DE19945538A1 - Verfahren zur Anzeige der Funktion eines Bedienelements sowie Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zur Anzeige der Funktion eines Bedienelements sowie Vorrichtung zur Durchführung des VerfahrensInfo
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Abstract
Die vorliegende ERfindung betrifft ein Verfahren zur Anzeige der Funktion eines Bedienelements, die mittels einer Betätigung des Bedienelements einstellbar ist, wobei bei einer Berührung des Bedienelements bzw. bei einer Betätigung des Bedienelements mit einer geringeren Kraft zumindest dann eine Informationsausgabe über die Funktion, die mittels einer Betätigung des Bedienelements einstellbar ist, als Sprachausgabe erfolgt, wenn die Dauer der Berührung des Bedienelements bzw. der Betätigung des Bedienelements mit einer geringeren Kraft länger ist als ein Zeitschwellwert. Bei einer Vorrichtung zur Durchführung eines der vorgenannten Verfahren ist das Bedienelement derart ausgebildet, dass die Informationsausgabe bei einer Betätigung des Bedienelements mit einer geringeren Kraft zu einem ersten Druckpunkt des Betätigungselemts erfolgt, wobei die entsprechende Funktion einstellbar ist, wenn das Bedienelement mit einer größeren Kraft über diesen ersten Druckpunkt hinweg betätigt wird. Alternativ kann das Bedienelement derart ausgebildet sein, dass kapazitiv oder resisitiv eine Berührung des Bedienelements erkennbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Anzeige der Funktion
eines Bedienelements nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1
sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach dem
Oberbegriff der Patentansprüche 5 und 6.
In der nicht vorveröffentlichen Patentanmeldung, die am
24.02.1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht
wurde und dort unter dem Aktenzeichen P 199 07 795.9 geführt
wird, ist beschrieben, dass ein Bedienelement zur
Informationsabfrage vorhanden ist, nach dessen Betätigung bei
einer nachfolgenden Betätigung eines Bedienelements nicht die
mit einem Bedienelement schaltbare Funktion ausgelöst wird
sondern dass eine Informationsausgabe über diese schaltbare
Funktion erfolgt. Diese Informationsausgabe kann beispielsweise
als Sprachausgabe erfolgen.
Dadurch soll der Fahrzeugführer bei einer Suche nach einer
bestimmten Funktion weniger stark vom Straßenverkehr abgelenkt
werden als wenn er in direkter Blickrichtung auf die
Bedienelemente schauen muss, um sich zu orientieren.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, die
Bedienbarkeit von einstellbaren Funktionen in einem
Kraftfahrzeug weiter zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren nach
Anspruch 1 gelöst, wonach bei einer Berührung des
Bedienelements bzw. bei einer Betätigung des Bedienelements mit
einer geringeren Kraft zumindest dann eine Informationsausgabe
über die Funktion, die mittels einer Betätigung des
Bedienelements einstellbar ist, als Sprachausgabe erfolgt, wenn
die Dauer der Berührung des Bedienelements bzw. der Betätigung
des Bedienelements mit einer geringeren Kraft länger ist als
ein Zeitschwellwert.
Die Einstellung der Funktion erfolgt bei einer Betätigung des
Bedienelements, soweit die Informationsausgabe bei einer
Berührung des Bedienelements erfolgt. Soweit die
Informationsausgabe bei einer Betätigung mit einer geringeren
Kraft erfolgt, erfolgt die Einstellung der Funktion bei einer
Betätigung mit einer größeren Kraft. Das Bedienelement kann als
Schalter oder auch als Taster ausgebildet sein.
Vorteilhaft zeigt sich bei der vorliegenden Erfindung, dass die
Funktion des Bedienelements einfach erkannt werden kann. Indem
der Benutzer das Bedienelement nur berührt bzw. leicht, d. h.
mit einer geringen Kraft, betätigt, muss kein separates
Bedienelement betätigt werden, um eine Informationsausgabe
abzufragen. Die Benutzung wird dadurch wesentlich vereinfacht.
Indem die Informationsausgabe weiterhin als Sprachausgabe
erfolgt, erweist es sich weiterhin als vorteilhaft, dass der
Benutzer nicht den Blick in Richtung auf eine optische
Anzeigeeinrichtung richten muss und damit beispielsweise vom
Straßenverkehr abgelenkt wird.
Soweit die Informationsausgabe nur dann erfolgt, wenn der
Zeitschwellwert bei der Berührung bzw. der Betätigung mit der
geringeren Kraft überschritten wurde, kann zum einen erreicht
werden, dass ein versehentliches Berühren nicht zu einer
Sprachausgabe und damit zu einer Informationsüberflutung führt.
Ein weiterer Vorteil bei der Wahl eines geeigneten - dann
größeren - Zeitschwellwertes ist im Zusammenhang mit Anspruch 2
beschrieben. Die Informationsausgabe kann aber auch bei jeder
erkannten Berührung oder Betätigung des Bedienelements mit
einer geringeren Kraft erfolgen.
Bei der Ausgestaltung des Verfahrens nach Anspruch 2 ist der
Zeitschwellwert so eingestellt, dass das Bedienelement
innerhalb dieses Zeitschwellwertes durchgedrückt werden kann
zur Einstellung der Funktion, die mit dem Bedienelement
einstellbar ist.
Dabei erweist es sich als vorteilhaft, dass der Benutzer die
Informationsausgabe vermeiden kann, wenn er mit der Bedienung
des Systems vertraut ist und sich durch die Informationsausgabe
eventuell gestört fühlt.
Bei der Ausgestaltung des Verfahrens nach Anspruch 3 ist nach
einer Informationsausgabe eine erneute Informationsausgabe erst
nach Ablauf einer Zeitschwelle möglich.
Dabei erweist es sich bei einer geeigneten Wahl der
Zeitschwelle als vorteilhaft, dass die Informationsausgabe
nicht unmittelbar zweimal hintereinander kommt, wenn der
Benutzer erst zur Informationsausgabe das Bedienelement berührt
bzw. mit einer geringen Kraft betätigt hat und vor der
eigentlichen Einstellung der Funktion das Bedienelement kurz
losgelassen hat.
Bei dem Verfahren nach Anspruch 4 entspricht bei einer
Möglichkeit der Einstellung mehrerer Funktionen mittels des
Bedienelements die Informationsausgabe der Funktion, die
eingestellt wird, wenn das Bedienelement entsprechend der
Berührung bzw. Betätigung mit der geringeren Kraft zur
Einstellung der Funktion betätigt wird.
Dies betrifft beispielsweise die Einstellung von Funktionen
mittels Wipptastern wie beispielsweise die Bedienelemente zum
Öffnen und Schließen von Fenstern mittels elektrischer
Fensterheber oder zum Einstellen der Lautstärke einer
Audioanlage. Vorteilhaft kann erkannt werden, in welche der
Richtungen (in den beschriebenen Beispielen also aufwärts-
abwärts bzw. laut-leise) das Bedienelement betätigt wird bei
einer Betätigung, die der Berührung bzw. der Betätigung mit der
geringeren Kraft entspricht. Vorteilhaft kann dann auch bei der
Sprachausgabe der einstellbaren Funktion zwischen diesen beiden
Funktionen unterschieden werden.
Bei einer Vorrichtung zur Durchführung eines der vorgenannten
Verfahren gemäß Anspruch 5 ist das Bedienelement derart
ausgebildet, dass die Informationsausgabe bei einer Betätigung
des Bedienelements mit einer geringeren Kraft zu einem ersten
Druckpunkt des Betätigungselements erfolgt, wobei die
entsprechende Funktion einstellbar ist, wenn das Bedienelement
mit einer größeren Kraft über diesen ersten Druckpunkt hinweg
betätigt wird.
Das Bedienelement kann beispielsweise ein Taster sein oder ein
Schalter, der in seiner Position verharrt, wenn er über den
ersten Druckpunkt hinweg bewegt wurde und der - vergleichbar
einem Taster - zurückfedert, wenn er nur bis zum ersten
Druckpunkt betätigt wurde. Bei der Ausgestaltung des
Bedienelements als Schalter ist es dabei vorteilhaft, wenn der
erste Druckpunkt in beiden Betätigungsrichtungen des Schalters
wirksam ist, so dass also sowohl beim Einschalten wie auch beim
Ausschalten eine entsprechende Information abfragbar ist.
Bei dieser Ausgestaltung der Vorrichtung erweist es sich als
vorteilhaft, dass eine ungewollte Sprachausgabe der Information
weitgehend vermieden werden kann, weil lediglich ein - auch
versehentliches - Berühren des Bedienelements noch nicht
ausreicht, um die Sprachausgabe zu veranlassen.
Bei der Ausgestaltung einer Vorrichtung zur Durchführung einer
der vorgenannten Verfahren gemäß Anspruch 6 ist das
Bedienelement derart ausgebildet, dass kapazitiv oder resisitiv
eine Berührung des Bedienelements erkennbar ist.
Dadurch kann vorteilhaft das Bedienelement einfacher
ausgebildet sein, weil lediglich - beispielsweise durch eine
Folie - erkennbar sein muss, ob das Bedienelement berührt wird.
Gegebenenfalls müssen mehrere dieser Folien vorhanden sein,
wenn mit dem Bedienelement mehrere Funktionen einstellbar sind.
Weiterhin ist es bei den vorgenannten Ansprüchen auch möglich,
nicht nur die Funktion anzusagen, die mit dem Bedienelement
einstellbar ist sondern im Rahmen der Informationsausgabe auch
eine Information über den momentan eingestellten Zustand
auszugeben. Dazu können beispielsweise auch mehrere
Bedienelemente zu einer Gruppe zusammengefasst werden, wie dies
beispielsweise bei den Stationswahltasten eines Radiogerätes
sinnvoll ist. Als Information über den momentan eingestellten
Zustand erfolgt dann eine Ansage des derzeit eingestellten
Senders. Als Information über die einstellbare Funktion erfolgt
dann eine Information, welcher Sender mit der gerade berührten
bzw. mit geringer Kraft betätigten Taste einstellbar ist.
In Kenntnis der Erfindung läßt sich feststellen, dass diese
nicht nur für den Einsatz in Kraftfahrzeugen geeignet ist, um
eine Ablenkung des Fahrzeugführer vom Verkehrsgeschehen beim
Suchen schaltbarer Funktionen zu vermeiden, sondern ebenso bei
anderen Anwendungen wie beispielsweise der Benutzerführung von
Sehbehinderten oder Blinden an Verkaufsautomaten, der Steuerung
von Automatisierungssystemen oder ähnlichem.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
näher dargestellt. Es zeigt dabei im einzelnen:
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung des Verfahrens
Fig. 2 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Bedienelements und
Fig. 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Bedienelements.
Fig. 1 zeigt eine Prinzipdarstellung des Verfahrens. Wenn zum
Zeitpunkt t0 das Bedienelement berührt wird, erfolgt keine
darauf beruhende Informationsausgabe bis zum Zeitpunkt t1. Die
Zeitdauer vom Zeitpunkt t0 bis zum Zeitpunkt t1 stellt also
einen Zeitschwellwert dar.
Wenn nach der festgestellten Berührung des Bedienelements zum
Zeitpunkt t0 das Bedienelement bis zum Zeitpunkt t1 betätigt
wurde (Level 2), wird die entsprechende Funktion eingestellt,
ohne dass eine Informationsausgabe erfolgt.
Wenn das Bedienelement vom Zeitpunkt t0 bis zum Zeitpunkt t1
und darüber hinaus berührt wurde (Level 1), erfolgt eine
Informationsausgabe über die mit dem Bedienelement einstellbare
Funktion als Sprachausgabe.
Wenn das Bedienelement dann nach dem Zeitpunkt t1 losgelassen
wird, wird die Informationsausgabe vollständig abgeschlossen.
Wenn das Bedienelement nach dem Zeitpunkt t1 betätigt wird,
kann die Informationsausgabe abgebrochen oder ebenfalls
vollständig abgeschlossen werden.
Wenn das Bedienelement nach der Sprachausgabe losgelassen
wurde, ohne dass eine Betätigung erfolgte, wird eine erneute
Informationsausgabe für eine bestimmte Zeitschwelle
unterbunden.
Fig. 2 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines
Bedienelements 201, bei dem das im Zusammenhang mit der Fig. 1
beschriebene "Berühren" durch ein Betätigen mit einer
geringeren Kraft realisiert ist. Diese Betätigung mit der
geringeren Kraft erfolgt bis zu einem ersten Druckpunkt des
Bedienelements. Dieser erste Druckpunkt ist in dem gezeigten
Ausführungsbeispiel definiert, indem bis zu diesem ersten
Druckpunkt das Bedienelement 201 entgegen einer Federkraft 202
betätigt werden muss. Ein Betätigen des Bedienelements mit
einer größeren Kraft zur Einstellung der Funktion erfolgt über
diesen ersten Druckpunkt hinaus. In der Prinzipdarstellung der
Fig. 2 ist dieser erste Druckpunkt durch das zusätzliche
Angreifen der Federkraft 203 dargestellt. Die Betätigung bis
zum ersten Druckpunkt bzw. über diesen ersten Druckpunkt hinaus
kann durch das Schließen der entsprechenden Kontakte erkannt
werden.
Fig. 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Bedienelements 301. Dort ist eine Schicht 302
zu sehen, die in das Bedienelement 301 eingebracht ist und mit
der beispielsweise kapazitiv oder resistiv erkannt werden kann,
ob das Bedienelement 301 berührt wird.
Wenn eines der Bedienelemente 201 oder 301 mehrere
Betätigungsmöglichkeiten aufweist, müssen entsprechend die
Berührungen oder Betätigungen mit der geringeren Kraft
unterschieden werden, um eine entsprechende Informationsausgabe
zu veranlassen.
Zusammengefasst lässt sich die Erfindung also so darstellen,
dass jede Taste bzw. jeder Schalter eine Vorrichtung besitzt,
die erkennt, wenn ein Finger die Taste bzw. den Schalter
berührt. Dies kann wie beschreiben beispielsweise mittels eines
resistiven oder kapazitiven Sensorelements realisiert sein. Bei
Wippschaltern sind jeweils zwei Sensorelemente vorzusehen, bei
einem einfachen Taster oder Schalter genügt ein Element. Das
Berühren des Tasters bzw. des Schalters löst noch nicht dessen
Funktion aus sondern dient lediglich der Decodierung des
Tasters bzw. des Schalters. Eine den Sensorelementen
nachgeschaltete Decodierlogik bewertet die Signale benachbarter
Taster bzw. Schalter so, dass immer maximal ein Taster bzw. ein
Schalter als angewählter Taster oder Schalter an ein
Steuergerät weitergemeldet wird. Dies kann beispielsweise
realisiert werden, indem die Signalpegel verglichen werden und
bei diesem Vergleich der Taster bzw. Schalter ermittelt wird,
der den größten Signalpegel aufweist. Wenn der maximale
Signalpegel sich nicht deutlich genug von Signalpegeln anderer
Taster oder Schalter unterscheidet, kann eine
Informationsausgabe auch ganz unterbleiben, weil dann die
Bedienung duch den Benutzer nicht hinreichend eindeutig war.
Das Steuergerät besitzt einen Sprachdecoder, der für jedes
Bedienelement oder besser gesagt für jede schaltbare Funktion
der Bedienelemente ein Wort oder einen Text gespeichert hat und
diesen nach dem wählbaren Zeitschwellwert über einen
Lautsprecher ausgibt. Der Zeitschwellwert kann beispielweise
0,5 s betragen. Zusätzlich zu der mit dem Bedienelement
einstellbaren Funktion kann auch der momentane Zustand
ausgegeben werden. Handelt es sich um einen Taster, der als
Ein-/Ausschalter verwendet wird, kann die Informationsausgabe
auf die momentan einstellbare Funktion beschränkt werden. Dient
der Taster beispielsweise zur Ein-/Ausschaltung der
Heckscheibe, wird als Informationsausgabe des Tasters bei einer
eingeschalteten Heckscheibe die Information "Heckscheibe
ausschalten" ausgegeben.
Durch den Zeitschwellwert wird erreicht, dass die Sprachausgabe
bei sofortigem Betätigen des Bedienelements, d. h., wenn der
Bediener sich sicher ist, dass die Funktion eingestellt werden
soll, überhaupt nicht aktiviert wird. In diesem Fall ist das
Bedienverhalten der Bedienelemente wie bisher bekannt.
Das Steuergerät kann weitere Eingänge aufweisen, die
beispielsweise eine Ein-/Ausschaltmöglichkeit aufweisen, oder
mit denen der Zeitschwellwert, die Zeitschwelle oder die
Sprachausgabe selbst beispielsweise hinsichtlich der Lautstärke
beeinflussbar sind.
Claims (6)
1. Verfahren zur Anzeige der Funktion eines Bedienelements, die
mittels einer Betätigung des Bedienelements einstellbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass bei einer Berührung (302) des Bedienelements (301) bzw.
bei einer Betätigung des Bedienelements (201) mit einer
geringeren Kraft (202, 203) zumindest dann eine
Informationsausgabe über die Funktion, die mittels einer
Betätigung des Bedienelements (201, 301) einstellbar ist, als
Sprachausgabe erfolgt, wenn die Dauer der Berührung des
Bedienelements bzw. der Betätigung des Bedienelements mit einer
geringeren Kraft länger ist als ein Zeitschwellwert (t0-t1).
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Zeitschwellwert (t0-t1) so eingestellt ist, dass das
Bedienelement (201, 301) innerhalb dieses Zeitschwellwertes
(t0-t1) durchgedrückt werden kann zur Einstellung der
Funktion, die mit dem Bedienelement (201, 301) einstellbar
ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass nach einer Informationsausgabe eine erneute
Informationsausgabe erst nach Ablauf einer Zeitschwelle möglich
ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass bei einer Möglichkeit der Einstellung mehrerer Funktionen
mittels des Bedienelements (201, 301) die Informationsausgabe
der Funktion entspricht, die eingestellt wird, wenn das
Bedienelement (201, 301) entsprechend der Berührung bzw.
Betätigung mit der geringeren Kraft zur Einstellung der
Funktion betätigt wird.
5. Vorrichtung zur Durchführung eines der vorgenannten
Verfahren,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bedienelement (201) derart ausgebildet ist, dass die
Informationsausgabe bei einer Betätigung des Bedienelements mit
einer geringeren Kraft zu einem ersten Druckpunkt des
Betätigungselements erfolgt (202, 203), wobei die entsprechende
Funktion einstellbar ist, wenn das Bedienelement mit einer
größeren Kraft über diesen ersten Druckpunkt hinweg betätigt
wird (203).
6. Vorrichtung zur Durchführung eines der vorgenannten
Verfahren,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bedienelement (301) derart ausgebildet ist, dass
kapazitiv oder resisitiv eine Berührung des Bedienelements
erkennbar ist (302).
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8364 | No opposition during term of opposition | ||
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Owner name: DAIMLERCHRYSLER AG, 70327 STUTTGART, DE |
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