DE1925142A1 - Vorrichtung zum Transport einer schwimmfaehigen Hochseeplattform - Google Patents
Vorrichtung zum Transport einer schwimmfaehigen HochseeplattformInfo
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- E02B17/00—Artificial islands mounted on piles or like supports, e.g. platforms on raisable legs or offshore constructions; Construction methods therefor
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Description
Vorrichtung zum Transport einer schwimmfähigen Hochseeplattform
Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung für den
Transport und das Zuwasserlassen einer schwimmfähigen
Hochseeplattform. Es sind mindestens zwei schwimmfähige
Tragkörper erforderlich. Auf diesen Tragkörpern wird eine langgestreckte Hochseeplattform in mehreren Auflagepunkten
schwimmfähig gelagert. Die Tragkörper sind in Abständen voneinander angeordnet, so daß sie unabhängig voneinander
den Wellenbewegungen des Wassers folgen können. Ein oder
mehrere Tragkörper sind mit dem einen Ende der Hochseeplattform fest verbunden, während mindestens ein weiterer
Tragkörper an das gegenüberliegende Ende der Plattform ari-C;elerü:t
ist, um den einzelnen Tragkörpern die erwünschte unabhängige Bewegung zu ermöglichen,.ohne die Plattform
mechanisch zu beanspruchen.
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' Beim Bau und Transport großer Hochseeplattformen, wie z.B.
Bohrinseln, wird gewöhnlich so verfahren, daß man die ganze Plattform oder Teile davon .an Land montiert und dann
die gesamte Anlage· oder die Montageeinheiten zu dem vorgesehenen Standort auf See "befördert und dort verankert.
Die "beiden praktischsten und gebräuchlichsten Methoden des Transports "bestehen darin, die fertige Anlage entweder auf
ein Schiff zu verladen oder sie schwimmend an Ort und Stelle zu schleppen. Welche dieser beiden Methoden die
zweckmäßigere ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab. . Wenn die Anlage leicht genug ist und von den vorhandenen
Hebekränen bewältigt werden kann, ist die Schiffsverladung
vorzuziehen. Bei sperrigen und weniger handlichen Hochseeplattformen
hat es sich jedoch durchgesetzt, die Einheiten so zu bauen, daß sie selbst schwimmfähig sind. Die verschiedenen
Elemente der Plattformkcnstruktion werden also mit Schwimmkammern versehen, die ein gesteuertes Eintaxicheii
oder Auf schwimmen der Konstruktion gestatten.
Bei der gegenwärtigen Tendenz zum Bau von Anlagen für
relativ große Meerestiefen werden die Gesarat abmessung en der
entsprechenden Hochseeplattformen ständig größer. Daher wird das zuletzt erwähnte Verfahren, die Anlage schwirdceiid
) auf ihre Betriebsposition zu schleppen, bevorzugt. Diese Transportart hat jedoch ähnliche liachteile, wie sie .jedem
an Land gebauten Wasserfahrzeug anhaften. Bevor die schwimmfähige Plattform an ihren Standort geschleppt werden
kann, muß sie zum Beispiel von der Baustelle aus zu Wasser gelassen werden. Das setzt natürlich voraus, daß das an
die Baustelle angrenzende Gewässer tief genug ist, um die Plattform zu tragen und bewegungsfähig zu erhalten.
Plattformen des hier zunächst besprochenen Typs bestehen
im wesentlichen aus einer Säule von großem Durchmesser, die in der Betriebs st ellung senkrecht steht und voia Boden
des Gewässers bis zu dessen Oberfläche reicht. Die Säule erhält ihre Standfestigkeit durch einen Unterbau, der
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gewöhnlich am Meeresboden verankert wird, um die gesamte
Konstruktion fest an Ort und Stelle zu halten. Zur hinreichenden
und sicheren Abstützung einer stehenden Säule, die zwischen 180 und 300 m hoch sein kann, muß sich der
Unterbau über eine Mindestlänge von etwa 100 m erstrecken. Es leuchtet ein, daß eine Plattform mit einem Unterbau von
beispielsweise etwa 120 m Länge in einem küstennahen Gewässer nicht gut schwimmend befördert werden kann, da die
Wassertiefe dazu nicht ausreicht.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher in
der Bereitstellung einer Vorrichtung, die dazu dient, eine Bohrinsel auf dem Wege vom Herstellungsort zum Einsatzort
zu tragen und zu befördern. Es ist weiterhin Aufgabe der * Erfindung, eine Plattform des beschriebenen Typs bereitzustellen,
die von schwimmfähigeii Tragkörpern sicher und ohne Beschädigung der Plattform oder der Schwimmkörper zu V/asser
gelassen werden kann. Die Erfindung soll auch eine Vorrichtung bereitstellen, die das Zuwasserlassen und Versenken
einer Hochseeplattform in der Weise erleichtert, daß die letztere bei gelenkiger Verlagerung auf mindestens einem
schwimmfähigen Tragkörper allmählich in ihre Endstellung gesenkt wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Transport
einer Hochseeplattform soll schließlich eine übermäßige
mechanische Beanspruchung der letzteren infolge der ungleichseitigen Bewegung der schwimmenden Tragkörper bei
Seegang vermeiden.
Fig. 1 ist ein Aufriß der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bestehend aus den im Abstand voneinander angeordneten
schwimmfähig" er. 'Hra^körpern vjxä. einer darauf gelagerten
Bohrinsel. Fi«> 2 ist eine Seitenansicht der Fig. 1. Fig.
ist eine vergrößerte Teildarstellung der in Fig. 1 gezeigten
Bohrinsel. 5"ig. 4- ist eine Seitenansicht der Fig. 3· Fig.
ist eine vergrößerte öchrittdarsi." ellung eines der in Fig. 1
peceicteii Cra £ körper. Fin. 6 nei~t. die Bohrinsel nach Fig.
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in teilweise getauchtem Zustand. " >
Die erfindungsgemäße Vorrichtung bietet eine zweckmäßige
Möglichkeit zujoa sicheren und wirtschaftlichen Transportieren
und Absetzen einer großen, schwimmfähigen Hochseeplattform. Die letztere ist in geneigter Stellung an den gegenüberliegenden Enden auf zwei oder mehr im Abstand voneinander
angeordneten Schwimmkörpern gelagert. Die einzelnen Schwimmkörper sind so ausgebildet, daß sie auch bei unruhigem Wasser
oder bei Seegang eine sichere· Lage der Plattform gewährleisten.
Die Plattform ist an mindestens, einem Ende lose ™ auf dem entsprechenden Schwimmkörper gelagert, so daß der
letztere unabhängig von anderen Schwimmkörpern der Bewegung des Wassers folgen kann. Eine übermäßige Beanspruchung der
Hochseeplattform durch plötzliche Bewegungen der Schwimmkörper wird daher vermieden. ·
Die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung besteht im wesentlichen aus einem im Abstand voneinander angeordneten Paar
von Schwimmkörpern 10 und 11, von denen jeder einen Teil der Last der Hochseeplattform 12 trägt. Die Plattform kann
auf den beiden Schwimmkörpern ohne weiteres durch ein Gewässer geschleppt ,werden, dessen Tiefe die Eintauchtiefe
der belasteten Schwimmkörper nicht wesentlich übersteigt, ohne daß die Plattform den Grund des Gewässers berührt.
Die Schwimmkörper v/erden vorzugsweise so angeordnet, daß sie die Plattform an den beiden gegenüberliegenden Enden
abfangen. Diese Anordnung ist jedoch nicht zwingend; vielmehr läßt sich die Stellung der Schwimmkörper an die jeweilige
Konstruktion und Lage der Plattform anpassen.
Die hier abgebildete Hochseeplattform ist zwar so ausgebildet, daß sie durch zwei im Abstand voneinander angeordnete
Schwimmkörper hinreichend abgestützt werden kann; der gleiche Zweck läßt sich aber selbstverständlich auch
mit drei oder mehr Schwicjakörpern erreichen, deren Anordnung
die unstarre Verbindung zwischen den Schwiminkörp_e.rn^.._.....
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land der Plattform und damit die gewünschte Bewegungsfreiheit
der einzelnen Schwimmkörper gewährleistet.
Es versteht sich weiterhin von selbst, daß die hier abgeT
"bildete und beschriebene Hochseeplattform nur ein Beispiel der vielen Arten von Plattformen ist, die in ähnlicher
Veise getragen und bef ädert werden können. Da die meisten derartigen Plattformen eine Vielzahl von starr montierten
Bauteilen aufweisen, ist es nur eine Frage der zweckmäßigen Konstruktion, wie man die Schwimmkörper und Auflagepunkte
so anordnet,· daß die gewünschte Bewegungsfreiheit erzielt wird. Die nachfolgende Beschreibung einer Hochseeplattform
dient lediglich der bestmöglichen Veranschaulichung des offenbarten Verfahrens. Diese Plattform eignet sich zur
Verankerung auf dem Meeresboden, wobei ein Teil über die Meeresoberfläche hervorragt, um das übliche Bohrgerät mit
den Hilfseinrichtungen aufnehmen zu können.
Die Pig. 1 lind 2 zeigen die Plattform in geneigter Stellung,
wobei die normalerweise stehende Mittelsäule praktisch horizontal liegt. Die Plattform besteht im einzelnen aus
einer langgestreckten Mittelsäule 13, die aus einer Reihe
von aneinandergeschweißten Rohrelementen gebildet wird und
einen in der ganzen Säulenlänge praktisch gleichen Durchmesser aufweist. In der Betriebsstellung erhebt sich die
Mittelsäule 13 senkrecht vom Meeresboden und reicht mit ihrer Spitze bis über den Wasserspiegel. Obwohl das auf der
Abbildung nicht zii sehen ist, kann die normalerweisest
eilende Säule 13 noch ein oder mehrere Leitungsrohre, Schwimmkammern, Vorratsbehälter und ähnliche Hilfseinrichtungen
eines Ölbohrbetriebes aufnehmen.
In dem versenkten^Betriebszustand ruht die Säule 13 auf
einem relativ breiten Untergestell, das aus einer Reihe fest miteinander verbundener Bauteile 14, 16, 17 "und 18 ·
besteht. Diese sind so angeordnet und miteinander verbunden, daß sie der Säule die nötige Standfestigkeit gegen-
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. über den einwirkenden Wind- und Wasserkräften verschaffen.
Mehrere Verstärkungselemente 19, 21, 22 und 23 verbinden das untere Ende der Säule 13 mit den einzelnen Gliedern des
Untergestells. Die seitliche Stabilisierung der Säule er-
folgt an einer oder mehreren Stellen durch peripherisch angeordnete Verstrebungen, z.B. 24 und 26, die von dem
Untergestell ausgehen und an der Außenwand der Säule 13 befestigt sind.
Die verschiedenen Elemente der Plattform, einschließlich des Untergestells und der Verstrebungen, sind in üblicher
" Weise miteinander verschweißt. Wie bereits erwähnt, sind sie weiterhin mit steuerbaren Auftriebselementen versehen,
wie z.B. mit Tanks, die in die verschiedenen Teile eingebaut und mit Rohrleitungen verbunden sind, so daß man den
Zustand der Tanks und damit das Verhalten der Plattform im Wasser regulieren kann.
Wie aus den Fig. 1 und 3 hervorgeht, ist das obere Ende
der Säule 13 mit einem Stützbügelsatz 27 versehen, der in
erster Linie für Zwecke des Transports an der Säule befestigt ist. ITach dem Gebrauch kann der Stützbügelsatz
entweder abgenommen oder für einen späteren Standortwechsel der Plattform an der Säule belassen werden. Der Stützbügelsatz
27 besteht im wesentlichen aus einer Anzahl von Druckelementen
28 und 29, die durch Stumpfschweißung oder auf andere Art an der Außenwandung der Säule 13 befestigt sind
und mit ihren freien Enden in einem Gelenkstück 31 zusammenlaufen.
Das Gelenkstück ist an seiner Unterseite so geformt, daß es gleitend in einen entsprechenden Sitz paßt. Der
Stützbügelsatz kann ferner mit einem im wesentlichen bogenförmigen
Führungsbügel 32 versehen sein, der mit dem einen Ende an dem Gelenkstück 31 und mit dem anderen Ende an der
Säule 13 befestigt ist. ' ·
Wie aus Fig. 4 hervorgeht, sind die Druckelemente und Füh-,rungsbügel
28, 29 und 32 entweder geteilt oder bilden an-
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nähernd ein V, dessen freie Enden an gegenüberliegenden Punkten der Außenwand von Säule 13 befestigt sind und
dessen Spitze in dem Gelenkstück 31 endet. Der Stützbügelsatz, 27 kann mit der Außenwand der Säule 13 verschweißt
oder verschraubt sein. Die Außenwand ist ihrerseits durch Bleche oder Reifen 25 verstärkt, die die durch den Stützbügelsatz
übertragenen Beanspruchungen aufnehmen und verteilen. *
Die Schwimmkörper 10 und 11, die die Plattform 12 tragen, folgen im großen und ganzen dem normalen Konstruktionsprinzip derartiger Einheiten und bestehen im wesentlichen
aus einem relativ geräumigen Tank, mit dessen Hilfe man die
Auftriebsverhältnisse und damit die Eintauchtiefe und die.
Lage des Schwimmkörpers im Wasser regeln kann. Beispielsweise ist der Schwimmkörper 10 so angeordnet, daß er das
Untergestell der Hochseeplattform starr oder halbstarr abfängt, wobei in letzterem Falle eine, wenn auch nur geringe,
Bewegung der Säule gegenüber dem betreffenden Schwimmkörper ermö glicht wird.
So kann z.B. das Element 17 des Untergestells starr an dem
Schwimmkörper 10 befestigt sein; es kann aber auch so gelagert sein, daß der Schwimmkörper den Wellenbewegungen
des Wassers folgen kann. Das untere Element 17 des Untergestells
kann so abgestützt werden, daß das letztere in Nähe des Bodens des Schwimmkörpers 10 liegt. In dieser
Stellung ist die Hochseeplattform während des Transports wenigstens zum Teil untergetaucht, so daß sie sich bis
zu einem gewissen Grade selbst trägt.
Wie schon "erwähnt, kann der Schwimmkörper 10 mit einer
eingebauten Auftriebsregelung versehen werden," so-daß man
durch das Fluten einzelner Kammern die Eintauchtiefe und Lage des Schwiniikörpers sowie der Plattform regulieren und
damit die Seetüchtigkeit der gesamten Einheit verbessern kann. In der abgebildeten Anordnung, wird das untere oder
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schwerere Ende der Plattform 12 durch einen einzigen
Schwimmkörper 10 abgestützt. Dieser Schwimmkörper kann durch weitere ähnliche Schwimmkörper ergänzt werden,
wenn die Länge _des, Elementes 17 oder die Größe des Schwimmkörpers
die Heranziehung weiterer Schwimmkörper notwendig machen.
Der Schwimmkörper 10 besitzt einen angelenkten Ausleger 50, der beispielsweise durch ein gestrecktes Scharnier 51 drehbar
mit dem unteren Teil des Schwinimkörperbodens verbunden
ist. Der Ausleger 50 besteht im wesentlichen aus einem Paar
von Armen 52, die an gegenüberliegenden Enden des Schwimmkörpers
angeordnet sind. Während auf den Abbildungen nur einer dieser Arme erkennbar ist, befindet sich ein entsprechender
Arm in gleicher Stellung an dem gegenüberliegenden Ende des Schwimmkörpers, so daß beide Arme des Auslegers
gleichzeitig arbeiten. Jeder der beiden Arme ist an seinem unteren Ende starr mit einem Scharnierzapfen 51 verbunden.
Am gegenüberliegenden Ende eines jeden Arms befindet
sich eine Gabel 53? oder ein ähnliches aufnahmebereites
Element, das das eine Ende der Hochseeplattform 12 aufnimmt und trägt.
Die Gabel 53 kann beispielsweise eine Lagerschale aufweisen,
die mit dem abzustützenden Konstruktionselement der Plattform in direktem Kontakt steht. Ist dieses Konstruktionselement
von zylindrischer Form, so kann es durch einen aufgesetzten Klemmschuh 54- sicher und doch so beweglich umfaßt
werden, daß dem Schwimmkörper ein leichtes Stampfen oder Rollen infolge der Wellenbewegung des Wassers ermög-•licht
wird.
Der gesamte Ausleger 50 wird vorzugsweise mit einem geeigneten
Antrieb verbunden, mit dessen Eilfe nan die Auslegerarme gleichzeitig· um den Scharnierzapfen 51 drehen und damit
die Lage des abgestützten Endes der Plattform im Wasser einstellen kann. Es ist aber auch möglich, jeden Arm mit
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einem besonderen Antrieb zu versehen und einzeln gegenüber
dem Schwimmkörper zu verstellen.
Der in einem Abstand vom Schwimmkörper 10 angeordnete Schwimmkörper 1.1 ist nach einem ähnlichen Konstruktionsprinzip gebaut wie der erstere. Der Schwimmkörper 11 ist
jedoch zusätzlich mit einem Sitz oder einer Gelenkpfanne versehen, die zusammen mit einem entsprechenden Gelenkstück
der Plattform eine begrenzte allseitige Bewegung zwischen Schwimmkörper und Plattform ermöglicht.
Der Sitz 33- eignet sich zur Aufnahme des Gelenkstückes 31·
Es besteht aus den Seitenwänden 34- 'und 36, die den Sitz
nach außen begrenzen und nach innen konisch verlaufen können, um die Aufnahme und Führung des Gelenkstückes 31 zu
erleichtern, wenn dieses auf den Schwimmkörper gesenkt wird.
Vie aus den Abbildungen hervorgeht, ist der gesamte Sitz im Inneren des Scliwinuiilcörpers 11 so tief angeordnet, daß
der eigentliche Sitz vorzugsweise unterhalb des Aiiftriebsschwerpunktes
des Schwimmkörpers liegt und dem letzteren bei hoher Belastung eine beträchtliche Stabilität verleiht.
Uni als Lagerfläche für das an der Plattform 12 befestigte
Gelenkstück 31 dienen zu können, besteht der Sitz 33 zunächst
aus einen Fundament oder einer Kontaktflache, die
entweder glatt oder als nachgebendes Kissen aiisgebildet
sein kann.
Im Falle der glatten Kontaktfläche besteht das Fundament
aus einem Metallblock 37 mit einer nach oben gerichteten
Öffnung, deren Form dem Profil des Gelenkstückes 31 entspricht.
Fach dem Einsetzen des Gelenkstückes in den Fundamentblock führt jede Bewegung der Plattform 12 oder des.
Schwimmkörpers 11 zu einem Gleiten des Gelenkstückes in dem dazu passend profilierten Sitz, so daß eine maximale Auf-
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'lagefläche zwischen dem Profil des Gelenkstückes und dem
Fundamentblock 37 gewährleistet ist.
In einer hier nicht abgebildeten Ausführungsform kann das
Fundament aus einer Schicht verdräiigbaren Materials, wie
Steinsplitt, Kies oder dergleichen, bestehen, die unter dem Druck des profilierten Gelenkstückes 31 genügend nachgibt,
um einen Sitz von entsprechender Gestalt zu bilden.
Das Gelenkstück 31 soll in dem Sitz 33, ob dieser nun eine
glatte, profilierte Oberfläche hat oder kissenartig ausgebildet ist, eine begrenzte allseitige Gleitbewegiuig ermöglichen.
Hierdurch wird die Bewegung oder Lage der Plattform von den Schwankungen des Schwimmkörpers 11, denen dieser
infolge der Bewegung des Wassers unterliegt, unabhängig gemacht.
Um ein selbsttätiges Nachstellen der Plattform 12 auf den
Schwimmkörpern 10 und 11 zu ermöglichen, wird die gleitende Verbindung zwischen den letzteren und den Äui'lag-epiinkten
durch Halteseile 39 und bA ergänzt. Diese Halteseile werden
so gespannt, daß sie die erwünschte begrenzte Bewegungsfreiheit ermöglichen ujid doch verhindern, daß der Schwimmkörper
beim Schleppen ganz unter der Plattform weggezogen wird.
Die gleitende Verbindung zwischen dem Gelenkstück 31 und
dem entsprechenden Sitz 33 ist so ausgestaltet, daß die Eeibung zwischen den ineinandergreifenden 'Teilen möglichst
gering ist und die gewünschte Bewegungsfreiheit gewährleistet wird. So kann das Gelenkstück 31 insbesondere an
seiner gebogenen Unterseite mit auswechselbaren, konvexen Metallschuhen oder Schleißflächen versehen werden. Diese
Schleißfläche wird auf einen starren Profilkörper, beispielsweise auf einen halbkugeligen Hohlkörper aus Stahl
aufgebracht, der seinerseits mit den Druckelementen 28 und 29 verbunden ist.
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Der Sitz 53 oder Fuiidaiaentblock 37, in den das Gelenkstück
31 eingreift, kann, wie bereits erwähnt, die ϊοπι eines
nachgiebigen Kissens haben, in das sich das Gelenkstück beim Niedersenken hineinarbeiten kann. Der Fundamentblock
37 kann aber auch in ähnlicher V/eise wie das Gelenkstück 31
mit einem metallischen Material in Form, von Streifen oder
durchgehendem Blech ausgekleidet sein. In letzterem Falle kann das Gleiten der ineinandergreifenden Teile verbessert
werden, indem man zwischen die Flächen des Gelenkstückes 31
und des Fundamentbloekes 37 ein geeignetes Schmiermittel,
beispielsweise ein dickes Schnierfett, bringt, so daß ein
Schmierfilm gebildet wird.
Es leuchtet ein, daß unter gewöhnlichen Bedingungen, wenn die Plattform auf See geschleppt wird oder lediglich auf
dem Wasser treibt, die ineinandergreifenden Flächen des Gelenkstückes 31 und seines Sitzes sich in einer praktisch
unablässigen gegenseitigen Bewegung befinden. Unter diesen Umständen hat ein Sitz mit flatter Oberfläche gewisse Vorteile,
da ein verformbares ooer nachgiebiges Kissen unter den großen Gewicht dor Plattform möglicherweise ganz verdrängt
oder zerrieben wird.
Axis den Vorgesagten ist klar, daß die hier beschriebene
Vorrichtxmg für den Transport und das Absetzen einer Bohrinsel.,
oder Hochseeplattfom in tiefem oder flachen Wasser
zahlreiche Vorteile bietet. Die Anzahl und Anordnung der Auf lagepuixkte hängt natürlich von der jeweiligen Größe und
Form der Plattform ab. In dem hier beschriebenen Beispiel sind die Avf lagepiinkte 37 und 58 vorzugsweise an die gegenübex'liei'jenaen
Enden des Untergestell-Elements 17 gelegt, während ein drittel* Auflagcpunlct am Ende der Mittelsäule 13
angeordnet ist. Durch die dreieckige Anordnung der Auflagepunkre
wird eine ideale Abstützung der Plattfοrekonstruktion
erreicht. Diese Dreipxuilctaxifliäiifvaif ist selbstverständlich
die stabilste ~.i:id dürfte die auf den Schwimmkörpern ve3?-
larerx-e Ilatvforra. am wenigsten beanspruchen.
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Im Falle einer Plattform mit 2, 3 oder mehr Beinen können
die letzteren durch eine geeignete Verstrebung miteinander verbunden werden, um den gemeinsamen Auflagepunkt an dem
einen Ende der ^Plattform zu erhalten.
Ferner ist klar, daß die Anzahl'der Schwimmkörper, die
eingesetzt werden, um die Plattform in der zweckmäßigsten Weise und unter möglichst geringer mechanischer Beanspruchung
derselben abzufangen, von den Abmessungen des Plattform-Untergestells
oder der gesamten Plattform abhängig ist.
Für eine relativ kleine Anlage könnte man beispielsweise mit zv/ei Schwimmkörpern auskommen, von denen der eine unter
dem Plattform-Untergestell und der andere am Oberende der Plattform angeordnet ist. Erfordert die Breite des Untergestells
dagegen mehr als einen Schwimmkörper, so bewegen sich diese Schwimmkörper unabhängig voneinander und bewirken
wiederum eine Dreipunktaufhängung, die die mechanische
Beanspruchung der getragenen Plattform auf ein Mindestmaß
herabsetzt.
In der bisherigen Beschreibung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wurde davon ausgegangen, daß das am Oberende der
Plattform angeordnete Gelenkstück 31 die einzige Verbindung
sei, die eine allseitige Beweglichkeit gegenüber den Wellenbewegungen des V/assers ermöglicht. Das schließt aber nicht
aus, daß ein derartiges Gelenkstück an jedem der Auflagepunkte
der Plattform eingesetzt wird. Jeder der Schwimmkörper kann mit einem vertieft angeordneten Sitz zur Aufnahme
eines Gelenkstückes versehen werden, wie er bereits für den Schwimmkörper 11 beschrieben wurde. Bei der praktischen
Anwendung des Verfahrens und der Vorrichtung wird die Plattform 12 normalerweise an Land montiert und dann
ganz oder teilweise auf einen der hier beschriebenen Tragkörper aufgeschwommen. Im Falle einer gestreckten Einsäulen-Plattform,
wie sie in den Abbildungen dargestellt ist, dürfte die Breite oder Länge des Untergestells es in der
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Eegel verhindern, daß die gesamte Plattform vor der Verlagerung
auf die Schwimmkörper zu V/asser gelassen wird. Das Aufsetzen der Plattform auf die Schwimmkörper wird
daher bereits auf der Baustelle an Land erfolgen.
Weiterhin ist klar, daß die verschiedenen Auflagepunkte der Plattform so angeordnet sind, daß sie eine relativ gleichmäßige
Gewichtsverteilung zwischen den einzelnen Schwimmkörpern gewährleisten und damit sowohl den Transport als
auch das spätere Absetzen der Plattform erleichtern. Bei einer gestreckten Plattform der hier dargestellten Art
läßt sich eine maximale Ausnutzung des Auftriebs im Wasser erreichen, indem man wenigstens einen Teil -des Untergestells
der Plattform in das Wasser eintaucht, um durch die Auftriebswirkung die Schwimmkörper zu entlasten. In einer
solchen Lage trägt sich die Plattform weitgehend selbst, und eine mögliche Überbeanspruchung der an ihren beiden
•Enden aufgehängten Kittelsäule der Plattform wird vermieden.
Bei Verwendung des Gelenkstückes 31 am Oberende der Säule
13 wird das Untergestell zunächst auf die Schwimmkörper
gehoben, oder man flutet die letzteren und läßt sie dann unter den Auflagepunkten des Untergestells wieder auftauchen.
Danach wird das Oberehde der Plattform angehoben, um das Gelenkstück 31 über den Sitz 33 zu. bringen und anschließend
in diesen hineinzusenken. ITun werden die Halteseile an den Verbindungen so gespannt, daß sie die-Schwimmkörper
und die Auflagepunkte in Eingriff miteinander halten und ihnen doch die gewünschte gegenseitige Bewegungsfreiheit
gestatten.
Wo in dieser Beschreibung von ersten und zweiten Schwimm-.körpern
die Rede ist, sind damit selbstverständlich Tragelemente gemeint, die sowohl schwimmfähig als auch tauchfähig
sind und damit die Merkmale eines Prahms mit steuerbarem Auftrieb haben. Unter Auflagepunkten sind hier die-
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_ 14-' -
' j eiligen Gleichgewichtspunkte innerhalb der Plattf ormkonstruktion
zu verstehen, in denen man die Plattform unterfangen muß, um eine möglichst hoh.e Stabilität und Beherrschung der Plattform während des Transports zu erreichen.
Das Absetzen der Plattform an dem gewünschten Standort vor
der Küste erfolgt nieist in der Weise, daß man das Untergestell auf den Meeresboden senkt. Durch Steuerung des Auftriebs
der Plattform wird die Säixle 13 in eine praktisch senkrechte Lage gebracht, wobei das Oberenüe der Säule 13
über den Wasserspiegel hervorragt.
Nach dem Absetzen der Plattform können das Gelenkstück 31
oder der dazugehörige Stützbügelsatz entweder abgenommen oder auch an der Säule belassen werden, soweit die Anordnung
der normalen Betriebseinrichtungen einer Bohrinsel, die am oberen Ende der Säule untergebracht sind, wie z.B.
Bohrtürme, Bohrwinden, Materiallager usw., das gestattet.
Patentansprüche
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Claims (12)
- Patentansprüche' 1l/ Vorrichtung zum. Wassertransport und Absetzen einer Iiochseeplattform, die mindestens ein langgestrecktes Konstruktionselement mit gegenüberliegenden Enden aufweist, daS im normalen Betriebszustand praktisch senkrecht im Wasser steht, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Ende der Iiochseeplattform in mindestens einem Auflagepunkt von einen ersten schwimmfähigen Tragkörper gestützt wird, daß das gegenüberliegende Ende der Plattform in einem anderen Auflagepunkt, · der von dem erstgenannten Auflagepunkt entfernt ist, von einem zweiten schwimmfähigen Tragkörper gestützt wird, wobei die Ilochseeplattform durch die Unterstützung an den beiden Enden in einer praktisch horizontalen Lage an der Wasseroberfläche gehalten wird, und daß mindestens einer der erwähnten Auflagepunkte mit einem entsprechenden schwimmenden Tragelement in der Weise in Eingriff steht, daß eine begrenzte Schwenkbewegung zwischen Auflagepunkt und Tragelement ermöglicht und gleichzeitig eine übermäßige mechanische Beanspruchung der Plattform infolge der durch die Wellenbewegungen des Wassers bedingten Bewegung der Tracelenentc vermieden wird.
- 2) Vorrichtung ~c::iä£ Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet-, caß die restreo~:te Plattform nicht nehr als drei Auflagepunktc- aufweist, die auf den entsprechenden Tragelenenten scliv/inmfähig gelagert; rind.ÖÄD ORIGINAL
- 3) Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Tragelement aus einem einfachen Schwimmkörper besteht, der in einem Abstand von dem zweiten Tragelement.- angeordnet ist und mindestens zwei im Abstand voneinander angeordnete Sitze zur Aufnahme von im gleichen Abstand angeordneten Auflagepunkten der Plattform aufweist.
- 4) Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Tragelement aus mindestens zwei Schwimm-W körpern besteht, die im Abstand voneinander sowie von dem zweiten Tragelement angeordnet sind.
- 5) Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Auflagepunkte an der gestreckten Plattform jeweils mit einem entsprechenden Tragelement in Eingriff stehen, v/ob ei jedes Tragelement einen ringförmigen Sitz aufweist, der zur Aufnahme eines Auflägepunktes eingerichtet ist und eine begrenzte Schwenkbewegung zwischen Plattform und Tragelement ermöglicht.
- 6) Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,. daß mindestens 'ein Auflagepunkt einen von dem gestreckten Element der Plattform ausgehenden Bügel aufweist, an dessen freiem Ende ein Gelenkstück befestigt ist, das in das schwimmende Tragelement eingreift.
- 7) Vorrichtung gemäß Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Auflagepunkt einen von dem gestreckten Element der Plattform ausgehenden Bügel aufweist, an dessen freien Ende ein Gelenkstüc.·: "befestigt ist, das in das schwimmende Tragelement eingreift, wobei das Tragelement einen durch aufrechtstehende Wandungen und ein Fundamentstück gebildeten Sitz aufweist und das Geienks-Gilcl; in dem Sitz in gleitendem 'Eingriff nit dera Fundament stück steht.9 0 9 8 k 8 / 0 7 8 8 . SAO ORIGINAL325Η2
- 8) Vorrichtung gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Fundamentstück ein praktisch massiver und in Anpassung an das Profil des Gelenkstückes ausgeformter Block ist, so daß zwischen Gelenkstück und Fundament-"block ohne Rücksicht auf die relative Stellung dieser "beiden Elemente zueinander immer eine bestimmte Auflagefläche vorhanden ist.
- 9) Vorrichtung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Fundament!)lock und das "Gelenkstück in ähnlicher Weise profiliert sind, damit das Gelenkstück ohne Hücksicht auf. seine relo.tive Stellung zu dem Fundament "block immer mit einem "bestimmten Teil seiner Oberfläche· aufliegt.
- 10) Vorrichtung gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der schwimmfähige Tragkörper einen durch aufrechtsbehende Wände und ein Fundament gebildeten Sitz aufweist, wobei das Fundament nach Art eines verformbaren ILissens .ausgebildet ist und aus einem Material besteht, das beim betriebsmäßigen Hineinsenken des Gelenkstückes in den Sitz von dem Gelenkstück verdrängt wird und da-, 'durch dessen Profil annimmt.
- 11) Vorrichtung, gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, öi.ß die aufrechtstenenden"Wände des Sitzes wenigstens sum Teil... nach innen abgeschrägt sind und in dem Sitz aur.anmienlauf en. .
- 12) Vorrichtung gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Aufnahme des Gelenkstückes bestimmte Sitz in dem schwimmfähigen Tragkörper versenkt angeordnet ist und unterhalb des Auftriebsschwerpunktes des Trags liegt.90984 8/0788SAbORlGiNAt
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