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DE19906680A1 - Vorrichtung zum Auf- oder Anhängen einer Elektrohandwerkzeugmaschine - Google Patents

Vorrichtung zum Auf- oder Anhängen einer Elektrohandwerkzeugmaschine

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Publication number
DE19906680A1
DE19906680A1 DE1999106680 DE19906680A DE19906680A1 DE 19906680 A1 DE19906680 A1 DE 19906680A1 DE 1999106680 DE1999106680 DE 1999106680 DE 19906680 A DE19906680 A DE 19906680A DE 19906680 A1 DE19906680 A1 DE 19906680A1
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DE
Germany
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insertion groove
groove
receiving part
strip
locking
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1999106680
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English (en)
Inventor
Uwe Engelfried
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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Priority to GB0002576A priority patent/GB2347884B/en
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25HWORKSHOP EQUIPMENT, e.g. FOR MARKING-OUT WORK; STORAGE MEANS FOR WORKSHOPS
    • B25H3/00Storage means or arrangements for workshops facilitating access to, or handling of, work tools or instruments
    • B25H3/006Storage means specially adapted for one specific hand apparatus, e.g. an electric drill

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Workshop Equipment, Work Benches, Supports, Or Storage Means (AREA)

Abstract

Bei einer Vorrichtung zum Auf- oder Anhängen einer Elektrohandwerkzeugmaschine für die Dauer ihres Nichtgebrauchs mit einem maschinenseitig vorhandenen Aufhängeteil (13) und einem am Aufbewahrungsort vorhandenen, mit einem Aufhängeteil (13) zusammenwirkenden Aufnahmeteil (14) weist zur Erzielung einer ein Pendeln der Handwerkzeugmaschine ausschließenden starren Verbindung zwischen Aufnahmeteil (14) und Einhängeteil (13) das Aufhängeteil (13) eine am Maschinengehäuse (10) befestigte Profil-Einsteckleiste (15) und das Aufnahmeteil (14) eine Einstecknut (16) auf, wobei in der Einsteckleiste (15) mindestens eine quer zur Leistenachse verlaufende Verriegelungsnut (18) und im Aufnahmeteil eine in die Verriegelungsnut (18) selbsttätig einfallende und aus der Verriegelungsnut (18) manuell aushebbare Verriegelungsnase (20) vorgesehen ist (Fig. 4).

Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Auf- oder Anhängen einer Elektrohandwerkzeugmaschine für die Dauer ihres Nichtgebrauchs der im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Gattung.
Solche Auf- oder Anhängevorrichtungen dienen zum Aufbewahren von Elektrohandwerkzeugmaschinen über einen kurzen Zeitraum während der Arbeitspausen z. B. am Körper des Benutzers und/oder über einen längeren Zeitraum innerhalb eines Ordnungssystems in einer Werkstatt.
Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art (DE 197 03 746 A1) besteht das Aufhängeteil aus einer elastischen Lasche, die einstückig an einer Versteifungsmuffe oder -tülle aus Gummi für das Anschlußkabel seitlich abstehend angeformt ist. Die Verstärkungsmuffe ist im Innern des Maschinengehäuses festgelegt. Mittels einer in der Lasche ausgestanzten Öse kann die Elektrohandwerkzeugmaschine an jedem am Aufnahmeteil ausgebildeten Haken aufgehängt werden.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Auf- oder Anhängevorrichtung für eine Elektrohandwerkzeugmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, daß durch die angegebene konstruktive Gestaltung die Verbindung zwischen Aufnahmeteil und Einhängeteil nicht beweglich sondern starr ist und damit die Elektrohandwerkzeugmaschine an dem Aufnahmeteil nicht pendeln oder baumeln kann. Wird die Elektrohandwerkzeugmaschine in Handhabungspausen, in denen andere Handgriffe auszuführen sind und dazu beide Hände kurzfristig gebraucht werden, z. B. beim Umsetzen einer Montageleiter, mittels der Vorrichtung am Körper des Benutzers angehängt, so führt sie bei Bewegung des Benutzers keine störenden Pendelbewegungen aus, sondern sitzt starr am Körper. Damit kann der Benutzer die Elektrohandwerkzeugmaschine mit sich führen, ohne daß sie ihn bei der Ausführung der Rüstarbeiten stört oder behindert. Nach Abschluß der Rüstarbeiten ist die Maschine wieder in Griffnähe des Benutzers. Die durch die Verriegelungsausnehmung und Verriegelungsnase hergestellte Verriegelung zwischen Aufnahmeteil und Aufhängeteil verhindert ein unbeabsichtigtes Abfallen der Elektrohandwerkzeugmaschine beim Durchführen der genannten Arbeiten. Bei Wiedergebrauch der Elektrohandwerkzeugmaschine kann die Vorrichtung einhändig leicht gelöst und die Maschine aus dem Aufnahmeteil herausgezogen werden. Bei der Aufbewahrung der Elektrohandwerkzeugmaschine in einem Ordnungs- und Aufbewahrungssystem in einer Werkstatt ermöglicht die steife Verbindung zwischen Aufnahmeteil und Aufhängeteil das Einbeziehen von schrägverlaufenden Wänden als Aufbewahrungsort für die Maschine.
Durch die in den weiteren Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch 1 angegebenen Auf- oder Anhängevorrichtung möglich.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind das Leistenprofil und das Nutenprofil T-förmig ausgebildet. In einer alternativen Ausführungsform haben beide Profile Keilform und ihre Keilflanken erstrecken sich parallel zueinander. Andere Profilarten mit formschlüssiger Verbindung sind möglich.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Einsteckleiste des Aufnahmeprofils am oder oberhalb des Schwerpunkts der Elektrohandwerkzeugmaschine so angeordnet, daß ihre Achse auf einer Linie liegt, die im minimalen Parallelabstand zu einem durch den Schwerpunkt hindurchgehenden Lot verläuft. Dies hat den Vorteil, daß beim Aufbewahren der Elektrohandwerkzeugmaschine in dem Aufnahmeteil keine oder nur sehr geringe Torsionsmomente entstehen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist die Einsteckleiste an dem in Einsteckrichtung vorderen Leistenende eine Balligkeit und die in die Einstecknut hineinragende Verriegelungsnase auf ihrer diesem Leistenende zugekehrten Oberseite eine mit der Balligkeit des Leistenendes korrespondierende Einführfase in Form einer Abschrägung auf. Durch diese konstruktive Gestaltung wird das Ausschieben der Verriegelungsnase aus der Einstecknut beim Einführen der Einsteckleiste erleichtert und ein leichtgängiges Einstecken des Aufhängeteils in das Aufnahmeteil sichergestellt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist das Aufnahmeteil zwei oberhalb und unterhalb der Einstecknut angeordnete Befestigungslöcher zum Durchstecken einer Befestigungsschraube und/oder einen Schlitz zum Aufschieben auf einen vom Benutzer tragbaren Gürtel auf. Dies ermöglicht sowohl die Befestigung des Aufnahmeteils an einer Werkstattwand als auch das Tragen des Aufnahmeteils am Körper mittels eines durch den Schlitz hindurchgeführten und am Körper des Benutzers festgespannten Gürtels.
Zeichnung
Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen in weitgehend schematisierter Darstellung:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Elektrohandwerkzeugmaschine in Aufhängeposition,
Fig. 2 ausschnittweise eine Ansicht der Maschine in Richtung Pfeil II in Fig. 1,
Fig. 3 ausschnittweise eine Ansicht der Maschine in Richtung Pfeil III in Fig. 1,
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung einer Vorrichtung zum Auf- oder Anhängen der Maschine in Fig. 1 für die Dauer ihres Nichtgebrauchs,
Fig. 5 ausschnittweise eine gleiche Darstellung wie in Fig. 4 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel,
Fig. 6 eine Ansicht des Aufnahmeteils der Auf- oder Anhängevorrichtung in Richtung Pfeil VI in Fig. 4,
Fig. 7 eine Ansicht des Aufnahmeteils in Richtung Pfeil VII in Fig. 6,
Fig. 8 eine gleiche Darstellung eines Aufnahmeteils wie in Fig. 6 gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel,
Fig. 9 eine Ansicht des Aufnahmeteils in Richtung Pfeil IX in Fig. 8,
Fig. 10 eine Ansicht des Aufnahmeteils in Richtung Pfeil X in Fig. 9,
Fig. 11 eine Draufsicht eines im Aufnahmeteil gemäß Fig. 8-10 angeordneten Teils einer Verriegelungsvorrichtung in Verriegelungsposition (Fig. 11a) und in Entriegelungsposition (Fig. 11b),
Fig. 12 einen Schnitt längs der Linie XII-XII in Fig. 11a.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
In Fig. 1 ist ein Akkuschrauber als Ausführungsbeispiel einer Elektrohandwerkzeugmaschine in Seitenansicht schematisch skizziert. Er weist ein Maschinengehäuse 10 mit einem daran angeformten, pistolengriffartigen Handgriff 11 sowie einen wechselbaren Akkubehälter 12 auf. Zur kurz- oder langfristigen Aufbewahrung des Akkuschraubers während der Dauer seines Nichtgebrauchs ist eine Vorrichtung zum Auf- oder Anhängen vorgesehen, die ein maschinenseitig vorhandenes Aufhängeteil 13 sowie ein an einem Aufbewahrungsort vorhandenes, mit dem Aufhängeteil 13 zusammenwirkendes Aufnahmeteil 14 umfaßt (Fig. 4). Das Aufhängeteil 13 ist am Maschinengehäuse 10 festgelegt, während das Aufnahmeteil 14 wahlweise in einem Aufbewahrungssystem innerhalb einer Werkstatt integriert, z. B. an einer Ordnungswand befestigt, oder am Gürtel eines Benutzers gehalten ist, so daß der Benutzer den Akkuschrauber bei vorübergehender Nichtbenutzung an den Gürtel anhängen kann.
Das Aufhängeteil 13 weist eine am Maschinengehäuse 10 befestigte Profil-Einsteckleiste 15 und das Aufnahmeteil 14 eine Einstecknut 16 auf, die ein an das Leistenprofil zu dessen formschlüssiger Aufnahme angepaßtes Nutprofil besitzt. In den Ausführungsbeispielen der Fig. 1-4 und 6 und 7 sowie Fig. 8-12 sind Leistenprofil und Nutprofil T-förmig ausgebildet, während in dem Ausführungsbeispiel der Fig. 5 Leisten- und Nutprofil keilförmig mit parallelen Keilflanken ausgeführt sind. Ein solches Profil wird auch Schwalbenschwanzprofil genannt. Wie Fig. 1 zeigt, ist die Profil-Einsteckleiste 15 am oder oberhalb des Schwerpunkts des Akkuschraubers am Maschinengehäuse 10 so angeordnet, daß ihre Längsachse mit einer Linie 17 fluchtet (in Fig. 1 strichpunktiert dargestellt), die parallel und im kleinstmöglichen Abstand zu einem durch den Schwerpunkt hindurchgehenden Lot verläuft. In den Profilrücken der Einsteckleiste 15 sind z. B. zwei, vorzugsweise jeweils als Verriegelungsnuten 18 ausgebildete Verriegelungsausnehmungen, eingearbeitet, die im Parallelabstand zueinander quer zur Leistenachse verlaufen. Außerdem ist die Einsteckleiste 15 an dem in Einsteckrichtung vorderen Leistenende mit einer Balligkeit 19 versehen (im Ausführungsbeispiel der Fig. 3 an beiden Stirnenden der Einsteckleiste 15), die das Einstecken der Einsteckleiste 15 in die Einstecknut 16 des Aufnahmeteils 14 erleichtert.
Mit den Verriegelungsnuten 18 wirkt eine Verriegelungsnase 20 zusammen (Fig. 6 und 7), die im Aufnahmeteil 14 so angeordnet ist, daß sie beim Einschieben der Einsteckleiste 15 in die Einstecknut 16 in eine der Verriegelungsnuten 18 selbsttätig einfällt, und dadurch eine zuverlässige Verriegelung zwischen Aufhängeteil 13 und Aufnahmeteil 14 herstellt, und zur Aufhebung der Verriegelung manuell wieder aus der Verriegelungsnut 18 aushebbar ist. Zusätzlich ist zur Begrenzung des Einsteckwegs der Einsteckleiste 15 innerhalb der Einstecknut 16 ein Anschlag 21 ausgebildet, der so angeordnet ist, daß beim Anstoßen des in Einsteckrichtung vorderen Leistenendes der Einsteckleiste 15 an dem Anschlag 21 die Verriegelungsnase 20 in die jeweils in Einsteckrichtung vordere Verriegelungsnut 18 einfällt. Wie in Fig. 6 und 7 dargestellt ist, ist hierzu die Verriegelungsnase 20 auf einem Schwenkhebel 22 festgelegt, vorzugsweise einstückig mit diesem ausgebildet, und ragt durch eine Öffnung 23 im Grunde 161 der Einstecknut 16 in letztere hinein. Der Schwenkhebel 22 ist im Aufnahmeteil 14 um eine parallel zur Längsachse der Einstecknut 16 ausgerichtete Schwenkachse 24 schwenkbar gehalten und von einer Verriegelungsfeder 25 so belastet, daß er die Verriegelungsnase 20 in der in Fig. 6 gezeigten Verriegelungsstellung hält. Wie in Fig. 12 besonders deutlich zu erkennen ist, besitzt die Verriegelungsnase 20 auf ihrer vom Anschlag 21 abgekehrten und zu der Einstecköffnung der Einstecknut 16 zugekehrten Oberseite eine Einführfase 26 in Form einer Abschrägung, in die beim Einstecken der Einsteckleiste 15 in die Einstecknut 16 das in Einsteckrichtung vordere Leistenende mit seiner Balligkeit 19 eindringt und dadurch die Verriegelungsnase 20 gegen die Kraft der Verriegelungsfeder 25 bis zum Grunde 161 der Einstecknut 16 zurückschiebt. Dadurch kann die Einsteckleiste 15 an der Verriegelungsnase 20 vorbeigleiten, die dann unter der Druckkraft der Verriegelungsfeder 25 auf dem Profilrücken aufliegt. Sobald die in Einsteckrichtung erste Verriegelungsnut 18 unter die Verriegelungsnase 20 gelangt, drückt die Verriegelungsfeder 25 die Verriegelungsnase 20 in die Verriegelungsnut 18 ein, und das Aufhängeteil 13 ist im Aufnahmeteil 14 zuverlässig verriegelt. Das Vorsehen von z. B. zwei Verriegelungsnuten 18 ermöglicht es, die Einsteckleiste 15 um 180° gedreht in die Einstecknut 16 einzuführen.
Wie in Fig. 4 und 7 dargestellt ist, sind im Aufnahmeteil 14 zwei Befestigungslöcher 27 zum Durchstecken von hier nicht dargestellten Befestigungsschrauben vorgesehen, die ober- und unterhalb der Einstecknut 16 angeordnet sind. Diese beiden Befestigungslöcher 27 dienen zur Befestigung des Aufnahmeteils 14 an einer Aufbewahrungswand. Außerdem ist im Aufnahmeteil noch ein parallel zur Längsachse der Verriegelungsnut 18 sich erstreckender Schlitz 28 eingearbeitet. Mittels dieses Schlitzes 28 kann das Aufnahmeteil 14 auf einen Gürtel aufgeschoben werden, der von dem Benutzer des Akkuschraubers beim Durchführen von Arbeiten umgeschnallt wird. In kurzen Arbeitspausen, bei dem der Benutzer die Hände zu Rüstarbeiten oder anderen Tätigkeiten benötigt, kann somit der Akkuschrauber an den Gürtel des Benutzers angehängt werden, wobei die starre Verbindung zwischen Aufhängeteil 13 und Aufnahmeteil 14 ein störendes Pendel des Akkuschraubers während der Bewegung des Benutzers verhindert.
Das in Fig. 8-11 dargestellte modifizierte Aufnahmeteil 14 unterscheidet sich von dem in Fig. 4, 6 und 7 dargestellten Aufnahmeteil 14 dadurch, daß die Verriegelungsnase 20 nicht an einem schwenkbaren Schwenkhebel sondern an einem in Aufnahmeteil 14 gehaltenen, elastisch auslenkbaren, quer zur Längsachse der Einstecknut 16 sich erstreckenden Quersteg 29 festgelegt ist. Im übrigen stimmt das Aufnahmeteil 14 mit dem zuvor beschriebenen Aufnahmeteil überein, so daß gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sind. Der Quersteg 29 trägt an jedem Stegende eine Grifflasche 30. Die beiden Grifflaschen 30 sind so ausgebildet, daß der Quersteg 29 durch eine über Daumen und Zeigefinger einer Hand auf die beiden Grifflaschen 30 aufgebrachte Druckkraft, die in Fig. 11a durch Pfeile 31 symbolisiert ist, eine - von der Verriegelungsnase 20 aus gesehenen - konkave Auswölbung von einer solchen Größe erhält, daß die Verriegelungsnase 20 aus der Einstecknut 16 durch die Öffnung 23 im Grunde 161 der Einstecknut 16 hindurch austritt.
Im Ruhezustand nehmen Quersteg 29 und Grifflaschen 30 die in Fig. 11a dargestellte Grundstellung ein. Wie Fig. 8 zeigt, ragt dabei die am Quersteg 29 abstehende Verriegelungsnase 20 durch die Öffnung 23 im Grund 161 der Verriegelungsnut 16 hindurch in die Verriegelungsnut 16 hinein. Wie bereits vorstehend beschrieben, wird mit Einstecken der Einsteckleiste 15 am Maschinengehäuse 10 des Akkuschraubers über die Einführfase 26 die Verriegelungsnase 20 aus der Einstecknut 16 unter Auswölbung des Querstegs 29 zurückgeschoben, um dann beim Anstoßen der Einsteckleiste 13 an den Anschlag 21 in die in Einsteckrichtung vorderste Verriegelungsnut 18 im Profilrücken der Einsteckleiste 15 einzufallen. Beim erneuten Gebrauch des Akkuschraubers sind die beiden seitlich am Aufnahmeteil 14 vorstehenden Grifflaschen 30 mit Daumen und Zeigefinger zu greifen und in Richtung der Pfeile 31 in Fig. 11a zusammenzudrücken. Der Quersteg 29 erfährt dadurch die beschriebene konkave Auswölbung gemäß Fig. 11b, und die Verriegelungsnase 20 ist aus der Verriegelungsnut 18 ausgehoben, so daß nunmehr durch Anheben des Akkuschraubers die Einsteckleiste 15 aus der Einstecknut 16 herausgezogen werden kann.

Claims (9)

1. Vorrichtung zum Auf- oder Anhängen einer Elektrohandwerkzeugmaschine für die Dauer ihres Nichtgebrauchs, mit einem maschinenseitig vorhandenen Aufhängeteil (13) und einem am Aufbewahrungsort vorhandenen, mit dem Aufhängeteil (13) zusammenwirkenden Aufnahmeteil (14), dadurch gekennzeichnet, daß das Aufhängeteil (13) eine am Maschinengehäuse (10) befestigte Profil-Einsteckleiste (15) und das Aufnahmeteil (14) eine Einstecknut (16) mit an das Leistenprofil zu dessen formschlüssiger Aufnahme angepaßtem Nutprofil aufweist und daß im Profilrücken der Einsteckleiste (13) mindestens eine Verriegelungsausnehmung, vorzugsweise eine quer zur Leistenachse verlaufende Verriegelungsnut (18), und im Aufnahmeteil (14) eine in die Verriegelungsausnehmung selbsttätig einfallende Verriegelungsnase (20) vorgesehen ist, die aus der Verriegelungsausnehmung manuell aushebbar ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Leistenprofil und das Nutprofil T-förmig ausgebildet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Leistenprofil und das Nutprofil keilförmig mit parallelen Keilflanken ausgebildet sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsteckleiste (15) am oder oberhalb des Schwerpunkts der Elektrohandwerkzeugmaschine so angeordnet ist, daß die Leistenachse mit einer Linie (17) fluchtet, die im minimalen Parallelabstand zu einem durch den Schwerpunkt hindurchgehenden Lot verläuft.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß in der Einstecknut (16) ein Anschlag (21) zur Begrenzung des Einsteckwegs der Einsteckleiste (15) so angeordnet ist, daß beim Anstoßen des in Einsteckrichtung vorderen Leistenendes an dem Anschlag (21) die Verriegelungsnase (20) in die mindestens eine Verriegelungsausnehmung einfällt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsnase (20) auf einem Schwenkhebel (22) festgelegt ist, der am Aufnahmeteil (14) um eine parallel zur Längsachse der Einstecknut (16) ausgerichtete Schwenkachse (24) schwenkbar angeordnet und in Richtung zur Einstecknut (16) durch eine Verriegelungsfeder (25) so belastet ist, daß die Verriegelungsnase (20) durch eine im Grund (161) der Einstecknut (16) ausgebildete Öffnung (23) in die Einstecknut (16) hineinragt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsnase (20) an einem im Aufnahmeteil (14) festgelegten, elastisch auslenkbaren, quer zur Längsachse der Einstecknut (16) ausgerichteten Quersteg (29) so angeordnet ist, daß sie durch eine im Grund (161) der Einstecknut (16) ausgebildete Öffnung (23) in die Einstecknut (16) hineinragt, daß der Quersteg (29) an jedem Stegende eine Grifflasche (30) trägt und daß die beiden Grifflaschen (30) so ausgebildet sind, daß der Quersteg (29) durch eine über Daumen und Zeigefinger auf die beiden Grifflaschen (30) aufgebrachte Druckkraft (31) eine von der Verriegelungsnase (24) aus gesehen konkave Auswölbung solcher Größe erhält, daß die Verriegelungsnase (20) aus der Einstecknut (16) austritt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsteckleiste (15) an dem in Einsteckrichtung vorderen Leistenende eine Balligkeit (19) und die in die Einstecknut (16) hineinragende Verriegelungsnase (20) auf ihrer diesem Leistenende zugekehrten Oberseite eine mit der Balligkeit (19) des Leistenendes korrespondierende Einführfase (26) aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (14) zwei oberhalb und unterhalb der Einstecknut (16) angeordnete Befestigungslöcher (27) und/oder einen parallel zur Einstecknut (16) sich erstreckenden Schlitz (28) zum Aufschieben auf einen vom Werkzeugnutzer tragbaren Gürtel aufweist.
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