse angepaßt werden kann. Dies ohne die beispielsweise gemäß der DE 29 80 35 7 0 Ul in den Stoßbereichen der Leitschienen vorgesehenen Stoßversteifungsprofile.
Bevorzugte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Leitschienenbandes und der erfindungsgemäßen Leiteinrichtung sind Gegenstand der Unteransprüche .
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des erfindungsgemäßen Leitschienenbandes und der erfindungsgemäßen Leiteinrichtung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung, in der auf die angeschlossenen Zeichnungen Bezug genommen wird, in denen ein Ausführungsbeispiele eines Leitschienenbandes und von Leiteinrichtungen gemäß der Erfindung dargestellt sind.
Es zeigt:
Fig. 1 in quer zur Längserstreckung des Leitschienenbandes auseinandergezogener Darstellung den Stoßbereich zwischen zwei benachbarten Leitschienen und den Stoßbereich zwischen zwei benachbarten Profilschienen;
Fig. 2 eine Querschni.Vtan.sic.ht 4m.^J:oßbei:eifth. zwischen benachbarten
Leitschienen und benachbarten Profilschienen;
Fig. 3 in Ansicht eine Profilschiene;
Fig. 4 den Querschnitt der Profilschiene von Fig. 3;
Fig. 4 den Querschnitt der Profilschiene von Fig. 3;
Fig. 5 eine erste Ausführungsform einer Leiteinrichtung; und
Fig. 6 eine zweite Ausführungsform der Leiteinrichtung.
Das in Fig. 1 im Bereich eines Stoßes gezeigte Leitschienenband besteht aus einander mit ihren Enden überlappenden Leitschienen 1, die um in Längsrichtung verlaufende Biegelinien mehrfach in entgegengesetzte Richtung gebogen sind, so daß sich eine etwa W-förmige Querschnittsform ergibt (vgl. Fig. 2), und Profilschienen 3, die einander im Stoßbereich ebenfalls überlappen. Bevorzugt ist dabei, wie im Beispiel gezeigt, daß der Überlappungsbereich 5 der Leitschienen 1 wenigstens annähernd gleich groß (lang) ist wie der Überlappungsbereich 6 zwischen den Profilschienen 3.
Die Leitschienen 1 besitzen beispielsweise eine bekannte Querschnittsform, d.h. sie sind in Längsrichtung mehrfach in entgegengesetzte Richtungen gebogen. Dadurch ergibt sich die in Fig. 2 gezeigte wellenförmige Querschnittsform der Leitschienen 1.
Die Profilschienen 3 besitzen eine im wesentlichen trapezförmige Querschnittsform mit einem Steg 7, sowie zwei Schenkeln 9.
Die Querschnittsform der Profilschienen 3 ist so gewählt, daß ihre Querschnittsform im wesentlichen kongruent zur Querschnittsform der Mittelwelle der Leitschienen 1 ist, so daß sie, wie in Fig. 2 gezeigt, an die Leit schienen 1 an ihrer von der zu sichernden Verkehrsfläche abgewendeten Seite, das ist die Seite (die Rückseite, links in Fig. 2) der Leitschienen 1 an der auch die Steher 20 und 21 oder 22 der Leiteinrichtung angeordnet sind, angeordnet sind.
Die Schenkel 9 der Profilschienen 3 schließen mit den Stegen 7 stumpfe Winkel, beispielsweise Winkel von etwa 120° ein, d.h., der Abstand der Schenkel 9 voneinander wird von den Stegen 7 der Profilschienen 3 weg zunehmend..großer, ....
05-10-00
Für Leitschienen 1 ist es bekannt, daß sich diese von einem zum anderen Ende hin verjüngen, also eine Konizität besitzen, so daß sie in den Überlappungsbereichen 5, so wie dies in Fig. 2 gezeigt ist, problemlos ineinandergelegt werden können. 5
Bei den erfindungsgemäß vorgesehenen, über die gesamte Länge der Leitschienen 1 durchgehenden Profilschienen 3 - die Profilschienen
3 besitzen im Ausführungsbeispiel die gleiche Länge wie die Leitschienen 1 - wird ebenfalls eine sich von einem zum anderen Ende der Profilschienen 3 hin verjüngende Ausführung, also eine konische Form gewählt, so daß die Enden benachbarter Profilschienen 3, so wie in Fig. 2 gezeigt, im Überlappungsbereich 6 ineinander passen und so wie die Enden der Leitschienen 1 in ihrem Überlappungsbereich 6 über die gesamten einander zugewendeten Flächen aneinander anliegen können.
Im einzelnen die Konizität der Profilschienen 3 so gewählt sein, daß an einem Ende einer Profilschiene 3 die Abmessungen an ihrer Außenseite ihren Abmessungen an der Innenseite am anderen Ende entsprechen. In der Praxis kann beispielsweise für eine Material stärke von
4 mm für das Stahlblech, aus dem die Profilschienen 3 gefertigt sind, an einem (dem in Fig. 3 links liegenden) Ende eine Breite des Steges 7 von 83,7 mm und eine Länge der Schenkel 9 von jeweils 77 mm gewählt werden. Am anderen, in Fig. 3 rechts liegenden Ende (Fig. 5) der Profilschienen 3 beträgt die Breite des Steges 7 beispielsweise 88,4 mm und die Länge der Schenkel 9 je 74,7 mm.
In Fig. 3 ist gezeigt, daß an beiden Enden der Profilschienen 3 im Bereich des Steges 7 jeweils drei Löcher 10 mit rechteckigem Querschnitt vorgesehen sind. Die Größe und gegenseitige Zuordnung (der Abstand voneinander) dieser Löcher 10 entspricht den Löchern an den Enden von Leitschienen 1, über welche diese miteinander und, gegebenenfalls über elastisch verformbare Zwischenstücke (Dämpfungsglieder), an Stehern 20 (Fig. 5, 6) einer Leiteinrichtung befestigt werden.
In der Mitte der Länge der Profilschienen 3 ist ein Loch 11 vorgesehen, durch das eine Schraube, die ein entsprechendes Loch im Bereich der Mittelwelle und in der Längsmitte einer Leitschiene 1 durchsetzt, jjpreesehep, .um .das aua.LeitscJjiaoen J. und Profilschienen
3 bestehende Leitschienenband an einem mittigen Steher 21 (Fig. 6) zu befestigen. Zwei weitere Löcher 12 mit rechteckigem Querschnitt im Steg 7 sind mit einem Abstand gleich einem Drittel der Gesamtlänge der Profilschienen 3 von ihren Enden vorgesehen. Sinngemäße Löcher sind in den Leitschienen 1 vorgesehen, d.h. auch die Leitschienen 1 besitzen zusätzliche Löcher, die von Enden der Leitschienen 1 jeweils einen Abstand von einem Drittel der Gesamtlänge der Leitschiene 1 besitzen. So kann das aus Leitschiene 1 und Profilschiene 3 bestehende Leitschienenband wahlweise an Stehern 22 (Fig. 5) befestigt werden.
Dies erlaubt es Steher pro Feld derart vorzusehen, daß beispielsweise je Feldlänge von 3,8 m zwischen den Stehern 20 im Stoßbereich der Leitschiene 1 ein zusätzlicher Steher 21 in Feldmitte oder zwei zusätzliche Steher 22 im Drittelbereich des Feldes vorgesehen sein können. So wird bei zwei Stehern 22 mit dem erfindungsgemäßen Leitschienenband eine Leiteinrichtung erreicht, die wegen des erfindungsgemäß vorgesehenen, zusätzlichen Bauteil, nämlich die durchlaufende Profilschiene 3, die als Verstärkungsprofile wirkt, mit im übrigen bereits bekannten Bauteilen von Leiteinrichtungen der nächst höheren Rückhalteklasse entspricht.
Zusammenfassend kann ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wie folgt beschrieben werden:
Ein Leitschienenband einer Leiteinrichtung zur Sicherung von Verkehrsflächen besteht aus Leitschienen 1, die einander in den Stoßbereichen 5 überlappen. An der von der zu sichernden Verkehrsfläche abgewendeten Seite der Leitschienen 1 sind verstärkte Profilschienen 3 vorgesehen, die an den Leitschienen 3 anliegen und die einander in den Stoßbereichen 6 überlappen. Das aus den Leitschienen 1 und den die gleiche Länge wie diese aufweisende Profilschienen 3 zusammengesetzte Leitschienenband wird gegebenenfalls über verformbare Zwischenstücke an Stehern 20 und 21 oder 22 befestigt. Dabei sind jeweils ein Steher 21 oder zwei Steher 22 zwischen den in den Stoßbereichen 5, 6 angeordneten Stehern 20 vorgesehen.
Claims (14)
1. Leitschienenband aus Leitschienen (1), die im Stoßbereich (5) durch Verbindungsschrauben, die Löcher in den Leitschienen (1) durchsetzen, einander überlappend verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Seite der Leitschienen (1), die den Stehern (20, 21, 22), an denen das Leitschienenband befestigt ist, zugekehrt ist, und die von der zu sichernden Verkehrsfläche abgewendet ist, über die gesamte Länge des Leitschienenbandes durchgehend Profilschienen (3) vorgesehen sind.
2. Leitschienenband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilschienen (3) eine Länge besitzen, die im wesentlichen der Länge der Leitschienen (1) entspricht.
3. Leitschienenband nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilschienen (3) einander im Stoßbereich (5) der Leitschienen (1) überlappen (Stoßbereich 6).
4. Leitschienenband nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die einander überlappenden Enden der Profilschienen (3) miteinander durch jene Schrauben, mittels welcher die einander überlappenden Enden der Leitschienen (1) miteinander und mit einem Steher (20) oder einem verformbaren, am Steher (20) befestigten Zwischenstück verbunden sind, verbunden sind.
5. Leitschienenband nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilschienen (3) im Querschnitt wenigstens zweimal nach der gleichen Richtung hin abgebogen sind.
6. Leitschienenband nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilschienen (3) eine im wesentlichen trapezförmige Querschnittsform mit einem Steg (7) und zwei mit diesen je einen stumpfen Winkel einschließenden Schenkeln (9) aufweist.
7. Leitschienenband nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilschienen (3) im Längsmittelbereich der Leitschienen (1) an diesen anliegen.
8. Leitschienenband nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilschienen (3) eine Querschnittsform besitzen, die jener des Mittelbereiches der Rückseite der Leitschienen (1) entspricht.
9. Leitschienenband nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Steges (7) und die Länge der Schenkel (9) der Profilschienen (3) von einem Ende derselben zum anderen Ende derselben hin kleiner wird.
10. Leitschienenband nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Steg (7) der Profilschienen (3) im Bereich ihrer Enden Löcher (10) für den Durchtritt von Schrauben vorgesehen sind.
11. Leitschienenband nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in der Mitte der Länge der Profilschienen (3), im Bereich ein Drittel und im Bereich zwei Drittel der Länge der Profilschienen (3) Löcher (11, 12) für den Durchtritt von Schrauben vorgesehen sind.
12. Leiteinrichtung mit einem Leitschienenband, wobei das Leitschinenband, gegebenenfalls über verformbare Zwischenstücke, an am Boden befestigten oder an im Boden verankerten Stehern (20, 21, 22) festgelegt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitschienenband aus Leitschienen (1) und Profilschienen (3) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 besteht und daß zwischen den jeweils in den Stoßbereichen (5, 6) angeordneten Stehern (20) ein Steher (21) genau in der Mitte zwischen benachbarten Stoßbereichen (5, 6) oder je ein Steher (22) im Bereich ein Drittel und im Bereich zwei Drittel der Länge einer Leitschiene (1) und einer Profilschiene (3) vorgesehen ist.
13. Leiteinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilschienen (3) zwischen den Leitschienen (1) und den Stehern (20, 21, 22) bzw. an diesen befestigten, verformbaren Zwischenstücken angeordnet sind.
14. Leiteinrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilschiene (3) mit den Leitschienen (1) durch die Schrauben verbunden sind, durch welche die Leitschienen (1) mit Stehern (20, 21, 22) bzw. mit an diesen befestigten Zwischenstücken verbunden sind.
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