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DE19961572C2 - Anzeigevorrichtung - Google Patents

Anzeigevorrichtung

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DE19961572C2
DE19961572C2 DE19961572A DE19961572A DE19961572C2 DE 19961572 C2 DE19961572 C2 DE 19961572C2 DE 19961572 A DE19961572 A DE 19961572A DE 19961572 A DE19961572 A DE 19961572A DE 19961572 C2 DE19961572 C2 DE 19961572C2
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DE
Germany
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aspherical mirror
display device
windshield
mirror
vehicle
Prior art date
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DE19961572A
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Johannes Eschler
Reinhold Fiess
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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Publication date
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Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einer Anzeigevorrichtung nach der Gattung des Hauptanspruchs. Aus der US 5,414,439 ist schon eine Anzeigevorrichtung in einem Kraftfahrzeug bekannt, bei der ein von einer Infrarotkamera aufgenommenes Bild von einer in der Instrumententafel angeordneten Anzeige über einen ebenfalls in der Instrumententafel angeordneten asphärischen Spiegel auf die Windschutzscheibe projizierbar ist. Auf der Windschutzscheibe entsteht ein virtuelles Bild, das für einen Fahrer, der sich in dem Fahrzeug befindet, sichtbar ist. In der Instrumententafel muß dabei sowohl die Anzeige als auch der asphärische Spiegel angeordnet sein. Ferner muß eine Öffnung in der Instrumententafel für das von dem asphärischen Spiegel zu der Windschutzscheibe reflektierte Licht vorhanden sein.
Aus der DE 43 23 571 A1 ist ein Anzeigesystem für ein Fahrzeug bekannt, bei dem von einem Projektor Licht auf einen konkaven Spiegel an der Instrumententafel gestrahlt wird. Von dem Spiegel wird das Licht auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs projiziert, so daß für einen Betrachter ein virtuelles Bild entsteht. An den Projektor ist eine Projektionslinse angeordnet, die der Projektion des Bildes dient.
Aus der US 5,327,154 ist eine Anzeigeeinheit in einem Fahrzeug bekannt, bei der von einer Projektionseinheit Licht auf eine transparente Glasscheibe gestrahlt wird. Von dieser wird das Licht in Richtung eines Betrachters reflektiert, so dass für den Betrachter ein virtuelles Bild entsteht. Hinter der transparenten Glasscheibe sind weitere Beleuchtungsvorrichtungen, z. B. eine Lampe, angeordnet.
Ausgehend von dem bekannten Stand der Technik ist es insbesondere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den Platzbedarf und die Kosten einer Konstruktion einer Anzeigevorrichtung zur Projektion eines virtuellen Bildes auf eine Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs zu verringern. Diese Aufgabe wird durch eine Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Durch die Verwendung zweier asphärischer Spiegel ist es insbesondere möglich, gegenüber dem bekannten Stand der Technik die Projektion vom Fahrzeugdach zur Instrumententafel zu vereinfachen.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen des Hauptanspruches hat dem gegenüber den Vorteil, daß eine Anzeigevorrichtung für ein virtuelles Bild platzsparend in einem Fahrzeug realisiert werden kann. Denn indem eine bilderzeugende Einheit im Bereich des Fahrzeugdaches oder in einem oberen Bereich der Windschutzscheibe angeordnet ist, kann auf eine Anordnung von optischen Elementen innerhalb der Instrumententafel weitestgehend verzichtet werden. Insbesondere ist es nicht erforderlich, innerhalb der Instrumententafel einen Lichtweg vorzusehen. Auf eine entsprechende Öffnung im Bereich der Instrumententafel kann somit verzichtet werden. Durch den reduzierten Platzbedarf können folglich die Kosten bei der Konstruktion der Anzeigevorrichtung vermindert werden. Ferner ist es möglich, eine erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung an einem Fahrzeug nachzurüsten, das von seiner Herstellung nicht auf eine solche Anzeigevorrichtung ausgelegt ist und bei dem in der Instrumententafel kein Platz für einen Lichtweg vorgesehen ist. Außerdem können Temperaturprobleme vermieden werden, die bei einer Anordnung einer bilderzeugenden Einheit in der Instrumententafel auftreten können, da sich die Instrumententafel im allgemeinen durch direkte Sonneneinstrahlung besonders stark erhitzen kann.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Hauptanspruch angegebenen Anzeigevorrichtung möglich. Besonders vorteilhaft ist es, den zweiten asphärischen Spiegel abdeckbar an der Instrumententafel anzuordnen. Hierdurch kann eine Verschmutzung oder Beschädigung des Spiegels vermieden werden.
Weiterhin ist es vorteilhaft, den ersten oder den zweiten asphärischen Spiegel motorisch verstellbar auszuführen. Eine solche Einstellung ermöglicht eine Anpassung der Ausrichtung des ersten bzw. des zweiten asphärischen Spiegels an eine Sitzposition eines Fahrers, so daß die Position des virtuellen Bildes optimal eingestellt werden kann.
Ferner ist es vorteilhaft, diese Einstellung über ein Bedienteil vorzunehmen, so daß eine unnötige Berührung des Spiegels und eine damit möglicherweise verbundene Verschmutzung vermieden werden kann.
Weiterhin ist es vorteilhaft, die bilderzeugende Einheit als eine Flüssigkristallzelle mit einer Hinterleuchtung auszuführen, da auf diese Weise die bilderzeugende Einheit besonders preisgünstig realisiert werden kann.
Weiterhin ist es vorteilhaft, die Windschutzscheibe keilförmig auszuführen. Hierdurch können bei der Projektion Doppelbilder vermieden werden, die dadurch entstehen, daß bei einer aus Sicherheitsglas bestehenden Windschutzscheibe Mehrfachbrechung an den einzelnen Glasschichten des Sicherheitsglases erfolgen können. Durch die keilförmige Ausführung ist es möglich, daß diese Doppelbilder aufeinander fallen und nur ein Bild für einen Betrachter sichtbar ist.
Es ist weiterhin vorteilhaft, in ein Innenspiegelmodul die bilderzeugende Einheit oder den ersten asphärischen Spiegel zu integrieren. Hierdurch kann der Montageaufwand weiter verringert werden, da lediglich das Innenspiegelmodul an der Windschutzscheibe bzw. an dem Fahrzeugdach angeordnet werden muß. Ferner ist es dabei auch möglich, daß die bilderzeugende Einheit für einen Benutzer durch den Innenspiegel verdeckt wird und eine mögliche Störung des Benutzers durch eine sichtbare bilderzeugende Einheit vermieden wird.
Es ist ferner vorteilhaft, den Spiegel mit einer Folie zu bedecken, die eine Sichtbarkeit des Spiegels vermindert, ohne dabei die Reflexionseigenschaften des Spiegels wesentlich zu beeinflussen. Hierdurch kann insbesondere eine Blendung z. B. durch Sonnenlicht, das auf den zweiten asphärischen Spiegel fällt, weitestgehend vermieden werden.
Zeichnung
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung in einem Kraftfahrzeug, Fig. 2 eine Ausführung einer bilderzeugenden Einheit mit einer Flüssigkristallzelle, Fig. 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung und Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
In der Fig. 1 ist der vordere Bereich einer Fahrgastzelle eines Kraftfahrzeuges in einem Längsschnitt dargestellt. An einer Windschutzscheibe 1 des Fahrzeugs ist eine bilderzeugende Einheit 2 angeordnet. Die bilderzeugende Einheit 2 ist an der Windschutzscheibe nahe einem Fahrzeugdach 3 angeordnet und über eine Datenverbindung 4 mit einer Kamera 5 verbunden, wobei in der Figur nicht die gesamte Verbindung dargestellt, sondern durch Pfeile angedeutet ist. An dem Fahrzeugdach 3 ist eine Abdeckung 6 angeordnet. Die Abdeckung 6 weist eine Ausbuchtung 7 auf, in der ein erster asphärischer Spiegel 8 angeordnet ist. Unterhalb der Windschutzscheibe 1 befindet sich die Instrumententafel, die sich mit einer Oberseite 10 der Instrumententafel an die Windschutzscheibe 1 anschließt. Auf der Oberseite 10 der Instrumententafel befindet sich ein zweiter asphärischer Spiegel 11. Der zweite asphärische Spiegel 11 ist durch einen ersten Motor 12 und einen zweiten Motor 13 in seiner Position veränderbar. Sowohl der erste Motor 12 als auch der zweite Motor 13 werden von einer Steuereinheit 14 gesteuert. Die Steuereinheit 14 ist über ein Bedienelement 15 von einem Benutzer beeinflußbar. Das Bedienelement 15 weist z. B. Drehknöpfe und/oder Drucktasten auf. Ferner ist die Steuereinheit 14 auch mit einem Zündschloß 16 verbunden. In der Figur nicht dargestellt ist eine Datenverbindung insbesondere zu Helligkeitssteuerung des auf der Windschutzscheibe 1 angezeigten virtuellen Bildes von der Steuereinheit 14 zu der bilderzeugenden Einheit 2. Neben dem zweiten asphärischen Spiegel 11 ist eine Abdeckklappe 17 angeordnet. Die Abdeckklappe 17 kann über den zweiten asphärischen Spiegel 11 geklappt werden und ist hierzu durch einen dritten Motor 18 bewegbar, der auch von der Steuereinheit 14 angesteuert wird. Der zweite asphärische Spiegel 11 befindet sich hinter einem Lenkrad 19 auf der einem Fahrer des Fahrzeugs abgewandten Seite des Lenkrades 19. Das Zündschloß 16 und das Bedienelement 15 sind vorzugsweise neben dem Lenkrad 19 angeordnet. Von der bilderzeugenden Einheit 2 verlaufen Lichtstrahlen über den ersten asphärischen Spiegel 8 zu dem zweiten asphärischen Spiegel 11, von dort auf die Windschutzscheibe 1, von der sie wiederum zu dem Auge eines Betrachters, der sich vor dem Lenkrad 19 befindet, gelenkt werden. Ein Strahlenverlauf 20 zwischen den genannten Elementen ist eingezeichnet, wobei das Auge des Betrachters durch einen Pfeil 22 an dem Strahlenverlauf 20 angedeutet ist. Durch die Reflexionen auf der Windschutzscheibe 1 entsteht ein virtuelles Bild, das ein Betrachter, vorzugsweise der Fahrer, wahrnehmen kann.
Die bilderzeugende Einheit 2 ist in dem in der Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel in der Nähe des Fahrzeugdaches an der Windschutzscheibe 1 angeordnet. Es ist auch eine Integration der bilderzeugenden Einheit 2 in das Fahrzeugdach 3 möglich. Die Bilderzeugung in der bilderzeugenden Einheit 2 erfolgt zum Beispiel mittels einer hinterleuchteten Flüssigkristallzelle. Ein Ausführungsbeispiel hierzu ist in der Fig. 2 dargestellt. Die bilderzeugende Einheit 2 verfügt über eine Öffnung 34, hinter der eine Flüssigkristallzelle 33 angeordnet ist. Die Flüssigkristallzelle 33 weist Segmente auf, die einzeln elektrisch ansteuerbar sind und deren optische Transmission durch die elektrische Ansteuerung beeinflußbar ist. Die einzelnen Segmente sind in der Fig. 2 nicht eingezeichnet. Die Flüssigkristallzelle 33 weist in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel eine Bildschirmdiagonale von 1,3 Zoll auf. Auf der der Öffnung 34 abgewandten Seite der Flüssigkristallzelle 33 ist ein Diffusor 32 angeordnet. Auf der der Öffnung 34 abgewandten Seite des Diffusors 32 befindet sich eine Anordnung von Leuchtdioden 31, die vorzugsweise auf einer Leiterplatte 30 angeordnet sind. Eine Spannungsversorgung der Leuchtdioden 31 ist in der Fig. 2 nicht eingezeichnet. Anstelle der Leuchtdioden 31 ist zum Beispiel eine Hinterleuchtung mit Glühlampen, Glimmlampen oder Kaltkathodenfluoreszenzlampen möglich. Das von den Leuchtdioden 31 erzeugte Licht trifft auf den Diffusor 32, der das auftreffende Licht streut und somit zu einer homogenen Hinterleuchtung der Flüssigkristallzelle 33 beiträgt. Durch die Ansteuerung einzelner Segmente der Flüssigkristallzelle 33 ist nun eine Bilderzeugung möglich. In Abhängigkeit von der Farbe der Leuchtdioden 31 sind dabei verschiedene Bildfarben möglich, z. B. bei roten Leuchtdioden besteht das Bild aus verschiedenen Rotstufen, bei weißen Leuchtdioden erfolgt in einer Darstellung in Graustufen.
Aus der Öffnung 34 tritt das Licht des durch die Flüssigkristallzelle 33 erzeugten Bildes aus, verläuft entlang des Strahlenverlaufs 20 und trifft zunächst auf den ersten asphärischen Spiegel 8, wie in der Fig. 1 dargestellt. Der erste asphärische Spiegel 8 ist auf seiner der bilderzeugenden Einheit 2 zugewandten Seite konkav gekrümmt und weist eine Brennweite auf, die in einem Bereich von 50 mm bis 120 mm liegt. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist der erste asphärische Spiegel 8 eine Brennweite von 90 mm auf. Der erste asphärische Spiegel 8 ist z. B. konkav in der Form eines Ausschnittes aus einer Kugeloberfläche, eines Rotationsellipsoids oder einer Zylinderoberfläche ausgeführt. Der erste asphärische Spiegel 8 ist über eine Halterung 21 in der Ausbuchtung 7 der Abdeckung 6 des Fahrzeugdachs 3 angeordnet. Eine Justierung des ersten asphärischen Spiegels 8 findet bei einem Einbau der Anzeigevorrichtung in das Fahrzeug statt, wobei die Position des ersten asphärischen Spielgels 8 in der Ausbuchtung 7 so angepaßt wird, daß eine optimale Bilddarstellung auf der Windschutzscheibe 1 erfolgt. In einem in der Zeichnung nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist es jedoch auch möglich, eine Motorsteuerung oder eine manuelle Verstellvorrichtung an dem ersten asphärischen Spiegel 8 vorzusehen, die eine Nachjustierung ermöglicht. Das Licht wird entlang des Strahlenverlaufs 20 zu dem zweiten asphärischen Spiegel 11 geleitet. Der zweite asphärische Spiegel 11 ist ebenfalls konkav wie der erste asphärische Spiegel ausgeführt und weist eine Brennweite zwischen 300 mm und 800 mm auf. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel beträgt die Brennweite 430 mm. Der zweite asphärische Spiegel 11 ist verstellbar gelagert, so daß durch einen ersten Motor 12 und einen zweiten Motor 13 der Spiegel um zwei senkrecht zueinander in einer Spiegelebene verlaufende Achsen verstellbar ist. Eine nicht in der Figur dargestellte Realisierungsmöglichkeit ist zum Beispiel, den zweiten asphärischen Spiegel 11 an diesen Drehachsen der Oberseite 10 der Instrumententafel zu lagern und den ersten Motor 12 mit der einen und den zweiten Motor 13 mit der anderen Achse zu verbinden. Durch eine Verstellung des zweiten asphärischen Spiegels 11 wird der Strahlenverlauf 20 verändert, der von dem zweiten asphärischen Spiegel zu der Windschutzscheibe 1 verläuft. Hierdurch ist die Position des virtuellen Bildes veränderbar, das für einen Betrachter auf der Windschutzscheibe 1 sichtbar ist. Auf diese Weise ist es möglich zum Beispiel die Position des Bildes an die Sitzposition eines Fahrers und an dessen Körpergröße anzupassen. Hierzu kann der Fahrer über das Bedienelement 15, das mit der Steuereinheit 14 verbunden ist, die wiederum mit dem ersten Motor 12 und dem zweiten Motor 13 verbunden ist, den ersten Motor 12 bzw. dem zweiten Motor 13 aktivieren und auf diese Weise eine Verstellung des zweiten asphärischen Spiegels 11 durchführen. Neben dem zweiten asphärischen Spiegel 11 ist eine Abdeckklappe 17 angeordnet, die in einem ersten Zustand den zweiten asphärischen Spiegel 11 verdeckt und in einem zweiten Zustand freigibt. Hierzu kann die Abdeckklappe 17 durch den dritten Motor 18, der ebenfalls mit der Steuereinheit 14 verbunden ist, in einem ersten Ausführungsbeispiel über den zweiten asphärischen Spiegel 11 geklappt werden, wobei die Abdeckklappe an einer Achse gelagert ist. Ferner ist es in einem anderen Ausführungsbeispiel möglich, die Abdeckklappe 17 mit Hilfe des dritten Motors 18 über den zweiten asphärischen Spiegel 11 zu schieben.
Insbesondere wird die Anzeigevorrichtung bei stehendem Fahrzeug nicht benötigt. Daher ist die Steuereinheit 14 mit dem Zündschloß 16 verbunden. Wird der Wagen abgestellt, so wird der dritte Motor 18 aktiviert und der zweite asphärische Spiegel 11 wird durch die Abdeckklappe 17 verdeckt. Bei einem erneuten Starten des Wagens erfaßt die Steuereinheit 14 eine Betätigung des Zündschlosses 16 und der dritte Motor wird aktiviert, so daß der zweite asphärische Spiegel 11 durch die Abdeckklappe 17 wieder freigegeben wird.
Die Kamera 5 ist vorzugsweise als eine Infrarotkamera ausgeführt und dient dazu, bei schlechten Sichtverhältnissen, zum Beispiel bei Nebel, ein Bild des Straßenverlaufs zu erfassen und hieraus eine Videoinformation zu erstellen, die über die Datenverbindung 4 an die bilderzeugende Einheit 2 zur Darstellung auf der Windschutzscheibe 1 weitergegeben wird. Die Kamera 5 ist hierzu vorzugsweise in einem vorderen Bereich des Fahrzeugs, zum Beispiel im Bereich eines Kühlergrills oder eines Scheinwerfers, angeordnet.
In der Fig. 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung dargestellt. Hier und im folgenden bezeichnen gleiche Bezugszeichen auch gleiche Elemente. Die bilderzeugende Einheit 2 ist an einem Innenspiegel 40 angeordnet. Der Innenspiegel 40 ist wiederum über einen Halter 41 mit einem Gehäuse 43 verbunden. Der Innenspiegel 40, der Halter 41 und das Gehäuse 43 bilden ein Innenspiegelmodul. Eine elektrische Verbindung zu der bilderzeugenden Einheit 2 verläuft über den Halter 41. Das Gehäuse 43 ist in dem Fahrzeugdach 3 integriert, vorzugsweise in einem U-Profil, das aus karosserietechnischen Gründen dort bei einer Vielzahl von Fahrzeugen vorhanden ist und somit dem Gehäuse 43 Platz bietet, ohne daß das Gehäuse 43 in den Fahrgastraum hineinragt. Der erste asphärische Spiegel 8 ist außen an dem Gehäuse 43 angeordnet. Der Innenspiegel 40 verdeckt weitestgehend die bilderzeugende Einheit 2 vor einem Betrachter, der sich vor dem Lenkrad 19 befindet. Die Datenverbindung 4 zu der bilderzeugenden Einheit 2 verläuft zum Beispiel entlang des Holms 44, der zwischen der Windschutzscheibe und einem Seitenfenster 46 angeordnet ist. Der zweite asphärische Spiegel 11 ist in dem Ausführungsbeispiel rechteckig ausgeführt. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel liegt die horizontale Ausdehnung, also parallel zu der Windschutzscheibe, bei ungefähr 250 mm, in einer Ausdehnungsrichtung senkrecht zu der Windschutzscheibe bei 90 mm. Der erste asphärische Spiegel 8 hat eine Fläche von 100 mm zu 40 mm. Die Abdeckklappe 17 kann über den zweiten asphärischen Spiegel 11 geklappt werden.
In der Fig. 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel dargestellt. In diesem Ausführungsbeispiel ist ein zweiter asphärischer Spiegel 50 eingezeichnet. Der zweite asphärische Spiegel 50 ist selbst klappbar ausgeführt, wobei eine Drehachse entlang einer Längsseite 52 des zweiten asphärischen Spiegels 50 verläuft. Neben dem zweiten asphärischen Spiegel 50 ist eine Mulde 51 angeordnet, in die der zweite asphärischer Spiegel 50 klappbar ist. Die Rückseite des zweiten asphärischen Spiegels, also die der Spiegelseite gegenüberliegenden Seite, ist mit einem Kunststoff bedeckt, der vorzugsweise aus dem gleichen Material besteht, wie die Oberseite 10 der Instrumententafel, so daß sich die Rückseite des zweiten asphärischen Spiegels möglichst wenig von der Oberseite 10 der Instrumententafel abhebt. Eine Einstellung des zweiten asphärischen Spiegels 50 kann in diesem Ausführungsbeispiel bezüglich der Position des virtuellen Bildes auf der Windschutzscheibe 1 um die entlang der Längsseite 52 verlaufende Achse erfolgen. Ferner kann diese Achse selbst senkrecht zu ihrer Achsenrichtung neigbar ausgeführt sein.
Eine mögliche Blendung eines Fahrers kann durch eine zusätzliche Abdeckung vermieden werden, vorzugsweise durch eine auf dem zweiten asphärischen Spiegel 11 bzw. 50 angeordnete Abdeckfolie. Hierzu ist es zum Beispiel möglich, eine Polarisatorfolie auf dem zweiten asphärischen Spiegel 11 bzw. 50 anzuordnen. Insbesondere bei Verwendung einer Flüssigkristallzelle oder einer kohärenten Lichtquelle, z. B. einem Laser, in der bilderzeugenden Einheit 2 ist das über den ersten asphärischen Spiegel 8 auf den zweiten asphärischen Spiegel 11 bzw. 50 treffende Licht polarisiert. Wird nun ein Polarisator, der derart angeordnet ist, das er ein Absorptionsminimum für das Licht der bilderzeugenden Einheit 2 aufweist, auf dem zweiten asphärischen Spiegel 11, 50 angeordnet, so tritt nur ein minimaler Helligkeitsverlust bei der Reflexion ein, wobei vorzugsweise zusätzlich eine Entspiegelungsschicht auf dem Polarisator aufgebracht ist. Umgebungslicht, das im allgemeinen eine Gleichverteilung über alle Polarisationsrichtungen aufweist, wird somit zumindest zur Hälfte absorbiert und eine mögliche Blendwirkung wird vermindert, ohne daß hierdurch die Helligkeit des auf die Windschutzscheibe 1 projizierten virtuellen Bildes wesentlich beeinträchtigt wird. Ferner ist es auch möglich, auf den zweiten asphärischen Spiegel 11 Jalousiefolien anzuordnen, also Folien, die einen Lichteinfall bzw. -austritt nur in einem bevorzugten Einfalls- bzw. Ausfallswinkel erlauben, wobei dieser Effekt zum Beispiel durch eine in die Folie integrierte Maskenstruktur erreicht wird. Auch hierdurch wird ein Lichteinfall von dem zweiten asphärischen Spiegel 11, 50 zu einem Betrachter, der sich vor dem Lenkrad 19 befindet, stark vermindert.
Das Bedienelement 15 dient ferner dazu, die Bildhelligkeit einzustellen. Dies erfolgt zum Beispiel dadurch, daß eine Betriebsspannung für die Leuchtdioden 31, die sich in der bilderzeugenden Einheit 2 befinden, vergrößert oder vermindert wird, um auf diese Weise die Helligkeit der Leuchtdioden 31 zu vergrößern bzw. zu vermindern. Außer der genannten Ausführung der bilderzeugenden Einheit 2 als eine Flüssigkristallzelle 33 mit einer Hinterleuchtung ist es auch möglich, die bilderzeugende Einheit 2 als ein Laserdisplay, ein Mikrospiegeldisplay, ein Vakuumfluoreszenzdisplay oder ein Plasmadisplay auszuführen. Während das Vakuumfluoreszenzdisplay und das Plasmadisplay selbst leuchtende Displays sind, für die sich eine Hinterleuchtung erübrigt, ist bei den beiden andern Ausführungsformen, dem Laserdisplay und dem Mikrospiegeldisplay, eine vorzugsweise kohärente Lichtquelle, z. B. eine Lasereinheit, in der bilderzeugenden Einheit 2 anzuordnen. Das Bild wird nun entweder durch eine Ansteuerung der Lasereinheit oder durch eine Ansteuerung der Mikrospiegel erzeugt.
Die Windschutzscheibe 1 ist vorzugsweise keilförmig ausgeführt, indem sie in einem oberen, dem Fahrzeugdach 3 zuweisenden Bereich dicker ausgeführt ist und sich in Richtung der Oberseite 10 der Instrumententafel verjüngt. Die Verjüngung wird dadurch erreicht, daß zwei Glasplatten, die das Sicherheitsglas der Windschutzscheibe bilden, nicht ganz parallel eingefügt sind, sondern in einem oberen Bereich der Windschutzscheibe einen größeren Abstand aufweisen. Bei einer Reflexion des von dem zweiten asphärischen Spiegel 11, 50 ausgehenden Lichts auf die Windschutzscheibe 1 kommt es an den beiden Glasscheiben der Windschutzscheibe 1 zu einer Reflexion. Durch die keilförmige Ausführung liegen die durch die Reflexion entstehenden virtuellen Bilder für einen Betrachter übereinander. Eine Windschutzscheibenbedampfung, die zum Beispiel die Reflexion an einer Scheibe verhindert, ist nun nicht mehr erforderlich.

Claims (12)

1. Anzeigevorrichtung in einem Kraftfahrzeug mit einer bilderzeugenden Einheit und mit einem zweiten asphärischen Spiegel, wobei der zweite asphärische Spiegel in einem Bereich einer Instrumententafel des Fahrzeugs angeordnet ist und wobei Licht von dem zweiten asphärischen Spiegel auf die Windschutzscheibe projizierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die bilderzeugende Einheit (2) in einem Bereich eines Fahrzeugdachs (3) oder in einem oberen Bereich der Windschutzscheibe (1) des Fahrzeugs angeordnet ist, dass von der bilderzeugenden Einheit (2) ausgestrahltes Licht auf einen ersten asphärischen Spiegel (8) gebbar ist, dass der erste asphärische Spiegel (8) in einem Bereich des Fahrzeugdaches (3, 7) angeordnet ist, dass das Licht von dem ersten asphärischen Spiegel (8) auf den zweiten asphärischen Spiegel (11, 50) projizierbar ist und dass ein virtuelles Bild auf der Windschutzscheibe (1) erzeugbar ist.
2. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite asphärische Spiegel (11, 50) abdeckbar an der Instrumententafel, vorzugsweise an einer Oberseite (10), angeordnet ist.
3. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und/oder der zweite asphärische Spiegel (8, 11, 50) durch mindestens einen Motor (12, 13) motorisch verstellbar sind.
4. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Fahrzeug ein Bedienelement (15) angeordnet ist, daß mit dem Bedienelement (15) der erste asphärische Spiegel (8) und/oder der zweite asphärische Spiegel (11, 50) und/oder eine Bildhelligkeit des auf die Windschutzscheibe (1) projizierten virtuellen Bildes verstellbar ist.
5. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste asphärische Spiegel (8) eine Brennweite in einem Bereich von 50 mm bis 120 mm und der zweite asphärische Spiegel (11) eine Brennweite in einem Bereich von 300 mm bis 800 mm aufweist.
6. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die bilderzeugende Einheit (2) eine hinterleuchtete Flüssigkristallzelle (33) oder ein Laserdisplay oder ein Mikrospiegeldisplay oder ein Vakuumfluoreszenzdisplay oder ein Plasmadisplay ist.
7. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Windschutzscheibe (1) keilförmig ausgeführt ist.
8. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die bilderzeugende Einheit (2) an einem Innenspiegelmodul (40, 41, 43) angeordnet ist.
9. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste asphärische Spiegel (8) an einem Innenspiegelmodul (40, 41) angeordnet ist.
10. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste asphärische Spiegel (8) an einem Gehäuse (43) am Fahrzeugdach (3) angeordnet ist.
11. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Fahrzeug eine Kamera (5), vorzugsweise eine Infrarotkamera, angeordnet ist und ein von der Kamera (5) erfaßtes Bild als ein virtuelles Bild auf die windschutzscheibe (1) projizierbar ist.
12. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite asphärische Spiegel (11) mit einer Folie bedeckt ist und daß die Folie die Sichtbarkeit des zweiten asphärischen Spiegels (11) verringernd ausgeführt ist.
DE19961572A 1999-12-21 1999-12-21 Anzeigevorrichtung Revoked DE19961572C2 (de)

Priority Applications (5)

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DE19961572A DE19961572C2 (de) 1999-12-21 1999-12-21 Anzeigevorrichtung
PCT/DE2000/004581 WO2001046739A2 (de) 1999-12-21 2000-12-21 Anzeigevorrichtung
EP00990564A EP1181615A2 (de) 1999-12-21 2000-12-21 Anzeigevorrichtung
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