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DE1905735A1 - Abhaengbare Deckenkonstruktion - Google Patents

Abhaengbare Deckenkonstruktion

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DE1905735A1
DE1905735A1 DE19691905735 DE1905735A DE1905735A1 DE 1905735 A1 DE1905735 A1 DE 1905735A1 DE 19691905735 DE19691905735 DE 19691905735 DE 1905735 A DE1905735 A DE 1905735A DE 1905735 A1 DE1905735 A1 DE 1905735A1
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DE
Germany
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ceiling construction
support
ceiling
rail
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Application number
DE19691905735
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English (en)
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    • E04B9/06Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation characterised by constructional features of the supporting construction, e.g. cross section or material of framework members
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    • E04B9/06Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation characterised by constructional features of the supporting construction, e.g. cross section or material of framework members
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    • E04B9/127Connections between non-parallel members of the supporting construction one member being discontinuous and abutting against the other member

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Description

  • "Abh§ngbare Deckenkonstruktion" Die Erfindung richtet sich auf eine abhängbare De¢kenkonstruktion iiit ein variables Raster bildenden Tragleisten und an diesen befestigbaren Füllungs- bzw. Feld elementen.
  • Bei den bisherigen Deckenkonstruktionen in Kaufhäusern o. dgk hat es sich als technisch und wirtschaftlich nachteilig und als unschön herausgestellt, daß eine Reihe von an der Decke erforderlichen Funktionselementen, wie Stromsufffhrungsleisten für Beleuohtung#stecke u. dgl., Klimaanlagenteile, Feuerlöschanlagenteile, Notbeleuchtungen u. dgl., das Gesamtbild der Decke beeinträchtigen und sich gegenseitig im Wege sind, da für diese einzelnen Funktionen bisher indestens teilweise gesonderte, nicht aufeinander abgestimmte Elemente verwendet werden, was einen großen Aufwand erfordert und insbesondere ein sehr unschönes Bild ergibt. Verstärkt werden diese Nachteile noch dann, wenn man - wie in der letzten Zeit Ublich geworden - Raumunterteilungen vornehmen will, z.3. bei dem sogenannten 'Läden im Laden System" und hierbei z.B. Regalpfosten, Trennwände a. dgl. an die Decke anschliessen muß.
  • Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer Lösung, bei der eine variable Anpassung der Deckenkonstruktion an alle denkbaren Inneneinrichtungswünsche möglich ist und sämtliche erforderlichen Funktionselemente in der Decke derart untergebracht sind, daß sich bei sehr geringem Materialaufwand ein architektonisch bzw. ästhetisch sehr ansprechender Gesamteindruck ergibt.
  • Bei einer abhängbaren Deckenkonstruktion mit ein variables Raster bildenden Tragleisten und an diesen befestigbaren Füllunge- bzw. Feldelementen wird dies gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß die Tragleisten zusätzlich zu ihrer Tragfunktion bei untereinander gleichen Aussenabmessungen als für verschiedene Zwecke brauchbare Funktionselemente ausgebildet sind.
  • Teilweise kann man hierbei die Tragleisten als Stromzufiihrungsschienen ausbilden teilweise als Klimaanlagenteile, vorzugsweise als Luftaustrittselemente derselben, teilweise als Befestigungsslemente für mit der Decke zu verbindende bzw. an dieser aufzuhängende Teile, wie Regalpfosten, Trennwände, Warenfächer, Lampen o. dgl., teilweise als Austrittselemente von Feuerschutzanlagen, wobei man hier vorzugsweise die Austrittselemente der Feuerschutzanlagen an Kreuzungspunkten nicht stromführender Tragleisten vorsieht, und schließlich kann man die Tragleisten auch noch zur Aufnahme einer Notbeleuchtung ausbilden, während die Hauptbeleuchtung normalerweise in die Füllungselemente bzw.
  • Felder zwischen den Tragleisten verlegt wird.
  • Besonders vorteilhaft ist es, die Tragleisten für verschiedene Funktionen gleichzeitig brauchbar auszubilden, wobei insbesondere die Stromzuführunge- und Elimaanlagenleisten auch als Befestigungsleisten verwendbar ausgestaltet werden können.
  • Eine im Rahmen der vorliegenden Erfindung besonders brauchbare, im wesentlichen C-förmig ausgebildete, d.h. zwei untere Horizontalstege mit zwischenliegendem Spalt aufweisende Stromzuführungsschiene, die über ihre ganze Länge mit elektrischen Leitungen versehen ist, kennzeichnet sich dadurch, daß innerhalb der Rinne der Schiene isolierte Leitungsdrähte angeordnet sind und an beliebig vielen Stromabnahgestellen jeweils ein Einsatz vorgesehen ist, der von den Leitungsdrähten durchsetzt ist und Klemmschrauben zur Herstellung eines elektrischen Kontaktes mit jeweils einem Leitungsdraht aufweist, wobei jeder Klemmschraube ein Steckerloch zugeordnet ist. Zweckmässig weist hierbei der Einsatz oben und unten Steckerlöcher auf, wobei den oberen Steckerlöchern jeweils eine Ausnehmung im oberen Quersteg der Stromzuführungsschiene zugeordnet ist. An seinen Seiten kann Jeder Einsatz weitere Aufnahmemittel für an dem betreffenden Einsatz nicht angezapfte elektrische Leitungen aufweisen.
  • Weiterhin empfiehlt es sich, die Stromzufilhrungeschiene oben und unten mit beidseitigen Nuten auszubilden, wobei die unteren Nuten zur Aufnahme eines durchgehenden Isolierprofiles dienen, auf welchem die Einsätze, vorzugsweise klemmend, befestigbar sind und die oberen Nuten zur Befestigung von Abschlußstopfen für die jedem Einsatz zugeordnete Ausnehmung im oberen Quersteg der Schiene und zur Anbringung von Aufhängemitteln für die Schiene sowie Verbindungslaschen zwischen benachbarten Schienen dienen. Eine in die oberen Nuten einsetzbare Verbindungslasche kann dabei gegen den oberen Quersteg der Schiene greifende Klemmschrauben aufweisen. Im Verbindungsbereich benachbarter Stromzuführungeschienen kann man das in die unteren Nuten eingreifende Isolierprofil durch eine nicht in die Nuten eingreifende Verbindungslasche ersetzen, die beidseitig mit von unten drehbaren Sperriegeln versehen ist, die über die unteren Nuten bildende Querstege greifen.
  • In Verbindung mit einer derart ausgebildeten Stromzuführungsschiene kann man dann ein steckerförmiges, in die Steckerlöcher eines jeden Einsatzes von oben oder unten einsetzbares Stromabnehmerglied verwenden, das mit einem um 900 zwecks Versperrung mit den untersten oder obersten Horizontalstegen der C-förmigen Stromabnehmerschiene drehbaren Ringglied mit seitlichen Ansätzen versehen ist. Hierbei empfiehlt es sich, die Steckerbolzen des Stromabnehmerglied es federnd zu lagern, derart, daß diese fest in die Steckerlöcher gepresst werden. An den Stellen, an denen kein Stromabnehmerglied in den betreffenden Einsatz eingesteckt ist, empfiehlt es sich, in die Steckerlöcher des die Einsätze tragenden Isolierprofiles einen entsprechend ausgebildeten Verschlußstopfen einzusetzen.
  • Wie erkennbar ist, sind bei einer derartigen Ausbildung der Stromabnehierschiene sämtliche stromführenden Teile staub-und feuchtigkeitsdicht untergebracht, so daß diese Stromschiene strengen Schutzerfordernissen gerecht wird, was ein wesentlicher Vorteil gegenüber den bisher bekannten Stromzuführungsechienen ist, bei denen in der Rinne der Schiene elektrische Leitungen nicht isoliert, d.h. freiliegend angeordnet sind, was deren Verwendung ausschließlich in besonders trockenen und staubfreien Räumen ermöglicht. Von weiterem Vorteil ist die erfindungsgemäße Stronschiene vor allem noch deshalb, weil mittels dieser eine ganze Reihe von Stromkreisen und Schaltungen verlegt werden können. Außerdem ist eine Stromabnshme sowohl nach oben als auch nach unten möglich. Für Tragleisten mit im wesentlichen C-förmigem Querschnitt d.h. zwei unteren Horizontalstegen mit zwischen diesen befindlichem Spalt, kann man ein schaftförmiges Befestigungsglied verwenden, an dessen oberem Ende eine Tragplatte angeordnet ist, die in einer Richtung schmaler und in der hierzu senkrechten Richtung breiter als der Spalt zwischen den unteren Horizontalategen der Tragleiste ist und das Sperrmittel aufweist, welche die Tragplatte in auf den unteren Horizontalstegen der Tragleiste aufruhender Lage festlegen.
  • Hierbei kann man die Sperrmittel als auf einem Gewindeschaft des Befestigungsgliedes angeordnete Sperrmutter ausbilden, die von unten gegen die unteren Horizontalstege der Tragleiste schraubbar ist.
  • Man kann die Sperrmittel aber auch als federbelastete Platte ausbilden, die von unten gegen die unteren Horizontalstege der Tragleiste gepresst ist. Hierbei empfiehlt es sich, an der Tragplatte und der federbelasteten Platte zusamenwirkende Rastmittel sorsusehen, die die beiden Platten in Befestigungastellung gegen Relativdrehung sichern. Die Rastmittel können hierbei aus einem Nehrkantnocken an einer Platte und einer entsprechenden Ausnehmung an der anderen Platte bestehen.
  • Am unteren Ende des schaftförmigen Befestigungsgliedes können verschieden ausgebildete Anschlußstücke befestigbar sein, wobei diese verschiedenen Anschlußstücke auf das untere Ende eines mit Gewinde versehenen Befestigungsschaftes aufschraubbar sein können.
  • Zweckmässig kann man ein ringförmiges Anschlußstück verwenden, in das hakenförmige Glieder einhängbar und mittels einer auf dem Befestigungsschaft geführten Sperrmutter festlegbar sind.
  • Zum Anschließen von senkrechten Regalpfosten o. dgl. kann man ein dem Innenprofil des senkrechten Regalpfostens o. dgl.
  • angepasst es Anschlußstück verwenden, das in passender Höhe auf den Gewindeschaft des Befestigungsgliedes aufgeschraubt wird, derart, daß der Regalpfosten nur noch über dieses Anschlußstück geschoben zu werden braucht.
  • Sehr vorteilhaft ist ferner noch ein als längliche Schraubenmutter ausgebildetes Anschluß stück, da man in eine derartige Schraubenmutter in das dem Geschwindeschaft des Befestigungsglied es abgewandte Ende derselben beliebige andere Glieder, vorzugsweise eine Schraube mit ringförmigem Kopf eiischrauben kann, an die dann beispielsweise Dekorationsgegenstände o. dgl. angehängt werden können.
  • Es ist erkennbar, daß eine derartige Ausbildung allen denkbaren Anforderungen gerecht werden kann und dabei einen architektonech bzw. asthetisch außerordentlich ansprechenden Gesamteindruck hervorruft. Die Tragleisten können dabei nach bestimmten architektonischen Wünschen in Quadraten, Rechtecken, Rauten o. dgl., vorzugsweise unter Anwendung eines bestimmten Achsmaßes bzw. Moduls verlegt werden, und zwar vorzugsweise in Anpassung an verwendete Module für nach dem Baukastensystem veränderbare Inneneinrichtungen, wie Verkaufsetänder, Regale, Trennwände u. dgl.
  • Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beiapielsweise näher erläutert. Diese zeigt in Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Deckenkonstruktion gemäß der Erfindung im Vertikalschnitt, Fig. 2 eine Ansicht von unten gegen die Deckenkonstruktion gemäß der Erfindung, Fig. 3 eine perspektivische Darstellung eines mit einer Deckenkonstruktion gemäß der Erfindung versehenen Teilraumes, Fig. 4 einen vergrösserten Vertikalschnitt durch die erfindungsgeiässe Deckenkonstruktion mit für verschiedene Funktionen ausgebildeten Tragleisten, Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines Kreuzungspunktes mit einer durchgehenden Tragleiste und swei rechtwinklig anschließenden Tragleisten in aus ein andergezogener Darstellung, Fig. 6 eine perspektivische Darstellung eines Kreusungspunktes mit einem quadratischen Verbindungsstück und vier allseitig an dieses anschließbaren Tragleisten in auseinandergezogener Darstellung, Fig. 7 einen Schnitt durch eine Stromzuführungscchiene gemäß der Erfindung längs der Linie I-I der Fig. ii mit zugeordnetem Stromabnehmerglied und Verschlußstopfen, letztere ebenfalls im Schnitt, Pig. 8 eine Draufsicht auf einen erschlußstopfen für ii oberen Quersteg der Stromabnehmerschiene angeordnete Öffnungen, Fig. 9 eine Seitenansicht des Verschlußstopfens gesäß der Fig. 8, Fig. 10 eine Stirnansicht des Stromabnehmergliedes in Richtung des Pfeiles II der Fig. 7 gesehen, Fig. 11 einen Vertikallängsschnitt längs der Linie III-III der Fig. 7, Fig. 12 eine Draufsicht auf die Stromzuführungsschiene gemäß der Erfindung, Fig. 13 eine Seitenansicht einer unteren Verbindungslasche für die Stromabnehmerschiene, und in Fig. 14 einen Schnitt längs der Linie IV-IV der Fig. 13.
  • Die Fig. 1 und 2 zeigen den grundsätzlichen Aufbau der erfindungsgemässen Deckenkonstruktion, die im wesentlichen in der üblichen Weise aus ein bestimmtes Raster bildenden Tragleisten 1 bestehen, die an an der massiven Decke 2 befestigten Hängegliedern 3 aufgehängt sind und aus zwischen den Tragleisten 1 eingehängten bzw. befestigten Feld- bzw.
  • Füllelementen 4.
  • Wie Fig. 4 zeigt, können die einzelnen Tragleisten 1 bei gleichbleibenden Aussenabmessungen verschieden ausgebildet sein, um verschiedenen Funktionen zu entsprechen. So ist in Fig. 4 links eine Tragleiste la wiedergegeben, die lediglich zur Befestigung von irgendwelchen an die Decke anzuschließenden oder an dieser aufzuhängenden Teilen dient, wozu diese Tragleiste la unten zwei horizontale Stege 5a mit zwischenliegendem Spalt 6 aufweist, derart, daß, wie in Fig. 4 angedeutet ist, ein im wesentlichen als Gewindebolzen ausgebildetes Befestigungsglied 7 mit einer oberen Tragplatte 8 eingesetzt werden kann, wobei diese Tragplatte 8 in einer Richtung schmier als der Spalt 6 und in der hierzu senkrechten Richtung breiter als der Spalt 6 ausgebildet ist, derart, daß das Befestigungsglied 7 nach Einsetzen in den Spalt 6 und Drehung um 900 mit der Tragplatte 8 auf den Horizontalstegen 5a aufruht. Durch eine Sperrmutter 9 kann das Befestigungsglied dann in seiner Befestigungsstellung festgelegt werden.
  • Am unteren Ende des Befestigungsgliedes 7 können Vorschiedenartig ausgebildete Anschliißelemente vorgesehen sein, von denen ein hülsen- bzw. ringförmiges Glied 10 in Fig. 4 links wiedergegeben ist, in das von oben Einhängehaken 11 o. dgl. eingehängt und durch eine weitere Festlegemutter 12 festgelegt werden können. An das Hakenglied 11 können dann beliebige Teile angeschlossen werden, wie in Fig. 4 angedeutet ist.
  • Natürlich können auch an dem unteren Ende des Befestigungsgliedes andere Anschluß elemente vorgesehen sein, beispielsweise mit vertikalen Regalpfosten direkt verbindbare Anschlußstücke oder aber es können an dem Befestigungsglied Lampen, Warenfächer o. dgl. befestigt werden, wie nachfolgend anhand eines weiteren Beispiels näher beschrieben ist.
  • Im mittleren Teil der Fig. 4 ist eine Tragleiste ib wiedergegeben, die als Stromzuführungsschiene ausgebildet ist, derart, daß an jeder Stelle dieser Schiene durch Einsetzen eines entsprechend ausgebildeten, in Fig. 4 angedeuteten Stromabnehmergliedes, eine Stromentnahme möglich ist. Die nähere Ausbildung einer derartigen Stromzuführungsschiene ist nachstehend anhand der Fig. 7 - 14 näher beschrieben.
  • Wichtig für die vorliegende Erfindung ist zunächst, daß am unteren Ende der Stromabnehmerschiene ib den unteren Horizontalstegen 5a der Befestigungsschiene 1a genau entsprechende Horizontalstege 5b angeordnet sind, derart, daß in die Stromabnehmerschiene ib zusätzlich zu ihrer Punktion als Stromzuführungselement noch Befestigungselemente in der gleichen Weise eingesetzt werden können, wie bei der nur diesem Zweck dienenden Befestigungstragleiste la.
  • In den Figuren 7 - 14 ist die Stromzuführungeschiene ib selbst mit ihren für den Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wesentlichen Merkmalen näher dargestellt. Die Stromzuführungsschiene ib weist im wesentlichen C-förmigen Querschnitt auf, wobei außer den zum C-Profil beitragenden unteren beidseitigen Horisontalstegen 5b weitere Horizontalstege vorgesehen sind, welche obere beidseitige Buten 24 und untere beidseitige Nuten 25 bilden. Die unteren nuten 25 dienen zur Aufnahme eines durchgehenden Isolierprofiles 26, an dem an beliebigen Stellen im Innern der Rinne der Stromzuführungsschiene lb Einsätze 27 aus isolierendem Naterial klemmend befestigbar sind, wie am besten Fig. 7 zeigt.
  • Jeder Einsatz 27 weist drei Metallbuchsen 28 auf, deren Bohrung sich in Längsrichtung der Schiene erstreckt und jeweils mit zwei Klemmschrauben 29 versehen ist, wobei bemerktaf, daß bei durchgehenden Leitungsdrähten natürlich auch eine Klemmschraube ausreichend ist. Durch die Bohrung jeder Metallbuchse 28 erstreckt sich eine zur besseren Verdeutlichtung nicht wiedergegebene isolierte elektrische Leitung, welche durch Anziehen der Bemmschrauben 29 angezapft wird, derart, daß nach dem vollen Anziehen der ElexE, schrauben 29 die betreffende Metallbuchse 28 leitend mit der die Metallbuchse durchsetzenden elektrischen Leitung verbunden ist.
  • Jeder Metallbuchse 28 ist ein Steckerloch 30 im Einsatz 27 und der Metallbuchse 28 zugeordnet, und zwar jeweils oben und unten. Entsprechende Steckerlöcher sind auch in dem die Einsätze 27 tragenden Isolierprofil 26 ausgebildet, derart, daß ein steckerförmiges, insgesamt mit 31 bezeichnetes Stromabnehmerglied mit seinen Steckerbolzen 32 entweder von unten oder von oben in die Steckerlöcher 30 einsetzbar ist, wobei hierzu im oberen Quersteg 33 der Stromzuführungsschiene lb eine runde oeffnung 34 jedem Einsatz 27 zugeordnet ist, welche Öffnung durch einen aus Isoliermaterial bestehenden Abschluß stopfen 35 mit seitlichen Ansätzen 36 schließbar ist, wobei die Ansätze 36 in die oberen Nuten 24 nach 90°-Verdrehung einrasten.
  • Wie Fig. 7 zeigt, sind die Steckerbolzen 32 in dem Stromabnehmerglied 31 federnd gelagert, so daß die an ihren Enden abgeschrägten Bolzen fest gegen die entsprechend abgeschrägten Steckerlöcher in den Metallbuchsen 28 gepresst werden. Das Stromabnehmerglied weist ein um 900 drehbares Ringglied 37 auf, an dem seitliche Ansätze 38 befestigt sind, derart, daß diese seitlichen Ansätze 38 nach dem Einsetzen des Stromabnehiergliedes 31 in die oberen oder unteren Steckerlöcher 30, wobei die seitlichen Ansätze 38 sich in Längsrichtung der Stromschiene erstrecken, durch 90°-Verdrehung des ringförmigen Gliedes 37 in die oberen Nuten 24 oder in untere Nuten einrasten, die durch die unteren Horizontalstege 5b und die nächstfolgenden Horizontalstege gebildet sind. Die unteren Steckerlöcher in dem Isolierprofil 26 können bei niohteingesetztem Stromabnehmerglied 31 durch einen entsprechend geformten Stopfen 39 verschlossen werden, so daß, wie ersichtlich ist, die Ausbildung derart getroffen ist, daß alle stromführenden Teile staub- und feuchtigkeitsgea*Utzt angeordnet sind.
  • An den Seiten des Einsatzes 27 sind eine Reihe von halbkreisförmigen Nuten 40 ausgebildet, die zur Aufnahme weiterer Leitungsdrähte dienen können, welche an der betreffenden Stromabnehmerstelle nicht angezapft werden.
  • An der Verbindungsstelle benachbarter Stroxzuführungsschienen ib ist jeweils eine obere metallische Verbindungslasche 41 in die oberen Nuten 24 eingesetzt und mittels in die Laschen eingeschraubter und gegen den oberen Quersteg 33 greifender Schrauben 42 festgelegt.
  • Im Verbindungsbereich ist das Isolierprofil 26 durch eine ebenfalls aus Isoliermaterial bestehende Verbindungslasche 43 ersetzt, die lediglich so breit ist, wie der Spalt zwischen den unteren Horizontalstegen 5b sowie den die unteren Nuten 25 bildenden Horizontalstegen, derart, daß die Verbindungslasche von unten einsetzbar ist und mittels beidseitig vorgesehener von unten drehbarer Sperriegel 44, die sich bei 90°-Drehung über die oberen, die unteren Nuten 25 bildenden Horizontalstege legen, wie insbesondere die Piguren 13 und 14 zeigen. An der Verbindungslasche 43 ist ebenfalls an jeder beliebigen Stelle ein Einsatz 27 befestigbar, wie Fig. 13 zeigt.
  • Die Befestigung bzw. Aufhängung der Stromabnehmerschiene erfolgt in einfacher Weise durch zwei Winkelstücke 45, die in die oberen Nuten 24 eingreifen (Fig. 4 und 11).
  • Es ist erkennbar, daß aufgrund der beschriebenen Ausbildung durchgehend über die gesamte Länge mehrerer Stromsuführungsschienen die Nuten oberhalb der unteren Horizontalstege 5b frei bleiben, so daß an jeder Stelle der Stromzuführungsschienem ein Befestigungsglied angebracht werden kann, wie dies in Fig. 4, links und rechts gezeigt ist. Weiterhin ist ersichtlich, daß beliebig viele Stromkreise in der Stromzuführungeschiene unterzubringen und die Anzapfstellen entsprechend den jeweiligen Wünschen anpassbar sind.
  • Der rechte Teil der Fig. 4 gibt weiterhin eine Tragleiste lc wieder, die als Luftaustrittselement einer Klimaanlage ausgebildet ist, wobei die Einzelheiten dieser Leiste keinen Gegenstand der vorliegenden Erfindung bilden. Es sei lediglich bemerkt, daß am unteren Rand der Tragleiste, wie bei den Tragleisten la und 1b, Horizontalstege 5c angeordnet sind, derart, daß wieder Befestigungsglieder wie bei den Tragleisten la und ib auch an der Klimaanlagenleiste lc anbringbar sind, wie ein etwas anders als in Pig. 4 links ausgebildetes Befestigungsglied 7a zeigt.
  • Am oberen Ende des Gewindeschaftes dieses Befestigungegliedes 7a ißt wieder eine Tragplatte 8a starr befestigt, deren Breite in einer Richtung schmaler und in der hierzu senkrechten Richtung breiter als der Spalt 6 zwischen den Stegen So ist. Auf den Gewindeschaft ist eine Rändelmutter 17 aufgeachraubt und zwischen dieser und einer längs des Gewindeschaftes beweglichen Platte 18 ist eine Feder 19 angeordnet, welche die Platte 18 in Richtung auf die Xragplatte 8a eu pressen sucht. An der Unterseite der Tragplatte 8a ist ein Vierkantnocken 20 befestigt, der in eine entsprechende Ausnehmung 21 in der Platte 18 passt.
  • Das Einsetzen des Befestigungsgliedes 7a erfolgt in der Weise, daß das Glied an der Rändelmutter 17 angefasst wird, wobei sich die Tragplatte 8a in Richtung des Spaltes 6 erstreckt, derart, daß die Tragplatte in den Spalt 6 zwischen den beiden horizontalen Stegen 5c einsetzbar ist. Die Platte 18 legt sich dtei von unten gegen die Horizontalstege 5e und bei entsprechender Kraftaufbringung wird die Tragplatte 8a gegen den Widerstand der Feder 19 nach oben geschoben und nach Passieren der Horizontalstege 5c um 900 gedreht und dann die Rändelmutter 17 losgelassen, worauf der Vierkantnocken 20 in die Ausnehmung 21 der Platte 18 einrastet und die beiden Platten 8a und 18 damit gegen Relativdrehung sichert.
  • Auf das untere Ende des Geschwindeschaftes ist ein Anschlußstück 22 aufgeschraubt, dessen Umfangsausbildung dem Innenprofil eines vertikalen Regalpfostens 23 entspricht, derart, daß dieser lediglich über das Anschluß stück 22 geschoben zu werden braucht, um das obere Ende des Regalpfostens an die Decke anzuschließen. Hierbei kann, wie ersichtlich ist, der Regalpfosten 23 ohne weiteres bis an die Tragleiste 1c herangeschoben werden, so daß sich ein sauberer Anschluß ergibt.
  • Natürlich können auch noch andere Anschlußstücke mit dem unteren Ende des Gewindeschaftes verbunden werden, beispielsweise könnte anstelle des ringförmigen Anschlußstückes 10 bei der Aus£Xhrungsform gemäß Fig. 4 links oder des rechteckförmigen Anschlußstückes 22 bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4 rechts, eine längliche Mutter vorgesehen sein, die etwa halb auf den Gewindeschaft aufgeschraubt wird, während eine Schraube mit Ringkopf in die andere Hälfte der länglichen Mutter einschraubbar ist, so daß dann an den Ringkopf dieser Schraube beliebige Gegenstände angehängt werden können.
  • In Fig. 3 ist in perspektivischer Darstellung wiedergegeben, wie beispielsweise Regalpfosten 13, Trennwände t4, Deckenblenden 15 und Einzellampen 16 an die nach einem bestimmten Raster verlegten erfindungsgemässen Tragleisten 1 aeschlossen werden können.
  • Wie eingangs dargelegt, können die Tragleisten im einzelnen auch noch anders ausgebildet sein als dies in der Fig. 4 näher illustriert ist. An den Kreuzungepunkten vorzugsweise nicht stromführender Tragleisten können die Austrittsdüsen von automatischen Feuerlöschanlagen, z.B. des bekannten Sprinkler-Systems, angeordnet sein. Es können aber auch einzelne Tragleisten in ihrer ganzen Länge als Feuerschutz-Sprühvorrichtungen o. dgl. ausgebildet sein, ähnlich wie die in Fig. 4 wiedergegebene Klimaanlagen-Tragleiste ic.
  • Ferner können, wie eingangs schon erwähnt, einige nach einem bestimmten Schema angeordnete Tragleisten auch Notbeleuchtungen aufnehmen.
  • Zahlreiche weitere Abänderungen der beschriebenen Ausführungsbeispiele sind möglich, ohne den Grundgedanken der Erfindung zu verlassen. So könnte man auch noch Tragleisten für weitere Funktionen verwenbar ausgestalten, beispielsweise zur Aufnahme von Lautsprechern o.dgl., wenn man aus bestimmten z.B. ästhetischen Gründen Wert darauf legt, die normalerweise solche Elemente aufnehmenden Füllungs- bzw.
  • Feldelemente für diese Zwecke nicht zu verwenden.
  • Natürlich sind sämtliche verschieden ausgebildeten Tragleisten mit gleichen Anschluß enden ausgebildet, derart, daß man die Tragleisten in beliebiger Weise, beispielsweise mittels Steck- oder Laschenverbindungen eventuell unter Zwischenschaltung von Verbindungsstücken an den Kreusungs- bzw0 Verbindungsstellen suaber zusammenfügen kann, wie dies beispielsweise in den Fig. 5 und 6 angedeutet ist.
  • Patentansprüche :

Claims (28)

  1. Patentansprüche : 1. Abhängbare Deckenkonstruktion mit ein variables Raster bildenden Tragleisten und an diesen befestigbaren Füllungs-bzw. reldelementen, dadurch gekennzeichnet, daß die Xragleisten (1) zusätzlich zu ihrer Tragfunktion bei untereinander gleichen Aussenabmessungen als für verschiedene Zwecke brauchbare Punktionselemente ausgebildet sind.
  2. 2. Deckenkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragleisten teilweise als Stromzuführungsschienen (1b) ausgebildet sind.
  3. 3. Deckenkonstruktion nach Anspruch 2 mit einer im wesentlichen C-förmig ausgebildeten, d.h. zwei untere Horizontalstege mit zwischenliegendem Spalt aufweisenden Stromzuführungeschiene, die über ihre ganze Länge mit elektrischen Leitungara versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der der Schiene (lb) isolierte Leitungedrähte angeordnet sind und an beliebig vielen Stromabnahmestellen jeweils ein Einsatz (27) vorgesehen ist, der von den Leitungsdrähten durchsetzt ist und Klemmschrauben (29) zur Herstellung eines elektrischen Kontaktes mit jeweils einem Leitungsdraht aufweist, wobei jeder Klemmschraube (29) ein Steckerloch (30) zuveo n~t ist.
  4. 4. Deckenkonstruktion nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Einsatz (27) oben und unten Steckerlöcher (30) aufweist, wobei den oberen Steckerlöchern jeweils eine Ausnehmung (34) im oberen Quersteg (33) der Stromzuführungsschiene (1b) zugeordnet ist.
  5. 5. Deckenkonstruktion nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (27) vorzugsweise an seinen Seiten weitere Aufnahmemittel (40) für an dem betreffenden Einsatz nicht angezapfte elektrische Leitungen aufweist.
  6. 6. Deckenkonstruktion nach Anspruch 3 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Stromzuführungsschiene (1b) oben und unten beidseitige Nuten (24 und 25) aufweist, wobei die unteren Nuten (25) zur Aufnahme eines durchgehenden Isolierprofiles (26) dienen, auf welchem die Einsätze (27), vorzugsweise klemmend, befestigbar sind und die oberen Nuten (24) zur Befestigung von Abschlußstopfen (35) für die jedem Einsatz zugeordnete Ausnehmung (34) im oberen Quersteg (33) der Schiene und zur Anbringung von Aufhängemitteln (45) für die Schiene sowie'von Verbindungslaschen (41) zwischen benachbarten Schienen dienen.
  7. 7. Deckenkonstruktion nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine in die oberen Nuten (24) einsetzbare Verbindungslasche (41) gegen den oberen Quersteg (33) der Schiene (1b) greif ende Klemmschrauben (42) aufweist.
  8. 8. Deckenkonstruktion nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Verbindungsbereich benachbarter Stromzuführungsschienen (ib) das in die unteren Nuten (25) eingreifende Isolierprofil (26) durch eine nicht in die Nuæn eingreifende Verbindungslasche (4) ersetzt ist, die beidseitig mit von unten drehbaren Sperriegeln (44) versehen ist, die über die unteren Nuten (25) bildende Querstege greifen.
  9. 9. Deckenkonstruktion nach Anspruh 3 oder einem der folgenden, gekennzeichnet durch ein steckerförmiges, in die Steckerlöcher (30) eines jeden Einsatzes (27) einsetzbares Stromabnehmerglied (31), das mit einem um 900 zwecks Versperrung mit den untersten oder obersten Horizontalstegen (5b) der C-förmigen Stromabnehmerschiene (ib) drehbaren Ringglied (37) mit seitlichen Ansätzen (38) versehen ist.
  10. 10. Deckenkonstruktion nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckerbolzen (32) des Stromabnehmergliedes (31) federnd gelagert sind.
  11. 11. Deckenkonstruktion nach Anspruch 3 oder einem der folgenden, gekennzeichnet durch einen in die Steckerlöcher (30) des die Einsätze (27) tragenden Isolierprofiles (26) einsatzbaren Verschluitopfen (39).
  12. 12. Deckenkonstruktion nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragleisten teilweise als Klimaanlagenteile, vorzugsweise als Luftaustrittselement e(lc) derselben ausgebildet sind.
  13. Deckenkonstruktion nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragleisten teilweise als Befestigungselemente (ia) für mit der Decke zu verbindende bzw. an dieser aufzuhängende Teile, wie Regalpfosten, Trennwände, Warenfächer, Lampen o. dgl., ausgebildet sind.
  14. 14. Deckenkonstruktion nach Anspruch 13 mit einer Tragleiste mit im wesentlichen C-förmigem Querschnitt, d.h. zwei unteren Horizontalstegen mit zwischen diesen befindlichem Spalt, gekennzeichnet durch ein schaftförmiges Befestigungsglied (7,7a), an dessen oberem Ende eine Tragplatte (8,8a) befestigt ist, die in einer Richtung schmaler und in der hierzu senkrechten Richtung breiter als der Spalt (6) zwischen den unteren Horizontalstegen (5a, 5c) der Tragleiste (1a, lc) ist und das mit Sperrmitteln (9;18) versehen ist, welche die tragplatte in auf den Horizontalstegen der Tragleiste aufruhender nage festlegen.
  15. 15. Deckenkonstruktion nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrmittel als auf einem Gewindeschaft des Befestigungsgliedes (7) angeordnete Sperrmutter (9) ausgebildet sind, die von unten gegen die Horizontalstege (5a) der Tragleiste (1a) schraubbar ist.
  16. 16. leckenkonstruktion nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrmittel als federbelastete Platte (18) ausgebildet sind, die von unten gegen die Horizontalstege (5c) der Tragleiste (Ic) gepresst ist.
  17. 17. Deckenkonstruktion nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß an der Tragplatte (8a) und der federbelasteten Platte (18) zusammenwirkende Rastmittel (20,21) angeordnet sind, die die beiden Platten in Befestigungsstellung gegen Relativdrehung sichern.
  18. 18. Deckenkonstruktion nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel aus einem Mehrkantnocken (20) an einer Platte (8a) und einer entsprechenden Ausnehmung (21) an der anderen Platte (18) bestehen.
  19. 19. Deckenkonstruktion nach Anspruch 14 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß am unteren Ende des schaftförmigen Befestigungsgliedes (7;7a) versohieden ausgebildete Anschlußstücke (10;22) befestigbar sind.
  20. 20. Deckenkonstruktion nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiedenen Anschlußstücke (10; 22) auf das untere Ende eines mit Gewinde versehenen Befestigungsgliedschaftes aufschraubbar sind.
  21. 21. Deckenkonstruktion nach Anspruch 20, gekennzeichnet durch ein ringförmiges Anschlußstück (10), in das hakenförmige Glieder (11) einhängbar und mittels einer auf dem Befestigungsgliedschaft geführten Sperrmutter (12) festlegbar sind.
  22. 22. Deckenkonstruktion nach Anspruch 20, gekennzeichnet durch ein dem Innenprofil eines senkrechten Regalpfostens (25) o. dgl. angepasstes Anschlußstück (22).
  23. 23. Deckenkonstruktion nach Anspruch 20, gekennzeichnet durch ein als längliche Schraubenmutter ausgebildetes Anschlußstück, in die an dem dem Gewindeschaft des Befestigungsgliedes abgewandten Ende ein Glied, vorzug; weise mit ringförmigem Kopf, einschraubbar ist.
  24. 24. Deckenkonstruktion nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragleisten (1) teilweise als Äustrittselemente von Feuerschutzanlagen ausgebildet sind.
  25. 25. Deckenkonstruktion nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittselemente der Feuerschutzanlagen an Kreuzungspunkten nichtstromführender Tragleisten vorgesehen sind.
  26. 26. Deckenkonstruktion nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragleisten (1) teilweise zur Aufnahme der Notbeleuchtung dienen.
  27. 27. Deckenkonstruktion nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragleisten für verschiedene Funktionen gleichzeitig brauchbar ausgebildet sind, insbesondere Stromzuführungs- (1b) und Klimaanlagenleisten (1c) auch als Befestigungsleisten verwendbar sind.
  28. 28. Deckenkonstruktion nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Xragleisten (1) mit gleichen Anschlussenden ausgebildet Wind.
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