DE20012511U1 - Selbstaufbauende Möbel - Google Patents
Selbstaufbauende MöbelInfo
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Description
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein zusammenlegbares Möbelstück gemäß des Oberbegriffs des Hauptanspruchs.
Aus dem Stand der Technik sind leicht zusammenlegbare und transportable Möbel bereits bekannt, es wird hier beispielsweise auf den weltbekannten Regiestuhl oder Klappstühle aller Art verwiesen. Solcherlei Möbel weisen einen Transport- oder Aufbewahrungszustand auf, in dem das Möbelstück flach zusammengelegt ist und einen Benutzungszustand, in dem das Möbelstück entsprechend seiner Funktion benutzbar ist.
Jedoch müssen solcherlei Möbelstücke oftmals mühsam unter Aufwendung erheblicher Kräfte aufgebaut werden, das heißt vom Transportzustand in den Benutzungszustand versetzt werden. Oftmals müssen hierzu zusätzliche Handgriffe zur sicheren Arretierung des Möbelstücks im Benutzungszustand durchgeführt werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein zusammenlegbares Möbelstück anzugeben, welches unter Aufwendung keiner oder nur geringer externer Kräfte aufgebaut werden kann und ohne weitere Handgriffe benutzungsfertig ist.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein zusammenlegbares Möbelstück mit den Merkmalen des Hauptanspruchs.
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Ein solches zusammenlegbares Möbelstück weist zwei Seitenteile auf und mindestens ein massebehaftetes Verbindungsstück. Das Möbelstück weist einen Transportzustand auf, in dem es flach zusammengelegt ist, und einen Benutzungszustand, in dem das Möbelstück entsprechend seiner Funktion benutzbar ist. Gemäß der vorliegenden Erfindung ist das Verbindungsstück in sich starr ausgeführt, wobei das Verbindungsstück längs einer Teilungslinie in zwei Teilstücke geteilt ist. Die Teilungslinie bildet dabei eine Achse B aus, längs der das Verbindungsstück gelenkig zusammenlegbar ist. Insbesondere können das Verbindungsstück und die Teilungslinie so ausgeführt sein, dass die Teilungslinie das Verbindungsstück in zwei symmetrische Teilstücke teilt, welche längs der Achse B einander überdecken zusammengelegt werden können. Jedes Teilstück ist längs einer Achse A gelenkig mit einem Seitenteil verbunden. Dabei verlaufen die Achsen A und B im wesentlichen parallel. Dabei bilden die Seitenteile mit den Teilstücken des Verbindungsstücks eine längs der Achsen A und B zusammenhängende Kette.
Im Transportzustand sind die Teilstücke des Verbindungsstücks längs der Achse B zusammengelegt und sind längs der Achsen A auf die Seitenteile gelegt. Das transportable Möbelstück ist nun so ausgeführt, dass eine Aufbaulage des im Transportzustand befindlichen Möbelstücks existiert, in dem die Achsen A und B im wesentlichen horizontal verlaufen. Dabei liegt die Achse B räumlich höher als die Achsen A, so dass aus der auf die Teilstücke des Verbindungsstücks wirkenden Schwerkraft G eine horizontal wirkende Kraft F resultiert, welche auf die Seitenteile des Möbelstücks wirkt. Diese Kraft F führt zu einer Vorbelastung der Seitenteile in Richtung ihrer Lage im Benutzungszustand.
Ein erfindungsgemäßes Möbelstück, welches sich im Transportzustand befindet, wird daher in seinen Benutzungszustand überführt, in dem das Möbelstück in die Aufbaulage gebracht wird. In dieser Aufbaulage wird zumin-
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dest ein Seitenteil vom Benutzer in Richtung seiner Lage im Benutzungszustand bewegt, wobei diese Bewegung durch die Kraft F unterstützt wird, welche aus der Schwerkraft G resultiert, die auf die Teilstücke des Verbindungsstücks wirkt.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist das transportable Möbelstück so ausgeführt, dass sich bei einem Aufbau des im Transportzustand befindlichen Möbelstücks aus der Aufbaulage das aufgebaute Möbelstück sofort im Benutzungszustand befindet, und dabei so im Raum angeordnet ist, dass es unmittelbar ohne weitere Lageänderung des Möbelstücks im Raum erforderlich sind.
Dies kann beispielsweise bedeuten, das ein erfindungsgemäßer Stuhl, welcher sich im Transportzustand befindet, auf die Stuhlbeine gestellt wird und nach Übergang in den Benutzungszustand direkt benutzt werden kann.
Insbesondere kann vorgesehen sein, dass ein im Transportzustand befindliches Möbelstück auf dem Boden abgestellt wird, wobei das Möbelstück Kontaktbereiche mit dem Boden ausbildet. In einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Möbelstücks weist das Möbelstück in diesen Kontaktbereichen reibungsmindernde Mittel auf. Diese reibungsmindernden Mittel unterstützen die Bewegung des Möbelstücks, welche erforderlich ist, um das Möbelstück von Transportzustand in den Benutzungszustand zu überführen. Insbesondere kann eine solche Bewegung mit einer Vergrößerung des Abstands zwischen den Seitenteilen einhergehen, während die Orientierung der Seitenteile zueinander vorzugsweise fixiert bleibt. Solche reibungsmindernden Mittel können beispielsweise Räder oder Rollen sein, welche im Kontaktbereich mindestens eines Seitenteils angeordnet sind, so dass dieses Seitenteil in der Aufbaulage des Möbelstücks mit den reibungsmindernden Mitteln den Boden berührt, insbesondere sich über diese reibungsmindernden Mitteln über den Boden bewegen kann. Als reibungsmindernde Mittel
kommen beispielsweise Räder oder Rollen in Betracht. Grundsätzlich sind aber auch Gleiter oder Kufen möglich, welche beispielsweise aus einem Kunststoff gefertigt sein können, der einen geringen Reibungskoeffizient auf dem Boden aufweist.
Mittels solcher reibungsmindernden Mittel kann ein erfindungsgemäßes Möbelstück realisiert werden, welches in der Aufbaulage weitgehend selbsttätig vom Transportzustand in den Benutzungszustand übergeht. Während des Aufbauvorgangs muss der Benutzer nur dafür Sorge tragen, dass das transportable Möbelstück nicht aus der Aufbaulage umstürzt.
Besondere Vorteile ergeben sich, wenn das Verbindungsstück in der Benutzungslage des erfindungsgemäßen Möbelstücks eine im wesentlichen ebene Fläche bildet, welche horizontal angeordnet ist.
Besonders vorteilhaft ist auch, wenn die Teilstücke des Verbindungsstücks in der Aufbaulage im wesentlichen vertikal angeordnet sind.
Werden die letztgenannten beiden Merkmale realisiert, so ergibt sich in Verbindung mit dem Merkmal des Hauptanspruchs, dass die Achse B räumlich höher liegt als die Achsen A, das aufgrund der auf die Teilstücke wirkenden Schwerkraft die Benutzungslage energetisch günstiger ist als die Aufbaulage, das heißt das Möbelstück im Gravitationsfeld einen Übergang vom Transportzustand in den Benutzungszustand anstrebt.
Weitere Vorteile ergeben sich auch dann, wenn zwischen den Seitenteilen ein Aussteifungselement vorgesehen ist, welches im Benutzungszustand des Möbelstücks alleine oder in Zusammenwirkung mit dem Verbindungsstück die Orientierung der Seitenteilen zueinander und den maximalen Abstand der Seitenteile voneinander bestimmt. Besondere Vorteile ergeben sich hier, wenn das Aussteifungselement alleine oder in Zusammenwirkung mit dem
Verbindungsstück die Seitenteile während des Aufbauprozesses parallel zueinander orientiert.
Kommt es weniger darauf an, dass das transportable Möbelstück ohne weitere Hilfestellung des Benutzers vom Transportzustand in den Benutzungszustand übergehen kann, so kann das Aussteifungselement vorteilhaft von zwei kreuzförmig angeordneten flexiblen Verbindungselementen, insbesondere Bändern oder Seilen gebildet werden. Solche kreuzförmig angeordneten Bänder oder Seile fixieren den maximalen Abstand der Seitenteile voneinander und sichern die Seitenteile bei konstant gehaltenem Abstand der Seitenteile gegen Scherbelastungen.
Wird dagegen mehr Wert darauf gelegt, dass das transportable Möbelstück mit möglichst geringer Mitwirkung des Benutzers vom Transportzustand in den Benutzungszustand übergehen kann, so kann das Aussteifungselement vorteilhaft durch mindestens ein weiteres Verbindungsstück gemäß Anspruch 1 gebildet werden. In diesem Fall wird der Abstand der Seitenteile und ihre relative Lage zueinander nach dem Prinzip des Parallelogramms bestimmt. Dies ist besonders vorteilhaft, da das erfindungsgemäße Möbelstück dann bereits während des Übergangs vom Transportzustand in den Benutzungszustand eine relativ hohe Stabilität aufweist und so insbesondere auch ohne Fremdeinwirkung seitens des Benutzers sicher stehen bleibt.
Eine analoge Wirkung kann erzielt werden, wenn das Aussteifungselement von einem Klappelement gebildet wird. So weist ein solches Klappelement Gelenkachsen A' und B' auf und ist analog zum Verbindungsstück gemäß Anspruch 1 gebildet. Jedoch sind die Achsen A' und B' des Klappelements senkrecht zu den Achsen A und B des Verbindungsstücks orientiert. Insbesondere können die Achsen A* und B' in der Aufbaulage des Möbelstücks im wesentlichen vertikal orientiert sein. Die Verwendung eines solchen Klappelements als Aussteifungselement hat eine analoge Wirkung zu der Verwen-
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dung eines zweiten Verbindungsstücks als Aussteifungselement. Auch in diesem Fall wird durch das Verbindungsstück und das Klappelement die O-rientierung der Seitenteile während des gesamten Aufbauvorgangs zueinander fixiert. Beispielsweise können die Seitenteile während des gesamten Aufbauvorgangs parallel zueinander orientiert sein. Dies führt wiederum zu einer erhöhten Stabilität des erfindungsgemäßen Möbelstücks auch während des Aufbauvorgangs, so dass eine Fremdeinwirkung durch den Benutzer nicht erforderlich ist.
Um den Gebrauchswert des erfindungsgemäßen Möbelstücks zu erhöhen, kann ein Griff vorgesehen werden, an welchem das Möbelstück gehalten werden kann, wenn es sich im Transportzustand befindet. Hierdurch kann eine bequeme Transportfähigkeit des erfindungsgemäßen Möbelstücks erzielt werden.
Gerade bei größeren erfindungsgemäßen Möbelstücken kann es vorteilhaft sein, wenn reibungsmindernde Elemente vorgesehen sind, auf welchen das im Transportzustand befindliche Möbelstück auf dem Boden abgestützt werden kann, während es am Griff gehalten wird. Insbesondere kann der Griff an einem ersten Ende des erfindungsgemäßen Möbelstücks angeordnet sein, während die reibungsmindernden Elemente an einem zweiten Ende des erfindungsgemäßen Möbelstücks angeordnet sind, so dass das erfindungsgemäße Möbelstück nach dem Vorbild der rollbaren Koffer transportiert werden kann.
Besondere Vorteile für die Transportfähigkeit des erfindungsgemäßen Möbelstücks ergeben sich, wenn ein aus einer Mehrzahl von Einzelteilen aufgebautes Möbelstück im Transportzustand des Möbelstücks eine zusammenhängende Einheit bilden. In diesem Fall muss der Benutzer keine besonderen Vorkehrungen mehr treffen, um das unwillentliche Verlieren von Einzelteilen des Möbelstücks während des Transports zu verhindern.
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Für die Benutzbarkeit eines erfindungsgemäßen Möbelstücks kann vorteilhaft eine Arretierung vorgesehen werden, welche die Verdrehbarkeit der Teilstücke des Verbindungsstücks um die Achse B gegeneinander oder um die Achsen A gegen die Seitenteile auf einen bestimmten begrenzten Winkelbereich einschränkt. Insbesondere vorteilhaft ist es, wenn dieser Winkelbereich auf 180 Grad begrenzt ist. Eine solche Arretierung kann beispielsweise mittels geeignet platzierter Anschläge realisiert werden. Beispielsweise können die Teilstücke des Verbindungsstücks so ausgeführt werden, dass ein Arretierungsstück des einen Teilstücks in Anlage an das zweite Teilstück gelangt, wenn sich das Möbelstück im Benutzungszustand befindet. Ein entsprechendes Beispiel findet sich in den Ausführungsbeispielen.
Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn weiterhin Dämpfungselemente vorgesehen sind, welche beim Übergang in das erfindungsgemäßen Möbelstücks vom Transportzustand in den Benutzungszustand ein der Drehbewegung um die Achsen A und B entgegengesetztes Drehmoment erzeugen. Beispielsweise können diese Dämpfungselemente als elastomere E-lemente ausgebildet sein, die während der Drehbewegung um die Achsen A und B die bei der Bewegung im Schwerefeld freiwerdende Energie durch Dämpfung vernichten. Solcherlei Dämpfungselemente können besondere Vorteile für die Benutzungsfreundlichkeit des erfindungsgemäßen Zustands während des Aufbauvorgangs verwirklichen und helfen, Fehlbedienungen durch den Benutzer zu vermeiden.
Weitere Vorteile und Merkmale des erfindungsgemäßen Möbelstücks ergeben sich aus den Unteransprüchen, sowie aus den nun folgenden Ausführungsbeispielen, welche nicht einschränkend zu verstehen sind und anhand der Zeichnung näher erläutert werden. In dieser zeigen:
Fig. 1: eine schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Möbelstücks während des Aufbau Vorgangs,
Fig. 2: ein erfindungsgemäßes Möbelstück im Benutzungszustand,
Fig. 3a: ein erfindungsgemäßer Stuhl im Transportzustand in einer ersten Seitenansicht,
Fig. 3b: ein erfindungsgemäßer Stuhl im Transportzustand in einer zweiten Seitenansicht,
Fig. 4: ein erfindungsgemäßer Stuhl in Aufbaulage während des Aufbauvorgangs,
Fig. 5a: ein erfindungsgemäßer Stuhl im Benutzungszustand in einer ersten Seitenansicht,
Fig. 5b: ein erfindungsgemäßer Stuhl im Benutzungszustand in einer
zweiten Seitenansicht,
zweiten Seitenansicht,
Fig. 6: ein erfindungsgemäßer Tisch im Transportzustand in Seitenansicht,
Fig. 7: ein erfindungsgemäßer Tisch in Aufbaulage während des Aufbauvorgangs,
Fig. 8: eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Tischs im Benutzungszustand,
Fig. 9: eine erfindungsgemäße Bank im Transportzustand in Seitenansicht,
Fig. 10: eine erfindungsgemäße Bank in Aufbaulage während des Aufbauzustands in Seitenansicht,
Fig. 11a: die erfindungsgemäße Bank im Benutzungszustand in Seitenansicht,
Fig. 1 Ib: eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Bank im Benutzungszustand,
Fig. 12a: eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen ersten Regals im
Transportzustand,
Transportzustand,
Fig. 12b: eine Aufsicht auf das erfindungsgemäße erste Regal im Transportzustand,
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Fig. 13: das erfindungsgemäße erste Regal in Aufbaulage während des Aufbauzustands,
Fig. 14: eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen ersten Regals,
Fig. 15: eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen zweiten Regals im Transportzustand,
Fig. 16: eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen zweiten Regals in Aufbaulage während des Aufbauzustands,
Fig. 17: eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen zweiten Regals im Benutzungszustand,
Fig. 18a: ein erfindungsgemäßer Schrank im Transportzustand in Seitenansicht,
Fig. 18b: der erfindungsgemäße Schrank im Transportzustand in Aufsicht,
Fig. 19: der erfindungsgemäße Schrank in Aufbaulage während des Aufbauvorgangs in Seitenansicht,
Fig. 20: eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Schranke im Benutzungszustand,
Fig. 21: eine Aufsicht auf den erfindungsgemäßen Schrank im Benutzungszustand,
Fig. 22a: eine erfindungsgemäße Schublade im Transportzustand in Seitenansicht,
Fig. 22b: die erfindungsgemäße Schublade im Transportzustand in Aufsicht,
Fig. 23: die erfindungsgemäße Schublade in Aufbaulage während des Aufbauvorgangs in Seitenansicht,
Fig. 24a: die erfindungsgemäße Schublade im Benutzungszustand in Seitenansicht,
Fig. 24b: die erfindungsgemäße Schublade im Benutzungszustand in Aufsicht,
Fig. 25a: ein erfindungsgemäßes Spielhaus im Transportzustand in einer ersten Seitenansicht,
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Fig. 25b: das erfindungsgemäße Spielhaus im Transportzustand in einer zweiten Seitenansicht,
Fig. 26: das erfindungsgemäße Haus während des Aufbauvorgangs in Seitenansicht,
Fig. 27: eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Hauses im Benutzungszustand,
Fig. 28: ein erfindungsgemäßer, selbstarretierender Stuhl im Transportzustand in Seitenansicht,
Fig. 29: der selbstarretierende Stuhl in Aufbaulage während des Aufbauvorgangs in Seitenansicht,
Fig. 30: der selbstarretierende Stuhl im Benutzungszustand in Seitenansicht,
Fig. 31: eine perspektivische Darstellung des selbstarretierenden Stuhls im Benutzungszustand,
Fig. 32: eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Möbelstücks, welches mit Dämpfungselementen ausgestattet ist,
Fig. 33a: ein erfindungsgemäßes längsgeteiltes Bett im Transportzustand in einer ersten Seitenansicht,
Fig. 33b: das Bett im Transportzustand in einer zweiten Seitenansicht, Fig. 34 das Bett während des Aufbauvorgangs in Seitenansicht, Fig. 35a: das Bett im Benutzungszustand in Seitenansicht,
Fig. 35b: eine perspektivische Darstellung des längsgeteilten Betts im Benutzungszustand ,
Fig. 36: ein doppelt quergeteiltes Bett im Transportzustand,
Fig. 37: das doppelt längsgeteilte Bett während des Aufbauvorgangs in Seitenansicht,
Fig. 38a: das doppelt quergeteilte Bett im Benutzungszustand in Seitenansicht und
Fig. 38b: das doppelt quergeteilte Bett im Benutzungszustand in einer perspektivischen Darstellung.
Aus Figur 1 ist der grundsätzliche Aufbau eines erfindungsgemäßen Möbelstücks ersichtlich. Zwei im Benutzungszustand des Möbelstücks im wesentlichen vertikal angeordnete Seitenteile 1 sind über ein Verbindungsstück 2 miteinander verbunden. Das Verbindungsstück 2 ist längs einer Teilungslinie 23, die Achse B ausbildet, in zwei Teilstücke 21 und 22 unterteilt. Die Teilstücke 21 und 22 sind längs der Achse B gegeneinander verdrehbar, insbesondere dergestalt, dass das Teilstück 22 auf das Teilstück 21 gelegt werden kann. Die Teilstücke 21 und 22 sind jeweils längs einer Achse A mit den Seitenteilen 1 gelenkig verbunden. Insbesondere sind die dabei ausgebildeten Gelenke so ausgeführt, dass die Längsachsen der Teilstücke 21 und 22 im Transportzustand des erfindungsgemäßen Möbelstücks im wesentlichen parallel zu den Längsachsen der Seitenteile 1 angeordnet werden können. Figur 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Möbelstück während des Aufbauvorgangs, wobei das erfindungsgemäße Möbelstück in Aufbaulage angeordnet ist. Bei dem gezeigten erfindungsgemäßen Möbelstück kann es sich beispielsweise um einen Tisch handeln.
Da das Verbindungsstück 2 massenbehaftet ist, erfahren die Teilstücke 21 und 22 im Schwebefeld eine Gravitationskraft G, die in ihren jeweiligen Masseschwerpunkten angreift. Die Gravitationskraft G ist durch entsprechende Pfeile angedeutet. Aufgrund der geometrischen Anordnung der Teilstücke 21 und 22 relativ zu den Seitenteilen 1 in der Aufbaulage des erfindungsgemäßen Möbelstücks, resultiert aus der Gravitationskraft G, welche an den Teilstücken 21 und 22 angreift, eine Kraft F, welche an den Achsen A von den Teilstücken 21 und 22 auf die Seitenteile 1 ausgeübt wird, und welche eine Kraftkomponente aufweist, welche in horizontaler Richtung orientiert ist. Diese Kraftkomponente ist ebenfalls durch Pfeile angedeutet. Die horizontal wirkende Kraftkomponente bewirkt, dass die Seitenteile 1 in Richtung ihrer Lage, die sie im Benutzungszustand des erfindungsgemäßen Möbelstücks einnehmen, vorbelastet sind. Erfolgt ein Aufbau des erfindungsgemäßen Möbelstücks in der Aufbaulage, so erfolgt der Übergang vom Transport-
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zustand in den Benutzungszustand unterstützt durch die horizontal wirkende Kraftkomponente F.
Figur 2 zeigt das erfindungsgemäße Möbelstück im Benutzungszustand. Die Teilstücke 21 und 22 des Verbindungsstücks 2 bilden eine im wesentliche ebene Fläche aus. Durch die geometrischen Abmessungen des Verbindungsstücks 2 ist der Abstand zwischen den Seitenteilen 1 zumindest zwischen den Achsen A festgelegt. Besondere Vorteile ergeben sich, wenn beispielsweise im Verbindungsstück 2, beispielsweise im Bereich der Achse B, Arretierungen vorgesehen sind, welche dafür Sorge tragen, dass die Bewegung der Teilstücke 21 und 22 im Gravitationsfeld nicht über die in Figur 2 gezeigte horizontale Lage hinaus fortschreiten kann.
Um dem erfindungsgemäßen Möbelstück Stabilität zu verleihen, können zusätzliche Aussteifungselemente 8 vorgesehen werden, welche den maximalen Abstand der Seitenteile 1 voneinander und ihre relative Lage zueinander fixieren. Im gezeigten Beispiel sind die Aussteifungselemente 8 als Stützkreuz ausgeführt, welches den Abstand der Seitenteile 1 voneinander fixiert und die Seitenteile 1 gegen Scherbelastungen sichert.
Um ein erfindungsgemäßes Möbelstück aufzubauen, wird daher das im Transportzustand befindliche Möbelstück in die Aufbaulage gebracht und losgelassen, wobei der Benutzer dafür Sorge tragen muss, dass das erfindungsgemäße Möbelstück nicht umkippt. Die auf die Teilstücke 21 und 22 wirkende Gravitationskraft G sorgt für die beschriebene Vorbelastung der Seitenteile 1 in Richtung des Benutzungszustands. Sind entsprechende reibungsmindernde Mittel 6 vorgesehen, welche die Reibung zwischen den Seitenteilen 1 und den Boden verringern, so kann das erfindungsgemäße Möbelstück weitgehend selbsttätig von dem Transportzustand in den Benutzungszustand übergehen.
Um ein erfindungsgemäßes Möbelstück vom Benutzungszustand wieder in den Transportzustand zu versetzen, ergreift ein Benutzer das erfindungsgemäße Möbelstück im Bereich der Achse B und hebt diese entgegen der Richtung des Gravitationsfelds nach oben. Gleichzeitig kann er unterstützend eine in Transportzustand gerichtete Kraft auf die Seitenteile 1 ausüben.
Figur 3a zeigt einen erfindungsgemäßen Stuhl im Transportzustand. Aus Figur 3b ist ersichtlich, dass die Sitzfläche 26 aus zwei Teilstücken 21 und 22 gebildet wird, die das Verbindungsstück 2 bilden. Im Transportzustand sind die Teilstücke der Sitzfläche 26 aufeinander geklappt. Als Aussteifungselemente 8 sind beim aus Figur 3a und 3b ersichtlichen Stuhl Elemente vorgesehen, die analog zu der Sitzfläche 26 ausgebildet sind, deren Achsen A' und B'jedoch im wesentlichen vertikal angeordnet sind. Damit sind die Achsen A' und B' senkrecht zu den Achsen A und B der Sitzfläche 26 ausgerichtet. Das unterhalb der Sitzfläche 26 angeordnete Aussteifungselement 8 übernimmt zusätzlich die Funktion einer Arretierung 18, da es als Auflage für die Sitzfläche 26 im Benutzungszustand des Stuhls dient. Es grenzt daher den maximalen Winkel, um welchen die Sitzfläche 26 und die Achsen A gedreht werden kann.
Aus Figur 4 ist der Stuhl während des Übergangs vom Transportzustand in den Benutzungszustand ersichtlich. Dabei befindet sich der Stuhl in Aufbaulage. Im Kontaktbereich 4 des Stuhls mit dem Boden, das heißt am unteren Ende der Stuhlbeine, sind bei einem Seitenteil 1 reibungsmindernde Mittel 6 in Form von Rädern vorgesehen. In der Aufbaulage bewirkt die auf die Teilstücke 21 und 22 der Sitzfläche 26 wirkende Gravitationskraft G eine nach außen gerichtete Kraft auf das Seitenteil 1, welches reibungsmindernde Mittel 6 aufweist, was zu einer Seitwärtsbewegung dieses Seitenteils 1 führt. Aus der in Figur 3b gezeigten Aufbaulage bewegt sich der in Transportzustand befindliche Stuhl daher weitgehend selbsttätig in den Benutzungszustand.
Figur 5a zeigt nochmals den Stuhl im Benutzungszustand in einer ersten Seitenansicht, Figur 5b zeigt eine zweite Seitenansicht.
Nach dem gleichen Prinzip funktioniert der aus Figur 6 ersichtliche erfindungsgemäße Tisch. Das Verbindungsstück 2 ist hierbei als Tischplatte ausgeführt, wobei die Teilstücke 21 und 22 der Tischplatte 28 im Transportzustand aufeinandergelegt sind. Erneut ist unterhalb der Tischplatte ein Aussteifungselement 8 vorgesehen, dessen Achsen A' und B* vertikal angeordnet sind und welches gleichzeitig eine Arretierung 18 ausbildet, welche die Tischplatte 28 im Benutzungszustand unterstützt und in horizontaler Lage arretiert.
Erneut sind an den Tischbeinen eines Seitenteils 1 reibungsmindernde Mittel 6 in Form von Rädern angebracht, welche beim Übergang vom Transportzustand in den Benutzungszustand in der Aufbaulage die Reibung zwischen dem Seitenteil 1 und dem Boden verringern, wodurch der erfindungsgemäße Tisch sich weitgehend selbsttätig aufbaut.
Figur 8 zeigt den erfindungsgemäßen Tisch im Benutzungszustand in einer perspektivischen Ansicht. Deutlich sichtbar sind die Aussteifungselemente 8, welche die Tischplatte 28 in ihrer horizontalen Lage arretieren.
Figur 9 zeigt eine erfindungsgemäße Bank im Transportzustand. Erneut ist die Sitzfläche 26 in zwei Teilstücke 21 und 22 unterteilt, die Sitzfläche 26 bildet wiederum das Verbindungsstück 2. Auch hier sind im Bereich eines Seitenteils 1 reibungsmindernde Mittel 6 in Form von Rädern an den Füssen des Seitenteils vorgesehen.
Figur 10 zeigt den Aufbauvorgang der erfindungsgemäßen Bank, welches sich in der Aufbaulage befindet, unter dem Einfluss der Gravitation. Die
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Gravitationskraft G bewirkt eine in Richtung des Benutzungszustands orientierte Kraft F auf dasjenige Seitenteil, welches die reibungsmindernden Mittel 6 aufweist. Auch hier muss der Benutzer nur dafür Sorge tragen, dass die im Benutzungszustand befindliche Bank in der Aufbaulage nicht umfällt, der Aufbauvorgang selbst geschieht weitgehend selbsttätig.
Figur 11a zeigt die erfindungsgemäße Bank im Benutzungszustand in Seitenansicht, Figur 1 Ib zeigt dieselbe Bank in einer perspektivischen Darstellung ebenfalls im Benutzungszustand.
Aus den Figuren 12a bis 14 ist ein erstes Regal ersichtlich, welches gegenüber den bislang gezeigten erfindungsgemäßen Möbelstücken geringfügig abgewandelt ist. Bei diesem erfindungsgemäßen Regal ist zwischen den Teilstücken 21 und 22 des Verbindungsstücks 2 ein vertikal angeordneter Längsteiler 30 angeordnet. Die Teilstücke 21 und 22 sind jeweils gelenkig mit diesem Längsteiler 30 verbunden und bilden dabei die Achse B aus. Aus Figur 12a ist dieses erste Regal im Transportzustand in Aufbaulage ersichtlich. Besondere Vorteile bezüglich der Transportfähigkeit auch des aufgebauten Möbelstücks ergeben sich dann, wenn im Bereich beider Seitenteile 1 reibungsmindernde Mittel 6 vorgesehen sind. Dies ist ebenfalls aus der Figur 12a ersichtlich. Figur 12b zeigt das erste Regal im Transportzustand in Aufsicht. Deutlich sichtbar ist die Rückwand 32, welche ebenfalls geteilt ausgebildet, wobei die Teilungsachse in Aufbaulage jedoch vertikal orientiert ist.
Figur 13 zeigt das erste Regal während des Aufbauzustands, die Gewichtskraft G, welche hier durch einen Pfeil angedeutet ist und auch auf den Längsteiler 30 wirkt, bewirkt eine auch in horizontaler Richtung wirkende Kraft F, welche längs der Achsen A auf die Seitenteile 1 übertragen wird und diese in Richtung des Benutzungszustands vorspannen. Stellt der Benutzer das erste Regal in Aufbaulage auf die reibungsmindernden Mittel 6 und trägt Sorge dafür, dass das Regal nicht umfällt, so bewegt sich das Regal unter
dem Einfluss der Gravitation weitgehend selbsttätig vom Transportzustand in den Benutzungszustand. Der Benutzungszustand selbst ist aus Figur 14 ersichtlich, die eine perspektivische Ansicht des ersten Regals im Benutzungszustand zeigt.
Figur 15 bis 17 zeigen ein zweites Regal, dessen Aufbau weitgehend mit dem des ersten Regals identisch ist. Zusätzlich sind jedoch Aussteifungselemente 8 vorgesehen, wobei diese Aussteifungselemente 8 so ausgeführt sind, dass sie sich während des Übergangs vom Transportzustand in den Benutzungszustand selbsttätig in Funktionsstellung bringen. Besondere Vorteile ergeben sich, wenn die Aussteifungselemente 8 in Funktionsstellung selbsttätig arretieren.
Auf Figur 18a bis 21 ist der Aufbau eines erfindungsgemäßen Schranke ersichtlich. Dieser erfindungsgemäße Schrank entspricht den weiten Teilen dem ersten Regal, wobei zusätzlich Türen 34 vorgesehen sind. Diese Türen 34 sind wiederum mittels Gelenken mit den Seitenteilen 1 verbunden, wobei die Gelenke so ausgeführt, dass die Türen 34 gelenkig auf die Seitenteile 1 gelegt werden können. Hieraus ergibt sich dann der aus den Figuren 18a in Seitenansicht und Figur 18b in Aufsicht ersichtliche Transportzustand des Schranke. Der Aufbauvorgang des erfindungsgemäßen Schranks entspricht dem der bereits gezeigten Regale.
Figuren 22a bis 24b zeigen eine Schublade, welche ebenfalls die erfindungsgemäßen Merkmale verwirklicht. Figur 22a zeigt die Schublade in Seitenansicht im Transportzustand, Figur 22b in Aufsicht. Der Boden der Schublade stellt hier das Verbindungsstück 2 dar, welches längs einer Achse B geteilt ist. Aus Figur 23 ist ersichtlich, dass während des Aufbauzustands in der Aufbaulage die Gravitationskraft G auf die Teilstücke 21 und 22 des Schubladenbodens wirkt, aus welcher eine Vorspannung auf die Seitenteile 1 resultiert, die die Schublade in den Benutzungszustand vorspannt. Der Benut-
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zungszustand der erfindungsgemäßen Schublade ist in den Figuren 24a in Seitenansicht und 24b in Aufsicht gezeigt.
Figuren 25a bis 27 zeigen ein Spielhaus, welches ebenfalls die erfindungsgemäßen Merkmale aufweist. Aus Figur 25a ist das Spielhaus im Transportzustand in der Aufbaulage in einer ersten Seitenansicht ersichtlich, aus Figur 25b in einer zweiten Seitenansicht. Das Spielhaus weist einen Boden 40 auf, welcher längs einer Teilungslinie 23 in zwei Teilstücke 21 und 22 geteilt ist. Der Boden 40 bildet damit das Verbindungsstück 2. Der Boden 40 ist wiederum gelenkig längs zweier Achsen A mit den Seitenteilen 1 verbunden. Ebenso ist das Dach 38 des Hauses in zwei Teilstücke 21 und 22 unterteilt, wobei die Teilstücke längs einer Achse B gelenkig miteinander verbunden sind. Die Teilstücke 21 und 22 sind wiederum längs zweier Achsen A jeweils gelenkig mit einem Seitenteil 1 verbunden. Aus Figur 26 ist der Übergang des Spielhauses vom Transportzustand in den Benutzungszustand in der Aufbaulage gezeigt. Der senkrecht eingezeichnete Pfeil G deutet die Gewichtskraft an, welche auf die Teilstücke 21 und 22 des Dachs 38 und des Bodens 40 wirkt. Aus dieser Gewichtskraft G resultiert wiederum eine auch horizontal wirkende Kraft F auf die Seitenteile 1, welche diese in Richtung ihrer Lage im Benutzungszustand vorspannt.
In diesem Beispiel werden die Aussteifungselemente 8 durch die Fassadenteile 36 in Verbindung mit dem Dach 38 gebildet. Durch die Auflage des Dachs 38 auf die Fassadenteile 36 wird das Spielhaus im Benutzungszustand fixiert, insbesondere wird die relative Lage und der Abstand der Seitenteile 1 voneinander fixiert.
Aus den Figuren 28 bis 31 ist ein weiterer erfindungsgemäßer Stuhl ersichtlich, dessen Sitzfläche 26 selbstarretierend ausgeführt ist, das heißt eine Arretierung 18 ausbildet. Die Sitzfläche 26 ist längs der Teilungslinie 23 nicht vollständig in zwei Teilstücke 21 und 22 geteilt, sondern das eine Teilstück
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überdeckt von oben gesehen im Benutzungszustand das zweite Teilstück weitgehend vollständig. Dies ist aus Figur 31 ersichtlich. Durch diese spezielle geometrische Formgebung der Teilstücke 21 und 22 der Sitzfläche 26 ist der Drehwinkel um die Achse B, um welchen die Teilstücke 21 und 22 gegeneinander verdreht werden können, im wesentlichen von einem Winkel von 0 Grad bis zu einem Winkel von 180 Grad eingeschränkt. Durch die Anlage des einen Teilstücks 21 an das zweite Teilstück 22 im Benutzungszustand des Stuhls ist die Sitzfläche im Benutzungszustand arretiert. Durch die von oben gesehen ungeteilte Sitzfläche kann ein erhöhter Benutzungskomfort erzielt werden. Weiterhin wird durch die Arretierung 18 eine zusätzliche Sicherheit verwirklicht.
Figur 32 zeigt schematisch den Aufbau eines erfindungsgemäßen Möbelstücks, welches zusätzliche Dämpfungselemente 20 aufweist. Diese Dämpfungselemente 20 können beispielsweise als elastische Federn ausgebildet sein, welches die Teilstücke 21 und 22 des Verbindungsstücks 2 elastisch miteinander verbinden. In Figur 32 reicht diese als Druckfeder ausgebildete Feder 42 durch einen Längsteiler 30 hindurch, wie er beispielsweise in den beiden gezeigten Regalen vorgesehen ist. Beim Übergang vom Transportzustand in den Benutzungszustand wird die Gesamtlänge der Feder 42 verkürzt, da dieser als Druckfeder ausgebildet ist, entsteht dadurch eine Kraft auf die Seitenteile 1, welche den Übergang vom Transportzustand in den Benutzungszustand entgegengerichtet ist. Insbesondere entsteht dadurch ein Drehmoment, welches der Bewegung, welche beim Übergang vom Transportzustand in den Benutzungszustand auftritt, entgegengesetzt ist. Alternativ zu den gezeigten Druckfedern 42 können als Dämpfungselemente 20 beispielsweise auch elastomere Elemente verwendet werden. Ebenso können die Dämpfungselemente 20 auch im Bereich der Achsen A angeordnet sein. Besondere Vorteile ergeben sich vor allem dann, wenn die Dämpfungselemente 20 nicht energiespeichernd wirken, sondern energievernichtend ausgeführt sind. Hierzu kann auf die große Zahl von energieverzehrenden Dämpfungs-
elementen zurückgegriffen werden, die aus dem Stand der Technik bekannt sind.
Aus Figur 33a ist ein erfindungsgemäßes längsgeteiltes Bett ersichtlich. Das Verbindungsstück 2 wird hier durch die Liegefläche 44 gebildet, welche längs einer Teilungslinie 23 längsgeteilt ist. Erneut sind im Fußbereich eines Seitenteils 1 reibungsmindernde Mittel 6 in Form von Rollen vorgesehen. Figur 33b zeigt das Bett in einer weiteren Seitenansicht. Figur 34 zeigt das einfach längsgeteilte Bett während des Aufbauvorgangs. Auch hier wirkt die auf die Teilstücke 21 und 22 der Liegefläche 44 wirkende Gewichtskraft G eine in horizontaler Richtung wirkende Kraft F auf die Seitenteile 1, wodurch die Seitenteile 1 gegeneinander in Benutzungsrichtung vorgespannt werden. Figur 35a zeigt das einfach längsgeteilte Bett im Benutzungszustand in Seitenansicht, dabei sind die vorgesehenen Aussteifungselemente 8 sichtbar. Diese sind erneut analog zum Verbindungsstück 2 aufgebaut, wobei jedoch die Drehachsen A' und B' in vertikaler Richtung angeordnet sind. Auch hier wirken die Aussteifungselemente 8 gleichzeitig als Arretierung 18, die die Liegefläche 34 in ihrer benutzungsgemäßen Position arretieren.
Figur 36 zeigt ein weiteres, doppelt quergeteiltes Bett in Seitenansicht im Transportzustand. In dieser Ausführungsform ist die Liegefläche 44 in vier Teilstücke unterteilt, von denen jeweils zwei längs einer Achse B zusammenlegbar zusammengefasst sind. Diese jeweils zwei Teilstücke sind längs zweier Achsen A einerseits mit einem ersten Seitenteil 1 und andererseits mit den weiteren Teilstücken der Liegefläche 44 verbunden, die ihrerseits längs einer Achse A mit dem zweiten Seitenteil verbunden sind. Zwischen den je zwei Teilsstücken der Liegefläche 44 ist ein Längsteiler 30 vorgesehen. Im Fußbereich dieses Längsteilers 30 sowie eines Seitenteils 1 sind reibungsmindernde Mittel 6 in Form von Rädern vorgesehen.
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Figur 37 illustriert den Aufbauvorgang des erfindungsgemäßen, doppelt quergeteilten Bettes. Auf alle Teilstücke der Liegefläche 44 wirkt die Gewichtskraft G, wodurch sowohl auf den Längsteiler 30 als auch auf die Seitenteile 1 eine Kraft F ausgeübt wird, welche die Seitenteile 1 gegeneinander in Benutzungsrichtung vorspannt. Aufgrund der reibungsmindernden Mittel 6 bewegt sich das Bett unter dem Einfluss der Gravitationskraft weitgehend selbsttätig aus dem Transportzustand in den Benutzungszustand.
Figur 38a zeigt das doppelt quergeteilte Bett im Benutzungszustand in Seitenansicht, aus Figur 38b ist das Bett in einer perspektivischen Darstellung ersichtlich. Auch das doppelt quergeteilte Bett weist erneut Aussteifungselemente 8 auf, die analog zu dem einfach längsgeteilten Bett ausgeführt sind. Auch in diesem Fall bilden die Aussteifungselemente 8 gleichzeitig Arretierungen für die Liegefläche 44, die eine Drehung der Teilstücke der Liegefläche 44 gegeneinander über einen Winkel von 180 Grad hinaus verhindern.
Das letzte Ausführungsbeispiel des doppelt quergeteilten Bettes illustriert, in welcher Weise das erfindungsgemäße Konzept verallgemeinert werden kann, in dem das Verbindungsstück 2 nicht nur in zwei Teilstücke 21 und 22 unterteilt wird, sondern in eine größere Anzahl von Teilstücken, die jeweils paarweise im Sinne des Hauptanspruchs zusammengefasst werden. Auch diese Verallgemeinerung unterfällt dem Schutzbegehren des Hauptanspruchs.
Claims (14)
1. Zusammenlegbares Möbelstück mit zwei Seitenteilen (1) und mindestens einem massebehafteten Verbindungsstück (2), wobei das Möbelstück dadurch gekennzeichnet, dass
- einen Transportzustand aufweist, in dem das Möbelstück flach zusammengelegt ist, und
- einen Benutzungszustand aufweist, in dem das Möbelstück entsprechend seiner Funktion benutzbar ist,
- das Verbindungsstück (2) in sich starr ist,
- das Verbindungsstück (2) längs einer Teilungslinie (23) in zwei Teilstücke (21, 22) geteilt ist, wobei die Teilungslinie (23) eine Achse B ausbildet, längs der das Verbindungsstück (2) gelenkig zusammenlegbar ist,
- jedes Seitenteil (1) längs einer Achse A gelenkig mit je einem Teilstück (21, 22) des Verbindungsstücks (2) verbunden ist,
- die Achsen A und B im wesentlichen parallel verlaufen,
- im Transportzustand die Teilstücke (21, 22) längs der Achse B zusammengelegt sind und längs der Achsen A auf die Seitenteile (1) gelegt sind,
- eine Aufbaulage des im Transportzustand befindlichen Möbelstücks existiert, in dem die Achsen A und B im wesentlichen horizontal verlaufen und die Achse B räumlich höher liegt als die Achsen A, so dass aus der auf die Teilstücke (21, 22) wirkenden Schwerkraft G eine Kraft F auf die Seitenteile (1) resultiert, dergestalt dass die Seitenteile (1) in Richtung ihrer Lage im Benutzungszustand vorbelastet sind.
2. Zusammenlegbares Möbelstück gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbaulage so realisiert ist, dass das Möbelstück nach dem Übergang vom Transportzustand in den Benutzungszustand sofort benutzbar ist, ohne dass eine weitere Lageänderung des Möbelstücks im Raum erforderlich ist.
3. Zusammenlegbares Möbelstück gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, das Möbelstück in der Aufbaulage Kontaktbereiche (4) mit dem Boden aufweist und dass zumindest in einem Kontaktbereich (4) reibungsmindernde Mittel (6), insbesondere Rollen oder Räder vorgesehen sind.
4. Zusammenlegbares Möbelstück gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück (2) in der Benutzungslage eine im wesentlichen ebene Fläche bildet, welche horizontal angeordnet ist.
5. Zusammenlegbares Möbelstück gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilstücke (21, 22) des Verbindungsstücks (2) in der Aufbaulage im wesentlichen vertikal angeordnet sind.
6. Zusammenlegbares Möbelstück gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Seitenteilen (1) ein Aussteifungselement (8) vorgesehen ist, welches im Benutzungszustand des Möbelstücks alleine oder in Zusammenwirkung mit dem Verbindungsstück (2) die Orientierung der Seitenteile (1) zueinander und den maximalen Abstand der Seitenteile (1) voneinander bestimmt.
7. Zusammenlegbares Möbelstück gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Aussteifungselement (8) von zwei kreuzförmig angeordneten flexiblen Verbindungselementen (10), insbesondere Bändern oder Seilen gebildet wird.
8. Zusammenlegbares Möbelstück gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Aussteifungselement (8) von mindestens einem weiteren Verbindungsstück (2) gemäß Anspruch 1 gebildet wird.
9. Zusammenlegbares Möbelstück gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aussteifungselement (8) von einem Klappelement (12) mit Gelenkachsen A' und B' analog zum Verbindungsstück (2) gemäß Anspruch 1 gebildet wird, wobei jedoch die Achsen A' und B' senkrecht zu den Achsen A und B orientiert sind, insbesondere A' und B' in der Aufbaulage des Möbelstücks im wesentlichen vertikal orientiert sind.
10. Zusammenlegbares Möbelstück gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Griff (14) vorgesehen ist, an welchem das im Transportzustand befindliche Möbelstück gehalten werden kann.
11. Zusammenlegbares Möbelstück gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass reibungsmindernde Elemente (16) vorgesehen sind, auf welchen das im Transportzustand befindliche Möbelstück auf dem Boden abgestützt werden kann, während es am Griff (14) gehalten wird.
12. Zusammenlegbares Möbelstück gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Möbelstück aus einer Mehrzahl von Einzelteilen aufgebaut ist, die im Transportzustand des Möbelstücks eine zusammenhängende Einheit bilden.
13. Zusammenlegbares Möbelstück gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Arretierung (18) vorgesehen ist, so dass die Teilstücke (21, 22) nur in einem begrenzten Winkelbereich um die Achse B gegeneinander gedreht werden können, dieser Winkelbereich insbesondere auf 90° begrenzt ist.
14. Zusammenlegbares Möbelstück gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Dämpfungselemente (20) vorgesehen sind, welche beim Übergang vom Transportzustand in den Benutzungszustand ein der Drehbewegung um die Achsen A und B entgegengesetztes Drehmoment erzeugen.
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