DE19920385C2 - Aussenlager für eine Rückenlehne - Google Patents
Aussenlager für eine RückenlehneInfo
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-
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60N—SEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B60N2/00—Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
- B60N2/02—Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable
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Description
Die Erfindung betrifft ein Aussenlager für eine Rückenlehne
insbesondere eines Fahrzeuges mit einem Lagerarm für die
Rückenlehne, dem ein Tragteil zugeordnet ist, wobei der
Lagerarm und das Tragteil eine Rastverbindung eingehen und
das Tragteil eine Aufnahme für einen Bolzen an dem Lagerarm
aufweist.
Bekannte Rückenlehnen in Fahrzeugen sollen, wenn möglich,
umklappbar sein, dies geschieht meist über ein Drehgelenk,
wobei entsprechende Drehbolzen in Bohrungen drehen. Dies
benötigt einen erheblichen Montageaufwand sowohl bei der
Montage als auch bei der Demontage.
Aus der DE 296 12 248 U1 und der US 5,685,612 A ist jeweils
eine Lagerung für eine Rückenlehne bekannt, bei der ein
Lagerzapfen in einem Führungsschlitz eines Tragteiles
sitzt. Diesem Führungsschlitz ist ferner ein Verriegelungshebel
zugeordnet, welcher durch eine Feder in
Sicherungsposition gehalten ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Aussenlager der o. g. Art zu entwickeln, bei dem die
Montageoperationen wesentlich erleichert sind, jedoch ein
Umklappen der Rückenlehne ohne weiteres möglich und die
Lagerung verbessert ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, dass der Bolzen von einer
Lagergabel an dem Lagerarm gehalten ist und die Aufnahme
zwei beabstandete Aufnahmeschlitze aufweist, welche zu
einer Aufnahmegabel verbunden sind, wobei die Lagergabel
mit dem Bolzen über die Aufnahmegabel führbar ist, so dass
der Bolzen in die Aufnahmeschlitze gleitet.
Der Bolzen ist im Verhältnis zu dem Tragteil waagrecht
ausgerichtet und wird in die am Tragteil angeordneten
Aufnahme eingesetzt. Hierzu weist diese Aufnahme die
zwei beabstandeten Aufnahmeschlitze auf, welche in Wangen
der Aufnahmegabel eingeformt sind. Diese Aufnahmegabel
kann, wodurch die Herstellung des Tragteils vereinfacht
wird, von dem Tragteil abgekantet sein.
Die Lagergabel mit dem Bolzen ist so über die Aufnahmegabel
führbar, dass der Bolzen in die Aufnahmeschlitze gleitet.
Das bedeutet, dass die jeweiligen Gabellaschen ineinander
führbar sind.
Zur Festlegung der Rastverbindung ist die o. g. Sperrklinke
vorgesehen, die schwenkbar an dem Tragteil angeordnet sein
soll. Diese Sperrklinke weist einen Verriegelungsschlitz
auf, der wiederum im Bereich der Aufnahmeschlitze eine
selbsthemmende Verriegelungskontur besitzt. Bevorzugt sitzt
die Sperrklinke zwischen den beiden Aufnahmeschlitzen,
jedoch ist auch denkbar, sie ausserhalb anzuordnen, wobei
dann allerdings der Bolzen auch über die Aufnahmeschlitze
hinausreichen muss, damit ein Haken der Sperrklinke ihn
übergreifen kann.
Damit die Sperrklinke in einer Endlage gehalten ist, in der
sie bspw. an einer Rückwand der Aufnahmegabel anschlägt,
ist eine Feder vorgesehen. Durch die Federkraft und durch
die Konturauslegung der Verriegelungskontur ist eine
spielfrei Funktion gewährleistet, ein selbständiges Öffnen
der Sperrklinke ist ausgeschlossen. Die Sperrklinke öffnet
sich nur unter dem Druck des Bolzens, wenn der Lagerarm mit
dem Tragteil verbunden werden soll.
Im Rahmen der Erfindung soll auch die umgedrehte Anordnung
liegen, d. h., dass die Aufnahmegabel mit der Sperrklinke am
Lagerarm und der Bolzen mit der Lagergabel am Tragteil
vorgesehen ist.
In der nachfolgenden Beschreibung ist ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert; diese Zeichnung
zeigt in
Fig. 1 eine Frontansicht eines erfindungsgemässen
Aussenlagers für eine Rückenlehne;
Fig. 2 eine Seitenansicht des Aussenlagers gemäss Fig. 1;
Fig. 3a) bis 3d) perspektivische Ansicht von
unterschiedlichen Arbeitsschritten beim Zusammenbau des
Aussenlagers.
Ein erfindungsgemässes Aussenlager weist gemäss den Fig.
1 und 2 einen Lagerarm 1 und ein Tragteil 2 auf. Bevorzugt
wird der Lagerarm 1 an einer Rückenlehne bspw. einer
Rückbank eines Fahrzeuges festgelegt, während das Tragteil
2 auf ein Chassis aufgesetzt ist. Das Tragteil 2 ist
winkelförmig ausgestaltet und besitzt eine Aufsetzplatte 3
mit entsprechenden Bohrungen 4 zum Aufsetzen von bspw. auf
ein Chassis.
Von der Aufsetzplatte 3 ragt eine Halteplatte 5 auf, von
der eine in Fig. 3a) besser erkennbare Aufnahmegabel 6
abgewinkelt ist. Diese Aufnahmegabel 6 besitzt zwei
beabstandete Aufnahmeschlitze 7, wobei im gezeigten
Ausführungsbeispiel nur ein Schlitz erkennbar ist. Der
andere Schlitz befindet sich hinter einer Sperrklinke 8,
die über ein Drehgelenk 9 mit der Halteplatte 5 verbunden
ist.
Die Sperrklinke 8 ist zungenartig ausgestaltet und schlägt
in einer Endlage an einer Rückwand 10 der Aufnahmegabel 6
an. In dieser Lage wird die Sperrklinke 8 durch eine Feder
11 gehalten. Die Feder 11 ist einerseits mit der
Sperrklinke 8 und andererseits ortsfest mit der Halteplatte
5 verbunden. Dabei kann sie bspw. in eine Haltelasche 12
eingehängt sein.
Eine Verriegelungskontur 13 wird von einem Aufnahmeschlitz
14 gebildet. Hierbei ist die Verriegelungskontur 13 bzw.
der Verriegelungsschlitz 14 so ausgestaltet, dass er in
seiner Endlage beim Anschlag an der Rückwand 10
selbsthemmend für einen Bolzen 15 ist. In dieser Endlage
übergreift die Sperrklinke 8 mit einem Haken 16 den Bolzen 15
so, dass er nicht aus dem Verriegelungsschlitz 14 gleiten
kann. Dies bedeutet, dass der Haken 16 zumindest einen
oberen Scheitel des Mantels des Bolzen 15 übergreifen muss.
Der Bolzen 15 ist in einer Lagergabel 17 aufgenommen, die
wiederum über eine Verbindungsplatte 18 mit dem Lagerarm 1
verbunden ist.
Der Zusammenbau des Aussenlagers wird anhand der Fig.
3a) bis 3d) geschrieben. In Fig. 3a) sind Lagerarm und
Tragteil noch getrennt. Gemäss Fig. 3b) wird der Lagerarm
1 dem Tragteil 2 angenähert, wobei der Bolzen 15 in die
Aufnahmeschlitze 17 einfährt. Dabei drückt er, wie in Fig.
3c) gezeigt, die Sperrklinke 8 aus ihrer Endlage, sodass
die Sperrklinke 8 aufspringt. Dies geschieht dadurch, dass
der Bolzen 15 einen gerundeten Kopf des Hakens 16 abläuft.
Schlussendlich überfährt der Bolzen 15 eine Hakenspitze,
sodass die Sperrklinke 8 in ihre Endlage zurückschnappen
kann, die in Fig. 3d) gezeigt ist. In dieser Endlage
übergreift die Sperrklinke 8 mit dem Haken 16 den Bolzen 15
und hält diesen sicher in dieser Gebrauchslage. Der Bolzen
15 dient nun als Drehlager für die Rückenlehne, sodass ein
Umklappen der Rückenlehne jederzeit möglich ist.
1
Lagerarm
2
Tragteil
3
Aufsetzplatte
4
Bohrung
5
Halteplatte
6
Aufnahmegabel
7
Aufnahmeschlitz
8
Sperrklinke
9
Drehgelenk
10
Rückwand
11
Feder
12
Haltelasche
13
Verriegelungs
kontur
14
Verriegelungs
schlitz
15
Bolzen
16
Haken
17
Lagergabel
18
Verbindungs
platte
Claims (7)
1. Aussenlager für eine Rückenlehne insbesondere eines
Fahrzeuges mit einem Lagerarm (1) für die Rückenlehne, dem
ein Tragteil (2) zugeordnet ist, wobei der Lagerarm (1) und
das Tragteil (2) eine Rastverbindung eingehen und das
Tragteil (2) eine Aufnahme (6) für einen Bolzen (15) an dem
Lagerarm (1) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Bolzen (15) von einer Lagergabel (17) an dem
Lagerarm (1) gehalten ist und die Aufnahme zwei
beabstandete Aufnahmeschlitze (7) aufweist, welche zu einer
Aufnahmegabel (6) verbunden sind, wobei die Lagergabel (17)
mit dem Bolzen (15) über die Aufnahmegabel (6) führbar ist,
so dass der Bolzen (15) in die Aufnahmeschlitze (7)
gleitet.
2. Aussenlager nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Rastverbindung eine schwenkbare Sperrklinke (8)
aufweist.
3. Aussenlager nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Sperrklinke (8) schwenkbar an dem Tragteil (2)
angeordnet ist.
4. Aussenlager nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Sperrklinke (8) einen Verriegelungsschlitz (14)
aufweist.
5. Aussenlager nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass der Verriegelungsschlitz (14) im Bereich der
Aufnahmeschlitze (7) eine selbsthemmende Verbindungskontur
(13) aufweist.
6. Aussenlager nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrklinke (8) zwischen
den beiden Aufnahmeschlitzen (7) angeordnet ist.
7. Aussenlager nach einem der Ansprüche 2 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrklinke (8)
federbelastet ist.
Priority Applications (4)
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8331 | Complete revocation |