DE19838545A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Erkennen von Druckmarken - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Erkennen von DruckmarkenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum automatischen Erkennen von Druckmarken, die in regelmäßigen Abständen auf Materialbahnen aufgebracht sind. Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, das Erkennen von Druckmarken zu verbessern, wenn zwischen den Druckmarken in derselben Bewegungsbahn wie die Druckmarken Fremddrucke aufgebracht sind. DOLLAR A Gelöst wird dieses Problem dadurch, daß die Breiten von Aufdrucken sowie die Abstände zwischen Aufdrucken ermittelt werden und wenn Breite und Abstand mit vorbestimmten Werten im wesentlichen übereinstimmen, ein Aufdruck als Druckmarke erkannt wird.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum automatischen Erkennen
von auf Bahnen, insbesondere aus Verpackungsmaterial, in regel
mäßigen Abständen aufgebrachten Druckmarken aus Aufdrucken,
welche die Druckmarken und in regelmäßigen Abständen in
derselben Bewegungsbahn wie die Druckmarken aufgebrachte
Fremddrucke aufweisen. Ferner betrifft die Erfindung eine
Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens mit einem Sensor zum
Abtasten der Aufdrucke und einer mit dem Sensor verbundenen
Auswerteeinheit.
Bei leistungsfähigen Verpackungsmaschinen ist die Handhabung
des Verpackungsmaterials von besonderer Bedeutung. Die
Bemühungen gehen dahin, den Einsatz von manueller Arbeitskraft
so gering wie möglich zu halten.
Überwiegend verarbeiten Verpackungsmaschinen Verpackungs
material in Form langer Materialbahnen, die insbesondere in zu
Bobinen gewickelter Form vorliegen. Beim Verbrauch einer ab
laufenden Bahn soll die neue Bahn möglichst ohne manuelle Ein
griffe mit der ablaufenden Bahn verbunden werden. Dies gewähr
leistet einen durchgehenden Betrieb der Verpackungsmaschine, da
die neue Materialbahn nicht erst wieder in die Verpackungs
maschine eingefädelt werden muß, sondern kontinuierlich - mit
der ablaufenden Bahn verbunden - durch die Verpackungsmaschine
hindurchläuft.
Bei gedrucktem Verpackungsmaterial mit Beschriftung und Bildern
in wiederkehrender Form muß die Relativstellung von ablaufender
und neuer Bahn beim Verbinden beider Bahnen beachtet werden.
Sollen nämlich gleichmäßige Zuschnitte aus der Bahn gefertigt
werden, ist sicherzustellen, daß die Bahnen positionsgerecht
miteinander verbunden werden.
Um eine derartige positionsgerechte Verbindung herstellen zu
können, sind die Materialbahnen mit Druckmarken versehen. Dabei
werden Druckmarken im Abstand von Zuschnittslängen auf der Bahn
aufgedruckt. Es sind Markenleser bekannt, welche die aufge
druckten Druckmarken erkennen und den Vorgang des Verbindens
anhand der erkannten Druckmarken steuern.
Problematisch ist jedoch bei den bekannten Markenlesern, daß
zwischen den Druckmarken aufgedruckte Fremddrucke
fälschlicherweise ebenfalls als Druckmarken erkannt werden
können, wenn diese Fremddrucke eine ähnliche Kontur wie die
Druckmarken aufweisen. Dies kann zu einer Fehlsteuerung der
Verpackungsmaschine führen.
Der Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, ein verbesser
tes Erkennen von Druckmarken zu schaffen, das auch dann fehler
frei funktioniert, wenn zwischen den Druckmarken in derselben
Bewegungsbahn wie die Druckmarken Fremddrucke aufgebracht sind.
Zur Lösung dieses Problems ist das erfindungsgemäße Verfahren
dadurch gekennzeichnet, daß die Breiten der Aufdrucke sowie die
Abstände zwischen, insbesondere benachbarten, Aufdrucken er
mittelt werden und wenn Breite und Abstand mit vorbestimmten
Werten im wesentlichen übereinstimmen, ein Aufdruck als Druck
marke erkannt wird.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung ist zur Lösung dieses
Problems dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinheit derart
ausgelegt ist, daß anhand eines Sensorsignals die Breiten der
Aufdrucke sowie die Abstände zwischen, insbesondere
benachbarten, Aufdrucken ermittelbar sind und wenn Breite und
Abstand mit vorbestimmten Werten im wesentlichen
übereinstimmen, ein Aufdruck als Druckmarke erkennbar ist.
Erfindungsgemäß werden also die Breiten von Aufdrucken sowie
die folgenden Leerräume erkannt und ausgemessen und mit einge
gebenen Referenzwerten verglichen. Bei Übereinstimmung mit den
Referenzwerten, wird ein Aufdruck als Druckmarke erkannt. Auf
diese Weise kann zuverlässig zwischen Fremddrucken und
Druckmarken unterschieden werden. Insbesondere kann man auf
diese Weise Fehlerkennungen von Aufdrucken als Druckmarken
vermeiden.
Die erkannten Druckmarken werden für die Steuerung von soge
nannten Splice-Vorgängen bzw. Vorgängen zum Verbinden von einer
ablaufenden mit einer neuen Materialbahn verwendet. Dabei wer
den beim Verbinden die Materialbahnen derart positioniert, daß
die Druckmarken auch im Bereich des Verbindens gleiche Abstände
behalten.
Ferner kann man durch eine während des Betriebs fortlaufende
Druckmarkendetektion eine ständige Kontrolle der richtigen
Vorschubgeschwindigkeit der Materialbahn bezüglich des
Einleitens von Abschneidevorgängen, z. B. zum Fertigen von
Zuschnitten, erzielen. Insbesondere kann man einem
toleranzbedingten geringfügigen, aber kontinuierlichen Ver
schieben durchzuführender Schnitte entgegenwirken, die zu einem
Hinauslaufen des Schnittes aus seiner richtigen Position führen
kann. Dadurch vermeidet man Fehlpackungen.
Eine Besonderheit besteht darin, daß die Drehzahl einer die
ablaufende und/oder neue Materialbahn tragende Bobine in
Abhängigkeit des Füllgrades eines Bahnspeichers und der
Drehzahl bzw. Geschwindigkeit der betriebenen Maschine bzw. der
Fördergeschwindigkeit der Bahn berechnet und eingestellt wird.
Bevorzugt wird dabei auch der jeweilige Bobinendurchmesser
berücksichtigt. Diese Drehzahlankopplung der Bobine an die
Drehzahl der abnehmenden Maschine hat den Vorteil, daß die
Pendelabweichungen des Bahnspeichers vermindert werden können.
Dadurch werden die Pendelbeschleunigungen bzw. Trägheitskräfte
in dem Bahnspeicher vermindert, so daß die mechanische Spannung
in der Bahn konstanter bzw. konstant ist. Ein Antrieb, z. B. in
Form eines Servomotors, gibt dabei die Drehzahl der ablaufenden
bzw. neuen Bobine vor. Dieser Servomotor wird unter
Berücksichtigung der Pendelabweichung und Maschinendrehzahl und
insbesondere auch dem Bobinendurchmesser angesteuert, so daß
sich die gewünschte Bobinendrehzahl einstellt.
Eine weitere Besonderheit besteht darin, daß die Restmenge bzw.
Länge der auf einer Bobine aufgewickelten Bahn und/oder der
Bobinendurchmesser ermittelt wird aus dem Drehwinkel der Bobine
und dem Drehwinkel einer mit der Bahn mitlaufenden Umlenkrolle,
insbesondere unter Berücksichtigung des Umfangs der
Umlenkrolle. Statt des Drehwinkels der Umlenkrolle kann auch
die Länge eines von der Bobine abgezogenen Bahnstücks bzw. der
Verfahrweg eines die Bahn mitnehmenden Schlittens herangezogen
werden. Der Drehwinkel der Bobine wird dabei durch einen
Drehwinkelsensor erfaßt. Ebenso kann man den Drehwinkel der
mitlaufenden Umlenkrolle über einen Drehwinkelsensor oder ein
Zählwerk zum Zählen der Umdrehungen der Umlenkrolle erfassen.
Des weiteren kann man mittels eines Sensors am mitnehmenden
Schlitten den Verfahrweg des Schlittens ermitteln. Diese Größen
gelangen an eine zentrale Recheneinheit, die aus den Größen den
Bobinendurchmesser berechnet. Ebenso kann diese Recheneinheit
aus den erfaßten Größen die Restmenge bzw. Länge der auf einer
Bobine aufgewickelten Bahn berechnen.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen und der Beschreibung. Anhand der Zeichnung wird
ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. In der
Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Materialeinheit einer Verpackungsmaschine in
schematischer Seitenansicht;
Fig. 2 eine Materialbahn mit Druckmarken und Fremddrucken
und
Fig. 3 eine schematische Darstellung zur Ermittlung der
Bobinensolldrehzahl
Fig. 1 zeigt eine Materialeinheit 10 einer Verpackungsmaschine
in schematischer Ansicht. Auf einem um eine Achse 11 drehbar
gelagerten Bobinenarm 12 befinden sich an beiden Enden des
Bobinenarms 12 zwei Bobinen und zwar eine ablaufende Bobine 13
und eine neue Bobine 14. Auf den Bobinen 13, 14 ist jeweils
eine Materialbahn aufgewickelt. Derartige Materialbahnen finden
insbesondere Verwendung beim Herstellen von Zuschnitten für
Zigarettenpackungen sowie sonstige im Zusammenhang mit der
Verpackung von Zigaretten verwendeten Verpackungseinheiten.
Die Materialbahn 15 der ablaufenden Bobine 13 wird in Richtung
des Pfeiles 16 zu dem Teil der Verpackungsmaschine gefördert,
der aus der Materialbahn Verpackungen herstellt.
Wenn sich die ablaufende Bobine 13 ihrem Ende nähert, muß die
ablaufende Materialbahn 15 mit der neuen Materialbahn 17 der
neuen Bobine 14 verbunden werden. Dieses Verbinden erfolgt in
einer Verbindungsvorrichtung 18.
Die Verbindungsvorrichtung 18 weist einen pneumatisch
betriebenen Linearschlitten 19 auf. An diesem Linearschlitten
19 befindet sich ein Greiferschlitten 20, welcher in Richtung
des Pfeiles 21 und in umgekehrte Richtung linear verfahrbar
ist. Der Greiferschlitten 20 kann sich in Richtung seiner
gestrichelt dargestellten Position bewegen, um ein Ende der
neuen Materialbahn 17 zu greifen.
Nach Ergreifen des Endes der neuen Materialbahn 17 fährt der
Greiferschlitten 20 in Richtung des Pfeiles 21 in seine untere,
voll ausgezogen dargestellte Position. Die genaue Position wird
durch einen Sensor in Form eines Lichttasters 22 gesteuert, der
Druckmarken auf der Materialbahn in einer unten näher
erläuterten Weise erfaßt. Der Linearschlitten 19 zieht also die
neue Materialbahn 17 soweit nach unten, daß sich eine
Druckmarke an einer bestimmten Position befindet. Ein zweiter
Sensor in form eines Lichttasters 23 tastet die Druckmarken der
ablaufenden Materialbahn 15 ab.
Umlenkrollen 24, 25, 26, 27, 28 führen die ablaufende
Materialbahn 15 von der ablaufenden Bobine vorbei an dem
zweiten Lichttaster 23 zu einem Materialspeicher 32. Dabei
führt die Umlenkrolle 24 die ablaufende Materialbahn 15 an der
neuen Bobine 14 vorbei. Im Bereich zwischen den Umlenkrollen 25
und 26 befindet sich die ablaufende Materialbahn 15 im
wesentlichen parallel zu der neuen Materialbahn 17.
Zwischen den Umlenkrollen 27 und 28 ist eine weitere
Umlenkrolle 29 angeordnet. Diese Umlenkrolle 29 weist ein
Zählwerk auf. Dieses Zählwerk zählt die Anzahl der Umdrehungen
der Umlenkrolle 29. Das Zählwerk erhält von sogenannte
Initiatoren 30, 31, d. h. berührungslose Sensoren, Signale, die
vom Zählwerk gezählt werden. Aus der Anzahl der Umdrehungen,
insbesondere auch von Bruchteilen von Umdrehungen, kann man auf
die Länge der an der Umlenkrolle 29 vorbeigeförderten
Materialbahn 15 schließen. Dabei ist der Durchmesser bzw.
Umfang der Umlenkrolle 29 zu berücksichtigen. Diese Umrechnung
von Umdrehungen in Längen erfolgt in einer nicht dargestellten
Steuereinheit.
Alternativ kann man die Länge der geförderten Materialbahn 15
auch durch einen Drehwinkelgeber, ebenfalls unter
Berücksichtigung des Durchmessers bzw. Umfangs der Umlenkrolle
29, ermitteln.
Der Materialspeicher 32 weist eine Reihe oberer Umlenkrollen 33
sowie eine Reihe unterer Umlenkrollen 34 auf. Der
Materialspeicher 32 dient dazu, ein Verzögern der
Förderbewegung der ablaufenden Materialbahn 15 im Bereich
zwischen den Umlenkrollen 24 bis 28, beispielsweise beim
Verbinden der ablaufenden Materialbahn 15 mit der neuen
Materialbahn 17, auszugleichen. Um diesen Ausgleich zu
gewährleisten, ist die Reihe unterer Umlenkrollen 34 in der
Höhe verschiebbar angeordnet. Durch diese Verschiebbarkeit ist
der Materialspeicher 32 in der Lage, unterschiedliche
Materialbahnlängen aufzunehmen. Alternativ kann auch die Reihe
oberer Umlenkrollen 33 in der Höhe verstellbar angeordnet sein.
Ebenso ist es möglich sowohl obere als auch untere Reihe von
Umlenkrollen 33, 34 höhenverstellbar zu positionieren.
Letztlich kommt es auf eine Änderung der Relativstellung der
Reihe oberer Umlenkrollen 33 zur Reihe unterer Umlenkrollen 34
an.
Beim Verbinden der ablaufenden Materialbahn 15 mit der neuen
Materialbahn 17 befindet sich - wie oben bereits erläutert -
die neue Materialbahn 17 in durch den Linearschlitten 19 nach
unten gezogenen, an einer erkannten Druckmarke ausgerichteten
Position. Die ablaufende Materialbahn 15 wird verzögert bzw.
angehalten und zwar derart, daß sich eine auf der ablaufenden
Materialbahn 15 erkannte Druckmarke in entsprechender Position
zur Druckmarke der neuen Materialbahn 17 befindet. Nachdem
diese Ausrichtung anhand der Druckmarken erfolgt ist, werden
ablaufende Materialbahn 15 und neue Materialbahn 17
übereinander gebracht und verbunden bzw. verklebt.
Am Greiferschlitten 20 ist ein weiterer Initiator 35
angebracht. Dieser Initiator 35 dient zum Ermitteln der exakten
Position des Greiferschlittens 20 auf der Linearführung 19.
Anhand der ermittelten Position des Greiferschlittens 20 läßt
sich der Verfahrweg S des Greiferschlittens 20 bestimmen.
Ferner befindet sich an jedem Ende des Bobinenarms 12 - sowohl
an der ablaufenden Bobine 13 als auch an der neuen Bobine 14 -
je ein Drehwinkelsensor. Mittels dieses Drehwinkelsensors kann
der Drehwinkel der jeweiligen Bobine erfaßt werden. Der
Drehwinkel der neuen Bobine 14 ist mit ϕ bezeichnet.
Anhand des von dem Greiferschlitten 20 zurückgelegten
Verfahrweges S sowie dem Drehwinkel ϕ der neuen Bobine 14 läßt
sich der Bobinendurchmesser berechnen. Der Bobinendurchmesser
ergibt sich aus dem Quotienten der zweifachen Meßstrecke und
dem Drehwinkel ϕ der Bobine, das heißt
Bobinendurchmesser = 2.Verfahrweg S/Drehwinkel ϕ.
Fig. 2 dient dem Erläutern der automatischen Erkennung der
richtigen Druckmarke. Fig. 2 zeigt eine Materialbahn 36 mit
Druckmarken 37, 38, 39. Zwischen den Druckmarken 37, 38, 39
befinden sich Fremddrucke 40, 41, 42. Druckmarken 37, 38, 39
und Fremddrucke 40, 41, 42, werden vorliegend als Aufdrucke
bezeichnet. Die gestrichelten Linien deuten jeweils Anfang bzw.
Ende eines Zuschnitts an.
Die Erfindung ermöglicht es unter den Aufdrucken diejenigen
"herauszufiltern" , welche die Druckmarken darstellen. Dabei
erfolgt das automatische Erkennen der richtigen Druckmarken 37,
38, 39 über zwei Kriterien. Zum einen wird die Breite 43 der
Aufdrucke gemessen. Zum anderen wird der Abstand 44 zwischen
zwei Aufdrucken gemessen. Der Abstand sowie die Breite werden
mittels der Lichttaster 22, 23 ermittelt und die gemessenen
Werte einer Auswerteeinheit zugeführt. Die Auswerteeinheit hat
zuvor Referenzdaten für die Breite einer Druckmarke sowie den
Abstand zwischen einer Druckmarke und einem Fremddruck
erhalten. Die Auswerteeinheit vergleicht eine gemessene Breite
mit der zuvor eingegebenen Breite sowie einen gemessenen
Abstand mit dem zuvor eingegebenen Abstand und erzeugt ein
entsprechendes Signal, falls die Werte im wesentlichen
übereinstimmen. Dieses erzeugte Signal zeigt das Erkennen einer
Druckmarke an. Diese Messungen können entweder nur zum
Einleiten eines Verbindungsvorganges zweier Materialbahnen oder
aber permanent während des Betriebs der
Anlage/Verpackungsmaschine, insbesondere der Materialeinheit
10, erfolgen.
Diese Methode erlaubt es zuverlässig auch dann Druckmarken
richtig zu erkennen, wenn in Bewegungsrichtung gesehen zwischen
den Druckmarken 37, 38, 39 auch Fremddrucke 40, 41, 42
angeordnet sind. Dabei ist es durchaus möglich, daß Fremddrucke
die gleiche Breite aufweisen wie die Druckmarken und gleichwohl
zuverlässig zwischen Fremddrucken und Druckmarken unterschieden
werden kann, da neben der Breite auch der Abstand zwischen
Aufdrucken berücksichtigt wird.
Mit Hilfe der automatischen Erkennung einer Druckmarke ist es
möglich, eine Druckmarke während des gesamten Abwickelvorgangs
zu kontrollieren. Anhand des beschriebenen Verfahrens ist eine
Identifizierung der richtigen Druckmarke auch im laufenden
Betrieb der Anlage möglich. Eine einmal identifizierte
Druckmarke kann weiterverfolgt werden, indem die nächste
Druckmarke im Abstand von einer Zuschnittslänge erwartet und
erkannt wird.
Fig. 3 erläutert die Bobinendrehzahl für den Antrieb der
aktiven Bobine, das heißt der Bobine, von der die Materialbahn
direkt der abnehmenden Verpackungsmaschine zugeführt wird. In
Fig. 1 wäre dies die ablaufende Bobine 13. Die aktive Bobine
wird angetrieben durch einen nicht dargestellten Motor. Die
Drehzahl der Bobine wird dabei vom Antrieb vorgegeben. Diese
Bobinendrehzahl ist in Fig. 3 durch den unteren Block 45
dargestellt.
Die Bobinendrehzahl 45 ist, wie in Fig. 3 gezeigt, abhängig von
der als Block 46 dargestellten Pendelabweichung und der als
Block 47 dargestellten Maschinendrehzahl. Pendelabweichung
bedeutet in diesem Zusammenhang, die Abweichung des
Materialspeichers 32 von einem normalen Füllgrad.
Maschinendrehzahl bedeutet in diesem Zusammenhang die
Arbeitsgeschwindigkeit der Verpackungsmaschine bezogen auf ein
sich in der Verpackungsmaschine befindendes, drehendes
Referenzrad. Die Maschinendrehzahl ist damit in der Regel
abhängig von der Fördergeschwindigkeit der Materialbahn im
Bereich der Verpackungsmaschine, das heißt insbesondere im
Bereich stromabwärts des Materialspeichers 32.
Durch diese Art der Steuerung des Bobinenantriebs nach einer
Bobinensolldrehzahl erreicht man vorteilhafterweise eine
Verminderung der Pendelabweichungen des Bahnspeichers bzw. der
Regelschwankungen des Materialspeichers 32. Dadurch erhält man
eine gleichmäßigere Bahnspannung, da durch vermindernde
Pendelabweichungen die Pendelbeschleunigungen und
Trägheitskräfte verkleinert werden.
Außer der Pendelabweichung und der Maschinendrehzahl kann
zusätzlich in die Berechnung der Bobinendrehzahl auch der
aktuelle Bobinendurchmesser einfließen. Dann erhält man eine
Drehzahlankopplung der abnehmenden Maschine unter
Berücksichtigung des aktuellen Bobinendurchmessers sowie zweier
Proportionalitätsfaktoren (Faktor1, Faktor2) gemäß folgender
Gleichung
Bobinendrehzahl = Faktor1/Bobinendurchmesser.
(Maschinendrehzahl + Faktor2.Pendelabweichung)
Dabei wird der Bobinendurchmesser anhand folgender Gleichung
berechnet:
Bobinendurchmesser = Umdrehungen der Umlenkrolle.
Umfang der Umlenkrolle/Bobinendrehwinkel ϕ
In dem erläuterten Beispiel kann man den ermittelten
Bobinendurchmesser für folgende drei Vorgänge verwenden.
Erstens kann man anhand des Bobinendurchmessers das Ende der
ablaufenden Materialbahn vorhersagen und entsprechend kurz vor
Ablauf der ablaufenden Materialbahn den Splice-Vorgang starten.
Zweitens kann man anhand des Bobinendurchmessers den Drehwinkel
ϕ der Bobine in eine Materialbahnlänge umrechnen. Drittens
kann man mit Hilfe des Bobinendurchmessers die Bobinendrehzahl
an die Drehzahl der abnehmenden Maschine anpassen.
Die Ermittlung des Bobinendurchmessers ermöglicht somit
vielfältige Einsatzgebiete. Insbesondere im Zusammenhang mit
der erfindungsgemäßen Druckmarkenerkennung ergibt sich die
Möglichkeit einer leistungsfähigen und störungssicheren
Verbindung einer ablaufenden mit einer neuen Materialbahn.
10
Materialeinheit
11
Achse
12
Bobinenarm
13
ablaufende Bobine
14
neue Bobine
15
ablaufende Materialbahn
16
Pfeil
17
neue Materialbahn
18
Verbindungsvorrichtung
19
Linearschlitten
20
Greiferschlitten
21
Pfeil
22
Lichttaster
23
Lichttaster
24
Umlenkrolle
25
Umlenkrolle
26
Umlenkrolle
27
Umlenkrolle
28
Umlenkrolle
29
Umlenkrolle
30
Initiator
31
Initiator
32
Materialspeicher
33
obere Umlenkrolle
34
untere Umlenkrolle
35
Initiator
36
Materialbahn
37
Druckmarke
38
Druckmarke
39
Druckmarke
40
Fremddruck
41
Fremddruck
42
Fremddruck
43
Breite eines Aufdrucks
44
Abstand zwischen Aufdrucken
45
Bobinendrehzahl
46
Pendelabweichung
47
Maschinendrehzahl
S Verfahrweg
ϕ Drehwinkel
S Verfahrweg
ϕ Drehwinkel
Claims (15)
1. Verfahren zum automatischen Erkennen von auf Bahnen (15,
17), insbesondere aus Verpackungsmaterial, in regelmäßigen
Abständen aufgebrachten Druckmarken (37, 38, 39) aus
Aufdrucken, welche die Druckmarken (37, 38, 39) und in
regelmäßigen Abständen in derselben Bewegungsbahn wie die
Druckmarken (37, 38, 39) aufgebrachte Fremddrucke (40, 41, 42)
aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Breiten (43) der
Aufdrucke sowie die Abstände (44) zwischen, insbesondere
benachbarten, Aufdrucken ermittelt werden und wenn Breite (43)
und Abstand (44) mit vorbestimmten Werten im wesentlichen
übereinstimmen, ein Aufdruck als Druckmarke (37, 38, 39)
erkannt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
anhand einer erkannten Druckmarke (37, 38, 39) ein Vorgang zum
Verbinden einer ablaufenden (15) mit einer neuen (12) Bahn
eingeleitet wird, so daß die ablaufende (15) und die neue (17)
Bahn derart positionsgerecht verbunden werden, daß die
Druckmarken (37, 38, 39) auch im Bereich des Verbindens den
regelmäßigen Abständen der Druckmarken (37, 38, 39)
entsprechende Abstände aufweisen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Restmenge bzw. Länge der auf einer Bobine (13, 14)
aufgewickelten Bahn (15, 17) und/oder der Bobinendurchmesser
ermittelt wird aus
- a) dem Drehwinkel (ϕ) der Bobine und
- b) dem Drehwinkel einer mit der Bahn mitlaufenden Umlenkrolle, insbesondere unter Berücksichtigung des Umfangs der Umlenkrolle, oder der Länge eines von der Bobine (13, 14) abgezogenen Bahnstücks bzw. dem Verfahrweg eines die Bahn mitnehmenden Schlittens (19, 20).
4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Bobinendurchmesser zum Umrechnen von
Drehwinkelmeßwerten (ϕ) der Bobine in Bahnlängen verwendet
wird.
5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zeitpunkt des Verbindens und/oder eines
Trennschnitts, insbesondere an der ablaufenden Bahn (15), er
mittelt wird aus
- a) dem Drehwinkel (ϕ) der Bobine und
- b) dem Drehwinkel einer mit der Bahn mitlaufenden Umlenkrolle, insbesondere unter Berücksichtigung des Umfangs der Umlenkrolle, oder der Länge eines von der Bobine (13, 14) abgezogenen Bahnstücks bzw. dem Verfahrweg eines die Bahn mitnehmenden Schlittens (19, 20).
6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die einzustellende Drehzahl der ablaufenden
oder neuen Bobine in Abhängigkeit des Füllgrades eines Bahn
speichers (32) und der Drehzahl bzw. Geschwindigkeit der
betriebenen Maschine bzw. der Fördergeschwindigkeit der Bahn
berechnet wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bobinendrehzahl auch in Abhängigkeit des jeweiligen
Bobinendurchmessers berechnet wird.
8. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß beim Beginn des Verbindens der Bahnspeicher
(32) im wesentlichen vollständig gefüllt ist.
9. Vorrichtung zum Erkennen von auf Bahnen (15, 17),
insbesondere aus Verpackungsmaterial, in regelmäßigen Abständen
aufgebrachten Druckmarken (37, 38, 39) aus Aufdrucken, welche
die Druckmarken (37, 38, 39) und in regelmäßigen Abständen in
derselben Bewegungsbahn wie die Druckmarken (37, 38, 39)
aufgebrachte Fremddrucke (40, 41, 42) aufweisen, mit einem
Sensor (22, 23) zum Abtasten der Aufdrucke und einer mit dem
Sensor (22, 23) verbundenen Auswerteeinheit, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auswerteeinheit derart ausgelegt ist,
daß anhand eines Sensorsignals die Breiten (43) der Aufdrucke
sowie die Abständen (44) zwischen, insbesondere benachbarten,
Aufdrucken ermittelbar sind und wenn Breite (43) und Abstand
(44) mit vorbestimmten Werten im wesentlichen übereinstimmen,
ein Aufdruck als Druckmarke (37, 38, 39) erkennbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
sie mit einer Vorrichtung zum Verbinden einer ablaufenden (15)
mit einer neuen (17) Bahn verbunden ist, so daß die ablaufende
(15) und die neue (17) Bahn so positionsgerecht verbindbar
sind, daß die Druckmarken (38, 39, 40) auch im
Verbindungsbereich dem regelmäßigen Abständen der Druckmarken
(38, 39, 40) entsprechende Abstände aufweisen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß je ein Sensor zum Abtasten der Aufdrucke auf der
ablaufenden (15) und der neuen (17) Bahn vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11,
gekennzeichnet durch einen Drehwinkelsensor zum Messen eines
Drehwinkels ((ϕ) einer Bobine, auf welche die Bahn (15, 17)
aufgewickelt ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12,
gekennzeichnet durch einen Drehwinkelsensor zum Messen eines
Drehwinkels (ϕ) einer mit einer Bahn (15, 17), inbesondere der
ablaufenden Bahn (17), mitlaufenden Umlenkrolle (29) bzw. ein
Zählwerk zum Zählen der Umdrehungen der Umlenkrolle (29).
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13,
gekennzeichnet durch einen Sensor (35) zum Erfassen der Länge
eines von der Bobine (13, 14) abgezogenen Bahnstücks bzw. zum
Erfassen des Verfahrwegs eines eine Bahn (13, 14) mitnehmenden
Schlittens (19, 20).
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, die derart
ausgelegt ist, ein Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8
durchzuführen.
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