DE19958274B4 - Abschneider für klebende Etiketten - Google Patents
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Abstract
Abschneider
für klebende
Etiketten auf denen die Klebeschicht unmittelbar aufgetragen ist,
so daß das
Etikett selbst das Trägerband
bildet und daher an einer Seite klebend ausgebildet ist, bestehend
aus zwei Baugruppen, einem Oberteil und einem Unterteil, in denen eine
Abschneideeinrichtung und eine Transport- und Führungseinrichtung für die Etikettenbahn
verteilt angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß am Auslauf
des Abschneiders eine mit einem elastomären Belag belegte Transportwalze
(30) vorhanden ist, in deren Belag mindestens teilweise die Spitze
eines Messers (27) eindringt, welches Messer (27) achsparallel zur
Achse dieser Transportwalze (30) und senkrecht zur Transportrichtung
der Etikettenbahn (55) über
diese Transportwalze (30) entlang bewegbar ist.
Description
- Gegenstand der Erfindung ist ein Abschneider für klebende Etiketten nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Derartige klebende Etiketten werden auch mit dem englischen Begriff „Linerless-paper" beschrieben. Hierunter werden Etikettenpapiere verstanden, die unmittelbar die Klebeschicht aufgetragen haben, so daß das Etikett selbst das Trägerband bildet und daher an einer Seite klebend ausgebildet ist. Es bestehen besondere Schwierigkeiten, derartige Etikettenbahnen – entweder also Rollenware oder als Bogenware – zu schneiden.
- Unter „Linerless-paper" versteht man selbstklebende Papiere, die, meist streifenförmig und ohne Trägerfolie zu Rollen gewickelt, zur Erstellung von selbstklebenden Etiketten verwendet werden. In der Regel werden die Etiketten mit einem Streifendrucker im Thermoverfahren bedruckt und danach mit einem Abschneider vom Streifen getrennt.
- Zu den selbstklebenden Etiketten auf Trägerfolie ist anzumerken, daß die Etikette auf Format geschnitten und auf einem streifenförmigen Träger in kurzen Abständen angeordnet sind. Das Trägermaterial hat eine wachsähnliche Oberfläche, so daß sich die einzelnen Etiketten leicht von ihm lösen.
- Zu den Vorteilen von „Linerless-paper" gegenüber Etiketten auf Trägerfolie ist folgendes anzumerken:
- 1. Kostenreduzierung durch Wegfall von Trägerfolie
- 2. Raumeinsparung im Druckwerk. (mehr Etiketten auf gleich großer Vorratsrolle)
- 3. Es können beliebig lange Etiketten erstellt werden.
- 4. Das Aufwickeln und Aufbewahren der leeren Trägerfolie bis zum nächsten Rollenwechsel entfällt, dies erspart wiederum Bauraum im Druckwerk.
- 5. Für den Anwender entfällt die Entsorgung der leeren Trägerfolie.
- 6. Kostensenkung im Druckwerk, die Aufwickelvorrichtung für die Trägerfolie entfällt.
- Zum bisherigen Schneiden vor „Linerless-paper" gilt:
Nach dem Bedrucken muß das Etikett auf die gewünschte Länge geschnitten werden. Das geschieht in der Regel mit einem elektrisch-motorisch oder elektrischmagnetisch angetriebenem Abschneidegerät, welches dem Druckwerk nachgeordnet ist. Dabei werden derzeit folgende Schneidprinzipien angewendet: - 1. Rotierendes Drehmesser und angefedertes Festmesser.
- 2. Scherblatt, angefedert an eine feste Schneidleiste. (Guillotine)
- 3. Rollmesser, angefedert an eine feste Schneidleiste.
- Die vorgenannten Schneidprinzipien haben den Nachteil, daß die Klebeschicht zwischen zwei Metallschneiden geschert wird, die Schneiden werden mit Klebstoff verunreinigt und der nachschiebende Papierstreifen bleibt an den verunreinigten Schneiden hängen, so daß es zum Papierstau kommt.
- Mit Klebstoff verunreinigte Schneiden lassen sich oft nur mit chemischen Lösungsmitteln reinigen und sind in der Regel schwer zugänglich.
- Aus dem Stand der Technik geht dazu die
DE 693 01 342 T2 hervor. Diese Druckschrift beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Handhabung von trägerlosen Etiketten. Dazu wird von einer Vorratsrolle trägerloses Etikettenpapier über Führungselemente mit z. T. Antihaftbeschichtung einer Schneideeinrichtung zugeführt. Anschließend werden die geschnittenen Etiketten mittels im Querschnitt kreisförmigen Förderbändern einer Druckerstation und anschließend einer Abnahme- oder Aufklebeeinheit zugeführt, die die beschrifteten Etiketten auf Briefe aufklebt. - Die Schneideeinrichtung aus dieser Druckschrift besteht aus einem gehärteten Ambossunterdruckzylinder und einem drehbaren Schneidezylinder mit einer radial verlaufenden Messerklinge. Es handelt sich also auch hierbei um eine sich radial drehende Schneidevorrichtung, die das Etikett von dem zugeführten Band abtrennt. Hierbei ist die Klebeseite der Schneide des rotierenden Messers zugewandt, und die Rückseite gegen den Ambossunterdruckzylinder. Dieser saugt das Etikett mittels Unterdruck an, und führt es so gegen die nachfolgend angeordneten, parallel geführten Transportbänder mit kreisförmigen Querschnitt, dass die Etiketten mit ihrer Klebeseite daran haften um der Druckereinheit zugeführt zu werden.
- Die Klinge des rotierenden Messers schneidet das Etikettenband also von der Klebeseite her. Dazu ist es vorgesehen, dass das Messer in Berührung mit einer Wischrolle kommt, die das Messer nach jedem Schnitt reinigt und mit einer Antihaftbeschichtung in der Form eines flüssigen Trennmaterials überzieht. Diese Antihaftbeschichtung soll dafür sorgen, dass das Messer möglichst nicht mit Kleber verunreinigt wird. Es ist also notwendig, dass die Klinge gereinigt und behandelt wird, so dass sich möglichst wenig Kleber an ihr festsetzt. Im Weiteren handelt es sich auch bei dieser technischen Lehre um ein rotierendes Messer mit den bereits angegebenen Nachteilen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch noch, dass das Messer möglichst nicht mit dem gehärteten Ambossunterdruckzylinder in Berührung komm, da ansonsten die Schneide des Messers darunter leiden würde. Das bedeutet also, dass die Schneide einerseits zwar so nahe wie möglich an den Ambossunterdruckzylinder herangeführt werden muss, um ein sauberes Abtrennen der Etiketten zu erreichen, andererseits diesen aber nicht berühren darf, da dies die Funktionsfähigkeit und damit die Lebensdauer der Schneidevorrichtung stark verringern würde.
- Ein weiteres Problem ist die Papierstreifenführung zwischen Druckwerk und Abschneider.
- Zur Vermeidung des Papierstaus werden stehende Papierführungs- und Schneidelemente mit antihaftender Beschichtung versehen, damit die klebstoffbeschichtete Seite des Papierstreifens nicht hängen bleibt. Obwohl dies sehr aufwendig ist, weisen derartige Geräte immer noch eine hohe Störanfälligkeit auf.
- Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Abschneider für klebende Papierbahnen oder Etikettenbahnen so weiter zu bilden, daß der Schneidvorgang störungsfrei über eine Vielzahl von Schnitten möglich ist, ohne daß das Messer von Klebstoff verunreinigt oder der Schneidvorgang durch anhaftende Klebereste gestört wird.
- Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
- Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, daß am Auslauf des Schneidegerätes eine mit einem elastomären Belag belegte Transportrolle vorhanden ist, in deren Belag mindestens teilweise die Spitze eines Messers eindringt, welches Messer achsparallel zur Achse dieser Transportrolle und senkrecht zur Transportrichtung über diese Transportrolle entlang bewegbar ist.
- Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich also der wesentliche Vorteil, daß aufgrund der Anordnung einer elastomären Transportrolle am Ausgang des Gerätes nun der Vorteil besteht, daß die klebende Papier- oder Etikettenbahn durch das Gerät hindurch gezogen wird und daß vor dem Zugmittel für die Papierbahn das Messer angeordnet ist und den Schnitt direkt auf der elastomären Transportrolle ausführt.
- Damit besteht nämlich der Vorteil, daß die Papierbahn durch das Gerät hindurch gezogen wird und nicht mehr geschoben, was eine wesentlich bessere Führung der klebenden Papierbahnen bewerkstelligt.
- Weiterer Vorteil besteht darin, daß ein einfaches, gerade ausgebildetes Messer mit seiner Spitze unmittelbar in den elastomären Belag der Transportrolle eintaucht, wodurch ein ausgezeichneter Gegenhalter für die zu schneidende Papierbahn gebildet wird.
- Es wird also zunächst der Reihenfolge nach von oben her gesehen die Papierbahn durchgeschnitten und erst dann die darunter liegende Klebstoffschicht, die unmittelbar auf der Transportrolle zu liegen kommt. Vorteil dieser Maßnahme ist im übrigen, daß der von dem Messer abgeschnittene Abschnitt nicht nach unten abfällt, denn er wird auch im abgeschnittenen Zustand von der Transportrolle gehalten, weil ja das abgeschnittene Stück mit seiner Klebstoffschicht noch auf der Transportrolle anhaftet.
- Damit wird eine betriebssichere Handhabung gewährleistet, weil das abgeschnittene Stück nicht einfach abfällt und unbeabsichtigt irgendwo anklebt, sondern es kann definiert abgenommen und weiter verarbeitet werden.
- Bei dieser Art der Schneidetechnik besteht auch noch der Vorteil, daß ein Gegenmesser entfällt, weil ja die Schneidauflage durch den elastomären Belag der Transportrolle gebildet wird. Es entstehen daher keine Justageprobleme, weil ja auch bei einem Schräglauf der Klinge über die Transportrolle immer noch das Abschneiden der Papierbahn gewährleistet wird, solange nur dafür gesorgt wird, daß die Klinge um einige zehntel Millimeter in den elastomären Bereich eintaucht.
- Dieses Gerät ist sowohl Abschneider als auch Presenter. Das Etikettenpapier wird mit seiner selbstklebenden Unterseite nicht über stehende Papierführungs- und Schneidelemente geschoben, sondern es wird über mehrere, sehr schmale, leichtgängig drehende Rollen einer aus antihaftendem Werkstoff hergestellten Transportwalze zugeführt, welche, durch einen Schrittmotor angetrieben, synchron zum Druckerantrieb läuft. Da die Transportwalze federnd gegen das Oberteil gedrückt ist, wird der Papierstreifen nun zwangsweise durch den Abschneider transportiert.
- Das Abschneiden des Etiketts geschieht mit einem spitzen, scharfen Messer quer zum Papierstreifen auf der Scheitellinie der Transportwalze. Die Grundstellung des Messers ist rechts oder links außerhalb von Papierstreifen und Transportwalze.
- Zum Abtrennen eines Etiketts von dem Papierstreifen wird das in einem Führungsteil befestigte Messer mit Hilfe einer elektrisch-motorisch angetriebenen Spindel von rechts nach links bzw. von links nach rechts bewegt. Dabei wird der Papierstreifen von der nichtklebenden Seite her durchtrennt. Zum Zwecke der Reinigung oder auch der Erneuerung ist das Messer dem Führungsteil leicht entnehmbar und ebenso leicht einzusetzen.
- Der Abschneider besteht im wesentlichen aus zwei Baugruppen: dem Oberteil, welchem die Teile zugeordnet sind die dem Abschneiden der Etiketten dienen, sowie dem Unterteil, in dem die Funktionen „Transport und Lenkung des Etikettenmaterials" untergebracht sind. Ober- und Unterteil sind mit einem Scharnier verbunden und werden mit einem Riegel zu einer Einheit verschlossen.
- Die tragenden Konstruktionsteile von Ober- und Unterteil sind abgelängte Teile von Profilstangen, so daß Abschneider mit unterschiedlich großen Arbeitsbreiten ohne neuerlichen Werkzeugaufwand erstellt werden können.
- Alle Teile sind so gestaltet, daß allein durch unterschiedliche Montage das Scharnier rechts oder links zu liegen kommt, und daß sich die Verschlußklappe jeweils dem Scharnier gegenüberliegend befindet.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
- Es zeigen:
-
1 : Stirnansicht des Abschneiders in Funktionsstellung -
2 : eine Schnittdarstellung gemäß der Linie II-II in1 -
3 : Draufsicht auf das Unterteil des Gerätes nach1 -
3.1 : die Seitenansicht der Draufsicht auf das Unterteil des Gerätes nach1 -
4 : Stirnansicht auf das Unterteil des Gerätes nach1 -
4.1 : die Seitenansicht der Stirnansicht auf das Unterteil des Gerätes nach1 von innen -
5 : das geöffnete Gerät mit Ober- und Unterteil - Aus den
1 bis4 geht grundsätzlich folgendes hervor. An einem Unterteil4 Grundkörper ist beidseitig je eine Platine befestigt. Die Platine23 an der Scharnierseite weist Gewindebohrungen zur Befestigung des angrenzenden Getriebegehäuses37 sowie weitere Durchbrüche und Ausnehmungen zur Aufnahme anderer Teile auf. Eine zweite Platine21 , welche ebenfalls am Grundkörper4 befestigt ist, liegt der Platine23 gegenüber. - Auf einer in den Platinen
21 und23 gelagerten Achse49 , in der3 , ist beidseitig ein Lager35 schwenkbar angeordnet. Die beiden Lager nehmen die Transportwalze30 (Antriebswalze) sowie eine weitere Achse49.1 auf. Die beiden Achsen49 und49.1 tragen mehrere leichtgängige Rollen48 (Laufrollen). Das auf der Motorseite liegende Lager beinhaltet zudem2 kurze Achsen zur Lagerung der Getrieberäder41 und42 . Jedem Lager35 ist eine Druckfeder zugeordnet, welche letztendlich die Transportwalze über die schwenkbaren Lager gegen das Oberteil drückt. - Zur Begrenzung des Schwenkweges sind an den Lagern
35 beidseitig hülsenförmige Anschläge angebracht, welche in die dafür vorgesehenen Aussparungen an den Platinen ragen. Die Befestigungsschrauben46 für die Platine21 sind so gestaltet, daß der Riegel20 schwenkbar darauf gelagert werden kann. - Zur Begrenzung des Schwenkweges greifen zwei Arme des Riegels in dafür vorgesehene Aussparungen der Platine
21 ein. - An der Scharnierseite befindet sich das Getriebegehäuse
37 mit angeflanschtem Schritt-Motor, welcher über die Zahnräder45 die Transportwalze30 antreibt. - An einem Oberteil
5 (Grundkörper), in der1 , sind wie beim Unterteil4 beidseitig Platinen angeschraubt. Die Platine22 an der Schließseite weist neben zwei Bohrungen zur Aufnahme von Befestigungsschrauben eine weitere Bohrung zur Aufnahme eines Lagers50 auf, ferner eine Zunge, welche in Verbindung mit einer Tasche in der Platine21 für die funktionsgerechte Lage von Oberteil zu Unterteil sorgt, sowie zwei rechteckige Durchbrüche, in die zwei Zungen des Riegels20 eintauchen, die das Oberteil zum Unterteil arretieren. - Der Schließseite gegenüberliegend ist eine zweite Platine
24 am Grundkörper5 angebracht, welche ein weiteres Lager50 zur Lagerung der Antriebsspindel31 trägt. Die Antriebsspindel wird durch einen zweiten Schrittmotor über die Getrieberäder43 ,44 und45 angetrieben und bewirkt, daß das mit einem Messer27 ausgestattete Führungsteil28 , je nach Drehrichtung der Spindel, von der Schließseite zur Scharnierseite, bzw. von der Scharnierseite zur Schließseite hin bewegt wird. Zum Schneiden reicht dabei die Bewegung in einer Richtung aus. - Das Gehäuse
36 ist an der scharnierseitigen Platine24 befestigt,1 und5 . Es ist so ausgebildet, daß es im Zusammenspiel mit dem Getriebegehäuse37 des Unterteils ein Scharnier bildet, so daß der Papierpfad durch Aufklappen des entriegelten Oberteils frei zugänglich ist. - Eine im Grundkörper
5 plazierte Leiterplatte38 trägt3 Durchlichtschranken als Signalgeber. - Der Signalgeber
1 wird von der Zunge des Riegels betätigt, mit ihm kann der geschlossene und funktionsbereite Zustand des Abschneiders überwacht werden. - Die Signalgeber
2 und3 werden von einer am Führungsteil28 angebrachten Fahne geschalten, mit ihnen kann die Lage Führungsteiles28 und somit auch die des Messers27 kontrolliert werden. - Das Führungsteil
28 dient in erster Linie der Aufnahme des Messers27 und befindet sich im Ruhezustand rechts bzw. links neben der Transportwalze30 . Ein im Führungsteil untergebrachter Exzenter ermöglicht die genaue Grundeinstellung der Messerspitze zur Transportwalze, so daß das Abschneiden des Papierstreifens ohne Beschädigung der Antriebswalze gewährleistet ist. - Zur sicheren Halterung des Messers im Führungsteil ist an der Messerrückseite ein zylinderförmiges Eisenteil angebracht und im Führungsteil ein Dauermagnet angeordnet. Dies ermöglicht einfaches Entnehmen und Einsetzten des Messers
27 bei Reinigung oder Erneuerung. - In
1 ist dargestellt, daß eine Etikettenbahn55 (Papier) mit seiner Klebeschicht nach unten auf der Transportwalze30 aufliegt und in Pfeilrichtung51 in einen Einführspalt52 (s.2 ) bewegt wird. - Wichtig ist nun, daß die Transportrolle
30 unterhalb des Messers27 gemäß2 angeordnet ist, so daß das Papier55 ziehend aufgrund der Auflage auf der Transportrolle30 durch das Gerät hindurch gezogen wird und das Messer hierbei auf die straff gezogene Papierbahn aufsetzt und die Papierbahn durchtrennt. - Das Messer
27 läuft also genau achsparallel zu dem Scheitelpunkt53 der Transportwalze30 . - Ein gewisser Versatz hierzu ist erlaubt; d. h., das Messer kann auch in einem gewissen Bereich
54 vor der Scheitelpunktlinie53 oder hinter der Transportwalze aufsetzen und ebenfalls einen achsparallelen Schnitt zur Achse der Transportwalze30 ausführen. - Die Vorteile der Erfindung sind darin zu sehen, daß das Etikettenpapier
55 mit seiner klebstoffbeschichteten Seite nach Verfassen des Druckers nicht mit stehenden Papierführungselementen in Berührung kommt, sondern über mehrere sich leicht drehende Rollen48 mit nur punktförmiger Auflage in den Abschneider geführt wird. - Weiterer Vorteil der Erfindung ist, daß der Abschneider eine Transportwalze
30 mit antihaftenden Eigenschaften aufweist, welche, angetrieben durch Schrittmotor und Getrieberäder, die gleiche Vorschubgeschwindigkeit aufweist wie die Transportwalze des Druckwerkes. - Weiterer Vorteil ist, daß, bedingt durch die motorisch angetriebene Transportwalze,
30 das Etikettenmaterial nicht durch den Abschneider geschoben, sondern gezogen wird, und daß das Trennen der Etiketten mit einem Messer27 auf dem Scheitelpunkt53 der Transportwalze30 erfolgt, sowie daß die Ruhestellung des Messers27 seitlich neben dem Papierstreifen liegt und daß Klebstoffreste, die möglicherweise an der Messerspitze haften, den Vorschub des Papierstreifens nicht behindern, und daß es beim Trennen der Etiketten nicht zu einer Scherung der Klebstoffschicht zwischen zwei Messerleisten kommt, wobei Klebstoff auf die Schneidkanten gepreßt wird. (Klebstoffreste an den Schneidkanten ist fast immer Ursache für Funktionsstörungen wie z. B. Papierstau). - Im übrigen wird das elastomäre Material der Transportrolle
30 so gewählt, daß das Messer keine Schnittspuren in dem Material des Mantels der Transportrolle30 verursacht. Hierauf wird auch die Eindringtiefe des Messers27 eingestellt. - Aus den
3 ,3.1 ,4 und4.1 ist das Unterteil (4 ) des Abschneiders zu entnehmen. Die3 zeigt dabei die Draufsicht und die3.1 die Seitenansicht zur Draufsicht mit der Transportrolle30 , den Achsen49 ,49.1 und den Laufrollen48 . In der Darstellung nach3 ist gestrichelt eine Etikettenbahn55 erkennbar. - Die Darstellungen in den
4 und4.1 zeigen die Vorderansicht bzw. die Seitenansicht der Vorderansicht des Abschneiders von innen, ohne das Oberteil (5 ). - In der Darstellung nach
5 ist der erfindungsgemäße Abschneider noch in aufgeklappter Darstellung gezeigt. -
- 1
- Signalgeber
- 2
- Signalgeber
- 3
- Signalgeber
- 4
- Unterteil
- 5
- Oberteil
- 6
- 7
- 8
- 9
- 10
- Scharnier
- 11
- 12
- 13
- 14
- 15
- 16
- 17
- 18
- 19
- 20
- Riegel
- 21
- Platine
- 22
- Platine
- 23
- Platine
- 24
- Platine
- 25
- 26
- 27
- Messer
- 28
- Führungsteil
- 29
- 30
- Transportwalze
- 31
- Antriebsspinde
- 32
- 33
- 34
- 35
- Lager
- 36
- Gehäuse
- 37
- Getriebegehäuse
- 38
- Leiterplatte
- 39
- 40
- 41
- Getrieberad
- 42
- Getrieberad
- 43
- Getrieberad
- 44
- Getrieberad
- 45
- Getrieberad
- 46
- Befestigungsschrauben
- 47
- 48
- Laufrollen
- 49
- Achse 49.1
- 50
- Lager
- 51
- Pfeilrichtung
- 52
- Einführspalt
- 53
- Scheitelpunkt
- 54
- Bereich
- 55
- Etikettenbahn
Claims (15)
- Abschneider für klebende Etiketten auf denen die Klebeschicht unmittelbar aufgetragen ist, so daß das Etikett selbst das Trägerband bildet und daher an einer Seite klebend ausgebildet ist, bestehend aus zwei Baugruppen, einem Oberteil und einem Unterteil, in denen eine Abschneideeinrichtung und eine Transport- und Führungseinrichtung für die Etikettenbahn verteilt angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß am Auslauf des Abschneiders eine mit einem elastomären Belag belegte Transportwalze (
30 ) vorhanden ist, in deren Belag mindestens teilweise die Spitze eines Messers (27 ) eindringt, welches Messer (27 ) achsparallel zur Achse dieser Transportwalze (30 ) und senkrecht zur Transportrichtung der Etikettenbahn (55 ) über diese Transportwalze (30 ) entlang bewegbar ist. - Abschneider nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportwalze (
30 ) einen antihaftenden Belag aufweist. - Abschneider nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Messer (
27 ) einfach und gerade ausgebildet ist und der elastomäre Belag der Transportwalze (30 ) einen Gegenhalter für die zu schneidende Etikettenbahn (55 ) bildet, so dass die Etikettenbahn (55 ) zwischen dem Messer (27 ) und der Transportwalze (30 ) liegt. - Abschneider nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Etikettenbahn (
55 ) mit der Klebstoffschicht auf der Transportwalze (30 ) anliegt und ihre Papierseite dem Messer (27 ) zugewandt ist. - Abschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das in einem Führungsteil (
28 ) befestigte Messer (27 ) mit Hilfe einer elektromotorisch angetriebenen Antriebsspindel (31 ) entlang der Schnittline bewegt wird. - Abschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Etikettenbahn (
55 ) mit seiner klebstoffbeschichteten Seite über mehrere sich leicht drehende Rollen (48 ) mit nur punktförmiger Auflage in der Abschneider geführt wird. - Abschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen (
48 ) aus einem antihaftenden Werkstoff hergestellt sind. - Abschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportwalze (
30 ) federnd gegen das Oberteil (5 ) des Abschneiders gedrückt wird so dass die Etikettenbahn (55 ) durch Antreiben der Transportwalze(30) zwangsweise durch den Abschneider transportiert wird. - Abschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Etikettenbahn (
55 ) durch das Durchziehen zwischen dem Oberteil (5 ) und dem Unterteil (4 ) des Abschneiders hindurch eine Führung erfährt. - Abschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschneider Signalgeber (
2 und3 ) aufweist, die die Lage des Messers (27 ) kontrollieren. - Abschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschneider einen Signalgeber (
1 ) aufweist, der den Funktionszustand, geöffnet/geschlossen, des Abschneiders überwacht. - Abschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die genaue Grundeinstellung der Messerspitze zur Transportwalze (
30 ) mittels eines im Führungsteil (28 ) unterbrachten Exzenters möglich ist, so daß das Abschneiden der Etikettenbahn (55 ) ohne Beschädigung der Transportwalze (30 ) gewährleistet ist. - Abschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zur sicheren Halterung des Messers (
27 ) im Führungsteil (28 ) an der Messerrückseite ein zylinderförmiges Eisenteil angebracht ist. - Abschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß im Führungsteil (
28 ) ein Dauermagnet angeordnet ist, wodurch ein einfaches Entnehmen und Einsetzten des Messers (27 ) bei Reinigung oder Erneuerung möglicht ist. - Abschneider nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß alle Teile des Abschneiders so gestaltet sind, daß allein durch unterschiedliche Montage das Scharnier (
10 ) rechts oder links am Abschneider angeordnet werden kann, und daß sich die Verschlußklappe jeweils dem Scharnier (10 ) gegenüberliegend befindet.
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