DE19961244C1 - Gehäuse - Google Patents
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- DE19961244C1 DE19961244C1 DE1999161244 DE19961244A DE19961244C1 DE 19961244 C1 DE19961244 C1 DE 19961244C1 DE 1999161244 DE1999161244 DE 1999161244 DE 19961244 A DE19961244 A DE 19961244A DE 19961244 C1 DE19961244 C1 DE 19961244C1
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- H—ELECTRICITY
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse zur Aufnahme elektrischer und/oder elektronischer Elemente, bei dem ein Wandelement des Gehäusekorpusses einen Ausschnitt oder eine Aussparung aufweist, an oder in der ein Träger befestigbar ist, an dem aneinanderreihbare Kabeleinführungselemente festlegbar sind, wobei zwischen benachbarten Kabeleinführungselementen hindurch Kabel in den von dem Gehäusekorpus umschlossenen Innenraum einführbar sind und wobei die Kabel an den den Kabeleinführungselementen zugeordneten Dichtelementen abgedichtet sind. Eine einfache Einführmöglichkeit für Kabel in den Gehäusekorpus-Innenraum und eine sichere Kabelfestlegung ergibt sich dadurch, dass die Kabeleinführungselemente auf ihren Anreihseiten Aufnahmen für die Dichtelemente aufweisen, dass die Aufnahmen parallel zum Ausschnitt verlaufende, die Aufnahme begrenzende Längswände aufweisen, dass die Längswände an ihren freien Längskanten mit Ausnehmungen zum Festlegen der Kabelpositionen versehen sind, und dass die in die Aufnahmen eingesetzten Dichtelemente zumindest diese Ausnehmungen abdecken.
Description
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse zur Aufnahme elektrischer und/oder
elektronischer Elemente, bei dem ein Wandelement des Gehäusekorpusses
einen Ausschnitt oder eine Aussparung aufweist, an oder in der ein Träger
befestigbar ist, an dem aneinanderreihbare Kabeleinführungselemente festlegbar
sind, wobei zwischen benachbarten Kabeleinführungselementen hindurch Kabel
in den von dem Gehäusekorpus umschlossenen Innenraum einführbar sind und
wobei die Kabel an den den Kabeleinführungselementen zugeordneten Dicht
elementen abgedichtet sind.
Ein solches Gehäuse geht aus der DE 36 35 593 A1 hervor. Hierbei weist der
Boden des Gehäusekorpusses einen Ausschnitt auf. Dem Innenraum des Ge
häuses zugekehrt kann ein Rahmen an dem Boden festgemacht werden. In den
Rahmen sind Gummiformteile einsetzbar, die als Kabeleinführungselemente
dienen. Die Gummiformteile weisen austrennbare Aussparungen für die Kabel
auf. Wenn auf die Kabel ein seitlich wirkender Zug ausgeübt wird, so können
die Kabel aus den Aussparungen herausrutschen.
Eine ähnliche Kabeleinführung ist auch aus der DE 43 10 117 A1 bekannt.
Dabei sind aneinanderreihbare Schaumstoffeinlagen beschrieben, zwischen
denen Leitungen eingelegt werden können. Die Schaumstoffeinlagen können
mittels einer Spannvorrichtung miteinander verspannt werden.
Die DD 291 204 A5 offenbart eine Kabeldurchführung aus zwei U-förmigen,
sich übergreifenden Leisten mit eingelegten Dichtstreifen, bei welchen die
Leitungen in Ausparungen der Seitenwände der Leisten eingelegt sind.
Wie die DE 196 04 219 C1 zeigt, ist es auch bekannt, zumindest an einer freien
Längsseite eines Bodenbleches einen zusätzlichen Rand einzubringen, an dem
Befestigungsmittel angeformt oder angebracht sind, die zum zugentlasteten
und/oder elektrisch leitenden Verbinden der Kabel mit dem Bodenblech
verwendbar sind. Die Befestigung der Schaumstoff-Abdichtstreifen ist nicht
einfach durchführbar und zeitraubend.
Es sind auch leistenförmige Kabeleinführungselemente bekannt, wie die DE 44
34 202 A1 zeigt, die aneinanderreihbar und miteinander verbindbar sind. Dabei
sind die Kabeleinführungselemente paarweise mit aufeinander ausgerichteten
Kabelausnehmungen versehen und die beiden paarweise zugeordneten Kabelein
führungselemente können im definierten Abstand zueinander festgelegt werden.
Eine Abdichtung der eingeführten Kabel ist bei diesen bekannten Kabelein
führungselementen nicht vorgesehen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, bei einem Schaltschrank der eingangs erwähnten
Art eine Kabeleinführung mit einfachen Kabeleinführungselementen zu schaffen,
die nach Art eines Bausatzes zusammengesetzt werden können, wobei einfache
Schaumstoffabdichtelemente auf schnelle und einfache Weise an den Kabel
einführungselementen sicher angebracht werden können.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Kabeleinführungselemente auf
ihren Anreihseiten Aufnahmen für die Dichtelemente aufweisen, dass die
Aufnahmen parallel zum Ausschnitt/zur Aussparung (im Folgenden ebenfalls
kurz Ausschnitt genannt) verlaufende, die Aufnahme begrenzende Längswände
aufweisen, dass die Längswände an ihren freien Längskanten mit Aus
nehmungen zum Festlegen der Kabelpositionen versehen sind, und dass die in
die Aufnahmen eingesetzten Dichtelemente zumindest diese Ausnehmungen
abdecken.
Die Dichtelemente können in die Aufnahmen der Kabeleinführungselemente
eingesetzt werden. Die eingeführten Kabel werden im Bereich der Aus
nehmungen der Längsseitenwände der Kabeleinführungselemente durch die
verformten Dichtelemente abgedichtet. Stehen die Dichtelemente an diesen
Längsseitenwänden der Kabeleinführungselemente vor, dann wird auch eine
dichte Aneinanderreihung der Kabeleinführungselemente erreicht. Die Kabel
einführungselemente legen die eingeführten Kabel mittels der Ausnehmungen in
den Längswänden quer zur Einführrichtung der Kabel sicher fest.
Gemäss einer bevorzugten Ausgestaltungsvariante der Erfindung ist es
vorgesehen, dass der Träger zwei seitliche Führungsaufnahmen aufweist, in die
die Kabeleinführungselemente mit zugeordneten Führungsansätzen einsetzbar
und aneinanderreihbar sind, und dass die Kabeleinführungselemente mittels
Spannelementen gegeneinander verspannbar sind.
Um die Kabeleinführungselemente schnell und einfach montieren zu können,
kann es vorgesehen sein, der Träger einen einseitig offenen Tragrahmen
aufweist, über dessen offene Seite die Kabeleinführungselemente einsetzbar
sind, dass der Tragrahmen über ein Distanzstück an einen Befestigungs
abschnitt angeschlossen ist, dass der Befestigungsabschnitt an dem, an dem
Ausschnitt angrenzenden Bereich des Wandelementes angekoppelt ist, und dass
die offene Seite des Tragrahmens mittels des Distanzstückes beabstandet zu
dem Wandelementen gehalten ist. Dadurch, dass der Tragrahmen beabstandet
von der Wand gehalten ist, ist seine offene Seite leicht zugänglich und die
Kabeleinführungselemente können dann leicht eingesetzt werden.
Zur Verwirklichung einer kompakten Bauweise kann es vorgesehen sein, dass
der Träger wenigstens ein Abschlusselement aufweist, an dem ein Kabel
einführungselement anliegt, dass das Abschlusselement dem Kabeleinführungs
element zugewandt zwei Längswände aufweist, die eine Aufnahme für ein
Dichtelement begrenzen, dass die Längswände an ihren freien Längskanten mit
Ausnehmungen zum Festlegen der Kabelpositionenen versehen sind, und dass
die Längswände des Abschlusselementes den Längswänden des Kabelein
führungselementes gegenüberliegen. Das Kabeleinführungselement bietet dann
zusammen mit dem Abschlusselement Einführpositionen für Kabel.
Hierbei kann es insbesondere vorgesehen sein, dass zwei Abschlusselemente
vorgesehen sind, die die Reihe von Kabeleinführungselementen beidseitig
begrenzen, dass das eine Abschlusselement Bestandteil des Trägers ist, und
dass das zweite Abschlusselement gegen das anliegende Kabeleinführungs
element mittels Spannelementen verspannbar ist.
Gemäß einer möglichen Erfindungsausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass
jeweils benachbarte Kabeleinführungselemente paarweise miteinander
verspannbar sind. Zwischen zwei Kabeleinführungselementen können somit die
notwendigen Kabel geführt sein. Die beiden Kabeleinführungselemente lassen
sich dann zu einer Einheit verspannen, die dann in den Träger einsetzbar ist.
Werden mehrere Kabeleinführungselemente aneinandergereiht, so lassen sich
nach und nach zwischen den einzelnen Kabeleinführungselementen zunächst die
Kabel installieren und dann sicher festlegen, so dass sie zwischen den
Kabeleinführungselementen nicht mehr verrutschen können. Diese Ausge
staltung ist aber auch von Vorteil, wenn nachträglich Kabel an einer stehenden
Anordnung nachinstalliert werden müssen. Dann sind lediglich die Spann
elemente, die die gewünschten Kabeleinführungselemente verbinden, zu lösen
und das Kabel kann dann eingesetzt werden.
Eine konstruktive Ausgestaltung zur Verwirklichung eines solchen Aufbaus
ergibt sich beispielweise dadurch, dass der Träger zwei, jeweils an zwei
gegenüberliegenden Seiten des Ausschnittes angeordnete, als Spannelemente
dienende Ansätze aufweist, die mit einer Gewindeaufnahme versehen sind, dass
auf die Ansätze die Kabeleinführungselemente mit seitlichen Führungsansätzen
aufschiebbar sind, wozu die Führungsansätze Durchbrüche aufweisen, dass in
die Gewindeaufnahme und durch den Durchbruch des Spannelementes ein Ge
windestift eines weiteren, identisch ausgebildeten Spannelementes ein
schraubbar ist, und dass die beiden Spannelemente der beiden Kabelein
führungselemente gegeneinander verspannt sind.
Zur zugentlasteten Festlegung der eingeführten Kabel können an den
Kabeleinführungselementen Kabelabfangungen angeordnet sein.
Die Dichtelemente können beispielsweise als quaderförmige Schaumstoffblöcke
ausgebildet sein, die in die Aufnahme der Kabeleinführungselemente ein
geklemmt oder eingeklebt sind. Hierdurch ergibt sich eine einfache Geometrie
und Fertigbarkeit der Schaumdichtelemente.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in perspektivischer Seitenansicht einen Gehäusekorpus und
eine Kabeleinführungsvorrichtung in Explosionsdarstellung
und
Fig. 2 die Darstellung gem. Fig. 1 in Zusammenbaudarstellung
In der Fig. 1 ist ein Gehäusekorpus 10 dargestellt. Der Gehäusekorpus 10 weist
eine Rückwand 12 auf, an die sich Seitenwände 11 und ein Boden 14 an
schliessen. Dem Boden 12 gegenüberliegend weist der Gehäusekorpus 10 eine
Öffnung auf, die mittels einer Klappe oder einer Tür verschlossen werden kann.
Zur abgedichteten Befestigung der Tür an dem Gehäusekorpus 10 dient ein
Dichtrand 13, der von den Seitenwänden 11 und von dem Boden 14 einteilig
abgekantet ist.
Der Boden 14 ist mit einem Ausschnitt 15 versehen, um den Ausschnitt 15
herum verteilt sind Bohrungen 16 angeordnet. An diesen Bohrungen 16 kann
ein Träger 20 festgeschraubt werden.
Der Träger 20 weist zwei Befestigungsabschnitte 21 auf, die mit Bohrungen 22
versehen sind, wobei die Bohrungen 22 fluchtend zu den Bohrungen 16 ange
ordnet sind. Die Befestigungsabschnitte 21 sind an zwei gegenüberliegenden
Seiten des Ausschnittes 15 angeordnet. An die Befestigungsabschnitte 21 sind
Distanzstücke 28 einteilig angeformt. Die Distanzstücke 28 halten einen
ebenfalls einteilig angeformten U-förmigen Rahmen. Der Rahmen ist dabei im
Winkel zu dem Boden 14 des Gehäusekorpusses 10 gehalten. Die offene
Rahmenseite steht dabei im Abstand zu dem Boden 14, die geschlossene
Rahmenseite liegt im Bereich eines Anschlusselementes 27 am Boden 14 an.
Das Abschlusselement 27 weist zwei Längswände 27.1, 27.2 auf, die
zueinander parallel beabstandet angeordnet sind. Die Längswände 27.1, 27.2
erstrecken sich dabei über die gesamte Breite des Ausschnittes 15. In den
freien Längskanten der Längswände 27.1, 27.2 sind halbkreisförmige Aus
nehmungen 27.4 eingearbeitet. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die
Ausnehmungen 27.4 alle gleich groß. Es ist jedoch auch denkbar, Aus
nehmungen unterschiedlichem Durchmessers vorzusehen. Die beiden Längs
wände 27.1, 27.2 werden mittels eines Auflagestückes 27.3 miteinander
verbunden. Die Längwände 27.1, 27.2 bilden zusammen mit dem Auflagestück
27.3 eine Aufnahme, in die ein Dichtelement 40 eingelegt ist. Das Dichtelement
40 überdeckt dabei die Ausnehmungen 27.4 und steht über die Längswände
27.1, 27.2 vor. Als Dichtelement wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein
quaderförmiger Schaumstoffblock verwendet. Im Bereich der dem Gehäuse
korpus zugewandten Längswand 27.2 sind Kabelabfangungen 27.5 an dem
Träger 20 vorgesehen. Die Kabelabfangungen 27.5 sind ebenso wie die Aus
nehmunmgen 27.4 in gleichmäßige Teilung zueinander beabstandet angeordnet.
An die längsseitigen Enden des Abschlusselementes 27 schliessen sich zwei
Führungsaufnahmen 23 an. Die Führungsaufnahmen 23 werden dabei von zwei
zueinander beabstandeten Schenkeln 25, 26 gebildet, die mittels eines Steges
24 miteinander verbunden sind. Die beiden Schenkel 25, 26 stehen rechtwinklig
an dem Steg 24 vor.
In die Führungsaufnahmen 23 des Trägers 20 können Kabeleinführungs
elemente 30 eingesetzt werden. Die Kabeleinführungselemente 30 weisen einen
Doppel-T-förmigen Querschnitt auf, der von zwei zueinander parallelen
Längswänden 31, 32 unter einer diese beiden Längswände 31 und 32 ver
bindenden, stegartigen Auflage 33 gebildet wird. Sowohl ober- als auch
unterseitig wird an dem Kabeleinführungselement 30 eine Aufnahme 38
gebildet, die jeweils von den Längswänden 31 und 32 sowie der Auflage 33
begrenzt wird. In diese Aufnahmen 38 kann ein Dichtelement 40, wie es bereits
bei dem Abschlusselement 27 verwendet wurde, eingelegt werden. Im vor
liegenden Ausführungsbeispiel wird das Dichtelement 40 mit der Auflage 33
verklebt. Hierzu ist das Dichtelement 40 einseitig mit einer Klebebeschichtung
versehen, die mit einer Abdeckfolie versiegelt ist. Die Längswände 31, 32 der
Kabeleinführungselemente 30 sind mit Ausnehmungen 34 versehen, die ebenso
wie die Ausnehmungen 27.4 des Abschlusselementes 27 eine halbkreisförmige
Gestalt haben.
An den längsseitigen Enden der Kabeleinführungselemente 30 sind Führungs
ansätze 36 angeformt. Die Führungsansätze 36 sind derart dimensioniert, dass
sie in die Führungsaufnahmen 23 eingeschoben und in diesen geführt werden
können.
Wie die Fig. 1 erkennen lässt, weist der Träger 20 im Anschluss an die
längsseitigen Ende des Abschlusselementes 27 Gewindeaufnahmen auf, in die
Spannelemente 29 eingeschraubt werden können. Die Spannelemente 29
weisen eine Gewindeaufnahme und einen Gewindeansatz auf. Mittels des
Gewindeansatzes können die Spannelemente 29 in den Träger 20 eingeschraubt
werden. Die Kabeleinführungselemente 30 weisen einen Durchbruch 37 auf.
Mittels dieses Durchbruches 37 können die Kabeleinführungselemente auf die in
im Träger 20 befestigten Spannelemente 29 aufgeschoben werden. Dabei
kommt dann der Teil des Spannelementes 29, der die Gewindeaufnahme trägt,
in dem Durchbruch zum Liegen. Im Montagezustand steht das Kabelein
führungselement 30 mit seinen Längswänden 31, 32 auf den Längswänden
27.1, 27.2 des Abschlusselementes 27 auf. Da die Dichtelemente 40 sowohl
über die Längswände 31, 32 des Kabeleinführungselementes 30 als auch über
die Längswände 27.1, 27.2 des Abschlusselementes 27 vorstehen, werden
diese gestaucht und schaffen somit eine Abdichtung zwischen Abschluss
lement 27 und Kabeleinführungselement 30. Bevor das Kabeleinführungs
element 30 auf das Abschlusselement 27 aufgesetzt wird, können Kabel in die
Ausnehmungen 27.4 bzw. 34 eingelegt werden. Wenn das Kabeleinführungs
element mittels den Spannelementen 29 mit dem Abschlusselement 27
verspannt ist, so sind auch die Kabel in den Ausnehmumgen 27.4, 34 geklemmt
und abgedichtet gehalten. Die Kabel können in den Kabelabfangungen 27.5 des
Abschlusselementes 27 oder an Kabelabfangungen 35 des Kabeleinführungs
elementes 30 zugentlastet angebunden werden.
Wie die Fig. 2 veranschaulicht, können mehrere Kabeleinführungselemente 30
in die Führungen 23 eingesetzt werden. im vorliegenden Ausführungsbeispiel
sind drei Kabeleinführungselemente 30 einsetzbar. Die Fig. 2 veranschaulicht
auch, dass zwischen den Ausnehmungen 27.4 und 34 Kabel unterschiedlichen
Querschnittes geführt sein können. Das oben liegende Kabeleinführungselement
30 kann jeweils mittels zweier Spannelemente 29 mit dem darunterliegenden
Kabeleinführungselement 30 verschraubt werden. Die Spannelemente werden
dabei wiederum mit ihren Gewindeansätzen in die Gewindeaufnahmen des
darunterliegenden Spannelementes eingeschraubt. Die Reihe der Kabelein
führungselemente 30 kann mit einem leistenförmigen Abschlusselement 50
abgeschlossen werden. Das Abschlusselement 50 weist zwei zueinander
parallele Längswände 51 auf, die mittels einer Deckwand 52 miteinander
verbunden sind. Zwischen der Deckwand 50 un den Längswänden 51 ergibt
sich wieder eine Aufnahme, in die ein Dichtelement 40 eigneklebt werden kann.
Das Dichtelement steht wiederum geringfügig über die Längswände 51 vor. Im
Bereich der längsseitigen Enden sind die Längswände 51 mit Aussparungen 55
versehen. Mittels dieser Aussparungen 55 kann das Abschlusselement 50 in
den Führungsaufnahmen 23 ausgerichtet werden. Dabei stehen dann die
Längswände 51 auf den Längswänden 31, 32 des darunterliegenden Kabelein
führungselementes 30 auf. Die Ausnehmungen 54, die in dem Abschlusselement
50 vorgesehen sind, liegen dann den Ausnehmungen 34 des Kabeleinführungs
elementes 30 gegenüber und stehen damit auch zur Positionierung von ein
geführten Kabeln zur Verfügung. Zur Befestigung des Abschlusselementes 50
sind Bohrungen 56 vorgesehen. Durch diese Bohrungen 56 können Spann
schrauben 57 eingesetzt und in das Spannelement 29 eingeschraubt werden.
Die Einsetzbewegung des Abschlusselementes 50 ist dann begrenzt, wenn die
Längswände 51 auf den Längswänden 31, 32 des darunterliegenden Kabelein
führungselementes 30 aufstehen. Das Abschlusselement 50 ist an seinen
längsseitigen Enden mittels vertikaler Wände 58 abgedeckt, die Wände 58
werden mittels einer Schrägfläche 53 verbunden. Die Schrägfläche 53
überdeckt den freien Spalt zwischen dem Träger 20 und dem Boden 14 des
Gehäusekorpusses 10.
Um zu verhindern, dass Feuchtigkeit in den Gehäusekorpus 10 eindringt,
können Dichtelemente zwischen dem Träger 20 und dem Abschlusselement 50
einerseits und dem Gehäusekorpus 10 andererseits vorgesehen sein.
Claims (9)
1. Gehäuse zur Aufnahme elektrischer und/oder elektronischer Elemente, bei
dem ein Wandelement des Gehäusekorpusses einen Ausschnitt oder eine
Aussparung aufweist, an oder in der ein Träger befestigbar ist, an dem
aneinanderreihbare Kabeleinführungselemente festlegbar sind, wobei
zwischen benachbarten Kabeleinführungselementen hindurch Kabel in
den von dem Gehäusekorpus umschlossenen Innenraum einführbar sind
und wobei die Kabel an den den Kabeleinführungselementen zuge
ordneten Dichtelementen abgedichtet sind,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kabeleinführungselemente (30) auf ihren Anreihseiten Aufnahmen (38) für die Dichtelemente (40) aufweisen,
dass die Aufnahmen (38) parallel zum Ausschnitt (15)/zur Aussparung (im Folgenden ebenfalls kurz Ausschnitt genannt) verlaufende, die Aufnahme (38) begrenzende Längswände (31, 32) aufweisen,
dass die Längswände (31, 32) an ihren freien Längskanten mit Aus nehmungen (34) zum Festlegen der Kabelpositionen versehen sind, und
dass die in die Aufnahmen (38) eingesetzten Dichtelemente (40) zumindest diese Ausnehmungen (34) abdecken.
dass die Kabeleinführungselemente (30) auf ihren Anreihseiten Aufnahmen (38) für die Dichtelemente (40) aufweisen,
dass die Aufnahmen (38) parallel zum Ausschnitt (15)/zur Aussparung (im Folgenden ebenfalls kurz Ausschnitt genannt) verlaufende, die Aufnahme (38) begrenzende Längswände (31, 32) aufweisen,
dass die Längswände (31, 32) an ihren freien Längskanten mit Aus nehmungen (34) zum Festlegen der Kabelpositionen versehen sind, und
dass die in die Aufnahmen (38) eingesetzten Dichtelemente (40) zumindest diese Ausnehmungen (34) abdecken.
2. Gehäuse nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Träger (20) zwei seitliche Führungsaufnahmen (23) aufweist, in die die Kabeleinführungselemente (30) mit zugeordneten Führungs ansätzen (36) einsetzbar und aneinanderreihbar sind, und
dass die Kabeleinführungselemente (30) mittels Spannelementen (29) gegeneinander verspannbar sind.
dass der Träger (20) zwei seitliche Führungsaufnahmen (23) aufweist, in die die Kabeleinführungselemente (30) mit zugeordneten Führungs ansätzen (36) einsetzbar und aneinanderreihbar sind, und
dass die Kabeleinführungselemente (30) mittels Spannelementen (29) gegeneinander verspannbar sind.
3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Träger (20) einen einseitig offenen Tragrahmen aufweist, über dessen offene Seite die Kabeleinführungselemente (30) einsetzbar sind,
dass der Tragrahmen über ein Distanzstück (28) an einen Befestigungs abschnitt (21) angeschlossen ist,
dass der Befestigungsabschnitt (21) an dem, an dem Ausschnitt (15) angrenzenden Bereich des Wandelementes (Boden (14)) angekoppelt ist, und
dass die offene Seite des Tragrahmens mittels des Distanzstückes (28) beabstandet zu dem Wandelementen (Boden (14)) gehalten ist.
dass der Träger (20) einen einseitig offenen Tragrahmen aufweist, über dessen offene Seite die Kabeleinführungselemente (30) einsetzbar sind,
dass der Tragrahmen über ein Distanzstück (28) an einen Befestigungs abschnitt (21) angeschlossen ist,
dass der Befestigungsabschnitt (21) an dem, an dem Ausschnitt (15) angrenzenden Bereich des Wandelementes (Boden (14)) angekoppelt ist, und
dass die offene Seite des Tragrahmens mittels des Distanzstückes (28) beabstandet zu dem Wandelementen (Boden (14)) gehalten ist.
4. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Träger (20) wenigstens ein Abschlusselement (27, 50) aufweist, an dem ein Kabeleinführungselement (30) anliegt,
dass das Abschlusselement (27, 50) dem Kabeleinführungselement (30) zugewandt zwei Längswände (27.1, 27.2, 51) aufweist, die eine Aufnahme für ein Dichtelement (40) begrenzen,
dass die Längswände (27.1, 27.2, 51) an ihren freien Längskanten mit Ausnehmungen (27.4, 54) zum Festlegen der Kabelpositionenen versehen sind, und
dass die Längswände (27.1, 27.2, 51) des Abschlusselementes (27, 50) den Längswänden (31, 32) des Kabeleinführungselementes (30) gegen überliegen.
dass der Träger (20) wenigstens ein Abschlusselement (27, 50) aufweist, an dem ein Kabeleinführungselement (30) anliegt,
dass das Abschlusselement (27, 50) dem Kabeleinführungselement (30) zugewandt zwei Längswände (27.1, 27.2, 51) aufweist, die eine Aufnahme für ein Dichtelement (40) begrenzen,
dass die Längswände (27.1, 27.2, 51) an ihren freien Längskanten mit Ausnehmungen (27.4, 54) zum Festlegen der Kabelpositionenen versehen sind, und
dass die Längswände (27.1, 27.2, 51) des Abschlusselementes (27, 50) den Längswänden (31, 32) des Kabeleinführungselementes (30) gegen überliegen.
5. Gehäuse nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass zwei Abschlusselemente (27, 50) vorgesehen sind, die die Reihe von Kabeleinführungselementen (30) beidseitig begrenzen,
dass das eine Abschlusselement (27) Bestandteil des Trägers ist, und
dass das zweite Abschlusselement (50) gegen das anliegende Kabelein führungselement (30) mittels Spannelementen (57, 29) verspannbar ist.
dass zwei Abschlusselemente (27, 50) vorgesehen sind, die die Reihe von Kabeleinführungselementen (30) beidseitig begrenzen,
dass das eine Abschlusselement (27) Bestandteil des Trägers ist, und
dass das zweite Abschlusselement (50) gegen das anliegende Kabelein führungselement (30) mittels Spannelementen (57, 29) verspannbar ist.
6. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass jeweils benachbarte Kabeleinführungselemente (30) paarweise
miteinander verspannbar sind.
7. Gehäuse nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Träger (20) zwei, jeweils an zwei gegenüberliegenden Seiten des Ausschnittes (15) angeordnete, als Spannelemente (29) dienende Ansätze aufweist, die mit einer Gewindeaufnahme versehen sind,
dass auf die Ansätze die Kabeleinführungselemente (30) mit seitlichen Führungsansätzen (36) aufschiebbar sind, wozu die Führungsansätze Durchbrüche (37) aufweisen,
dass in die Gewindeaufnahme und durch den Durchbruch des Spann elementes (29) ein Gewindestift eines weiteren, identisch ausgebildeten Spannelementes (29) einschraubbar ist, und
dass die beiden Spannelemente (29) die beiden Kabeleinführungs elemente (30) gegeneinander verspannt sind.
dass der Träger (20) zwei, jeweils an zwei gegenüberliegenden Seiten des Ausschnittes (15) angeordnete, als Spannelemente (29) dienende Ansätze aufweist, die mit einer Gewindeaufnahme versehen sind,
dass auf die Ansätze die Kabeleinführungselemente (30) mit seitlichen Führungsansätzen (36) aufschiebbar sind, wozu die Führungsansätze Durchbrüche (37) aufweisen,
dass in die Gewindeaufnahme und durch den Durchbruch des Spann elementes (29) ein Gewindestift eines weiteren, identisch ausgebildeten Spannelementes (29) einschraubbar ist, und
dass die beiden Spannelemente (29) die beiden Kabeleinführungs elemente (30) gegeneinander verspannt sind.
8. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass jedem der Kabeleinführungselemente (30) Kabelabfangungen (35)
zugeordnet sind.
9. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Dichtelemente (4) als quaderförmige Schaumstoffblöcke
ausgebildet und in die Aufnahmen (38) der Kabeleinführungselemente
(30) eingeklemmt oder eingeklebt sind.
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---|---|---|---|
DE1999161244 DE19961244C1 (de) | 1999-12-18 | 1999-12-18 | Gehäuse |
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DE1999161244 DE19961244C1 (de) | 1999-12-18 | 1999-12-18 | Gehäuse |
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DE1999161244 Expired - Fee Related DE19961244C1 (de) | 1999-12-18 | 1999-12-18 | Gehäuse |
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Cited By (8)
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