DE19956736C1 - Verfahren und Verseilvorrichtung zur Herstellung eines Seiles oder Seilelements sowie Seil oder Seilelement - Google Patents
Verfahren und Verseilvorrichtung zur Herstellung eines Seiles oder Seilelements sowie Seil oder SeilelementInfo
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Abstract
Ein Verfahren zur Herstellung eines Seiles oder eines Seilelementes aus Einzelelementen, insbesondere Litzen, die aus einer Kombination tragender Kunstfasern und eines die tragenden Kunstfasern zumindest teilweise umgebenden thermoplastischen Kunststoffs bestehen, zeichnet sich dadurch aus, dass die Einzelelemente vor oder während des Verseilens zumindest bis in die Nähe des Plastifizierungszustandes erwärmt werden, und dass die Einzelelemente nachfolgend bis zum Verlassen der Verseilmaschine auf eine Verfestigungstemperatur des Kunststoffs abgekühlt werden. DOLLAR A Die zugehörige Verseilvorrichtung weist eine Heizeinrichtung auf, die auf die Einzelelemente wirkt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Seiles oder eines Seilelements nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1, eine Verseilvorrichtung nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 4 sowie ein Seil oder Seilelement nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 3.
Neben den seit langem bekannten Seilen, die im wesentlichen
aus zahlreichen helixförmig miteinander verseilten
Einzeldrähten aus Stahl bestehen, gewinnen in jüngster Zeit
Seile aus Kunststoffen zunehmende Bedeutung, da sie mit einer
ähnlichen Reißfestigkeit wie Drahtseile versehen werden
können, jedoch ein wesentlich geringeres spezifisches Gewicht
aufweisen. Die Litzen eines derartigen Seiles sind im
wesentlichen so aufgebaut, dass hochfeste synthetische
Fasern, beispielsweise Aramidfasern, mit einem
Kunststoffmaterial zumindest teilweise umhüllt werden, so
dass die einzelnen Fasern nicht unmittelbar gegeneinander
reiben können, wodurch die Bruchfestigkeit und andere
Gebrauchseigenschaften wesentlich erhöht werden.
Ein Verfahren zur Herstellung eines Kunststoffseiles nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus der EP 0 375 896 A2
bekannt. Das gemäß dieser Veröffentlichung hergestellte Seil
besteht aus einer Kombination tragender Kunststofffasern und
eines die tragenden Kunststofffasern umgebenden
thermoplastischen Kunststoffs. Die Einzelelemente des
herzustellenden Seiles werden vor dem Verseilen erwärmt.
Somit geht aus der genannten Druckschrift zusätzlich eine
Verseilvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 4 und
ein Seil nach dem Oberbegriff des Anspruchs 3 hervor.
Die DE-AS 12 50 626 offenbart ein Verfahren zum Herstellen
von Strängen aus schweiß- oder siegelfähigem Kunststoff, bei
dem ein thermoplastisches Folienmaterial oder eine
plastifizierbare Lackschicht erwärmt wird. Schließlich ist es
aus der EP 0 672 781 A1 bekannt, bei einem Verfahren zur
Herstellung eines Kunststoffseiles die Litzen zum Schutz der
Einzelfasern in einem Kunststoffmaterial einzubetten.
Hierbei werden einzelne Elemente, die Litzen, die als
tragendes Bestandteil synthetische Kunststofffasern
aufweisen, helixförmig geschlungen, wobei die Fasern in ein
Kunststoffmaterial eingebettet sind, um diese zu schützen.
Für diese Litzen besteht das Problem, dass sie zum einen
während des Verseilens, wenn also die einzelnen Litzen in
vergleichsweise enge Krümmungsradien gezwungen werden,
knicken können, so dass die Reißfestigkeit des Seiles und
andere Gebrauchseigenschaften, wie Lebensdauer beim Lauf über
Seilscheiben nicht mehr gewährleistet sind.
Zum anderen nehmen die einzelnen Elemente durch das Verseilen
nicht notwendigerweise diejenige helixförmige Form an, die
sie in dem fertigen Seil oder Seilelement aufweisen müssen.
Vielmehr würden sie, wenn sie nach dem Verseilen wieder aus
dem Seil herausgelöst werden würden, wieder ihre gerade Form
annehmen. Für das Seil oder Seilelement bedeutet dies, dass
die einzelnen Elemente eine Eigenspannung aufweisen, was für
das Seil oder Seilelement dazu führt, dass es einen Seildrall
aufweist. Ein derartiger Seildrall ist unerwünscht, weil das
Seil sich hierdurch verdrehen wird. Als Folge davon können
eine kürzere Lebensdauer sowie Längenunterschiede bei den
Einzelelementen des Seiles, beispielsweise zwischen den
äußeren und inneren Lagen des Seiles, auftreten. Dies ist ein
äußerst unerwünschter Zustand. Auch können Montageprobleme
auftreten.
Ein gewisser Teil der Eigenspannungen kann bei dem in
herkömmlicher Weise hergestellten Kunstfaserseil abgebaut
werden, wenn das fertige Seil oder Seilelement über einen
gewissen Zeitraum (beispielsweise eine Woche bis einen Monat)
gelagert wird, wodurch das verwendete Kunststoffmaterial
kriechen kann. Alternativ kann das fertige Seil oder
Seilelement in einem Wärmeofen einer Wärmebehandlung
unterzogen werden. Hierdurch bleibt jedoch das Problem
bestehen, dass die Einzelelemente jedenfalls während der
Herstellung des Seiles und bis mindestens eine Woche danach
nur unvollständig diejenige Form annehmen, die sie in dem
Endprodukt annehmen sollen.
Somit kann die Qualität und Belastbarkeit eines in dieser
Weise hergestellten Seiles erst nach der beschriebenen
Lagerungsdauer oder Wärmebehandlung beurteilt werden, und es
besteht keine Möglichkeit, in den Herstellungsprozess zu
einem Zeitpunkt einzugreifen, zu dem die Eigenschaften des
fertigen Seiles noch in einer Weise verändert werden können,
die den Anforderungen Rechnung trägt.
Auch bei dem Seil gemäß der DE 35 10 808 A1, bei dem die
tragenden Fasern mit einem Kunststoffmaterial umgeben sind,
kann die erforderliche Spannungsfreiheit der Einzelelemente
ebenfalls nur durch die beschriebenen, unzufriedenstellenden
Maßnahmen erreicht werden. Insbesondere gilt dies auch bei
mehrstufigen Herstellungsverfahren, bei denen nach dem
Verseilen einzelner Litzen ein Extrudiervorgang erfolgt,
durch den die Litzen von einem Kunststoffmaterial ummantelt
werden, und nachfolgend die Litzen zu einem Seil geschlagen
werden, welches gegebenenfalls wiederum durch Extrudieren mit
einem geeigneten Material umgeben wird.
Diese Unzulänglichkeiten gelten in gleicher Weise für das
Seil gemäß der WO 98/16681, bei der einzelne Stränge durch
Umhüllungen umgeben sind.
Es ist ferner bekannt, eine gute Einbettung von Litzen in den
Mantel eines Innenteiles eines Seiles dadurch zu erreichen,
dass das Mantelmaterial des Innenteiles erwärmt und damit
etwas aufgeweicht wird, und dass die Litzen in diesem Zustand
geschlagen werden. Hierbei wird jedoch keinesfalls genügend
Wärme von dem Mantel an die Litzen abgegeben, dass diese in
zuverlässiger Weise ohne Knicke geschlagen werden können und
in dem fertiggestellten Seil die erforderliche Form ohne das
Auftreten von Eigenspannungen aufweisen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur
Herstellung eines Seiles oder Seilelements und eine
zugehörige Verseilvorrichtung zu schaffen, durch die ein Seil
oder Seilelement bestehend aus Einzelelementen aus tragenden
Kunstfasern und einem diese zumindest teilweise umgebenden
thermoplastischen Kunststoff hergestellt werden kann, das
ohne die gemäß dem Stand der Technik erforderliche Lagerung
oder Wärmebehandlung einsetzbar ist, und deren Eigenschaften
und Belastbarkeit bereits bei der Herstellung gesteuert
werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt zum einen durch ein
Verfahren gemäß dem Patentanspruch 1.
Dementsprechend zeichnet sich das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung eines Seiles oder Seilelements aus
Einzelelementen, die aus einer Kombination tragender
Kunststofffasern und eines die tragenden Kunststofffasern
zumindest teilweise umgebenden, thermoplastischen Kunststoffs
bestehen, dadurch aus, dass die Einzelelemente, insbesondere
die Litzen, vor oder nach den so genannten Pressbacken,
jedenfalls aber noch während des Verseilens zumindest bis in
die Nähe des Plastifizierungszustandes erwärmt werden, so
dass das Kunststoffmaterial zumindest nahezu plastifiziert
wird. Allgemein sei angemerkt, dass erfindungsgemäß nicht
notwendigerweise stets Litzen zu einem Seil verarbeitet
werden müssen. Es ist vielmehr zu beachten, dass zumeist auch
die Litzen selbst aus mehreren Einzelfasern, die bei der
Verwendung von Kunststofffasern zumindest teilweise von einem
geeigneten Kunststoffmaterial umgeben sind, gebildet werden.
Die einzelnen Fasern bilden gewissermaßen die Einzelelemente
einer dadurch erzeugten Litze, die mit anderen Litzen
zusammen zu dem fertigen Seil geschlagen wird. Somit wird im
Folgenden unter "Litze" allgemein ein Einzelelement eines
Seiles oder einer einzelnen Litze verstanden, wenngleich
konkret von den Litzen eines Seiles die Rede ist.
Dieses Nahezu-Plastifizieren oder teilweise bzw. vollständige
Plastifizieren, das üblicherweise lediglich den die Fasern
umgebenden Kunststoff, und zumeist nicht die Faser selbst,
betrifft, führt dazu, dass die Litzen, oder allgemein die
Seilelemente eines Kunststoffseiles, die in der beschriebenen
Weise aufgebaut sind, in gewissem Umfang verformbar sind.
Deshalb kann die Litze bei dem Verseilen ohne die Aufbringung
von Zwangskräften, die in der Litze zu Eigenspannungen
führen, in diejenige Form gebracht werden, die die Litze in
dem fertiggestellten Seil oder Seilelement aufweist.
Nachfolgend wird das nahe oder über den Plastifizierungspunkt
des verwendeten thermoplastischen Kunststoffs erwärmte
Einzelelement in derjenigen Form abgekühlt, in der es in dem
fertigen Seilelement oder Seil vorliegt. Hierdurch wird die
geformte Gestalt gewissermaßen eingefroren, ohne dass das
Seil sich frei verdrehen kann.
Folglich liegt die Litze weitgehend eigenspannungsfrei in dem
Seil vor, so dass dieses weitgehend drallarm bzw. drallfrei
gefertigt werden kann. Insbesondere liegt durch die Anwendung
des erfindungsgemäßen Verfahrens dieser Zustand bereits
unmittelbar nach dem Verseilen vor, so dass das Seil oder
Seilelement sofort weiter verarbeitet werden kann. Ferner ist
unmittelbar schon zu Beginn der Herstellung im Gegensatz zum
Stand der Technik eine Qualitätsbeurteilung möglich, so dass
auf den Herstellungsvorgang gegebenenfalls umgehend
korrigierend eingegriffen werden kann. Gemäß dem Stand der
Technik kann die Qualität erst nach der erforderlichen
Lagerung oder Wärmebehandlung beurteilt werden, so dass sich
gegebenenfalls ein erheblicher Ausschuss als nicht vermeidbar
erweist, und die Produktivität insgesamt reduziert ist. Durch
das erfindungsgemäße Verfahren können die Eigenschaften des
erzeugten Seiles oder Seilelements gegebenenfalls noch
während der Herstellung beeinflusst werden, so dass mit hoher
Produktivität gearbeitet werden kann. Insbesondere weist das
fertige Seilelement oder Seil im Gegensatz zum Stand der
Technik stets einen äußerst geringen Drall auf.
Hierdurch ist ferner ausgeschlossen, dass das fertige Seil
oder Seilelement seine Geometrie verändert, und eine
verringerte Lebensdauer sowie ein Sicherheitsrisiko für den
letztendlichen Benutzer können ausgeschlossen werden.
Insbesondere gibt die Erfindung die Lehre, zur Gewährleistung
von vorhersagbaren Eigenschaften des fertigen Seiles oder
Seilelements die Litzen zu erwärmen, was sich von der im
Stand der Technik bekannten Maßnahme, den Mantel einer
darunter liegenden Lage zur besseren Einbettung der darauf
geschlagenen Litzen zu erwärmen, erheblich unterscheidet und
zu wesentlichen Vorteilen führt.
Es sei noch angemerkt, dass sich als die tragenden
Kunstfasern eines durch das erfindungsgemäße Verfahren
hergestellten Seiles oder Seilelements besonders Aramidfasern
eignen, die u. a. unter der Markenbezeichnung Kevlar bekannt
sind. Als thermoplastischer Kunststoff, der die tragenden
Kunstfasern zumindest teilweise umgibt, um den Abrieb
zwischen diesen zu verringern und somit insgesamt die
Reißfestigkeit und auch den erforderlichen
Reibungskoeffizienten zu Seilscheiben etc. zu gewährleisten,
eignet sich insbesondere Polyurethan. Es sind jedoch auch
Polyethylen, Polypropylen, Fluor-Kunststoffe,
thermoplastische Polyester, thermoplastische gummiartige
Polyester, Ethylen-Copolymere, Polyamid, Vinyl-Polymere und
Copolymere denkbar. Die Vorbehandlung der tragenden
Kunstfasern durch den thermoplastischen Kunststoff kann darin
bestehen, dass die tragenden Kunstfasern in den Kunststoff
eingebettet sind. Alternativ ist die Umhüllung der tragenden
Fasern oder auch einzelner Litzen durch den thermoplastischen
Kunststoff mittels eines Extrudiervorganges möglich. Für die
Umsetzung der Erfindung ist lediglich entscheidend, dass das
Seil oder Seilelement aus Einzelelementen hergestellt wird,
die einen Anteil an thermoplastischem Kunststoff aufweisen,
der gemäß dem Stand der Technik nur durch längere Lagerung
oder Wärmebehandlung in einen spannungsarmen Zustand gebracht
werden kann. Durch die Erfindung wird die Herstellung eines
weitgehend spannungsfreien Seiles aus Kunstfasern ermöglicht.
Das erfindungsgemäße Verfahren und die zugehörige Vorrichtung
sind somit insbesondere für diejenigen Kunstfaserseile
gedacht und geeignet, die in der DE 35 10 808 A1, der
EP 0 252 830 A1, der WO 98/16681, der EP 0 672 781 A1 sowie
der EP 0 731 209 B1 beschrieben sind, deren Offenbarung im
Hinblick auf die übrigen Verfahrensschritte und zugehörigen
Vorrichtungsmaßnahmen hiermit vollinhaltlich zum Gegenstand
der vorliegenden Anmeldung gemacht wird.
Bevorzugte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Ein zusätzlicher Vorteil lässt sich realisieren, wenn die
Erwärmung der Litze nicht nur spätestens während des
Verseilens erfolgt, sondern bereits vor dem Verseilen.
Hierdurch befindet sich die Litze auch zu dem Zeitpunkt, zu
dem sie wegen des helixförmigen Seilschlagens mit besonders
engen Krümmungsradien verformt wird, in einem zumindest
teilweise plastifizierten und leicht verformbaren Zustand, so
dass Knicke in den Litzen mit der daraus resultierenden
Verringerung der Reißfestigkeit des fertigen Seiles oder
Seilelements im Gegensatz zum Verseilen nach dem Stand der
Technik vermieden werden können.
Für die Drallfreiheit des erzeugten Seiles oder Seilelements
sind besonders gute Ergebnisse zu erwarten, wenn die
zumindest nahezu plastifizierten Litzen vor dem Abschluss des
Verseilens, also gewissermaßen noch innerhalb der
Verseilmaschine, unterhalb die Verfestigungstemperatur
abgekühlt wurden. Hierdurch hat die Litze zu keinem Zeitpunkt
die Möglichkeit, sich frei zu verdrehen, sondern wird
vielmehr in derjenigen Form gehalten, die sie in dem
letztendlich erzeugten Seil oder Seilelement annimmt, so dass
der spannungsfreie Zustand der Litze mit besonders großer
Sicherheit gewährleistet ist.
Das erfindungsgemäße, durch das vorangehend geschilderte
Verfahren hergestellte Seil zeichnet sich dadurch aus, dass
seine Litzen zumindest bis in die Nähe des
Plastifizierungszustandes erwärmt werden, so dass diese in
dem fertigen Seil knickfrei vorliegen und die erforderliche
Form aufweisen. Ein durch das erfindungsgemäße Verfahren
hergestelltes Seil ist also insbesondere dadurch erkennbar,
dass auch Litzen, die mit engen Krümmungsradien geschlagen
wurden, keine Knicke aufweisen, und die Litzen unmittelbar
nach dem Verlassen der Seilmaschine bereits diejenige Form
aufweisen, die in dem fertigen Seil zur Gewährleistung einer
weitgehenden Drallfreiheit erforderlich ist.
Die Lösung der vorangehend geschilderten Aufgabe erfolgt zum
anderen durch das im Anspruch 3 beschriebene Seil oder
Seilelement mit den vorangehend erläuterten Eigenschaften
sowie die im Anspruch 4 beschriebene Verseilvorrichtung.
Demzufolge weist diese erfindungsgemäß eine Heizeinrichtung
auf, die auf zumindest einen Teil der verwendeten Litzen oder
Einzelelemente wirkt. Wie vorangehend ausgeführt, kann
hierdurch der für die Umhüllung oder Einbettung der tragenden
Kunststofffasern verwendete Kunststoff zumindest nahezu
plastifiziert werden, so dass die einzelne Litze in eine Form
gebracht werden kann, in der sie in spannungsarmem Zustand in
dem erzeugten Seil oder Seilelement vorliegt.
Grundsätzlich kann die erforderliche schnelle Abkühlung der
erwärmten Litzen auf eine niedrigere Temperatur auch dadurch
erreicht werden, dass die zu dem Seil geschlagenen Litzen in
Berührung mit kalten Maschinenteilen kommen, so dass die
Abkühlung erfolgt. Es wird jedoch bevorzugt, dass in der
erfindungsgemäßen Verseilvorrichtung eine Kühleinrichtung
vorgesehen ist, welche auf die zu dem Seil oder Seilelement
verarbeiteten Litzen wirkt und in Bearbeitungsrichtung nach
der Heizeinrichtung angeordnet ist.
Bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Verseilvorrichtung sind in den weiteren Ansprüchen
beschrieben.
Hinsichtlich der Ausführung der Heizeinrichtung eignen sich
besonders gut Warmluftzuführungen.
Alternativ ist eine Heizeinrichtung denkbar, die derart
gestaltet ist, dass sie an die zu verarbeitenden Litzen
Strahlungswärme abgibt.
Schließlich kann die Heizeinrichtung auch dadurch realisiert
werden, dass sie eine offene Flamme aufweist, welche auf die
Litzen derart wirkt, dass diese zumindest teilweise
plastifiziert werden.
Diese Kühleinrichtung kann beispielsweise als Kühlluftgebläse
oder als Vorrichtung vorgesehen sein, die dem erzeugten Seil
eine Kühlflüssigkeit, insbesondere Wasser zuführt, so dass
die Litzen in ihrer in dem Seil eingenommenen Form verfestigt
werden.
Aufgrund der Tatsache, dass mittels der erfindungsgemäßen
Verseilvorrichtung zumindest teilweise wärmeplastifizierte
Litzen verarbeitet werden müssen, wird hierfür für die so
genannten Pressbacken ein besonderes Material bevorzugt.
Insbesondere eignen sich Stahl, Teflon beschichteter Stahl,
Keramik sowie geeignete Kunststoffe. Insbesondere wird sich
Polyamid als Pressbackenmaterial eignen.
Die Pressbacken können sowohl das Erwärmen der Litzen als
auch deren Abkühlung unterstützen, durch Einbau
entsprechender Heiz- oder Kühleinrichtungen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer beispielhaft in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsform näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 beispielhaft einen Querschnitt durch ein mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren hergestelltes Seil; und
Fig. 2 eine Seitenansicht einer kurz nach dem Verseilen
aus einem nach dem beschriebenen Verfahren
hergestellten Seil herausgelösten Litze.
Fig. 1 zeigt einen Seilverband 10, bei dem Einzelelemente
oder Litzen 12 um ein inneres Element 14 geschlagen sind.
Hierbei treten enge Krümmungsradien auf, die zu Knicken in
den Litzen 12 führen können. Durch die Erfindung wird der in
oder um diese Litzen 12 vorhandene thermoplastische
Kunststoff nahezu oder teilweise oder ganz plastifiziert, so
dass er ohne die Gefahr von Knicken in die erforderliche Form
gebracht werden kann, und nach dem Abkühlen keine
Zwangskräfte auf das Seil oder Seilelement ausübt.
Dies gilt in gleicher Weise für das Verseilen der äußeren
Litzen 16 und 18 um den Innenteil, der aus den Litzen 12 und
dem innersten Element 14 besteht. Auch hierbei müssen die
äußeren Litzen 16 und 18 um enge Krümmungsradien gebogen
werden, wobei hier das erfindungsgemäße Verfahren ebenfalls
die Ausbildung von Seildrall weitgehend verhindern kann.
Somit kann die Seilqualität sofort beurteilt und das Seil
bzw. das Seilelement sofort weiter verarbeitet werden.
Hierbei ist zu beachten, dass der in Fig. 1 gezeigte
Seilaufbau selbstverständlich rein beispielhaft zu verstehen
ist. Insbesondere sind die Krümmungsradien beim Verseilen für
die Litzen 12 vergleichsweise klein, so dass hier das Problem
von Knicken auftritt, das durch die Erfindung gelöst wird.
Gleichzeitig wird der Einfluss der Eigenspannung auf das
Drallverhalten des Seiles umso größer, je weiter man beim
Seilaufbau nach außen gelangt. Dementsprechend ist es für die
weiter außen liegenden Litzen im Hinblick auf das
Drallverhalten des Seiles vorteilhaft, diese erfindungsgemäß
vor oder während des Verseilens zu erwärmen.
Fig. 2 zeigt in einer schematischen Seitenansicht eine
räumliche Helix oder Wendel, welche eine Litze annimmt, die
kurz nach dem Verseilen aus einem nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren hergestellten Seil herausgelöst ist. Wie in der
schematischen Zeichnung zu erkennen ist, weist die Litze
diejenige Form auf, die dafür erforderlich ist, dass sie ohne
Eigenspannungen in dem fertigen Seil vorliegt, so dass dieses
weitgehend drallfrei ist. Es sei noch angemerkt, dass der
Kunststoff der Litze hierzu nur insoweit erwärmt werden muss,
dass er ausreichend kriechfähig wird, so dass die Litze trotz
der vergleichsweise hohen Geschwindigkeit des
Verseilvorganges die erforderliche Form annehmen kann. Wie
oben erwähnt, ist dieses Kriechen gemäß dem Stand der Technik
nur bei nachfolgender Temperung oder längerer Lagerung
möglich.
Claims (10)
1. Verfahren zur Herstellung eines Seiles oder eines
Seilelements aus Einzelelementen, insbesondere Litzen
(12, 16, 18), die aus einer Kombination tragender
Kunstfasern und eines die tragenden Kunstfasern
zumindest teilweise umgebenden thermoplastischen
Kunststoffs bestehen, wobei die Einzelelemente (12, 16,
18) vor oder während des Verseilens zumindest bis in die
Nähe des Plastifizierungszustandes erwärmt werden,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Einzelelemente (12, 16, 18) nachfolgend bis zum
Verlassen der Verseilmaschine auf eine
Verfestigungstemperatur des Kunststoffs abgekühlt
werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Litzen vor dem Abschluss des Verseilens auf die
Verfestigungstemperatur abgekühlt werden.
3. Seil oder Seilelement hergestellt durch das Seilschlagen
von Einzelelementen, insbesondere Litzen (12, 16, 18),
die aus einer Kombination tragender Kunstfasern und
eines die tragenden Kunstfasern zumindest teilweise
umgebenden thermoplastischen Kunststoffs bestehen, wobei
die Einzelelemente (12, 16, 18) vor oder während des
Verseilens zumindest bis in die Nähe des
Plastifizierungszustandes erwärmt werden,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Einzelelemente (12, 16, 18) nachfolgend bis zum
Verlassen der Verseilmaschine auf eine
Verfestigungstemperatur des Kunststoffs abgekühlt
werden, so dass die Einzelelemente (12, 16, 18) in dem
Seil oder Seilelement weitgehend eigenspannungsfrei
vorliegen.
4. Verseilvorrichtung zur Herstellung eines Seiles oder
Seilelements aus Einzelelementen, insbesondere Litzen
(12, 16, 18), die aus einer Kombination tragender
Kunstfasern und eines die tragenden Kunstfasern
zumindest teilweise umgebenden thermoplastischen
Kunststoffs bestehen, mit einer Heizeinrichtung, die auf
die Einzelelemente (12, 16, 18) wirkt,
dadurch gekennzeichnet, dass
ferner eine Kühleinrichtung vorgesehen ist, die in
Bearbeitungsrichtung nach der Heizeinrichtung angeordnet
ist.
5. Verseilvorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Heizeinrichtung für die Abgabe von Warmluft
ausgelegt ist.
6. Verseilvorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Heizeinrichtung zur Abgabe von Strahlungswärme
ausgelegt ist.
7. Verseilvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Heizeinrichtung eine offene Flamme aufweist.
8. Verseilvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kühleinrichtung als Kühlluftgebläse oder zur Abgabe
einer Kühlflüssigkeit ausgelegt ist.
9. Verseilvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass
Pressbacken derselben zumindest teilweise aus Stahl,
Teflon beschichtetem Stahl, Keramik, oder Kunststoff,
insbesondere Polyamid, bestehen.
10. Verseilvorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Pressbacken eine Heiz- oder Kühleinrichtung
aufweisen.
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