DE19938304C2 - Vorrichtung zum Verbinden von insbesondere rohrförmigen elektrischen Leitern eines Energieübertragungssystems - Google Patents
Vorrichtung zum Verbinden von insbesondere rohrförmigen elektrischen Leitern eines EnergieübertragungssystemsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden von insbesondere
rohrförmigen elektrischen Leitern eines Energieübertragungssystems gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Solche Vorrichtungen sind
beispielsweise bei Energieübertragungssystemen mit Spannungen bis
480 kV und mehr und/oder Dauerströmen bis 5 kA und mehr einsetzbar.
Verbindungsvorrichtungen für rohrförmige Leiter sind beispielsweise aus
der DE 296 14 714 U1 bekannt. Dabei trägt eine an dem zu verbindenden
rohrförmigen Leiter angeschweißte Kontaktelektrode ein Kontaktsystem,
das mit einem Rohrstutzen elektrisch verbindbar und im verbundenen
Zustand demgegenüber axial verschiebbar ist. Der Rohrstutzen ist mit
einem Endstück der Anschlußeinrichtung verschweißt, das mit einer
weiteren, dem nachfolgenden Leiter zugeordneten Anschlußeinrichtung
verschraubbar ist.
Die elektrische Verbindung zwischen dem rohrförmigen Innenleiter und
dem Rohrstutzen erfolgt in der Art eines Steckverbinders unter Verwendung
von Lamellenkontakten, beispielsweise in Form eines
Kontaktlamellenbandes, wie aus der DE 296 05 539 U1 bekannt.
Aus der DE 196 16 179 C1 ist ein Kuppelkontakt für rohrförmige Innenleiter
einer gasisolierten Hochspannungsanlage bekannt, bei dem kugelförmige
Kontaktkörper mit Kontaktlamellenbändern elektrisch mit dem
Anschlußstück verbunden sind.
Aufgrund der Verwendung von Lamellenkontakten sind sowohl bei der
Herstellung als auch bei der Montage der Anschlußeinrichtung hohe
Maßhaltigkeit und Sorgfalt zu gewährleisten. Insbesondere besteht die
Gefahr, daß bei der Montage eine Überbeanspruchung des Kontaktssystems
erfolgt, die eine nachhaltige negative Beeinträchtigung der Federwirkung
des elektrischen Kontakts zur Folge hat. Außerdem erhöhen
die erforderlichen Schweißverbindungen den Montageaufwand.
Aus der DE-GM 74 15 129 ist eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 bekannt. Die darin offenbarten Kontaktelemente sind aus
tangential zum Anschlußstück liegenden starren Kontaktfingern gebildet,
die derart unter der Wirkung einer radial angeordneten Schraubenfeder
stehen, daß ihre einen Enden an dem Anschlußstück und ihre anderen
Enden an den jeweiligen Leiter angepreßt werden. Dadurch wird je
Verbindung ein einziger punkt- oder linienförmiger Kontakt bereitgestellt,
der eine entsprechende Stromtragfähigkeit aufweisen muß.
Die US 4,721,829 zeigt eine Vorrichtung, bei der die elektrische
Verbindung zwischen einem Leiter und einem Anschlußstück durch in
axiale Richtung federkraftbelastete Kontaktfinger bereitgestellt wird,
die zwischen einer von einer am Leiter angeschweißten Kontaktmuffe
ausgebildeten Schulter und einem axial beabstandeten Haltering
eingespannt sind.
Aus der DE 87 15 620 U1 und aus Richter, O. und Voss, R. v.:
Bauelemente der Feinmechanik, F. Kozer (Hrsg.), VEB-Verlag Technik,
Berlin 1959,8. Aufl., Seite 76 ist ein lösbares Keilverbinden von Rohren
bekannt.
Der Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, eine
Verbindungsvorrichtung bereitzustellen, die die Nachteile des Standes der
Technik überwindet, insbesondere die mit geringerem Aufwand herstellbar
und montierbar ist und dennoch eine verbesserte Kontaktsicherheit und
erhöhte Stromtragfähigkeit gewährleistet.
Das Problem ist durch die im Anspruch 1 bestimmte Vorrichtung gelöst.
Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind in den Unteransprüchen
bestimmt.
Dadurch, daß das Kontaktsystem einen ersten Kraftspeicher, insbesondere
eine im wesentlichen ringförmige und in radialer und/oder tangentialer
Richtung elastisch verformbare Feder, und ein zwischen diesem und dem
Anschlußstück angeordnetes und elektrisch leitfähiges Kontaktelement,
nämlich eine axial geschlitzte Kontakthülse, aufweist, ist bei einfacher und
dadurch kostengünstiger Herstellung und Montage ein dauerhaft
zuverlässiger elektrischer Kontakt gewährleistet. Vorzugsweise weist
das Kontaktsystem mindestens zwei axial versetzte, insbesondere
hintereinander, angeordnete erste Kraftspeicher auf. Dadurch ist
die Kontaktsicherheit und Robustheit weiter verbessert. Das Kontaktelement
umfaßt das Anschlußstück vorzugsweise in der Art einer Spange und weist
eine Kraftspeicherwirkung auf, d. h. ist federnd verformbar.
Weiter vorzugsweise ist der erste Kraftspeicher durch eine Kontaktring-
Schraubenfeder gebildet. Dadurch ist auch mit größeren Toleranzen
betreffend die Übereinstimmung der Abmessungen des Kontaktsystems und
des Leiters ein dauerhaft zuverlässiger elektrischer Kontakt gewährleistet.
Solche Kontaktring-Schraubenfedern sind beispielsweise aus dem Katalog
GDM3M "Kontaktfedern Konstruktionshandbuch" der BAL SEAL
ENGINEERUNG BV, Rhijnspoorplein 26 in NL-1018 TX Amsterdam
bekannt. Vorzugsweise bestehen diese Kontaktring-Schraubenfedern aus
Kupfer mit einem Anteil Beryllium und sind an der Oberfläche versilbert
mit einer Schichtdicke von beispielsweise 30 µm. Die Enden der
Schraubenfedern sind verschweißt. Besonders vorteilhaft sind sogenannte
radiale Kontaktring-Schraubenfedern mit einem großen Federweg in radialer
Richtung bezogen auf den von der Feder gebildeten Ring. Über
die Kontaktring-Schraubenfeder fließt der elektrische Strom vom bzw. zum
Anschlußstück.
Durch das zwischen dem Kraftspeicher und dem Anschlußstück
angeordnete und elektrisch leitende Kontaktelement ist insbesondere auch
die Montage von Anschlußstück und Leiter vereinfacht. Das Kontaktelement
kann dabei aus einem an der Oberfläche vorzugsweise versilberten
Kupferrohr bestehen, das einen vorzugsweise durchgehenden axialen
Schlitz aufweist, oder kann durch Formen eines vorzugsweise versilberten
Kupferbandes zu einer federnden Spange gebildet sein. Das Kontaktelement
schützt den Kraftspeicher vor mechanischer Beanspruchung und
Beschädigung, insbesondere bei der Montage von Anschlußstück und
Leiter, aber auch beim insbesondere thermisch bedingten axialen
Verschieben des Leiters gegenüber dem Anschlußstück im verbundenen
Zustand. Das Kontaktsystem ist vorzugsweise an einer mit dem Leiter
verbindbaren Kontaktelektrode festlegbar und auf das Anschlußstück
aufschiebbar, kann jedoch alternativ dazu auch an dem Anschlußstück
festlegbar und auf den Leiter aufschiebbar sein. Alle der elektrischen
Verbindung dienenden Flächen der Vorrichtung sind vorzugsweise
versilbert, um die Kontakteigenschaften zu verbessern.
Dadurch, daß das Kontaktsystem einen weiteren Kraftspeicher für eine
Fremdfederung des Kontaktelements aufweist, insbesondere einen im
wesentlichen eine Kraft in Tangentialrichtung auf das Kontaktelement oder
eine Kraft auf den ersten Kraftspeicher ausübenden Wellensicherungs- oder
Seegerring, ist die Zuverlässigkeit des elektrischen Kontakts insbesondere
bei einer axialen Verschiebung des Leiters in Bezug auf das Anschlußstück
weiter erhöht. Die Fremdfeder greift vorzugsweise an im wesentlichen
radial ausgerichteten Flächen des Kontaktelements an, beispielsweise an
radial abstehenden Nippeln, und übt vorzugsweise keine unmittelbare Kraft
in radialer Richtung auf das Kontaktelement aus, sondern bewirkt lediglich
ein festes Umspannen des Anschlußstücks durch das Kontaktelement.
Weiter vorzugsweise ist die Fremdfeder nur an den radial ausgerichteten
Angriffsflächen in Anlage an dem Kontaktelement.
Dadurch, daß das Kontaktelement eine zylindrische Kontaktfläche für den
Kontakt mit dem Anschlußstück aufweist, insbesondere mit einer axialen
Erstreckung zwischen 0,2 und 10 mm, vorzugsweise etwa 2 mm, an
die sich in axialer Richtung mindestens ein konischer Abschnitt anschließt,
ist der elektrische Kontakt, insbesondere dessen Position und Fläche
definiert. Es können auch mehrere im wesentlichen zylindrische
Kontaktflächen axial und/oder umfänglich hintereinander vorgesehen sein.
Durch die konischen Abschnitte ist die Montage mit dem Anschlußstück
weiter vereinfacht. Vorzugsweise wird die axiale Position der zylindrischen
Kontaktfläche innerhalb des Kontaktelements bzw. des Kontaktsystems so
gewählt, insbesondere von dem Kraftspeicher axial beabstandet gewählt,
daß der zu übertragende Strom ein Stück weit in axialer Richtung über
das Kontaktelement fließt.
Dadurch, daß das Kontaktsystem schwenkbar in einer Lagerschale gelagert
ist, ist die Montage insbesondere dann vereinfacht, wenn die miteinander
zu verbindenden Leiter bzw. das Anschlußstück und der mit diesem zu
verbindende Leiter nicht exakt koaxial ausgerichtet sind. Die Lagerschale ist
vorzugsweise einstückig von der am Leiter oder alternativ am
Anschlußstück festlegbaren Kontaktelektrode gebildet. Durch den Anschlag
für die Schwenkbewegung des Kontaktelements, der beispielsweise durch
das Zusammenwirken bzw. Führen der Fremdfederung mit bzw. in einer
Ringnut der Kontaktelektrode bereitgestellt werden kann, ist die Montage
weiter vereinfacht.
Dadurch, daß der erste Kraftspeicher durch zwei Halteringe, vorzugsweise
aus Kunststoff, in der Lagerschale gehalten ist, von denen einer durch ein an
ihm anliegendes und mit der Kontaktelektrode beispielsweise verschweiß-,
verlöt-, verkleb-, verpreß- oder verstemmbaren Fixiermittel, vorzugsweise
aus Aluminium, insbesondere eloxiert, oder Messing, fixiert ist, ist die
Montage des Kontaktsystems und damit der Vorrichtung vereinfacht.
Beispielsweise kann die Kontaktelektrode auf das Anschlußstück
aufgeschoben werden und anschließend das Kontaktsystem eingesetzt
werden. Durch die Verwendung von zwei axial voneinander beabstandeten
und den ersten Kraftspeicher axial einschließenden Halteringen ist der erste
Kraftspeicher in der Lagerschale mechanisch und gegen Verunreinigungen
geschützt untergebracht. Die beiden Halteringe weisen dabei auf den
einander zugeordneten Stirnflächen ringförmige Absätze auf, mittels derer
sie in Anlage mit dem Kontaktelement und durch dieses beabstandet sind.
Dadurch ist eine axiale Beanspruchung des ersten Kraftspeichers bei der
Montage und beim Betrieb des Kontaktsystems verringert. Die beiden
Halteringe sind in Anlage an dem Anschlußstück und verbessern
die Gleiteigenschaften des Kontaktsystems auf dem Anschlußstück.
Dadurch, daß das Fixiermittel hinsichtlich seiner axialen Position durch
eine Fremdsicherung, insbesondere durch einen in eine Ringnut
eingelegten Federring, gesichert ist, ist die Zuverlässigkeit des Kontakts und
die Robustheit bei der Montage weiter erhöht.
Die Kontaktelektrode ist auf das Anschlußstück aufschiebbar und nimmt
dieses buchsenartig auf, wodurch die Montage weiter vereinfacht ist.
Im Überlappungsbereich von Leiter und Anschlußstück kann
die Kontaktelektrode den Leiter außen umgreifen oder zwischen dem Leiter
und dem Anschlußstück angeordnet sein. Alternativ dazu kann
die Kontaktelektrode mit dem Kontaktsystem steckerartig in das
Anschlußstück einschiebbar sein.
Dadurch, daß die Kontaktelektrode an ihrem vom Kontaktsystem entfernten
Abschnitt mit dem Leiter verbindbar, insbesondere verschweißbar, ist und
zwischen dem Kontaktsystem und der Verbindung zum Leiter einen
Abschnitt mit einem erhöhten Wärmewiderstand aufweist, insbesondere
einen Abschnitt mit einer die Querschnittsfläche reduzierenden Ringnut, ist
die Wärmeübertragung auf das Kontaktsystem beim Verbinden,
insbesondere Verschweißen, von Kontaktelektrode und Leiter herabgesetzt
und damit die Temperaturbelastung des Kontaktsystems reduziert.
Dadurch, daß das Anschlußstück an seinem dem Leiter zugewandten Ende
mehrfach, vorzugsweise zweifach, gestuft konisch ist, insbesondere eine
endseitige Wölbung oder einen im wesentlichen ringförmigen Wulst mit
axial anschließender Einschnürung aufweist, ist das Aufschieben des
Kontaktsystems weiter vereinfacht. Durch den ersten, endseitigen Konus
bzw. durch den Wulst erfolgt beim Aufschieben eine Vor-Ausrichtung des
Kontaktsystems auf die Achse des Anschlußstücks. Ein sich daran
anschließender zweiter Konus bzw. die an eine Einschnürung
anschließende Aufweitung bis auf den Nenndurchmesser des
Anschlußstücks gewährleistet die vollständige koaxiale Ausrichtung der
Achsen des Kontaktsystems und des Anschlußstücks.
Dadurch, daß die Anschlußeinrichtung ein mit dem Anschlußstück
verbindbares, insbesondere verpreßbares, Endstück aufweist, das eine
konische Aufnahme aufweist, in die das Anschlußstück mit seinem dem
Leiter abgewandten und ebenfalls konischen Endabschnitt einsetzbar ist,
insbesondere einpreßbar, ist die Herstellung und Montage der Vorrichtung
weiter vereinfacht. Soweit das Endstück mit dem Anschlußstück verpreßbar
ist, entfällt eine Schweißverbindung zwischen diesen Elementen.
Die Preßverbindung kann mit einfachen Werkzeugen hergestellt werden.
Durch die konische Ausbildung mit einem Winkel zwischen 0,2 und 3° in
Bezug auf die Längsachse, insbesondere 1°, ist eine dauerhaft zuverlässige
Preßverbindung gewährleistet.
Dadurch, daß mindestens eine der einander zugewandten konischen
Flächen im wesentlichen ringförmige Nuten aufweist, die in einem
Querschnitt durch die Längsachse vorzugsweise sägezahnförmig sind und
jedenfalls Ringkanten ausbilden, kommt es beim Verpressen zu einem
Verkeilen und dadurch zu einer dauerhaft mechanisch festen Verbindung.
Darüber hinaus ergeben sich eine Vielzahl von ringförmigen elektrischen
Kontakten, die den Übergangswiderstand herabsetzen.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
Fig. 2 zeigt einen Ausschnitt der Vorrichtung der Fig. 1,
Fig. 3A zeigt eine Kontaktring-Schraubenfeder in der Draufsicht,
Fig. 3B zeigt eine Kontaktring-Schraubenfeder in der Seitenansicht,
Fig. 4 zeigt eine zweite Ausführungsform,
Fig. 5 zeigt eine dritte Ausführungsform,
Fig. 6 zeigt einen Schnitt VI-VI in der Fig. 5,
Fig. 7 zeigt eine vierte Ausführungsform und
Fig. 8 zeigt eine fünfte Ausführungsform.
Die Fig. 1 zeigt teilweise im Längsschnitt eine erfindungsgemäße
Vorrichtung 1 zum Verbinden von zwei rohrförmigen elektrischen Leitern
2, 2a eines Energieübertragungssystems mittels endseitig an jedem der
beiden Leiter 2, 2a angeordneten Anschlußeinrichtungen 40, 40a,
die jeweils ein Anschlußstück in Form eines Rohrstutzens 41 umfassen,
der über ein Kontaktsystem 60 mit dem Leiter 2 elektrisch verbindbar ist.
Im verbundenen Zustand ist der Leiter 2 gegenüber dem Anschlußstück 41
axial in Richtung des Doppelpfeils 10 verschiebbar. Die miteinander zu
verbindenden Leiter 2, 2a sind im wesentlichen auf die gemeinsame Achse
50 ausgerichtet, die vorzugsweise eine Symmetrieachse für die gesamte
Vorrichtung bildet. Koaxial zum Leiter 2 ist ein ebenfalls rohrförmiger
Außenleiter 12 angeordnet, wobei der Abstand zwischen Leiter 2 und
Außenleiter 12 in der Fig. 1 nicht maßstabsgetreu ist. Typische Werte für
die Durchmesser des Leiters 2 und des Außenleiters 12 liegen
beispielsweise bei 180 mm bzw. 500 mm. Das von dem Außenleiter 12
und dem Leiter 2 eingeschlossene Volumen ist vorzugsweise mit einem
Isoliergas gefüllt, beispielsweise mit N2 und/oder SF6, bei einem gegenüber
der Umgebung erhöhten Druck, beispielsweise von 6 Bar.
Die Anschlußeinrichtung 40 weist weiterhin ein Endstück 42 mit einer
konisch ausgebildeten buchsenförmigen Aufnahme 43 für
das Anschlußstück in Form eines Rohrstutzens 41 auf. Der Konus ist
vorzugsweise durch Ausdrehen herstellbar. Der Rohrstutzen 41 weist an
seinem dem Endstück 42 zugewandten Ende ebenfalls einen Konus auf,
insbesondere einen Außenkonus, der auf seiner dem Endstück 42
zugewandten Fläche ringförmige und im dargestellten Längsschnitt im
wesentlichen dreieckförmige und insbesondere sägezahnförmige Nuten 44
aufweist. Die Kontur des Außenkonus, die vorzugsweise durch Abdrehen
herstellbar ist, wobei eine oberflächliche Silberschicht gegebenenfalls
entfernbar ist, weist im dargestellten Querschnitt ebenfalls eine
Sägezahnform auf. Der vom Konus mit der Achse 50 eingeschlossene
Winkel beträgt im vorliegenden Beispiel etwa 1°, wobei sich die Konen des
Endstücks 42 und des Rohrstutzens 41 hinsichtlich ihres Winkels im
wesentlichen entsprechen.
Das Endstück 42 ist mit einer (nicht dargestellten) Stirnfläche in Anlage mit
einer (gestrichelt angedeuteten) Schottwand 8, die insbesondere einer
Trennung der zwischen den Leitern 2 bzw. 2a und den Außenleitern 12
bzw. 12a gebildeten Gasräume dient, oder ist alternativ oder ergänzend in
Anlage mit einem die Verbindungsstelle am Außenleiter 12b abstützenden
(nicht dargestellten) Stützisolator, der insbesondere auch zum Zweck der
Feldsteuerung topf- oder schalenförmig ausgebildet sein kann. Die einander
gegenüberliegenden Endstücke 42 und 42a weisen im dargestellten
Ausführungsbeispiel unterschiedliche äußere Konturen auf, die beispielhaft
die Ausgestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Vermeidung von
Feldstärkespitzen darstellen sollen. So ist insbesondere eine Kontur, deren
Krümmung stetig verläuft, d. h. deren Konturkurve eine im mathematischen
Sinn stetige erste Ableitung aufweist, günstig hinsichtlich der Vermeidung
von Feldstärkespitzen. Die Endstücke 42, 42a sind vorzugsweise
rotationssymmetrisch in Bezug auf die gemeinsame Achse 50.
Der Stützisolator bzw. die Schottwand 8 ist Bestandteil eines
Verbindungsstücks, das auch einen Abschnitt 12b für die Verbindung der
Außenrohre 12, 12a aufweist. Diese können mit dem Verbindungsstück
lösbar oder unlösbar verbindbar sein, insbesondere verschweißbar oder
mittels beispielsweise nach außen abstehender Flansche verschraubbar
sein.
Die Kontaktelektrode 70 besteht vorzugsweise aus einem
Aluminium/Magnesium/Silicium-haltigen Werkstoff, beispielsweise dem
unter der Bezeichnung F31 bekannten Werkstoff, und
wird bei der Montage von außen auf den Rohrstutzen 41 aufgeschoben.
Um dies zu vereinfachen weist der Rohrstutzen 41 an seinem dem Leiter 2
zugewandten Ende eine zweifach gestufte Wölbung bzw. einen Wulst 47
auf, dessen Durchmesser am Ende des Rohrstutzens 41 kleiner ist als der
Durchmesser einer vom Ende zurückversetzten Einschnürung 48. Durch
die endseitige Fase bis zum Wulst 47 ergibt sich bei der Montage eine Vor-
Ausrichtung des Kontaktsystems 60 innerhalb des Schwenkbereichs der
Lagerschale 62. Diese Vor-Ausrichtung wird durch die Einschnürung 48
stabilisiert und im weiteren Verlauf der Aufweitung bis auf den
Nenndurchmesser des Rohrstutzens 41 erfolgt die abschließende koaxiale
Ausrichtung von Kontaktsystem 60 und Rohrstutzen 41.
Die Fig. 2 zeigt einen vergrößert dargestellten Ausschnitt der in der Fig. 1
dargestellten Vorrichtung. Das Kontaktsystem 60 weist zwei axial
hintereinander angeordnete Kontaktring-Schraubenfedern 61 auf, die in
einer Lagerschale 62 einer endseitig an dem Leiter 2 festlegbaren
Kontaktelektrode 70 durch zwei Halteringe 63 gehalten sind, von denen
einer durch einen ihn umgreifenden Stützring 64 in der Lagerschale 62
festgelegt ist. Die Lagerschale 62 nimmt insbesondere Radialkräfte auf. Die
Kontaktring-Schraubenfedern 61 kontaktieren die Kontaktelektrode 70
direkt. Der Stützring 64 besteht vorzugsweise aus Aluminium, insbesondere
eloxiertem Aluminium. Die beiden Halteringe 63 sind durch das zwischen
den Kontaktring-Schraubenfedern 61 und dem Rohrstutzen 41 angeordnete
und elektrisch leitende Kontaktelement in Form einer axial durchgehend
geschlitzten Kontakthülse 65 beabstandet. Die Kontakthülse 65 wird dabei
von den sich an der Kontaktelektrode 70 abstützenden Kontaktring-
Schraubenfedern 61 in kontaktierender Anlage an dem Rohrstutzen 41
gehalten. Im unmontierten Zustand weist die Kontakthülse 65 in ihrem
unverspannten Zustand einen gegenüber dem Außendurchmesser des
Rohrstutzens 41 geringeren Durchmesser auf und wird bei der Montage
elastisch gespreizt. Dadurch ist die Kontakthülse 65 in vorgespannter
Anlage an dem Rohrstutzen 41 und gleitet zusammen mit den Halteringen
63 beim axialen Verschieben auf dem Rohrstutzen 41.
Die Fig. 3A zeigt eine insbesondere in radialer Richtung federnde
Kontaktring-Schraubenfeder 61 in der Draufsicht und die Fig. 3B zeigt diese
in der Seitenansicht. Der Innendurchmesser 61a ist im unverspannten
Zustand im wesentlichen gleich dem Außendurchmesser der Kontakthülse
65. Die Federenden 61b, 61c sind miteinander verbunden, insbesondere
verschweißt. Die Oberfläche der Kontaktring-Schraubenfeder 61 ist
vorzugsweise versilbert.
Die Fig. 4 zeigt einen Längsschnitt durch eine zweite Ausführungsform der
Kontaktelektrode 170 und des Kontaktsystems. Die beiden Halteringe 163a,
163b weisen jeweils auf ihrer dem (nicht dargestellten) Rohrstutzen
zugewandten Fläche einen ringförmigen Absatz auf, an dem
die Kontakthülse 165 radial und insbesondere axial in Anlage ist.
Die Kontakthülse 165 bildet auf ihrer radial inneren Umfangsfläche zwei
sich zu dem jeweiligen Ende der Kontakthülse 165 hin öffnende Konen
165a, 165b aus, die von einem eine Kontaktfläche 165c ausbildenden
zylindrischen Abschnitt beabstandet sind, der im Ausführungsbeispiel axial
außermittig angeordnet ist und eine axiale Erstreckung von etwa 2 mm
aufweist. Eine Fremdfederung in Form eines Wellensicherungs- oder
Seegerrings 167 wirkt vorzugsweise nur oder im wesentlichen nur in
umfänglicher bzw. tangentialer Richtung auf die Kontakthülse 165,
beispielsweise auf (nicht dargestellte) radial abstehende Nippel der
Kontakthülse 165, und führt zu einem elastischem aber festem
Umschließen des zu kontaktierenden Anschlußstücks.
Der Wellensicherungs- oder Seegerring 167 ist von der Kontaktfläche 165
axial beabstandet und zwischen dem in der Darstellung unteren Haltering
163b und einem Zwischenring 166 angeordnet, der eine flanschartige
Auskragung ausbildet, die in eine nach innen offene Ringnut der
Kontaktelektrode 170 hineinragt und in Zusammenwirkung mit dieser einen
Anschlag für die Schwenkbewegung des Kontaktsystems bildet. Zwischen
dem Zwischenring 166 und dem in der Darstellung oberen Haltering 163a
sind zwei axial beabstandete Kontaktring-Schraubenfedern 161 angeordnet,
die unterschiedliche Durchmesser aufweisen und jeweils in Anlage mit der
in diesem Bereich gestuften Außenumfangsfläche der Kontakthülse 165
sind. Die beiden Kontaktring-Schraubenfedern 161 sind in axialer Richtung
außermittig in Bezug auf die Kontakthülse 165 und auf die von der
Kontaktelektrode 170 gebildete Lagerschale angeordnet und von einem
vorzugsweise ringförmigen Trennelement 169 beabstandet. Der in der
Darstellung der Fig. 4 untere Haltering 163b wird in der Lagerschale von
einem Stützring 164 fixiert, der in axialer Richtung durch einen Federring
168 fremdgesichert ist, der in der Kontaktelektrode 170 festgelegt ist,
beispielsweise in eine nach innen offene schmale Ringnut der
Kontaktelektrode 170 eingreift. Der untere Haltering 163b bildet eine
teilweise sphärische Außenumfangsfläche aus, die einen größeren
Durchmesser aufweist gegenüber der Lagerschale bzw. der von dem oberen
Haltering 163a ausgebildeten teilweise sphärischen Außenumfangsfläche.
Die Halteringe 163a, 163b, das Zwischenstück 166 und das Trennelement
169 bestehen vorzugsweise aus Kunststoff, wogegen der Stützring 164
vorzugsweise aus eloxiertem Aluminium besteht.
Von dem Kontaktsystem axial beabstandet weist die Kontaktelektrode 170
an ihrem der Verbindung mit dem (nicht dargestellten) Leiter dienendem
Abschnitt eine Ringnut 171 auf, die die Wärmeleitfähigkeit in Richtung auf
das Kontaktsystem und damit die Temperaturbelastung des Kontaktsystems
beim Verbinden von Kontaktelektrode 170 und Leiter, beispielsweise durch
Verschweißen, herabsetzt. Die Ringnut 171 ist im dargestellten
Ausführungsbeispiel nach innen offen, kann aber alternativ auch nach
außen offen sein, oder es können mehrere solcher Ringnuten axial
hintereinander angeordnet sein. Alternativ oder ergänzend zu der Ringnut
171 können auch andersartige und beispielsweise umfänglich nicht
durchgehende Aussparungen vorgesehen sein, die die Wärmeleitfähigkeit
der Kontaktelektrode 170 insbesondere in axialer Richtung herabsetzen.
Die Fig. 5 zeigt einen Ausschnitt eines Längsschnitts durch eine dritte
Ausführungsform der Kontaktelektrode 270 und des Kontaktelements.
Der erste Kraftspeicher ist dabei mit einem ersten vorzugsweise
zylindrischen und rohrförmigen Abschnitt 261d an der Kontaktelektrode
270 festlegbar, beispielsweise mit dieser verpreßbar. Der Abschnitt 261d
und/oder die Kontaktelektrode 270 weisen auf ihren einander zugeordneten
Flächen ringförmige Nuten auf, die beispielsweise eine Sägezahnform
aufweisen, zur Verbesserung der Kontakt- und Stromtrageigenschaften der
Verbindung. Der Abschnitt 261d ragt dabei axial über die Kontaktelektrode
270 hinaus und erlaubt dadurch eine Zentrierung der Kontaktelektrode 270
in Bezug auf den Leiter 202 bei deren Verbindung, beispielsweise mittels
einer im wesentlichen ringförmigen Schweißnaht 272, deren äußere Kontur
so gewählt ist, daß Feldstärkespitzen vermieden sind.
Der erste Kraftspeicher bildet an seinem an den Abschnitt 261d
anschließenden Abschnitt kraftspeichernde Bereiche, insbesondere radial
federnde Zungen, 261 aus, die jeweils mindestens ein Kontaktelement 265
in Anlage an dem Rohrstutzen 241 halten. Das Kontaktelement 265 ist
vorzugsweise einstückig ausgebildet und weist ein gekrümmtes
Kontaktplättchen 265d auf, das in seiner Krümmung an den
Außendurchmesser des Rohrstutzens 241 angepaßt ist, und auf seiner dem
Rohrstutzen 241 zugewandten Fläche zwei axial beabstandete Kontaktstege
265e aufweist, deren axiale Erstreckung beispielsweise 10 mm beträgt. An
das Kontaktplättchen 265d schließt sich vorzugsweise einstückig ein
zumindest teilkugelförmiger Abschnitt 265f an, mit dem das
Kontaktelement 265 in einer konischen Bohrung der federnden Zunge 261
gelagert ist. An den teilkugelförmigen Abschnitt 265f schließt sich
vorzugsweise wiederum einstückig ein zylindrischer Abschnitt 265g an,
der eine axial ausgerichtete Bohrung aufweist, in welche ein
Sicherungselement einsteckbar ist. Vorzugsweise ist das Sicherungselement
durch einen ringförmig gebogenen Kamm 265h gebildet, dessen Zinken
265i in jeweils ein Kontaktelement 265 sichernd eingreifen und der
vorzugsweise aus einem elektrisch isolierenden Kunststoff besteht. Durch
das Zusammenwirken des teilkugelförmigen Abschnitts 265f mit der
konischen Bohrung der federnden Zunge 261 ist das Kontaktelement 265
um alle drei Raumachsen drehbar.
Auf der Innenfläche der Kontaktelektrode 270 ist ein elektrisch isolierendes
und vorzugsweise aus Kunststoff und/oder in Form eines Hartgewebes
bestehendes und ringförmiges Anschlagelement 273 an- oder eingebracht,
welches einen Anschlag für die radiale Bewegung des Kontaktelements 265
und damit auch einen Überlastschutz für die federnde Zunge 261 bildet.
Vorzugsweise weist das Kontaktsystem umfänglich eine Vielzahl von
federnden Zungen 261 und Kontaktelementen 265 auf, wobei
die Längsachse 250 eine Symmetrieachse bilden kann. Aufgrund der
Kröpfung der federnden Zungen 261, durch die der das Kontaktelement
265 aufnehmende Endabschnitt parallel zum Rohrstutzen 241 verläuft, ist
eine ebenfalls parallele Grundausrichtung des Kontaktelements 265
gewährleistet. Die Fig. 6 zeigt den Schnitt entlang VI-VI in der Fig. 5.
Die Fig. 7 zeigt einen Längsschnitt durch eine vierte Ausführungsform der
Kontaktelektrode 370 und des Kontaktelements. Der erste Kraftspeicher
weist wiederum einen rohrförmigen Endabschnitt 361d auf und ist
zwischen einer inneren und einer äußeren Schale 370a, 370b der
Kontaktelektrode 370 aufgenommen. Durch eine Stufe 361e im
rohrförmigen Abschnitt 361d und zugehörige Stufen in der inneren und
äußeren Schale 370a, 370b der Kontaktelektrode 370 sind für die Montage
vorteilhafte Anschläge gebildet. Federnde Zungen 361 sind an ihrem Ende
in Anlage an dem Kontaktelement 365 und halten dieses in Anlage an dem
Rohrstutzen 341. Das Kontaktelement 365 ist beispielsweise durch eine
spangenartig geschlitzte Hülse gebildet, und weist axial zentrisch einen
zylindrischen Abschnitt 365c auf, der die Kontaktfläche bildet, und an den
sich zu beiden Seiten konische Abschnitte 365a, 365b anschließen. Eine
optionale Fremdfeder, beispielsweise in Form eines Wellensicherungs- oder
Seegerrings 367, wirkt unmittelbar auf den ersten Kraftspeicher bzw. auf
die federnden Zungen 361 in radialer Richtung in Bezug auf
die gemeinsame Achse 350. Am rohrförmigen Ende 361d ist der erste
Kraftspeicher über eine Schweißnaht 372 mit dem rohrförmigen Leiter 302
elektrisch und mechanisch verbunden. Bei dieser Ausführungsart ergeben
sich lediglich zwei Übergänge für den zu übertragenden elektrischen
Strom, nämlich zwischen dem Ende der federnden Zunge 361 und dem
Kontaktelement 365 sowie zwischen diesem und dem Rohrstutzen 341.
Die Fig. 8 zeigt einen Längsschnitt durch eine fünfte Ausführungsform der
Kontaktelektrode 470 und des Kontaktsystems. Der erste Kraftspeicher weist
wiederum einen rohrförmigen Abschnitt 461d sowie federnde Zungen 461
auf. Diese sind unter Wirkung einer zusätzlichen Fremdfeder 467 in Anlage
an dem Kontaktelement 465, welches seinerseits in Anlage an dem
Rohrstutzen 441 ist. Das Kontaktelement 465 weist axial im Bereich der
Anlage der federnden Zunge bzw. der Fremdfeder 467 den die zylindrische
Kontaktfläche bildenden Abschnitt 465c auf. Ein ringförmiges
Anschlagelement 473 ist in die federnden Zungen 461 eingelegt und stellt
einen Anschlag für die radiale Bewegung des Kontaktelements 465 und
damit einen Überlastschutz für die federnden Zungen 461 dar.
Claims (15)
1. Vorrichtung zum Verbinden von insbesondere rohrförmigen
elektrischen Leitern (2, 2a; 202; 302) eines
Energieübertragungssystems mittels einer endseitig an mindestens
einem der Leiter (2; 202; 302) angeordneten Anschlußeinrichtung
(40), die ein Anschlußstück, insbesondere einen Rohrstutzen (41; 241;
341; 441), und ein Kontaktsystem (60) aufweist, wobei
das Anschlußstück über das Kontaktsystem (60) mit dem Leiter (2;
202; 302) elektrisch verbindbar ist, und der Leiter (2; 202; 302) und
das Anschlußstück im verbundenen Zustand axial gegeneinander
verschiebbar sind, und wobei das Kontaktsystem (60) einen ersten
Kraftspeicher und ein zwischen diesem und dem Anschlußstück
angeordnetes und elektrisch leitfähiges Kontaktelement aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktelement eine axial
geschlitzte Hülse (65; 165; 265; 365; 465) aufweist, daß die Hülse
(65; 165; 265; 365; 465) das Anschlußstück umspannt, und daß der
erste Kraftspeicher an mehreren umfänglich verteilten Stellen eine
Federkraft auf das Kontaktelement ausübt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste
Kraftspeicher eine im wesentlichen ringförmige und in radialer
Richtung elastisch verformbare Feder aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Kontaktsystem (60) mindestens zwei axial hintereinander
angeordnete erste Kraftspeicher aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der erste Kraftspeicher durch eine Kontaktring-
Schraubenfeder (61; 161) gebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kontaktsystem (60) einen weiteren
Kraftspeicher für eine Fremdfederung des Kontaktelements aufweist,
insbesondere einen im wesentlichen eine Kraft in Tangentialrichtung
auf das Kontaktelement oder eine Kraft auf den ersten Kraftspeicher
ausübenden Wellensicherungs- oder Seegerring (167; 367; 467).
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kontaktelement mindestens eine
zylindrische Kontaktfläche (165c; 365c; 465c) für den Kontakt mit
dem Anschlußstück aufweist, insbesondere mit einer axialen
Erstreckung zwischen 0,2 und 10 mm, vorzugsweise etwa 2 mm, an
die sich in axialer Richtung vorzugsweise mindestens ein konischer
Abschnitt (165a, 165b; 365a, 365b) anschließt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschlußeinrichtung (40) eine endseitig an
dem Leiter (2; 202; 302) festlegbare Kontaktelektrode (70; 170; 270;
370; 470) aufweist, in der das Kontaktsystem (60) mit einem
Schwenkbereich von 0 bis 20°, insbesondere 0 bis 4°, in Bezug auf
die Längsachse (50; 150; 250; 350) des Leiters (2; 202; 302)
schwenkbar gelagert ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kontaktelektrode (70; 170; 270; 370; 470) eine Lagerschale (62)
ausbildet, in der das Kontaktsystem (60) gelagert ist und die einen
Anschlag für die Schwenkbewegung des Kontaktelements aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der erste
Kraftspeicher mittels zwei durch das Kontaktelement axial
beabstandete Halteringe (63; 163) in der Lagerschale (62) fixiert ist,
und daß mindestens einer der Halteringe (63; 163) durch ein
Fixiermittel, insbesondere einen an ihm anliegenden Stützring (64;
164), in der Lagerschale (62) fixiert ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Fixiermittel hinsichtlich seiner axialen Position durch eine
Fremdsicherung, insbesondere durch einen in eine Ringnut
eingelegten Federring (168), gesichert ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kontaktelektrode (70; 170; 270; 370; 470) an
ihrem vom Kontaktsystem (60) entfernten Abschnitt mit dem Leiter (2;
202; 302) verbindbar, insbesondere verschweißbar, ist und zwischen
dem Kontaktsystem (60) und der Verbindung zum Leiter (2; 202; 302)
einen Abschnitt mit einem erhöhten Wärmewiderstand aufweist,
insbesondere einen Abschnitt mit einer die Querschnittsfläche
reduzierenden Ringnut (171).
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Anschlußstück an seinem dem Leiter (2; 202;
302) zugewandten Ende mehrfach gestuft konisch oder gewölbt ist,
insbesondere endseitig einen im wesentlichen ringförmigen Wulst (47)
aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschlußeinrichtung (40) ein mit dem
Anschlußstück verbindbares, insbesondere verpreßbares, Endstück
(42) aufweist, das eine konische Aufnahme (43) aufweist, in die
das Anschlußstück mit seinem dem Leiter (2; 202; 302) abgewandten
und ebenfalls konischen Endabschnitt einpreßbar ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die konische Aufnahme (43) des Endstücks (42) und/oder der konische
Endabschnitt des Anschlußstücks im wesentlichen ringförmige Nuten
(44) aufweist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß
das Endstück (42) durch Verbindungsmittel mit einem weiteren
Endstück (42a) einer einem nachfolgenden Leiter (2a) zugeordneten
Anschlußeinrichtung (40a) verbindbar, insbesondere verschraubbar,
ist.
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