DE19906680A1 - Vorrichtung zum Auf- oder Anhängen einer Elektrohandwerkzeugmaschine - Google Patents
Vorrichtung zum Auf- oder Anhängen einer ElektrohandwerkzeugmaschineInfo
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Abstract
Bei einer Vorrichtung zum Auf- oder Anhängen einer Elektrohandwerkzeugmaschine für die Dauer ihres Nichtgebrauchs mit einem maschinenseitig vorhandenen Aufhängeteil (13) und einem am Aufbewahrungsort vorhandenen, mit einem Aufhängeteil (13) zusammenwirkenden Aufnahmeteil (14) weist zur Erzielung einer ein Pendeln der Handwerkzeugmaschine ausschließenden starren Verbindung zwischen Aufnahmeteil (14) und Einhängeteil (13) das Aufhängeteil (13) eine am Maschinengehäuse (10) befestigte Profil-Einsteckleiste (15) und das Aufnahmeteil (14) eine Einstecknut (16) auf, wobei in der Einsteckleiste (15) mindestens eine quer zur Leistenachse verlaufende Verriegelungsnut (18) und im Aufnahmeteil eine in die Verriegelungsnut (18) selbsttätig einfallende und aus der Verriegelungsnut (18) manuell aushebbare Verriegelungsnase (20) vorgesehen ist (Fig. 4).
Description
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Auf- oder
Anhängen einer Elektrohandwerkzeugmaschine für die Dauer
ihres Nichtgebrauchs der im Oberbegriff des Anspruchs 1
definierten Gattung.
Solche Auf- oder Anhängevorrichtungen dienen zum Aufbewahren
von Elektrohandwerkzeugmaschinen über einen kurzen Zeitraum
während der Arbeitspausen z. B. am Körper des Benutzers
und/oder über einen längeren Zeitraum innerhalb eines
Ordnungssystems in einer Werkstatt.
Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art (DE 197 03 746 A1)
besteht das Aufhängeteil aus einer elastischen Lasche, die
einstückig an einer Versteifungsmuffe oder -tülle aus Gummi
für das Anschlußkabel seitlich abstehend angeformt ist. Die
Verstärkungsmuffe ist im Innern des Maschinengehäuses
festgelegt. Mittels einer in der Lasche ausgestanzten Öse
kann die Elektrohandwerkzeugmaschine an jedem am Aufnahmeteil
ausgebildeten Haken aufgehängt werden.
Die erfindungsgemäße Auf- oder Anhängevorrichtung für eine
Elektrohandwerkzeugmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1
hat den Vorteil, daß durch die angegebene konstruktive
Gestaltung die Verbindung zwischen Aufnahmeteil und
Einhängeteil nicht beweglich sondern starr ist und damit die
Elektrohandwerkzeugmaschine an dem Aufnahmeteil nicht pendeln
oder baumeln kann. Wird die Elektrohandwerkzeugmaschine in
Handhabungspausen, in denen andere Handgriffe auszuführen
sind und dazu beide Hände kurzfristig gebraucht werden, z. B.
beim Umsetzen einer Montageleiter, mittels der Vorrichtung am
Körper des Benutzers angehängt, so führt sie bei Bewegung des
Benutzers keine störenden Pendelbewegungen aus, sondern sitzt
starr am Körper. Damit kann der Benutzer die
Elektrohandwerkzeugmaschine mit sich führen, ohne daß sie ihn
bei der Ausführung der Rüstarbeiten stört oder behindert.
Nach Abschluß der Rüstarbeiten ist die Maschine wieder in
Griffnähe des Benutzers. Die durch die
Verriegelungsausnehmung und Verriegelungsnase hergestellte
Verriegelung zwischen Aufnahmeteil und Aufhängeteil
verhindert ein unbeabsichtigtes Abfallen der
Elektrohandwerkzeugmaschine beim Durchführen der genannten
Arbeiten. Bei Wiedergebrauch der Elektrohandwerkzeugmaschine
kann die Vorrichtung einhändig leicht gelöst und die Maschine
aus dem Aufnahmeteil herausgezogen werden. Bei der
Aufbewahrung der Elektrohandwerkzeugmaschine in einem
Ordnungs- und Aufbewahrungssystem in einer Werkstatt
ermöglicht die steife Verbindung zwischen Aufnahmeteil und
Aufhängeteil das Einbeziehen von schrägverlaufenden Wänden
als Aufbewahrungsort für die Maschine.
Durch die in den weiteren Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im
Anspruch 1 angegebenen Auf- oder Anhängevorrichtung möglich.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind
das Leistenprofil und das Nutenprofil T-förmig ausgebildet.
In einer alternativen Ausführungsform haben beide Profile
Keilform und ihre Keilflanken erstrecken sich parallel
zueinander. Andere Profilarten mit formschlüssiger Verbindung
sind möglich.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
die Einsteckleiste des Aufnahmeprofils am oder oberhalb des
Schwerpunkts der Elektrohandwerkzeugmaschine so angeordnet,
daß ihre Achse auf einer Linie liegt, die im minimalen
Parallelabstand zu einem durch den Schwerpunkt
hindurchgehenden Lot verläuft. Dies hat den Vorteil, daß beim
Aufbewahren der Elektrohandwerkzeugmaschine in dem
Aufnahmeteil keine oder nur sehr geringe Torsionsmomente
entstehen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist
die Einsteckleiste an dem in Einsteckrichtung vorderen
Leistenende eine Balligkeit und die in die Einstecknut
hineinragende Verriegelungsnase auf ihrer diesem Leistenende
zugekehrten Oberseite eine mit der Balligkeit des
Leistenendes korrespondierende Einführfase in Form einer
Abschrägung auf. Durch diese konstruktive Gestaltung wird das
Ausschieben der Verriegelungsnase aus der Einstecknut beim
Einführen der Einsteckleiste erleichtert und ein
leichtgängiges Einstecken des Aufhängeteils in das
Aufnahmeteil sichergestellt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist
das Aufnahmeteil zwei oberhalb und unterhalb der Einstecknut
angeordnete Befestigungslöcher zum Durchstecken einer
Befestigungsschraube und/oder einen Schlitz zum Aufschieben
auf einen vom Benutzer tragbaren Gürtel auf. Dies ermöglicht
sowohl die Befestigung des Aufnahmeteils an einer
Werkstattwand als auch das Tragen des Aufnahmeteils am Körper
mittels eines durch den Schlitz hindurchgeführten und am
Körper des Benutzers festgespannten Gürtels.
Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen in weitgehend schematisierter
Darstellung:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer
Elektrohandwerkzeugmaschine in Aufhängeposition,
Fig. 2 ausschnittweise eine Ansicht der Maschine in
Richtung Pfeil II in Fig. 1,
Fig. 3 ausschnittweise eine Ansicht der Maschine in
Richtung Pfeil III in Fig. 1,
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung einer
Vorrichtung zum Auf- oder Anhängen der Maschine
in Fig. 1 für die Dauer ihres Nichtgebrauchs,
Fig. 5 ausschnittweise eine gleiche Darstellung wie in
Fig. 4 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel,
Fig. 6 eine Ansicht des Aufnahmeteils der Auf- oder
Anhängevorrichtung in Richtung Pfeil VI in
Fig. 4,
Fig. 7 eine Ansicht des Aufnahmeteils in Richtung Pfeil
VII in Fig. 6,
Fig. 8 eine gleiche Darstellung eines
Aufnahmeteils wie in Fig. 6 gemäß einem weiteren
Ausführungsbeispiel,
Fig. 9 eine Ansicht des Aufnahmeteils in Richtung
Pfeil IX in Fig. 8,
Fig. 10 eine Ansicht des Aufnahmeteils in Richtung
Pfeil X in Fig. 9,
Fig. 11 eine Draufsicht eines im Aufnahmeteil gemäß
Fig. 8-10 angeordneten Teils einer
Verriegelungsvorrichtung in Verriegelungsposition
(Fig. 11a) und in Entriegelungsposition
(Fig. 11b),
Fig. 12 einen Schnitt längs der Linie XII-XII in
Fig. 11a.
In Fig. 1 ist ein Akkuschrauber als Ausführungsbeispiel einer
Elektrohandwerkzeugmaschine in Seitenansicht schematisch
skizziert. Er weist ein Maschinengehäuse 10 mit einem daran
angeformten, pistolengriffartigen Handgriff 11 sowie einen
wechselbaren Akkubehälter 12 auf. Zur kurz- oder
langfristigen Aufbewahrung des Akkuschraubers während der
Dauer seines Nichtgebrauchs ist eine Vorrichtung zum Auf-
oder Anhängen vorgesehen, die ein maschinenseitig vorhandenes
Aufhängeteil 13 sowie ein an einem Aufbewahrungsort
vorhandenes, mit dem Aufhängeteil 13 zusammenwirkendes
Aufnahmeteil 14 umfaßt (Fig. 4). Das Aufhängeteil 13 ist am
Maschinengehäuse 10 festgelegt, während das Aufnahmeteil 14
wahlweise in einem Aufbewahrungssystem innerhalb einer
Werkstatt integriert, z. B. an einer Ordnungswand befestigt,
oder am Gürtel eines Benutzers gehalten ist, so daß der
Benutzer den Akkuschrauber bei vorübergehender Nichtbenutzung
an den Gürtel anhängen kann.
Das Aufhängeteil 13 weist eine am Maschinengehäuse 10
befestigte Profil-Einsteckleiste 15 und das Aufnahmeteil 14
eine Einstecknut 16 auf, die ein an das Leistenprofil zu
dessen formschlüssiger Aufnahme angepaßtes Nutprofil besitzt.
In den Ausführungsbeispielen der Fig. 1-4 und 6 und 7 sowie
Fig. 8-12 sind Leistenprofil und Nutprofil T-förmig
ausgebildet, während in dem Ausführungsbeispiel der Fig. 5
Leisten- und Nutprofil keilförmig mit parallelen Keilflanken
ausgeführt sind. Ein solches Profil wird auch
Schwalbenschwanzprofil genannt. Wie Fig. 1 zeigt, ist die
Profil-Einsteckleiste 15 am oder oberhalb des Schwerpunkts
des Akkuschraubers am Maschinengehäuse 10 so angeordnet, daß
ihre Längsachse mit einer Linie 17 fluchtet (in Fig. 1
strichpunktiert dargestellt), die parallel und im
kleinstmöglichen Abstand zu einem durch den Schwerpunkt
hindurchgehenden Lot verläuft. In den Profilrücken der
Einsteckleiste 15 sind z. B. zwei, vorzugsweise jeweils als
Verriegelungsnuten 18 ausgebildete Verriegelungsausnehmungen,
eingearbeitet, die im Parallelabstand zueinander quer zur
Leistenachse verlaufen. Außerdem ist die Einsteckleiste 15 an
dem in Einsteckrichtung vorderen Leistenende mit einer
Balligkeit 19 versehen (im Ausführungsbeispiel der Fig. 3 an
beiden Stirnenden der Einsteckleiste 15), die das Einstecken
der Einsteckleiste 15 in die Einstecknut 16 des Aufnahmeteils
14 erleichtert.
Mit den Verriegelungsnuten 18 wirkt eine Verriegelungsnase 20
zusammen (Fig. 6 und 7), die im Aufnahmeteil 14 so angeordnet
ist, daß sie beim Einschieben der Einsteckleiste 15 in die
Einstecknut 16 in eine der Verriegelungsnuten 18 selbsttätig
einfällt, und dadurch eine zuverlässige Verriegelung zwischen
Aufhängeteil 13 und Aufnahmeteil 14 herstellt, und zur
Aufhebung der Verriegelung manuell wieder aus der
Verriegelungsnut 18 aushebbar ist. Zusätzlich ist zur
Begrenzung des Einsteckwegs der Einsteckleiste 15 innerhalb
der Einstecknut 16 ein Anschlag 21 ausgebildet, der so
angeordnet ist, daß beim Anstoßen des in Einsteckrichtung
vorderen Leistenendes der Einsteckleiste 15 an dem Anschlag
21 die Verriegelungsnase 20 in die jeweils in
Einsteckrichtung vordere Verriegelungsnut 18 einfällt. Wie in
Fig. 6 und 7 dargestellt ist, ist hierzu die
Verriegelungsnase 20 auf einem Schwenkhebel 22 festgelegt,
vorzugsweise einstückig mit diesem ausgebildet, und ragt
durch eine Öffnung 23 im Grunde 161 der Einstecknut 16 in
letztere hinein. Der Schwenkhebel 22 ist im Aufnahmeteil 14
um eine parallel zur Längsachse der Einstecknut 16
ausgerichtete Schwenkachse 24 schwenkbar gehalten und von
einer Verriegelungsfeder 25 so belastet, daß er die
Verriegelungsnase 20 in der in Fig. 6 gezeigten
Verriegelungsstellung hält. Wie in Fig. 12 besonders deutlich
zu erkennen ist, besitzt die Verriegelungsnase 20 auf ihrer
vom Anschlag 21 abgekehrten und zu der Einstecköffnung der
Einstecknut 16 zugekehrten Oberseite eine Einführfase 26 in
Form einer Abschrägung, in die beim Einstecken der
Einsteckleiste 15 in die Einstecknut 16 das in
Einsteckrichtung vordere Leistenende mit seiner Balligkeit 19
eindringt und dadurch die Verriegelungsnase 20 gegen die
Kraft der Verriegelungsfeder 25 bis zum Grunde 161 der
Einstecknut 16 zurückschiebt. Dadurch kann die Einsteckleiste
15 an der Verriegelungsnase 20 vorbeigleiten, die dann unter
der Druckkraft der Verriegelungsfeder 25 auf dem Profilrücken
aufliegt. Sobald die in Einsteckrichtung erste
Verriegelungsnut 18 unter die Verriegelungsnase 20 gelangt,
drückt die Verriegelungsfeder 25 die Verriegelungsnase 20 in
die Verriegelungsnut 18 ein, und das Aufhängeteil 13 ist im
Aufnahmeteil 14 zuverlässig verriegelt. Das Vorsehen von z. B.
zwei Verriegelungsnuten 18 ermöglicht es, die Einsteckleiste
15 um 180° gedreht in die Einstecknut 16 einzuführen.
Wie in Fig. 4 und 7 dargestellt ist, sind im Aufnahmeteil 14
zwei Befestigungslöcher 27 zum Durchstecken von hier nicht
dargestellten Befestigungsschrauben vorgesehen, die ober- und
unterhalb der Einstecknut 16 angeordnet sind. Diese beiden
Befestigungslöcher 27 dienen zur Befestigung des
Aufnahmeteils 14 an einer Aufbewahrungswand. Außerdem ist im
Aufnahmeteil noch ein parallel zur Längsachse der
Verriegelungsnut 18 sich erstreckender Schlitz 28
eingearbeitet. Mittels dieses Schlitzes 28 kann das
Aufnahmeteil 14 auf einen Gürtel aufgeschoben werden, der von
dem Benutzer des Akkuschraubers beim Durchführen von Arbeiten
umgeschnallt wird. In kurzen Arbeitspausen, bei dem der
Benutzer die Hände zu Rüstarbeiten oder anderen Tätigkeiten
benötigt, kann somit der Akkuschrauber an den Gürtel des
Benutzers angehängt werden, wobei die starre Verbindung
zwischen Aufhängeteil 13 und Aufnahmeteil 14 ein störendes
Pendel des Akkuschraubers während der Bewegung des Benutzers
verhindert.
Das in Fig. 8-11 dargestellte modifizierte Aufnahmeteil 14
unterscheidet sich von dem in Fig. 4, 6 und 7 dargestellten
Aufnahmeteil 14 dadurch, daß die Verriegelungsnase 20 nicht
an einem schwenkbaren Schwenkhebel sondern an einem in
Aufnahmeteil 14 gehaltenen, elastisch auslenkbaren, quer zur
Längsachse der Einstecknut 16 sich erstreckenden Quersteg 29
festgelegt ist. Im übrigen stimmt das Aufnahmeteil 14 mit dem
zuvor beschriebenen Aufnahmeteil überein, so daß gleiche
Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sind. Der
Quersteg 29 trägt an jedem Stegende eine Grifflasche 30. Die
beiden Grifflaschen 30 sind so ausgebildet, daß der Quersteg
29 durch eine über Daumen und Zeigefinger einer Hand auf die
beiden Grifflaschen 30 aufgebrachte Druckkraft, die in
Fig. 11a durch Pfeile 31 symbolisiert ist, eine - von der
Verriegelungsnase 20 aus gesehenen - konkave Auswölbung von
einer solchen Größe erhält, daß die Verriegelungsnase 20 aus
der Einstecknut 16 durch die Öffnung 23 im Grunde 161 der
Einstecknut 16 hindurch austritt.
Im Ruhezustand nehmen Quersteg 29 und Grifflaschen 30 die in
Fig. 11a dargestellte Grundstellung ein. Wie Fig. 8 zeigt,
ragt dabei die am Quersteg 29 abstehende Verriegelungsnase 20
durch die Öffnung 23 im Grund 161 der Verriegelungsnut 16
hindurch in die Verriegelungsnut 16 hinein. Wie bereits
vorstehend beschrieben, wird mit Einstecken der
Einsteckleiste 15 am Maschinengehäuse 10 des Akkuschraubers
über die Einführfase 26 die Verriegelungsnase 20 aus der
Einstecknut 16 unter Auswölbung des Querstegs 29
zurückgeschoben, um dann beim Anstoßen der Einsteckleiste 13
an den Anschlag 21 in die in Einsteckrichtung vorderste
Verriegelungsnut 18 im Profilrücken der Einsteckleiste 15
einzufallen. Beim erneuten Gebrauch des Akkuschraubers sind
die beiden seitlich am Aufnahmeteil 14 vorstehenden
Grifflaschen 30 mit Daumen und Zeigefinger zu greifen und in
Richtung der Pfeile 31 in Fig. 11a zusammenzudrücken. Der
Quersteg 29 erfährt dadurch die beschriebene konkave
Auswölbung gemäß Fig. 11b, und die Verriegelungsnase 20 ist
aus der Verriegelungsnut 18 ausgehoben, so daß nunmehr durch
Anheben des Akkuschraubers die Einsteckleiste 15 aus der
Einstecknut 16 herausgezogen werden kann.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Auf- oder Anhängen einer
Elektrohandwerkzeugmaschine für die Dauer ihres
Nichtgebrauchs, mit einem maschinenseitig vorhandenen
Aufhängeteil (13) und einem am Aufbewahrungsort
vorhandenen, mit dem Aufhängeteil (13) zusammenwirkenden
Aufnahmeteil (14), dadurch gekennzeichnet, daß das
Aufhängeteil (13) eine am Maschinengehäuse (10)
befestigte Profil-Einsteckleiste (15) und das
Aufnahmeteil (14) eine Einstecknut (16) mit an das
Leistenprofil zu dessen formschlüssiger Aufnahme
angepaßtem Nutprofil aufweist und daß im Profilrücken
der Einsteckleiste (13) mindestens eine
Verriegelungsausnehmung, vorzugsweise eine quer zur
Leistenachse verlaufende Verriegelungsnut (18), und im
Aufnahmeteil (14) eine in die Verriegelungsausnehmung
selbsttätig einfallende Verriegelungsnase (20)
vorgesehen ist, die aus der Verriegelungsausnehmung
manuell aushebbar ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Leistenprofil und das Nutprofil T-förmig ausgebildet
sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Leistenprofil und das Nutprofil keilförmig mit
parallelen Keilflanken ausgebildet sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einsteckleiste (15) am oder
oberhalb des Schwerpunkts der
Elektrohandwerkzeugmaschine so angeordnet ist, daß die
Leistenachse mit einer Linie (17) fluchtet, die im
minimalen Parallelabstand zu einem durch den Schwerpunkt
hindurchgehenden Lot verläuft.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Einstecknut (16) ein Anschlag
(21) zur Begrenzung des Einsteckwegs der Einsteckleiste
(15) so angeordnet ist, daß beim Anstoßen des in
Einsteckrichtung vorderen Leistenendes an dem Anschlag
(21) die Verriegelungsnase (20) in die mindestens eine
Verriegelungsausnehmung einfällt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verriegelungsnase (20) auf einem
Schwenkhebel (22) festgelegt ist, der am Aufnahmeteil
(14) um eine parallel zur Längsachse der Einstecknut
(16) ausgerichtete Schwenkachse (24) schwenkbar
angeordnet und in Richtung zur Einstecknut (16) durch
eine Verriegelungsfeder (25) so belastet ist, daß die
Verriegelungsnase (20) durch eine im Grund (161) der
Einstecknut (16) ausgebildete Öffnung (23) in die
Einstecknut (16) hineinragt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verriegelungsnase (20) an einem
im Aufnahmeteil (14) festgelegten, elastisch
auslenkbaren, quer zur Längsachse der Einstecknut (16)
ausgerichteten Quersteg (29) so angeordnet ist, daß sie
durch eine im Grund (161) der Einstecknut (16)
ausgebildete Öffnung (23) in die Einstecknut (16)
hineinragt, daß der Quersteg (29) an jedem Stegende eine
Grifflasche (30) trägt und daß die beiden Grifflaschen
(30) so ausgebildet sind, daß der Quersteg (29) durch
eine über Daumen und Zeigefinger auf die beiden
Grifflaschen (30) aufgebrachte Druckkraft (31) eine von
der Verriegelungsnase (24) aus gesehen konkave
Auswölbung solcher Größe erhält, daß die
Verriegelungsnase (20) aus der Einstecknut (16)
austritt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einsteckleiste (15) an dem in
Einsteckrichtung vorderen Leistenende eine Balligkeit (19)
und die in die Einstecknut (16) hineinragende
Verriegelungsnase (20) auf ihrer diesem Leistenende
zugekehrten Oberseite eine mit der Balligkeit (19) des
Leistenendes korrespondierende Einführfase (26)
aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (14) zwei oberhalb
und unterhalb der Einstecknut (16) angeordnete
Befestigungslöcher (27) und/oder einen parallel zur
Einstecknut (16) sich erstreckenden Schlitz (28) zum
Aufschieben auf einen vom Werkzeugnutzer tragbaren
Gürtel aufweist.
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