DE19840713A1 - Verpackung für gerösteten und/oder angerösteten Kaffee sowie Verfahren zum Verpacken von geröstetem und/oder angeröstetem Kaffee - Google Patents
Verpackung für gerösteten und/oder angerösteten Kaffee sowie Verfahren zum Verpacken von geröstetem und/oder angeröstetem KaffeeInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für gerösteten und/oder angerösteten Kaffee, welche wenigstens teilweise wenigstens eine dehnbare Kunststoffolie aufweist. Darüber hinaus ist die Verpackung derart ausgebildet, daß ein durch Ausgasen des Kaffees entstehender Innendruck kleiner als ein Berstdruck der Verpackung und/oder eines Verschlusses der Verpackung ist. DOLLAR A Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Verpacken von Kaffee, wobei der Kaffee ohne Zwischenlagerung zum Ausgasen von Kohlendioxid (CO¶2¶) in der Verpackung angeordnet wird. Die Verpackung wird direkt nach dem Einfüllen des gerösteten Kaffees fest verschlossen.
Description
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für gerösteten
und/oder angerösteten Kaffee in gemahlener oder ungemahle
ner Form sowie ein Verfahren zum Verpacken von geröstetem
und/oder angeröstetem Kaffee in gemahlener und/oder unge
mahlener Form.
Gemäß dem Stand der Technik ist aus verpackungstech
nischer Sicht gerösteter Kaffee durch drei Haupteigen
schaften charakterisiert:
- - Der geröstete Kaffee gibt, hervorgerufen durch den Röst prozeß, Kohlendioxyd (CO2) ab, das aus Verpackungen ent weder direkt beim Abpackprozeß in wesentlichen Mengen entzogen werden muß (Vakuumverpackung) oder durch das Verpackungsmaterial entweichen können muß.
- - Der geröstete Kaffee nimmt Sauerstoff (O2) aus der Umgebungsluft auf, der mit den im Kaffee enthaltenen Fetten zu fehlgeschmacksintensiven Fettsäurederivaten führt.
- - Der geröstete Kaffee verliert Aromastoffe.
Gemäß dem Stand der Technik (Bernhard Rothfos "Kaffee
- Der Verbrauch" - GORDIAN-Max Rieck GmbH, Hamburg, 1984
(ISBN 3-920391-07-1)) werden zum Verpacken von geröstetem
Kaffee mit Rücksicht auf die genannten Hauptmerkmale entwe
der Verpackungen vorgeschlagen, die einem gewissen Über
druck ohne Deformation standhalten, oder Verpackungen, die
einen inneren Überdruck entweichen lassen können - entweder
durch das Material hindurch (beschränkte Gasdurchlässigkeit
des Packstoffes, beispielsweise einer Papierverpackung, von
innen nach außen) oder durch ein unter allen Transport-,
Lager- und so weiter -bedingungen zuverlässig rücktrans
portfreies Ventil (Rotrifos a.a.O., Seite 219).
Rothfos (a.a.O.) führt aus, daß die Gasabgabe des
Röstkaffees während eines langen Zeitraumes nach dem Rösten
die qualitätserhaltende Verpackung von Kaffee außerordent
lich erschwert. Sie schränkt vor allem die Verpackung von
ungemahlenem Röstkaffee in gasdichte sauerstoffarme Packun
gen ein und verlangt für die Verpackung von Mahlkaffee in
solche Packungen bestimmte Vorbehandlungen. Die Gasabgabe
von Röstkaffee ist in gewissem Umfang sowohl sorten- als
auch röstgradabhängig.
Bereits beim Rösten entsteht in der Kaffeebohne durch
die CO2-Gasbildung ein erheblicher Überdruck. Dieser Über
druck lockert zum Beispiel auch das Bohnengefüge während
des Röstens auf. Mißt man nach dem Rösten die CO2-Druckent
wicklung im Röstkaffee, so zeigt sich, daß bei ganzen Boh
nen nach 24 Stunden erst etwa 15% des noch eingeschlosse
nen CO2 ausgetreten sind, bei grob gemahlenen Bohnen jedoch
bereits 60%, bei fein gemahlenen Bohnen bereits 80%. In
Stunden ausgedrückt haben ganze Bohnen ihr CO2 bis zur Er
reichung des Druckgleichgewichtzustandes gegenüber dem auf
sie einwirkenden Außendruck (gemeint ist hier die natür
liche äußere Atmosphäre) nach rund 2.580 Stunden (fast vier
Monaten) abgegeben, grob gemahlene Bohnen nach circa 1.000
Stunden, fein gemahlene Bohnen nach circa 400 Stunden
(Rothfos a.a.O., Seiten 224 und 225).
Aufgrund dieser Basis gehören heutzutage zum Stand der
Technik verschiedene Kaffeeverpackungen.
Eine Verpackung, die einem entstehenden Überdruck ohne
Deformation standhält, ist aus der EP 0 350 128 B1 be
kannt. Gemäß dieser Druckschrift wird versucht, eine
Verpackung anzugeben, die einem relativ hohen Innen
druck standhält.
Diese zum Stand der Technik gehörende Verpackung hat
den Nachteil, daß zum einen die Verpackung sehr aufwen
dig und teuer in der Herstellung ist, da, wie schon
ausgeführt, die Verpackung einem relativ hohen Innen
druck standhalten muß. Darüber hinaus weist diese zum
Stand der Technik gehörende Verpackung den Nachteil
auf, daß ein Ventilverschluß vorgesehen ist, welcher
ebenfalls aufwendig in der Herstellung und kosteninten
siv ist. Der Ventilverschluß muß so ausgebildet sein,
daß innerhalb kürzester Zeit eine sehr große Gasmenge
(0,1 bis 2 Liter) in weniger als einer Sekunde entwei
chen kann (EP 0 350 128 B1, Seite 9, Zeilen 10 bis 11).
Darüber hinaus darf beim Entweichen des Gases kein Kaf
fee, insbesondere Kaffeepulver aus der Verpackung mit
entweichen.
Für die Verpackung von ganzen Bohnen wird überwiegend
Material verwendet, welches aus fettdicht ausgerüstetem
Papier besteht. Die Sperreigenschaften dieses Materials
gegenüber Gasen und Aromen sind minimal, so daß nur
eine relativ kurze Haltbarkeitsdauer erreicht wird.
Üblicherweise wird die Ware daher beim Handel wöchent
lich umsortiert und länger gelagerte Packungen ausge
sondert. Die Mahlung erfolgt beim Handel oder beim Kun
den zu Hause. In jedem Fall sind die Verpackungen auf
eine kurze Lagerdauer, gerade des gemahlenen Produktes,
ausgelegt.
Die Verpackungen für ganze Bohnen, die keine oder kaum
Sperreigenschaften gegenüber Gasen oder Aromen auf
weisen, haben den Nachteil, daß die Kaffeebohnen zum
einen leichtflüchtige Aromen sehr schnell verlieren,
zum anderen kann Sauerstoff fast ungehindert an die
Kaffeebohnen gelangen, so daß diese oxidieren und damit
die fehlgeschmacksintensiven Fettsäurederivate ent
stehen. Wie schon ausgeführt, sind derartige Verpac
kungen nur bei sehr kurzen Lagerungen, beispielsweise
von einer Woche brauchbar. Der Kaffeeausschuß ist hier
entsprechend hoch.
Sowohl für gemahlenen Kaffee als auch für ganze Bohnen
mit höheren Haltbarkeitsanforderungen werden Verbund
folien eingesetzt, allerdings weniger auf Basis von
Aluminiumfolien, sondern meist auf der Grundlage alumi
niumbedampfter Polyester- oder Polypropylenfolien. Ein
zusätzliches Ventil gestattet das Entweichen von frei
gesetztem CO2. Die Ventilverpackungen haben den Nach
teil, daß zum einen die Verpackungen sehr aufwendig
sind. Die Ventile verteuern die Verpackung erheblich.
Darüber hinaus müssen die Ventile in der Verpackung an
geordnet werden, was das Herstellungsverfahren eben
falls verteuert. Außerdem müssen die Ventile nach dem
Gebrauch der Packung entsorgt werden.
Zum anderen haben die Ventilverpackungen den Nachteil,
daß flüchtige Aromastoffe ebenfalls durch die Ventile
entweichen können.
Bei Vakuumkaffee finden meist Verbundfolien auf Basis
von Aluminiumfolie Verwendung, die praktisch völlig
dicht sind. Diese gestatten eine hohe Mindesthaltbar
keitsdauer (in Deutschland fordert der Handel derzeit
eineinhalb Jahre). Die Vakuumverpackungen haben den
Nachteil, daß der Verpackungsvorgang relativ viel Zeit
in Anspruch nimmt. Bei Mahlkaffee, bei dem die
Gasabgabe relativ schnell erfolgt, und die Gasmenge
durch das Mahlen bereits reduziert ist, wird das Pro
blem, daß sich eine gasdichte Packung infolge dieser
Gasabgabe aufbläht, dadurch vermieden, daß der Kaffee
vor dem Verpacken zum Entgasen unter Sauerstoffaus
schluß zwischengelagert wird. Eine andere Möglichkeit
besteht darin, den Gasüberschuß aus der Packung zu
entlassen, indem man die Verpackung mit einem Ventil
filter versieht, das ab einem gewissen inneren Über
druck Gas aus der Verpackung entweichen läßt, zugleich
aber verhindert, daß sauerstoffhaltige Umgebungsluft
eindringen kann (Rothfos a.a.O., Seite 242). Wie schon
ausgeführt, benötigt die Zwischenlagerung beim
eigentlichen Verpackungsvorgang Zeit sowie einen ge
wissen Raum zur Zwischenlagerung. Darüber hinaus können
Aromen aus dem Kaffee entweichen. Wird nicht auf eine
sauerstoffarme Umgebung geachtet, oxidiert der Kaffee
darüber hinaus, was ebenfalls, wie schon ausgeführt,
nachteilig ist.
Das der Erfindung zugrunde liegende technische Problem
besteht darin, eine Verpackung für gerösteten und/oder an
gerösteten Kaffee in gemahlener oder ungemahlener Form an
zugeben, die einfach und preisgünstig herzustellen ist, die
darüber hinaus das Aroma des Kaffees über lange Lagerzeiten
hält, bei der die Aromastoffe weitgehend im Kaffee ver
bleiben, und die während der Lagerzeit einen relativ nie
drigen Überdruck aufweist. Darüber hinaus soll ein Ver
fahren zum Verpacken von Kaffee angegeben werden. Dieses
technische Problem wird durch die Merkmale des Anspruches 1
sowie durch die Merkmale des Anspruches 32 gelöst.
Dadurch, daß die erfindungsgemäße Verpackung für den
gerösteten und/oder angerösteten Kaffee eine Verpackungs
hülle aufweist, die wenigstens teilweise aus wenigstens ei
ner dehnbaren Kunststoffolie besteht, und die darüber hin
aus derart ausgebildet ist, daß ein durch Ausgasen des Kaf
fees durch Gase entstehender Innendruck in der Verpackung
kleiner als der Berstdruck der Verpackung und/oder des Ver
schlusses der Verpackung ist, ist es möglich, den Kaffee
unmittelbar nach dem Röstvorgang ohne Zwischenlagerungs
zeiten oder mit kurzen Lagerungszeiten zum Ausgasen in die
Verpackung einzufüllen und die Verpackung fest zu ver
schließen.
Die erfindungsgemäße Verpackung ist für gerösteten
und/oder angerösteten Kaffee in gemahlener oder ungemahle
ner Form verwendbar. Häufig wird Kaffee zur Konservierung
angeröstet, transportiert und abschließend irgendwo fertig
geröstet. Auch angerösteter Kaffee setzt CO2 frei, so daß
die erfindungsgemäße Verpackung auch für angerösteten Kaf
fee vorteilhaft ist.
Zum Verpacken des Kaffees werden folgende Verfahrens
schritte durchgeführt:
- 1. Der Kaffee wird in die erfindungsgemäße Verpackung eingebracht.
- 2. Die Verpackung wird dicht verschlossen.
- 3. Der Kaffee gast in der Verpackung CO2 aus.
- 4. Durch das Ausgasen des CO2 steigt der Innendruck in der Verpackung an.
- 5. Das Verpackungsmaterial dehnt sich ab einem vorbestimm ten Innendruck aus. Ab welchem vorbestimmten Innendruck sich das Verpackungsmaterial zu dehnen beginnt, wird über die Eigenschaften der Kunststoffolie definiert. Der Innendruck bleibt während des Ausgasens so klein, daß der Berstdruck der Verpackung nicht erreicht wird, eben falls nicht der Berstdruck der Nähte und/oder der Berst druck des oder der Verschlüsse. Es erfolgt eine deutli che Volumenzunahme der Verpackung; der Innendruck in der Verpackung steigt nicht oder nur sehr geringfügig weiter an.
- 6. Der CO2-Partialdruck im Gasraum der Verpackung steigt so weit an, daß die Ausgasungsgeschwindigkeit des Kaffees so stark vermindert wird, daß sich zwischen der weiteren Ausgasungsmenge und der Diffusion von CO2 durch das Verpackungsmaterial nach außen ein dynamisches Gleich gewicht einstellt.
- 7. Als Folge hiervon tritt keine weitere Dehnung des Ver packungsmaterials auf.
Zum Punkt 5. ist auszuführen, daß die erfindungsgemäße
Verpackung sich beispielsweise ab einem Innendruck von
circa 1,15 bar ausdehnt, so daß keine Druckzunahme in der
Verpackung ab diesem Innendruck mehr stattfindet. Das
bedeutet, daß der absolute Innendruck annähernd konstant
bleibt. Man hat also keine Druckzunahme mehr, sondern eine
Volumenzunahme. Es ist Stand der Technik, das Dehnverhalten
einer Kunststoffolie vorzudefinieren, zum Beispiel über den
Einsatz der Rohstoffmaterialien und/oder die Herstellungs
verfahren und/oder die Schichtdicke.
Gemäß dem Punkt 6. steigt der CO2-Prozentanteil in der
Verpackung an. Die Ausgasung in Form von CO2 des Kaffees
ist von dem anfänglichen schon vorhandenen CO2-Partialdruck
der Umgebung abhängig. Bei einem niedrigen CO2-Partialdruck
der Umgebung gast ein größerer 2-Anteil aus als bei einem
hohen CO2-Partialdruck in der Umgebung. Wenn das CO2 bei
spielsweise circa 50% des Gesamtgasvolumens in der Ver
packung überschritten hat und der Gasdruck in der Ver
packung circa 1,15 bar beträgt, verlangsamt sich die Aus
gasung des Kaffees wesentlich. Es stellt sich, wie bereits
erwähnt, ein dynamisches Gleichgewicht zwischen der weite
ren Ausgasungsmenge und der Diffusion von CO2 durch die
Verpackung nach außen ein.
Dieser Punkt, zu dem die Ausgasung sich wesentlich
verlangsamt, liegt bei der erfindungsgemäßen Verpackung vor
dem normal üblichen, gemäß dem Stand der Technik bekannten.
Punkt. Dies beruht darauf, daß sich der Stand der Technik
auf Messungen bei natürlicher äußerer Atmosphäre (circa 1
bar) und natürliche Atmosphärenzusammensetzung (CO2-Anteil
circa 0,03%) bezieht. Die besondere Kombination in der
erfindungsgemäßen Verpackung von erhöhtem Gasdruck (circa
1,15 bar) und wesentlich erhöhtem CO2-Anteil in dem Gasraum
der Verpackung (ab circa 50% CO2) ermöglicht die starke
Verlangsamung der weiteren CO2-Ausgasung des Kaffees. Bei
welchem Prozentanteil an CO2 dieser Effekt beginnt, ist von
der Kaffeesorte, dem Röstgrad und von der Kaffeeform
(gemahlen oder Bohnen) abhängig.
Die angegebenen Werte differieren je nach Kaffeesorte.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung ist, daß in der
erfindungsgemäßen Verpackung ein maximaler Innendruck ent
steht, der vollkommen ungefährlich ist. Dadurch, daß die
erfindungsgemäße Verpackung sich ab einem bestimmten Innen
druck ausdehnt, beispielsweise bei einem Innendruck von
1,15 bar, ist die erfindungsgemäße Verpackung vollkommen
ungefährlich.
Weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Verpackung ist,
daß nahezu sämtliche Aromastoffe erhalten bleiben. Die Aro
mastoffe diffundieren fast nicht durch die Verpackung und
können auch nicht durch eine andere Öffnung entweichen.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist, daß fast kein
Sauerstoff in die Verpackung diffundieren kann. Aus diesem
Grunde findet in der erfindungsgemäßen Verpackung eine Oxi
dation des Kaffees nur begrenzt statt, da während des
Verpackungsvorganges in der Verpackung nur eine begrenzte
Menge Sauerstoff eingeschlossen wird. Um auch noch diese
geringfügige Oxidation weitgehend zu unterbinden, ist es
erfindungsgemäß möglich, während des Verpackungsvorganges
CO2 in die Verpackung einzubringen.
Durch diese Vorgehensweise wird der CO2-Partialdruck,
bei welchem der Kaffee seine Ausgasung einstellt oder zu
mindest stark verlangsamt, früher erreicht. Dies kann, wenn
gewünscht, als weiterer Vorteil genutzt werden.
Die erfindungsgemäße Verpackung weist darüber hinaus
die Vorteile auf, daß der Kaffee sehr lange haltbar ist,
der eigentliche Verpackungsvorgang einfach ist und der
Kaffee lange frisch und aromatisch bleibt. Darüber hinaus
werden die Spitzen des Kaffees gebrochen, das heißt, es
wird ein milder Geschmack erzielt, da die Bitterstoffe
nicht mehr oder in einem nicht mehr so starken Maße enthal
ten sind.
Wird das bisher beschriebene dehnbare Material in sei
nen Eigenschaften dahingehend ergänzt, daß es auch noch
elastisch ist, ergibt sich ein weiterer Vorteil aufgrund
der nunmehr vorhandenen Rückstellkräfte. Die Verpackung
dehnt sich aufgrund der CO2-Ausgasung des Kaffees aus.
Schon während dieses Stadiums diffundiert ein gewisser
Anteil an CO2 durch die Kunststoffolie der erfindungsge
mäßen Verpackung. In diesem ersten Stadium gast wesentlich
mehr CO2 aus, als durch die Kunststoffolie diffundiert. In
einem zweiten Stadium halten sich die Ausgasung und die
Diffusion in der Waage. Ausgasung und Diffusion befinden
sich in einem dynamischen Gleichgewicht. Dieser Zustand
hält je nach Kaffeesorte sechs bis neun Monate. In einem
dritten Stadium nimmt die Ausgasung ab, so daß nun mehr CO2
durch die Kunststoffolie der erfindungsgemäßen Verpackung
diffundiert, als aus dem Kaffee ausgast. Ist die
Kunststoffolie der erfindungsgemäßen Verpackungshülle ela
stisch, wirken nun die Rückstellkräfte, derart, daß die
erfindungsgemäße Verpackung sich zusammenzieht. Hierdurch
ist gewährleistet, daß auch bei abnehmender Ausgasung die
erfindungsgemäße Verpackung einen optisch und ästhetisch
guten Eindruck macht und der leicht erhöhte Innendruck (1,1
bis 1,2 bar) weiterhin erhalten bleibt.
Die Kunststoffolie, aus der die erfindungsgemäße Ver
packung ausgebildet ist, kann erfindungsgemäß ein- oder
mehrlagig ausgebildet sein.
Vorteilhaft weist die Kunststoffolie eine Gassperr
schicht auf, derart, daß die Kunststoffolie wenigstens an
nähernd gasdicht ist. Im optimalen Fall ist erwünscht, daß
kein Sauerstoff von außen nach innen diffundiert, und daß
kein CO2 von innen nach außen diffundiert.
Als einlagige, dehnbare Kunststoffolien können bei
spielsweise Folien aus Polyethylen verwendet werden, die
ein Dehnungsverhalten aufweisen, derart, daß ein durch Aus
gasen entstehender Innendruck kleiner als der Berstdruck
der Verpackung oder des Verschlusses der Verpackung ist.
Die Kunststoffolie weist vorteilhaft eine Sauerstoff
durchlässigkeit von
auf. Vorzugsweise liegt die Sauerstoffdurchlässigkeit bei
Dieser Wert gilt für die Bedingungen bei 23°C und einer
relativen Feuchte von 75% mit einer Testmethode, die mit
reinem Sauerstoff arbeitet.
Die Kohlendioxyd-Durchlässigkeit der Folie weist vor
teilhaft eine Größe von
vorzugsweise von
auf, bei 23°C und einer relativen Feuchte von 0% mit ei
ner Testmethode, die mit reinem CO2 arbeitet.
Es ist aber auch möglich, Kunststoffolien zu verwen
den, die eine andere Sauerstoffdurchlässigkeit und/oder
eine andere Kohlendioxid-Durchlässigkeit aufweisen.
Die Gasdurchlässigkeit der Kunststoffolie der erfin
dungsgemäßen Verpackung wird über die Zusammensetzung des
Kunststoffmaterials, über die Herstellungsmethode sowie
über die Schichtdicke definiert.
Einlagige elastische Kunststoffolien bestehen vorteil
haft aus mit Metallocenen modifiziertem Polyethylen. Durch
die Metallocene wird die Folie erst elastisch. Es ist aber
auch möglich, andere lebensmittelechte Elastomere zu ver
wenden.
Elastische Polyethylenmaterialien zur Herstellung der
erfindungsgemäßen Verpackung sind unter dem Namen "EXACT"
(Handelsname) von Exxon Chemicals (Firmenname) oder "Affi
nity" (Handelsname) von Dow Chemicals (Firmenname) bekannt.
Die mehrlagigen Kunststoffolien können in mehreren La
gen hergestellt und anschließend aufeinanderkaschiert oder
laminiert oder geklebt werden.
Es ist auch möglich, die mehrlagigen Folien durch eine
Koextrusion herzustellen, beispielsweise als Blasware
(Blasfolie) oder auch als Flachbahn (Castfolie).
Bei mehrlagigen Folien ist erfindungsgemäß mindestens
eine Lage dehnbar oder elastisch ausgebildet. Als Elastomer
ist eine Kunststoffolie vorgesehen, die entweder aus Poly
urethan oder modifiziertem, vorzugsweise mit Metallocenen
modifiziertem Polyethylen besteht.
Die Gassperrschicht oder in vermindertem Maße gas
durchlässige Schicht ist vorteilhaft in der Mitte zwischen
weiteren Lagen der mehrlagigen Kunststoffolie angeordnet.
Die Gassperrschicht kann aus Polyamiden und/oder Ethylen
vinylalkohol (EVOH) und/oder Polyvinyldichlorid (PVDC)
und/oder Polyvinylchlorid (PVC) bestehen.
Wird eine mehrlagige Folie verwendet, weist die Folie
vorzugsweise fünf Lagen auf mit folgendem Schichtaufbau:
- - erste Schicht (elastische Schicht): modifiziertes PE, vorzugsweise mit Metallocenen modifiziert - Schichtdicke beispielsweise 65 µm, zu beziehen über Dow Chemicals (Firmenname);
- - zweite Schicht: Kleber - Schichtdicke beispielsweise 3 µm bis 5 µm;
- - dritte Schicht: Ethylenvinylalkohol (EVOH) (Gassperr schicht) - Schichtdicke beispielsweise 5 µm bis 10 µm;
- - vierte Schicht: Kleber - Schichtdicke beispielsweise 3 µm bis 5 µm;
- - fünfte Schicht: (elastische Schicht): modifiziertes PE, vorzugsweise mit Metallocenen modifiziert - Schichtdicke beispielsweise 65 µm, zu beziehen über Dow Chemicals (Firmenname).
Die Dehnbarkeit der Kunststoffolie beträgt erfindungs
gemäß wenigstens 10%. Vorteilhaft liegt die Dehnbarkeit
zwischen 80 und 100%. Eine höhere Dehnbarkeit ist durchaus
möglich und je nach Anwendungsfall auch sinnvoll.
Erfindungsgemäß beträgt die Dehnbarkeit, bei welcher
sich die Folie in ihrem elastischen Bereich befindet, min
destens 50%.
Vorteilhaft ist die erfindungsgemäße Verpackung als
Beutel, beispielsweise Schlauchbeutel, ausgebildet. Die
Kunststoffolie als Flachbahn wird vorteilhaft auf einer
Schlauchbeutelmaschine, beispielsweise auf einer Vertikal
schlauchbeutelmaschine verarbeitet. Hierbei bildet die
Schlauchbeutelmaschine aus der Kunststoffolie als Flachbahn
die Beutel und befüllt und verschließt diese. Die Nähte des
Beutels können thermisch oder hochfrequent verschweißt
werden. Ebenso kann der Beutel an der Unterkante und an der
Einfüllöffnung thermisch oder hochfrequent verschweißt
werden. Es ist auch möglich, den Beutel mit einem Klipp zu
verschließen. Ein Abbinden der Verpackung ist ebenfalls
möglich sowie ein Versiegeln der Folie.
Die Verpackungshülle ist vorteilhaft bedruckt. Sie
kann farbig und/oder transparent ausgebildet sein. Es ist
auch möglich, in der Verpackung einen Informationsträger
mit Angaben über die Kaffeesorte, den Hersteller, die Füll
menge und dergleichen einzubringen.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren wird der Kaffee
nach dem Rösten ohne Zwischenlagerung zum Ausgasen in der
erfindungsgemäßen Verpackung angeordnet. Dieses hat den
Vorteil, daß keine Lagerzeit und keine Lagerräume benötigt
werden.
Der Kaffee kann also unmittelbar oder fast unmittelbar
in die erfindungsgemäße Verpackungshülle eingefüllt werden,
und die Verpackung kann anschließend fest verschlossen wer
den, so daß der Weitertransport zum Vertrieb ohne Verzöge
rungen vorgenommen werden kann.
Beim Verpackungsvorgang kann in der Verpackung ein
Kopfraum verbleiben. Es ist aber auch möglich, den Kaffee
ohne oder nur mit einem sehr kleinen Kopfraum zu verpacken.
Der Kopfraum kann beispielsweise bis zu einem Sechstel der
Füllhöhe betragen.
Gemäß der Erfindung kann die erfindungsgemäße Verpac
kung mit dem eingefüllten Kaffee in einer Umverpackung an
geordnet werden. Die Umverpackung kann einen Beutel oder
auch mehrere Beutel aufnehmen.
Um Informationen über die Kaffeesorte, den Hersteller,
die Abfüllmenge und dergleichen zu vermitteln, ist es mög
lich, vor Verschließen des Beutels einen Informationsträger
in dem Beutel anzuordnen, wobei der Informationsträger bei
spielsweise als Plakette, Schild oder dergleichen ausgebil
det sein kann.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren und mit der er
findungsgemäßen Verpackung ist es darüber hinaus möglich,
kleine Verpackungseinheiten zu wählen. Eine Verpackungsein
heit kann beispielsweise die Menge an gemahlenem Kaffee
enthalten, die zum Aufbrühen einer Kanne Kaffee notwendig
ist.
Das Merkmal, daß die Verpackungshülle in einem Bereich
dehnbar ist, daß der durch das Ausgasen entstehende Innen
druck kleiner als der Berstdruck der Verpackung ist, ist
dahingehend zu verstehen, daß weder die Kunststoffolie der
Verpackung reißt, noch daß Nähte, insbesondere Schweißnähte
der Verpackung zerstört werden. Darüber hinaus ist es er
forderlich, daß der Innendruck kleiner ist als ein Berst
druck des Verschlusses der Verpackung.
Anders ausgedrückt bedeutet dies, daß das Dehnverhal
ten der Kunststoffolie so ausgelegt ist, daß sich die Ver
packung durch den Innendruck in ihrem Volumen vergrößert
und hierdurch ein weiterer wesentlicher Anstieg des Innen
druckes vermieden wird.
Erfindungsgemäß kann die Verpackung derart ausgebildet
sein, daß ein Teil der Verpackung aus einem dehnbaren und/
oder elastischen Material besteht, und daß ein weiterer
Teil der Verpackung aus einem Material besteht, welches
nicht dehnbar oder nicht elastisch ist, zum Beispiel aus
einer Kunststoffplatte oder Metallplatte. Es ist auch mög
lich, ein dehnbares Material mit einem elastischen Material
zu kombinieren.
Die Kombination von dehnbaren, elastischen, nichtdehn
baren und nichtelastischen Materialien hat den Vorteil, daß
zum Beispiel eine Standfläche der Verpackung (Boden) aus
einem nichtdehnbaren und nichtelastischen Material, bei
spielsweise in der Art einer Tableauverpackung ausgebildet
ist. Beim Ausgasen des Kaffees dehnt sich dieser Bereich
der Verpackung nicht mit, so daß die Standfestigkeit der
Verpackung gewährleistet bleibt. Es ist auch möglich, bei
einem aus zwei Folien hergestellten Beutel eine Folie
nichtdehnbar und eine Folie elastisch auszugestalten. Mit
dieser Verpackung werden sämtliche erfindungsgemäßen Vor
teile realisiert. Es ist aber unter Ausnutzung sämtlicher
Vorteile eine Kostenersparnis möglich, da nichtdehnbare
Kunststoffolien unter Umständen preisgünstiger als dehnbare
oder elastische Folien sind.
Vorteilhaft ist die erfindungsgemäße Verpackung derart
ausgebildet, daß die durch die Dehnung der Kunststoffolie
erfolgte Volumenvergrößerung der gesamten Verpackung nach
dem Verschließen mindestens 10% beträgt. Hierdurch ist
gewährleistet, daß durch das starke Ausgasen des Kaffees
eine Volumenvergrößerung der Verpackung stattfindet, und
daß der Innendruck in der Verpackung, sobald sich diese
dehnt, nicht mehr wesentlich ansteigt.
Der Innendruck in der Verpackung liegt vorteilhaft bei
1,10 bis 1,15 bar und übersteigt diesen Wert kaum. In
keinem Fall ist in der erfindungsgemäßen Verpackung ein
Druck von mehr als 1,3 bar, unabhängig von der Lagerzeit,
vorhanden.
Das zur Verfügung stehende Volumen für das Ausgasen
des Kaffees in der Verpackung entspricht vorzugsweise
mindestens 20% des Volumens des in der Verpackung abge
packten Kaffees. Es ist hierbei möglich, daß dieses Volumen
von vornherein vorhanden ist, und/oder durch die Dehnung
des Kunststoffes erzeugt wird.
Die prozentuale Volumenzunahme ist erfindungsgemäß
größer als die prozentuale Druckzunahme. Das bedeutet, daß
in der Verpackung beispielsweise eine Druckzunahme von 10%
von 1 bar auf 1,1 bar stattfindet und eine Volumenzunahme
von 20 oder 30%.
Wie schon mehrfach ausgeführt, ist es erforderlich,
daß der Innendruck in der Verpackung wenigstens zeitweise
höher ist als der Druck der äußeren Atmosphäre. Erst
hierdurch wird erreicht, daß das Ausgasen des Kaffees
gestoppt wird.
Im folgenden wird ein Beispiel angegeben.
Es wird eine mehrlagige Folie verwendet, welche
folgenden Schichtaufbau aufweist:
- - erste Schicht (elastische Schicht): mit Metallocenen modifiziertes PE, Schichtdicke 65 µm, zu beziehen über Dow Chemicals (Firmenname);
- - zweite Schicht: Kleber - Schichtdicke 5 µm;
- - dritte Schicht: Ethylenvinylalkohol (EVOH) - Schichtdicke 5 µm;
- - vierte Schicht: Kleber - Schichtdicke 5 µm;
- - fünfte Schicht: (elastische Schicht): mit Metallocenen modifiziertes PE - Schichtdicke 65 µm, zu beziehen über Dow Chemicals (Firmenname).
Diese Folie ist elastisch dehnbar, mindestens um 80%.
Das heißt, dieses Material zeigt nach 80% Dehnung nach
Wegfall der Dehnungskräfte ein Rückstellverhalten mit einem
überwiegend linearen Kraft-Weg-Verlauf über deutlich mehr
als 50% des Rückstellbereiches, beginnend von dem Punkt
der Rückstellung. Die oben angegebene Folie ist elastisch
bis 10% verbleibende Dehnung.
Die Dehnung des Materials wird ausgelöst ab einer
Krafteinwirkung auf das Material von circa 1 Newton/cm2.
Dies bedeutet, daß ab einem wirkenden Luftdruck von
circa 0,1 bar sich das Material zu dehnen beginnt
(absoluter Druck 1,1 bar). Während der weiteren Dehnung
steigt der hierzu notwendige Überdruck in der Regel auf
0,15 bar (absoluter Druck 1,15 bar) an und bleibt dann
annähernd konstant.
In diese Verpackung aus dem angegebenen Material, die
ein Volumen von einem Liter aufweist, wird ein Liter
Kaffeebohnen eingebracht. Zwischen den Bohnen verbleiben
kleine Gasräume von circa 0,1 Liter.
Durch das Ausgasen des Kaffees erhöht sich zunächst
die Gasmenge in der Verpackung, bis sie die Verpackung
vollkommen ausfüllt. Durch das weitere Ausgasen des Kaffees
erfolgt nun ein Druckanstieg auf circa 1,1 bar.
Ab diesem Gasdruck in der Verpackung wirkt die weitere
Ausgasung des Kaffees derart, daß sich das Kunststoffma
terial dehnt, und damit die Verpackung ihr Gesamtvolumen
vergrößert. Abhängig von der Kaffeesorte, jedoch bei circa
40% Volumenzunahme und einem weiterbestehenden Druck von
insgesamt 1,10 bis 1,15 bar, verlangsamt der Kaffee seine
Ausgasung deutlich. Der CO2-Anteil an der Gesamtgasmenge
beträgt hierbei circa 80%.
Zwischen der nun noch ausgasenden Menge an CO2 und dem
CO2, das durch die Verpackung nach außen diffundiert,
stellt sich ein dynamisches Gleichgewicht ein.
Weitere Einzelheiten der Erfindung können den Unteran
sprüchen entnommen werden.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Er
findung dargestellt, und zwar zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Verpackung mit
Kaffeebohnen nach dem Verpacken in Vorderan
sicht, teilweise aufgebrochen;
Fig. 2 die Verpackung gemäß Fig. 1 mit Kaffeebohnen
nach einer gewissen Lagerzeit in Vorderan
sicht, teilweise aufgebrochen;
Fig. 3 die Verpackung gemäß Fig. 1 nach einer ge
wissen Lagerzeit in Seitenansicht, teilweise
aufgebrochen;
Fig. 4 ein geändertes Ausführungsbeispiel mit Kaf
feepulver in Vorderansicht, teilweise aufge
brochen;
Fig. 5 Portionspackungen in Vorderansicht, teil
weise aufgebrochen;
Fig. 6a, 6b, 6c eine elastische Verpackung in Ansicht, teil
weise aufgebrochen, in verschiedenen zeitli
chen Abständen;
Fig. 7 eine Verpackung mit einer dehnbaren und ei
ner nichtdehnbaren Kunststoffolie im Quer
schnitt;
Fig. 8 eine mehrlagige Kunststoffolie im Schnitt.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Verpackung (1) mit
einer Kunststoffolie (11), welche mit Kaffeebohnen (2) ge
füllt ist. Die Verpackung (1) ist mit Kaffeebohnen (2) ge
füllt, derart, daß ein Kopfraum (22) verbleibt. Die Kaffee
bohnen (2) sind direkt nach dem Rösten in die Verpackung
(1) eingefüllt worden, und die Verpackung (1) ist unmittel
bar nach dem Einfüllen der Kaffeebohnen (2) thermisch ver
schweißt worden. Sie weist Schweißnähte (3) auf.
Die Fig. 2 und 3 zeigen die Verpackung (1) nach einer
längeren Lagerdauer, beispielsweise von zwei Monaten. Das
aus den Kaffeebohnen (2) ausgegaste CO2 befindet sich im
Gasraum der Verpackung (1) und hat diesen gedehnt. Durch
das Dehnen ist das Volumen der Verpackung (1) größer
geworden. Aus diesem Grund ist auch der Kopfraum (22)
vergrößert. Die Schichtdicke der Kunststoffolie (11) der
Verpackung (1) ist verringert.
Gemäß Fig. 4 ist Kaffeepulver (12) in einer Verpackung
(13) angeordnet. Die Verpackung (13) ist mit einem Klipp
(14) fest verschlossen. Die Verpackung (13) ist vollständig
mit Kaffeepulver gefüllt. Tritt CO2 aus dem Kaffeepulver
(12) während der Lagerzeit aus, dehnt sich die Verpackung
(13).
Gemäß Fig. 5 ist eine Verpackung (15) dargestellt, die
mehrere Portionspackungen (15a, 15b, 15c, 15d) aufweist. In
den Portionspackungen (15a, 15b, 15c, 15d) sind Kaffeeboh
nen (16) angeordnet. In den Portionspackungen (15a, 15b,
15c, 15d) kann aber auch Kaffeepulver angeordnet sein.
Die Portionspackungen (15a, 15b, 15c, 15d) enthalten
jeweils eine Menge an Kaffeebohnen (16) oder Kaffeepulver
(nicht dargestellt), die beispielsweise für das Aufbrühen
einer Kanne Kaffee, beispielsweise für das Aufbrühen von
zehn Tassen Kaffee erforderlich ist. Zwischen den Porti
onspackungen (15a, 15b, 15c, 15d) sind Perforationslinien
(17) zum Trennen der Packungen (15a, 15b, 15c, 15d) vorge
sehen.
Fig. 6a zeigt eine Verpackung (18), die mit Kaffeeboh
nen (19) vollständig gefüllt ist. Die Verpackung (18) weist
eine Kunststoffolie (20) auf, wobei die Kunststoffolie (20)
gemäß Fig. 6a nicht gedehnt ist.
Gemäß Fig. 6b ist die Verpackung (18) eine gewisse
Zeit gelagert worden. Die Verpackung (18), das heißt die
Kunststoffolie (20), befindet sich nun in gedehntem Zu
stand. Durch das Ausgasen von CO2 aus den Kaffeebohnen (19)
hat sich zunächst die Gasmenge in der Verpackung (18) er
höht und die Verpackung (18) hierdurch vollkommen ausge
füllt. Durch weiteres Ausgasen der Kaffeebohnen (19) steigt
der Gasdruck in der Verpackung (18) auf einen höheren Wert
als der Druck der äußeren Atmosphäre an. Hierdurch wird
Kraft in Form von Druck auf die Innenfläche der Verpackung
(18) ausgeübt. Bei einer durch das Dehnverhalten der Kunst
stoffolie (20) vordefinierten Krafteinwirkung dehnt sich
die Kunststoffolie (20) und vergrößert damit das Volumen
der Verpackung (18). Dadurch wird ein weiterer Druckanstieg
vermieden.
Die Kaffeebohnen (19) sind nun derart in der Ver
packung (18) angeordnet, daß ein Kopfraum (23) vorhanden
ist. Das aus den Kaffeebohnen (19) austretende CO2 diffun
diert zum Teil durch die Kunststoffolie (20). Der Anteil an
ausgasendem CO2 aus den Kaffeebohnen (19) ist größer als
der durch die Kunststoffolie (20) in den Außenraum diffun
dierende Anteil des CO2, so daß die Kunststoffolie (20)
sich in diesem Stadium dehnt. Die Kunststoffolie (20) ver
hindert ein Austreten oder vermindert das Austreten von
Aromastoffen. Diese bleiben im Innenraum (21) der Ver
packung (18). Darüber hinaus tritt kein oder kaum Sauer
stoff aus dem Außenraum in den Innenraum (21) der Ver
packung (18), so daß die Kaffeebohnen (19) nur durch den
ursprünglich in der Verpackung enthaltenen Anteil an Sauer
stoff oxidiert werden können.
Gemäß Fig. 6c ist die Menge an ausgasendem CO2 der
Kaffeebohnen (19) stark abgefallen. In diesem Stadium dif
fundiert mehr CO2 durch die Kunststoffolie (20) aus dem In
nenraum (21) nach außen, als aus den Kaffeebohnen (19) aus
gast. Die Rückstellkräfte der elastischen Verpackung (20)
bewirken, daß die Verpackung (18) sich zusammenzieht und
damit den Gasvolumenverlust ausgleicht. Die Verpackung (18)
bleibt aufgrund der elastischen Rückstellkräfte eine Ver
packung mit einer glatten und gewölbten Oberfläche. Die
Verpackung (18) sieht auch in diesem Stadium optisch vor
teilhaft aus.
Fig. 7 zeigt eine Verpackung (24), welche aus einer
nichtdehnbaren Kunststoffolie (25) besteht sowie aus einer
dehnbaren Kunststoffolie (26). In der Verpackung (24) sind
Kaffeebohnen (27) angeordnet. Die in Fig. 7 dargestellte
Verpackung hat sich aufgrund des aus den Kaffeebohnen (27)
ausgasenden CO2 gedehnt. Da nur die Kunststoffolie (26) als
dehnbare Kunststoffolie ausgebildet ist, hat sich auch nur
die Kunststoffolie (26) gedehnt. Die Kunststoffolie (25)
befindet sich nach wie vor in ungedehntem Zustand.
Diese Ausführungsform kann beispielsweise aus Kosten
gründen sinnvoll sein. Es ist aber auch möglich eine derar
tige Verpackung zu wählen, um standfeste Kaffeeverpackungen
ausbilden zu können.
Gemäß Fig. 8 ist eine mehrlagige Kunststoffolie (5)
dargestellt. Die Kunststoffolie (5) weist als erste Schicht
(6) eine mit Metallocenen modifizierte Polyethylenschicht
auf. Die zweite Schicht besteht aus einem Kleber (7). Eine
mittlere Schicht (8) ist als Gassperrschicht, und zwar aus
Ethylenvinylalkohol ausgebildet. Eine weitere Schicht (9)
besteht wiederum aus einem Kleber. Die letzte Schicht (10)
besteht wiederum aus mit Metallocenen modifiziertem
Polyethylen. Die Schichten (6 und 10) sind als elastische
Schichten ausgebildet und weisen die größte Schichtdicke
auf. Die Schichten (7 und 9) sind Kleberschichten zum
Verbinden der elastischen Schichten (6 und 10) mit der
Gassperrschicht (8).
1
Verpackung
2
Kaffeebohnen
3
Schweißnähte
5
Kunststoffolie
6
Polyethylenschicht
7
Kleber
8
Gassperrschicht
9
Kleber
10
PE-Schicht
11
Kunststoffolie
12
Kaffeepulver
13
Verpackung
14
Klipp
15
Verpackung
15
a bis
15
dPortionspackungen
16
Kaffeebohnen
17
Perforationslinien
18
Verpackung
19
Kaffeebohnen
20
20
Kunststoffolie
21
Innenraum
22
Kopfraum
23
Kopfraum
24
Verpackung
25
Kunststoffolie
26
Kunststoffolie
27
Kaffeebohnen
Claims (43)
1. Verpackung für gerösteten und/oder angerösteten
Kaffee,
dadurch gekennzeichnet,
- a) daß die Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) wenigstens teil weise aus wenigstens einer dehnbaren Kunststoffolie (5, 11, 20) besteht;
- b) daß ein Dehnverhalten der Kunststoffolie (5, 11, 28) derart ausgebildet ist, daß eine Dehnung ausbildbar ist durch einen durch Ausgasen des Kaffees (2, 12, 16, 19) entstehenden Innendruck in der dicht verschlossenen Verpackung (1, 13, 15, 18, 24);
- c) daß die Dehnung der Kunststoffolie (5, 11, 20) bei einem Gasdruck in der Verpackung erfolgt, derart, daß der Gas druck kleiner als ein Berstdruck der Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) und/oder eines Verschlusses der Verpackung ist; und
- d) daß das Dehnverhalten der Kunststoffolie (5, 11, 20) derart ausgebildet ist, daß in der Verpackung (1, 13, 15, 18, 24), wenigstens zeitweise während der Lagerzeit des Kaffees (2, 12, 16, 19), ein höherer Druck als ein Druck einer äußeren Atmosphäre vorhanden ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) wenigstens teilweise
aus wenigstens einer elastischen Kunststoffolie (6, 10)
besteht.
3. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß eine prozentuale Volumenzunahme der Verpackung (1, 13,
15, 18, 24) größer als eine prozentuale Gasdruckzunahme in
der Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) ist.
4. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die wenigstens eine Kunststoffolie ein- oder
mehrlagig ausgebildet ist.
5. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die wenigstens eine Kunststoffolie eine Gas
sperrschicht (8) aufweist.
6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gassperrschicht (8) eine vordefinierte Durchlässig
keit für bestimmte Gase aufweist.
7. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine Folienlage (8) als Gassperrschicht
ausgebildet ist.
8. Verpackung nach Anspruch 5, 6 oder 7 dadurch ge
kennzeichnet, daß die Gassperrschicht (8) aus Polyamiden
und/oder Ethylenvinylalkohol (EVOH) und/oder Polyvinyl
dichlorid (PVDC) und/oder Polyvinylchlorid (PVC) besteht.
9. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gassperrschicht (8) zwischen wenigstens zwei
weiteren Folienlagen (6, 10) der mehrlagigen Kunststoff
folie angeordnet ist.
10. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß die einlagige Kunststoffolie aus modifiziertem Po
lyethylen (PE) besteht.
11. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich
net, daß die einlagige Kunststoffolie aus mit Metallocenen
modifiziertem Polyethylen (PE) besteht.
12. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Kunststoffolie eine Sauerstoffdurchlässigkeit
von
aufweist bei 23°C und einer relativen Feuchte von 75%.
aufweist bei 23°C und einer relativen Feuchte von 75%.
13. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Kunststoffolie eine Kohlendioxyd-Durchlässig
keit von
aufweist bei 23°C und 0% relativer Feuchte.
aufweist bei 23°C und 0% relativer Feuchte.
14. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß die mehrlagige Kunststoffolie aus mehreren lose
aufeinanderliegenden Folienlagen besteht.
15. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß die mehrlagige Kunststoffolie aus mehreren fest
aufeinanderliegenden Folienlagen (6, 8, 10) besteht.
16. Verpackung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich
net, daß die mehreren Folienlagen (6, 8, 10) der Kunst
stoffolie miteinander laminiert sind.
17. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß die mehrlagige Kunststoffolie als eine durch Ko
extrusion hergestellte Kunststoffolie ausgebildet ist.
18. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß die mehrlagige Kunststoffolie als eine als Blas
folie oder Castfolie (Flachbahn) hergestellte Kunststoffo
lie ausgebildet ist.
19. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß mindestens eine Folienlage (6, 10) elastisch aus
gebildet ist.
20. Verpackung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich
net, daß die wenigstens eine elastische Folienlage (6, 10)
aus Polyurethan (PU) oder modifiziertem Polyethylen (PE)
besteht.
21. Verpackung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich
net, daß wenigstens eine elastische Folienlage (6, 10) aus
mit Metallocenen modifiziertem Polyethylen (PE) besteht.
22. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß die Kunststoffolie aus folgenden Schichten be
steht:
- 1. erste Schicht (6): Polyethylen, modifiziert mit Metallocenen;
- 2. zweite Schicht (7): Kleber;
- 3. dritte Schicht (8): Ethylenvinylalkohol (EVOH);
- 4. vierte Schicht (9): Kleber;
- 5. fünfte Schicht (10): Polyethylen, modifiziert mit Metallocenen.
23. Verpackung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeich
net, daß die Folienlagen (6, 7, 8, 9, 10) folgende Schicht
dicken aufweisen:
- 1. erste Schicht (6): 20 µm bis 120 µm;
- 2. zweite Schicht (7): 3 µm bis 7 µm;
- 3. dritte Schicht (8): 5 µm bis 30 µm;
- 4. vierte Schicht (9): 3 µm bis 7 µm;
- 5. fünfte Schicht (10): 20 µm bis 120 µm.
24. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß eine Polyethylen-/Polyamidfolie (PE/PA-Folie) vor
gesehen ist, welche folgenden Aufbau besitzt:
- 1. erste Schicht: PA 6, Schichtdicke 20 µm bis 40 µm;
- 2. zweite Schicht: Haftvermittler, Schichtdicke 5 µm bis 10 µm;
- 3. dritte Schicht: modifiziertes Polyethylen, Schichtdicke 40 µm bis 100 µm.
25. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß als elastisches PE-Mate
rial "EXACT" (Handelsname) von Exxon Chemicals (Firmenname)
oder "Affinity" (Handelsname) von Dow Chemicals (Firmen
name) vorgesehen ist.
26. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) eine Dehnbar
keit von mindestens 10% aufweist.
27. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) eine Dehnbar
keit von 80% bis 100% aufweist.
28. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich
net, daß die Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) eine
Dehnbarkeit im elastischen Bereich von mindestens 50%
aufweist.
29. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (1, 13, 15,
18, 24) als Beutel ausgebildet ist.
30. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung transparent
und/oder bedruckt und/oder eingefärbt ausgebildet ist.
31. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß in und/oder auf der Ver
packung (1, 13, 15, 18, 24) ein Informationsträger angeord
net ist.
32. Verfahren zum Verpacken von geröstetem und/oder
angeröstetem Kaffee, bei dem der Kaffee nach dem Rösten
oder Anrösten in der Verpackung angeordnet wird, dadurch
gekennzeichnet,
- 1. daß eine Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) verwendet wird, welche wenigstens teilweise aus wenigstens einer dehnba ren Kunststoffolie besteht, wobei die Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) in einem Bereich dehnbar ist, derart, daß ein durch Ausgasen des Kaffees (2, 12, 16, 19) durch Gase entstehender Innendruck in der Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) kleiner als ein Berstdruck der Verpackung und/oder eines Verschlusses der Verpackung ist,
- 2. daß die Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) nach dem Einfüllen des Kaffees dicht verschlossen wird,
- 3. wobei der Innendruck danach in der Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) durch das Ausgasen des Kaffees (2, 12, 16, 19) ansteigt,
- 4. daß sich die Verpackung ab einem Innendruck, der kleiner ist als der Berstdruck der Verpackung und/oder der Berst druck des Verschlusses dehnt,
- 5. daß der entstehende Innendruck in der Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) wenigstens zeitweise höher ist als der Druck der äußeren Atmosphäre.
33. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeich
net, daß der Kaffee nach dem Rösten und/oder Anrösten im
wesentlichen ohne Zwischenlagerung zum Ausgasen in der Ver
packung angeordnet wird.
34. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeich
net, daß als Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) eine aus wenig
stens einer elastischen Kunststoffolie (5, 11, 20) beste
hende Verpackung verwendet wird.
35. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeich
net, daß die Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) durch Ver
schweißen dicht verschlossen wird.
36. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeich
net, daß die Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) mit wenigstens
einem Klipp (14) oder durch Zubinden dicht verschlossen
wird.
37. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeich
net, daß während des Verpackungsvorganges Kohlendioxyd
(CO2) in die Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) eingebracht
wird.
38. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeich
net, daß das Verpacken des Kaffees (2, 12, 16, 19) mit ei
ner Schlauchbeutelmaschine durchgeführt wird.
39. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeich
net, daß beim Verpackungsvorgang ein kleiner oder kein
Kopfraum in der Verpackung über dem Kaffee verbleibt.
40. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeich
net, daß die Verpackung (1, 13, 15, 18, 24) nach dem Ver
schließen in einer Umverpackung angeordnet wird.
41. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeich
net, daß vor dem Verschließen der Verpackung ein Informati
onsträger in der Verpackung angeordnet wird.
42. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeich
net, daß die Verpackung bedruckt wird oder ein Informati
onsträger aufgebracht wird.
43. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeich
net, daß Portionspackungen (15a bis 15d) abgepackt werden.
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8130 | Withdrawal |