DE19859912C2 - Testsystem zur Erkennung verschiedener Marker, seine Herstellung sowie Verwendung - Google Patents
Testsystem zur Erkennung verschiedener Marker, seine Herstellung sowie VerwendungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Testsystem enthaltend mindestens zwei Erkennungs
spezien, die mindestens zwei verschiedene Marker unter Ausbildung eines Komplexes erken
nen, seine Herstellung sowie Verwendung in einem geeigneten Nachweisverfahren.
Die Anwendungsbereiche von Testsystemen, wie z. B. Diagnostika, sind in der Biologie, Bio
chemie, Medizin und Pharmakologie weit verbreitet. Vor allem in der Medizin ist eine zu
verlässige und eindeutige Diagnose von Krankheiten, wie z. B. virale Infektionen oder Krebs,
von außerordentlicher Wichtigkeit zur Steigerung der Lebensqualität, da nur durch ein früh
zeitiges Erkennen einer Krankheit eine rechtzeitige und effektive Behandlung erfolgen kann.
Basierend auf der Erkennung krankheitsspezifischer Marker bzw. Liganden, wie z. B. Nu
kleinsäuresequenzen, Proteine oder Antigene, wird der Erreger oder die Krankheit in der bio
logischen Probe nachgewiesen. Weit verbreitet sind Diagnostiktests, in denen jeweils ein
Marker oder eine Klasse von Markern nachgewiesen wird, wie z. B. bei ELISA oder bei Am
plifizierungsmethoden, wie PCR, b-DNA, Southern-, Western- oder Northern-Blotting. Die
verwendeten Detektionsarten reichen von einfachen Färbungsmethoden und kalorimetrischen
Methoden über Fluoreszenz-Energy-Transfer (FRET) und Fluoreszenz-Quenching bis zum
Scintillation Proximity Assay (SPA).
Aus der US 5,296,347 ist ein sogenanntes "Brücken-Immunoassay"-Verfahren bekannt, bei
dem zunächst eine Bindung zwischen Analyt und markiertem Rezeptor (z. B. Fluorescein
markierter Antikörper/Antigen-Bindung) in freier Lösung stattfindet, zum Beispiel in Form
eines sogenannten "Sandwich-Formats". Dieses Sandwich wird dann über einen weiteren,
sogenannten "Brücken-Rezeptor" (zum Beispiel einen Biotin-markierten anti-Fluorescein
Antikörper) an ein universelles Bindesystem gebunden, das seinerseits aus einem ersten Re
zeptor (zum Beispiel Avidin) besteht, der an eine feste Phase gebunden ist.
Aus der US 4,320,109 ist ein radiometrischer Immunoassay bekannt, bei dem ein Antigen mit
seinem (eventuell an eine feste Phase gebundenen) spezifischen Antikörper komplexiert wird
und dieser Komplex nach Abtrennung mit einem zweiten universellen Antikörper markiert
wird. Der zweite universelle Antikörper trägt eine Chelatgruppe (zum Beispiel Transferrin),
die radioaktiv markiert wird. Die gemessene Radioaktivität dient dann zur quantitativen Mes
sung der vorhandenen Menge des Antigens.
In der DE 37 15 984 A1 wird ein Enzym-Immunoassay beschrieben, der zur Bestimmung
eines Antigens verwendet wird. Dabei wird ein Immunkomplex, der dadurch erhalten wurde,
daß gleichzeitig eine antigene Substanz, ein immobilisierter erster Antikörper, der die erste
antigene Substanz erkennt und ein zweiter Antikörper, der die antigene Substanz erkennt und
von einer anderen Tierart stammt, umgesetzt wird mit einem enzymmarkierten dritten Anti
körper, der das Immunoglobulin erkennt, welches von der gleichen Tierart wie der zweite
Antikörper stammt. Anschließend wird die feste von der flüssigen Phase getrennt und die
Menge des in der festen Phase vorliegenden Enzyms mittels der Enzymaktivität bestimmt.
Ein wesentlicher Nachteil bei der Verwendung von nur einem Marker bzw. einer Markerklas
se ist, daß leicht fälschlicherweise positive Testergebnisse entstehen, die auch zu falschen
Rückschlüssen bezüglich einer bestimmten Krankheit führen. Oftmals muß daher ein zweiter
Test oder noch weitere Tests auf den gleichen oder komplimentären Analyten durchgeführt
werden, um eine zuverlässige Aussage bezüglich krank/gesund treffen zu können. Dies führt
zu mehreren Tests, deren Ergebnisse miteinander zu vergleichen sind, was zugleich aufwen
dig und kostenintensiv ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, qualitativ bessere, weniger aufwendigere
und kostengünstigere Analytentests als die bereits bekannten zu entwickeln.
Überraschenderweise wurde nun gefunden, daß die Verknüpfung von zwei oder mehreren
Testergebnissen auf molekularer Ebene im Sinne der Bool'schen Verkettung einen qualitativ
sehr guten, einfachen und kostengünstigen Analytentest erlaubt, wobei sich die verschiedenen
Testergebnisse untereinander nicht im wesentlichen stören.
Gegenstand der Erfindung ist daher ein Nachweisverfahren enthaltend folgende Schritte:
- a) Behandlung einer Probe enthaltend einen ersten und einen zweiten Marker mit einer ersten Erkennungsspezie, die den ersten Marker erkennt,
- b) Behandlung der Probe mit einer zweiten Erkennungsspezie, die sowohl den ersten Marker, wie auch den zweiten Marker erkennt,
- c) Behandlung der Probe mit einer dritten Erkennungsspezie, die den zweiten Marker erkennt,
- d) Nachweis von Anwesenheit oder Abwesenheit eines Komplexes aus den genannten Erkennungsspezien und Markern.
Des Weiteren ist Gegenstand der vorliegenden Erfindung ein Nachweisverfahren enthaltend
folgende Schritte:
- a) Behandlung einer Probe enthaltend einen ersten und einen zweiten Marker mit einer ersten Erkennungsspezie, die den ersten Marker erkennt,
- b) Behandlung der Probe mit einer zweiten Erkennungsspezie, die den ersten Marker, und eine dritte Erkennungsspezie erkennt,
- c) Behandlung der Probe mit einer dritten Erkennungsspezie, die den zweiten Marker und die zweite Erkennungsspezie erkennt,
- d) Nachweis von Anwesenheit oder Abwesenheit eines Komplexes aus den genannten Erkennungsspezien und Markern.
Zur Erhöhung der Spezifität ist es in einer weiteren Ausführungsform vorteilhaft, daß weitere
Erkennungsspezien, die weitere Marker erkennen, in weiteren Behandlungsschritten einge
setzt werden, was bei einer Erweiterung auf n-Liganden mit n gleich eine natürliche Zahl n +
1 Erkennungsspezien zur Folge hat.
In weiteren bevorzugten Ausführungsformen wird das Nachweisverfahren in homogener, teil
homogener (modularer) oder immobilisierter Form durchgeführt. Bei einer homogenen Aus
führungsform werden schrittweise die Bindungsereignisse erzeugt und der sich eventuell ge
bildete Komplex in einem sogenannten Proximity Assay nachgewiesen. Dabei werden die
erste und die letzte Komponente vorzugsweise so markiert, daß sie nur bei gegenseitiger Nähe
ein Signal erzeugen können. Bevorzugte Detektionsverfahren sind z. B. LOCI (Ullmann, E. et
al. (1994) Proc. Natl. Acad. Sci. USA 91, 5426), Fluoreszenz-Energy-Transfer (FRET) Car
dullo, R. A. (1992) in "Nonradioactive Labeling and Detection of Biomolecules", 414-423,
Springer Verlag), Fluoreszenz-Quenching (Ladokhin, A. S. (1997) "Distribution analysis of
depth-dependent fluorescence quenching in membranes: a practical guide", Methods-
Enzymol., 278, 462-473) oder Scintillation Proximity Assay (SPA) (Picardo, M. & Hughes,
K. T. (1997) "Scintillation proximity assays. High Throughput Screening"; Ed. Devlin, J. P.;
Verlag Dekker, New York, N. Y., 307-316).
Bei einer teilhomogenen oder modularen Ausführungsform werden die Bindungsereignisse
schrittweise und in Lösung erzeugt, und, sobald der Komplex sich ausgebildet hat, über eine
der Komponenten an einen festen Träger gebunden. Der sich bildende Komplex wird durch
eine Markierung, insbesondere eine nicht-radioaktive Markierung oder radioaktive Markie
rung, vorzugsweise über eine Fluoreszenzmarkierung, enzymatische Markierung, Redoxmar
kierung oder Spinmarkierung nachgewiesen (Kessler, C. (Ed.) Nonradioactive Labeling and
Detection of Biomolecules (1992), Springer Verlag, 414-423).
Bei einer immobilisierten Ausführungsform wird eine Erkennungsspezie, vorzugsweise die
erste Erkennungsspezie an einen festen Träger gebunden und nachfolgend durch schrittweise
Zugabe der weiteren Komponenten der Komplex aufgebaut. Die Markierung erfolgt vor
zugsweise nach gleichen oder ähnlichen Methoden wie bei der teilhomogenen Ausführungs
form.
Als Träger für die Immobilisierung eignen sich vor allem festes oder gelartiges Material, ins
besondere Chipmaterial und/oder dünne Schichten des Materials, vorzugsweise Keramik,
Metall, insbesondere Edelmetall, Gläser, Kunststoffe, kristalline Materialien oder
(bio)molekulare Filamente, insbesondere Zellulose oder Gerüstproteine.
Die in dem erfindungsgemäßen Nachweisverfahren eingesetzten Erkennungsspezien und/oder
Marker sind insbesondere eine synthetische Substanz, ein Naturstoff und/oder ein Naturstoff
derivat, vorzugsweise ein Peptid, Peptoid, Protein, Saccharid oder eine Nukleinsäure. Beson
ders bevorzugt sind beispielsweise ein Rezeptor oder ein funktioneller Teil davon, insbeson
dere ein funktioneller Teil, der aus der extrazellulären Domäne eines membran-ständigen Re
zeptors entstammt, ein Antikörper oder ein funktioneller Teil davon, insbesondere ein Fv-
Fragment (Skerra & Plückthun (1988), Science 240, 1038), ein einzelkettiges Fv-Fragment
(scFv; Bird et al. (1988), Science 242, 423; Huston et al. (1988), Proc. Natl. Acad. Sci. U.S.A.
85, 5879) oder ein Fab-Fragment (Better et al. (1988), Science 240, 1041), ein Aptamer, bei
spielsweise ein DNA- oder RNA-Aptamer oder Derivate davon, beispielsweise mit in der
Nukleinsäurechemie üblichen Schutzgruppen versehene Aptamere, ein Zellbestandteil, insbe
sondere ein Lipid, Glykoprotein, Filamentbestandteil, Lektin, Liposom, Mitogen, Antigen,
sekundärer Matabolit oder Hapten, eine Zelle, insbesondere eine lymphoide Zelle, oder ein
Virus, insbesondere ein Virusbestandteil, vor allem ein Kapsid, oder ein Viroid oder ein Deri
vat, insbesondere ein Acetat, oder deren wirksame Teile, oder eine einzelsträngige oder dop
pelstängige Nukleinsäure, insbesondere DNA, RNA, p-RNA (Pitsch, S. et al., Helv. Chim.
Acta. (1993), 76, 2161; Pitsch, S. et al., Helv. Chim. Acta. (1995), 78, 1621), p-DNA (DE 198 37 387.2),
PNA (peptidische Nukleinsäure (Nielsen, P. E. et al. (1991) Science, 254, 1497),
CNA (Aminocyclohexylnukleinsäure; PCT/EP98/06002) oder ein Aptamer (siehe z. B. Bock,
L. C. et al. (1992) Nature, 355, 564) oder Hybride der genannten Substanzen.
Gemäß der vorliegenden Erfindung zählen Aptamere aufgrund ihrer Bindungseigenschaften
an spezifische von Nukleinsäuren unterschiedliche Moleküle, wie z. B. Proteine, nicht zu den
Nukleinsäuren, sondern zu Antikörper-Derivaten. Bevorzugt sind DNA-Aptamere oder
RNA-Aptamere.
Die erfindungsgemäßen Nukleinsäuren einschließlich Aptamere können auch modifiziert
sein. Hierzu sind die dem Fachmann aus der Nukleinsäurechemie bekannten Methoden an
wendbar. Bevorzugt sind Modifikationen, die zu einer Stabilisierung der Nukleinsäuren füh
ren (siehe z. B. Uhlmann, E. & Peyman, A. (1990) Chemical Reviews, 90. 543, No. 4).
Üblicherweise erfolgt die Erkennung eines Markers durch eine Erkennungsspezie über nicht-
kovalente Wechselwirkungen, insbesondere über Wasserstoffbrücken, Salzbrücken, Stape
lungen, Metalligandierungen, Charge-Transfer-Komplexe, Van-der-Waals-Kräfte oder hydro
phobe Wechselwirkungen. Beispielsweise wird eine Nukleinsäure als Marker durch eine voll
ständig oder teilweise komplementäre Nukleinsäure erkannt oder eine synthetische Substanz,
wie z. B. eine Chemikalie, ein Naturstoff und/oder ein Naturstoffderivat als antigene Stoffe
werden von einem entsprechenden Antikörper oder Antikörper-Derivat erkannt. Gemäß dem
erfindungsgemäßen Nachweisverfahren können die Marker jeder beliebigen Substanzklasse
angehören, vorzugsweise jedoch aus mindestens zwei verschiedenen.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Nachweisverfahren ist des Weiteren mindestens eine Erken
nungsspezie markiert, vorzugsweise sind alle Erkennungsspezien markiert, vor allem sind
mindestens zwei Erkennungsspezien unterschiedlich markiert. Wie bereits oben näher erläu
tert, kann die Markierung je nachdem ob es sich um eine homogene, teilhomogene (modulare)
oder immobilisierte Ausführungsform handelt, nicht-radioaktiv oder radioaktiv sein, vor
zugsweise LOCI, FRET, Fluoreszenz-Quenching, SPA, eine Fluoreszenzmarkierung, enzy
matische Markierung, Redoxmarkierung oder Spin-Markierung.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann der Marker und/oder das Signal ampli
fiziert werden, was zu einer Erhöhung der Sensitivität des Nachweisverfahrens führt. Die
Amplifizierung des Markers betrifft insbesondere die Amplifizierung von Nukleinsäuren,
beispielsweise durch PCR, NASBA, LCR, SDA, Qβ-Replikation oder RT-PCR (Kessler, C.
(1992) supra). Die Signalamplifizierung wird beispielsweise durch sog. Cross-Linking von
Bindungspartnern, Antikörper- oder Nukleinsäure-Bäumen (z. B. b-DNA), katalytische Sub
stratumsetzung (z. B. alkalische Phosphatase, Peroxidase, β-Galaktosidase) oder Signalkaska
den erreicht.
Neben der genannten in vitro Amplifizierung ist auch eine in vivo Amplifizierung, z. B. De
tektion von r-RNA, indirekte Detektion von Antigenen, möglich.
Grundsätzlich kann man die Marker in zwei Klassen aufteilen. Bei sog. Positivmarkern wird
das Fehlen dieser Marker nachgewiesen, z. B. über das Fehlen eines Signals. Positive Marker
beziehen sich im allgemeinen auf in einem gesunden Organismus vorhandene Marker, z. B.
m-RNA. Als negative Marker werden im allgemeinen die Substanzen eines Pathogens oder
eines kranken Organismus bezeichnet, der über das erfindungsgemäße Nachweisverfahren
bestimmt werden kann.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Nachweisverfahren können entweder zwei oder mehrere
negative, zwei oder mehrere positive oder zwei oder mehrere positive und negative Marker
nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt somit entweder über das Auftreten oder über das
Fehlen eines Signals. Ebenso ist eine Verdrängung eines Signals z. B. durch das Verdrängen
eines Moleküls aus einem Komplex oder aus seiner bindenden Konformation (z. B. Molecular
Beacons, S. Tyaki, Kramer F. R., Nature Biotechnology 14, 303-308, 1996, R. P. Ekins, Clini
cal Chemistry, 44/9, 2015-2030, 1998) in einem kompetitiven Assay möglich. Hierzu wird
eine Substanz dem Testsystem zugegeben, die einen der nachzuweisenden Marker verdrängt,
wobei der aus Markern und Erkennungsspezien aufgebaute Molekülkomplex und damit auch
das damit verbundene Signal verschwindet. Über eine Titration läßt sich somit auf einfache
Art und Weise die Konzentration des verdrängten Markers bestimmen.
Das erfindungsgemäße Nachweisverfahren kann nun in mindestens einer der folgenden alter
nativen Ausführungsformen vorliegen, die besonders bevorzugt sind:
- 1. Mindestens ein Marker ist eine natürliche oder nicht-natürliche, einzelsträngige oder doppelsträngige Nukleinsäure und jeder weitere Marker ist eine von einer Nuklein säure verschiedene synthetische Substanz, Naturstoff oder Naturstoffderivat, vorzugs weise ein Antigen.
- 2. Der erste Marker und jeder weitere Marker ist eine natürliche oder nicht-natürliche, einzelsträngige oder doppelsträngige Nukleinsäure oder alternativ eine von einer Nu kleinsäure verschiedene synthetische Substanz, ein Naturstoff oder ein Naturstoffderi vat, vorzugsweise ein Antigen.
- 3. Eine natürliche oder nicht-natürliche, einzelsträngige oder doppelsträngige Nuklein säure als Marker wird von einer natürlichen oder nicht-natürlichen, einzelsträngigen oder doppelsträngigen Nukleinsäure als Erkennungsspezie erkannt.
- 4. Eine synthetische Substanz, ein Naturstoff oder ein Naturstoffderivat wird von einer synthetischen Substanz, einem Naturstoff oder einem Naturstoffderivat, vorzugsweise von einem Antikörper oder einem Antikörper-Derivat als Erkennungsspezie erkannt.
- 5. Mindestens eine Erkennungsspezie ist eine natürliche oder nicht-natürliche, einzel strängige oder doppelsträngige Nukleinsäure und jede weitere Erkennungsspezie ist eine von einer Nukleinsäure verschiedene synthetische Substanz, verschiedener Natur stoff oder verschiedenes Naturstoffderivat, vorzugsweise ein Antikörper oder ein An tikörper-Derivat.
- 6. Die erste Erkennungsspezie und jede weitere Erkennungsspezie ist eine natürliche oder nicht-natürliche, einzelstränge oder doppelsträngige Nukleinsäure oder alternativ eine von einer Nukleinsäure verschiedene synthetische Substanz, verschiedener Natur stoff oder verschiedenes Naturstoffderivat, vorzugsweise ein Antikörper oder ein An tikörper-Derivat.
- 7. Mindestens eine Erkennungsspezie ist ein Hybrid aus einer natürlichen oder nicht- natürlichen, einzelsträngigen oder doppelsträngigen Nukleinsäure und einer anderen natürlichen oder nicht-natürlichen, einzelsträngigen oder doppelsträngigen Nuklein säure.
- 8. Mindestens eine Erkennungsspezie ist ein Hybrid aus einer synthetischen Substanz, einem Naturstoff oder einem Naturstoffderivat und einer anderen synthetischen Sub stanz, einem anderen Naturstoff oder einem anderen Naturstoffderivat.
- 9. Mindestens eine Erkennungsspezie ist ein Hybrid aus einer natürlichen oder nicht- natürlichen, einzelsträngigen oder doppelsträngigen Nukleinsäure und einer von einer Nukleinsäure verschiedenen synthetischen Substanz, einem verschiedenen Naturstoff oder einem verschiedenen Naturstoffderivat, vorzugsweise ein Antikörper oder Anti körper-Derivat.
- 10. Eine erste Erkennungsspezie ist eine natürliche oder nicht-natürliche, einzelsträngige oder doppelsträngige Nukleinsäure, eine zweite Erkennungsspezie ist ein Hybrid aus einer natürlichen oder nicht-natürlichen, einzelsträngigen oder doppelsträngigen Nu kleinsäure und einer synthetischen Substanz, einem Naturstoff oder einem Naturstoff derivat, vorzugsweise einem Antikörper oder Antikörper-Derivat.
- 11. Eine erste Erkennungsspezie ist eine natürliche oder nicht-natürliche, einzelsträngige oder doppelsträngige Nukleinsäure, eine zweite Erkennungsspezie ist ein Hybrid aus einer natürlichen oder nicht-natürlichen, einzelsträngigen oder doppelsträngigen Nu kleinsäure und einer anderen natürlichen oder nicht-natürlichen einzelsträngigen oder doppelsträngigen Nukleinsäure, und die dritte Erkennungsspezie ist eine weitere ande re natürliche oder nicht-natürliche, einzelsträngige oder doppelsträngige Nukleinsäure.
- 12. Eine erste Erkennungsspezie ist eine synthetische Substanz, ein Naturstoff oder ein Naturstoffderivat, vorzugsweise ein Antikörper oder Antikörper-Derivat, eine zweite Erkennungsspezie ist ein Hybrid aus einer synthetischen Substanz, einem Naturstoff oder einem Naturstoffderivat, vorzugsweise einem Antikörper oder Antikörper- Derivat, und einer anderen synthetischen Substanz einem anderen Naturstoff oder ei nem anderen Naturstoffderivat, vorzugsweise einem anderen Antikörper oder Anti körper-Derivat, und eine dritte Erkennungsspezie ist eine weitere andere synthetische Substanz, ein weiterer anderer Naturstoff oder ein weiteres anderes Naturstoffderivat, vorzugsweise ein weiterer anderer Antikörper oder ein weiteres anderes Antikörper- Derivat.
Ein anderer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Testsystem enthaltend mindestens
zwei Erkennungsspezien, die mindestens zwei verschiedene Marker unter Ausbildung eines
Komplexes erkennen, vorzugsweise die oben bereits beschriebenen Erkennungsspezien bzw.
Marker. In einer bevorzugten Ausführungsform ist mindestens eine Erkennungsspezie an ei
nen Träger, wie vorzugsweise oben bereits näher beschrieben, immoblisiert.
Das erfindungsgemäße Testsystem kann in folgenden bevorzugten Ausführungsformen einge
setzt werden:
- 1. Mindestens eine Erkennungsspezie ist eine natürliche oder nicht-natürliche, einzel strängige oder doppelsträngige Nukleinsäure und mindestens eine andere Erkennungs spezie ist eine andere natürliche oder nicht-natürliche, einzelsträngige oder doppel strängige Nukleinsäure.
- 2. Mindestens eine Erkennungsspezie ist eine von einer Nukleinsäure verschiedene syn thetische Substanz, ein verschiedener Naturstoff oder ein verschiedenes Naturstoffde rivat, vorzugsweise ein Antikörper oder Antikörper-Derivat, und mindestens eine an dere Erkennungsspezie ist eine andere von einer Nukleinsäure verschiedene syntheti sche Substanz, verschiedener Naturstoff oder verschiedenes Naturstoffderivat, vor zugsweise ein Antikörper oder Antikörper-Derivat.
- 3. Mindestens eine Erkennungsspezie ist ein Hybrid aus einer natürlichen oder nicht- natürlichen, einzelsträngigen oder doppelsträngigen Nukleinsäure und einer von einer Nukleinsäure verschiedenen synthetischen Substanz, verschiedener Naturstoff oder verschiedenes Naturstoffderivat, vorzugsweise ein Antikörper oder Antikörperderivat.
- 4. Mindestens eine Erkennungsspezie ist ein Hybrid aus einer natürlichen oder nicht- natürlichen, einzelsträngigen oder doppelsträngigen Nukleinsäure und einer anderen natürlichen oder nicht-natürlichen einzelsträngigen oder doppelsträngigen Nukleinsäu re.
- 5. Mindestens eine Erkennungsspezie ist ein Hybrid aus einer von einer Nukleinsäure verschiedenen synthetischen Substanz, verschiedener Naturstoff oder verschiedenes Naturstoffderivat vorzugsweise ein Antikörper oder Antikörper-Derivat und einer an deren von einer Nukleinsäure verschiedenen synthetischen Substanz, verschiedener Naturstoff oder verschiedenes Naturstoffderivat, vorzugsweise ein Antikörper oder Antikörper-Derivat.
Das erfindungsgemäße Testsystem läßt sich beispielsweise dadurch herstellen, daß die für die
einzelnen Ausführungsformen notwendigen Erkennungsspezien zusammengestellt werden,
bzw. daß mindestens eine Erkennungsspezie an einen Träger, wie oben bereits vorzugsweise
beschrieben, nach dem Fachmann allgemein bekannten Verfahren immobilisiert wird.
Das erfindungsgemäße Testsystem läßt sich in dem erfindungsgemäßen Nachweisverfahren,
wie oben näher beschrieben, einsetzen. Insbesondere dient es zum Nachweis von An-
und/oder Abwesenheit von mindestens zwei verschiedenen Markern in einer Probe. Vor
zugsweise liegt es in Form eines Diagnostikums oder eines Analyten vor. Es dient daher ins
besondere für den Nachweis von Erkrankungen oder für die Umweltanalytik, insbesondere
zum Nachweis von Toxinen und/oder Allergenen.
Die folgenden Figuren und Beispiele sollen die Erfindung näher beschreiben, ohne sie zu be
schränken.
Fig. 1 zeigt schematisch den Nachweis von zwei Analyten (A und B) in einem Assay in der
immobilisierten Ausführungsform.
Fig. 2 zeigt schematisch den Nachweis von zwei Analyten (Antigene A und B) in einem As
say in der immobilisierten Ausführungsform.
Fig. 3 zeigt schematisch den Nachweis von zwei Analyten (Nukleinsäure A und B) in einem
Assay in der immobilisierten Ausführungsform.
Fig. 4 zeigt schematisch den Komplex aus Markern und Erkennungsspezien gemäß Beispiel
1.
Fig. 5 zeigt schematisch den Komplex aus Markern und Erkennungsspezien gemäß Beispiel
2.
Die für das Beispiel benötigten Reagenzien, wie Texas-Red® markiertes Oligonukleotidkon
jugat (24-mer DNA; Fa. Interactiva; DNA1), ein biotinyliertes Oligonukleotidkonjugat (24-
mer DNA; Fa. Interactiva; DNA3); ein synthetisches Oligonukleotid (57-mer DNA; Fa. In
teraktiva; DNA2), das zu den beiden anderen DNAs komplementäre Sequenzen besitzt,
Streptavidin-konjugiertes anti-Human IgG F(ab')2 (Ziege; Fa. Rockland) und ein Fluoresceinmarkiertes
human IgG F(ab')2-Fragment (Fa. Rockland) als Antigen, sind alle käuflich er
hältlich
1 nmol TexasRed-markiertes Oligonucleotidkonjugat (DNA1), 1 nmol Biotin-markiertes
Oligonucleotidkonjugat (DNA3) und 1 pmol des 57-meren Oligonucleotids (DNA2 wurden
in jeweils 150 µl Hybridisierungspuffer (5 × SSC, 0,02% SDS) aufgenommen. Anschließend
wurde für 30 min auf 60°C erwärmt, miteinander vermischt und 3 h bei 37°C inkubiert. Man
ließ auf Raumtemperatur (RT) abkühlen, addierte 1 nmol des Streptavidin-anti-Human-IgG
F(ab')2-Konjugats und 1 nmol des Fluorescein-markierten IgG F(ab')2-Fragments und ließ
über Nacht bei RT stehen. Der sich bildende Komplex wurde durch eine gelbe Bande in ei
nem nicht-denaturierenden Gel (15%-iges TEB-Gel, Fa. BioRad) nachgewiesen.
1 nmol Biotin-markiertes Oligonucleotidkonjugat (DNA1), 1 nmol Biotin-markiertes Oligo
nucleotidkonjugat (DNA3) und 1 pmol des 57-meren Oligonucleotids (DNA2) wurden in
jeweils 150 µl Hybridisierungspuffer (5 × SSC, 0,02% SDS) aufgenommen. Es wurde für 5 min
auf 60°C erwärmt, miteinander vermischt und 3 h bei 37°C inkubiert. Man ließ auf
Raumtemperatur (RT) abkühlen und gab die Lösung auf einer mit Streptavidin beschichteten
Mikrotiterplatte (Fa. BIOTEZ, Best.-Nr. 040298920). Die überstehende Lösung wurde abpi
pettiert und der Träger 5 × mit 500 µl 0,9% NaCl-Lösung gewaschen. Nun addierte man 200 µl
einer, bei RT für 2 h vorinkubierten Lösung aus 200 µl Streptavidin-anti-Human-IgG
F(ab')2 (Ziege)-Lösung (1,6 mg/ml) und 40 µl des Fluorescein-markierten IgG F(ab')2-
Fragment-Lösung (5,0 mg/ml) und ließ 1-2 h bei RT inkubieren. Die überstehende Lösung
wurde wiederum abpipettiert und der Träger 5 × mit 500 µl 0,9% NaCl-Lösung gewaschen.
Durch das Messen der Fluorescenz des Fluoresceins (λmax,A: 494 nm, λmax,E: 525 nm) wurde
die Bildung des Komplexes nachgewiesen.
Claims (36)
1. Nachweisverfahren enthaltend folgende Schritte:
- a) Behandlung einer Probe enthaltend einen ersten und einen zweiten Marker mit einer ersten Erkennungsspezie, die den ersten Marker erkennt,
- b) Behandlung der Probe mit einer zweiten Erkennungsspezie, die sowohl den ersten Marker, wie auch den zweiten Marker erkennt,
- c) Behandlung der Probe mit einer dritten Erkennungsspezie, die den zweiten Marker erkennt,
- d) Nachweis von Anwesenheit oder Abwesenheit eines Komplexes aus den genannten Erkennungsspezien und Markern.
2. Nachweisverfahren enthaltend folgende Schritte:
- a) Behandlung einer Probe enthaltend einen ersten und einen zweiten Marker mit einer ersten Erkennungsspezie, die den ersten Marker erkennt,
- b) Behandlung der Probe mit einer zweiten Erkennungsspezie, die den ersten Marker, und eine dritte Erkennungsspezie erkennt,
- c) Behandlung der Probe mit einer dritten Erkennungsspezie, die den zweiten Marker und die zweite Erkennungsspezie erkennt,
- d) Nachweis von Anwesenheit oder Abwesenheit eines Komplexes aus den genannten Erkennungsspezien und Markern.
3. Nachweisverfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß weitere Er
kennungsspezien, die weitere Marker erkennen, in weiteren Behandlungsschritten einge
setzt werden.
4. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Erkennungsspezie, vorzugsweise die erste Erkennungsspezie, an einen Träger immobili
siert wird.
5. Nachweisverfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger ausge
wählt ist aus einem festen oder gelartigen Material, insbesondere Chipmaterial und/oder
dünne Schichten des Materials, vorzugsweise Keramik, Metall, insbesondere Edelmetall,
Gläser, Kunststoffe, kristalline Materialien oder (bio)molekulare Filamente, insbesondere
Cellulose oder Gerüstproteine.
6. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die ge
nannte Erkennungsspezie und/oder der Marker eine synthetische Substanz, ein Naturstoff
und/oder ein Naturstoffderivat ist, vorzugsweise ausgewählt aus einem Peptid, Peptoid,
Protein, Saccharid oder einer Nukleinsäure.
7. Nachweisverfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die synthetische Sub
stanz, ein Naturstoff oder ein Naturstoffderivat ausgewählt ist aus einem Rezeptor oder
einem funktionellen Teil davon, insbesondere aus der extrazellulären Domäne eines
Membran-ständigen Rezeptors, einem Antikörper oder einem funktionellen Teil davon,
insbesondere einem Fv-Fragment, einem einzelkettiges Fv-Fragment (scFv) oder einem
Fab-Fragment, einem Zellbestandteil, insbesondere einem Lipid, Glykoprotein, Fila
mentbestandteil, Lectin, Liposom, Mitogen, Antigen, sekundärer Metabolit oder Hapten,
einer Zelle, insbesondere einer lymphoide Zelle, oder einem Virus, insbesondere einem
Virusbestandteil, vor allem einem Kapsid, oder einem Viroid, oder einem Derivat, insbe
sondere einem Acetat, oder deren wirksame Teile, oder einer einzelsträngigen oder dop
pelsträngigen Nukleinsäure, insbesondere eine natürliche Nukleinsäure in Form einer
DNA oder RNA oder eine nicht-natürliche Nukleinsäure, vorzugsweise p-RNA, p-DNA,
PNA oder CNA, oder Hybriden der genannten Substanzen.
8. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Er
kennung eines Markers durch eine Erkennungsspezie über nicht-kovalente Wechselwirkungen
erfolgt, insbesondere über Wasserstoffbrücken, Salzbrücken, Stapelungen, Me
talligandierungen, Charge-Transfer-Komplexe, Van-der-Waals-Kräfte oder hydrophobe
Wechselwirkungen.
9. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß minde
stens eine Erkennungsspezie markiert ist, insbesondere sind alle Erkennungsspezien mar
kiert, vorzugsweise sind mindestens zwei Erkennungsspezien unterschiedlich markiert.
10. Nachweisverfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierung eine
nicht-radioaktive Markierung oder radioaktive Markierung, vorzugsweise eine LOCI-
Markierung, FRET-Markierung, Fluoreszenz-Quenching-Markierung, SPA-Markierung,
Fluoreszenzmarkierung, enzymatische Markierung, Redoxmarkierung oder Spinmarkie
rung ist.
11. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Marker und/oder das Signal amplifiziert wird.
12. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Nachweis gemäß Schritt (d) des Verfahrens kompetitiv erfolgt.
13. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens ein Marker eine natürliche oder nicht-natürliche, einzelsträngige oder doppel
strängige Nukleinsäure und jeder weitere Marker eine von einer Nukleinsäure verschie
dene synthetische Substanz, ein verschiedener Naturstoff oder ein verschiedenes Natur
stoffderivat, vorzugsweise ein Antigen ist.
14. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß der
erste Marker und jeder weitere Marker eine natürliche oder nicht-natürliche, einzelsträn
gige oder doppelsträngige Nukleinsäure oder alternativ eine von einer natürlichen Nu
kleinsäure verschiedene synthetische Substanz, ein verschiedener Naturstoff oder ein ver
schiedenes Naturstoffderivat, vorzugsweise ein Antigen ist.
15. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-14, dadurch gekennzeichnet, daß eine
natürliche oder nicht-natürliche, einzelsträngige oder doppelsträngige Nukleinsäure als
Marker von einer natürlichen oder nicht-natürlichen, einzelsträngigen oder doppelsträn
gigen Nukleinsäure als Erkennungsspezie erkannt wird.
16. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch gekennzeichnet, daß eine
synthetische Substanz, ein Naturstoff oder ein Naturstoffderivat von einer synthetischen
Substanz, einem Naturstoff oder einem Naturstoffderivat, vorzugsweise von einem Anti
körper oder einem Antikörperderivat als Erkennungsspezie erkannt wird.
17. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens eine Erkennungsspezie eine natürliche oder nicht-natürliche, einzelsträngige oder
doppelsträngige Nukleinsäure und jede weitere Erkennungsspezie eine von einer Nu
kleinsäure verschiedene synthetische Substanz, verschiedener Naturstoff oder verschie
denes Naturstoffderivat, vorzugsweise ein Antikörper oder Antikörper-Derivat ist.
18. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß die
erste Erkennungsspezie und jede weitere Erkennungsspezie eine natürliche oder nicht-
natürliche, einzelsträngige oder doppelsträngige Nukleinsäure oder alternativ eine von ei
ner Nukleinsäure verschiedene synthetische Substanz, verschiedener Naturstoff oder ver
schiedenes Naturstoffderivat, vorzugsweise ein Antikörper oder Antikörper-Derivat ist.
19. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens eine Erkennungsspezie ein Hybrid aus einer natürlichen oder nicht-natürlichen,
einzelsträngigen oder doppelsträngigen Nukleinsäure und einer anderen natürlichen oder
nicht-natürlichen, einzelsträngigen oder doppelsträngigen Nukleinsäure ist.
20. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens eine Erkennungsspezie ein Hybrid aus einer synthetischen Substanz, einem Naturstoff
oder einem Naturstoffderivat und einer anderen synthetischen Substanz, einem an
deren Naturstoff oder einem anderen Naturstoffderivat ist.
21. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß min
destens eine Erkennungsspezie ein Hybrid aus einer natürlichen oder nicht-natürlichen,
einzelsträngigen oder doppelsträngigen Nukleinsäure und einer von einer Nukleinsäure
verschiedenen synthetischen Substanz, einem verschiedenen Naturstoff oder einem ver
schiedenen Naturstoffderivat, vorzugsweise ein Antikörper oder Antikörper-Derivat ist.
22. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß eine
erste Erkennungsspezie eine natürliche oder nicht-natürliche, einzelsträngige oder dop
pelsträngige Nukleinsäure ist, eine zweite Erkennungsspezie ein Hybrid aus einer natürli
chen oder nicht-natürlichen, einzelsträngigen oder doppelsträngigen Nukleinsäure und
einer synthetischen Substanz, einem Naturstoff oder einem Naturstoffderivat, vorzugs
weise ein Antikörper oder Antikörper-Derivat ist.
23. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß eine
erste Erkennungsspezie eine natürliche oder nicht-natürliche, einzelsträngige oder dop
pelsträngige Nukleinsäure ist, eine zweite Erkennungsspezie ein Hybrid aus einer natürli
chen oder nicht-natürlichen, einzelsträngigen oder doppelsträngigen Nukleinsäure und
einer anderen natürlichen oder nicht-natürlichen, einzelsträngigen oder doppelsträngigen
Nukleinsäure ist, und die dritte Erkennungsspezie eine weitere andere natürliche oder
nicht-natürliche, einzelsträngige oder doppelsträngige Nukleinsäure ist.
24. Nachweisverfahren nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß eine
erste Erkennungsspezie eine synthetische Substanz, ein Naturstoff oder ein Naturstoffde
rivat, vorzugsweise ein Antikörper oder Antikörper-Derivat ist, eine zweite Erkennungs
spezie ein Hybrid aus einer synthetischen Substanz, einem Naturstoff oder einem Natur
stoffderivat, vorzugsweise aus einem Antikörper oder Antikörper-Derivat, und einem an
deren Naturstoff oder einem anderen Naturstoffderivat, vorzugsweise ein anderer Anti
körper oder Antikörper-Derivat ist, und eine dritte Erkennungsspezie eine weitere andere
synthetische Substanz, ein Naturstoff oder ein Naturstoffderivat, vorzugsweise ein weite
rer anderer Antikörper oder Antikörper-Derivat ist.
25. Testsystem enthaltend mindestens zwei Erkennungsspezien, die mindestens zwei ver
schiedene Marker unter Ausbildung eines Komplexes erkennen.
26. Testsystem nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Erken
nungsspezie an einen Träger immobilisiert ist.
27. Testsystem nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine
Erkennungsspezie eine natürliche oder nicht-natürliche, einzelsträngige oder doppel
strängige Nukleinsäure ist und mindestens eine andere Erkennungsspezie eine andere
natürliche oder nicht-natürliche, einzelsträngige oder doppelsträngige Nukleinsäure ist.
28. Testsystem nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine
Erkennungsspezie eine von einer Nukleinsäure verschiedene synthetische Substanz, ein
verschiedener Naturstoff oder ein verschiedenes Naturstoffderivat, vorzugsweise ein An
tikörper oder Antikörper-Derivat ist, und mindestens eine andere Erkennungsspezie eine
andere von einer Nukleinsäure verschiedene synthetische Substanz, verschiedener Natur
stoff oder verschiedenes Naturstoffderivat, vorzugsweise ein Antikörper oder Antikörper-
Derivat ist.
29. Testsystem nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine
Erkennungsspezie ein Hybrid aus einer natürlichen oder nicht-natürlichen, einzelsträngi
gen oder doppelsträngigen Nukleinsäure und eine von einer Nukleinsäure verschiedenen
synthetischen Substanz, ein verschiedener Naturstoff oder ein verschiedenes Naturstoff
derivat, vorzugsweise ein Antikörper oder Antikörper-Derivat ist.
30. Testsystem nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine
Erkennungsspezie ein Hybrid aus einer natürlichen oder nicht-natürlichen, einzelsträngigen
oder doppelsträngigen Nukleinsäure und einer anderen natürlichen oder nicht-
natürlichen, einzelsträngigen oder doppelsträngigen Nukleinsäure ist.
31. Testsystem nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine
Erkennungspezie ein Hybrid aus einer von einer Nukleinsäure verschiedenen syntheti
schen Substanz, verschiedener Naturstoff oder verschiedenes Naturstoffderivat, vorzugs
weise ein Antikörper oder Antikörper-Derivat ist, und einer anderen von einer Nuklein
säure verschiedenen synthetischen Substanz, verschiedener Naturstoff oder verschiedenes
Naturstoffderivat, vorzugsweise ein Antikörper oder Antikörper-Derivat ist.
32. Verfahren zur Herstellung eines Testsystems gemäß einem der Ansprüche 25-31, dadurch
gekennzeichnet, daß die einzelnen Erkennungsspezien zusammengestellt werden.
33. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Erkennungs
spezie an einen Träger immobilisiert wird.
34. Verwendung des Testsystems nach einem der Ansprüche 25-31 zum Nachweis von An-
und/oder Abwesenheit von mindestens zwei verschiedenen Markern in einer Probe.
35. Verwendung des Testsystems nach einem der Ansprüche 25-31 in Form eines Diagnosti
kums oder eines Analyten.
36. Verwendung des Testsystems nach einem der Ansprüche 25-31 für den Nachweis einer
Erkrankung oder für die Umweltanalytik, insbesondere zum Nachweis von Krankheitser
regern, Markern von Krankheiten, Toxinen und/oder Allergenen.
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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US4320109A (en) * | 1979-06-29 | 1982-03-16 | The University Of Southern California | Immunoradiometric assay employing terminal radionuclide labeling and synthesis of conjugates for such assay |
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Patent Citations (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
US4320109A (en) * | 1979-06-29 | 1982-03-16 | The University Of Southern California | Immunoradiometric assay employing terminal radionuclide labeling and synthesis of conjugates for such assay |
DE3715984A1 (de) * | 1986-05-13 | 1987-11-19 | Sanyo Chemical Ind Ltd | Enzym-immunoassay |
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