DE19844092A1 - Kupplung zur Übertragung eines Drehmoments auf eine Gurtspule eines Sicherheitsgurtaufrollers - Google Patents
Kupplung zur Übertragung eines Drehmoments auf eine Gurtspule eines SicherheitsgurtaufrollersInfo
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Abstract
Kupplung zur Übertragung eines Drehmoments von einem drehbaren Antriebsteil 2 auf ein mit einer Gurtspule 18 eines Sicherheitsgurtaufrollers verbundenes Abtriebsteil 13 zum Antrieb der Gurtspule 18 in Gurtaufwickelrichtung mit einem in einer Ruheposition durch Federkraft im ausgerückten Zustand gehaltenen Kupplungselement 1, das am Antriebsteil 2 gelagert ist und bei Drehung des Antriebsteils 2 aufgrund seiner trägen Masse und zwischen dem Antriebsteil 2 und dem Kupplungselement 1 wirkenden Führungsmitteln in das Abtriebsteil 13 einrückbar ist. Hierbei wird insbesondere ein Straffen des Sicherheitsgurtes erreicht.
Description
Die Erfindung betrifft eine Kupplung nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Eine derartige Kupplung ist aus der DE 295 06 208 U1 bekannt.
Bei der bekannten Kupplung wird ein Drehmoment von einem
Antriebsteil, welches von einem Strafferantrieb rotatorisch
angetrieben wird, auf ein Abtriebsteil, das mit einer Gurt
spule eines Sicherheitsgurtaufrollers verbunden ist, zum
Antrieb der Gurtspule in Gurtaufwickelrichtung übertragen.
Hierbei wird ein Straffen des Sicherheitsgurtes am Körper des
Fahrzeuginsassen bewirkt. Das am Antriebsteil gelagerte
Kupplungselement in Form einer schwenkbaren Kupplungsklinke
wird durch Federkraft im ausgerückten Zustand gehalten. Bei
Drehung des Antriebsteils wird das Kupplungselement in form
schlüssigen Eingriff mit dem Abtriebsteil eingerückt, so daß
das Drehmoment vom Antriebsteil über das Abtriebsteil auf die
Gurtspule des Sicherheitsgurtaufrollers übertragen wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Kupplung der eingangs
genannten Art zu schaffen, bei welcher mit einfachen Hilfs
mitteln in der erforderlichen kurzen Zeit das Kupplungsele
ment sicher in die eingerückte Position gebracht wird.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Patentanspruches 1 gelöst.
Bei der Erfindung wird die träge Masse des am Antriebsteil
gelagerten Kupplungselementes ausgenützt, um das Kupplungs
element mit Hilfe einfacher Führungsmittel, welche in Form
von ineinandergreifenden Stiften und Führungsschlitzen
und/oder Führungsflächen ausgebildet sein können, das Kupp
lungselement sicher in die eingerückte Position zu bringen,
in welcher Formschluß zwischen dem Kupplungselement und dem
Abtriebsteil vorhanden ist.
In bevorzugter Weise wird das Kupplungselement dabei gegen
die Federkraft aus der Ruheposition in eine geführte Position
bewegt. Diese Bewegung erfolgt aufgrund der aus der trägen
Masse resultierenden und am Kupplungselement wirksamen Träg
heitskraft. In der geführten Position bzw. im geführten
Zustand bewegt sich das Kupplungselement bezüglich der Dreh
achse des angetriebenen Antriebsteils radial nach innen, bis
es in die eingerückte Position kommt. Hierbei kann das Kupp
lungselement insbesondere mit dem Bereich, welcher ein form
schlüssig mit dem Abtriebsteil in Eingriff kommendes Ein
griffsteil aufweist, um eine Schwenkachse außerhalb der
Drehachse des Antriebsteils geschwenkt werden, wobei die
Schwenkachse sich mit dem Antriebsteil mitdrehen kann. Bei
dieser Ausführungsform wird die Eindrückbewegung gebildet
durch die Schwenkbewegung, welche das Eingriffsteil des
Schwenkelements um die Schwenkachse ausführt, und die Dreh
bewegung, welche die Schwenkachse um die Drehachse des An
triebsteils ausführt.
Das Abtriebsteil kann drehfest mit der Gurtspule verbunden
sein, wobei die Gurtspule und das Abtriebsteil koaxial ange
ordnet sein können. Auch die Drehachse des Antriebsteils kann
koaxial zur gemeinsamen Achse des Abtriebsteils und der
Gurtspule liegen.
Zwischen der Ruheposition und der geführten Position bzw. dem
geführten Zustand des Kupplungselements kann eine bevorzugt
am Antriebsteil liegende Hubstrecke vorgesehen sein. Die
Hubstrecke kann in Form eines Langloches ausgebildet sein, in
welches ein Lagerstift des Kupplungselementes eingreift. Die
Hubstrecke verläuft etwa tangential zu einem Kreis oder auf
einem Kreis um die Drehachse des Antriebsteils. Bei Beginn
der angetriebenen Drehung des Antriebsteils wird das Kupp
lungselement entlang dieser Hubstrecke bewegt und aus der
Ruheposition in die geführte Position aufgrund seiner trägen
Masse gebracht. In der geführten Position kommt das Kupp
lungselement mit einem an ihm vorgesehenen Führungsmittel,
beispielsweise in Form eines Steuerstiftes, in Anlage an ein
am Antriebsteil vorgesehenes Führungsmittel, insbesondere in
Form einer Steuerfläche oder Steuerkante, welche eine seitli
che Begrenzung eines Langloches im Antriebsteil sein kann.
Durch die Positionierung des Lagerstiftes im ersten Langloch
und die Führung des Steuerstiftes entlang der Steuerfläche
bzw. -kante, welche im wesentlichen auf einem Kreis um die
Achse des Lagerzapfens verläuft, wird die gewünschte Einrück
bewegung des Kupplungselementes bewirkt. Im geführten Zustand
ist das unter dem Einfluß seiner trägen Masse stehende Kupp
lungselement an zwei Positionen, nämlich an seiner Schwenk
achse und durch die weiteren Führungsmittel, am Antriebsteil
abgestützt und geführt.
In der eingerückten Position ist das Kupplungselement am
Antriebsteil, bevorzugt an wenigstens zwei Abstützstellen,
abgestützt, so daß eine sichere Übertragung des Drehmoments
auf das Abtriebsteil gewährleistet ist. Die beiden Abstütz
stellen können bezüglich der Drehachse etwa diametral zuein
ander liegen. An den Abstützstellen besteht zwischen dem
Kupplungselement und dem Antriebsteil in bevorzugter Weise
entlang relativ großer Anlageflächen Formschluß. Hierdurch
wird neben der sicheren Drehmomentübertragung gewährleistet,
daß die dabei auftretenden hohen Druckkräfte keine Deforma
tionen an den die Abstützstellen bildenden Bauteilen hervor
rufen.
Das Kupplungselement ist in bevorzugter Weise als zweiarmiger
Hebel ausgebildet, dessen Achse durch die Schwenkachse,
welche im geführten Zustand des Kupplungselementes zur Wir
kung kommt, gebildet ist. Am einen Hebelarm befindet sich die
eine Abstützstelle und am anderen Hebelarm die andere der
beiden Abstützstellen. Die zwischen dem Antriebsteil und dem
Kupplungselement wirkende Federkraft, welche das Kupplungs
element in der Ruheposition hält, wird von einer Feder gebil
det, die in bevorzugter Weise als Zugfeder ausgebildet ist.
Das eine Ende der Feder greift am Antriebsteil an und das
andere Ende der Feder am einen Hebelarm, insbesondere am Ende
des Hebelarmes des Kupplungselementes an. Am anderen Hebelarm
des Kupplungselementes befindet sich das Eingriffsteil, das
im eingerückten Zustand formschlüssig mit dem Abtriebsteil in
Eingriff kommt. Die Führungsmittel befinden sich bevorzugt am
Hebelarmende oder in seiner Nähe.
Durch die eingerückte Kupplung wird vom Antriebsteil zum
Straffen eines auf die Gurtspule aufgewickelten Sicherheits
gurtes die Antriebskraft eines Strafferantriebs, der pyro
technisch, mechanisch oder sonstwie ausgebildet sein kann,
übertragen. Nach Beendigung des Rückstraffvorganges wirkt bei
entlastetem Sicherheitsgurtband auf die Gurtspule die Rück
stellkraft einer in herkömmlicher Weise vorgesehenen Triebfe
der in Gurtaufwickelrichtung. Die Formschlußelemente, insbe
sondere Verzahnungen, welche am Abtriebsteil und am Ein
griffsteil des Kupplungselementes vorgesehen sind und im
eingerücksten Zustand miteinander in Eingriff liegen, sind so
angeordnet, daß sie durch dieses Drehmoment voneinander
gelöst werden. Ferner wirkt die Feder, welche das Kupplungse
lement in die Ruhelage vorspannt, auf das Kupplungselement
und bewegt dieses nach Lösen des Formschlusses an den jewei
ligen Stützflächen entlang der Führungsstrecke in die Ruhela
ge zurück. Damit steht nach erfolgter Sicherheitsgurtrück
straffung der Sicherheitsgurtaufroller als selbstaufwickeln
der Automat wieder zur Verfügung.
Anhand der Figuren wird an einem Ausführungsbeispiel die
Erfindung noch näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel in Ruheposition bei
normalem Gurtaufrollerbetrieb in einem Fahrzeug;
Fig. 2 das erste Ausführungsbeispiel nach Überführung von
der Ruhestellung in den geführten Zustand bzw. in
die geführte Position;
Fig. 3 das erste Ausführungsbeispiel in einer Zwischenpo
sition während des Einrückvorganges; und
Fig. 4 das erste Ausführungsbeispiel in der eingerückten
Kupplungsstellung.
Fig. 5 ein zweites Ausführungsbeispiel in Ruheposition bei
normalem Gurtaufrollerbetrieb in einem Fahrzeug;
Fig. 6 das zweite Ausführungsbeispiel nach Überführung von
der Ruhestellung in den geführten Zustand bzw. in
die geführte Position;
Fig. 7 das zweite Ausführungsbeispiel in einer Zwischenpo
sition, während des Einrückvorganges; und
Fig. 8 das zweite Ausführungsbeispiel in der eingerückten
Kupplungsstellung.
Die in den Fig. 1 bis 8 dargestellten Ausführungsbeispiele
einer Kupplung dienen zur Übertragung eines Drehmoments von
einem drehbaren Antriebsteil 2 auf ein mit einer Gurtspule 18
eines Sicherheitsgurtaufrollers verbundenes Abtriebsteil. Das
Abtriebsteil 13 ist beim dargestellten Ausführungsbeispiel
drehfest mit der Gurtspule 18 des Sicherheitsgurtaufrollers
verbunden. Das Antriebsteil 2 wird von einem nicht näher
dargestellten Strafferantrieb, welcher beispielsweise ein
pyrotechnischer Strafferantrieb sein kann, rotatorisch ange
trieben. Die vom Strafferantrieb erzeugte Antriebskraft wird
über die dargestellte Kupplung, wenn diese sich in eingerück
tem Zustand befindet, auf die Gurtspule 18 übertragen. Dabei
wird der auf die Gurtspule aufgewickelte Sicherheitsgurt in
Gurtaufwickelrichtung aufgewickelt. Das am Körper des Fahr
zeuginsassen anliegende Gurtband wird dann gestrafft und der
Fahrzeuginsasse im Fahrzeugsitz in zurückgezogener Position
festgehalten.
Die Kupplung besitzt, wie schon ausgeführt, das Antriebsteil
2 auf der Antriebsseite. Auf der Abtriebsseite befindet sich
das drehfest mit der Gurtspule 18 verbundene Abtriebsteil 13.
Das Abtriebsteil 13 besitzt eine Verzahnung 20, mit welcher
eine Verzahnung eines Eingriffsteils 15 an einem Kupplungse
lement 1 formschlüssig in Eingriff kommen kann. Das Kupplung
selement 1 ist beweglich am Antriebsteil 2 gelagert, wie im
einzelnen noch erläutert wird. Durch eine Feder 16, welche
beim Ausführungsbeispiel als Zugfeder ausgebildet ist, wird
das Kupplungselement 1 in seiner Ruheposition (Fig. 1, 5)
gehalten. Als zusätzliches Halteelement kann ein Fixierele
ment 14, beispielsweise in Form eines Scherstiftes, dienen.
Die in der Fig. 1 bzw. 5 dargestellte Position nimmt die
Kupplung beim Normalbetrieb des Gurtaufrollers ein.
Wenn im Rahmen eines Verkehrsunfalls überhöhte Beschleunigun
gen auf das Fahrzeug und den Fahrzeuginsassen einwirken, wird
in bekannter Weise der Strafferantrieb aktiviert und dadurch
das Antriebsteil 3 rotatorisch mit hoher Beschleunigung
angetrieben, da die vom Strafferantrieb erzeugten Kräfte in
wenigen Millisekunden auf die Gurtspule 18 für das Straffen
des Sicherheitsgurtes übertragen werden müssen. Dabei wird
das Antriebsteil 2 in einer in den Figuren dargestellten
Drehrichtung 19 um seine Drehachse 10 gedreht. Die Drehachse
10 verläuft beim dargestellten Ausführungsbeispiel koaxial zu
den Achsen der Gurtspule 18 und des Abtriebsteiles 13. Auch
diese Teile sind drehbar um die Drehachse 10 gelagert. Auf
grund seiner Massenträgheit verharrt das Kupplungselement 1
in seiner Ruheposition, wodurch das vom Antriebsteil 2 mitge
drehte Fixierelement (Scherstift) 14 abgeschert wird, so daß
das Kupplungselement 1 sich gegenüber dem beschleunigt ange
triebenen Antriebsteil 2 entgegen der Kraft der Feder 16
bewegen kann. Aufgrund seiner trägen Masse wirkt auf das
Kupplungselement 1 eine Trägheitskraft entgegen der Drehrich
tung 19, wodurch ein am Kupplungselement 1 vorgesehener
Lagerzapfen 3, der in ein Langloch 4 des Antriebsteils 2
ragt, entlang einer Hubstrecke h eine Hubbewegung ausführt.
Hierbei gelangt der Lagerzapten 3 im Langloch 4 vom einen
Ende (unteres Ende in der Fig. 1, 5) des Langloches 4 zum
anderen Ende (oberes Ende in der Fig. 2, 6) des Langloches.
Am Kupplungselement 1 ist ferner ein Steuerstift 6 befestigt,
der in ein gekrümmtes Langloch 5 des Antriebsteiles 2 ragt.
Während der Hubbewegung um die Hubstrecke h aus der Position
der Fig. 1 bzw. 5 in die Position der Fig. 2 bzw. 6 wird der
Steuerstift 6 in Anlage gebracht mit einer Steuerfläche 17,
welche eine seitliche Begrenzungskante des Langloches 5 bil
det. Die Steuerfläche 17 verläuft im wesentlichen auf einer
Kreisbahn um eine Schwenkachse 9, welche durch den Lagerzap
fen 3, der am oberen Ende des Langloches 4 anliegt, definiert
wird (Fig. 2 bis 4 bzw. 6 bis 8). Bei der weiteren Drehung
des Antriebsteils 2 in der Drehrichtung 19 bewegt sich der
Steuerstift 6 entlang der Steuerfläche 17, bis das Kupplung
selement 1 an seinem vorderen Ende mit einer angeformten
Führungsfläche 21 in Führungseingriff mit einer entsprechen
den seitlichen Führungsfläche 22 am Antriebsteil 2 kommt. Die
Führungsfläche 22 kann an einem Anboß 7, der am Antriebsteil
2 befestigt ist, vorgesehen sein. Der Amboß 7 kann gleichzei
tig als Befestigungselement für das eine Ende der Zugfeder 16
dienen. Der Steuerstift 6 kann dabei außer Eingriff mit der
Steuerfläche 17 kommen (Fig. 3, 7). Bei der weiteren Drehung
des Antriebsteils 2 kommt das Kupplungselement 1, welches
aufgrund der oben schon erläuterten Trägheitskraft im wesent
lichen in seiner Ausgangsposition verbleibt, endgültig in
Eingriff mit der Verzahnung 20 des Abtriebsteiles 13, wie es
in Fig. 4 bzw. 8 dargestellt ist. Dabei greift die Verzahnung
des Eingriffsteils 15 am Kupplungselement 1 zumindest mit
einem Teil der Zähne formschlüssig in die Verzahnung 20 des
Abtriebsteils 13 ein (Fig. 4, 8). Das Kupplungsteil 1 hat
somit in seiner geführten Position bzw. in seinem geführten
Zustand, ausgehend von der Fig. 2 bzw. 6 bis zur Fig. 4 bzw.
8, eine an zwei Stellen, nämlich dem Lagerzapfen 3 und dem
Steuerstift 6 bzw. der Führungsfläche 21, definiert geführte
Einrückbewegung entlang einer Führungsstrecke s gegenüber dem
Abtriebsteil 13 und dem Antriebsteil 2 ausgeführt. Das Kupp
lungselement 1 hat daher während seiner Einrückbewegung eine
zweiseitige Lagerung am. Antriebsteil 2.
In der eingerückten Position (Fig. 4, 8) ist das Kupplungse
lement 1 ferner formschlüssig an zwei Stützstellen am An
triebsteil 2 abgestützt. Die eine Stützstelle wird gebildet
zwischen einem Anschlag 8 am vorderen Ende des Kupplungsele
mentes 1 und dem Amboß 7. Am Amboß 7 und am Anschlag 8 können
hierzu aneinanderliegende Anschlagflächen gebildet sein,
welche im wesentlichen senkrecht zur Drehrichtung 19 und den
Führungsflächen 21, 22 verlaufen. Hierdurch wird vom Antrieb
selement 2 über den Amboß 7 auf das Kupplungselement 1 eine
Schubwirkung ausgeübt. Dieser um die Drehachse 10 wirkende
Schub wird über das Kupplungselement 1 auf das Abtriebsteil
13 und die Gurtspule 18 übertragen. Ferner wird eine zweite
Abstützstelle gebildet, welche bezüglich der Drehachse 10
etwa diametral zu der vom Amboß 7 und Anschlag 8 verwirklich
ten Stützstelle liegt. Hierzu liegen Stützflächen 11 und 12,
welche am Antriebsteil 2 und am Kupplungselement 1 gebildet
werden, großflächig aneinander. Die Stützfläche ist an einem
umlaufenden Bund 23 des Antriebsteils 2 vorgesehen. Die
Stützfläche 11 befindet sich am Kupplungselement 1. Das
Kupplungselement 1 ist hierzu nach Art eines zweiarmigen
Hebels ausgebildet, dessen Hebelachse mit der Schwenkachse 9
zusammenfällt. Am einen Hebelarm ist das schon erläuterte
Eingriffsteil 15 des Kupplungselementes ausgebildet, und am
anderen Hebelarm befindet sich die schon erwähnte Stützfläche
11. Durch die Beschaffenheit der beiden Stützstellen, mit
denen das Kupplungselement 1 am Antriebsteil 2 abgestützt
ist, wird eine Deformation der Bauteile während des Gurt
straffens durch die dabei übertragenen hohen Kräfte vermie
den. Die beiden Stützflächen 11 und 12 können im wesentlichen
auf Kreisumfängen verlaufen, die im eingerückten Zustand
(Fig. 4) in der Drehachse 10 liegende Mittelpunkte haben. In
bevorzugter Weise weichen sie jedoch vom Kreisumfang ab und
haben zur Erhöhung der Abstützwirkung einen auf die Drehachse
10 zu gerichteten Verlauf zur Bildung von formschlüssigen
Anschlagflächen, wie es beispielsweise bei dem Ausführungs
beispiel der Fig. 5 bis 8 der Fall ist.
Durch die beschriebenen beiden Abstützstellen am Anschlag 7
und Amboß 8 einerseits und an den Stützflächen 11, 12 ande
rerseits wird ferner eine Entlastung der Führungsmittel,
welche das Kupplungselement 1 bei seiner Einrückbewegung am
Antriebsteil 2 führen, bewirkt. Insbesondere werden der
Lagerzapfen 3 und der Steuerstift 6 entlastet.
Nach Beendigung des Rückstraffvorganges und bei entlastetem
Sicherheitsgurtband wirkt auf die Gurtspule 18 in bekannter
Weise eine Triebfeder, welche in der Drehrichtung 19 ein
Drehmoment ausübt. Hierdurch wird der Formschluß zwischen der
Verzahnung 20 am Abtriebsteil 13 und der Verzahnung am Ein
griffsteil 15 des Kupplungselementes 1 gelöst. Das Lösen
dieses Formschlusses wird noch unterstützt durch die Rück
stellkraft der Feder 16, welche am einen Ende 24 des Hebelarm
des Kupplungselementes 1 angreift. Hierdurch wird das Kupp
lungselement 1 entlang der Führungsstrecke s in die in Fig. 1
bzw. 5 dargestellte Ruheposition zurückgezogen. Dabei werden
auch die Formschlüsse an den Stützstellen zwischen dem Amboß
und dem Anschlag 8 und den Stützflächen 11 und 12 gelöst. Das
Kupplungselement 1 und die Führungselemente, d. h. der beweg
liche Lagerzapfen 3 und der Steuerstift 6 werden in ihre
Ausgangspositionen zurückgebracht. Der Sicherheitsgurtaufrol
ler besitzt dann, wie in seinem Normalbetrieb, wieder selbst
aufwickelnde Funktion, bei welcher die Kraft der an der
Gurtspule 8 angreifenden Triebfeder unbehindert übertragen
wird.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt das Kupplungs
element 1 eine etwa halbkreisförmig gebogene Form, welche
sich um die Drehachse 10 erstreckt. Wie oben erläutert, ist
das Kupplungselement 1 als zweiarmiger Hebel ausgebildet, der
exzentrisch mittels des Lagerzapfens 3 um die Schwenkachse 9
bei seiner Einrückbewegung beweglich am Antriebsteil 2 gela
gert ist. Das Antriebsteil 2 kann etwa topfförmig ausgebildet
sein und gleichzeitig als Kupplungsgehäuse, in welchem die
Kupplungsteile untergebracht sind, ausgebildet sein. Nach der
Montage kann der Bund 23 des so gebildeten Kupplungsgehäuses
mit einem Verschlußdeckel vercrimpt werden.
Bei dem in den Fig. 5 bis 8 dargestellten Ausführungsbei
spiel werden die Stützflächen 11 und 12 durch einen an den
Bund 23 z. B. durch Stanzen angeformten nach innen ragenden
Zahn 25 und einen durch eine Ausnehmung im Kupplungselement 1
gebildeten Zahneingriff 26 geschaffen. Die Stützflächen 11
und 12 verlaufen dabei im wesentlichen in radialer Richtung
oder annähernd radialer Richtung, so daß bei der in der Fig.
8 geschaffenen eingerückten Kupplungsstellung eine Entlastung
des die Schwenkachse 9 bildenden Lagerzapfens 3 gewährleistet
wird.
1 Kupplungselement
2 Antriebsteil
3 Lagerzapfen
4 Langloch
5 Langloch
6 Steuerstift
7 Amboß
8 Anschlag
9 Schwenkachse
10 Drehachse
11 Stützfläche
12 Stützfläche
13 Abtriebsteil
14 Fixierelement
15 Eingriffsteil
16 Feder
17 Steuerfläche
18 Gurtspule
19 Drehrichtung
20 Verzahnung
21 Führungsfläche
22 Führungsfläche
23 Bund
24 Ende
25 Zahn
26 Zahneingriff
2 Antriebsteil
3 Lagerzapfen
4 Langloch
5 Langloch
6 Steuerstift
7 Amboß
8 Anschlag
9 Schwenkachse
10 Drehachse
11 Stützfläche
12 Stützfläche
13 Abtriebsteil
14 Fixierelement
15 Eingriffsteil
16 Feder
17 Steuerfläche
18 Gurtspule
19 Drehrichtung
20 Verzahnung
21 Führungsfläche
22 Führungsfläche
23 Bund
24 Ende
25 Zahn
26 Zahneingriff
Claims (18)
1. Kupplung zur Übertragung eines Drehmoments von einem
drehbaren Antriebsteil auf ein mit einer Gurtspule eines
Sicherheitsgurtaufrollers verbundenes Abtriebsteil zum
Antrieb der Gurtspule in Gurtaufwickelrichtung mit einem
in einer Ruheposition durch Federkraft im ausgerückten
Zustand gehaltenem Kupplungselement, das am Antriebsteil
gelagert ist und bei Drehung des Antriebsteils in form
schlüssigen Eingriff mit einem Eingriffsteil mit dem Ab
triebsteil einrückbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß
das Kupplungselement (1) mit seinem Schwerpunkt außerhalb
der Drehachse (10) des Antriebsteils (2) gelagert ist und
bei Drehung des Antriebsteils (1) durch seine träge Masse
und zwischen dem Antriebsteil 2 und dem Kupplungselement
(1) wirkende Führungsmittel (3-8) einrückbar ist.
2. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Kupplungselement (1) durch seine träge Masse gegen die
Federkraft aus der Ruheposition in eine geführte Position
bewegt ist, in welcher bei der Drehung des Antriebsteils
(1) durch die Führungsmittel (3-8) eine bezüglich der
Drehachse (10) des Antriebsteils (2) radial nach innen
gerichtete Einrückbewegung auf das Kupplungselement (1)
übertragen wird.
3. Kupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß durch die Führungsmittel (3, 4) eine außerhalb der
Drehachse (10) des Antriebsteils (2) liegende Schwenkach
se (9) für das Kupplungselement (1) in seiner geführten
Position gebildet ist und daß die am Antriebsteil geführ
te Bewegung des Kupplungselementes (1) im wesentlichen
eine Schwenkbewegung um die Schwenkachse (9) ist.
4. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Schwenkachse (9) des Kupplungsele
mentes (1) um die Drehachse (10) des Antriebsteils (2)
mitgedreht ist und das Eingriffsteil (15) des Kupplungse
lementes (1) gegenüber dem Abtriebsteil (13) eine aus der
Drehbewegung der Schwenkachse (9) um die Drehachse (10)
des Antriebsteils (2) und der etwa in radialer Richtung
dazu am Antriebsteil (2) geführten Bewegung zusammenge
setzte Einrückbewegung ausführt.
5. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß am Antriebsteil (2) für das Kupplungse
lement (1) eine Strecke (h) zwischen der Ruheposition und
der geführten Position vorgesehen ist.
6. Kupplung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hubstrecke (h) etwa tangential zu einem Kreis um die
Drehachse (10) des Antriebsteils (2) verläuft.
7. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß in der eingerückten Position das Kupp
lungselement (1) am Antriebsteil (2) an zwei Abstützstel
len (7, 8) und (11, 12) abgestützt ist.
8. Kupplung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Abstützstellen (7, 8) und (11, 12) bezüglich der
Drehachse (10) etwa diametral zueinander liegen.
9. Kupplung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß an den Abstützstellen (7, 8) und (11, 12) Formschluß
zwischen dem Kupplungselement (1) und dem Antriebsteil
(2) besteht.
10. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Kupplungselement (1) als zweiarmi
ger Hebel, welcher die Schwenkachse (9) als Achse auf
weist, ausgebildet ist, wobei am einen Hebelarm das Ein
griffsteil (15) und am anderen Hebelarm die Federkraft
(Feder 16) angreift.
11. Kupplung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß an jedem Hebelarm jeweils eine der
beiden Abstützstellen (7, 8) und (11, 12) vorgesehen ist.
12. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Federkraft durch eine Feder (16)
gebildet ist, welche am einen Federende am Antriebsteil
(2) und am anderen Federende am Kupplungselement (1) an
greift.
13. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß bei Stillstand des Antriebsteils (2)
und einem auf das Abtriebsteil (13) in Gurtaufwickelrich
tung wirkenden Drehmoment das Kupplungselement (1) aus
der eingerückten Stellung in die ausgerückte Stellung be
wegt ist.
14. Kupplung nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch .
gekennzeichnet, daß der Formschluß an den Abstützstellen
(7, 8) und (11, 12) durch die vom Drehmoment verursachte
Bewegung des Kupplungselements (1) entlang der Hubstrecke
(h)lösbar ist.
15. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kupplungselement (1) in der Ruhe
position bei Normalbetrieb zusätzlich durch ein abscher
bares Fixierelement (14) am Antriebsteil (2) gehalten
ist.
16. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kupplungselement (1) eine etwa
halbkreisförmige Form aufweist.
17. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß an den Abstützstellen (7, 8 und 11,
12) am Antriebsteil (2) und am Kupplungselement (1) die
Führungsmittel (3, 6) entlastende Anschlagflächen gebil
det sind.
18. Kupplung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Anschlagflächen etwa radial zur Drehachse (10) des
Antriebsteils (2) verlaufen.
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