DE19848216A1 - Verschraubung zur Ein- und Durchführung sowie Abdichtung von Kabeln, Leitungen, Schläuchen und dergleichen - Google Patents
Verschraubung zur Ein- und Durchführung sowie Abdichtung von Kabeln, Leitungen, Schläuchen und dergleichenInfo
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Abstract
Die Verschraubung besteht aus zwei Schraubkomponenten und einem Dichtring. Die eine Schraubkomponente ist als Zwischenstutzen gebildet, der einen Stellabschnitt und wenigstens eine konische Innenfläche aufweist. Die andere Schraubkomponente ist als eine mit dem Zwischenstutzen verschraubbare Überwurfmutter ausgebildet, mit welcher der Dichtring an Kabel, Leitung, Schlauch o. dgl. durch Verschrauben der Überwurfmutter mit dem Zwischenstutzen über die konische Innenfläche andrückbar ist. DOLLAR A Zur Vereinfachung der Montage und Schaffung eines möglichst großen Dichtbereiches ist der Zwischenstutzen so ausgebildet, daß die den Dichtring aufnehmende konische Innenfläche unmittelbar am Gewindekerndurchmesser des Außengewindeabschnittes des Zwischenstutzens beginnt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Verschraubung zur Ein- und Durchführung sowie
Abdichtung von Kabeln, Leitungen, Schläuchen und dergleichen, bestehend
aus zwei Schraubkomponenten und einem Dichtring, wobei die eine
Schraubkomponente als einen Stellabschnitt zwischen
Außengewindeabschnitten und wenigstens eine konische Innenfläche
aufweisender Zwischenstutzen gebildet ist, während die andere
Schraubkomponente eine mit dem Zwischenstutzen verschraubbare
Überwurfmutter ist, mit welcher der Dichtring an Kabel, Leitung, Schlauch
oder dgl. durch Verschrauben der Überwurfmutter mit dem Zwischenstutzen
über die konische Innenfläche andrückbar ist.
Aus der DT 21 32 951 C3 ist eine Verschraubung der eingangs genannten Art
bekannt, bei der allerdings sowohl die eine als auch die andere
Schraubkomponente konische Innenflächen aufweist. Durch die beiden
einerseits als Zwischenstutzen und andererseits als Überwurfmutter
ausgebildeten Schraubkomponenten wird ein zwischen der Überwurfmutter
und dem Zwischenstutzen angeordneter Dichtring infolge einer konischen
Innenfläche an der Überwurfmutter in radialer Richtung gegen einen in die
Verschraubung eingeführten Leitungsstrang gedrückt. Bei diesen drei, die
Verschraubung bildenden Bauteilen, handelt es sich um Einzelstücke, die
während der Montage zusammenzusetzen sind. Da der Dichtring aus einem
elastischen Werkstoff besteht, kann bei ungenügender Sorgfalt während der
Montage dieser Dichtring abgleiten und wegspringen, so daß die Zeit für die
Wiederauffindung des Dichtringes die Montage verzögert.
Bei einer weiteren vorbekannten Kabelverschraubung gemäß der DE 32 40 701 A1
wird neben einem Dichtring und konische Innenflächen
aufweisenden Schraubkomponenten noch ein Klemmkörper verwendet, der
den Dichtring bereichsweise umgreift und zu Beginn der Montage lagegerecht
plaziert, um schließlich beim Zusammenschrauben der Schraubkomponenten
den Dichtring zusätzlich gegen ein beispielsweise durchgeführtes Kabel zu
pressen. Abgesehen davon, daß neben den Schraubkomponenten und dem
Dichtring noch ein weiterer zusätzlicher Bauteil in Form eines Klemmkörpers
Verwendung findet, ist dieser Klemmkörper einerseits derart gestaltet, daß er
mit einem Einführmantel in der Ausnehmung der einen Schraubkomponente
schließend anliegt und andererseits mit durch Schlitze getrennten Ringfingern
den Dichtring umfaßt. Mit dieser Lösung ist zwar die Gefahr des
Wegspringens des Dichtringes kaum noch vorhanden, jedoch sind zusätzliche
zeitraubende Montagevorgänge erforderlich. Diese vorbekannte
Kabelverschraubung läßt sich nur für einen relativ kleinen Dichtbereich
verwenden, weil infolge der Umfassung der einen Schraubkomponente durch
die andere Schraubkomponente nur geringe konische Innenflächen in Bezug
auf ihre radiale Erstreckung vorhanden sein können.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Verschraubung der eingangs genannten Art
dahingehend zu verbessern, daß eine einfache, leichte Montage ohne hohen
Kraftaufwand zeitsparend unter Ausnutzung eines großen Dichtbereiches
möglich ist. Diese Aufgabe ist mit den im Kennzeichen des Patentanspruches
1 genannten Merkmalen gelöst. Die dadurch erreichbare Maximierung des
Dichtbereiches erlaubt es, einen Dichtring mit einem maximal möglichen
Außendurchmesser zu verwenden, um einen großen Dichtbereich zu erzielen.
Der Dichtbereich ist abhängig von der Lage und Gestaltung des Konus im
Zwischenstutzen. Dabei ist der Beginn der den Konus bildenden konischen
Innenfläche unmittelbar am Gewindekerndurchmesser des
Außengewindeabschnitts außerordentlich hilfreich. Die Verschraubung
besteht dabei aus einem Zwischenstutzen mit einem zum Anschlußgewinde
hin enger werdenden Konus und einer sogenannten Überwurfmutter mit
dazwischenliegendem Dichtring und Ringscheibe. Durch die Überwurfmutter
wird der Dichtring in den Konus am Zwischenstutzen gedrückt, und preßt sich
z. B. gegen ein durchgeführtes Kabel. Die Überwurfmutter besitzt große
Schlüsselflächen, so daß der Monteur gute Zugriffmöglichkeiten hat, und
somit die benötigte Kraft, um den Dichtring in den Konus zu drücken, von
Hand übertragen werden kann. Da der Dichtring aus Gründen der
Verformbarkeit aus einem elastischen Werkstoff besteht, würde sich zwischen
den Andruckflächen ein die Schraubbewegung hemmender, höherer Reibwert
und somit auch ein höherer Kraftaufwand ergeben, um den Dichtring in den
Konus zu pressen, der nach einem Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung
dadurch verringert werden kann, daß zwischen der Überwurfmutter und dem
Dichtring die zuvor erwähnte Ringscheibe mit guten Gleiteigenschaften
angeordnet ist. Demnach würden der Dichtring und die Ringscheibe lose in
der Überwurfmutter liegen. Dieses kann bei der Praxis-Montage dazu führen,
daß beim Abschrauben der Überwurfmutter diese beiden Bauteile verloren
gehen. Dieser Nachteil wird nach einer Ausgestaltung der Erfindung dadurch
beseitigt, daß der Dichtring an der Überwurfmutter unverlierbar gehaltert ist.
Die unverlierbare Halterung des Dichtringes und der Ringscheibe an der
Überwurfmutter läßt sich werksseitig vornehmen, so daß dem Monteur
praktisch nur zwei Bauteile an die Hand gegeben sind. Entgegen der
vorgenannten Ausführungsform wäre es allerdings auch möglich, den
Dichtring und die Ringscheibe auch unverlierbar am Zwischenstutzen zu
haltern. Zur Halterung des Dichtringes an der Überwurfmutter weist diese an
einer gegenüber ihrem Gewindeabschnitt durchmesserkleineren
Durchgangsbohrung einen Ringvorsprung auf, der in eine Ringnut am
Außenmantel des Dichtringes faßt. Dabei ist die Ringnut an einem
Endbereich des Dichtringes angeordnet, und die zur benachbarten Stirnseite
des Dichtringes weisende Nutwand ist ausgehend vom Außendurchmesser des
Dichtringes in radialer Richtung verkürzt und Bestandteil eines gegenüber
dem Nutgrund vorragenden Kragens. Es versteht sich, daß die Ringscheibe
zur Verringerung der Reibung zwischen dem Ringvorsprung der
Überwurfmutter und der dem Kragen gegenüberliegenden Nutwand des
Dichtringes anzuordnen ist.
Bei der vorgenannten Ausführungsform des Dichtringes muß dieser in einer
besonderen Gestalt hergestellt sein, woraus sich demzufolge ein größerer
Fertigungsaufwand insbesondere hinsichtlich der zu erstellenden
Spritzwerkzeuge für den Dichtring ergibt. Um als Dichtring jedoch einen
einfachen Ringabschnitt eines elastischen Schlauches zu verwenden, ist nach
einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung die Ringnut des
Dichtringes Bestandteil eines Ringkörpers, mit winkelförmigem Querschnitt,
der an seinem, in Verlängerung des Innendurchmessers des Dichtringes
verlaufenden Schenkel, im Bereich seines freien Endes einen nach außen
vorragenden Ringwulst aufweist, der den Ringvorsprung der Überwurfmutter
hinterfaßt. Dabei ist der Ringkörper mit seinem rechtwinklig zum den
Innendurchmesser des Dichtungsringes verlängernden Schenkel angeordneten,
zweiten Schenkel mit der Stirnfläche des Dichtringes fest verbunden. Dies
kann beispielsweise dadurch geschehen, daß der betreffende Schenkel des
Ringkörpers und die Stirnseite des Dichtringes miteinander verklebt sind oder
aber auch z. B. durch Spiegelschweißen miteinander verbunden werden, wobei
jedoch auch noch die Möglichkeit einer formschlüssigen Verbindung besteht.
Obschon ein Ringwulst zur Halterung des Ringkörpers des Dichtringes an der
Überwurfmutter vorgesehen sein kann, ist es jedoch auch möglich, den
Kragen des Dichtringes bzw. den Ringwulst des Ringkörpers bereichsweise
zu unterbrechen, so daß nur einige, wenigstens jedoch zwei, den
Ringvorsprung hinterfassende Rastbereiche gebildet werden.
Beim Zusammenschrauben der Schraubkomponenten und daraus
resultierender, trichterförmiger Verformung des Dichtringes kann sich im
Innenbereich zwischen dem durchzuführenden Kabel und dem Dichtring eine
von außen zugängliche Ringkammer bilden, in welcher sich Verunreinigungen
absetzen können. Zur Vermeidung einer derartigen schmutzaufnehmenden
Ringkammer mag der Dichtring im Bereich seiner Ringnut eine radial nach
innen weisende, elastische Ringlippe aufweisen, deren zentrale Öffnung den
eingeführten Strang wie Kabel, Leitung, Schlauch oder dgl. schließend
umfaßt. Die Erfindung ist in Ausführungsbeispielen auf der Zeichnung
dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die die erfindungsgemäße Verschraubung bildenden Bauteile in
einer Explosionsdarstellung im Längsschnitt, wobei über dem
Zwischenstutzen der Dichtring mit der darüber angeordneten
Ringscheibe und der abschließend darüber angeordneten
Überwurfmutter dargestellt ist,
Fig. 2 die aus Fig. 1 ersichtliche Überwurfmutter in einer analogen
Schnittdarstellung, an der jedoch der Dichtring zusammen mit
der Gleiteigenschaften aufweisenden Ringscheibe festgelegt
sind,
Fig. 3 die aus Fig. 1 ersichtliche Verschraubung im zusammenge
schraubten Endzustand im Längsschnitt für die Erfassung des
kleinstmöglich durchzuführenden Stranges in Form eines Kabels,
einer Leitung oder eines Schlauches,
Fig. 4 eine abgewandelte Ausführungsform eines an der
Überwurfmutter festgelegten Dichtringes in einem Längsschnitt,
bei dem die Verbindungswulste des fest mit dem Dichtring
verbundenen Ringkörpers auf beiden Seiten unterschiedlich
gestaltet sind,
Fig. 5 die Einzelheit "V" des Dichtringes nach Fig. 4,
Fig. 6 die Einzelheit "VI" des Dichtringes nach Fig. 4,
Fig. 7 einen mit einer Ringlippe versehenen Dichtring
im Längsschnitt,
Fig. 8 den in eine Verschraubung einbezogenen Dichtring nach Fig. 7
im zusammengeschraubten Zustand der Verschraubung, die
wiederum in einem Längsschnitt dargestellt ist.
Die Verschraubung umfaßt einen Zwischenstutzen 10, dessen beide
Außengewindeabschnitte 11 und 12 durch einen Stellabschnitt 13
unterbrochen sind, wobei dieser Stellabschnitt 13 als Sechskant zum Angriff
eines Werkzeuges ausgebildet sein kann. Im Bereich des
Außengewindeabschnittes 11 ist im Inneren des Zwischenstutzens 10
zumindest eine konische, einen Konus bildende Innenfläche 14 angeordnet,
die der Verformung eines Dichtringes 16 dient, wie dies aus Fig. 3 ersichtlich
ist. Der Übergang des so gebildeten Innenwulstes im Zwischenstutzen 10 auf
seinen zylindrischen Innendurchmesser kann auch durch eine konische
Innenfläche 15 oder auch anders erfolgen. Der Dichtring 16 weist -
entsprechend der Darstellung in Fig. 1 - am oberen Ende eine Ringnut 17 auf,
deren der Stirnseite 18 des Dichtringes benachbarte Nutwand 19, ausgehend
vom Außendurchmesser des Dichtringes 16 in radialer Richtung verkürzt ist
und Bestandteil eines gegenüber dem Nutgrund 20 vorspringenden,
ringförmigen Kragens 22 ist. Die der Nutwand 19 gegenüberliegende
Nutwand 21 erstreckt sich vom Nutgrund 20 bis zum Außendurchmesser des
Dichtringes 16. Die Ringnut 17 des Dichtringes 16 ist so breit ausgeführt,
daß die Nut 17 einerseits eine Ringscheibe 23 aufnehmen kann und dazu noch
einen Ringvorsprung 25 der Überwurfmutter 24 umgreift. Dieser
Ringvorsprung 25 ist - bei der aus Fig. 1 ersichtlichen Lage - über dem als
Innengewinde ausgebildeten Gewindeabschnitt 26 der Überwurfmutter 24
angeordnet und bildet in seinem Zentrum eine Durchgangsbohrung 27.
Oberhalb des Vorsprunges 25 weist die Überwurfmutter 24 eine Rückdrehung
28 auf, welche den Kragen 22 des Dichtringes 16 aufnimmt. Anzumerken ist
noch, daß die Ringscheibe 23 aus einem gute Gleiteigenschaften
aufweisenden Werkstoff besteht.
Zur Vorbereitung der aus Fig. 3 ersichtlichen Verschraubungslage wird
bereits werksseitig zunächst die Ringscheibe 23 in die Ringnut 17 des
Dichtringes 16 eingebracht, was infolge der Elastizität und Verformbarkeit
des Dichtringes 16 leicht zu bewerkstelligen ist. Sodann wird der Dichtring
16 mit der Ringscheibe 23 von unten her in die Überwurfmutter 24
eingeschoben und zwar soweit, bis der Ringvorsprung 25 der Überwurfmutter
24 in die Ringnut 17 des Dichtringes 16 ebenfalls eingreift. Diese
vormontierbare Verbindungslage zwischen dem Dichtring 16 einerseits und
der Überwurfmutter 24 andererseits unter Zwischenschaltung der Ringscheibe
23 ist in Fig. 2 dargestellt.
Bei der aus Fig. 3 ersichtlichen Verbindungslage ist die Überwurfmutter 24
so weit auf den Zwischenstutzen aufgeschraubt, daß der Dichtring infolge der
konischen Innenfläche 14 des Zwischenstutzen 10 derart verformt ist, daß
sein unterer Bereich den kleinstmöglichen Durchmesser "d" für ein
beispielsweise durchzuführendes Kabel 29 aufweist. Bei einem größeren
Außendurchmesser des Kabels 29 oder eines anderen einzuführenden Stranges
läßt sich die Überwurfmutter 24, die überdies ebenfalls einen Stehabschnitt
30 in Form eines Sechskantes an ihrem Außenumfang aufweist, nur so weit
aufschrauben, bis der untere Bereich des Innenmantels des Dichtringes 16
infolge der konischen Innenfläche 14 des Zwischenstutzen 10 an dem
Außenumfang des durchmessergrößeren, eingeführten Stranges verspannt.
Bei dem aus Fig. 4 ersichtlichen Ausführungsbeispiel ist der Dichtring 16 als
Abschnitt eines strangförmigen, elastischen Schlauches ausgebildet, der an
einer Stirnseite mit einem Ringkörper 31 beispielsweise durch Verkleben,
Spiegelschweißung oder dgl. fest verbunden ist. Dieser Ringkörper 31 weist
einen winkelförmigen Querschnitt auf, der an seinem in Verlängerung des
Innendurchmessers des Dichtringes 16 verlaufenden Schenkel 32 einen nach
außen vorragenden Ringwulst 33 aufweist, der entweder, wie in Fig. 5
dargestellt, am äußeren Ende des Schenkels 32 angeordnet ist oder aber, wie
in Fig. 6 dargestellt, geringfügig gegenüber dem freien Ende des Schenkels
32 zurückgesetzt ist. Jedenfalls hintergreift der Ringwulst 33 den
Ringvorsprung 25 der Überwurfmutter 24, während der rechtwinklig nach
außen vom Schenkel 32 abragende Schenkel 34 des Ringkörpers 31 den
Vorsprung 25 der Überwurfmutter 24 unterfaßt. Der Schenkel 34 des
Ringkörpers 31 ist mit einer Stirnfläche 36 des Dichtringes 16 fest
verbunden, was beispielsweise durch Kleben, Spiegelschweißen oder dgl.
oder auch durch formschlüssige Verbindungen ermöglicht werden kann. Bei
den dargestellten Ausführungsbeispielen ist entweder der Kragen 22 des
Dichtringes 16 oder aber auch die Wulste 33 am Ringkörper 31 umlaufend
gestaltet. Es versteht sich jedoch, daß sowohl der Kragen 22 des Dichtringes
16 als auch der Ringwulst 33 am Ringkörper 31 abstandsweise unterbrochen
sein kann und in mehrere, wenigstens zwei Rastbereiche aufgeteilt ist.
Bei dem aus den Fig. 7 und 8 ersichtlichen Ausführungsbeispiel weist der
Dichtring 16 im Bereich seiner Ringnut eine nach innen vorragende elastische
Ringlippe 36 auf, die mit ihrer Zentralöffnung 37 den durchgeführten Strang
29 wie Kabel, Schlauch, Leitung oder dgl. ebenso schließend umfaßt, wie; der
aus Fig. 7 ersichtliche, verdickte Andruckbereich 38 an den Strang 29
angepreßt ist. Durch die Ringlippe 36 wird das Eindringen von
Verunreinigungen in den Freiraum zwischen dem Strang 29 und der
Innenseite des Dichtringes 16 weitgehend verhindert, was aus Fig. 8 deutlich
zu entnehmen ist, in der die Schraubverbindung der Bauteile dargestellt ist.
Wie bereits erwähnt, geben die dargestellten und vorbeschriebenen
Ausführungen den Erfindungsgegenstand nur beispielsweise wieder, der
keinesfalls darauf beschränkt ist. Es sind vielmehr noch mancherlei andere
Ausgestaltungen und Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes
denkbar. Darüber hinaus sind alle aus den Zeichnungen und der Beschreibung
ersichtlichen Merkmale erfindungswesentlich, auch, wenn sie in den
Ansprüchen nicht ausdrücklich genannt sind.
10
Zwischenstutzen/Schraubkomponente
11
Außengewindeabschnitt
12
Außengewindeabschnitt
13
Stehabschnitt
14
Innenfläche, konisch
15
Innenfläche
16
Dichtring
17
Ringnut
18
Stirnseite
19
Nutwand
20
Nutgrund
21
Nutwand
22
Kragen
23
Ringscheibe
24
Überwurfmutter/Schraubkomponente
25
Ringvorsprung
26
Gewindeabschnitt
27
Durchgangsbohrung
28
Rückdrehung
29
Strang
30
Stellabschnitt
31
Ringkörper
32
Schenkel von
31
33
Ringwulst an
32
34
Schenkel von
31
35
Stirnfläche von
16
36
Ringlippe
37
Zentralöffnung
38
Andruckbereich
Claims (9)
1. Verschraubung zur Ein- und Durchführung sowie Abdichtung von
Kabeln, Leitungen, Schläuchen u. dgl., bestehend aus zwei
Schraubkomponenten und einem Dichtring, wobei die eine
Schraubkomponente als einen Stellabschnitt zwischen
Außengewindeabschnitten und wenigstens eine konische Innenfläche
aufweisender Zwischenstutzen ausgebildet ist, während die andere
Schraubkomponete eine mit dem Zwischenstutzen verschraubbare
Überwurfmutter ist, mit welcher der Dichtring an Kabel, Leitung,
Schlauch od. dgl. durch Verschrauben der Überwurfmutter mit dem
Zwischenstutzen über die konische Innenfläche andrückbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die den Dichtring (16) aufnehmende konische Innenfläche (14) des
Zwischenstutzens (10) unmittelbar am Gewindekerndurchmesser des
Außengewindeabschnitts (11) beginnt.
2. Verschraubung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Dichtring (16) unverlierbar an der Überwurfmutter (24) gehaltert ist.
3. Verschraubung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Überwurfmutter (24) an einer gegenüber ihrem Gewindeabschnitt (26)
durchmesserkleineren Durchgangsbohrung (27) einen Ringvorsprung
(25) aufweist, der in eine Ringnut (17) am Außenmantel des
Dichtringes (16) faßt.
4. Verschraubung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ringnut (17) an einem Endbereich des Dichtringes (16) angeordnet ist
und die zur benachbarten Stirnseite (18) des Dichtringes (16) weisende
Nutwand (19) ausgehend vom Außendurchmesser des Dichtringes (16)
in radialer Richtung verkürzt ist und Bestandteil eines gegenüber dem
Nutgrund (20) vorragenden Kragens (22) ist.
5. Verschraubung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen dem Ringvorsprung (25) der
Überwurfmutter (24) und der dem Kragen (22) gegenüberliegenden
Nutwand (21) des Dichtringes (16) eine Ringscheibe (23) aus einem
gute Gleiteigenschaften aufweisenden Werkstoff angeordnet ist.
6. Verschraubung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ringnut (17) des Dichtringes (16) Bestandteil eines Ringkörpers (31)
mit winkelförmigem Querschnitt ist, der an seinem in Verlängerung des
Innendurchmessers des Dichtringes (16) verlaufenden Schenkel (32) im
Bereich seines freien Endes einen nach außen vorragenden Ringwulst
(33) aufweist, der den Ringvorsprung (25) der Überwurfmutter (24)
hinterfaßt.
7. Verschraubung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ringkörper (31) mit seinem rechtwinklig zum den Innendurchmesser
des Dichtringes (16) verlängernden Schenkel (32) angeordneten,
zweiten Schenkel (34) mit der Stirnfläche (35) des Dichtringes (16)
fest verbunden ist.
8. Verschraubung nach Anspruch 4 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Kragen (22) des Dichtringes (16) bzw. der Ringwulst (33) des
Ringkörpers (31) bereichsweise unterbrochen ist und nur einige,
wenigstens zwei den Ringvorsprung (25) hinterfassenden Rastbereiche
aufweist.
9. Verschraubung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Dichtring (16) im Bereich seiner Ringnut (17)
eine radial nach innen weisende, elastische Ringlippe (36) aufweist,
deren Zentralöffnung (37) den eingeführten Strang, wie Kabel, Leitung,
Schlauch od. dgl. schließend umfaßt.
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DE19848216C2 DE19848216C2 (de) | 2001-09-20 |
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ID=7885000
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DE1998148216 Expired - Fee Related DE19848216C2 (de) | 1998-10-20 | 1998-10-20 | Verschraubung zur Ein- und Durchführung sowie Abdichtung von Kabeln, Leitungen, Schläuchen und dergleichen |
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