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DE19961244C1 - Gehäuse - Google Patents

Gehäuse

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DE19961244C1
DE19961244C1 DE1999161244 DE19961244A DE19961244C1 DE 19961244 C1 DE19961244 C1 DE 19961244C1 DE 1999161244 DE1999161244 DE 1999161244 DE 19961244 A DE19961244 A DE 19961244A DE 19961244 C1 DE19961244 C1 DE 19961244C1
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Germany
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cable entry
cable
carrier
longitudinal walls
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Juergen Zachrai
Oskar Elm
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Rittal GmbH and Co KG
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Rittal Werk Rudolf Loh GmbH and Co KG
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/26Casings; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/30Cabinet-type casings; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/305Cable entries
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K5/00Casings, cabinets or drawers for electric apparatus
    • H05K5/02Details
    • H05K5/0247Electrical details of casings, e.g. terminals, passages for cables or wiring

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  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
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  • Installation Of Indoor Wiring (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Gehäuse zur Aufnahme elektrischer und/oder elektronischer Elemente, bei dem ein Wandelement des Gehäusekorpusses einen Ausschnitt oder eine Aussparung aufweist, an oder in der ein Träger befestigbar ist, an dem aneinanderreihbare Kabeleinführungselemente festlegbar sind, wobei zwischen benachbarten Kabeleinführungselementen hindurch Kabel in den von dem Gehäusekorpus umschlossenen Innenraum einführbar sind und wobei die Kabel an den den Kabeleinführungselementen zugeordneten Dichtelementen abgedichtet sind. Eine einfache Einführmöglichkeit für Kabel in den Gehäusekorpus-Innenraum und eine sichere Kabelfestlegung ergibt sich dadurch, dass die Kabeleinführungselemente auf ihren Anreihseiten Aufnahmen für die Dichtelemente aufweisen, dass die Aufnahmen parallel zum Ausschnitt verlaufende, die Aufnahme begrenzende Längswände aufweisen, dass die Längswände an ihren freien Längskanten mit Ausnehmungen zum Festlegen der Kabelpositionen versehen sind, und dass die in die Aufnahmen eingesetzten Dichtelemente zumindest diese Ausnehmungen abdecken.

Description

Die Erfindung betrifft ein Gehäuse zur Aufnahme elektrischer und/oder elektronischer Elemente, bei dem ein Wandelement des Gehäusekorpusses einen Ausschnitt oder eine Aussparung aufweist, an oder in der ein Träger befestigbar ist, an dem aneinanderreihbare Kabeleinführungselemente festlegbar sind, wobei zwischen benachbarten Kabeleinführungselementen hindurch Kabel in den von dem Gehäusekorpus umschlossenen Innenraum einführbar sind und wobei die Kabel an den den Kabeleinführungselementen zugeordneten Dicht­ elementen abgedichtet sind.
Ein solches Gehäuse geht aus der DE 36 35 593 A1 hervor. Hierbei weist der Boden des Gehäusekorpusses einen Ausschnitt auf. Dem Innenraum des Ge­ häuses zugekehrt kann ein Rahmen an dem Boden festgemacht werden. In den Rahmen sind Gummiformteile einsetzbar, die als Kabeleinführungselemente dienen. Die Gummiformteile weisen austrennbare Aussparungen für die Kabel auf. Wenn auf die Kabel ein seitlich wirkender Zug ausgeübt wird, so können die Kabel aus den Aussparungen herausrutschen.
Eine ähnliche Kabeleinführung ist auch aus der DE 43 10 117 A1 bekannt. Dabei sind aneinanderreihbare Schaumstoffeinlagen beschrieben, zwischen denen Leitungen eingelegt werden können. Die Schaumstoffeinlagen können mittels einer Spannvorrichtung miteinander verspannt werden.
Die DD 291 204 A5 offenbart eine Kabeldurchführung aus zwei U-förmigen, sich übergreifenden Leisten mit eingelegten Dichtstreifen, bei welchen die Leitungen in Ausparungen der Seitenwände der Leisten eingelegt sind.
Wie die DE 196 04 219 C1 zeigt, ist es auch bekannt, zumindest an einer freien Längsseite eines Bodenbleches einen zusätzlichen Rand einzubringen, an dem Befestigungsmittel angeformt oder angebracht sind, die zum zugentlasteten und/oder elektrisch leitenden Verbinden der Kabel mit dem Bodenblech verwendbar sind. Die Befestigung der Schaumstoff-Abdichtstreifen ist nicht einfach durchführbar und zeitraubend.
Es sind auch leistenförmige Kabeleinführungselemente bekannt, wie die DE 44 34 202 A1 zeigt, die aneinanderreihbar und miteinander verbindbar sind. Dabei sind die Kabeleinführungselemente paarweise mit aufeinander ausgerichteten Kabelausnehmungen versehen und die beiden paarweise zugeordneten Kabelein­ führungselemente können im definierten Abstand zueinander festgelegt werden. Eine Abdichtung der eingeführten Kabel ist bei diesen bekannten Kabelein­ führungselementen nicht vorgesehen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, bei einem Schaltschrank der eingangs erwähnten Art eine Kabeleinführung mit einfachen Kabeleinführungselementen zu schaffen, die nach Art eines Bausatzes zusammengesetzt werden können, wobei einfache Schaumstoffabdichtelemente auf schnelle und einfache Weise an den Kabel­ einführungselementen sicher angebracht werden können.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Kabeleinführungselemente auf ihren Anreihseiten Aufnahmen für die Dichtelemente aufweisen, dass die Aufnahmen parallel zum Ausschnitt/zur Aussparung (im Folgenden ebenfalls kurz Ausschnitt genannt) verlaufende, die Aufnahme begrenzende Längswände aufweisen, dass die Längswände an ihren freien Längskanten mit Aus­ nehmungen zum Festlegen der Kabelpositionen versehen sind, und dass die in die Aufnahmen eingesetzten Dichtelemente zumindest diese Ausnehmungen abdecken.
Die Dichtelemente können in die Aufnahmen der Kabeleinführungselemente eingesetzt werden. Die eingeführten Kabel werden im Bereich der Aus­ nehmungen der Längsseitenwände der Kabeleinführungselemente durch die verformten Dichtelemente abgedichtet. Stehen die Dichtelemente an diesen Längsseitenwänden der Kabeleinführungselemente vor, dann wird auch eine dichte Aneinanderreihung der Kabeleinführungselemente erreicht. Die Kabel­ einführungselemente legen die eingeführten Kabel mittels der Ausnehmungen in den Längswänden quer zur Einführrichtung der Kabel sicher fest.
Gemäss einer bevorzugten Ausgestaltungsvariante der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Träger zwei seitliche Führungsaufnahmen aufweist, in die die Kabeleinführungselemente mit zugeordneten Führungsansätzen einsetzbar und aneinanderreihbar sind, und dass die Kabeleinführungselemente mittels Spannelementen gegeneinander verspannbar sind.
Um die Kabeleinführungselemente schnell und einfach montieren zu können, kann es vorgesehen sein, der Träger einen einseitig offenen Tragrahmen aufweist, über dessen offene Seite die Kabeleinführungselemente einsetzbar sind, dass der Tragrahmen über ein Distanzstück an einen Befestigungs­ abschnitt angeschlossen ist, dass der Befestigungsabschnitt an dem, an dem Ausschnitt angrenzenden Bereich des Wandelementes angekoppelt ist, und dass die offene Seite des Tragrahmens mittels des Distanzstückes beabstandet zu dem Wandelementen gehalten ist. Dadurch, dass der Tragrahmen beabstandet von der Wand gehalten ist, ist seine offene Seite leicht zugänglich und die Kabeleinführungselemente können dann leicht eingesetzt werden.
Zur Verwirklichung einer kompakten Bauweise kann es vorgesehen sein, dass der Träger wenigstens ein Abschlusselement aufweist, an dem ein Kabel­ einführungselement anliegt, dass das Abschlusselement dem Kabeleinführungs­ element zugewandt zwei Längswände aufweist, die eine Aufnahme für ein Dichtelement begrenzen, dass die Längswände an ihren freien Längskanten mit Ausnehmungen zum Festlegen der Kabelpositionenen versehen sind, und dass die Längswände des Abschlusselementes den Längswänden des Kabelein­ führungselementes gegenüberliegen. Das Kabeleinführungselement bietet dann zusammen mit dem Abschlusselement Einführpositionen für Kabel.
Hierbei kann es insbesondere vorgesehen sein, dass zwei Abschlusselemente vorgesehen sind, die die Reihe von Kabeleinführungselementen beidseitig begrenzen, dass das eine Abschlusselement Bestandteil des Trägers ist, und dass das zweite Abschlusselement gegen das anliegende Kabeleinführungs­ element mittels Spannelementen verspannbar ist.
Gemäß einer möglichen Erfindungsausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass jeweils benachbarte Kabeleinführungselemente paarweise miteinander verspannbar sind. Zwischen zwei Kabeleinführungselementen können somit die notwendigen Kabel geführt sein. Die beiden Kabeleinführungselemente lassen sich dann zu einer Einheit verspannen, die dann in den Träger einsetzbar ist. Werden mehrere Kabeleinführungselemente aneinandergereiht, so lassen sich nach und nach zwischen den einzelnen Kabeleinführungselementen zunächst die Kabel installieren und dann sicher festlegen, so dass sie zwischen den Kabeleinführungselementen nicht mehr verrutschen können. Diese Ausge­ staltung ist aber auch von Vorteil, wenn nachträglich Kabel an einer stehenden Anordnung nachinstalliert werden müssen. Dann sind lediglich die Spann­ elemente, die die gewünschten Kabeleinführungselemente verbinden, zu lösen und das Kabel kann dann eingesetzt werden.
Eine konstruktive Ausgestaltung zur Verwirklichung eines solchen Aufbaus ergibt sich beispielweise dadurch, dass der Träger zwei, jeweils an zwei gegenüberliegenden Seiten des Ausschnittes angeordnete, als Spannelemente dienende Ansätze aufweist, die mit einer Gewindeaufnahme versehen sind, dass auf die Ansätze die Kabeleinführungselemente mit seitlichen Führungsansätzen aufschiebbar sind, wozu die Führungsansätze Durchbrüche aufweisen, dass in die Gewindeaufnahme und durch den Durchbruch des Spannelementes ein Ge­ windestift eines weiteren, identisch ausgebildeten Spannelementes ein­ schraubbar ist, und dass die beiden Spannelemente der beiden Kabelein­ führungselemente gegeneinander verspannt sind.
Zur zugentlasteten Festlegung der eingeführten Kabel können an den Kabeleinführungselementen Kabelabfangungen angeordnet sein.
Die Dichtelemente können beispielsweise als quaderförmige Schaumstoffblöcke ausgebildet sein, die in die Aufnahme der Kabeleinführungselemente ein­ geklemmt oder eingeklebt sind. Hierdurch ergibt sich eine einfache Geometrie und Fertigbarkeit der Schaumdichtelemente.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in perspektivischer Seitenansicht einen Gehäusekorpus und eine Kabeleinführungsvorrichtung in Explosionsdarstellung und
Fig. 2 die Darstellung gem. Fig. 1 in Zusammenbaudarstellung
In der Fig. 1 ist ein Gehäusekorpus 10 dargestellt. Der Gehäusekorpus 10 weist eine Rückwand 12 auf, an die sich Seitenwände 11 und ein Boden 14 an­ schliessen. Dem Boden 12 gegenüberliegend weist der Gehäusekorpus 10 eine Öffnung auf, die mittels einer Klappe oder einer Tür verschlossen werden kann. Zur abgedichteten Befestigung der Tür an dem Gehäusekorpus 10 dient ein Dichtrand 13, der von den Seitenwänden 11 und von dem Boden 14 einteilig abgekantet ist.
Der Boden 14 ist mit einem Ausschnitt 15 versehen, um den Ausschnitt 15 herum verteilt sind Bohrungen 16 angeordnet. An diesen Bohrungen 16 kann ein Träger 20 festgeschraubt werden.
Der Träger 20 weist zwei Befestigungsabschnitte 21 auf, die mit Bohrungen 22 versehen sind, wobei die Bohrungen 22 fluchtend zu den Bohrungen 16 ange­ ordnet sind. Die Befestigungsabschnitte 21 sind an zwei gegenüberliegenden Seiten des Ausschnittes 15 angeordnet. An die Befestigungsabschnitte 21 sind Distanzstücke 28 einteilig angeformt. Die Distanzstücke 28 halten einen ebenfalls einteilig angeformten U-förmigen Rahmen. Der Rahmen ist dabei im Winkel zu dem Boden 14 des Gehäusekorpusses 10 gehalten. Die offene Rahmenseite steht dabei im Abstand zu dem Boden 14, die geschlossene Rahmenseite liegt im Bereich eines Anschlusselementes 27 am Boden 14 an.
Das Abschlusselement 27 weist zwei Längswände 27.1, 27.2 auf, die zueinander parallel beabstandet angeordnet sind. Die Längswände 27.1, 27.2 erstrecken sich dabei über die gesamte Breite des Ausschnittes 15. In den freien Längskanten der Längswände 27.1, 27.2 sind halbkreisförmige Aus­ nehmungen 27.4 eingearbeitet. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Ausnehmungen 27.4 alle gleich groß. Es ist jedoch auch denkbar, Aus­ nehmungen unterschiedlichem Durchmessers vorzusehen. Die beiden Längs­ wände 27.1, 27.2 werden mittels eines Auflagestückes 27.3 miteinander verbunden. Die Längwände 27.1, 27.2 bilden zusammen mit dem Auflagestück 27.3 eine Aufnahme, in die ein Dichtelement 40 eingelegt ist. Das Dichtelement 40 überdeckt dabei die Ausnehmungen 27.4 und steht über die Längswände 27.1, 27.2 vor. Als Dichtelement wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein quaderförmiger Schaumstoffblock verwendet. Im Bereich der dem Gehäuse­ korpus zugewandten Längswand 27.2 sind Kabelabfangungen 27.5 an dem Träger 20 vorgesehen. Die Kabelabfangungen 27.5 sind ebenso wie die Aus­ nehmunmgen 27.4 in gleichmäßige Teilung zueinander beabstandet angeordnet. An die längsseitigen Enden des Abschlusselementes 27 schliessen sich zwei Führungsaufnahmen 23 an. Die Führungsaufnahmen 23 werden dabei von zwei zueinander beabstandeten Schenkeln 25, 26 gebildet, die mittels eines Steges 24 miteinander verbunden sind. Die beiden Schenkel 25, 26 stehen rechtwinklig an dem Steg 24 vor.
In die Führungsaufnahmen 23 des Trägers 20 können Kabeleinführungs­ elemente 30 eingesetzt werden. Die Kabeleinführungselemente 30 weisen einen Doppel-T-förmigen Querschnitt auf, der von zwei zueinander parallelen Längswänden 31, 32 unter einer diese beiden Längswände 31 und 32 ver­ bindenden, stegartigen Auflage 33 gebildet wird. Sowohl ober- als auch unterseitig wird an dem Kabeleinführungselement 30 eine Aufnahme 38 gebildet, die jeweils von den Längswänden 31 und 32 sowie der Auflage 33 begrenzt wird. In diese Aufnahmen 38 kann ein Dichtelement 40, wie es bereits bei dem Abschlusselement 27 verwendet wurde, eingelegt werden. Im vor­ liegenden Ausführungsbeispiel wird das Dichtelement 40 mit der Auflage 33 verklebt. Hierzu ist das Dichtelement 40 einseitig mit einer Klebebeschichtung versehen, die mit einer Abdeckfolie versiegelt ist. Die Längswände 31, 32 der Kabeleinführungselemente 30 sind mit Ausnehmungen 34 versehen, die ebenso wie die Ausnehmungen 27.4 des Abschlusselementes 27 eine halbkreisförmige Gestalt haben.
An den längsseitigen Enden der Kabeleinführungselemente 30 sind Führungs­ ansätze 36 angeformt. Die Führungsansätze 36 sind derart dimensioniert, dass sie in die Führungsaufnahmen 23 eingeschoben und in diesen geführt werden können.
Wie die Fig. 1 erkennen lässt, weist der Träger 20 im Anschluss an die längsseitigen Ende des Abschlusselementes 27 Gewindeaufnahmen auf, in die Spannelemente 29 eingeschraubt werden können. Die Spannelemente 29 weisen eine Gewindeaufnahme und einen Gewindeansatz auf. Mittels des Gewindeansatzes können die Spannelemente 29 in den Träger 20 eingeschraubt werden. Die Kabeleinführungselemente 30 weisen einen Durchbruch 37 auf. Mittels dieses Durchbruches 37 können die Kabeleinführungselemente auf die in im Träger 20 befestigten Spannelemente 29 aufgeschoben werden. Dabei kommt dann der Teil des Spannelementes 29, der die Gewindeaufnahme trägt, in dem Durchbruch zum Liegen. Im Montagezustand steht das Kabelein­ führungselement 30 mit seinen Längswänden 31, 32 auf den Längswänden 27.1, 27.2 des Abschlusselementes 27 auf. Da die Dichtelemente 40 sowohl über die Längswände 31, 32 des Kabeleinführungselementes 30 als auch über die Längswände 27.1, 27.2 des Abschlusselementes 27 vorstehen, werden diese gestaucht und schaffen somit eine Abdichtung zwischen Abschluss­ lement 27 und Kabeleinführungselement 30. Bevor das Kabeleinführungs­ element 30 auf das Abschlusselement 27 aufgesetzt wird, können Kabel in die Ausnehmungen 27.4 bzw. 34 eingelegt werden. Wenn das Kabeleinführungs­ element mittels den Spannelementen 29 mit dem Abschlusselement 27 verspannt ist, so sind auch die Kabel in den Ausnehmumgen 27.4, 34 geklemmt und abgedichtet gehalten. Die Kabel können in den Kabelabfangungen 27.5 des Abschlusselementes 27 oder an Kabelabfangungen 35 des Kabeleinführungs­ elementes 30 zugentlastet angebunden werden.
Wie die Fig. 2 veranschaulicht, können mehrere Kabeleinführungselemente 30 in die Führungen 23 eingesetzt werden. im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind drei Kabeleinführungselemente 30 einsetzbar. Die Fig. 2 veranschaulicht auch, dass zwischen den Ausnehmungen 27.4 und 34 Kabel unterschiedlichen Querschnittes geführt sein können. Das oben liegende Kabeleinführungselement 30 kann jeweils mittels zweier Spannelemente 29 mit dem darunterliegenden Kabeleinführungselement 30 verschraubt werden. Die Spannelemente werden dabei wiederum mit ihren Gewindeansätzen in die Gewindeaufnahmen des darunterliegenden Spannelementes eingeschraubt. Die Reihe der Kabelein­ führungselemente 30 kann mit einem leistenförmigen Abschlusselement 50 abgeschlossen werden. Das Abschlusselement 50 weist zwei zueinander parallele Längswände 51 auf, die mittels einer Deckwand 52 miteinander verbunden sind. Zwischen der Deckwand 50 un den Längswänden 51 ergibt sich wieder eine Aufnahme, in die ein Dichtelement 40 eigneklebt werden kann. Das Dichtelement steht wiederum geringfügig über die Längswände 51 vor. Im Bereich der längsseitigen Enden sind die Längswände 51 mit Aussparungen 55 versehen. Mittels dieser Aussparungen 55 kann das Abschlusselement 50 in den Führungsaufnahmen 23 ausgerichtet werden. Dabei stehen dann die Längswände 51 auf den Längswänden 31, 32 des darunterliegenden Kabelein­ führungselementes 30 auf. Die Ausnehmungen 54, die in dem Abschlusselement 50 vorgesehen sind, liegen dann den Ausnehmungen 34 des Kabeleinführungs­ elementes 30 gegenüber und stehen damit auch zur Positionierung von ein­ geführten Kabeln zur Verfügung. Zur Befestigung des Abschlusselementes 50 sind Bohrungen 56 vorgesehen. Durch diese Bohrungen 56 können Spann­ schrauben 57 eingesetzt und in das Spannelement 29 eingeschraubt werden. Die Einsetzbewegung des Abschlusselementes 50 ist dann begrenzt, wenn die Längswände 51 auf den Längswänden 31, 32 des darunterliegenden Kabelein­ führungselementes 30 aufstehen. Das Abschlusselement 50 ist an seinen längsseitigen Enden mittels vertikaler Wände 58 abgedeckt, die Wände 58 werden mittels einer Schrägfläche 53 verbunden. Die Schrägfläche 53 überdeckt den freien Spalt zwischen dem Träger 20 und dem Boden 14 des Gehäusekorpusses 10.
Um zu verhindern, dass Feuchtigkeit in den Gehäusekorpus 10 eindringt, können Dichtelemente zwischen dem Träger 20 und dem Abschlusselement 50 einerseits und dem Gehäusekorpus 10 andererseits vorgesehen sein.

Claims (9)

1. Gehäuse zur Aufnahme elektrischer und/oder elektronischer Elemente, bei dem ein Wandelement des Gehäusekorpusses einen Ausschnitt oder eine Aussparung aufweist, an oder in der ein Träger befestigbar ist, an dem aneinanderreihbare Kabeleinführungselemente festlegbar sind, wobei zwischen benachbarten Kabeleinführungselementen hindurch Kabel in den von dem Gehäusekorpus umschlossenen Innenraum einführbar sind und wobei die Kabel an den den Kabeleinführungselementen zuge­ ordneten Dichtelementen abgedichtet sind, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kabeleinführungselemente (30) auf ihren Anreihseiten Aufnahmen (38) für die Dichtelemente (40) aufweisen,
dass die Aufnahmen (38) parallel zum Ausschnitt (15)/zur Aussparung (im Folgenden ebenfalls kurz Ausschnitt genannt) verlaufende, die Aufnahme (38) begrenzende Längswände (31, 32) aufweisen,
dass die Längswände (31, 32) an ihren freien Längskanten mit Aus­ nehmungen (34) zum Festlegen der Kabelpositionen versehen sind, und
dass die in die Aufnahmen (38) eingesetzten Dichtelemente (40) zumindest diese Ausnehmungen (34) abdecken.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Träger (20) zwei seitliche Führungsaufnahmen (23) aufweist, in die die Kabeleinführungselemente (30) mit zugeordneten Führungs­ ansätzen (36) einsetzbar und aneinanderreihbar sind, und
dass die Kabeleinführungselemente (30) mittels Spannelementen (29) gegeneinander verspannbar sind.
3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass der Träger (20) einen einseitig offenen Tragrahmen aufweist, über dessen offene Seite die Kabeleinführungselemente (30) einsetzbar sind,
dass der Tragrahmen über ein Distanzstück (28) an einen Befestigungs­ abschnitt (21) angeschlossen ist,
dass der Befestigungsabschnitt (21) an dem, an dem Ausschnitt (15) angrenzenden Bereich des Wandelementes (Boden (14)) angekoppelt ist, und
dass die offene Seite des Tragrahmens mittels des Distanzstückes (28) beabstandet zu dem Wandelementen (Boden (14)) gehalten ist.
4. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass der Träger (20) wenigstens ein Abschlusselement (27, 50) aufweist, an dem ein Kabeleinführungselement (30) anliegt,
dass das Abschlusselement (27, 50) dem Kabeleinführungselement (30) zugewandt zwei Längswände (27.1, 27.2, 51) aufweist, die eine Aufnahme für ein Dichtelement (40) begrenzen,
dass die Längswände (27.1, 27.2, 51) an ihren freien Längskanten mit Ausnehmungen (27.4, 54) zum Festlegen der Kabelpositionenen versehen sind, und
dass die Längswände (27.1, 27.2, 51) des Abschlusselementes (27, 50) den Längswänden (31, 32) des Kabeleinführungselementes (30) gegen­ überliegen.
5. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass zwei Abschlusselemente (27, 50) vorgesehen sind, die die Reihe von Kabeleinführungselementen (30) beidseitig begrenzen,
dass das eine Abschlusselement (27) Bestandteil des Trägers ist, und
dass das zweite Abschlusselement (50) gegen das anliegende Kabelein­ führungselement (30) mittels Spannelementen (57, 29) verspannbar ist.
6. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils benachbarte Kabeleinführungselemente (30) paarweise miteinander verspannbar sind.
7. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass der Träger (20) zwei, jeweils an zwei gegenüberliegenden Seiten des Ausschnittes (15) angeordnete, als Spannelemente (29) dienende Ansätze aufweist, die mit einer Gewindeaufnahme versehen sind,
dass auf die Ansätze die Kabeleinführungselemente (30) mit seitlichen Führungsansätzen (36) aufschiebbar sind, wozu die Führungsansätze Durchbrüche (37) aufweisen,
dass in die Gewindeaufnahme und durch den Durchbruch des Spann­ elementes (29) ein Gewindestift eines weiteren, identisch ausgebildeten Spannelementes (29) einschraubbar ist, und
dass die beiden Spannelemente (29) die beiden Kabeleinführungs­ elemente (30) gegeneinander verspannt sind.
8. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass jedem der Kabeleinführungselemente (30) Kabelabfangungen (35) zugeordnet sind.
9. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtelemente (4) als quaderförmige Schaumstoffblöcke ausgebildet und in die Aufnahmen (38) der Kabeleinführungselemente (30) eingeklemmt oder eingeklebt sind.
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