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DE19905001B4 - Stuhl mit einer Armlehne und Vorrichtung zur Lagerung eines Tischchens an einer Armlehne - Google Patents

Stuhl mit einer Armlehne und Vorrichtung zur Lagerung eines Tischchens an einer Armlehne Download PDF

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DE19905001B4 DE19905001A DE19905001A DE19905001B4 DE 19905001 B4 DE19905001 B4 DE 19905001B4 DE 19905001 A DE19905001 A DE 19905001A DE 19905001 A DE19905001 A DE 19905001A DE 19905001 B4 DE19905001 B4 DE 19905001B4
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    • A47C7/00Parts, details, or accessories of chairs or stools
    • A47C7/62Accessories for chairs
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Abstract

Stuhl mit einer Armlehne (5, 6) und einem Tischchen (29), das an der Armlehne (5, 6) zwischen einer horizontalen Arbeitsstellung und einer angehobenen, vertikalen Stellung schwenkbar ist und außerdem, wenn es in seiner vertikalen Stellung ist, zwischen der angehobenen vertikalen Stellung und einer abgesenkten, vertikalen Ruhestellung schwenkbar ist, wobei das Tischchen (29) so gelagert ist, daß es, wenn es in der abgesenkten, vertikalen Ruhestellung ist, auch um eine horizontale Achse (8) schwenkbar ist, die zur vertikalen Mittelebene des Stuhles (1) parallel ist, um so eine geneigte Stellung zu erreichen, die ein Aufeinanderstapeln einer Anzahl gleichartiger Stühle ermöglicht, und wobei in der angehobenen, vertikalen Stellung des Tischchens (29) dieses durch eine Federanordnung (49) gegen seine abgesenkte, vertikale Ruhestellung vorgespannt ist, so dass das Tischchen (29) unter Einwirkung der Federanordnung (49) selbst in die abgesenkte vertikale Ruhestellung zurückkehrt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf Stühle mit einer Armlehne und einem Tischchen, das an der Armlehne zwischen einer horizontalen Arbeitsstellung und einer angehobenen vertikalen Stellung schwenkbar ist, wobei das Tischchen, wenn es sich in seiner vertikalen Stellung befindet, außerdem zwischen der erwähnten vertikalen Stellung und einer abgesenkten, vertikalen Ruhestellung schwenkbar ist. Außerdem betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Lagerung eines Tischchens an einer Armlehne.
  • Stühle mit einem Tischchen, das an einer Armlehne bewegbar gelagert ist, sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt. Die US-Patentschriften 3,547,488 und 3,982,785 offenbaren beispielsweise Stühle der eingangs genannten Art. Die US-Patentschrift 3,751,789 offenbart einen Stuhl einer ähnlichen Gattung, wobei das Tischchen aus einer angehobenen vertikalen Stellung zwar nicht in eine abgesenkte vertikale Ruhestellung, sondern in eine abgesenkte geneigte Ruhestellung schwenkbar ist.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Stuhl obiger Art zu schaffen, bei dem das Tischchen auf einfache und bequeme Weise zwischen seiner Ruhestellung und seiner Arbeitsstellung bewegbar ist und bei dem insbesondere die Bewegung aus der Arbeitsstellung in die Ruhestellung schnell bewirkt werden kann, sogar ohne das Tischchen unmittelbar zu ergreifen, lediglich aufgrund der Kraft, die auf das Tischchen durch den Körper der sitzenden Person ausgeübt wird und die sich verändert, wenn letztere sich von dem Stuhl erhebt, beispielsweise in einer Notsituation, so daß eine Anti-Panik Sicherheitsfunktion gegeben ist. Schließlich soll erreicht werden, daß das Tischchen kein Hindernis bildet, das das Aufeinanderstapeln gleichartiger Stühle verhindern würde.
  • Die Aufgabenstellung ist erfindungsgemäß hinsichtlich des Aspektes des Stuhles durch die Merkmale des Patentanspruches 1 und hinsichtlich des weiteren Aspektes der Erfindung, der die Vorrichtung zur Lagerung eines Tischchens an einer Armlehne betrifft, durch die Merkmale des Patentanspruches 2 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in Unteransprüchen 3 bis 6 angegeben.
  • Nachstehend ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles im einzelnen erläutert, auf das die Erfindung nicht beschränkt ist. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispieles des erfindungsgemäßen Stuhles mit einem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Halten eines Tischchens;
  • 2 eine in größerem Maßstab und abgebrochen gezeichnete perspektivische Ansicht der rechts gelegenen Armlehne des Stuhles von 1, an der die erfindungsgemäße Tischchen-Haltervorrichtung angebracht ist;
  • 3 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht der Vorrichtung von 2;
  • 4 eine schematisch vereinfacht gezeichnete Vorderansicht der rechts gelegenen Armlehne des Stuhles von 1, wobei das Tischchen in der abgesenkten, vertikalen Ruhestellung gezeigt ist;
  • 5 eine der 4 ähnliche Ansicht, die das Tischchen in geneigtem Zustand für das Stapeln des Stuhles zeigt;
  • 6 eine den 4 und 5 ähnliche Ansicht, die das Tischchen mit ausgezogenen Linien in seiner Arbeitsstellung und mit gestrichelten Linien in seiner angehobenen, vertikalen Stellung zeigt;
  • 7 einen Teilquerschnitt entsprechend der Linie VII–VII von 1, demgegenüber vergrößert gezeichnet;
  • 8 einen vergrößerten Ausschnitt von 5, wobei einige Teile ausgeschnitten sind;
  • 9 eine der 8 ähnliche Ansicht, wobei das Tischchen in der abgesenkten, vertikalen Ruhestellung ist;
  • 10 einen Teilquerschnitt entsprechend der Linie X–X von 8;
  • 11 einen Teilquerschnitt entsprechend der Linie XI–XI von 9;
  • 12 eine Seitenansicht einer Einzelheit von 2;
  • 13 eine der 12 entsprechende Ansicht mit in der angehobenen vertikalen Stellung befindlichem Tischchen;
  • 14 eine in größerem Maßstab gezeichnete Ansicht einer Einzelheit von 6 und
  • 15 eine schematisch vereinfachte Vorderansicht, die mehrere erfindungsgemäße Stühle aufeinandergestapelt zeigt.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Stuhles. Es ist jedoch klar ersichtlich, daß die Tischchen-Haltevorrichtung gemäß der Er findung bei beliebiger Stuhlkonstruktion angewendet werden kann. Außerdem bezieht sich, wie erkennbar werden wird, die folgende Beschreibung auf einen Stuhl, bei dem die erfindungsgemäße Haltevorrichtung an der rechts gelegenen Armlehne des Stuhles befestigt ist. Es ist offensichtlich, daß eine gleichartige Vorrichtung, die der hier beschriebenen Vorrichtung spiegelbildlich ist, an die links gelegene Armlehne des Stuhles angepaßt werden könnte. Es ist auch klar, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung an einem anderen Bauelement der Stuhlkonstruktion angebracht werden könnte, als an der Armlehne.
  • Die Bezugszahl 1 (1) bezeichnet den Stuhl als Ganzes, der einen Sitz 2 aufweist, der von einer Fußkonstruktion getragen ist, die beim gezeigten Fall zwei vordere Beine 3 und zwei hintere Beine 4 beinhaltet. Zwei Armlehnen 5 sind an der Fußkonstruktion des Stuhles befestigt und weisen jede eine Rohrkonstruktion mit einem horizontalen Teil 5a auf, an dem ein Armstützenteil 6 angeordnet ist. Im Fall des dargestellten Beispieles ist jedes Armstützenteil 6 auch schwenkbar an dem betreffenden Teil 5a der tragenden Rohrkonstruktion angeordnet und zwischen einer unwirksamen, aufgestellten Endstellung (in 1 gezeigt) und einer abgesenkten Betriebsstellung bewegbar, die um etwa 90° relativ zur erstgenannten Stellung verdreht ist und wobei die obere Oberfläche jedes Armstützenteiles 6 im wesentlichen horizontal ist. Die Einzelheiten bezüglich der Weise, in der jeder Armstützenteil 6 an dem betreffenden Teil 5a der tragenden Rohrkonstruktion gelagert ist, und die Einzelheiten der Anschlageinrichtung zur Festlegung der unwirksamen, aufgestellten Stellung und der abgesenkten Betriebsstellung jedes Armstützenteiles 6 sind hier nicht gezeigt, da sie in jeder beliebigen bekannten Weise ausgebildet sein können und für sich allein nicht in den Bereich der vorliegenden Erfindung fallen. Es ist ferner klar ersichtlich, wie bereits oben angegeben, daß die Tischchen-Haltevorrichtung gemäß der Erfindung auf jede beliebige Stuhlkonstruktion angewendet werden kann sowie auf jede Tragstruktur, die Teil dieses Stuhles bilden kann, wobei es sich nicht notwendigerweise um eine Armlehne handeln muß.
  • Besonderer Bezug wird zunächst auf 3 und 7 genommen, woraus ersichtlich ist, daß die erfindungsgemäße Tischchen-Haltevorrichtung ein festes Tragelement 7 besitzt, das abnehmbar mit der Rohrkonstruktion der rechts gelegenen Armlehne 5 verbunden ist. Bei dem gezeigten Beispiel ist das feste Tragelement 7 durch einen zylindrischen Zapfen gebildet, der in dem angebrachten Zustand eine Achse 8 besitzt, die sich horizontal und parallel zur vertikalen Mittelebene des Stuhles 1 erstreckt. Bei dem hier beschriebenen Beispiel weist das feste Tragelement 7 einen Verankerungsteil 7a auf, der in ein Trägerteil 9 aus Kunststoffmaterial eingebettet ist, das mittels Schrauben 10 mit einem passenden Kunststoffteil 11 verspannt ist ( 12 und 13). Die zwei zusammenpassenden Teile 9 und 11 aus Kunststoff klemmen zwischen sich einen vorderen Teil der Rohrkonstruktion der rechts gelegenen Armlehne 5 ein, wo der obere Rohrteil 5a einen Winkel relativ zum unteren geneigten Teil 5b bildet (12 und 13).
  • Wie in 7 klar gezeigt, weist das durch den zylindrischen Zapfen 7 gebildete feste Tragelement einen vorderen Endteil auf, der sich aus dem aus Kunststoff gebildeten Trägerteil 9 heraus erstreckt, in das der Stift 7 eingebettet ist.
  • Das feste Tragelement, das durch den Zapfen 7 gebildet ist, bildet eine drehbare Lagerung für einen Träger 12, der um die Achse 8 drehbar ist, wobei dieser drehbare Träger 12 bei dem gezeigten Beispiel durch einen U-förmigen Halter gebildet ist, der eine zentrale Platte 13 aufweist, die mit zwei parallelen Schenkeln 14, 15 versehen ist (3). Die zentrale Platte 13 weist ein mittiges kreisrundes Loch 16 auf, in das eine Hülse 17, die auf dem Zapfen 7 drehbar ist, mit ihrem im Durchmesser verjüngten Endteil 17a eingreift. Der Endteil 17a sitzt unter Pressung in dem Loch 16, so daß die Hülse 17 mit dem drehbaren Träger 12 auf Drehung verbunden ist.
  • An dem Ende des Zapfens 7, das sich über die Platte 13 hinaus erstreckt, ist eine Platte 19 starr angebracht, die am Umfang eine Führungsbahn 20 aufweist, die sich über einen Winkel von ungefähr 90° erstreckt und deren Enden durch zwei Anschlagflächen 21, 22 begrenzt sind, welche mit einem zylindrischen Stift 23 zusammenwirken, der sich von der Platte 13 erstreckt, um die zwei Endstellungen des drehbaren Trägers 12 zu definieren, welche, wie nachstehend ersichtlich wird, der horizontalen Arbeitsstellung des Tischchens bzw. der angehobenen vertikalen Stellung des Tischchens entsprechen. Wie bereits angegeben, ist die Platte 19 starr mit dem Zapfen 7 verbunden. Sie weist eine zentrale Öffnung 23' mit zwei parallelen ebenen Seitenflächen mit einem Profil auf, das dem Querschnittsprofil des Endteiles des Zapfens 7 entspricht, welches ebenfalls zwei parallele ebene Flächen 7b aufweist. Auf der der Bahn 20 entgegengesetzten Seite weist die Platte 19 zwei weitere Anschlagflächen 24, 25 auf (3), deren Funktion nachfolgend ersichtlich wird. Außerdem ist die Platte 19 beim gezeigten Beispiel zusätzlich durch eine Gegenplatte 26 aus Kunststoffmaterial verstärkt, die eine im wesentlichen kreisrunde Form hat, ausgenommen einen Teil, der an ihr der Bahn 20 entspricht, wo also der Umfangsrand der Gegenplatte 26 dem Profil der Bahn 20 folgt. Außerdem ist ein federnder Teil 26a vorgesehen, der als Sperrglied wirkt, das ein Einschnappen des Stiftes 23 ermöglicht, wenn er die Anschlagfläche 21 erreicht. Die Gegenplatte 26 weist zwei Zapfen 27 auf, die in entsprechende Löcher 28 der Platte 19 eingreifen, an der sie auf beliebige bekannte Art befestigt ist. In ähnlicher Weise ist die Platte 19 axial mit dem Zapfen 7 in beliebiger bekannter Weise verbunden.
  • Der erfindungsgemäße Stuhl ist mit einem ebenen Tischchen 29 (1) versehen, im wesentlichen in Form eines Kreisausschnittes, das am Trägerteil 9 um eine Achse 30 drehbar angeordnet ist, die zur Achse 8 sowie zu den zwei Schenkeln 14, 15 des drehbaren Trägers 12 orthogonal ist. Zu diesem Zweck ist das Tischchen 29 an einer Platte 31 befestigt, die starr mit einem Zapfen 32 verbunden ist, der drehbar in zwei miteinander fluchtenden Bohrungen 33, 34 der Schenkel 14, 15 gelagert ist, wobei die Drehachse mit der Achse 30 koinzident ist.
  • In 7 ist eine der Schrauben 35 (siehe auch 12, 13) zur Befestigung des Körpers des Tischchens 29, das aus Kunststoffmaterial ist, an der Platte 31 gezeigt, die aus Metall ist.
  • Der Zapfen 32 weist einen Endteil mit einem unrunden Querschnitt auf, um parallele ebene Flächen 36 zu bilden, die in Löcher 37, 38 eingreifen, die einen entsprechenden Querschnitt besitzen und in der Platte 31 bzw. einer Scheibe 39 ausgebildet sind, die zwischen die Platte 31 und den Schenkel 14 des drehbaren Trägers 12 eingefügt ist. Daher ist das Tischchen 29 mit dem Zapfen 32 auf Drehung verbunden.
  • An der Innenseite des Schenkels 15 des drehbaren Trägers 12 ist eine Büchse 40 aus Kunststoffmaterial befestigt, die den Zapfen 32 drehbar lagert, während zwischen der Oberfläche des Zapfens 32 und der Wand der Bohrung 34 ein leichtes Spiel vorhanden ist, um Reibung aufgrund des Kontaktes von Metall-zu-Metall zu vermeiden. Die Büchse 40 ist an dem Schenkel 15 durch passenden Eingriff vorderer Zähne 41 in Schlitze 42 befestigt, die am Umfangsrand des Schenkels 15 vorgesehen sind.
  • Daher ist die Büchse 40 starr mit dem Schenkel 15 verbunden, während der Zapfen 32 darin frei drehbar ist. Am anderen Schenkel 14 des drehbaren Trägers 12 ist ein einen verringerten Durchmesser aufweisender Teil 43 (3) einer Büchse 44 aus Kunststoffmaterial mit der Bohrung 33 in Eingriff. Diese Büchse 44 weist eine Nockenplatte 45 auf, deren Funktion im folgenden ersichtlich wird. Die Büchse 44 kann sich in der Bohrung 33 des Schenkels 14 frei drehen und ist auf Drehung mit dem Zapfen 32 verbunden.
  • Der Schenkel 14 weist eine nach außen gebogene Nase 46 auf, die mit zwei Anschlagflächen 47, 48 der Platte 31 zusammenwirkt, um die zwei Endstellungen des Tischchens 29 um die Achse 30 herum zu definieren. Speziell, wenn sich der drehbare Träger 12 um die Achse 8 herum in die Stellung gedreht hat, die dem vertikalen Zustand des Tischchens 29 entspricht, welcher Zustand in 3 gezeigt ist, dann sind das Tischchen 29 und die daran befindliche Platte 31 zwischen einer angehobenen vertikalen Stellung (die in 13 gezeigt ist) und einer abgesenkten, vertikalen Ruhestellung (in 13 sowie in 1 gezeigt) drehbar. In den genannten Stellungen befindet sich die Nase 46 in Berührung mit den Anschlagflächen 47 bzw. 48 (12, 13).
  • Bei dem oben erwähnten vertikalen Zustand des Tischchens, der in 3, 12, 13 gezeigt ist, ist das Tischchen gegen seine abgesenkte Ruhestellung hin mittels einer Schraubenfeder 49 vorgespannt, die auf dem Zapfen 32 angeordnet ist und ein Endstück 50 (3) aufweist, das in einen Sitz der Büchse 40 eingreift (siehe auch 7). Ein zweites Endstück 51 der Feder 49 ist in ein Loch 52 der Büchse 44 eingesetzt. Die Büchse 44 besitzt drei Sitze, die auf 120° angeordnet sind und wahlweise für den Eingriff der Feder 49 genutzt werden können, um eine Vorspannkraft auf sie auszuüben. Die Möglichkeit, das Tischchen 29 in seine vertikale Stellung um die Achse 30 zu neigen, ist auch in 2 klar gezeigt. In dieser Figur ist die abgesenkte, vertikale Ruhestellung des Tischchens mit ausgezogenen Linien gezeigt, während die angehobene, vertikale Stellung durch gestrichelte Linien gezeigt ist. Das Tischchen 29 kann diese Stellung, ausgehend von seiner Ruhestellung, durch eine Vorwärtsdrehung um die Achse 30 erreichen, d. h. eine Drehung im Uhrzeigersinne, bezogen auf 1, und eine Drehung entgegen dem Uhrzeigersinne, bezogen auf 2. Wenn das Tischchen freigegeben wird, nachdem es einmal die angehobene vertikale Stellung erreicht hat, kehrt es selbst in die abgesenkte vertikale Ruhestellung unter Einwirkung der Rückstellfeder 49 zurück.
  • Wenn statt dessen, nachdem die angehobene vertikale Stellung, die in 2 mit gestrichelten Linien und in 13 dargestellt ist, einmal erreicht ist, das Tischchen veranlaßt wird, um die Achse 8 zu schwenken, indem eine Drehung des Trägers 12 und sämtlicher daran gehaltener Bauteile um den Zapfen 7 herum bewirkt wird, kommt ein ebener Rand 45a der Nockenplatte 45 in Anlage an die vordere ebene Fläche der Platte 19, um eine Drehung des Tischchens 29 um die Achse 30 unter der Einwirkung der Feder 49 zu verhindern. Das Tischchen kann nun in seine horizontale Arbeitsstellung gebracht werden, die in 6 und in 14 gezeigt ist, und verbleibt, selbst wenn es freigegeben wird, in dieser Stellung, die durch die Anlage des Stiftes 23 an der Anschlagfläche 22 der Platte 19 definiert ist. In diesem Betriebszustand sind die zwei Schenkel 14, 15 des drehbaren Trägers 12 im wesentlichen horizontal angeordnet, während sie bei der vertikalen Stellung des Tischchens im wesentlichen vertikal sind.
  • Wenn dagegen, ausgehend von der horizontalen Arbeitsstellung des Tischchens, dieses angehoben wird, um seine Drehung um die Achse 8 zu bewirken, indem der gesamte Träger 12 und die verschiedenen daran befindlichen Bauteile um den Zapfen 7 gedreht werden, dann stellt die Feder 49, sobald das Tischchen seine vertikale Stellung erreicht hat, so daß der ebene Rand 45a der Nockenplatte 45 von der vorderen Oberfläche der Platte freikommt, das Tischchen in seine unwirksame, abgesenkte Stellung zurück, indem bewirkt wird, daß es um die Achse 30 nach hinten schwenkt, die bei diesem Zustand im wesentlichen horizontal gerichtet ist.
  • Eine weitere Eigenheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, daß, wenn sich das Tischchen 29 in seiner abgesenkten, vertikalen Ruhestellung befindet, es trotzdem längs des Trägers 12 um die Achse 8 des Zapfens 7 verdreht werden kann. Bei diesem Zustand kann jedoch die Drehung um die Achse 8 nicht über den gesamten Winkel von etwa 90° stattfinden, der zwischen den zwei Anschlagflächen 21, 22 definiert ist, die mit dem Stift 23 zusammenwirken. Tatsächlich ist, wenn sich das Tischchen 29 in seiner Ruhestellung befindet, der Teil 45b der Nockenplatte 45, der einen konstanten Radius besitzt, in den Zwischenraum zwischen den Anschlagflächen 24, 25 der Platte 19 hereingebracht, so daß das Tischchen 29 eine Drehung ausführen kann, die der Bewegung zwischen den in 4 bzw. 5 gezeigten Stellungen entspricht, oder, wie es in gleicher Weise in 8 bzw. 9 dargestellt ist. Wie auch in 10 und 11 gezeigt ist, die Querschnitte längs der Linien X–X von 8 bzw. XI–XI von 9 darstellen, sind diese Stellungen durch Eingriff des Teiles 45b der Nockenplatte mit den zwei Anschlagflächen 24 bzw. 25 definiert. Mit anderen Worten gesagt, sind, wenn das Tischchen in seiner Ruhestellung ist, Anschlagmittel wirksam, die eine geneigte Position definieren, wie in 5 und 8 gezeigt, bei der eine Anzahl Stühle des gleichen Typs übereinander gestapelt werden kann, ohne daß sich die Tischchen der übereinanderliegenden Stühle behindern können. Dieser Zustand ist in 15 schematisiert gezeigt, wo mit ausgezogenen Linien die Fußkonstruktion eines Stuhles und ein Teil der Struktur eines weiteren, darüber angeordneten Stuhles gezeigt sind.
  • Wird dagegen das Tischchen 29 in seine angehobene, vertikale Stellung gebracht, die in 13 gezeigt ist, kommt der Teil 45b der Nockenplatte 45, der einen gleichförmigen Radius besitzt, aus dem Zwischenraum zwischen den zwei Anschlagflächen 24, 25 heraus, so daß die genannte Anschlageinrichtung unwirksam wird und das einzige Anschlagmittel, das wirksam ist, um die Drehung des Trägers 12 um die Achse 8 zu begrenzen, durch den Stift 23 und die zwei Anschlagflächen 21, 22 gebildet wird.
  • Der Betrieb der oben beschriebenen Vorrichtung gestaltet sich wie folgt:
    Wenn das Tischchen sich in seiner in 1 gezeigten Ruhestellung befindet, kann es ergriffen und nach oben und nach vorn geschwenkt werden. Diese Drehung geschieht bei wie in 3 ausgerichtetem Träger 12. Das Tischchen 29 schwenkt zusammen mit der Platte 31 und dem Zapfen 32 gegen die Wirkung der Feder 49. Sobald die angehobene vertikale Stellung erreicht ist, wie sie in 13 gezeigt ist, wird das Tischchen in eine horizontale Stellung abgesenkt, indem bewirkt wird, daß sich der Träger 12 um den Zapfen 7 bis zu der Endstellung dreht, die durch Anlage des Stiftes 23 an der Anschlagfläche 22 definiert ist, wobei das Tischchen horizontal ist und die zwei Schenkel 14, 15 des drehbaren Trägers 12 ebenfalls im wesentlichen horizontal sind. In diesem Zustand bewirkt die Feder 49 keinerlei Drehung des Tischchens um die Achse 30, und zwar aufgrund des Anliegens des ebenen Randes 45a der Nockenplatte 44 an der vorderen Oberfläche der Platte 19. Die in Vertikalrichtung auf das Tischchen bei dessen Benutzung ausgeübten Kräfte werden über den Stift 23 durch die Platte 19 abgestützt, welche am Zapfen 7 fest verankert ist, welcher wiederum an der Rohrkonstruktion der Armlehne fest verankert ist. Wenn man wünscht, das Tischchen in die Ruhestellung zurückzuführen, genügt es, dieses anzuheben, bis es eine vertikale Stellung erreicht, in der der ebene Rand 45a der Nockenplatte 45 außer Eingriff mit der vorderen Oberfläche der Platte 19 kommt, so daß die Feder 49 freigegeben ist, um eine Kraft auszuüben, um das Tischchen in seine Ruhestellung zurückzuführen. Da nichts, außer der Schwerkraft, vorhanden ist, um das Tischchen in seiner Arbeitsstellung zu halten, erfüllt die Vorrichtung auch eine Anti-Panik Sicherheitsfunktion, da das Tischchen in die Vertikalstellung gebracht werden kann, ohne es unmittelbar zu ergreifen, nämlich einfach aufgrund der Kraft, die vom Körper der sitzenden Person aufgebracht wird, wenn diese aufsteht. Sobald das Tischchen in der vertikalen Stellung ist, stellt die Feder 49 es in die abgesenkte Ruhestellung zurück. Bei diesem Zustand ist der den konstanten Radius aufweisende Teil 45b der Nockenplatte 45 in den Zwischenraum zwischen die zwei Anschlagflächen 24, 25 der Platte 19 hineinbewegt, die als Endflächen wirken, um die zwei Endstellungen zu begrenzen, die das Tischchen 29 einnehmen kann und die in 4 und 5 dargestellt sind. Die in 5 gezeigte Stellung, die seitlich nach außen geneigt ist, ermöglicht es, eine Anzahl Stühle der gleichen Art aufeinanderzustapeln, ohne daß die Tischchen der Stühle irgendein Hindernis bilden. Die Vorrichtung ist durch ein Gehäuse 100 aus Kunststoff abgedeckt, das am Schenkel 14 des Trägers 12 befestigt ist.

Claims (6)

  1. Stuhl mit einer Armlehne (5, 6) und einem Tischchen (29), das an der Armlehne (5, 6) zwischen einer horizontalen Arbeitsstellung und einer angehobenen, vertikalen Stellung schwenkbar ist und außerdem, wenn es in seiner vertikalen Stellung ist, zwischen der angehobenen vertikalen Stellung und einer abgesenkten, vertikalen Ruhestellung schwenkbar ist, wobei das Tischchen (29) so gelagert ist, daß es, wenn es in der abgesenkten, vertikalen Ruhestellung ist, auch um eine horizontale Achse (8) schwenkbar ist, die zur vertikalen Mittelebene des Stuhles (1) parallel ist, um so eine geneigte Stellung zu erreichen, die ein Aufeinanderstapeln einer Anzahl gleichartiger Stühle ermöglicht, und wobei in der angehobenen, vertikalen Stellung des Tischchens (29) dieses durch eine Federanordnung (49) gegen seine abgesenkte, vertikale Ruhestellung vorgespannt ist, so dass das Tischchen (29) unter Einwirkung der Federanordnung (49) selbst in die abgesenkte vertikale Ruhestellung zurückkehrt.
  2. Vorrichtung zur Lagerung eines Tischchens (29) an einer Armlehne (5, 6) eines Stuhles, mit: – einem festen Tragelement (7), das an der Armlehne (5, 6) befestigbar ist, – einem Träger (12), der drehbar an dem fest angebrachten Tragelement (7) für eine Drehung um eine erste Achse (8) angeordnet ist, die horizontal und parallel zur vertikalen Symmetrieebene des Stuhles (1) verläuft, – dem Tischchen (29), das an dem drehbaren Träger (12) um eine zweite Achse (30) drehbar angeordnet ist, die zu der ersten Achse (8) orthogonal ist, wobei das Tischchen (29) im wesentlichen senkrecht zu der zweiten Achse (30) ist, – ersten Anschlagmitteln (21, 22, 23) zum Definieren zweier Endstellungen der Drehung des drehbaren Trägers (12) relativ zu dem festen Tragelement (7), die einer horizontalen Arbeitsstellung des Tischchens (29) und einer angehobenen und im wesentlichen vertikalen Stellung des Tischchens (29) entsprechen, – zweiten Anschlagmitteln (46, 47, 48), um zwei Endstellungen der Drehung des Tischchens (29) relativ zu dem drehbaren Träger (12) bei der vertikalen Stellung des Tischchens zu definieren, die der angehobenen Vertikalstellung des Tischchens (29) und einer abgesenkten, vertikalen Ruhestellung des Tischchens (29) entsprechen, – einer Federanordnung (49), die wirkungsmäßig zwischen das Tischchen (29) und den drehbaren Träger (12) eingefügt ist und das Tischchen (29) gegen seine abgesenkte, vertikale Ruhestellung zu bewegen sucht, wenn das Tischchen (29) in einer angehobenen vertikalen Stellung ist, – Rückhaltemitteln (45a, 19), um eine Drehung des Tischchens (29) um die zweite Achse (30) gegen die Wirkung der Federanordnung (49) zu verhindern, wenn sich das Tischchen (29) in seiner horizontalen Arbeitsstellung befindet, und – dritten Anschlagmitteln (45b, 24, 25) die bei der abgesenkten, vertikalen Ruhestellung des Tischchens (29) wirksam sind, um eine um die erste Achse (8) geneigte Stellung zu definieren, die das Tischchen (29), ausgehend von der abgesenkten, vertikalen Ruhestellung erreichen kann, wobei die geneigte Stellung dazu angepaßt ist, um ein Aufeinanderstapeln gleichartiger Stühle zu ermöglichen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückhaltemittel eine Platte (45) beinhalten, die zusammen mit dem Tischchen (29) drehbar ist und einen ebenen Rand (45a) aufweist, der dazu eingerichtet ist, an einer ebenen Vorderfläche eines Elementes (19) anzuliegen, das mit dem festen Tragelement (7) starr verbunden ist, um eine Drehung des Tischchens (29) um die zweite Achse (30) aufgrund der Wirkung der Federanordnung (49) zu verhindern.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (45) einen Teil (45b) aufweist, der dazu eingerichtet ist, mit zwei Anschlagflächen (24, 25), die mit dem festen Tragelement (7) starr verbunden sind, lediglich dann zusammenzuwirken, wenn das Tischchen in seiner abgesenkten, vertikalen Ruhestellung ist, um die geneigte Stellung des Tischchens zu begrenzen, die das Stapeln der Stühle ermöglicht.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Anschlagmittel das Element (19) in Form einer Platte beinhaltet, die vom festen Tragelement (7) getragen ist und eine umfängliche Bahn (20) mit Endflächen (21, 22) aufweist, die mit einem Stift (23) zusammenwirken, der vom drehbaren Träger (12) getragen wird, wobei die Platte (19) auch die Anschlagflächen (24, 25) aufweist, um die Endstellungen der Drehung des Tischchens zwischen seiner Ruhestellung und der geneigten Stellung zur Stapelung der Stühle zu definieren.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der drehbare Träger (12) durch einen U-förmigen Halter gebildet ist, der eine zentrale Platte (13), die drehbar auf einem feststehenden Zapfen, der das feste Tragelement (7) bildet, angeordnet ist, sowie zwei parallele Schenkel (14, 15) aufweist, die einen Zapfen (32) drehbar lagern, dessen Achse mit der zweiten Achse (30) koinzident ist und der am einen Ende das Tischchen (29) trägt, wobei die Federanordnung (49) durch eine Schraubenfeder gebildet ist, die auf dem Zapfen (32), welcher das Tischchen (29) trägt, angeordnet ist, wobei die Platte (19) am einen Ende des festen Zapfens (7) befestigt ist, der sich über die zentrale Platte (13) des drehbaren Trägers (12) hinaus zwischen die zwei Schenkel (14, 15) erstreckt.
DE19905001A 1998-02-25 1999-02-08 Stuhl mit einer Armlehne und Vorrichtung zur Lagerung eines Tischchens an einer Armlehne Expired - Fee Related DE19905001B4 (de)

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