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DE19841288C2 - Vorrichtung zur Kopplung einer Kapillarelektrophoreseeinrichtung mit einer Plasma-Massen-Spektrometereinrichtung - Google Patents

Vorrichtung zur Kopplung einer Kapillarelektrophoreseeinrichtung mit einer Plasma-Massen-Spektrometereinrichtung

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DE19841288C2 DE1998141288 DE19841288A DE19841288C2 DE 19841288 C2 DE19841288 C2 DE 19841288C2 DE 1998141288 DE1998141288 DE 1998141288 DE 19841288 A DE19841288 A DE 19841288A DE 19841288 C2 DE19841288 C2 DE 19841288C2
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Kopplung einer Kapillarelektrophoreseeinrichtung mit einer Plasma-Massen-Spektrometereinrichtung, insbesondere ei­ ner induktiv gekoppelten Plasma-Massen-Spektrometer­ einrichtung, insbesondere zur Durchführung von Element­ analysen.
Aus der US-A-5 597 467 ist eine Kapillarelektrophorese­ einrichtung bekannt, die mit einer Plasma-Massen-Spek­ trometereinrichtung koppelbar ist. Mittels einer Vor­ richtung wird die Kopplung durchgeführt, wobei diese eine in einem Körperelement in einem Hohlraum aufgenom­ mene Kapillare für die Zufuhr eines Eluats aufweist, und wobei der Hohlraum sich wenigstens teilweise längs der Kapillare erstreckt. Für unterschiedliche Messungen unterschiedlicher Proben muß die Kapillare jeweils immer entfernt werden, was sehr zeitaufwendig ist, und sie muß dann erneut justiert werden, wenn sie in ein dort ausgebildetes erstes und zweites Körperelement einge­ setzt wird, damit ein Zerstäubungsvorgang an der Spitze der Vorrichtung vonstatten gehen kann. Hinzu kommt noch, daß die Kapillare durch den sich in folge des Zerstäu­ bungsvorganges an den Öffnungen bildenden Unterdrucks belastet wird, was zu einer Verschlechterung der Trenn­ effizienz der Kapillarelektrophorese führt.
Die Kapillarelektrophorese ist ein analytisches Trenn­ verfahren auf der Basis der Elektrophorese in Kapil­ laren. Dabei tauchen beispielsweise die Enden einer Quarz-Kapillaren mit den Elektroden in Elektrolytbehäl­ ter, zwischen denen eine Hochspannung herrscht. Infolge des elektrischen Feldes bewegen sich die Teilchen der Flüssigkeit, die darin dispergiert oder kolloidal gelöst sind, mit positiver Ladung zur Kathode und die negativ geladenen zur Anode. An sich werden dann die getrennten Substanzen bzw. Teilchen direkt in den Kapillaren detektiert. Kapillarelektrophorese wurde bisher zur Elementenanalyse mittels nicht selektiver indirekter UV-Absorption oder indirektem Fluoreszenznachweis verwendet. Grundsätzlich zeigt die Kapillarelektropho­ rese eine gute Trennfähigkeit, eine beachtliche Trenn­ geschwindigkeit und ist chemisch einfach durchzuführen.
Die bekanntermaßen große Selektivität von induktiv gekoppelter Plasma-Spektrometrie zeigt bei chemischen Trennverfahren ein gutes Auflösungsvermögen. Aufgrund der jedoch benötigten verhältnismäßig großen Analyse­ zeiten ist versucht worden, die Kapillarelektrophorese mit der induktiv gekoppelten Plasma-Massen-Spektrometrie zu koppeln, um kürzere Analysezeiten zu erreichen und die Vorteile beider Verfahren miteinander zu kombinie­ ren, um noch sehr viel bessere Analyseergebnisse als bisher möglich waren zu erreichen.
Aufgrund der verfahrensbedingten geringen Probenvolumi­ na, die die Kapillare der Kapillarelektrophoreseein­ richtung verlassen, müssen diese geringen Mengen mög­ lichst vollständig, angestrebt sind 100%, dem Plasma der Plasma-Massen-Spektrometereinrichtung zugeführt werden. Darüber hinaus muß die Menge des von der Kapil­ larelektrophoreseeinrichtung in die Plasma-Massen-Spek­ trometereinrichtung geführten Eluats genau auf die diesbezüglichen Erfordernisse in der Plasma-Massen- Spektrometereinrichtung angepaßt sein, damit diese unter optimalen Bedingungen das von der Kapillarelektrophore­ seeinrichtung zugeführte Eluat analysieren kann.
Es kommt dabei im wesentlichen darauf an, daß in der Koppelvorrichtung die Flußraten des zugeführten Eluats und die Flußraten nach der Zerstäubung des Eluats einander angepaßt und die Zerstäubung optimiert wird, wobei die Kopplungsvorrichtung die Analytbanden nicht zu sehr verbreitern darf, was nämlich die Trennschärfer verringern würde. Es sind bisher verschiedene Versuche unternommen worden, um mittels einer Kopplungsvorrich­ tung eine Kapillarelektrophoreseeinrichtung mit einer Plasma-Massen-Spektrometereinrichtung zu verbinden. Die bisherigen Untersuchungen zeigten aber nachteiligerweise apparativ aufwendige Konstruktionen, die zur Erzeugung bestimmter Drücke gesonderte Pumpen einsetzten, wobei aufgrund der Pumpen die Einstellung von Druckgleichge­ wichten große Probleme bereitete. Die Folge waren eine schlechtere Trenneffizienz, eine Signalverbreiterung und Signalinstabilität.
Des weiteren wurden Versuche unternommen, um die Zer­ stäubung des zugeführten Eluats mittels eines Ultra­ schallzerstäubers durchzuführen, was nachteiligerweise mit einem starken Untergrundrauschen verbunden war, wobei sich auch ein exaktes Positionieren der von der Kapillarelektrophoreseeinrichtung kommenden Kapillare als aufwendig und nur schwer reproduzierbar heraus­ stellte.
Ein weiteres Problem bei der bekannten Kopplungsein­ richtung besteht darin, daß ein Abschalten des Zerstäu­ bergases beim Probenwechsel und ein anschließendes Anschalten jedes Mal zu Veränderungen der Analysebedin­ gungen in der Plasma-Massen-Spektrometereinrichtung führt mit dem Ergebnis einer schlechteren Reproduzier­ barkeit der Messungen.
Schließlich wurde zur Erhöhung des Strömungswiderstandes des Eluats in der Kapillare der Kapillarelektrophorese­ einrichtung die Länge der Kapillaren vergrößert, was jedoch zu unakzeptabel langen Analysezeiten für einen Trennvorgang führte, so daß mittels dieser Methode keine echte "on-line" Kopplung zwischen Kapillarelektrophore­ seeinrichtung und Plasma-Massen-Spektrometereinrichtung durchgeführt werden konnte, vielmehr das Verfahren in einen Trennschritt in der Kapillarelektrophoreseein­ richtung und einen Detektionsschritt in der Plasma-Mas­ sen-Spektrometereinrichtung aufteilt wurde.
Es ist somit Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kopplungsvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der eine tatsächliche "on-line" Kopplung zwischen Kapillarelektrophoreseeinrichtung und Plasma- Massen-Spektrometereinrichtung möglich ist, so daß Analysen schnell durchgeführt werden können, bei der zudem ein exaktes Positionieren der von der Kapillar­ elektrophoreseeinrichtung kommenden Kapillare entfällt und bei der die Flußrate des in der Kapillare zuge­ führten Eluats derart optimiert eingestellt werden kann, daß eine Zerstäubung des Eluats zur Erreichung guter und reproduzierbarer Analysebedingungen in der Plasmaspek­ trometereinrichtung optimiert werden kann, wobei die Kopplungsvorrichtung an sich einfach herstellbar und somit kostengünstig bereitstellbar und letztlich auch leicht bedienbar sowie für Austausch, Wartung und Reinigung leicht handhabbar ist.
Zur Lösung der Aufgabe wird eine Vorrichtung zur Kopp­ lung einer Kapillarelektrophoreseeinrichtung mit einer Plasma-Massen-Spektrometereinrichtung, insbesondere einer induktiv gekoppelten, insbesondere zur Durchfüh­ rung von Elementanalysen, vorgeschlagen, umfassend ein Körperelement mit einem Hohlraum, in dem eine Kapillare aufgenommen ist, die das aus der Kapillarelektrophore­ seeinrichtung austretende Eluat führt und die in einem Mischungsraum endet, wobei der die Kapillare umgebende Hohlraum ein flüssiges Medium führt und ebenfalls in dem Mischungsraum endet, so daß das Eluat und das flüssige Medium dort ein Gemisch bilden, welches über eine Gemischkapillare zur Öffnung einer Sprühkammer geführt, mittels eines Zerstäubungsgases zerstäubt und als zerstäubtes Gemisch in die Plasma-Massen-Spektrometer­ einrichtung weitergeleitet wird.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht im wesentlichen darin, daß erfindungsgemäß eine Trennung der von der Kapillarelektrophoreseeinrichtung kommenden Kapillare, die in der Vorrichtung aufgenommen wird, und der in Strömungsrichtung des Eluats nachfolgenden Gemisch- oder Zerstäuberkapillare eine Zerstäubung des Gemisches aus Eluat und flüssigem Medium optimiert werden kann. Somit entfällt ein Positionieren der von der Kapillarelektrophoreseinrichtung kommenden Kapil­ lare, so daß diese vorteilhafterweise schnell ausgewech­ selt werden kann. Die Gemisch- bzw. Zerstäuberkapillare wird hingegen lediglich einmal in die Vorrichtung eingebaut und positioniert und braucht nicht gewechselt zu werden. Die Gemisch- bzw. Zerstäuberkapillare kann so dimensioniert sein, daß der am Zerstäuberort herrschende Unterdruck an der Gemisch- bzw. Zerstäuberkapillare abfällt und die von der Kapillarelektrophoreseeinrich­ tung kommenden Kapillare druckentlastet ist. Aufgrund der einmaligen exakten Positionierung der Gemisch- bzw. Zerstäuberkapillare, womit, wie gesagt, die Zerstäubung selbst optimiert wird, braucht die von der Kapillarelek­ trophoreseeinrichtung in der Vorrichtung aufgenommene Kapillare zudem selbst nicht exakt positioniert zu werden, was für Austausch-, Wartungs- und andere Zwecke wie z. B. einer weiteren Untersuchung in der Kapillar­ elektrophoreseeinrichtung von sehr großem Vorteil ist, da sich dadurch auch schnelle Probenwechsel leicht bewerkstelligen lassen.
Zudem ist aufgrund des erfindungsgemäßen Aufbaus die von der Kapillarelektrophoreseeinrichtung kommende Kapillare quasi druckentlastet und das flüssige Medium wird durch den selbstansaugenden Effekt im Zuge der Zerstäubung transportiert. Eine Pumpe zum Transport des flüssigen Mediums, die einen Gegendruck auf die von der Kapillar­ elektrophoreseeinrichtung kommenden Kapillare erzeugen würde, wie sie allerdings im Stand der Technik verwendet wird, siehe oben, wird erfindungsgemäß vermieden. Zudem begrenzt die Gemisch- bzw. Zerstäuberkapillare vorteil­ hafterweise die Flußrate des flüssigen Mediums und ermöglicht eine stabile Zerstäubung, beispielsweise im Bereich von 5 µL/min, so daß das von der Kapillarelek­ trophoreseeinrichtung in der Kapillare zugeführte Eluat nur um 1. 10 verdünnt wird. Aufgrund der niedrigen Flußrate verdampft das Aerosol sofort am Zerstäubungs­ ort.
Da die erfindungsgemäße Vorrichtung faktisch im Betrieb keine beweglichen Teile aufweist und Pumpen und der­ gleichen zu deren Betrieb nicht nötig sind und darüber hinaus, wie erwähnt, ein exaktes Positionieren der von der Kapillarelektrophoreseeinrichtung kommenden Kapil­ lare nicht nötig ist, ist eine hohe Reproduzierbarkeit von Meßergebnissen mittels der der Kapillarelektropho­ reseeinrichtung und der erfindungsgemäßen Vorrichtung nachgeschalteten Plasma-Massen-Spektrometereinrichtung möglich, wobei die Vorrichtung zudem, wie aufgabengemäß angestrebt, einfach im Aufbau ist.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Vorrichtung ist der Hohlraum, in dem die Kapillare und das flüssige Medium geführt werden, ebenfalls als Kapillare ausge­ bildet. Auf diese Weise kann das flüssige Medium die von der Kapillarelektrophoreseeinrichtung herkommende Kapillare, d. h. die in der Vorrichtung aufgenommene Kapillare, somit optimal am Mischungsort mit dem von der Kapillare ankommenden Eluat vermischen und das Eluat optimal verdünnen und sich somit an die Flußrate am Ort der Zerstäubung des Gemisches aus Eluat und flüssigem Medium anpassen.
Prinzipiell ist es möglich, die Schließung des für den Betrieb der Kapillarelektrophoreseeinrichtung notwen­ digen elektrischen Stromkreises an einem beliebigen Ort der Kapillare vorzusehen, es hat sich jedoch als vor­ teilhaft erwiesen, das Eluat über das elektrisch leit­ fähige flüssige Medium mit einem negativen Potential einer Hochspannungsquelle hier am Mischort zu verbinden, so daß der Fluß des Eluats in der von der Kapillarelek­ trophoreseeinrichtung kommenden Kapillare bis zu diesem Ort nicht durch als Elektroden wirkende Einrichtungen gestört wird.
Das Zerstäubungsgas, mit dem das Gemisch aus Eluat und flüssigem Medium am Zerstäubungsort zerstäubt wird, ist ein inertes Gas, beispielsweise Argon.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Vorrichtung ist die an die Vorrichtung ankoppelbare, von der Kapillarelektrophoreseeinrichtung kommende Kapillare mit einem Innendurchmesser von < 50 µm versehen, was erfindungsgemäß ohne weiteres möglich ist, so daß sich drastische Verkürzungen der Analysezeiten einerseits und vorteilhafterweise auch erhebliche Steigerungen der Empfindlichkeit der Analysen erreichen lassen. Zudem lassen sich auch Proben bzw. Kapillaren ohne weiteres wechseln, ohne daß das zur Zerstäubung verwendete Gas abgeschaltet werden muß.
Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die nach­ folgenden schematischen Zeichnungen anhand eines Aus­ führungsbeispieles eingehend beschrieben. Darin zeigen:
Fig. 1 im Schnitt einen Aufbau der Vorrichtung, die einerseits mit einer Kapillarelektrophorese­ einrichtung verbindbar ist und andererseits mit einer Plasma-Massen-Spektrometereinrichtung, und
Fig. 2 in Form eines Blockschaltbildes den Aufbau einer Analyseeinrichtung, bestehend aus Kapil­ larelektrophoreseeinrichtung und Plasma-Mas­ sen-Spektrometereinrichtung, die mittels der Kopplungsvorrichtung gemäß Fig. 1 verbunden sind.
Eine Vorrichtung 10 zur Kopplung einer Kapillarelektro­ phoreseeinrichtung 11 mit einer Plasma-Massen-Spektrome­ trieeinrichtung, deren schaltungsmäßige Verknüpfung aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist in bezug auf ihren Aufbau in Fig. 1 im einzelnen dargestellt. Insofern wird zunächst Bezug genommen auf die Darstellung von Fig. 1.
Die Vorrichtung 10 umfaßt ein Körperelement 13, das beispielsweise als rotationssymmetrisches Drehteil ausgebildet sein kann, wobei die Drehachse hier in der Darstellung beispielsweise durch die Kapillare 15 gebildet wird, die von der Kapillarelektrophoreseein­ richtung 11 herkommt. Die Kapillare 15 ist in einem Hohlraum 14, der ebenfalls rotationssymmetrisch zur Kapillare 15 ausgebildet ist, aufgenommen. Der Hohlraum 14 ist an den Stellen, an denen er die Kapillare 15 ummantelt, ebenfalls in Form einer Kapillare ausgebil­ det. Der Hohlraum 14 weist eine erste radiale Erweite­ rung auf, über die von außen über ein stopfbuchsenähnli­ ches Element 29 geeignet gegen die Umgebung druckabge­ dichtet ein flüssiges Medium 18 in den Hohlraum 14 zugeführt wird, wobei das flüssige Medium 18 als Elek­ trolyt-Hilfsflüssigkeit fungiert. Das flüssige Medium 18 kann somit über den radialen Hohlraumteil 14 und den axialen Hohlraum 14, die Kapillare 15 ummantelnd, zu einem Mischraum 16 gelangen, in dem auch die Kapillare 15 endet.
Der Stopfbuchse 29 hier gegenüberliegend ist ein weite­ res stopfbuchsenähnliches Dichtelement 30 angeordnet, zu dem auch der radiale erste Anteil des Hohlraumes 14 als zweite radiale Erweiterung verlängert ausgebildet ist, d. h. vom in die Vorrichtung 10 hineinragenden Ende der Stopfbuchse 30 begrenzt wird. Die Stopfbuchse 30 durch­ quert, gegen die Umgebung druckdicht abgedichtet, eine Elektrode, beispielsweise eine Platinelektrode, mit der negatives Potential 25 auf das Eluat 17 gelegt wird, das von der Kapillarelektrophoreseeinrichtung 11 in der Kapillare 15 bis zum Mischungsraum 16 die Vorrichtung 10 durchquert. Am Ort der Mischung des Eluats 17 mit dem flüssigen Medium 18, d. h. im Mischungsraum 16, kommt das Eluat 17 mit dem negativen Potential einer Hochspan­ nungsquelle 24, die zum Betrieb der Kapillarelektropho­ reseeinrichtung 11 notwendig ist, in Verbindung, vgl. auch Fig. 2.
Nach der Mischung des Eluats 17 und des flüssigen Mediums 18 im Mischungsraum 16 gelangt das Gemisch 19 in eine Gemischkappilare bzw. Zerstäubungskappilare 20, die in axialer Richtung des Körperelements 13 in einem ebenfalls stopfbuchsenartigen Abschlußelement 31 ange­ ordnet ist.
Am Endbereich des Körperelementes 13, an dem das vorer­ wähnte Abschlußelement 31 angeordnet ist, das die Gemischkappilare bzw. Zerstäubungskappilare 20 aufnimmt, ist ein diesen Bereich umhüllendes, hier zur Achse des Körperelements axiales Hüllelement 32 angeordnet, das auf geeignete Weise nach außen druckdicht dichtend mit dem Körperelement 13 verbunden ist. Über ein stopfbuch­ senähnliches Element 33, das nach außen druckdicht mit dem Hüllelement 32 dichtend verbunden ist, wird Zerstäu­ bungsgas 23 zugeführt, das beispielsweise ein Inertgas, das beispielsweise Argon sein kann, zugeführt. Über einen Kanal 34, der zwischen Körperelement 14 und Hüllelement 32 ausgebildet ist, kann das Zerstäubungsgas 23 in den Bereich der Öffnung 21 gelangen, in den auch die Gemischkappilare bzw. Zerstäubungskappilare 20 mündet bzw. in dem diese endet.
Unmittelbar an diesem Ort der Öffnung 21 erfolgt eine Zerstäubung des Gemisches 19. Die exakte Positionierung der Gemischkappilare bzw. Zerstäubungskappilare 20 an diesem Ort der Öffnung 21 gestattet eine optimierte Zerstäubung des Gemisches 19. Da die Gemischkappilare bzw. Zerstäubungskappilare 20 von der von der Kapillar­ elektrophoreseeinrichtung 11 kommenden Kapillare 15 aufgrund ihrer Trennung am Mischungsort bzw. im Mi­ schungsraum 16 losgelöst voneinander sind, kann für andere Messungen die Kapillare 15, die ebenfalls durch ein stopfbuchsenähnliches Element 36 in die Vorrichtung eingeführt und dort gehalten wird, auf einfache Weise ohne Beeinträchtigung der optimiert eingestellten Gemischkappilare bzw. Zerstäubungskappilare 20 gewech­ selt werden. Das stopfbuchsenähnliche Element 36 dichtet die Kapillare 15 gegenüber der Umgebung druckdicht ab.
Dem Ort der Öffnung 21 in Zerstäubungsrichtung nachfol­ gend ist eine Sprühkammer 22 ausgebildet, die ebenfalls von einem hier axial zur Körperelementachse ausgebil­ deten weiteren Hüllelement 35 gebildet wird. Durch das Hüllelement 35, das am vorstehenden, freien Ende des vorerwähnten ersten Hüllelements 32 nach außen druck­ dicht und dichtend angeordnet ist, wird die Sprühkammer 22 umhüllt. Die Sprühkammer 22 ist derart bemessen, daß sie möglichst ein geringes Volumen aufweist (geringes Totvolumen), was zu besseren Signalschärfen führt als eine größer ausgebildete Sprühkammer 22.
Da das Gemisch 19 aus Eluat 17 und flüssigem Medium 18 infolge der Einwirkung des Zerstäubungsgases 23 voll­ ständig verdampft, wird eine 100%ige Überführung des so gebildeten Aerosols und damit des Eluats, das den Analyten bildet, zur Plasma-Massen-Spektrometereinrich­ tung 12 möglich, so daß keine Kondensation und somit kein Analytverlust stattfindet.
Die mechanische Ausgestaltung des Körperelements 13 gestattet die unmittelbare Anbringung der Vorrichtung 10 an der Kapillarelektrophoreseeinrichtung 11, wobei das die Vorrichtung 10 verlassende zerstäubte Gemisch 26 (trockenes Erosol) über einen Schlauch oder dergleichen direkt zur Plasma-Massen-Spektrometereinrichtung 12 überführt werden kann, vgl. auch Fig. 2. Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung wird überhaupt erst der Einsatz kurzer, von der Kapillarelektrophoreseeinrich­ tung 11 herkommender Kapillaren 15, deren Bestandteile sie sind, geometrisch erst möglich, da eine räumliche Trennung zwischen Kapillarelektrophoreseeinrichtung 11 und Plasma-Massen-Spektrometereinrichtung 12 vorgesehen werden kann.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß die Gemisch- bzw. Zerstäubungskappilare 20 den Ort der Vorrichtung 10 bildet, der die mikrokonzentrische Zerstäubung am Ort der Öffnung 21 ermöglicht. Die Gemisch- bzw. Zerstäu­ bungskappilare 20 ist so dimensioniert (in Durchmesser und Länge), daß aufgrund ihres hohen Strömungswider­ standes fast der gesamte Unterdruck, der am eigentlichen Ort der Zerstäubung, nämlich im Bereich der Öffnung 21, stattfindet, an dieser Gemisch- bzw. Zerstäubungskappi­ lare 20 abfällt. An dem Punkt, an dem das flüssige Medium 18 und das Eluat 17 sich vereinigen, herrscht somit nur noch ein geringer Unterdruck, der zwar zum Transport des flüssigen Mediums 18 ausreicht, der sich aber auf die von der Kapillarelektrophoreseeinrichtung 11 kommende Kapillare 15, die aufgrund ihrer Dimension einen viel größeren Strömungswiderstand hat als die Leitung, durch die das flüssige Medium 18 hindurch­ fließt, praktisch nicht auswirkt und zu vernachlässigen ist. Die von Kapillarelektrophoreseeinrichtung 11 kommende Kapillare 15 ist somit quasi druckentlastet und das flüssige Medium 18 wird durch den selbstansaugenden Effekt, der durch die Zerstäubung hervorgerufen wird, transportiert.
Mit der Vorrichtung 10 ist es somit möglich, die ge­ ringen Probenvolumina, die die Kapillare 15 nach der Trennung mit einer Flußrate von beispielsweise 0,1 bis 0,9 µL/min verlassen, vollständig dem Plasma einer induktiv gekoppelten Plasma-Massen-Spektrometereinrich­ tung 12 zuzuführen. Des weiteren ist der durch den Zerstäubungsvorgang verursachte Unterdruck auf die Kapillare 15 derart gering, daß beim Probenwechsel faktisch kein Ansaugen von Luft stattfindet, so daß Störungen im elektrischen Stromkreis der Kapillarelek­ trophoreseeinrichtung 11 nicht zu befürchten sind. Da faktisch Druckfreiheit, d. h. gleicher Druck an beiden Enden der Kapillare 15, herrscht, ist eine hohe Trenn­ effektivität mittels der Kapillarelektrophoreseeinrich­ tung 11 nicht beeinflußt.
Bezugszeichenliste
10
Vorrichtung
11
Kapillarelektrophoreseeinrichtung
12
Plasma-Massen-Spektrometereinrichtung
13
Körperelement
14
Hohlraum
15
Kapillare
16
Mischungsraum
17
Eluat
18
flüssiges Medium
19
Gemisch
20
Gemischkapillare/Zerstäubungskapillare
21
Öffnung
22
Sprühkammer
23
Zerstäubungsgas
24
Hochspannungsquelle
25
negatives Potential
26
zerstäubtes Gemisch
27
positives Potential
28
Puffer
29
Stopfbuchse
30
Stopfbuchse
31
Abschlußelement
32
Hüllelement
33
Stopfbuchse
34
Kanal
35
Hüllelement
36
Stopfbuchse

Claims (6)

1. Vorrichtung zur Kopplung einer Kapillarelektrophore­ seeinrichtung (11) mit einer Plasma-Massen-Spektrome­ tereinrichtung (12), insbesondere einer induktiv gekop­ pelten, insbesondere zur Durchführung von Elementanaly­ sen, umfassend ein Körperelement (13) mit einem Hohlraum (14), in dem eine Kapillare (15) aufgenommen ist, die das aus der Kapillarelektrophoreseeinrichtung (11) austretende Eluat (17) führt und die in einem Mischungs­ raum (16) endet, wobei der die Kapillare (15) umgebende Hohlraum (14) ein flüssiges Medium (18) führt und ebenfalls in dem Mischungsraum (16) endet, so daß das Eluat (17) und das flüssige Medium (18) dort ein Gemisch (19) bilden, welches über eine Gemischkapillare (20) zur Öffnung (21) einer Sprühkammer (22) geführt, mittels eines Zerstäubungsgases (23) zerstäubt und als zerstäub­ tes Gemisch (26) in die Plasma-Massen-Spektrometerein­ richtung (12) weitergeleitet wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (14) die Kapillare (15) wenigstens teilweise umhüllt.
3. Vorrichtung nach einem oder beiden der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (14), in dem die Kapillare (15) und das flüssige Medium (18) geführt werden, als Kapillare ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das flüssige Medium (18) elektrisch leitfähig ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Eluat (17) über das elektrisch leitfähige flüssige Medium (18) mit einem negativen Potential (25) einer Hochspannungsquelle (24) verbunden ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die an die Vorrich­ tung (10) ankoppelbare, von der Kapillarelektrophorese­ einrichtung (11) kommende Kapillare (15) einen Innen­ durchmesser von < 50 µm aufweist.
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