DE19913977C2 - Kraftstoffbehälter - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kraftstoffbehälter sowie dessen Verwendung.
Brennstoffzellen, bei denen Wasserstoff mit Sauerstoff auf katalytischem Wege zu Wasser
umgesetzt wird, wobei elektrische Energie freigesetzt wird, gewinnen für unterschiedlichste
Einsatzzwecke an Bedeutung. Es steht unmittelbar elektrische Energie zur Verfügung, ohne
das ein Umweg über einen kraftstoffbetriebenen Motor und einen Stromgenerator nötig
wäre. Zudem setzt die Reaktion zwischen Wasserstoff und Sauerstoff lediglich Wasser,
hingegen keinerlei Schadstoffe frei, so daß sich der Brennstoffzellenprozeß besonders gut
bei Anwendungen eignet, bei denen keine Schadstoffe freigesetzt werden sollen. Derzeitige
Anwendungsbereiche sind in der Raumfahrt, der Automobiltechnik und der mobilen
Stromversorgung zu sehen. Immer weitreichendere gesetzliche Forderungen nach
Verminderung des Schadstoffausstosses lassen die Brennstoffzellentechnik gerade für
automobile Anwendungen zunehmend interessant erscheinen.
Derzeit wird insbesondere der Einsatz zweier Technologien bei der Bereitstellung des
nötigen Wasserstoffs erwogen. Zum einen ist dies die direkte Verwendung molekularen
Wasserstoffs, der in speziellen Kraftstoffbehältern unter Druck oder gekühlt vorgehalten und
über eine Zuführung der Brennstoffzelle zugeführt wird. Zum anderen ist dies die
Verwendung von Hydrocarbonen, die in einer Vorstufe oder während der
Wasserstoff/Sauerstoff-Katalyse den notwendigen Wasserstoff freisetzen. Solche
Hydrocarbone sind z. B. Methan (CH4) oder Methanol (H3C-OH), da diese den höchsten
Anteil an Wasserstoff pro Kohlenstoffatom aufweisen. Methanol reagiert unter geeigneten,
katalytischen Bedingungen mit Wasser unter Freisetzung von Wasserstoff:
H3C-OH + H2O → CO2 + 3H2
H3C-OH + H2O → CO2 + 3H2
Wie ersichtlich, ist bei Verwendung von Methanol die Ausbeute an Wasserstoff besonders
hoch. Für diesen katalytischen Schritt wird Prozeßwasser benötigt, das dem Methanol vor
der Katalyse zugefügt werden muß. Es wird dabei ein Volumenverhältnis von Methanol zu
Wasser von 60 zu 40% (Frostbeständigkeit bis -40°C) angestrebt. Ein Überschuß an
Wasser schadet der Reformierung von Methanol zu Wasserstoff nicht. Ein Mangel an
Wasser kann hingegen dazu führen, daß statt Kohlendioxid Kohlenmonoxid ensteht,
welches wiederum die eigentliche Brennstoffzellenreaktion zwischen Wasserstoff und
Sauerstoff dann beeinträchtigt, daß der Katalysator vergiftet wird.
Da bei der Reaktion von Wasserstoff mit Sauerstoff (2H2+ O2 → 2H2O) in der
Brennstoffzelle Wasser entsteht, bietet es sich an, dieses Wasser für das Mischen mit
Methanol zu verwenden, so daß keine voluminösen Wassertanks benötigt werden. Beim
Starten des Prozesses steht hingegen noch kein Wasser zur Verfügung, da dieses erst
durch Katalyse gewonnen werden muß. Somit ist es notwendig, einen gewissen Vorrat an
Wasser vorzuhalten, mit dem der Prozeß gestartet werden kann. Bei mobilen Anwendungen
von Brennstoffzellen, beispielsweise ihrem Einsatz in Automobilen, muß berücksichtigt
werden, daß auch bei Temperaturen bis zu -40°C das Prozeßwasser zur Verfügung stellbar
sein muß und daher nicht einfrieren darf. Sinnvollerweise erreicht man dies, indem man das
Wasser bereits unmittelbar nach seiner Bildung in der Brennstoffzelle mit seinem späteren
Reaktanten Methanol mischt und danach in einem Zwischenspeicher zwischenlagert. Hierbei
trat jedoch das Problem auf, daß für diesen Zwischenspeicher wiederum eine eigene Pumpe
nötig geworden wäre, um beim Anlaufen des Prozesses das Wasser/Methanol-Gemisch
dem Prozeß zuzuführen. Eine weitere Pumpe erhöht die Kosten und ist eine potentielle
Fehlerquelle.
Aus der DE 37 14 401 A1 ist ein Kraftstoffbehälter mit einem Kraftstoffhohlraum bekannt, der
mit einer Zu- und Ableitung für den Kraftstoff verbunden ist. In dem Kraftstoffbehälter ist ein
flexibler Innenbehälter angeordnet, der hermetisch von dem außerhalb des Innenbehälters
befindlichen Teil des Volumens des Kraftstofftanks abgetrennt ist. Hierbei soll der flexible
Innenbehälter stets vollständig mit Kraftstoff gefüllt gehalten werden, unabhängig davon, wie
groß das tatsächliche Kraftstoffvolumen im Kraftstoffbehälter jeweils ist. Damit soll die
Bildung eines Dampfraumes oberhalb des Kraftstoffspiegels vermieden werden. Der
außerhalb des flexiblen Innenbehälters liegende Teil des Kraftstoffbehälters bleibt bei dieser
Konstruktion vollständig ohne Kraftstoff und ohne Kraftstoffdampf. Aufgrund der Flexibilität
des Innenbehälters kann sich dieser problemlos an das jeweilige Füllvolumen des
Kraftstoffbehälters anpassen. Der außerhalb des Innenbehälters liegende Teil des
Kraftstoffbehälters steht dabei ständig mit der Umgebungsluft in Verbindung, so dass bei
einer Ausdehnung des Innenbehälters das jeweils verdrängte Luftvolumen nach außen
entweichen kann.
Ebenfalls ein flexibler Innenbehälter ist bei der DE 39 32 062 A1 im Kraftstoffbehälter
vorgesehen, wobei aber in diesem Fall der Kraftstoff außerhalb des flexiblen Innenbehälters
angeordnet ist, so dass der Innenbehälter hier die Funktion hat, den Dampfraum über dem
Kraftstoffspiegel möglichst weitgehend auszufüllen, um das Dampfvolumen zu minimieren.
Die vorliegende Erfindung hat daher die Aufgabe, einen Kraftstoffbehälter bereitzustellen,
der kraftstoffverbrauchende Systeme ohne eine Pumpe, zumindest über einen kürzeren
Zeitraum, mit Kraftstoff versorgen kann. Ferner sollen ein Steuerungssystem sowie ein
Verfahren zur Steuerung eines Kraftstoffbehälters und eine Verwendung des
Kraftstoffbehälters vorgeschlagen werden.
Diese Aufgabe wird gelöst durch den Kraftstoffbehälter gemäß Patentanspruch 1. Die
Erfindung ist weiterhin gerichtet auf die Verwendung des erfindungsgemäßen
Kraftstoffbehälters in einem Brennstoffzellensystem.
Vorzugweise Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung stellt einen Kraftstoffbehälter bereit, bei dem ohne Pumpe, mit Hilfe eines im
oder am Kraftstoffbehälter angeordneten Mechanismus der Kraftstoff aus dem Behälter
herausgedrückt werden kann.
Demgemäß ist die Erfindung zunächst gerichtet auf einen mit einer Zu- und Ableitung
verbundenen Kraftstoffbehälter mit einem Kraftstoffhohlraum variabler Größe und einem
Mittel zum Zusammendrücken des Kraftstoffhohlraums in Abhängigkeit von dessen
Innendruck.
Bevorzugterweise ist der Kraftstoffhohlraum in einem als Zylinder oder Prisma ausgebildeten
Hohlkörper ausgebildet, in welchem eine mittels einer Feder entlang der Innenwandung des
Hohlkörpers abgedichtet verschiebbare Zwischenwand angeordnet ist. Dabei wird der
Kraftstoffhohlraum beispielsweise von einer zylinderförmigen Innenwandung des
Kraftstoffbehälters, einer kreisförmigen Endfläche des Kraftstoffbehälters und einer
kreisförmigen, verschiebbaren Zwischenwand umgrenzt, wobei die Zwischenwand durch
eine Feder im wesentlichen in Richtung des Kraftstoffhohlraums gedrückt wird und mit der
zylinderförmigen Innenwandung formschlüssig ist. Durch den Druck der Feder auf die
Zwischenwand kann der Kraftstoff aus dem Kraftstoffhohlraum herausgedrückt werden.
In einer alternativen, besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Kraftstoffhohlraum von
einer Innenwandung des Kraftstoffbehälters und einer als elastische Membran ausgebildeten
Zwischenwand umgrenzt. Die der Membran immanente Elastizität erzeugt den notwendigen
Druck, um den Kraftstoff aus dem Kraftstoffhohlraum herausdrücken zu können.
Weiterhin kann der Kraftstoffbehälter eine separate Zuführung zum Zuführen von Kraftstoff
in den Kraftstoffhohlraum und/eine separate Abführung zum Abführen von Kraftstoff aus
dem Kraftstoffhohlraum aufweisen. Es ist allerdings auch möglich, daß lediglich eine Leitung
zum Kraftstoffhohlraum vorgesehen ist, über die sowohl das Zuführen als auch das
Abführen von Kraftstoff erfolgt.
In der Zuführung kann ein Zuführungsventil angeordnet sein, welches auch als
Rückschlagventil ausgebildet sein kann. Ebenso kann in der Abführung ein Abführungsventil
angeordnet sein, wobei es möglich ist, daß das Abführungsventil zugleich ein
Druckreduzierer ist. Bevorzugterweise wird als Abführungsventil ein elektrisch betätigtes
Ventil eingesetzt, welches im spannungslosen Zustand geschlossen ist.
Schließlich ist die Erfindung auch auf die Verwendung des erfindungsgemäßen
Kraftstoffbehälters in einem Brennstoffzellensystem, insbesondere in einem
Brennstoffzellensystem für einen Fahrzeugantrieb gerichtet, wobei diese Verwendung jedoch
nicht als limitierend zu verstehen ist. Vielmehr lässt sich der erfindungsgemäße
Kraftstoffbehälter vorteilhaft auch in anderen Antriebs- und Energieerzeugungssystemen
einsetzen, sofern eine nicht pumpengetriebene Kraftstoffversorgung wünschenswert ist. In
Flugzeugen der allgemeinen Luftfahrt wird beispielsweise als Notfallsystem zumeist eine
elektrische Kraftstoffpumpe verwendet, die den Motor auch nach einem Defekt an der
Hauptpumpe noch mit Kraftstoff versorgen kann. Diese Pumpe ist jedoch von der
Funktionsfähigkeit des elektrischen Systemes abhängig. Durch Verwendung eines
Kraftstoffbehälters gemäß der Erfindung in einer geeigneten Größe ließe sich jedoch ein rein
mechanisch wirkendes Back-Up-System realisieren, daß den Motor zumindest über einige
Minuten, beispielsweise bei der Durchführung einer Notlandung, funktionsfähig erhielte.
Bei Verwendung in einem Brennstoffzellensystem reicht der variable Kraftstoffhohlraum in
seiner maximalen Volumenausdehnung vorteilhaft aus, die Kraftstoffversorgung für die
Aufheizphase des Brennstoffzellensystems zu gewährleisten. Eine mögliche Größe für den
Kraftstoffhohlraum liegt zwischen 0,1 und
10 l, vorzugsweise zwischen 0,1 und 5 l, und besonders bevorzugt zwischen 0,2 und 1 l.
Auch größere Kraftstoffhohlräume sind vorstellbar, wenn ein entsprechender
Kraftstoffbedarf gegeben ist.
Im folgenden wird die vorliegende Erfindung auf exemplarische Weise anhand von
Ausführungsbeispielen im einzelnen beschrieben werden, wobei auf die beigefügten
Zeichnungen Bezug genommen wird, in denen folgendes dargestellt ist.
Fig. 1 zeigt im Querschnitt eine erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei
der ein zylinderförmiger Kraftstoffbehälter verwendet wird.
Fig. 2 zeigt im Querschnitt eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
bei der ein halbkugelförmiger oder halblinsenförmiger Kraftstoffbehälter verwendet
wird.
Die vorliegende Erfindung löst die Aufgabe, eine Kraftstoffzufuhr ohne eine Pumpe zu
ermöglichen. Das Grundprinzip der Erfindung liegt darin, einen Kraftstoffbehälter
vorzuschlagen, bei dem der Kraftstoff mechanisch durch einen im Kraftstoffbehälter
angeordneten Mechanismus aus dem Kraftstoffbehälter herausgedrückt wird. Für die
Erzeugung des dafür notwendigen Druckes auf den Kraftstoff stehen verschiedene
Möglichkeiten zur Verfügung. So ist es beispielsweise möglich, mittels Federkraft oder
der Spannung einer elastischen Membran oder auch durch ein komprimiertes
Gaskissen, den notwendigen Druck auf den Kraftstoff auszuüben.
Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, bei der eine Feder den Druck erzeugt.
Am zylinderförmigen Kraftstoffbehälter 1 ist eine Zuführung 2 mit einem
Rückschlagventil 3 und eine Abführung 4 mit einem Druckregler/-reduzierer 5
angeordnet, die der Zuführung und Entnahme von Kraftstoff dienen. Die
zylinderförmige Innnenwandung 9 des Kraftstoffbehälters 1, eine seiner Stirnseiten 8,
und eine verschiebbare Zwischenwand 6 bilden einen Kraftstoffhohlraum 10, der der
Aufnahme des Kraftstoffs dient. Die Zwischenwand 6 ist mit der zylinderförmigen
Innenwandung 9 formschlüssig ausgeführt, um eine Abdichtung des
Kraftstoffhohlraumes 10 gegenüber dem Restraum 11 des Kraftstoffbehälters 1 zu
gewährleisten. Die Formschlüssigkeit kann durch eine Dichtung erreicht oder
verbessert werden, die am äußeren Umfang der Zwischenwand angebracht ist und
gegen die zylinderförmige Innenwandung drückt.
Im Restraum 11 ist eine Feder 7 zwischen Zwischenwand 6 und der anderen
Stirnfläche des Kraftstoffbehälters eingespannt. Diese Feder 7 übt einen Druck gegen
den Kraftstoffhohlraum 10 aus.
An dem erfindungsgemäßen Kraftstoffbehälter 1 kann weiterhin eine Steuerung 14
vorgesehen sein, die den Füllungsgrad des Kraftstoffhohlraums regelt. Dazu ist im
Restraum 11 ein Sensor 12, beispielsweise ein Schalter, angeordnet, der ein Signal an
die Steuerung 14 über eine Steuerleitung 13 abgibt, sobald die Zwischenwand 6 ihn
berührt, wenn also der maximale Füllungsgrad des Kraftstoffhohlraumes 10 erreicht ist
oder gerade erreicht wird. Die Steuerung 14 schließt daraufhin über Signalleitung 15
das Ventil 3, um den Kraftstofffluß zu unterbrechen.
In einer alternativen Ausführungsform wird ein Anschlag (nicht dargestellt) für die
Zwischenwand 6 im Kraftstoffbehälter 1 angeordnet, der verhindert, daß die Feder über
ein bestimmtes Maß hinaus zusammengedrückt wird. Wenn das maximale Volumen an
Kraftstoff erreicht ist, schaltet die Steuerung 14, beispielsweise induziert durch einen
Drucksensor, die Kraftstoffzufuhr ab.
Die Funktion des Ventils 3 kann in einer alternativen Ausführungsform auch von einer
Pumpe wahrgenommen werden, welche den Kraftstoff zum erfindungsgemäßen
Kraftstoffbehälter hinpumpt.. In diesem Fall schaltet die Steuerung 14 die Pumpe ab,
statt das Ventil 3 zu schliessen, um den Kraftstofffluß zu unterbrechen.
Der Druckregler 5 ist vorzugsweise als elektrisch betätigtes Ventil ausgelegt, welches
in spannungslosem Zustand geschlossen ist. Dadurch kann erreicht werden, daß der
Kraftstoff bei Stromausfall oder wenn das Gesamtsystem, beispielsweise ein
Brennstoffzellensystem, abgeschaltet wird, zuverlässig im Kraftstoffhohlraum verbleibt
und nicht hinausgelangen kann. Der Druckregler ist optional gleichzeitig als
Druckreduzierer ausgelegt. Auf diese Weise kann ein höherer Druck im
Kraftstoffhohlraum 10, gerade beim Beginn des Entleerungsvorgangs, so reduziert
werden, daß er in Übereinstimmung mit den notwendigen Druckverhältnissen im
flußabwärts gelegenen Teil des Systems ist und über den gesamten
Entleerungsvorgang im wesentlichen konstant bleibt.
Fig. 2 zeigt eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei der ein
halbkugel- oder halblinsenförmiger Kraftstoffbehälter 1 verwendet wird, in dessen
Innerem eine Membran 20 eingesetzt ist, die einen Kraftstoffhohlraum 10 von einem
Restraum 11 abteilt. Die Membran ist an ihrem gesamten Umfang mit dem
Kraftstoffbehälter dicht verbunden, so daß die Stirnseite 21 des Kraftstoffbehälters 1
und die Membran 20 einen hermetischen Kraftstoffhohlraum 10 bilden können. Beim
Einfüllen von Kraftstoff in diesen Kraftstoffhohlraum 10 wölbt sich die Membran 20
zunehmend auf, bis schließlich durch den Gegendruck der Membran 20 oder beim
Anschlagen der Membran 20 an die halbkugelförmige oder halblinsenförmige
Aussenwand des Krafstoffbehälters der maximale Füllungsgrad des
Kraftstoffhohlraumes erreicht ist. Ein Füllungsgradsensor 12 kann hier verzichtbar sein,
da anders als bei der Feder in der Ausführungsform der Fig. 1 kein Schaden durch
eine zu starke Kompression zu erwarten ist. Vielmehr wird sich die Membran einfach
an die Innenseite der Aussenwand anschmiegen, sofern eine Hinterlüftung auf der
Rückseite der Membran vorgesehen ist. Der Druck auf die Kraftstofffüllung wird dabei
ausschließlich durch die Federkraft der Membran erzeugt. Wenn allerdings keine
Hinterlüftung der Membran vorgesehen wird, baut sich mit zunehmender
Kraftstofffüllung ein Luftdruckpolster auf, das den Druck für die Kompression des
Kraftstoffhohlraums liefert. Die Membran selbst braucht in diesem Fall keine starken
Federkräfte aufzubringen.
Der Kraftstoffbehälter durchläuft in einem Zyklus verschiedene Betriebszustände, die
im folgenden erläutert werden sollen. Im "Ausgangs"-zustand ist der Kraftstoffhohlraum
10 auf sein Minimum zusammengedrückt, im Extremfall ist er nicht mehr vorhanden,
wenn sich die Zwischenwand 6 direkt an die Frontseite 8 andrückt bzw. die Membran
20 auf der Seite 21 direkt aufliegt. Der leere Kraftstoffhohlraum 10 wird,
beispielsweise beim Abschalten eines mit ihm verbundenen Brennstoffzellensystems,
zunächst mit Kraftstoff gefüllt. Dies geschieht, indem das Ventil 3 geöffnet wird,
während der Druckregulierer 5 geschlossen ist. Der Druck des aus der Zuführung 2
strömenden Kraftstoffes expandiert nunmehr den Kraftstoffhohlraum 10, bis sich
entweder ein Druckgleichgewicht zwischen Flüssigkeit und z. B. der Feder 7 bzw. der
Membran 20 einstellt oder der Sensor 12 den maximalen Füllungsgrad des
Kraftstoffhohlraumes 10 feststellt. Im letzteren Fall wird das Ventil 3 geschlossen. Da
es vorzugsweise als ein Rückschlagventil ausgeführt ist, ist ein Schliessen in solchen
Fällen sogar überflüssig. Das Rückschlagventil gewährleistet zuverlässig, daß kein
Kraftstoff mehr aus dem Kraftstoffhohlraum 10 in die Zuführung 2 zurückgelangen
kann.
Wenn der im Kraftstoffhohlraum befindliche Kraftstoff benötigt wird, beispielsweise
beim Starten eines Brennstoffzellenprozesses, wird das Druckreglerventil 5 geöffnet.
Der in der Feder 7, durch die Membran 20 oder sonstwie aufgebaute Druck gegen den
Kraftstoff treibt diesen aus dem Kraftstoffhohlraum 10 durch die Abführung 4 zum zu
versorgenden System. Mit zunehmender Verkleinerung des Kraftstoffhohlraumes 10
sinkt der auf den Kraftstoff ausgeübte Druck.
Wenn der erfindungsgemäße Kraftstoffbehälter 1 in die Hauptkraftstoffleitung
eingegliedert ist, wird nunmehr das Ventil 3 geöffnet, so daß neuer Kraftstoff von der
Zuführung 2 in den Kraftstoffhohlraum 10 einströmen kann, von dort aber sofort weiter
in die Abführung 4 fliesst, so daß der Restkraftstoffhohlraum 10 lediglich noch als ein
Teil der Kraftstoffleitung fungiert. Ist das Ventil 3 als Rückschlagventil ausgeführt, muß
es gar nicht durch eine separate Ansteuerung geöffnet werden, da es sich beim
Nachlassen des Druckes im Kraftstoffhohlraum 10 unter dem in der Kraftstoffleitung
bzw. der Zuführung 2 anliegenden Druck automatisch wieder öffnet.
Beim Abschalten des Systems oder wenn generell der Kraftstoffbehälter wieder mit
Kraftstoff befüllt werden soll, werden wiederum die oben beschriebenen Schritte des
Befüllens durchgeführt. Bei einer Verwendung in Brennstoffzellensystemen erfolgt
diese Wiederbefüllung beim Herunterfahren des Systems, bevor dieses gänzlich
abgeschaltet wird. Erst wenn der Kraftstoffbehälter 1 wieder gefüllt ist, werden in
diesem Fall auch die Kraftstoffpumpen abgeschaltet. Nach Abschalten des Systems
bleibt der Druckregler 5 vorzugsweise bautechnisch bedingt geschlossen, genauso wie
das Rückschlagventil 3.
1
Kraftstoffbehälter
2
Zuführung
3
Rückschlagventil
4
Abführung
5
Druckregler
6
Zwischenwand
7
Feder
8
Stirnseite
9
Innenwandung
10
Kraftstoffhohlraum
11
Restraum
12
Sensor
13
Steuerleitung
14
Steuerung
15
Signalleitung
20
Membran
21
Stirnseite
Claims (11)
1. Kraftstoffbehälter mit einem Kraftstoffhohlraum (10), der mit einer Zu- und Ableitung
verbunden ist und ein Mittel aufweist, welches das Volumen des Kraftstoffhohlraums
(10) abhängig von dessen Innendruck verändert, wobei das Mittel den notwendigen
Druck erzeugt, um den Kraftstoff ohne Pumpe zur Versorgung
kraftstoffverbrauchender Systeme aus dem Kraftstoffhohlraum (10) herausdrücken zu
können.
2. Kraftstoffbehälter gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kraftstoffhohlraum (10) als zylindrischer oder prismatischer Hohlkörper
ausgebildet ist, in welchem eine mittels einer Feder (7) entlang der Innenwandung (9)
des Hohlkörpers abgedichtet verschiebbare Zwischenwand (6) angeordnet ist.
3. Kraftstoffbehälter gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kraftstoffhohlraum (10) von einer Innenwandung (21) des Kraftstoffbehälters
(1) und einer elastischen Membran (20) umgrenzt ist.
4. Kraftstoffbehälter gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuführung (2) und die Abführung (4) körperlich getrennt voneinander
ausgeführt sind
5. Kraftstoffbehälter gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zuführung (2) durch ein Zuführungsventil (3) sperrbar ist.
6. Kraftstoffbehälter gemäß Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Zuführungsventil (3) ein Rückschlagventil ist.
7. Kraftstoffbehälter gemäß Anspruch 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abführung (4) durch ein Abführungsventil (5) sperrbar ist.
8. Kraftstoffbehälter gemäß Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Abführungsventil (5) zugleich ein Druckreduzierer ist.
9. Kraftstoffbehälter gemäß Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Abführungsventil (5) elektrisch betätigbar und im spannungslosen Zustand
geschlossen ist.
10. Verwendung des Kraftstoffbehälters gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9 in einem
Brennstoffzellensystem, insbesondere in einem Brennstoffzellensystem für einen
Fahrzeugsantrieb.
11. Verwendung gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der variable
Kraftstoffhohlraum (10) in seiner maximalen Volumenausdehnung ausreicht, die
Kraftstoffversorgung für die Aufheizphase des Brennstoffzellensystems zu
gewährleisten.
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