DE19858518C2 - Verfahren zum Versehen der Wandung von gefüllten oder leeren Behältern aus Kunststoff mit Etiketten und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zum Versehen der Wandung von gefüllten oder leeren Behältern aus Kunststoff mit Etiketten und Vorrichtung zur Durchführung des VerfahrensInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Etikettieren von Behältern. Dabei werden ringförmige Etiketten geformt und in Trägerkartons umgesetzt. Die gefüllten Behälter werden in die Etiketten eingesetzt. Eine Verbindung erfolgt durch Klebstoff oder Wärmeeinwirkung. Das Verfahren ist anwendbar bei Behältern mit konischer Seitenwand, runder, ovaler oder rechteckiger Gestalt. Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffes des
Patentanspruches 1 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Es sind verschiedene Verfahren zum Etikettieren von Behältern bekannt. Die EP
0 600 259 B1 zeigt das Zuführen von Etiketten tangential in die Tiefziehformen.
Dieses Verfahren ist sehr aufwendig, störungsanfällig und erfordert hohe
Werkzeugkosten. Pro Formnest muss eine Schneideeinrichtung pro Takt das
Etikett vom Band abschneiden. Umlenk- und Vorschubeinrichtungen pro Formnest
müssen formatabhängig vorhanden sein. Das Rüsten des Werkzeuges dauert
sehr lange. Beim zu Ende gehen der auf Rolle befindlichen Etiketten muss eine
automatische Anklebeinrichtung pro Formnest vorgesehen werden oder die
Bänder müssen neu eingeführt werden. Dies alles führt zu relativ hohen
Etikettierungskosten. Die Handhabung der Etikettenbahnen führt zu Staubanfall,
wenn diese aus Papier bestehen. Dieser kann aus hygienischen Gründen nicht
immer im Bereich der Formmaschine und Füllmaschine für die Behälter akzeptiert
werden. Dieses Verfahren eignet sich nur zur Dekorierung von senkrechten
Seitenwänden.
Ein anderes Verfahren besteht darin, Etiketten von oben in die Formnester
einzulegen (EP 0 481 090 B1). Probleme bestehen hier generell darin, dass man
das Werkzeug weit öffnen oder sogar verschieben muss, um diese Etiketten mit
der Übergabeeinrichtung einlegen zu können. Etiketten müssen dazu von einem
Stapel entnommen und lagerichtig eingelegt werden. Dies ist zeitaufwendig und
reduziert die Taktzahl der Vorrichtung. Störungen treten öfters auf und führen zu
lageungenau fixierten Etiketten. Eine Ringsum-Etikettierung ist auf diese Weise
kaum zu erzielen, es verbleiben unetikettierte Wandungsbereiche.
Aus der EP 0 560 687 A1 ist es bekannt, geformte Etiketten auf die Wandung von
Behältern aufzubringen, indem die Etiketten in verschiebbare Formen eingelegt,
festgehalten und dann die Behälter in diese eingesetzt werden. Die Verbindung
Etikett/Behälter erfolgt durch Hinterschnitte, Noppen und andere formschlüssige
Elemente. Die etikettierten Behälter werden nach dem Etikettieren aus den
Formen entnommen und in nicht näher beschriebener Weise verarbeitet. Wenn
man gefüllte und auf diese Weise etikettierte Behälter weiterverarbeiten will kann
man diese beispielsweise in Trägerkartons setzen und in diesen zum Versand in
den Handel bringen. Dies erfordert eine zusätzliche Umsetzeinrichtung, die die in
der gezeigten Herstellungsweise einzeln hergestellten Behälter in die
Trägerkartons einsetzt. Sie muss synchron zur Etikettiereinrichtung angetrieben
werden. Dies ist aufwendig und störungsanfällig, da ein Einsetzen von Etiketten in
Formen, ein Einsetzen von Behältern in Etiketten und ein Einsetzen der
etikettierten Behälter in Trägerkartons erfolgen muss. Das gezeigte Verfahren
findet nur Anwendung beim Etikettieren von leeren Behältern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Verfahren so durchzuführen, dass
die Störungsanfälligkeit, bedingt durch häufiges Umsetzen, reduziert wird. Es
sollte für das Etikettieren von zuvor gefüllten Behältern geeignet sein. Probleme
mit Papierstaub sollten auf einfache Weise vermieden werden können. Die
Verbindung Etikett-Behälterwand sollte gegenüber der reinen formschlüssigen
Verbindung verbessert und damit sicherer werden. Vom konstruktiven Aufwand
her sollte das Verfahren nur relativ einfache, kostengünstige Bauteile erfordern.
Gelöst ist diese Aufgabe erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des
Hauptanspruchs angegebenen Maßnahmen sowie durch eine Vorrichtung mit den
Merkmalen des Anspruches 4. Die Unteransprüche stellen vorteilhafte
Weiterbildungen dar. Dadurch, dass als Aufnahme für die Behälter gleich der
Trägerkarton für den Versand verwendet wird ist keine Umsetzung der dekorierten
und gefüllten Behälter erforderlich. Entsprechende Umsetzeinrichtungen sind nicht
erforderlich.
Das Verfahren und die Vorrichtung nach der Erfindung sind anhand der
schematischen Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 - eine Draufsicht auf die Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens.
Fig. 2 - einen Schnitt entlang der Linie A-A in Fig. 1.
Fig. 3 - einen Schnitt entlang der Linie B-B in Fig. 1.
Fig. 4 - einen Querschnitt durch einen etikettierten Behälter.
Ziel des Verfahrens ist die Herstellung eines gefüllten Behälters 1 aus
thermoplastischem Kunststoff (siehe Fig. 4), bestehend aus dem eigentlichen
Behälter 2 und einem an der Seitenwand 4 befestigten Etikett 3, verschlossen mit
einer Deckfolie 5. Die Herstellung des Behälters 2 kann durch Tiefziehen einer
erwärmten Folienbahn und anschließendem Ausstanzen, durch Spritzgießen oder
durch Blasformen erfolgen. Dies erfolgt in einer in Fig. 1 schematisch
dargestellten Formmaschine 6, aus der die Behälter 2 geordnet in Rinnen 7
ausgegeben werden. Als Formmaschine 6 ist entweder eine Tiefzieh-Füll- und
Verschließmaschine vorgesehen oder eine Fülleinrichtung, die Behälter 2 vom
Stapel in ein Palettenband übergibt, diese füllt, versiegelt und auf die Rinnen 7
übergibt. Die gefüllten Behälter 2 kommen auf diese Weise zu einer
Sammelstation 11.
Unabhängig von der Formmaschine 6 arbeitet eine Etikettenformmaschine 8, die
Etiketten 3 in geschlossener Form herstellt. Ausgangsprodukt sind entweder
gestapelte, flache Einzeletiketten oder Bänder, die geschnitten werden. Solche
Etikettenformmaschinen 8 sind bekannt. Sie geben diese Etiketten 3 gerollt und
versiegelt in geordneter Weise, z. B. zwischen Transportbändern 9, aus und führen
sie zu einer Sammelstation 10.
Zwischen den beiden Sammelstationen 10, 11 verläuft eine Transporteinrichtung
12, bestehend aus einem umlaufenden Band 13 mit Anschlägen 14 zur Mitnahme
von aufgerichteten Trägerkartons 15. Dieses Band 13 wird von einem Antrieb 16
intermittierend bewegt.
Die Zufuhr von Trägerkartons 15 auf das Band 13 erfolgt über eine vorgeschaltete,
nicht dargestellte Kartonentnahme- und Aufrichteinrichtung, so dass die
Trägerkartons 15, bestehend aus einem Boden 17, Seitenwänden 18 und einem
mit Durchbrüchen versehenen Zwischenkarton 19, bis zu einer Übergabestation
37 transportiert werden können.
Eine Umsetzeinrichtung 21 ist so angeordnet, dass sie satzweise Etiketten 3 aus
der Sammelstation 10 aufnehmen und in die Öffnungen im Zwischenkarton 19 des
in der Übergabestation 37 befindlichen Trägerkartons 15 einsetzen können. Hierzu
weist die Umsetzeinrichtung 21 Dome 22 auf, die ggf. zueinander verschiebbar
angeordnet sind, in dem sie an Führungen 23 sitzen. Alle Dorne 22 sitzen
höhenverschiebbar an einer an Säulen 24 geführten Platte 25, diese ist
höhenverschiebbar über den Antrieb 26. Die Säulen 24 und der Zylinder 26 sitzen
an einem Schlitten 27, der horizontal verschiebbar an Säulen 28 geführt ist. Als
Antrieb können ein Servomotor oder andere elektrische oder pneumatische
Antriebe verwendet werden, die nicht dargestellt sind.
Eine Übergabeeinrichtung 28 befindet sich zwischen der Sammelstation 11 für die
Behälter 2 und der Ladestation 20. Diese besteht aus Greifern 29, die an einer
über den Antrieb 30 an Säulen 32 höhenverschiebbaren Platte 31 befestigt sind.
Säulen 32 und Antrieb 30 sitzen an einer Platte 33, die über den Antrieb 34 um
180° geschwenkt werden kann. Die Greifer 29 können somit über die Etiketten 3 in
der Ladestation 20 geführt werden.
Das Verfahren läuft wie folgt ab:
Ein Trägerkarton 15 wird der Transporteinrichtung 12 zugeführt und in die
Übergabestation 37 gebracht. Dort setzt die Umsetzeinrichtung 21 einen Satz
Etiketten 3 in die Durchbrüche in den Zwischenkartons 19 der Trägerkartons 15.
Der so bestückte Trägerkarton 15 wird taktweise über eine Pufferstrecke 36 einer
Beleimungsstation 35 zugeführt. In dieser wird auf jede Innenseite eines Etikettes
3 ein Tropfen Leim aufgebracht. Der Aufbau einer solchen Beleimungseinrichtung
ist vom Prinzip her bekannt, weshalb auf eine nähere Darstellung dieser
Beleimungsstation 35 verzichtet wurde.
Die so mit Leim versehenen Etiketten 3 kommen mit dem Trägerkarton 15 in die
Ladestation 20, in der von der Übergabeeinrichtung 28 Behälter 2 aus der
Sammelstation 11 entnommen und in die Etiketten 3 eingesetzt werden. Danach
wird der Trägerkarton 15 weitertransportiert in eine Verpackungsstation, in der
diese Trägerkartons 15 in Kisten o. ä. gesetzt und direkt in den Handel versandt
werden.
Ein anderes Verbindungsverfahren zwischen Etikett 3 und Behälter 2 als Leimen
könnte im Versiegeln oder Schrumpfen (bei Kunststoff-Etiketten) bestehen. In
diesen Fällen ist - in Durchlaufrichtung hinter der Ladestation 20 - eine nicht
dargestellte Heizstation vorgesehen, die eine örtliche oder flächige Beheizung der
Etiketten 3 und damit die Verbindung zwischen Etikett 3 und Behälter 2 bewirkt.
Falls eine Staubentwicklung beim Herstellen der gerollten Etiketten 3 hygienische
Probleme bereitet, erlaubt es das Etikettierungsverfahren, die
Etikettenformmaschine 8 in einen getrennten Raum zu stellen und über eine
Schleuse die mit Etiketten befüllten Trägerkartons 15 in den Raum zu führen, in
dem die Formmaschine 6 steht.
Verfahren und Vorrichtung sind anhand einer Etikettierung von runden Behältern
beschrieben. Die Behälterform kann aber prinzipiell auch oval oder rechteckig mit
abgerundeten Ecken gestaltet sein.
Claims (7)
1. Verfahren zum Versehen der Wandung von gefüllten Behältern (2) aus
thermoplastischem Kunststoff mit einem ringförmigen Etikett (3),
gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
- a) Herstellen von ringförmigen Etiketten (3) und satzweises Umsetzen der Etiketten (3) in einen Trägerkarton (15).
- b) Führen des Trägerkarton (15) zu einer Ladestation (20).
- c) Aufnehmen der zuvor fertig geformten und gefüllten Behälter (2) mittels einer Übergabeeinrichtung (28) aus einer Sammelstation (11) und Einsetzen der Behälter (2) in die von dem Trägerkarton (15) gehaltenen Etiketten (3).
- d) Verbinden der einzelnen Etiketten (3) mit der Wandung des Behälters (2).
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbinden
der Etiketten (3) mit der Wandung der Behälter (2) dadurch erreicht wird,
dass vor der Ladestation (20) Kleber auf die Innenseite eines jeden Etikettes
(3) in einer Beleimungsstation (35) aufgebracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in
Durchlaufrichtung hinter der Ladestation (20) eine Verbindung Etikette (3)
mit der Behälterwandung durch örtliche Wärmeeinwirkung durch
Versiegeln/Schrumpfen erfolgt.
4. Vorrichtung zum Etikettieren der Wandung von gefüllten Behältern (2) aus
thermoplastischem Kunststoff, mit einer Sammelstation (10) für
ringförmige Etiketten (3), einer Umsetzeinrichtung (21) zum satzweisen
Umsetzen der Etiketten (3) in Trägerkartons (15) mit Durchbrüchen
entsprechend der Anzahl der umgesetzten Etiketten (3), mit einer
Transporteinrichtung (12) zum taktweise Führen der Trägerkartons (15) zu
einer Ladestation (20), mit einer Sammelstation (12) für die Behälter (2) und
mit einer Umsetzeinrichtung (28) zum Umsetzen der Behälter (2) aus der
Sammelstation (12) in die von den Trägerkartons (15) gehaltenen Etiketten
(3).
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
Transporteinrichtung (12) aus einem umlaufenden Band (13) mit Mitnehmern
(14) zum taktweisen Transport der Trägerkartons (15) besteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, gekennzeichnet durch eine der
Ladestation (20) vorangesetzte Beleimungsstation (35).
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, gekennzeichnet durch eine
hinter der Ladestation (20) in Durchlaufrichtung angeordnete
Verbindungsstation zum Aufbringen von Wärme auf die Etiketten (3).
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