DE19943091C2 - Permanent-Magnetschienenbremse - Google Patents
Permanent-MagnetschienenbremseInfo
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Abstract
Eine Permanent-Magnetschienenbremse weist einen höhenverstellbaren Magnetträger 3 mit einem zugeordneten Permanent-Magnet 9 und an der Unterseite des Magnetträgers 3 eine Bremsfläche 6 und ferner Hubmittel 4 auf, die einerseits am Magnetträger 3 und andererseits an einem Abstützpunkt 1 angreifen. Um bei einfachem Aufbau das Lösen der Permanent-Magnetschienenbremse zu ermöglichen, ist der Permanent-Magnet 9 gegenüber der Bremsfläche 6 höhenverstellbar am Magnetträger 3 gelagert und mit einer steuerbaren Liftvorrichtung 11 gekuppelt, die andererseits mit dem Magnetträger 3 verbunden ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Permanent-Magnetschienenbremse gemäß dem Oberbegriff des
ersten Anspruchs.
Eine bekannte Schienenbremse dieser Art (DE 38 39 683 A1) weist einen höhenverstellbaren
Magnetträger auf, in dem ein gegebenenfalls schaltbarer Permanent-Magnet festgesetzt ist. Der
Magnetträger ist an seiner Oberseite mit der Kolbenstange eines senkrecht wirkenden,
steuerbaren Hubzylinders verbunden, mittels dem der Magnetträger zu einer Schiene aus
magnetesierbaren Material hin und von derselben wieder weg gestellt werden kann. Der
Magnetträger weist dabei magnetische Polschuhe auf, die für den Bremsvorgang auf die
Oberseite der Schiene aufsetzen und dessen Unterseite daher als Bremsfläche ausgebildet ist.
Für die Einleitung eines Bremsvorganges wird der Hubzylinder mit Druckfluid beaufschlagt, so
daß der Magnetträger auf die Stahlschiene aufsetzt, auf der das mit der Magnetschienenbremse
ausgestattete Fahrzeug rollt. In Folge des magnetischen Flusses durch die Polschuhe werden
dieselben auf die Schienenoberfläche aufgepreßt und die dadurch eintretende Reibungskraft zur
Abbremsung des Fahrzeugs genutzt. Zum Lösen des Magnetträgers vom Schienenkopf ist in den
Magnetträger eine druckluftgespeiste, zum Schienenkopf hin offene Rille eingearbeitet, die zur
Einleitung des Bremsvorgangs mit Druckluft beaufschlagt wird. Dadurch bricht das
Magnetgehäuse vom Schienenkopf weg und kann anschließend von einer dem Hubzylinder
zugeordneten mechanischen Feder in seine deaktivierte Ausgangsstellung zurückgenommen
werden. Die Bereitstellung von hochverdichter Luft erfordert einen hohen Maschinenaufwand,
wobei ein Losreißen des am Schienenkopf haftenden Magnetträgers abhängig vom Zustand des
Schienenkopfes Probleme mit sich bringen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, bei einer Permanent-Magnetschienenbremse
Maßnahmen zu treffen, durch welche eine Verbesserung der Funktionsfähigkeit bei geringem
Mittelaufwand erzielt wird.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung durch die kennzeichnenden Merkmale
des ersten Anspruchs.
Bei einer gemäß der Erfindung aufgebauten Permanent-Magnetschienenbremse für Niederflur-
Straßenbahnen ist nicht nur der Magnetträger für sich, sondern auch der Permanent-Magnet an
diesem Magnetträger zusätzlich höhenverstellbar gehalten. Bei gelöster Schienenbremse ist
somit der Magnetträger in einen ausreichenden Abstand oberhalb der für den Bremsvorgang
herangezogenen Stahlschiene gestellt und zusätzlich der Magnet in seine obere Höhenlage
gezogen, so daß eine vernachlässigbare magnetische Wirkung vom Permanent-Magnet auf die
Schiene ausgeübt wird. Für die Auslösung eines Bremsvorganges braucht dann lediglich der
Permanent-Magnet aus seiner oberen Endstellung entriegelt zu werden, so daß er sich z. B.
durch sein Eigengewicht nach unten bewegt. Wenn dann der Magnetträger lediglich an
elastischen Federelementen beispielsweise an einem Drehgestellrahmen oder einem
Wagenkasten eines Schienenfahrzeugs angehängt ist, dann muß nur die vom Permanent-Magnet
auf die Schiene ausgeübte Zugkraft größer sein als die von den Federelementen ausgeübte
Gegenkraft. Dann zieht der Permanent-Magnet den Magnetträger mit seiner Bremsfläche auf
den Schienenkopf, wobei sich durch die Verminderung des Abstandes der magnetische Schluß
und damit die Anpreßkraft wesentlich erhöht. Zum Lösen des Magnetträgers vom Schienenkopf
braucht dann lediglich mittels entsprechender Lifteinrichtungen, vorzugsweise mittels
hydraulischer oder pneumatischer Hubzylinder bzw. eines elektromechanischen Linearantriebes
als Aktuator der Permanent-Magnet nach oben soweit vom Schienenkopf weg verstellt zu
werden, bis der magnetische Rückschluß und damit die Anpreßkraft soweit vermindert ist, daß
die am Magnetträger angreifenden Federelemente den Magnetträger in seine Ausgangsstellung
nach oben ziehen können. Werden anstelle oder zur Unterstützung der Federelemente
steuerbare Aktuatoren eingesetzt, dann können dieselben beim Auslösen des Bremsvorganges
gegenüber dem Magnetträger wie die Lifteinrichtung entkoppelt bzw. deaktiviert werden, so daß
die Bremswirkung sehr schnell eintritt. Zum Lösen wird dann wieder zuerst der Permanent-
Magnet am Magnetträger angehoben und danach bei wesentlich verminderter Bremskraft
mittels der Aktuatoren oder Federn der Magnetträger in seine Ausgangsstellung zurückbewegt.
Der Magnetträger ist vorzugsweise in einer Schiebeführung mit senkrechter Verstellachse
geführt, so daß die beim Bremsvorgang auftretenden Vertikalkräfte auf das abzubremsende
Fahrzeug übertragen werden. Als Lifteinrichtung für den Permanent-Magnet eignen sich
vorzugsweise steuerbare hydraulische, pneumatische oder elektromechanische Hubzylinder,
deren Zylindergehäuse am Magnetträger und deren Zylinderstange mit dem Permanent-
Magneten verbunden sind. Die Achse des oder der Hubzylinder steht dabei ebenfalls senkrecht
zur Bremsfläche des insbesondere aus nichtmagnetischen oder gegebenenfalls
weichmagnetischen Material bestehenden Magnetträgers. Dabei ist der Magnetträger
vorzugsweise als geschlossenes Gehäuse mit einem Hohlraum ausgebildet, in welchem der
Permanent-Magnet höhenverstellbar geführt ist. Es kann dann keine Störung durch
Verschmutzung und dergleichen eintreten. Der oder die Hubzylinder/Aktuatoren für die
Betätigung des Permanent-Magneten kann/können dabei auf der Oberseite oder auch innerhalb
des Magnetträgergehäuses festgesetzt sein. Bei Deaktivieren der Lifteinrichtung wird die
Magnetbremse aktiviert. Durch Verwendung einer solchen Permanent-Magnetschienenbremse
bei Niederflur-Straßenbahnen können die sonst notwendigen Federspeicher für
Schienenbremsen entfallen und so Platz gespart werden, da bei derartigen Fahrzeugen die
räumlichen Gegebenheiten sehr beengt sind und der Niederflur-Bauweise entgegenstehen.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand der Prinzipskizze eines Ausführungsbeispiels näher
erläutert:
An einen bei 1 angedeuteten, teilweise dargestellten Rahmen eines Drehgestells oder
Wagenkastens einer Niederflur-Straßenbahn ist eine nach unten gerichtete Schiebeführung 2
mit senkrechter Schiebeachse fest angesetzt. In die Schiebeführung 2 ist ein Magnetträger 3
höhenverschieblich eingesetzt. Der Magnetträger 3 ist über elastische Federelemente 4 an den
als Abstützpunkt dienenden Drehgestellrahmen 1 angehängt, wobei die Federelemente 4 den
Magnetträger 3 in einer Hochstellung in Anlage mit Anschlägen 5 halten, welche ortsfest
gegenüber dem Drehgestellrahmen 1 angeordnet sind. Der Magnetträger 3 ist als im
wesentlichen flach quaderförmiges hohles Gehäuse ausgebildet, das an seiner Unterseite mit
einer Bremsfläche 6 versehen ist. Die Bremsfläche 6 kann dabei unmittelbar an der Unterseite
des Magnetträgers 3 ausgebildet sein oder gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel an
einer als Bremsbelag ausgebildeten Verschleißplatte vorgesehen werden. Die Verschleißplatte 7
kann den im Magnetträger 3 gebildeten Hohlraum 8 unmittelbar abschließen. Im Hohlraum 8
des Magnetträgers 3 befindet sich ein Permanent-Magnet 9, der sich parallel zu einer Schiene
10 aus magnetisierbarem Material erstreckt. Dabei ist der Permanent-Magnet 9 innerhalb des
Hohlraums am Magnetträger 3 gegenüber der Bremsfläche 6 höhenverstellbar gelagert. Zur
Höhenverstellung des Permanentmagneten 9 im Magnetträger 3 dient eine Liftvorrichtung, die
vorliegend durch zwei hydraulische oder pneumatische Hubzylinder 11 oder durch
elektromechanische Linearantriebe als Aktuatoren realisiert ist. Diese Aktuatoren werden
vorzugsweise danach ausgewählt, wie die anderen Bremssysteme betätigt werden bzw. welche
Energiequellen an der Niederflur-Straßenbahn zur Verfügung stehen. Auch die vorhandene
Einaburaum ist für die Auswahl relevant. Dabei sind die Zylindergehäuse an einer oberen
Querwand 12 des Magnetträgers 3 festgesetzt und mit ihren senkrecht nach unten gerichteten
Zylinderstangen 13 mit dem waagrecht angeordneten Permanent-Magnet 9 gekuppelt. Der
Magnetträger 3 besteht aus unmagnetischem Material. Dadurch löst sich der Magnet 9 bei einer
Entriegelung der Hubzylinder 11 und fällt auch ohne äußere Krafteinwirkung durch sein
Eigengewicht nach unten zur Bremsfläche 6 bzw. zur Schiene 10 hin. Auch die Bremsfläche 6
bzw. der Bremsbelag 7 besteht aus unmagnetischem Material, um den erforderlichen
magnetischen Fluß zwischen dem Permanent-Magneten 9 und der Schiene 10 im Bremsfall
nicht zu stören. Wird der Bremsbelag 7 und/oder der Magnetträger 3 aus magnetisierbarem
Material hergestellt, muß darin eine magnetische Unterbrechung in Richtung des kürzesten
magnetischen Flusses vorgesehen werden, so daß magnetische Polschuhe gebildet werden, die
den Magnetpolen des Permanent-Magneten 9 zugeordnet sind.
In der Figur ist die Permanent-Magnetschienenbremse im gelösten Zustand dargestellt. Zur
Auslösung eines Bremsvorganges brauchen lediglich die Hubzylinder 11 der Liftvorrichtung
deaktiviert bzw. entsperrt zu werden, so daß der Permanent-Magnet 9 aus seiner dargestellten
Hochstellung nach unten zur Bremsfläche 6 hin fällt und durch seine magnetische
Anziehungskraft gegenüber der Schiene 10 den Magnetträger 3 gegen die Kraft der als
Hubmittel wirkenden Federelemente 4 zur Schiene 10 hinzieht. Dadurch kommt die Bremsfläche
6 auf dem Kopf der Schiene 10 zur Auflage und wird durch die magnetische Kraft des
Permanent-Magneten auf die Schienenoberkante reibschlüssig aufgepreßt.
Zum Lösen dieser Bremse braucht dann lediglich die Lifteinrichtung mit den Hubzylindern 11
aktiviert zu werden, so daß die Hubzylinder 11 über ihre Zylinderstangen 13 den Permanent-
Magnet 9 unter Vergrößerung des Luftspalts nach oben anheben. Das Anheben erfolgt dabei
zumindest so weit, bis die vom Permanent-Magneten 9 auf die Schiene 10 ausgeübte
Anziehungskraft geringer als die Rückstellkraft der Federelemente 4 ist, welche dann den
Magnetträger zusammen mit dem Permanent-Magnet 9 nach oben in seine Ausgangsposition
bzw. Hochstellung und damit in Anlage mit den Anschlägen 5 stellen. Andernfalls können anstatt
oder zur Unterstützung der Federelemente 4 auch steuerbare Hubaktuatoren angewandt
werden.
Bei diesem Aufbau werden die insbesondere für den Lösevorgang der Bremse erforderlichen
hohen Kräfte vom Magnetträger 3 aufgenommen. Dadurch kann die Anordnung insgesamt
kompakt aufgebaut werden und eignet sich vorzugsweise für die Anwendung in Straßenbahnen
und dergleichen leichten Schienenfahrzeugen. Der Drehgestellrahmen 1 oder ersatzweise auch
der Wagenkasten eines Schienenfahrzeugs braucht dann nicht für die funktionelle
Zusammenarbeit beim Lösevorgang bereit zu stehen. Es entfallen auch besondere
Federspeicher zur Betätigung sonst vorhandener Schienenbremsen. Besonders in Niederflur-
Straßenbahnen wird dadurch Einbauraum gewonnen, der die Niederflur-Bauweise begünstigt.
Claims (7)
1. Permanent-Magnetschienenbremse, die einen durch Hubmittel höhenverstellbaren
Magnetträger mit einem zugeordneten Permanentmagnet und an der Unterseite des
Magnetträgers eine Bremsfläche aufweist, wobei die Hubmittel einerseits am Magnetträger und
andererseits an einem dem gegenüber ortsfesten Abstützpunkt angreifen, dadurch
gekennzeichnet, daß der Permanent-Magnet (9) gegenüber der Bremsfläche (6) höhenverstellbar
am Magnetträger (3) gelagert und mit einer steuerbaren Liftvorrichtung gekuppelt ist, die am
Magnetträger (3) angeordnet ist.
2. Permanent-Magnetschienenbremse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Magnetträger (3) in einer Schiebeführung (2) mit senkrechter Verstellachse höhenverstellbar
geführt ist.
3. Permanent-Magnetschienenbremse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die dem Magnetträger (3) zugeordneten Hubmittel elastische Federelemente (4) sind und daß
der Magnetträger (3) gegen die Kraft der Federelemente (4) nach unten verstellbar ist.
4. Permanent-Magnetschienenbremse nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Liftvorrichtung wenigstens einen längenveränderbaren, steuerbaren
Aktuator (11) aufweist, der einerseits mit dem Permanent-Magnet (9) und andererseits mit dem
Magnetträger (3) verbunden ist.
5. Permanent-Magnetschienenbremse nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Magnetträger (3) ein geschlossenes Gehäuse mit einem Hohlraum (8)
aufweist, in welchem der Permanent-Magnet (9) höhenverstellbar gehalten und an dessen
Unterseite die Bremsfläche (6) angeordnet ist.
6. Permanent-Magnetschienenbremse nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Hubzylinder (11) mit der Oberseite (12) des Gehäuses des Magnetträgers (3) verbunden und
seine Zylinderstange (13) mit dem Permanent-Magnet (9) gekuppelt ist.
7. Verwendung einer Permanent-Magnetschienenbremse in einer Niederflur-Straßenbahn.
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