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Die
Erfindung bezieht sich auf Stühle
mit einer Armlehne und einem Tischchen, das an der Armlehne zwischen
einer horizontalen Arbeitsstellung und einer angehobenen vertikalen
Stellung schwenkbar ist, wobei das Tischchen, wenn es sich in seiner vertikalen
Stellung befindet, außerdem
zwischen der erwähnten
vertikalen Stellung und einer abgesenkten, vertikalen Ruhestellung
schwenkbar ist. Außerdem
betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Lagerung eines Tischchens
an einer Armlehne.
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Stühle mit
einem Tischchen, das an einer Armlehne bewegbar gelagert ist, sind
in verschiedenen Ausführungsformen
bekannt. Die
US-Patentschriften
3,547,488 und
3,982,785 offenbaren
beispielsweise Stühle
der eingangs genannten Art. Die
US-Patentschrift
3,751,789 offenbart einen Stuhl einer ähnlichen Gattung, wobei das
Tischchen aus einer angehobenen vertikalen Stellung zwar nicht in eine
abgesenkte vertikale Ruhestellung, sondern in eine abgesenkte geneigte
Ruhestellung schwenkbar ist.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung liegt die Aufgabe
zugrunde, einen Stuhl obiger Art zu schaffen, bei dem das Tischchen auf
einfache und bequeme Weise zwischen seiner Ruhestellung und seiner Arbeitsstellung
bewegbar ist und bei dem insbesondere die Bewegung aus der Arbeitsstellung
in die Ruhestellung schnell bewirkt werden kann, sogar ohne das
Tischchen unmittelbar zu ergreifen, lediglich aufgrund der Kraft,
die auf das Tischchen durch den Körper der sitzenden Person ausgeübt wird
und die sich verändert,
wenn letztere sich von dem Stuhl erhebt, beispielsweise in einer Notsituation,
so daß eine
Anti-Panik Sicherheitsfunktion gegeben ist. Schließlich soll
erreicht werden, daß das
Tischchen kein Hindernis bildet, das das Aufeinanderstapeln gleichartiger
Stühle
verhindern würde.
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Die
Aufgabenstellung ist erfindungsgemäß hinsichtlich des Aspektes
des Stuhles durch die Merkmale des Patentanspruches 1 und hinsichtlich des
weiteren Aspektes der Erfindung, der die Vorrichtung zur Lagerung
eines Tischchens an einer Armlehne betrifft, durch die Merkmale
des Patentanspruches 2 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in Unteransprüchen 3 bis 6 angegeben.
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Nachstehend
ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles
im einzelnen erläutert,
auf das die Erfindung nicht beschränkt ist. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispieles des erfindungsgemäßen Stuhles
mit einem Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Halten eines Tischchens;
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2 eine
in größerem Maßstab und
abgebrochen gezeichnete perspektivische Ansicht der rechts gelegenen
Armlehne des Stuhles von 1, an der die erfindungsgemäße Tischchen-Haltervorrichtung
angebracht ist;
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3 eine
auseinandergezogene perspektivische Ansicht der Vorrichtung von 2;
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4 eine
schematisch vereinfacht gezeichnete Vorderansicht der rechts gelegenen
Armlehne des Stuhles von 1, wobei das Tischchen in der abgesenkten,
vertikalen Ruhestellung gezeigt ist;
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5 eine
der 4 ähnliche
Ansicht, die das Tischchen in geneigtem Zustand für das Stapeln des
Stuhles zeigt;
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6 eine
den 4 und 5 ähnliche Ansicht, die das Tischchen
mit ausgezogenen Linien in seiner Arbeitsstellung und mit gestrichelten
Linien in seiner angehobenen, vertikalen Stellung zeigt;
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7 einen
Teilquerschnitt entsprechend der Linie VII–VII von 1,
demgegenüber
vergrößert gezeichnet;
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8 einen
vergrößerten Ausschnitt
von 5, wobei einige Teile ausgeschnitten sind;
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9 eine
der 8 ähnliche
Ansicht, wobei das Tischchen in der abgesenkten, vertikalen Ruhestellung
ist;
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10 einen
Teilquerschnitt entsprechend der Linie X–X von 8;
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11 einen
Teilquerschnitt entsprechend der Linie XI–XI von 9;
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12 eine
Seitenansicht einer Einzelheit von 2;
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13 eine
der 12 entsprechende Ansicht mit in der angehobenen
vertikalen Stellung befindlichem Tischchen;
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14 eine
in größerem Maßstab gezeichnete
Ansicht einer Einzelheit von 6 und
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15 eine
schematisch vereinfachte Vorderansicht, die mehrere erfindungsgemäße Stühle aufeinandergestapelt
zeigt.
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1 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Stuhles.
Es ist jedoch klar ersichtlich, daß die Tischchen-Haltevorrichtung
gemäß der Er findung
bei beliebiger Stuhlkonstruktion angewendet werden kann. Außerdem bezieht
sich, wie erkennbar werden wird, die folgende Beschreibung auf einen
Stuhl, bei dem die erfindungsgemäße Haltevorrichtung
an der rechts gelegenen Armlehne des Stuhles befestigt ist. Es ist
offensichtlich, daß eine gleichartige
Vorrichtung, die der hier beschriebenen Vorrichtung spiegelbildlich
ist, an die links gelegene Armlehne des Stuhles angepaßt werden
könnte.
Es ist auch klar, daß die
erfindungsgemäße Vorrichtung an
einem anderen Bauelement der Stuhlkonstruktion angebracht werden
könnte,
als an der Armlehne.
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Die
Bezugszahl 1 (1) bezeichnet den Stuhl als
Ganzes, der einen Sitz 2 aufweist, der von einer Fußkonstruktion
getragen ist, die beim gezeigten Fall zwei vordere Beine 3 und
zwei hintere Beine 4 beinhaltet. Zwei Armlehnen 5 sind
an der Fußkonstruktion
des Stuhles befestigt und weisen jede eine Rohrkonstruktion mit
einem horizontalen Teil 5a auf, an dem ein Armstützenteil 6 angeordnet
ist. Im Fall des dargestellten Beispieles ist jedes Armstützenteil 6 auch
schwenkbar an dem betreffenden Teil 5a der tragenden Rohrkonstruktion
angeordnet und zwischen einer unwirksamen, aufgestellten Endstellung (in 1 gezeigt)
und einer abgesenkten Betriebsstellung bewegbar, die um etwa 90° relativ
zur erstgenannten Stellung verdreht ist und wobei die obere Oberfläche jedes
Armstützenteiles 6 im
wesentlichen horizontal ist. Die Einzelheiten bezüglich der
Weise, in der jeder Armstützenteil 6 an
dem betreffenden Teil 5a der tragenden Rohrkonstruktion
gelagert ist, und die Einzelheiten der Anschlageinrichtung zur Festlegung
der unwirksamen, aufgestellten Stellung und der abgesenkten Betriebsstellung
jedes Armstützenteiles 6 sind
hier nicht gezeigt, da sie in jeder beliebigen bekannten Weise ausgebildet
sein können
und für
sich allein nicht in den Bereich der vorliegenden Erfindung fallen.
Es ist ferner klar ersichtlich, wie bereits oben angegeben, daß die Tischchen-Haltevorrichtung
gemäß der Erfindung
auf jede beliebige Stuhlkonstruktion angewendet werden kann sowie auf
jede Tragstruktur, die Teil dieses Stuhles bilden kann, wobei es
sich nicht notwendigerweise um eine Armlehne handeln muß.
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Besonderer
Bezug wird zunächst
auf 3 und 7 genommen, woraus ersichtlich
ist, daß die erfindungsgemäße Tischchen-Haltevorrichtung
ein festes Tragelement 7 besitzt, das abnehmbar mit der Rohrkonstruktion
der rechts gelegenen Armlehne 5 verbunden ist. Bei dem
gezeigten Beispiel ist das feste Tragelement 7 durch einen
zylindrischen Zapfen gebildet, der in dem angebrachten Zustand eine
Achse 8 besitzt, die sich horizontal und parallel zur vertikalen
Mittelebene des Stuhles 1 erstreckt. Bei dem hier beschriebenen
Beispiel weist das feste Tragelement 7 einen Verankerungsteil 7a auf,
der in ein Trägerteil 9 aus
Kunststoffmaterial eingebettet ist, das mittels Schrauben 10 mit
einem passenden Kunststoffteil 11 verspannt ist ( 12 und 13).
Die zwei zusammenpassenden Teile 9 und 11 aus
Kunststoff klemmen zwischen sich einen vorderen Teil der Rohrkonstruktion
der rechts gelegenen Armlehne 5 ein, wo der obere Rohrteil 5a einen
Winkel relativ zum unteren geneigten Teil 5b bildet (12 und 13).
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Wie
in 7 klar gezeigt, weist das durch den zylindrischen
Zapfen 7 gebildete feste Tragelement einen vorderen Endteil
auf, der sich aus dem aus Kunststoff gebildeten Trägerteil 9 heraus
erstreckt, in das der Stift 7 eingebettet ist.
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Das
feste Tragelement, das durch den Zapfen 7 gebildet ist,
bildet eine drehbare Lagerung für einen
Träger 12,
der um die Achse 8 drehbar ist, wobei dieser drehbare Träger 12 bei
dem gezeigten Beispiel durch einen U-förmigen
Halter gebildet ist, der eine zentrale Platte 13 aufweist,
die mit zwei parallelen Schenkeln 14, 15 versehen
ist (3). Die zentrale Platte 13 weist ein
mittiges kreisrundes Loch 16 auf, in das eine Hülse 17,
die auf dem Zapfen 7 drehbar ist, mit ihrem im Durchmesser
verjüngten
Endteil 17a eingreift. Der Endteil 17a sitzt unter
Pressung in dem Loch 16, so daß die Hülse 17 mit dem drehbaren Träger 12 auf
Drehung verbunden ist.
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An
dem Ende des Zapfens 7, das sich über die Platte 13 hinaus
erstreckt, ist eine Platte 19 starr angebracht, die am
Umfang eine Führungsbahn 20 aufweist,
die sich über
einen Winkel von ungefähr
90° erstreckt
und deren Enden durch zwei Anschlagflächen 21, 22 begrenzt
sind, welche mit einem zylindrischen Stift 23 zusammenwirken,
der sich von der Platte 13 erstreckt, um die zwei Endstellungen
des drehbaren Trägers 12 zu
definieren, welche, wie nachstehend ersichtlich wird, der horizontalen
Arbeitsstellung des Tischchens bzw. der angehobenen vertikalen Stellung
des Tischchens entsprechen. Wie bereits angegeben, ist die Platte 19 starr
mit dem Zapfen 7 verbunden. Sie weist eine zentrale Öffnung 23' mit zwei parallelen
ebenen Seitenflächen
mit einem Profil auf, das dem Querschnittsprofil des Endteiles des
Zapfens 7 entspricht, welches ebenfalls zwei parallele
ebene Flächen 7b aufweist.
Auf der der Bahn 20 entgegengesetzten Seite weist die Platte 19 zwei
weitere Anschlagflächen 24, 25 auf (3),
deren Funktion nachfolgend ersichtlich wird. Außerdem ist die Platte 19 beim
gezeigten Beispiel zusätzlich
durch eine Gegenplatte 26 aus Kunststoffmaterial verstärkt, die
eine im wesentlichen kreisrunde Form hat, ausgenommen einen Teil,
der an ihr der Bahn 20 entspricht, wo also der Umfangsrand
der Gegenplatte 26 dem Profil der Bahn 20 folgt.
Außerdem
ist ein federnder Teil 26a vorgesehen, der als Sperrglied
wirkt, das ein Einschnappen des Stiftes 23 ermöglicht,
wenn er die Anschlagfläche 21 erreicht. Die
Gegenplatte 26 weist zwei Zapfen 27 auf, die in entsprechende
Löcher 28 der
Platte 19 eingreifen, an der sie auf beliebige bekannte
Art befestigt ist. In ähnlicher
Weise ist die Platte 19 axial mit dem Zapfen 7 in
beliebiger bekannter Weise verbunden.
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Der
erfindungsgemäße Stuhl
ist mit einem ebenen Tischchen 29 (1) versehen,
im wesentlichen in Form eines Kreisausschnittes, das am Trägerteil 9 um
eine Achse 30 drehbar angeordnet ist, die zur Achse 8 sowie
zu den zwei Schenkeln 14, 15 des drehbaren Trägers 12 orthogonal
ist. Zu diesem Zweck ist das Tischchen 29 an einer Platte 31 befestigt,
die starr mit einem Zapfen 32 verbunden ist, der drehbar
in zwei miteinander fluchtenden Bohrungen 33, 34 der
Schenkel 14, 15 gelagert ist, wobei die Drehachse
mit der Achse 30 koinzident ist.
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In 7 ist
eine der Schrauben 35 (siehe auch 12, 13)
zur Befestigung des Körpers des
Tischchens 29, das aus Kunststoffmaterial ist, an der Platte 31 gezeigt,
die aus Metall ist.
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Der
Zapfen 32 weist einen Endteil mit einem unrunden Querschnitt
auf, um parallele ebene Flächen 36 zu
bilden, die in Löcher 37, 38 eingreifen,
die einen entsprechenden Querschnitt besitzen und in der Platte 31 bzw.
einer Scheibe 39 ausgebildet sind, die zwischen die Platte 31 und
den Schenkel 14 des drehbaren Trägers 12 eingefügt ist.
Daher ist das Tischchen 29 mit dem Zapfen 32 auf
Drehung verbunden.
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An
der Innenseite des Schenkels 15 des drehbaren Trägers 12 ist
eine Büchse 40 aus
Kunststoffmaterial befestigt, die den Zapfen 32 drehbar
lagert, während
zwischen der Oberfläche
des Zapfens 32 und der Wand der Bohrung 34 ein
leichtes Spiel vorhanden ist, um Reibung aufgrund des Kontaktes von
Metall-zu-Metall zu vermeiden. Die Büchse 40 ist an dem
Schenkel 15 durch passenden Eingriff vorderer Zähne 41 in
Schlitze 42 befestigt, die am Umfangsrand des Schenkels 15 vorgesehen
sind.
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Daher
ist die Büchse 40 starr
mit dem Schenkel 15 verbunden, während der Zapfen 32 darin
frei drehbar ist. Am anderen Schenkel 14 des drehbaren Trägers 12 ist
ein einen verringerten Durchmesser aufweisender Teil 43 (3)
einer Büchse 44 aus Kunststoffmaterial
mit der Bohrung 33 in Eingriff. Diese Büchse 44 weist eine
Nockenplatte 45 auf, deren Funktion im folgenden ersichtlich
wird. Die Büchse 44 kann
sich in der Bohrung 33 des Schenkels 14 frei drehen
und ist auf Drehung mit dem Zapfen 32 verbunden.
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Der
Schenkel 14 weist eine nach außen gebogene Nase 46 auf,
die mit zwei Anschlagflächen 47, 48 der
Platte 31 zusammenwirkt, um die zwei Endstellungen des
Tischchens 29 um die Achse 30 herum zu definieren.
Speziell, wenn sich der drehbare Träger 12 um die Achse 8 herum
in die Stellung gedreht hat, die dem vertikalen Zustand des Tischchens 29 entspricht,
welcher Zustand in 3 gezeigt ist, dann sind das
Tischchen 29 und die daran befindliche Platte 31 zwischen
einer angehobenen vertikalen Stellung (die in 13 gezeigt
ist) und einer abgesenkten, vertikalen Ruhestellung (in 13 sowie
in 1 gezeigt) drehbar. In den genannten Stellungen
befindet sich die Nase 46 in Berührung mit den Anschlagflächen 47 bzw. 48 (12, 13).
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Bei
dem oben erwähnten
vertikalen Zustand des Tischchens, der in 3, 12, 13 gezeigt
ist, ist das Tischchen gegen seine abgesenkte Ruhestellung hin mittels
einer Schraubenfeder 49 vorgespannt, die auf dem Zapfen 32 angeordnet
ist und ein Endstück 50 (3)
aufweist, das in einen Sitz der Büchse 40 eingreift
(siehe auch 7). Ein zweites Endstück 51 der
Feder 49 ist in ein Loch 52 der Büchse 44 eingesetzt.
Die Büchse 44 besitzt
drei Sitze, die auf 120° angeordnet
sind und wahlweise für
den Eingriff der Feder 49 genutzt werden können, um
eine Vorspannkraft auf sie auszuüben.
Die Möglichkeit,
das Tischchen 29 in seine vertikale Stellung um die Achse 30 zu
neigen, ist auch in 2 klar gezeigt. In dieser Figur
ist die abgesenkte, vertikale Ruhestellung des Tischchens mit ausgezogenen
Linien gezeigt, während
die angehobene, vertikale Stellung durch gestrichelte Linien gezeigt
ist. Das Tischchen 29 kann diese Stellung, ausgehend von
seiner Ruhestellung, durch eine Vorwärtsdrehung um die Achse 30 erreichen,
d. h. eine Drehung im Uhrzeigersinne, bezogen auf 1,
und eine Drehung entgegen dem Uhrzeigersinne, bezogen auf 2.
Wenn das Tischchen freigegeben wird, nachdem es einmal die angehobene
vertikale Stellung erreicht hat, kehrt es selbst in die abgesenkte
vertikale Ruhestellung unter Einwirkung der Rückstellfeder 49 zurück.
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Wenn
statt dessen, nachdem die angehobene vertikale Stellung, die in 2 mit
gestrichelten Linien und in 13 dargestellt
ist, einmal erreicht ist, das Tischchen veranlaßt wird, um die Achse 8 zu schwenken,
indem eine Drehung des Trägers 12 und sämtlicher
daran gehaltener Bauteile um den Zapfen 7 herum bewirkt
wird, kommt ein ebener Rand 45a der Nockenplatte 45 in
Anlage an die vordere ebene Fläche
der Platte 19, um eine Drehung des Tischchens 29 um
die Achse 30 unter der Einwirkung der Feder 49 zu
verhindern. Das Tischchen kann nun in seine horizontale Arbeitsstellung
gebracht werden, die in 6 und in 14 gezeigt
ist, und verbleibt, selbst wenn es freigegeben wird, in dieser Stellung, die
durch die Anlage des Stiftes 23 an der Anschlagfläche 22 der
Platte 19 definiert ist. In diesem Betriebszustand sind
die zwei Schenkel 14, 15 des drehbaren Trägers 12 im
wesentlichen horizontal angeordnet, während sie bei der vertikalen
Stellung des Tischchens im wesentlichen vertikal sind.
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Wenn
dagegen, ausgehend von der horizontalen Arbeitsstellung des Tischchens,
dieses angehoben wird, um seine Drehung um die Achse 8 zu
bewirken, indem der gesamte Träger 12 und
die verschiedenen daran befindlichen Bauteile um den Zapfen 7 gedreht
werden, dann stellt die Feder 49, sobald das Tischchen
seine vertikale Stellung erreicht hat, so daß der ebene Rand 45a der
Nockenplatte 45 von der vorderen Oberfläche der Platte freikommt, das
Tischchen in seine unwirksame, abgesenkte Stellung zurück, indem
bewirkt wird, daß es
um die Achse 30 nach hinten schwenkt, die bei diesem Zustand
im wesentlichen horizontal gerichtet ist.
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Eine
weitere Eigenheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin,
daß, wenn
sich das Tischchen 29 in seiner abgesenkten, vertikalen
Ruhestellung befindet, es trotzdem längs des Trägers 12 um die Achse 8 des
Zapfens 7 verdreht werden kann. Bei diesem Zustand kann
jedoch die Drehung um die Achse 8 nicht über den
gesamten Winkel von etwa 90° stattfinden,
der zwischen den zwei Anschlagflächen 21, 22 definiert
ist, die mit dem Stift 23 zusammenwirken. Tatsächlich ist,
wenn sich das Tischchen 29 in seiner Ruhestellung befindet,
der Teil 45b der Nockenplatte 45, der einen konstanten
Radius besitzt, in den Zwischenraum zwischen den Anschlagflächen 24, 25 der
Platte 19 hereingebracht, so daß das Tischchen 29 eine
Drehung ausführen
kann, die der Bewegung zwischen den in 4 bzw. 5 gezeigten
Stellungen entspricht, oder, wie es in gleicher Weise in 8 bzw. 9 dargestellt
ist. Wie auch in 10 und 11 gezeigt
ist, die Querschnitte längs
der Linien X–X
von 8 bzw. XI–XI von 9 darstellen,
sind diese Stellungen durch Eingriff des Teiles 45b der
Nockenplatte mit den zwei Anschlagflächen 24 bzw. 25 definiert.
Mit anderen Worten gesagt, sind, wenn das Tischchen in seiner Ruhestellung
ist, Anschlagmittel wirksam, die eine geneigte Position definieren,
wie in 5 und 8 gezeigt, bei der eine Anzahl
Stühle
des gleichen Typs übereinander
gestapelt werden kann, ohne daß sich die
Tischchen der übereinanderliegenden
Stühle
behindern können.
Dieser Zustand ist in 15 schematisiert gezeigt, wo
mit ausgezogenen Linien die Fußkonstruktion
eines Stuhles und ein Teil der Struktur eines weiteren, darüber angeordneten
Stuhles gezeigt sind.
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Wird
dagegen das Tischchen 29 in seine angehobene, vertikale
Stellung gebracht, die in 13 gezeigt
ist, kommt der Teil 45b der Nockenplatte 45, der
einen gleichförmigen
Radius besitzt, aus dem Zwischenraum zwischen den zwei Anschlagflächen 24, 25 heraus,
so daß die
genannte Anschlageinrichtung unwirksam wird und das einzige Anschlagmittel, das
wirksam ist, um die Drehung des Trägers 12 um die Achse 8 zu
begrenzen, durch den Stift 23 und die zwei Anschlagflächen 21, 22 gebildet
wird.
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Der
Betrieb der oben beschriebenen Vorrichtung gestaltet sich wie folgt:
Wenn
das Tischchen sich in seiner in 1 gezeigten
Ruhestellung befindet, kann es ergriffen und nach oben und nach
vorn geschwenkt werden. Diese Drehung geschieht bei wie in 3 ausgerichtetem
Träger 12.
Das Tischchen 29 schwenkt zusammen mit der Platte 31 und
dem Zapfen 32 gegen die Wirkung der Feder 49.
Sobald die angehobene vertikale Stellung erreicht ist, wie sie in 13 gezeigt
ist, wird das Tischchen in eine horizontale Stellung abgesenkt,
indem bewirkt wird, daß sich
der Träger 12 um den
Zapfen 7 bis zu der Endstellung dreht, die durch Anlage
des Stiftes 23 an der Anschlagfläche 22 definiert ist,
wobei das Tischchen horizontal ist und die zwei Schenkel 14, 15 des
drehbaren Trägers 12 ebenfalls
im wesentlichen horizontal sind. In diesem Zustand bewirkt die Feder 49 keinerlei
Drehung des Tischchens um die Achse 30, und zwar aufgrund
des Anliegens des ebenen Randes 45a der Nockenplatte 44 an
der vorderen Oberfläche
der Platte 19. Die in Vertikalrichtung auf das Tischchen
bei dessen Benutzung ausgeübten
Kräfte
werden über
den Stift 23 durch die Platte 19 abgestützt, welche
am Zapfen 7 fest verankert ist, welcher wiederum an der
Rohrkonstruktion der Armlehne fest verankert ist. Wenn man wünscht, das
Tischchen in die Ruhestellung zurückzuführen, genügt es, dieses anzuheben, bis
es eine vertikale Stellung erreicht, in der der ebene Rand 45a der
Nockenplatte 45 außer
Eingriff mit der vorderen Oberfläche
der Platte 19 kommt, so daß die Feder 49 freigegeben
ist, um eine Kraft auszuüben,
um das Tischchen in seine Ruhestellung zurückzuführen. Da nichts, außer der
Schwerkraft, vorhanden ist, um das Tischchen in seiner Arbeitsstellung
zu halten, erfüllt die
Vorrichtung auch eine Anti-Panik Sicherheitsfunktion, da das Tischchen
in die Vertikalstellung gebracht werden kann, ohne es unmittelbar
zu ergreifen, nämlich
einfach aufgrund der Kraft, die vom Körper der sitzenden Person aufgebracht
wird, wenn diese aufsteht. Sobald das Tischchen in der vertikalen Stellung
ist, stellt die Feder 49 es in die abgesenkte Ruhestellung
zurück.
Bei diesem Zustand ist der den konstanten Radius aufweisende Teil 45b der
Nockenplatte 45 in den Zwischenraum zwischen die zwei Anschlagflächen 24, 25 der
Platte 19 hineinbewegt, die als Endflächen wirken, um die zwei Endstellungen
zu begrenzen, die das Tischchen 29 einnehmen kann und die
in 4 und 5 dargestellt sind. Die in 5 gezeigte
Stellung, die seitlich nach außen
geneigt ist, ermöglicht
es, eine Anzahl Stühle der
gleichen Art aufeinanderzustapeln, ohne daß die Tischchen der Stühle irgendein
Hindernis bilden. Die Vorrichtung ist durch ein Gehäuse 100 aus
Kunststoff abgedeckt, das am Schenkel 14 des Trägers 12 befestigt
ist.