DE19914564A1 - Gelenkverbindungsanordnung - Google Patents
GelenkverbindungsanordnungInfo
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Abstract
Eine Gelenkverbindungsanordnung (4), insbesondere für mehrgliedrige Schienenfahrzeuge, ist mit zumindest zwei Gelenkverbindungen (6, 8) versehen. Die zwei Gelenkverbindungen (6, 8) sind über die Höhe eines Fahrzeugs mit Abstand zueinander angeordnet und verbinden jeweils einen ersten Fahrzeugteil (1) mit einem zweiten Fahrzeugteil (2). Hierbei weist eine erste Gelenkverbindung (6) zumindest eine horizontale und eine vertikale Drehachse auf und eine zweite Gelenkverbindung (8) umfaßt zumindest zwei Gelenke (16) mit je einer horitontalen Drehachse sowie zumindest ein Gelenkelement (18), das eine horizontale und eine vertikale Drehachse aufweist. Ferner sind zumindest zwei Drehachsen der zweiten Gelenkverbindung (8) in unterschiedlichen horizontalen Ebenen angeordnet.
Description
Die Erfindung betrifft eine Gelenkverbindungsanordnung, insbesondere für
mehrgliedrige Schienenfahrzeuge, mit zumindest zwei Gelenkverbindungen, die
über die Höhe eines Fahrzeugs mit Abstand zueinander angeordnet sind und
jeweils einen ersten Fahrzeugteil mit einem zweiten Fahrzeugteil verbinden.
Über eine Gelenkverbindung können zwei benachbarte Fahrzeugteile eines
mehrgliedrigen Fahrzeuges, wie z. B. die einzelnen Wagenteile eines
mehrgliedrigen Schienenfahrzeuges, miteinander verbunden und aneinander
angelenkt werden. Im einzelnen ist hierbei dafür zu sorgen; daß die
Gelenkverbindung horizontale und vertikale Auslenkbewegungen der
Fahrzeugteile gegeneinander zuläßt, um die erforderlichen Bewegungsfreiheiten
in der Gelenkverbindung bei Kurvendurchfahrten des Fahrzeugs oder beim
Durchfahren von Kuppen und Wannen im Fahrweg zu gewährleisten. Für eine
derartige Gelenkverbindung, die der Verbindung zweier benachbarter
Fahrzeugteile dient, sind ferner Anforderungen an die Torsionssteifigkeit zu
beachten. Insbesondere ist zu gewährleisten, daß die zwischen zwei Wagenteilen
auftretenden Torsionskräfte über die Gelenkverbindung abgefangen werden. Dies
wird üblicherweise dadurch erreicht, daß zusätzlich zu einer im Bereich des
Bodens des Fahrzeugs zwischen zwei Fahrzeugteilen angeordneten
Gelenkverbindung eine obere Anlenkung im Dachbereich zwischen den Enden
benachbarter Fahrzeugteile vorgesehen ist, die den auftretenden Torsionskräften
zwischen zwei Fahrzeugteilen entgegenwirkt.
Aus der EP-B-0 340 760 ist eine Gelenkverbindung JUr mehrgliedrige
Schienenfahrzeuge bekannt, die benachbarte Fahrzeugteile eines
Schienenfahrzeugs gelenkig miteinander verbindet und dabei horizontale sowie
vertikale Auslenkbewegungen der Fahrzeugteile gegeneinander zuläßt. Hierbei
besteht die Gelenkverbindung aus einem um eine vertikale Achse drehbaren,
zwischen zwei Fahrzeugteilen in deren Bodenbereich nahe den Schienen
angeordneten Drehkranz, der die horizontale Auslenkung der Fahrzeugteile
gegeneinander gewährleistet, und einem Gelenk mit horizontaler Drehachse, das
die vertikale Beweglichkeit der Fahrzeugteile sicherstellt. Über die breite Basis,
die der Drehkranz bereitstellt, werden auftretende Torsionskräfte zwischen den
Fahrzeugteilen in der Gelenkverbindung abgefangen, so daß eine obere
Anlenkung zwischen den Enden benachbarter Fahrzeugteile entfallen kann.
Dadurch ist die Gelenkverbindung jedoch einer hohen spezifischen Belastung und
erheblichem Verschleiß ausgesetzt.
Zur Erzielung eines Querkraftausgleichs bei Fliehkraftüberschuß oder bei
Verwindung der Fahrzeuge gegeneinander ist es daher in der Technik bekannt,
zwischen den Fahrzeugteilen eines Schienengliederzuges eine obere Abstützung
oder Führung zwischen den Fahrzeugteilen vorzusehen. Als derartige obere
Abstützung dient beispielsweise ein Gleitkasten, der eine Hohlschiene und ein
darin eingesetztes Gleitstück umfaßt, so daß Bewegungen der Fahrzeugteile
gegeneinander in Fahrzeuglängsrichtung möglich sind. Da das Gleitstück mit
seitlichem Spiel in der Hohlschiene eingebaut ist, um bei Kurvendurchfahrten des
Fahrzeugs eine horizontale Auslenkung der Fahrzeugteile gegeneinander
zuzulassen, ist jedoch zum einen die Geräuschentwicklung verhältnismäßig hoch.
Zum anderen entstehen bei Kurvenfahrt oder größerem Schienenversatz Probleme
hinsichtlich eines Verklemmens oder Verkantens des Gleitstücks in der
Hohlschiene. Dies führt wiederum zu einem relativ großen Verschleiß der
Verbindungseinrichtung.
In Anbetracht dieser Nachteile und verbleibenden Probleme bei den im Stand der
Technik bekannten Anordnungen zum Verbinden von benachbarten
Fahrzeugteilen liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Gelenkverbindungsanordnung zu schaffen, die die erforderlichen
Bewegungsfreiheiten zwischen benachbarten Fahrzeugteilen sowohl bei
Kurvenfahrten des Fahrzeugs als auch beim Durchfahren von Kuppen und
Wannen gewährleistet, geringem Verschleiß unterliegt und gleichzeitig eine
symmetrische Kraftverteilung auf die angrenzenden Fahrzeugteile sicherstellt,
sowie bei ihren Bewegungen keine zusätzlichen und ungewollten seitlichen
Bewegungen der Fahrzeugteile zueinander erzeugt.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die in dem Patentanspruch 1
beschriebene Gelenkverbindungsanordnung.
Demzufolge ist die erfindungsgemäße Gelenkverbindungsanordnung, die
insbesondere zum aneinander Ankoppeln und Anlenken benachbarter
Fahrzeugteile eines mehrgliedrigen Schienenfahrzeugs vorgesehen ist, mit
zumindest zwei Gelenkverbindungen versehen. Diese Gelenkverbindungen sind
über die Höhe des Fahrzeugs in einem vorbestimmten Abstand zueinander
angeordnet und sorgen jeweils für eine Verbindung eines ersten Fahrzeugteils mit
einem benachbarten zweiten Fahrzeugteil. Hierbei sind der erste und der zweite
Fahrzeugteil beispielsweise einzelne Wagenteile oder Wagenkästen eines
Schienenfahrzeugs.
Die Gelenkverbindungen umfassen eine erste Gelenkverbindung, die zumindest
eine horizontale und eine vertikale Drehachse aufweist. Diese erste
Gelenkverbindung ist in herkömmlicher Art und Weise ausgebildet,
beispielsweise als Dreh-, Kardan- oder Kugelgelenk oder auch als ein Haken, der
in eine entsprechende Öse eingreift. Sie gewährleistet sowohl eine Verbindung
zwischen den benachbarten Fahrzeugteilen als auch eine horizontale und vertikale
Beweglichkeit der Fahrzeugteile gegeneinander bei Kuppen-, Wannen- und
Kurvenfahrten des Fahrzeuges.
Weiterhin ist eine zweite Gelenkverbindung vorgesehen, die zumindest zwei
Gelenke mit je einer horizontalen Drehachse sowie zumindest ein Gelenkelement
aufweist, das eine horizontale und eine vertikale Drehachse umfaßt. Somit weist
die zweite Gelenkverbindung insgesamt zumindest drei horizontale sowie eine
vertikale Drehachse auf. Hierbei sind zumindest zwei horizontale Drehachsen der
zweiten Gelenkverbindung in verschiedenen horizontalen Ebenen angeordnet, so
daß die Gelenkverbindung außerhalb der gestreckten Lage arbeiten kann. Beim
Durchfahren von Kuppen und Wannen im Fahrweg ist somit eine Nickbewegung
in der zweiten Gelenkverbindung, d. h. eine Auf- und Abbewegung der
horizontalen Drehachsen relativ zueinander, zugelassen. Bei zusätzlichen
Kurvenfahrten ist es darüber hinaus möglich, daß die Nickbewegung durch eine
Drehbewegung um die vertikale Drehachse des Gelenkelementes überlagert ist.
Somit läßt die zweite Gelenkverbindung horizontale und vertikale
Auslenkbewegungen der Fahrzeugteile gegeneinander zu, wobei auftretende
Kräfte zwischen den Fahrzeugteilen in die angrenzenden Fahrzeugteile
symmetrisch abgeleitet werden. Dadurch wird ein Entstehen von
Zwangsbewegungen oder -kräften in der Gelenkverbindung effektiv vermieden.
Gleichzeitig arbeitet die zweite Gelenkverbindung im wesentlichen spielfrei.
Somit wird der Verschleiß gegenüber den bekannten Verbindungseinrichtungen
wesentlich herabgesetzt, so daß eine wirtschaftliche und kostengünstige
Konstruktion bereitgestellt ist.
Demnach ist eine Gelenkverbindungsanordnung vorgesehen, bei der eine zweite
Gelenkverbindung mit einem Nickgelenk und zusätzlicher vertikaler Drehachse
mit einer ersten Gelenkverbindung kombiniert ist, die die erforderlichen
Freiheitsgrade aufweist, um eine Nick- und/oder Drehbewegung in der zweiten
Gelenkverbindung zuzulassen.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen
beschrieben.
Nach einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung umfaßt die zweite
Gelenkverbindung Verbindungsglieder, um die zwischen Fahrzeugteilen
auftretenden Längs- und Querkräfte von einem Fahrzeugteil auf das andere zu
übertragen. über die Verbindungsglieder können die in dem ersten Fahrzeugteil
auftretenden Kräfte von dem ersten Gelenk mit horizontaler Drehachse auf das
zweite Gelenk mit horizontaler Drehachse und weiter auf das Gelenkelement
übertragen und von dort in den zweiten Fahrzeugteil eingeleitet werden. Die
Verbindungsglieder wirken somit als Hebelelemente, die eine gleichmäßige
Kraftverteilung auf die Gelenke und das Gelenkelement in der zweiten
Gelenkverbindung sicherstellen.
Für eine einfache und kostengünstige Herstellung sowie eine gleichmäßige
Kräfteverteilung in der zweiten Gelenkverbindung hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, die Verbindungsglieder stabförmig oder V-förmig, z. B. als Profilstab
oder Winkeleisen, herzustellen. Hierbei wird als Werkstoff vorzugsweise
Profilstahl eingesetzt.
Zur sicheren Anbindung der einzelnen Fahrzeugteile des Fahrzeugs aneinander
wird bevorzugt, die erste Gelenkverbindung zwischen zwei benachbarten
Fahrzeugteilen in deren Bodenbereich anzuordnen. Hierbei werden unter dem
Begriff Bodenbereich diejenigen Abschnitte der Fahrzeugteile verstanden, die
jeweils an den sich gegenüberliegenden Stirnseiten benachbarter Fahrzeugteile am
unteren, zum Boden oder zu den Schienen gerichteten Ende der Stirnseiten
vorhanden sind.
Um die Fliehkraft abzufangen oder eine Verwindung der Wagenteile
gegeneinander auszugleichen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die zweite
Gelenkverbindung zwischen den zwei benachbarten Fahrzeugteilen in deren
Dachbereich anzuordnen. Hierbei werden unter dem Begriff Dachbereich
entsprechend diejenigen Abschnitte der sich gegenüberliegenden Stirnseiten
benachbarter Fahrzeugteile verstanden, die am oberen, zum Dach der
Fahrzeugteile gerichteten Ende der Stirnseiten liegen.
Alternativ ist es ferner in dem Fall, daß im unteren Bereich zwischen den zwei
benachbarten Fahrzeugteilen ein ausreichender Bewegungsraum für die
Nickbewegung der zweiten Gelenkverbindung vorhanden ist, möglich, die zweite
Gelenkverbindung zwischen den benachbarten Fahrzeugteilen in deren
Bodenbereich anzuordnen und entsprechend die erste Gelenkverbindung in deren
Dachbereich vorzusehen.
Hinsichtlich der Positionierung der zwei Gelenkverbindungen relativ zueinander
über die Höhe des Fahrzeugs wird bevorzugt, daß zumindest eine Drehachse des
Gelenkelements fluchtend mit der entsprechenden horizontalen und/oder
vertikalen Drehachse der ersten Gelenkverbindung ausgerichtet ist. Hierdurch ist
beispielsweise bei einem Drehen der beiden Fahrzeugteile um die fluchtend
zueinander angeordneten vertikalen Drehachsen des Gelenkelements und der
ersten Gelenkverbindung sichergestellt, daß sich die Drehbewegungen in der
oberen und unteren Gelenkverbindung nicht gegenseitig sperren. Somit kann eine
Drehung in den zwei Gelenkverbindungen gleichzeitig durchgeführt werden,
wobei eine gleichmäßige Krafteinleitung in die angrenzenden Fahrzeugteile
erfolgt. Diese Positionierung gewährleistet daher, daß die erste Gelenkverbindung
die erforderlichen Freiheitsgrade zum Drehen aufweist, um eine Nick- und/oder
Drehbewegung in der zweiten Gelenkverbindung zuzulassen.
In bestimmten Anwendungsfällen bietet es Vorteile, wenn das Gelenkelement
über einen Ansatz an dem ersten oder dem zweiten Fahrzeugteil angeordnet ist.
Für eine konstruktiv einfache Gestaltung wird bevorzugt, den Ansatz als
Winkeleisen oder Tragplatte auszubilden, und fest an dem ersten oder zweiten
Fahrzeugteil, z. B. durch Verschweißen oder Verschrauben, anzubringen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Gelenkverbindungsanordnung befindet sich das eine Gelenk mit der horizontalen
Drehachse der zweiten Gelenkverbindung direkt am ersten oder zweiten
Fahrzeugteil. Das Gelenk kann hierbei beispielsweise als Fest/Loslagerung oder
mit eingestellten Schräggelenklagern ausgeführt werden. Das weitere Gelenk mit
der horizontalen Drehachse ist hingegen vorzugsweise zwischen dem am
Fahrzeugteil befestigten Gelenk und dem Gelenkelement realisiert. Die dritte
horizontale Drehachse ist in vorteilhafter Weise in dem Gelenkelement
ausgeführt. Bei dieser Ausführung kann die Nickbewegung durch die drei
horizontalen Drehachsen der zweiten Gelenkverbindung und die Drehbewegung
durch die vertikale Drehachse des Gelenkelementes ermöglicht werden.
Für die konstruktive Gestaltung des Gelenkelementes hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, die Drehachsen des Gelenkelements jeweils in separaten Gelenken
auszubilden. Somit ist die vertikale und die horizontale Drehachse des
Gelenkelements jeweils eine getrennte Lagerung vorgesehen. Alternativ können
die zwei Drehachsen des Gelenkelements in einem Punkt bzw. einem Gelenk oder
Lager gelagert sein. Diese Lagerung wird beispielsweise durch das Vorsehen eines
Kardangelenks als Gelenkelement in konstruktiv einfacher Weise realisiert.
Um stets eine außerhalb der gestreckten Lage arbeitende zweite
Gelenkverbindung vorzusehen, wird bevorzugt, eine Länge der ersten
Gelenkverbindung im gestreckten Zustand kürzer als eine Länge der zweiten
Gelenkverbindung auszubilden. Somit wird einerseits der Abstand zwischen zwei
Fahrzeugteilen in vorteilhafter Art und Weise durch die Länge der ersten
Gelenkverbindung in gestreckter Lage bestimmt. Andererseits gewährleistet die
größere Länge der zweiten Gelenkverbindung, daß diese stets außerhalb einer
gestreckten Lage arbeitet und so die gewünschte Nickbewegung in vertikaler
Richtung ausüben kann. Dabei ist die Länge der zweiten Gelenkverbindung
vorzugsweise so gewählt, daß bei keiner Bewegung der Fahrzeugteile
gegeneinander die gestreckte Lage in der zweiten Gelenkverbindung erreicht wird.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer beispielhaft in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsform näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines mehrgliedrigen
Schienenfahrzeugs mit der erfindungsgemäßen
Gelenkverbindungsanordnung;
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf das mehrgliedrige
Schienenfahrzeug mit der erfindungsgemäßen
Gelenkverbindungsanordnung;
Fig. 3 eine Querschnittsansicht der zweiten Gelenkverbindung gemäß
einem Ausführungsbeispiel der Erfindung; und
Fig. 4 eine Draufsicht auf die zweite Gelenkverbindung nach Fig. 3.
Die erfindungsgemäße Gelenkverbindungsanordnung ist in dem in den
Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel an einem zweigliedrigen
Schienenfahrzeug erläutert. Wie anhand der in Fig. 1 dargestellten Seitenansicht
eines Schienenfahrzeuges ersichtlich ist, besteht dieses aus einem ersten
Fahrzeugteil 1, das mit einem zweiten Fahrzeugteil 2 über eine
Gelenkverbindungsanordnung 4 gelenkig verbunden ist. Die
Gelenkverbindungsanordnung 4 umfaßt zwei Gelenkverbindungen 6, 8. Hierbei
ist die erste Gelenkverbindung 6 im Bereich des Bodens 10 der Fahrzeugteile 1, 2
zwischen den benachbarten Fahrzeugteilen 1, 2 an deren unteren Enden der sich
gegenüberliegenden Stirnseite angebracht. Die erste, untere Gelenkverbindung 6
weist ein um eine vertikale Achse drehbares, mittig zwischen den unteren Enden
der Fahrzeugteile 1, 2 angeordnetes Drehgelenk 12 auf. Hierbei arbeitet das
Drehgelenk 12 so, daß neben einer horizontalen Auslenkung der Fahrzeugteile 1,
2 um die vertikale Drehachse auch eine vertikale Beweglichkeit der Fahrzeugteile
1, 2 gegeneinander über das Drehgelenk 12 gewährleistet ist. Ferner ist das
Drehgelenk 12 über Verbindungsglieder 14 an den jeweiligen unteren Enden des
ersten 1 und des zweiten Fahrzeugteils 2 in deren Bodenbereich 10 angeschlossen.
Wie in der Fig. 1 zu erkennen ist, bestimmt die gestreckte Länge der unteren
Gelenkverbindung 6 die Fahrzeugteilabstände.
Die zweite in Fig. 1 dargestellte Gelenkverbindung 8 ist am oberen Ende der
Fahrzeugteile 1, 2 zwischen den benachbarten Stirnseiten der Fahrzeugteile in
deren Dachbereich angeordnet. Die obere Gelenkverbindung 8 umfaßt insgesamt
drei Verbindungsglieder 14, die über zwei Gelenke 16 und ein Gelenkelement 18
mit jeweils einer horizontalen Drehachse aneinander und/oder an dem ersten
Fahrzeugteil 1 angelenkt sind. Das Gelenkelement 18 liegt in Flucht mit dem
Drehgelenk 12 der unteren Gelenkverbindung 6, wie in Fig. 1 durch eine
gestrichelte Linie angedeutet ist. Die Gelenke 16, das Gelenkelement 18 und die
Verbindungsglieder 14 bilden ein Gestänge aus, das außerhalb der gestreckten
Lage in einer Nick- und/oder Drehbewegung arbeitet. Die angewinkelte Lage der
oberen Gelenkverbindung wird durch Vorsehen einer vorbestimmten Länge für
die untere Gelenkverbindung 6, die die ausgestreckte Länge der oberen
Gelenkverbindung 8 nicht überschreiten darf, gewährleistet.
Wie in Fig. 1 durch den Pfeil P angedeutet ist, findet bei einem Durchfahren des
Fahrzeugs von Kuppen oder Wannen im Fahrweg eine ausgleichende
Nickbewegung in der oberen Gelenkverbindung 8 statt. Diese Bewegung erfolgt
spielfrei und somit nahezu geräuschlos. Das aus den drei horizontalen Drehachsen
in den Gelenken 16 und dem Gelenkelement 18 ausgebildete Nickgelenk ist im
unteren Teil des Fahrzeugs mit dem in Flucht zu dem Gelenkelement liegenden
Drehlager 12 der unteren Gelenkverbindung 6 kombiniert, das die erforderlichen
Freiheitsgrade aufweist, um die Nickbewegung bei Kuppenfahrten in der oberen
Gelenkverbindung 8 zuzulassen.
In Fig. 2 ist in einer Draufsicht auf das mehrteilige Schienenfahrzeug mit der
Gelenkverbindungsanordnung 4 eine Kurvenfahrt des Fahrzeuges gezeigt. Wie in
der Fig. 2 deutlich zu erkennen und durch den Pfeil F angedeutet ist, umfaßt das
Gelenkelement 18 der oberen Gelenkverbindung 8 zusätzlich eine vertikale
Drehachse, die gemäß Fig. 1 fluchtend zu der entsprechenden Drehachse des
Drehgelenks 12 der unteren Gelenkverbindung 6 ausgerichtet ist. Da das
Gelenkelement 18 mindestens zwei Freiheitsgrade zum Drehen besitzt, ist es
somit möglich, neben der in Fig. 1 gezeigten Beweglichkeit der Fahrzeugteile 1, 2
um die Y-Achse ebenfalls ein Drehen um die Z-Achse durchzuführen. Hierbei
stellt eine aus Fig. 2 ersichtliche breite Basis der Verbindungsglieder 14 eine
torsionssteife Verbindung der Fahrzeugteile 1, 2 sicher. Dadurch wird ein
eventuell vorhandener dritter Drehfreiheitsgrad, nämlich ein Drehen um die X-
Achse, durch das breite Gestänge in der oberen Gelenkverbindung 8 gesperrt und
eine entsprechende unerwünschte Fahrzeugbewegung verhindert.
In Fig. 3 ist in einer vergrößerten Seitenansicht die obere Gelenkverbindung 8 der
Gelenkverbindungsanordnung dargestellt. Die erste horizontale Drehachse des
ersten Gelenks 16 befindet sich direkt an dem ersten Fahrzeugteil 1 und ist über
ein Verbindungsglied 14 mit der horizontalen Drehachse des zweiten Gelenks 16
verbunden. Ferner ist in Fig. 3 zu erkennen, daß das Gelenkelement 18 ein
Kardangelenk 22 mit einer horizontalen und einer vertikalen Drehachse ist. Das
Gelenkelement 18 ist an einem als Ansatz bzw. Konsole ausgebildeten
Verbindungsglied 14 an dem zweiten Fahrzeugteil 2 angeschlossen. Somit ist die
obere Gelenkverbindung 8 einerseits mit dem Fahrzeugteil 1 über das erste Gelenk
16 gelenkig und andererseits über die Konsole mit dem zweiten Fahrzeugteil 2
fest und starr verbunden. Hierbei sind zumindest zwei der horizontalen
Drehachsen, nämlich zum einen die Drehachsen der zwei Gelenke 16 sowie zum
anderen die horizontale Drehachse des Gelenkelements 18 und eines Gelenks 16,
in unterschiedlichen horizontalen Ebenen angeordnet, so daß eine Nickbewegung
in der Gelenkverbindung bei Kuppen- oder Wannenfahrten über die horizontalen
Drehachsen zugelassen ist. Dabei dient der Bauraum oberhalb der Gelenke 16 als
Bewegungsraum für das aus den Verbindungsgliedern 14 aufgebaute Gestänge.
Darüber hinaus ermöglicht die vertikale Drehachse des Kardangelenks 22 eine
horizontale Beweglichkeit der Fahrzeugteile 1 und 2 bei Kurvendurchfahrten des
Fahrzeugs.
Die in Fig. 4 gezeigte Draufsicht auf die obere Gelenkverbindung 8 nach Fig. 3
verdeutlicht in einer vergrößerten Darstellung den konstruktiven Aufbau der
oberen Gelenkverbindung. Hierbei ist das Verbindungsglied 14 zwischen den
beiden Gelenken 16 aus zwei stabförmigen Verbindungshebeln 20
zusammengesetzt, die über die Breite des Fahrzeugteils 1 mit Abstand zueinander
angeordnet sind. Dieser Abstand gewährleistet eine möglichst breite Basis des
Anschlusses der Gelenkverbindung 8 an das erste Fahrzeugteil 1, um eine
torsionssteife Verbindung zwischen den Fahrzeugteilen 1, 2 vorzusehen. Aus
diesem Grund ist auch das als Ansatz an dem zweiten Fahrzeugteil 2 ausgebildete
Verbindungsglied 14 als V-förmiges Profilstahlelement gestaltet. Das
Verbindungsglied 14, das das zweite Gelenk 16 mit dem Gelenkelement 18
verbindet, ist im vorliegenden Falls als V-förmiges Profilelement ausgeführt. Wie
bei der Beschreibung der Fig. 3 bereits erwähnt, erfolgt die Lagerung der
vertikalen und horizontalen Drehachse des Gelenkelements 18 im vorliegenden
Fall in einem Kardangelenk 22. Hierbei sind die Drehachsen des Kardangelenks
22, wie bei einem Vergleich mit Fig. 1 ersichtlich ist, fluchtend zu dem
Drehgelenk 12 der unteren Gelenkverbindung 8 ausgerichtet.
Claims (11)
1. Gelenkverbindungsanordnung (4), insbesondere für mehrgliedrige
Schienenfahrzeuge, mit zumindest zwei Gelenkverbindungen (6, 8), die
über die Höhe eines Fahrzeugs mit Abstand zueinander angeordnet sind
und jeweils einen ersten Fahrzeugteil (1) mit einem zweiten Fahrzeugteil
(2) verbinden, wobei eine erste Gelenkverbindung (6) zumindest eine
horizontale und eine vertikale Drehachse aufweist und eine zweite
Gelenkverbindung (8) zumindest zwei Gelenke (16) mit jeweils einer
horizontalen Drehachse sowie zumindest ein Gelenkelement (18) umfaßt,
das eine horizontale und eine vertikale Drehachse aufweist, und zumindest
zwei Drehachsen der zweiten Gelenkverbindung (8) in unterschiedlichen
horizontalen Ebenen angeordnet sind.
2. Gelenkverbindungsanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Gelenkverbindung (8)
Verbindungsglieder (14) umfaßt.
3. Gelenkverbindungsanordnung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsglieder (14) stabförmig
und/oder V-förmig ausgebildet sind.
4. Gelenkverbindungsanordnung nach zumindest einem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste Gelenkverbindung (6) zwischen
zwei benachbarten Fahrzeugteilen (1, 2) in deren Bodenbereich (10)
angeordnet ist.
5. Gelenkverbindung nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Gelenkverbindung (8) zwischen
den zwei benachbarten Fahrzeugteilen (1, 2) in deren Dachbereich
angeordnet ist.
6. Gelenkverbindungsanordnung nach zumindest einem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Drehachse des
Gelenkelements (18) im wesentlichen in Flucht mit der entsprechenden
horizontalen und/oder vertikalen Drehachse der ersten Gelenkverbindung
(6) liegt.
7. Gelenkverbindungsanordnung nach zumindest einem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkelement (18) an einem Ansatz des
ersten oder zweiten Fahrzeugteils (1, 2) angeordnet ist.
8. Gelenkverbindungsanordnung nach zumindest einem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eines der Gelenke (16) der zweiten
Gelenkverbindung (8) am ersten oder zweiten Fahrzeugteil (1, 2)
angeordnet ist.
9. Gelenkverbindungsanordnung nach zumindest einem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachsen des Gelenkelements (18) in
separaten Gelenken ausgebildet sind.
10. Gelenkverbindungsanordnung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis
8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachsen des Gelenkelements (18) in
einem Punkt gelagert sind.
11. Gelenkverbindungsanordnung nach zumindest einem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Länge der ersten Gelenkverbindung (6)
kürzer als eine Länge der zweiten Gelenkverbindung (8) ist.
Priority Applications (1)
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DE1999114564 DE19914564B4 (de) | 1999-03-31 | 1999-03-31 | Gelenkverbindungsanordnung |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE1999114564 DE19914564B4 (de) | 1999-03-31 | 1999-03-31 | Gelenkverbindungsanordnung |
Publications (2)
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DE19914564B4 DE19914564B4 (de) | 2008-10-16 |
Family
ID=7903045
Family Applications (1)
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DE1999114564 Expired - Fee Related DE19914564B4 (de) | 1999-03-31 | 1999-03-31 | Gelenkverbindungsanordnung |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19914564B4 (de) |
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