DE19918421C2 - Schließvorrichtung für Türen - Google Patents
Schließvorrichtung für TürenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schließvorrichtung gemäß Oberbegriff Patentan
spruch 1 und dabei speziell auch auf eine Schließvorrichtung für Gebäudetüren.
Gattungsgemäße Schließvorrichtungen sind beispielsweise aus DE 41 02 892 A1,
DE 94 02 480 U1, DE 298 04 032 U1, DE 37 38 097 C1, und DE 94 03 769 U1 be
kannt geworden.
In der DE 41 02 892 A1 ist ein elektromotorisch verstellbarer Riegel, offensichtlich mit
Schneckengetriebe, beschrieben, dessen notwendige Energie vom Stockrahmen auf
den Türflügel übertragen wird; hierbei detektieren Stellungssensoren die Position des
Regels.
In der DE 94 02 480 U1 ist gleichfalls ein elektromotorisch betätigbares Schloss mit
Stellungssensoren beschrieben.
Bei der in DE 298 04 032 U1 beschriebenen Öffnungsvorrichtung wird die an einem
Flügel angebrachte Schließfalle offensichtlich vom Stockrahmen aus zur Öffnung
zurückgeschoben.
Bei der in der DE 37 38 097 C1 beschriebenen Schließvorrichtung wird der in den
Stockrahmen eingreifende Riegel zusätzlich gesperrt.
Die in der DE 94 03 769 U1 beschriebene Riegelbetätigungsvorrichtung verwendet
unter anderem eine biegsame Welle zur Kraftübertragung.
Insbesondere bei Gebäudetüren ist vielfach ein motorisches Verriegeln und Öffnen
gewünscht, und zwar beispielsweise zum Öffnen, aber auch zum Verriegeln von
Gebäudetüren über Kartenleser zum Lesen von entsprechend codierten Karten, über
Eingabetastaturen usw..
Nachteilig bei den bisher bekannten Schließvorrichtungen oder Schlössern mit
motorischem Antrieb ist u. a., daß die Antriebseinrichtung am Türflügel bzw. in einem
dortigen Gehäuse der Schließvorrichtung oder des Türschlosses untergebracht werden
muß, so daß die betreffende Schließvorrichtung optisch störend am Türflügel sichtbar
ist.
Nachteilig ist weiterhin auch, daß für die Versorgung und Steuerung des motorischen
Antriebs nicht nur Leitungen im Türflügel verlegt werden müssen, sondern auch
flexible Leitungen zwischen dem Stockrahmen und dem schwenkbaren Türflügel
erforderlich sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, diese Nachteile zu vermeiden und eine
Schließvorrichtung aufzuzeigen, die insbesondere in ihrem am Türflügel zu
montierenden Teil mit kleinen Abmessungen und damit optisch nicht störend
realisierbar ist. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Schließvorrichtung entsprechend
dem Patentanspruch 1 ausgebildet.
Eine Besonderheit der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung besteht darin, daß der
den wenigstens einen Riegel und die zur Steuerung bzw. Bewegung dieses Riegels
aufweisende Teil der Schließvorrichtung, nämlich beispielsweise das Schloß in der
üblichen Weise im bzw. am Flügel vorgesehen ist und dennoch mit kleinen
Abmessungen hergestellt werden kann. Insbesondere ist es möglich, diesen Teil der
Schließvorrichtung als Einsteckschloß auszubilden, welches von der Falsseite her in
einer taschenartigen Vertiefung des Türflügels untergebracht ist. Der motorische
Antrieb befindet sich am Stockrahmen, und zwar bevorzugt bei geschlossenem
Türflügel dem eigentlichen Schloßteil der Schließvorrichtung gegenüberliegend, so daß
für die motorische Betätigung der Schließvorrichtung die Antriebseinheit über das
Antriebselement auf kurzem Weg und dabei vorzugsweise durch den Falzspalt
zwischen Stockrahmen und Flügel hindurch an das Schloßelement der
Schließvorrichtung ankoppelbar ist.
Die Ausbildung ist beispielsweise so getroffen, daß bei geschlossenem Türflügel
ständig eine antriebsmäßige Verbindung zwischen der Antriebseinheit und dem
Schloßteil bzw. dem wenigstens einen Riegel der Schließvorrichtung besteht, so daß
dieser Riegel ohne zeitliche Verzögerung über die Antriebseinheit betätigt werden
kann. Grundsätzlich kann die Ausbildung aber auch derart sein, daß erst beim
Aktivieren oder Einschalten der Antriebseinheit zunächst das Ankoppeln dieser
Antriebseinheit bzw. das Antriebselementes an die Floßeinheit der Schließvorrichtung
erfolgt.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Fig. 1 und 2, die jeweils in
vereinfachter Teildarstellung einen Türflügel und einen Stockrahmen einer Gebäudetür
zeigen, näher erläutert.
In der Fig. 1 ist 1 der Stockrahmen einer Gebäudetür, beispielsweise einer
Wohnungstür oder Haustür. In dem Stockrahmen 1 ist in der üblichen Weise der
Türflügel 2 schwenkbar vorgesehen.
Mit 3 ist in der Fig. 1 das im Türflügel 2 untergebrachte Hauptschloß bezeichnet,
welches in einem Schloßgehäuse 4 die üblichen Funktionselemente aufweist, u. a. den
Schloßriegel 5, der bei geschlossenem Flügel 2 zum Verschließen der Tür in eine
Riegel-Öffnung eines Schließbleches 6 eingreift, welches in der üblichen Weise am
Stockrahmen 1 am Schloßbereich vorgesehen ist. Mit 7 ist weiterhin eine Schloßfalle
bezeichnet, die bei geschlossenem Flügel 2 ebenfalls in eine Öffnung (Fallenöffnung)
des Schließbleches 6 einrastet.
Zum manuellen Betätigen des Riegels 5 und der Schloßfalle 7 ist am Hauptschloß 3
bzw. an dem dortigen Schloßgehäuse 4 ein Profil- oder Schloßzylinder 8 vorgesehen,
der über einen Zahnkranz 9 und weitere, nicht dargestellte Funktionselemente im
Inneren des Schloßgehäuses 4 mit dem Riegel 5 bzw. mit der Schloßfalle 7
zusammenwirkt.
Das in der Fig. 1 dargestellte Schloß ist weiterhin so ausgebildet, daß auch ein
motorisches Betätigen des Hauptschlosses 3 möglich ist. Hierfür ist im Stockrahmen 1
eine motorische Betätigungs- oder Antriebseinheit vorgesehen, die in der Fig. 1
allgemein mit 10 bezeichnet ist und im wesentlichen eine Welle 11, einen
Antriebsmotor 12 und einen Hubmagneten 13 umfaßt. Die Antriebseinheit 10 ist
beispielsweise Bestandteil des Schließbleches 6 oder aber an diesem Schließblech in
geeigneter Weise befestigt. Die Antriebswelle 11 ist so ausgebildet, daß diese bei
geschlossenem Türflügel 2 an eine Steuerwelle 14 angedockt werden kann, die im
Schloßgehäuse 4 vorgesehen ist und mit dem dortigen Funktionselementen
antriebsmäßig derart zusammenwirkt, daß beim Drehen der Steuerwelle 14 in der
einen Richtung der Riegel 5 in die sperrende Stellung bewegt wird, in der der Riegel in
eine Riegelöffnung des Schließbleches 6 eingreift, und beim Drehen der Steuerwelle
14 in der anderen Richtung der Riegel 5 in die nicht sperrende Stellung zurückbewegt
wird, in der der Riegel 5 vom Schloßgehäuse 4 aufgenommen ist und nicht über die
Stulpschiene des Hauptschlosses 3 vorsteht sowie außer Eingriff mit dem Schließblech
6 ist.
Für diesen Antrieb der Steuerwelle 14 ist die Antriebswelle 11 axial verschiebbar
vorgesehen, und zwar gegen eine gewendelte Druckfeder 15 derart, daß die
Antriebswelle 11 in ihrer Ausgangsstellung mit ihrem freien Kupplungsende 11' nicht
über die der Türöffnung zugewandte Vorderseite des Schließbleches 6 vorsteht und in
einer Arbeits- oder Andockstellung mit dem freien Ende 11' durch eine Öffnung des
Schließbleches 6 hindurch soweit vorbewegt ist, daß das Ende 11' in eine
Ausnehmung 16 des Türflügels 2 bzw. des Schloßgehäuses 4 hineinreicht, und zwar
unter Überbrückung des zwischen dem Stockrahmen 1 und dem Türflügel 2 gebildeten
Falzspaltes 17 derart, daß das Ende 11' in eine in der Öffnung 16 angeordnete
Gegenkupplung 14' der Steuerwelle 14 in Eingriff kommt, so daß dann eine
antriebsmäßige Verbindung zwischen den Wellen 11 und 14 erreicht ist.
Das Vorbewegen der Welle 11 aus der Ausgangsstellung in die in der Fig. 1
dargestellte Arbeitsstellung erfolgt durch das Aktivieren des Hubmagneten 13. Über ein
Schneckengetriebe 18 ist die Welle 11 antriebsmäßig mit dem Motor 12 verbunden, so
daß dann bei in der Andockstellung befindlicher Welle 11 über den Motor 12 eine
Betätigung des Hauptschlosses 13 und ggf. auch der mit diesem Schloß antriebsmäßig
verbundenen Nebenschlösser oder Verriegelungen möglich ist. Zur Steuerung des
Motors 12 und des Hubmagneten 13 ist eine Steuereinrichtung 18 vorgesehen, die in
der unterschiedlichsten Weise ausgebildet sein kann, beispielsweise auch als
Bestandteil eines elektronischen Zahlen- oder Kartenschlosses usw.. Mit 19 ist ein
Sensor bezeichnet, der am Schließblech 6 vorgesehen ist und ebenfalls mit der
Steuereinrichtung 19 derart zusammenwirkt, daß ein Betätigen des Hubmagneten 1 3
und des Motors 12 nur dann möglich sind, wenn sich der Flügel 2 in der
geschlossenen Stellung befindet.
Das Kupplungsende 11' ist beispielsweise von einem Außensechskant gebildet,
welcher ein passender Innensechskant an der Gegenkupplung 14' zugeordnet ist.
Die beschriebene Ausbildung hat u. a. den Vorteil, daß trotz der Möglichkeit einer
motorischen Betätigung des Schlosses 3 am Türflügel 2 kein Antriebsmotor
untergebracht werden muß, der dort optisch störend in Erscheinung treten würde und
darüber hinaus auch flexible elektrische Verbindungen zwischen dem Stockrahmen 1
und dem Türflügel 2 erforderlich machen würde. Die gesamte Antriebseinheit 10 ist im
Stockrahmen 1 untergebracht, wo hierfür ausreichend Platz zur Verfügung steht.
Selbstverständlich können das Schloß 3 und evtl. mit diesem antriebsmäßig
verbundene zusätzliche Verriegelungen oder Nebenschlösser über den Schloßzylinder
8 mit den üblichen Schlüssel betätigt werden, so daß insbesondere auch bei einem
Ausfall der Antriebseinheit 10 jederzeit ein Öffnen des Türflügels 2 möglich ist.
Grundsätzlich kann das Schloß bzw. die Antriebseinheit 10 auch mit anderen
Funktionen kombiniert werden, beispielsweise mit der Funktion eines elektrischen
Türöffners.
Die Fig. 2 zeigt eine Ausführungsfrom, die sich von der Ausführungsform der Fig. 1
im wesentlichen dadurch unterscheidet, daß anstelle der Welle 11 eine Welle 11a
vorgesehen ist, die an ihrem Ende 11a' biegsam ausgeführt und mit diesem Ende 11a'
zum Ankoppeln des Antriebs 10 an das Hauptschloß 3 in die sich zur Stülpplatte 4'
trichterartig sich erweiternde Öffnung im Kupplungsstück 14a' der Welle 14a
einführbar ist. Durch die Ausbildung der Welle 11a als flexible bzw. biegsame Welle
ist eine antriebsmäßige Verbindung in einwandfreier Form auch dann möglich, wenn
bei geschlossenem Flügel 2 ein gewisser Versatz zwischen dem Kupplungsende 11 a'
und der Achse der Welle 14a vorliegt. Beim Vorbewegen der Welle 11a durch den
Hubmagneten 13 wird diese dann in trichterartig sich erweiternde Öffnung im
Kupplungsstück 14a' so eingeführt, daß das Kupplungsende 11a' in der gewünschten
Weise in Eingriff mit der Welle 14a kommt.
Anstelle einer biegsamen Welle kann auch eine Welle verwendet werden, bei der
zumindest das Kupplungsende 11a' kardanisch mit dem übrigen Teil der Welle
verbunden ist.
Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht
sich, daß zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß
dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Gedanke verlassen wird. So ist es
beispielsweise auch möglich, die Betätigung des Schlosses 3 über die außerhalb des
Flügelrahmens 2, d. h. im Stockrahmen 1 vorgesehene Antriebseinheit 10 durch eine
Schubstange vorzunehmen, die dann auf eine weitere, im Schloßgehäuse 4 axial
verschiebbare Schubstange einwirkt, welche über eine Verzahnung mit dem
Zahnkranz 9 oder anderweitig mit Funktionselementen des Schlosses 3
zusammenwirkt.
1
Stockrahmen
2
Flügel
3
Hauptschloß
4
Schloßgehäuse
5
Riegel
6
Schließblech
7
Schloßfalle
8
Schloßzylinder
9
Zahnkranz
10
Antriebseinheit
11
,
11
a Welle
11
',
11
a' Kupplungsende
12
Motor
13
Hubmagnet
14
,
14
a Welle
14
',
14
a' Kupplungsstück
15
Rückstellfeder
16
Öffnung
17
Falzspalt
18
Steuerung
19
Sensor
Claims (15)
1. Schließvorrichtung für Türen mit wenigstens einer an einem Flügel (2) der Tür
vorgesehenen Schloßeinheit mit Riegel (5), der durch eine Antriebseinheit (10)
motorisch zwischen einer den Türflügel (2) verriegelnden Stellung, in der der Riegel
(5) in eine an einem Stock- oder Blendrahmen (1) der Tür vorgesehenen
Riegelöffnung eingreift, und einer nicht verriegelnden Stellung bewegbar ist, in der
sich der wenigstens eine Riegel (5) außerhalb der Riegelöffnung befindet, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit (10) am Stockrahmen (1) vorgesehen ist
und ein von dem Antrieb (12) betätigtes Antriebselement (11) aufweist, welches
zum Betätigen des wenigstens einen Riegels (5, 7) antriebsmäßig an die
Schloßeinheit (3) oder ein Steuerelement (14) der Schloßeinheit (3) ankoppelbar ist.
2. Schließvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Antriebselement (11) durch einen zwischen dem Stockrahmen (1) und dem
geschlossenen Türflügel (2) gebildeten Türfalz oder Falzspalt (17) an das
Steuerelement (14) ankoppelbar ist.
3. Schließvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dadurch
gekennzeichnet, daß das Antriebselement (11) in einer Achsrichtung aus einer
Ausgangsstellung in eine Andockstellung bewegbar ist, in der die antriebsmäßige
Verbindung zwischen dem Antriebselement (11) und dem Steuerelement (14)
besteht.
4. Schließvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Antriebselement (11) in einer Achsrichtung parallel oder in etwa parallel zur Ebene
der Türöffnung zwischen der Ausgangsstellung der Andockstellung bewegbar ist.
5. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Antriebselement (11) ein Schieber ist.
6. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Antriebselement eine Welle (11), vorzugsweise eine axial
verschiebbare Welle ist.
7. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Antrieb ein Motor, beispielsweise ein Elektromotor (12) ist.
8. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Antrieb ein Hubelement, vorzugsweise ein elektrisches
Hubelement, beispielsweise ein Hubmagnet (13) ist.
9. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Steuerelement (14) eine Steuerwelle ist, die über ein
Getriebe mit Funktionselementen des Schlosses (3) zusammenwirkt.
10. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Steuerelement (14) eine Schubstange ist, die über ein
Getriebe, vorzugsweise über ein Zahnstangen- und/oder Schneckenrad-Getriebe mit
einem Antrieb für den wenigstens einen Riegel (5, 7) zusammenwirkt.
11. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an der das Antriebselement bildenden Welle (11) ein
Kupplungsstück (11') vorgesehen ist, welches in der Andockstellung in eine
Gegenkupplung (14') des Steuerelementes (14) eingreift.
12. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß in einem Schloßgehäuse (4) oder in einer im Falzspalt (17) des
Flügels (2) montierten Stulpschiene (4') eine Öffnung (16) gebildet ist, in der ein mit
dem Antriebselement (11) zusammenwirkende Teil des Steuerelementes (14)
untergebracht ist.
13. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch einen Sensor (19), vorzugsweise durch einem am Stockrahmen (1)
vorgesehenen Sensor zur Betätigung der Schließstellung des Flügels.
14. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit (10) Bestandteil eines am Stockrahmen
befestigbaren Schließbleches (6) ist.
15. Schließvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Antriebselement (11a) zumindest in einem Teilbereich als
biegsame Welle und/oder als Kardan-Welle ausgeführt ist.
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