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DE19921517A1 - Vorrichtung zum Verschließen einer Fahrzeugtür - Google Patents

Vorrichtung zum Verschließen einer Fahrzeugtür

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DE19921517A1
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verschließen einer mit einem Türschloß versehenen Fahrzeugtür, Motorhaube, Kofferraumdeckel, Heckklappe o. dgl., wobei die Vorrichtung (1) ein auf einem Trägerteil (12; 31) angeordnetes bolzen- oder bügelförmiges Schließelement (15; 29) umfaßt, und wobei das Schließelement (15; 29) einerseits mit Hilfe einer einen Antriebsmotor (3) mit nachgeschaltetem Getriebe (3) enthaltenden Antriebseinrichtung (2) gegen den Druck mindestens einer Feder (17) von einer Ent- in eine Verriegelungsstellung bewegbar ist und andererseits in der Entriegelungsstellung durch eine dem Türschloß zugeordnete schwenkbare Gabelfalle (16) umgreifbar ist, so daß das Schließelement (15; 29) bei seiner Bewegung in die Verriegelungsstellung über die Gabelfalle (16) die Fahrzeugtür in deren geschlossene Stellung zieht. DOLLAR A Um eine einfache und platzsparende Vorrichtung (1) zu erhalten, schlägt die Erfindung vor, das Trägerteil (12; 31) des Schließelementes (15; 29) verschwenkbar auszugestalten, wobei das Verschwenken des Trägerteiles (12; 31) mittels eines Koppelelementes (9) bewirkt wird, welches durch einen exzentrischen Steuernocken (7) eines Nockenrades (5) verschiebbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verschließen einer mit einem Türschloß versehenen Fahrzeugtür, Motorhaube, Kofferraumdeckel, Heckklappe o. dgl., wobei die Vorrichtung ein auf einem Trägerteil angeordnetes bolzen- oder bügelför­ miges Schließelement umfaßt, und wobei das Schließelement einerseits mit Hilfe einer einen Antriebsmotor mit nachge­ schaltetem Getriebe enthaltenden Antriebseinrichtung gegen den Druck mindestens einer Feder von einer Ent- in eine Verriegelungsstellung bewegbar ist und andererseits in der Entriegelungsstellung durch eine dem Türschloß zugeordnete schwenkbare Gabelfalle umgreifbar ist, so daß das Schließele­ ment bei seiner Bewegung in die Verriegelungsstellung über die Gabelfalle die Fahrzeugtür etc. in deren geschlossene Stellung zieht.
Eine derartige Schließ- bzw. Zuziehhilfe für Fahrzeugtüren etc. ist beispielsweise aus der DE 197 37 996 A1 bekannt. Bei dieser bekannten Vorrichtung wird das Trägerteil des Schließ­ elementes mittels einer Antriebseinrichtung verschoben, die einen Eszenter mit einem Steuernocken antreibt, welcher di­ rekt auf die Randbereiche einer Ausnehmung des Trägerteiles einwirkt. Um sicherzustellen, daß bei einem manuellen Schließen der Fahrzeugtür keine Behinderung durch den Exzen­ ter erfolgt, weist die Ausnehmung in Bewegungsrichtung des Trägerteiles ein lichtes Maß auf, das dem Außendurchmesser der Bewegungsbahn des Exzenters entspricht.
Nachteilig bei dieser bekannten Vorrichtung ist unter ande­ rem, daß das Trägerteil des Schließelementes relativ auf­ wendig aufgebaut ist, weil es einerseits eine der Bewegungs­ bahn des Exzenters entsprechend breite Ausnehmung aufweist und andererseits eine ausreichende Stabilität besitzen muß. Nachteilig ist ferner, daß zum Verschließen der Fahrzeugtür bei Ausfall der Antriebseinrichtung eine separate Handein­ stelleinrichtung vorgesehen ist, mittels welcher das Träger­ teil des Schließelementes manuell in die Verriegelungsstel­ lung verschoben und in dieser Stellung dann anschließend fixiert werden muß.
Aus der DE 196 16 655 A1 ist ebenfalls eine als Schließhilfe für Fahrzeugtüren dienende gattungsgemäße Vorrichtung be­ kannt, bei welcher die Verschiebung des das Schließelement aufnehmenden Trägerteiles durch eine direkt auf das Träger­ teil wirkende Antriebsvorrichtung erfolgt. Dabei drückt ein von der Antriebsvorrichtung gedrehter Nocken so lange gegen einen an dem Trägerteil angeordneten Mitnehmer, bis das Trä­ gerteil durch einen schwenkbaren federbelasteten Fanghebel in seiner Verriegelungsstellung fixiert wird. Anschließend wird der Nocken dann noch so lange weitergedreht, bis er nicht mehr im Eingriff mit dem Mitnehmer ist.
Um das Trägerteil wieder von der Ver- in die Entriegelungs­ stellung zu verschieben, wird der Fanghebel entweder mittels eines separaten Antriebes oder über ein mit der Antriebsein­ richtung verbundenes Getriebe aus der Fixierstellung heraus­ geschwenkt.
Zwar besitzt diese bekannte Vorrichtung gegenüber der DE 197 37 996 A1 unter anderem die Vorteile, daß eine Ausnehmung in dem Trägerteil des Schließelementes für einen Exzenter nicht erforderlich ist und daß zum Verschließen der Fahrzeugtür bei Ausfall der Antriebseinrichtung ein manuelles Verschieben des Trägerteiles in die Verriegelungsstellung entfallen kann, weil der Fanghebel diese Funktion mit übernimmt, doch ist bei der bekannten Vorrichtung eine relativ platzaufwendige An­ triebseinrichtung erforderlich.
Aus der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung 199 10 031.4 ist schließlich eine gattungsgemäße Vorrichtung bekannt, bei der zwischen dem von der Antriebseinrichtung betätigten Steuernocken und dem Trägerteil des Schließelemen­ tes ein laschenförmiges Koppelelement vorgesehen ist, welches eine erste Ausnehmung enthält, in die der Steuernocken form­ schlüssig eingreift und welches eine als Langloch ausgebilde­ te zweite Ausnehmung enthält, in die eine mit dem Trägerteil des Schließelementes verbundene zapfenförmige Verlängerung eingreift. Die Länge des Langloches ist dabei derart gewählt, daß das in der Entriegelungsstellung befindliche Schließele­ ment manuell ohne Behinderung durch den Steuernocken in seine Verriegelungsstellung verschiebbar ist.
Auch diese Vorrichtung ist relativ platzaufwendig, da das ge­ samte Trägerteil des Schließelementes verschiebbar gelagert sein muß.
Ausgehend von der 199 10 031.4 liegt der vorliegenden Erfin­ dung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs er­ wähnten Art anzugeben, die einfach und platzsparend ausge­ staltet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst. Weitere, beson­ ders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren die Unteransprüche.
Die Erfindung beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, an­ statt eines verschiebbaren Trägerteiles ein verschwenkbares Trägerteil zu verwenden. Als vorteilhaft hat sich als Träger­ teil ein z. B. zweiarmiger Umlenkhebel erwiesen, an dessen ersten Hebelarm über die zapfenförmige Verlängerung das Kop­ pelelement und an dessen zweiten Hebelarm das Schließelement angeordnet ist.
Abgesehen davon, daß ein verschwenkbares Trägerteil einfach zu fertigen und platzsparend an dem Fahrzeug zu montieren ist, weist es den Vorteil auf, daß durch entsprechende Zu­ ordnung von Koppel- und Schließelement auf einfache Weise eine Anpassung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an die vorgegebenen Raumverhältnisse vorgenommen werden kann. Ins­ besondere hat es sich als vorteilhaft erwiesen, das Koppel­ element und das Schließelement derart an dem Trägerteil anzuordnen, daß sich bei einer axialen Verschiebung des Koppelelementes das Schließelement in einer zur Bewegungs­ richtung des Koppelelementes etwa senkrechten Richtung be­ wegt.
Als besonders vorteilhaft hat es sich ferner erwiesen, wenn zur Fixierung des Schließelementes in seiner Verriegelungs­ stellung ein federbeaufschlagter Fanghebel vorgesehen ist, welcher in dieser Stellung den ersten Hebelarm des Träger­ teiles fixiert. Dadurch wird erreicht, daß bei einem manuel­ len Zuschlagen der Fahrzeugtür - unabhängig davon, ob die An­ triebseinrichtung ausgefallen ist oder nicht - diese sicher verschlossen wird.
Um den Fanghebel auf einfache Weise in seine Ausgangslage zu­ rückzuschwenken, wenn das Schließelement von der Ver- in die Entriegelungsstellung verschoben werden soll, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn an dem Koppelelement ein Steuerhe­ bel angeordnet ist, der bei Drehung des Nockenrades von der Ver- in die Entriegelungsstellung den Fanghebel in seine Freigabestellung verschwenkt.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den folgenden anhand von Figuren erläuterten Ausführungs­ beispielen. Es zeigen:
Fig. 1 die Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit Nockenrad und einem bolzenfönuigen Schließelement, wobei sich das Schließelement in seiner Entriegelungs­ stellung befindet;
Fig. 2 den Längsschnitt der in Fig. 1 dargestellten erfindungs­ gemäßen Vorrichtung entlang der dort mit II-II bezeich­ neten Schnittlinie;
Fig. 3-12 den Fig. 1 und 2 entsprechende Ansichten der erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung bei unterschiedlichen SteTlun­ gen des Nockenrades;
Fig. 13 und 14 zwei Seitenansichten einer weiteren erfindungs­ gemäßen Vorrichtung mit einem bügelförmigen Schließele­ ment, wobei sich das Schließelement zum einen in seiner Entriegelungsstellung (Fig. 13) und zum anderen in sei­ ner Verriegelungsstellung (Fig. 14) befindet.
In Fig. 1 ist mit 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung bezeich­ net, die z. B. als Schließhilfe für das Verschließen der Heck­ klappe eines nicht dargestellten Kraftfahrzeuges verwendet wird.
Die Vorrichtung 1 wird dabei an der heckseitigen Karosserie des Fahrzeuges in dem Bereich der Heckklappenöffnung befe­ stigt, der dem Türschloß der Heckklappe gegenüberliegt.
Die Vorrichtung 1 umfaßt eine Antriebseinrichtung 2 mit einem Antriebsmotor 3 (Fig. 2) und einem dem Motor nachgeschalteten Getriebe 4. Das Getriebe 4 besitzt ein Nockenrad 5 mit exzen­ trisch zur Mittelachse 6 angeordnetem Steuernocken 7, der in eine erste Ausnehmung 8 eines in axialer Richtung verschieb­ baren stangenförmigen Koppelelementes 9 formschlüssig ein­ greift.
Das Koppelelement 9 besitzt ferner ein sich in axialer Rich­ tung erstreckendes Langloch 10, in welches ein mit dem ersten Hebelarm 11 eines Umlenkhebels 12 verbundener Zapfen 13 ein­ greift. An dem zweiten Hebelarm 14 des Umlenkhebels 12 ist ein Schließbolzen 15 befestigt, welcher von einer gestrichelt dargestellten, dem Türschloß zugeordneten Gabelfalle 16 um­ griffen ist. Der Umlenkhebel 12 wird durch eine Drehfeder 17 in seiner in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausgangslage (Entrie­ gelungsstellung) gehalten, wobei der erste Hebelarm 11 an einem mit 18 bezeichneten Anschlag anliegt und der Zapfen 13 sich an dem einen Ende 19 des Langloches 10 abstützt.
Die Vorrichtung 1 umfaßt ferner einen schwenkbar angeordneten Fanghebel 20, der durch eine Druckfeder 21 gegen den ersten Hebelarm 11 des Umlenkhebels 12 gedrückt wird. Außerdem ist an dem Koppelelement 9 ein Steuerhebel 22 verschwenkbar ange­ ordnet, dessen Funktion nachfolgend noch näher beschrieben wird.
Die Fig. 1 und 2 zeigen den Schließbolzen 15 in der Entriege­ lungsstellung. Dabei sei die Heckklappe des nicht dargestell­ ten Fahrzeuges an dessen heckseitiger Karosserie angelehnt und das Türschloß möge sich in seiner Vorraststellung befin­ den, bei der die Gabelfalle 16 den Schließbolzen 15 umfaßt und durch eine nicht dargestellte Sperrklinke gesichert ist. Gleichzeitig mit der Sicherung der Gabelfalle 16 durch die Sperrklinke wird über einen z. B. im Türschloß befindlichen Mikroschalter der Antriebsmotor 3 (Fig. 2) der erfindungsge­ mäßen Vorrichtung 1 aktiviert und das Nockenrad 5 dreht sich aus der in Fig. 1 dargestellten Stellung entgegen dem Uhrzei­ gersinn (Fig. 3-8).
Dabei drückt der Steuernocken 7 gegen das stangenförmige Kop­ pelelement 9 und verschiebt dieses in Richtung seiner Längs­ achse 23. Das als Anschlag wirkende Ende 19 des Langloches 10 drückt gegen den Zapfen 13 und verschwenkt dadurch den Um­ lenkhebel 12 gegen den Druck der Drehfeder 17 in Richtung des mit 24 bezeichneten Pfeiles (Fig. 1). Hierbei nimmt der Schließbolzen 15 die Gabelfalle 16 des Türschlosses mit, so daß die Heckklappe des entsprechenden Fahrzeuges definiert gegen die zwischen Heckklappe und Karosserie befindliche (nicht dargestellte) Gummidichtung gezogen wird.
Sobald die Heckklappe geschlossen und damit die Verriege­ lungsstellung des Schließbolzens 15 erreicht ist (Fig. 7 und 8), rastet der als Sperrnase 25 ausgebildete Endbereich des Fanghebels 20 in eine Rastnut 26 des ersten Hebelarmes 11 des Umlenkhebels 12 ein (Fixierstellung des Fanghebels) und der Antriebsmotor 3 (Fig. 2) wird über einen nicht dargestellten Mikroschalter wieder abgeschaltet.
Zur Entriegelung des Schließbolzens 15 wird beispielsweise durch Betätigung eines Griffes oder des Schließzylinders der Heckklappe der Antriebsmotor 3 wiederum aktiviert und dreht das Nockenrad 5 weiter entgegen dem Uhrzeigersinn (Fig. 9-12). Dabei verharrt der Schließbolzen 15 zunächst in seiner Ver­ riegelungsstellung, bis der Steuerhebel 22 den Fanghebel 20 erreicht und den Umlenkhebel 12 freigibt (Fig. 9 und 10).
Anschließend wird der Umlenkhebel 12 zurückverschwenkt, bis der Zapfen 13 gegen das als Anschlag wirkende Ende 19 des Langloches 10 des Koppelelementes 9 stößt (Fig. 11 und 12) und dann durch das Koppelelement 9 zwangsgeführt wird, bis die Entriegelungsstellung des Schließbolzens (Fig. 1 und 2) er­ reicht ist und der Antriebsmotor 3 automatisch ausgeschaltet wird.
Die Heckklappe des entsprechenden Fahrzeuges kann auch manu­ ell geschlossen werden, so daß der Schließbolzen 15 manuell von der Ent- in die Verriegelungsstellung gedrückt wird. Dabei wird der Umlenkhebel 12 in Richtung des Pfeiles 24 (Fig. 1) verschwenkt und die Sperrnase 25 des Fanghebels 20 rastet in der Verriegelungsstellung des Schließbolzens 15 in die Rastnut 26 des Umlenkhebels 12 ein (Fig. 7). Der Antriebs­ motor 3 dreht anschließend das Nockenrad 5 so lange, bis der Steuernocken 7 über die in den Fig. 3-6 dargestellten Zwi­ schenstellungen in die in Fig. 7 dargestellte Stellung bewegt wird.
Bei einer elektrischen Fehlfunktion ist die erfindungsgemäße Vorrichtung in jeder Position mechanisch verriegelbar. Dabei erfolgt die Verriegelung des Schließbolzens 15 über einen entsprechenden Druck auf die Heckklappe.
Wie den Fig. 1-12 zu entnehmen ist, ist der Umlenkhebel 12 über einen Verbindungshebel 27 mit einem Betätigungshebel 28 verbunden, welcher ein Verschwenken des Steuerhebels 22 unmittelbar nach Freigabe des Umlenkhebels 12 bewirkt (vgl. insbesondere die Fig. 9-12). Mittels dieser Hebelanordnung wird erreicht, daß bei einem direkt nach dem Umschwenken des Steuerhebels 22 auftretenden Stromausfall der Schließbolzen manuell wieder in die Position "geschlossen" gebracht werden kann.
Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. So kann bei­ spielsweise das schwenkbare Trägerteil auch ein Verschieben eines Schließbügels bewirken. Ein entsprechendes Ausführungs­ beispiel geben die Fig. 13 und 14 wieder, wobei Fig. 13 den mit 29 bezeichneten Schließbügel in seiner Entriegelungsstellung und Fig. 14 den Schließbügel in seiner Verriegelungsstellung zeigt.
Zum Verschieben des Schließbügels 29 ist sein erster Schenkel 30 an einem verschwenkbaren scheibenförmigen Trägerteil 31 angeordnet, welches im wesentlichen dem in den Fig. 1-12 mit 12 bezeichneten Umlenkhebel entspricht: Der zweite Schenkel 32 des Schließbügels 29 ist hingegen an einer zusätzlichen, ebenfalls schwenkbaren Flanschplatte 33 befestigt. Die Wir­ kungsweise dieser Vorrichtung entspricht im wesentlichen der im Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 12 beschriebenen erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung.
Bezugszeichenliste
1
Vorrichtung
2
Antriebseinrichtung
3
Antriebsmotor
4
Getriebe
5
Nockenrad
6
Mittelachse (Nockenrad)
7
Steuernocken
8
erste Ausnehmung
9
Koppelelement
10
Langloch, Ausnehmung
11
erster Hebelarm
12
Umlenkhebel, Trägerteil
13
Zapfen
14
zweiter Hebelarm
15
Schließbolzen, Schließelement
16
Gabelfalle
17
Drehfeder, Feder
18
Anschlag
19
Ende (Langloch)
20
Fanghebel
21
Druckfeder
22
Steuerhebel
23
Längsachse
24
Pfeil
25
Sperrnase
26
Rastnut
27
Verbindungshebel
28
Betätigungshebel
29
Schließbügel, Schließelement
30
erste Schenkel
31
Trägerteil
32
zweite Schenkel
33
Flanschplatte

Claims (7)

1. Vorrichtung zum Verschließen einer mit einem Türschloß versehenen Fahrzeugtür, Motorhaube, Kofferraumdeckel, Heckklappe o. dgl., wobei die Vorrichtung (1) ein auf einem Trägerteil (12; 31) angeordnetes bolzen- oder bü­ gelförmiges Schließelement (15; 29) umfaßt, und wobei das Schließelement (15; 29) einerseits mit Hilfe einer einen Antriebsmotor (3) mit nachgeschaltetem Getriebe (4) ent­ haltenden Antriebseinrichtung (2) gegen den Druck minde­ stens einer Feder (17) von einer Ent- in eine Verriege­ lungsstellung bewegbar ist und andererseits in der Ent­ riegelungsstellung durch eine dem Türschloß zugeordnete schwenkbare Gabelfalle (16) umgreifbar ist, so daß das Schließelement (15; 29) bei seiner Bewegung in die Ver­ riegelungsstellung über die Gabelfalle (16) die Fahr­ zeugtür in deren geschlossene Stellung zieht, mit den Merkmalen:
  • a) das Getriebe (4) der Antriebseinrichtung (2) umfaßt ein Nockenrad (5) mit einem exzentrisch zur Mittel­ achse (6) angeordneten Steuernocken (7);
  • b) das Trägerteil (12; 31) des Schließelementes (15; 29) ist mit einem stangenförmig ausgebildeten Koppel­ element (9) verbunden, welches durch den Steuernoc­ ken (7) in axialer Richtung verschiebbar ist und welches eine als Langloch ausgebildete Ausnehmung (10) enthält, in die ein mit dem Trägerteil (12; 31) verbundener Zapfen (13) eingreift, der sich an dem einen Ende (19) des Langloches (10) abstützt, der­ art, daß bei Drehung des Nockenrades (5) über eine entsprechende Verschiebung des Koppelelementes (9) das Schließelement (15; 29) von der Ent- in die Ver­ riegelungsstellung und umgekehrt bewegbar ist;
  • c) das Trägerteil (12; 31) des Schließelementes (15; 29) ist schwenkbar ausgebildet, so daß eine Verschie­ bung des Koppelelementes (9) ein entsprechendes Verschwenken des Schließelementes (15; 29) bewirkt und
  • d) die Länge des Langloches (10) des Koppelelementes (9) ist derart gewählt, daß das in der Entriege­ lungsstellung befindliche Schließelement (15; 29) manuell ohne Behinderungen durch den Steuernocken (7) in seine Verriegelungsstellung verschiebbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil (12) als zweiarmiger Umlenkhebel ausge­ bildet ist, wobei an dem ersten Hebelarm (11) über den Zapfen (13) das Koppelelement (9) und an dem zweiten Hebelarm (14) das Schließelement (15; 29) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Vorrichtung (1) einen schwenkbar angeordne­ ten federbeaufschlagten Fanghebel (20) umfaßt, der das Trägerteil (12; 31) des Schließelementes (15; 29) nach Er­ reichen der Verriegelungsstellung des Schließelementes (15; 29) in dieser Stellung fixiert.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein an dem Koppelelement (9) angeordneter Steuerhebel (22) vorgesehen ist, derart, daß nach Erreichen der Verriegelungsstellung des Schließelementes (15; 29) der Steuerhebel (22) bei Weiterdrehung des Nockenrades (5) den Fanghebel (20) aus seiner Fixierstellung drückt, so daß das Schließelement (15; 29) wieder in seine Entriege­ lungsstellung verschiebbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelelement (9) und das Schließelement (15; 29) derart an dem Trägerteil (12; 31) angeordnet sind, daß sich bei einer axialen Verschiebung des Koppelelementes (9) das Schließelement (15; 29) in einer zur Bewegungsrichtung des Koppelelementes (9) etwa senkrechten Richtung bewegt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Schließelement (29) um einen Schließbügel handelt, dessen erster Schenkel (30) an dem schwenkbar angeordneten Trägerteil (31) und dessen zweiter Schenkel (32) an einer schwenkbar ange­ ordneten Flanschplatte (33) befestigt ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Umlenkhebel (12) über einen Verbindungshebel (27) mit einem Betätigungshebel (28) verbunden ist, welcher ein Verschwenken des Steuerhebels (22) unmittelbar nach Freigabe des Umlenkhebels (12) bewirkt, so daß bei einem direkt nach dem Umschwenken des Steuerhebels (22) auftretenden Stromausfall das Schließelement (15; 29) manuell wieder in die Position "geschlossen" gebracht werden kann.
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