DE19834131C2 - Fahrzeugkarosserie - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugkarosserie der im
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Gattung.
Bei einem bekannten Kraftfahrzeug mit einem Motorraum und
einer Fahrgastzelle (DE 196 32 714 A1) reicht ein Wasserkasten
vom Bereich einer geschlossenen Motorhaube aus derart weit
nach unten, daß er eine doppelwandige Trennung zwischen
Fahrgastzelle und Motorraum und damit einen separaten
Trennraum bildet. In dem als Einbaumodul ausgebildeten
Wasserkasten sind Komponenten einer Heizungs- und Belüftungs-
bzw. Klimaanlage, insbesondere Gebläse, Wärmetauscher,
Kondensator, Pollenfilter und/oder entsprechende Luftführungen
angeordnet. Ein Teil dieser Komponenten, insbesondere die
Lüftungskanäle, sind in einem mit dem Wasserkastenmodul
verbundenen Armaturenmodul angebracht und über entsprechende
Anschlußöffnungen in den beiden Modulen miteinander verbunden.
Bei einer bekannten Fahrzeugkarosserie (DE 43 13 783 C1) ist
unterseitig der Motorhaube ein an der Lufteintrittsöffnung in
der Motorhaube ansetzender, wannenförmiger Frischluftkanal
untergehängt, dem Frischluft von der Oberseite der Motorhaube
her durch die Luftdurchtrittsöffnung hindurch zugeführt wird.
Die in den Frischluftkanal einströmende Frischluft wird unter
Wasserabscheidung zum Frischluftübertrittsbereich des
Frischluftkanals geführt und tritt dort in einen der Stirnwand
vorgelagerten Kanal ein, der über die ganze Breite des der
Stirnwand vorgelagerten Aggregateraums oder Wasserkastens
reicht. Der Kanal setzt sich aus einer Unterschale und einer
Oberschale zusammen, aus der die Wasserauffangrinne
herausgeformt ist. Die Rinne endet im Bereich des mittig
angeordneten Scheibenwischeraggregats, wo das Wasser zur
Unterschale hin abläuft. Die Unterschale ist unterhalb des
Scheibenwischeraggregats mit einer Öffnung versehen, durch die
anfallendes Wasser in einen trichterförmigen Ablauf übertritt.
An der Unterschale ist noch eine zusätzliche Rinne angeformt,
die das zwischen Oberschale und Windschutzscheibe
hindurchtretende Leckwasser aufnimmt und zu der mit dem Ablauf
in Verbindung stehenden Öffnung der Unterschale leitet. Die
Unterschale weist eine Luftaustrittsöffnung auf, die
deckungsgleich auf einer Stirnwandöffnung der Stirnwand
aufliegt und über eine Filtereinrichtung mit dem Ansaugtrakt
eines Gebläses verbunden ist. Die Filtereinrichtung und das
Gebläse sind dabei jenseits der Stirnwand im Fahrzeuginnenraum
angeordnet.
Bei einer Fahrzeugkarosserie der eingangs genannten Art ist
bereits vorgeschlagen worden (198 11 189.4-42), die
Filtereinrichtung in dem Wasserkasten unterzubringen. Die
Filtereinrichtung besitzt einen Staubfilter oder einen
Geruchsfilter, z. B. Aktivkohlefilter, oder einen sog.
Kombifilter, der in einem Filtergehäuse aufgenommen ist. Das
Filtergehäuse ist so ausgebildet, daß der Lufteinlaß auf der
von der Motorhaube mit Lufteintrittsöffnung wegweisenden Seite
des Filtergehäuses liegt und von dem horizontal angeordnete
Filter überdeckt wird. Dadurch ist einerseits der Filter
gegenüber durch die Lufteintrittsöffnung eindringender Nässe
geschützt und andererseits wird der Filter von unten nach oben
durchströmt. Der Filter bewirkt durch seinen
Strömungswiderstand eine gleichmäßige Verteilung der
Luftströmung am Lufteinlaß des Filtergehäuses, so daß
Wassertropfen, die sich in der Frischluft befinden, nicht von
örtlichen Geschwindigkeitsspitzen am Lufteinlaß des
Filtergehäuses mitgerissen werden, sondern sich am Boden des
Aggregateraums oder des Wasserkastens niederschlagen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer
Fahrzeugkarosserie der eingangs genannten Art, durch weitere
Reduzierung des Einbauraumbedarfs für die Belüftung bzw.
Klimatisierung des Fahrzeuginnenraums das Platzangebot im
Fahrzeuginnenraum zu vergrößern.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Merkmale im
Patentanspruch 1 bzw. im Patentanspruch 9 gelöst.
Die erfindungsgemäße Fahrzeugkarosserie hat den Vorteil, daß
durch die Zusammenfassung von Gebläse und Filtervorrichtung zu
einem Belüftungsmodul Filtervorrichtung und Gebläse als extrem
kompakte Einbaueinheit verfügbar sind, die sich problemlos in
einem wenig voluminösen Wasserkasten der Fahrzeugkarosserie
unterbringen läßt und für den Filterwechsel sehr leicht
demontiert werden kann. Durch einen dadurch bedingten
bauraumsparenden Wasserkasten kann das Raumangebot für den
Fahrzeuginnenraum vergrößert werden. Die Anordnung und
Befestigung des aus Gebläse und Filtervorrichtung
zusammengesetzten Moduls im Wasserkasten ermöglicht eine
deutlich geräuschärmere Belüftung bzw. Klimatisierung des
Fahrzeuginnenraums. Auch werden die Schwingungen des
Gebläsemotors nicht auf den Querträger und die Lenkung
übertragen. Durch Öffnen der Motorhaube ist das
Belüftungsmodul und damit die Filtervorrichtung, die ein
Staubfilter oder Kombifilter enthält und wahlweise zusätzlich
mit einem Geruchsfilter ausgestattet werden kann, frei
zugänglich, so daß der Filterwechsel schnell, einfach und
bequem durchgeführt werden kann.
Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Fahrzeugkarosserie mit zweckmäßigen Ausgestaltungen und
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren
Ansprüchen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist im
Filtergehäuse ein die Lufteintrittsöffnung überdeckender,
plattenförmiger Staubfilter und ein als Rotationskörper
ausgebildeter Geruchsfilter in Luftströmungsrichtung
hintereinander so angeordnet, daß der Rotationskörper koaxial
zum Lufteinlaß des Gebläsegehäuses liegt und seine Achse etwa
rechtwinklig zu der Plattennormalen des Staubfilters
ausgerichtet ist. Gemäß alternativen Ausführungsformen der
Erfindung kann der Rotationskörper als Hohlzylinder oder als
Paraboloid, das durch die Rotation einer Parabel um eine durch
ihren Scheitelpunkt geführte Rotationsachse erzeugt ist,
ausgebildet sein.
Bei der Ausbildung des Rotationskörpers als Hohlzylinder ist
dessen Mantelfläche radial durchströmbar und dessen lichter
Innenraum überdeckt den Lufteinlaß des Gebläsegehäuses, wobei
an dem vom Lufteinlaß des Gebläsegehäuses abgekehrten
Stirnende des Hohlzylinderinnenraums eine in zwei
Schwenkendstellungen schwenkbare Bypassklappe so angeordnet
ist, daß sie den lichten Querschnitt des
Hohlzylinderinnenraums in ihrer Schwenkendstellung vollständig
abdeckt und ihre andere Schwenkendstellung maximal freigibt.
Bei geschlossener Bypassklappe ist der Geruchsfilter wirksam,
wobei die Mantelfläche des Hohlzylinders von außen nach innen
durchströmt wird, während bei geöffneter Bypassklappe die Luft
unter Umgehung des Geruchsfilters direkt durch den
Hohlzylinderinnenraum zum Gebläsegehäuse strömt, da auf diesem
Weg der geringste Druckverlust herrscht.
Bei der Ausbildung des Rotationskörpers als Paraboloid ist
dessen Mantelfläche durchströmbar und dessen kreisförmige
Öffnung überdeckt den Lufteinlaß des Gebläsegehäuses. Bei
dieser Ausbildung des Geruchsfilters fehlt die Bypassklappe,
so daß der Filter immer im Luftströmungsweg verbleibt, doch
ist hier die Anströmfläche des Filters ca. 45% größer als bei
der hohlzylindrischen Ausbildung des Geruchsfilters, weil hier
der von der fehlenden Bypassklappe nicht beanspruchte Raum
voll für die Filterfläche genutzt werden kann.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist im
Filtergehäuse nur ein Filter vorgesehen, daß als ein die
Lufteintrittsöffnung überdeckender, plattenförmiger Staub-
oder Kombifilter ausgeführt ist. Im Bereich zwischen
Filterende und Lufteinlaß des Gebläsegehäuses sind
Filtergehäuse und Filterdeckel so ausgeführt, daß sie einen
kreisrunden Drallkanal bilden. In diesem Drallkanal wird die
Luft, angeregt vom Gebläselaufrad, in Rotation versetzt, was
eine gute Füllung des Gebläses mit Luft zur Folge hat. Dadurch
sinkt die Antriebsleistung des Gebläsemotors. Eine gleiche
Drallerzeugung wie durch den Drallkanal wird bei den
vorstehend angesprochenen Ausführungsbeispielen mit dem als
Rotationskörper ausgeführten Geruchsfilter erzielt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist
das Filtergehäuse einen auf eine weitere Stirnwandöffnung, der
sog. Umluftöffnung, aufgesetzten Luftansaugstutzen auf, der in
Luftströmungsrichtung gesehen hinter dem die
Lufteintrittsöffnung überdeckenden Filter im Filtergehäuse
mündet. Im Filtergehäuse ist eine dem Luftansaugstutzen
zugeordnete, halbkugelförmige Umluftklappe in zwei
Schwenkendstellungen schwenkbar so angeordnet, daß die Mündung
des Luftausgangsstutzens in ihrer einen Schwenkendstellung
vollständig abgedeckt und in ihrer anderen Schwenkendstellung
völlig freigegeben ist. Die Kugelform der Umluftklappe wirkt
unterstützend bei der Erzeugung des bereits erwähnten
Luftdralls vor dem Lufteinlaß des Gebläsegehäuses, und zwar
bei der Versorgung des Gebläses mit gefilterter Frischluft als
auch mit über die Umluftöffnung in der Stirnwand aus dem
Fahrzeuginnenraum angesaugter Umluft, wenn gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung die Anordnung der
halbkugelförmigen Umluftklappe so vorgenommen ist, daß sie den
Strömungsweg vom plattenförmigen Filter zum Gebläse in ihrer
die Mündung des Luftansaugstutzens freigebenden
Schwenkendstellung vollständig sperrt, also die
Frischluftzufuhr absperrt, und in ihrer die Mündung des
Luftausgangsstutzens abdeckenden Schwenkendstellung
vollständig freigibt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist
das Gebläse ein Gebläsegehäuse mit axialem Lufteinlaß und
tangentialem, von einem Auslaßstutzen umschlossenen Luftauslaß
und die Filtervorrichtung zwei jeweils mindestens einen Filter
aufnehmende Filtergehäuse mit jeweils einer Lufteintritts- und
einer Luftaustrittsöffnung auf. Die beiden Filterkästen sind
auf beiden Seiten des Gebläsegehäuses an das Gebläsegehäuse
drehbar so angesetzt, daß ihre Luftaustrittsöffnungen koaxial
mit den axialen Lufteinlässen des Gebläsegehäuses sind. Das
Gebläsegehäuse ist wiederum mit seinem Auslaßstutzen auf eine
Wandöffnung in der Stirnwand aufgesetzt, an der im
Fahrzeuginnenraum ein Klimakasten oder ein
Luftverteilungssystem angeschlossen ist. Durch symmetrischen
Aufbau mit zwei identischen Filterkästen ist das Belüftungs-
oder Einbaumodul extrem kompakt und weist gegenüber
herkömmlichen Gebläse- und Filtervorrichtungen ein um 35%
kleineres Einbauvolumen auf. Da die beiden Filterkästen
mittels entsprechender Befestigungselemente an dem
Gebläsegehäuse drehbar befestigt sind, sind innerhalb des
Moduls Bauformvariationen möglich, sodaß das Modul dem im
Wasserkasten vorhandenen Bauraum angepaßt werden kann und
Einbaukollisionen mit angrenzenden Bauteilen und Aggregaten
umgangen werden. Das Modul ist damit ohne Änderungen in einer
Vielzahl von verschiedenen Fahrzeugtypen verwendbar.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist in
jedem Filterkästen ein plattenförmiger Staubfilter und ein
hohlzylindrischer Geruchsfilter, z. B. Aktivkohlefilter, in
Luftströmungsrichtung hintereinander angeordnet. An der dem
Staubfilter zugekehrten Stirnseite des Geruchsfilters ist eine
Bypassklappe in zwei Schwenkendstellungen schwenkbar so
angeordnet, daß sie den lichten Innenraum des
hohlzylindrischen Geruchsfilters in ihrer einen
Schwenkendstellung völlig abdeckt und ihrer anderen
Schwenkendstellung maximal freigibt. Bei geschlossener
Bypassklappe wird die Mantelfläche des Geruchsfilters von
außen nach innen durchströmt, nach Öffnen der Bypassklappe
strömt die Luft mit stark verringertem Druckverlust direkt in
das Gebläse.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist in
jedem hohlzylindrischen Geruchsfilter ein Viertel des
Zylindermantels ausgespart und durch eine
viertelkreisbogenförmige Gehäusewand ersetzt. Im Bereich der
Aussparung mündet jeweils ein am Filtergehäuse ausgebildeter,
auf eine Umluftöffnung in der Stirnwand aufgesetzter
Luftansaugstutzen. An der Mündung des Luftansaugstutzens ist
jeweils eine Umluftklappe in zwei Schwenkendstellungen
schwenkbar so angeordnet, daß der lichte Querschnitt der
Mündung in der einen Schwenkendstellung vollständig abgedeckt
und in der anderen Schwenkendstellung maximal freigegeben ist.
Die Aussparung im hohlzylindrischen Geruchsfilter bzw. der
nicht vollständig geschlossene hohlzylindrische Geruchsfilter
ermöglicht das Einschwenken der Umluftklappen in den
zugeordneten Filter, was zu einer Verkürzung der
Gesamtbaulänge des Moduls führt. Rechts und links des Gebläses
kann Frischluft entweder über den Staubfiltern vorgeschaltete
Frischluftklappen oder Umluft über die geöffneten
Umluftklappen angesaugt werden und durch das Geruchsfilter
hindurch oder unter Umgehung des Geruchsfilters dem Gebläse
zuströmen. Rechts und links des Gebläses kann aber auch
unabhängig die Frischluft mit der Umluft kombiniert werden und
die Mischluft entsprechend der Stellung der Bypassklappen über
das Geruchsfilter oder direkt zum Gebläse geführt werden.
Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen im folgenden näher beschrieben. Es
zeigen:
Fig. 1 ausschnittweise eine perspektivische Darstellung
einer Fahrzeugkarosserie im Vorbaubereich mit
Stirnwand, Windschutzscheibe und Wasserkasten
sowie eines im Wasserkasten eingesetzten
Belüftungsmoduls,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung des
Belüftungsmoduls in Fig. 1 bei abgenommenem
Filterdeckel,
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung des
Belüftungsmoduls bei abgenommenem Filterdeckel
und entfernten Filtern,
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung des bei entferntem
Filtergehäuse verbleibenden Gebläsegehäuses des
Belüftungsmoduls,
Fig. 5 ausschnittweise einen Längsschnitt der
Fahrzeugkarosserie im Vorbaubereich gemäß
Schnittlinie V-V in Fig. 1,
Fig. 6 einen Schnitt längs der Linie VI-VI in Fig. 5,
Fig. 7 einen Schnitt längs der Linie VII-VII in Fig. 5,
Fig. 8 einen Schnitt längs der Linie VIII-VIII in Fig. 1,
Fig. 9 jeweils eine gleiche Darstellung wie in Fig. 6
und 10 und 7 mit einem modifizierten Geruchsfilter,
Fig. 11 jeweils eine gleiche Darstellung wie in Fig. 6
und 12 und 7 mit einem modifizierten Filtergehäuse,
Fig. 13 einen Längsschnitt eines Belüftungsmoduls
gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel,
schematisch dargestellt,
Fig. 14 einen Querschnitt des Belüftungsmoduls in Fig. 13,
schematisch dargestellt,
Fig. 15 eine Vorderansicht des Belüftungsmoduls in
Fig. 13 und 14,
Fig. 16 eine Draufsicht des Belüftungsmoduls in Fig. 15,
Fig. 17 eine Seitenansicht des Belüftungsmoduls in Fig. 15,
Fig. 18 einen Querschnitt des Belüftungsmoduls gemäß
Schnittlinie XVIII-XVIII in Fig. 14 bei
geöffneter Bypassklappe, schematisch dargestellt,
Fig. 19 eine gleiche Darstellung wie in Fig. 18 bei
geschlossener Bypassklappe,
Fig. 20 eine gleiche Darstellung wie in Fig. 13 eines
dritten Ausführungsbeispiels des
Belüftungsmoduls.
In einer in Fig. 5 im Längsschnitt dargestellten
Fahrzeugkarosserie eines Personenkraftwagens ist ein
Fahrzeuginnenraum oder eine Fahrgastzelle 11 und ein Motorraum
12 ausgebildet, die durch eine Stirnwand 13 gegeneinander
abgeschottet sind. Die Stirnwand 13 läuft dabei ausgehend von
einem Querträger 14 nach unten zum Karosserieboden 10, während
oberhalb des Querträgers 14 die Fahrgastzelle 11 frontseitig
von einer bis zum Querträger 14 reichenden Windschutzscheibe
15 begrenzt ist. Der einen hier nicht dargestellten Motor
aufnehmende Motorraum 12 ist oberseitig durch eine Motorhaube
16 abgeschlossen, die eine querverlaufende
Luftdurchtrittsöffnung 17 aufweist. Die mit einem Abdeckgitter
18 bündig abgedeckte Luftdurchtrittsöffnung 17 dient zur
Frischluftansaugung durch ein Belüftungsmodul 20 zwecks
Luftversorgung eines in der Fahrgastzelle 11 integrierten
Klimakastens 19 einer Klimaanlage. Bei unterschiedlicher
Ausstattung der Fahrgastzelle 11 kann anstelle des
Klimakastens 19 auch ein Heizungskasten oder nur ein
Luftverteiler vorgesehen sein.
Das Belüftungsmodul 20 ist in einem vor der Stirnwand 13
ausgebildeten und gegenüber dem Motorraum 12 abgedichteten
Wasserkasten 21 angeordnet, der zum Ableiten von über die
Luftdurchtrittsöffnung 17 in den Wasserkasten 21 eintretenden
Wassers an seiner tiefsten Stelle mit Ablauftüllen versehen
ist, die z. B. als Rückschlagventile ausgeführt und an der
tiefsten Stelle am Wasserkasten positioniert sind. Die
Ablauftüllen sind in Fig. 5 nicht zu sehen. Der Wasserkasten
21 dient als Wasser- und Luftsammelraum und gleichzeitig als
Aggregateraum zur Aufnahme verschiedener Aggregate, z. B. des
Scheibenwischeraggregats 22. Daneben können aber in dem
Wasserkasten auch Boxen mit Regel- und Steuerelektronik,
Sicherungskästen, Servobremshilfen u. dgl. untergebracht
werden.
In dem Belüftungsmodul 20, das in Fig. 1-4 in verschiedenen
Zusammenbaustufen dargestellt ist, ist ein Gebläse 23 und eine
Filtervorrichtung 24 baulich zusammengefaßt. Das
Belüftungsmodul 20 bildet dabei eine extrem kompakte
Einbaueinheit, die leicht in den Wasserkasten 21 untergebracht
werden kann, ohne platzmäßig mit dort vorhandenen Aggregaten
zu kollidieren. In Fig. 1 ist das in Fig. 5 schematisch
skizzierte Scheibenwischeraggregat 22, das oberhalb des
Belüftungsmoduls 20 sitzt, der Übersichtlichkeit halber
weggelassen und nur das Wischergestänge 25 mit den beiden
Wischerarmen 26 und 27 dargestellt. Das Gebläse 23 weist ein
Gebläsegehäuse 28 mit axialem Lufteinlaß 29 (Fig. 3 und 4) und
tangentialem, von einem Auslaßstutzen 30 umschlossenen
Luftauslaß 31 auf. Die Filtervorrichtung 24 weist ein
Filtergehäuse 32 mit einem an der von der Motorhaube 12
wegweisenden Unterseite angeordneten Lufteintrittsöffnung 33
(Fig. 3 und 7) und einen das Filtergehäuse 32 überdeckenden,
abnehmbaren Filterdeckel 34 auf. Das Filtergehäuse 32 mit
Filterdeckel 34 ist an den Lufteinlaß 29 des Gebläsegehäuses
28 angesetzt, und das Gebläsegehäuse 28 ist mit seinem
Auslaßstutzen 30 auf einer Wandöffnung 35 in der Stirnwand 13
aufgesetzt (Fig. 5). Im Filtergehäuse 32 sind zwei Luftfilter
aufgenommen, und zwar ein plattenförmiger Staubfilter 36 und
ein als Hohlzylinder ausgeführter Geruchsfilter 37, der
beispielsweise ein Aktivkohlefilter sein kann. Der
plattenförmige Staubfilter 36 überdeckt vollständig die
Lufteintrittsöffnung 33 des Filtergehäuses 32, während der in
Luftströmungsrichtung gesehen dem Staubfilter 36 nachgeordnete
Geruchsfilter 37 koaxial zum Lufteinlaß 29 angeordnet ist und
mit seiner einen Stirnseite den Lufteinlaß 29 umschließt. Die
Achse des Geruchsfilters 37 ist dabei rechtwinklig zu der
Normalen des plattenförmigen Staubfilters 36 ausgerichtet. Am
Filtergehäuse 32 ist noch ein Luftansaugstutzen 38 zur
Ansaugung von Umluft aus der Fahrgastzelle 11 ausgebildet, der
in Luftströmungsrichtung gesehen hinter dem Staubfilter 36 im
Filtergehäuse 32 mündet. Wie hier nicht zu sehen ist, ist der
Luftansaugstutzen 38 auf einer weiteren Wandöffnung in der
Stirnwand 13, diese vollständig überdeckend, aufgesetzt, die
im Parallelabstand von der von dem Auslaßstutzen 30 des
Gebläsegehäuses 28 überdeckten Wandöffnung 35 angeordnet ist.
Während an die Wandöffnung 35, wie in Fig. 5 dargestellt ist,
der Klimakasten 19 der Klimaanlage angesetzt ist, der in
bekannter Weise einen Verdampfer 40, einen Wärmetauscher 41
und eine Vielzahl von Luftverteilungsklappen 42 aufweist, ist
die von dem Luftansaugstutzen 38 überdeckte Wandöffnung als
sog. Umluftöffnung unbelegt, so daß Luft aus der Fahrgastzelle
11 hindurchströmen kann. An der gehäuseseitigen Mündung 39 des
Luftansaugstutzens 38 ist im Filtergehäuse 32 ein Umluftfilter
43 oder Sieb angeordnet.
Um den Aufbau des Belüftungsmoduls 30 zu illustrieren, sind in
Fig. 2-4 verschiedene Bauteile des in Fig. 1 komplett
dargestellten Moduls 20 entfernt. In Fig. 2 ist lediglich der
Filterdeckel 34 weggenommen, so daß die Filter 36, 37 und 43
gewechselt werden können. In Fig. 3 sind die genannten Filter
entfernt, so daß deutlich die ansonsten von dem
plattenförmigen Staubfilter 36 überdeckte Lufteintrittsöffnung
33, die von dem Umluftfilter 43 überdeckte Mündung 39 des
Luftansaugstutzens 38 und der Lufteinlaß 29 des
Gebläsegehäuses 28 zu sehen sind. In Fig. 4 ist das
Filtergehäuse 32 mit Filterdeckel 34 komplett entfernt und nur
noch das Gebläse 23 vorhanden. Deutlich ist der Lufteinlaß 29
und der den Luftauslaß umschließende Auslaßstutzen 30 des
Gebläsegehäuses 28 zu sehen. Das im Schnittbild der Fig. 5
erkennbare Gebläserad 45 des Gebläses 23 wird von einem
Elektromotor 44 angetrieben. Für einen schnellen Filterwechsel
ist der Filterdeckel 34 auf das Filtergehäuse 32 aufgeclipst,
wie dies in der Schnittdarstellung der Fig. 8 zu erkennen ist.
Zur Dosierung der aus dem Wasserkasten 21 angesaugten
Frischluft und der aus der Fahrgastzelle 11 angesaugten Umluft
sind in dem Belüftungsmodul 20, und zwar im Bereich der
Filtervorrichtung 24, eine Bypassklappe 46 und eine
Umluftklappe 47 vorgesehen, die in den Schnittdarstellungen
der Fig. 6 und 7 zu erkennen sind. Die zweiflügelig
ausgebildete Bypassklappe 46 ist an der vom Lufteinlaß 29 des
Gebläsegehäuses 28 abgekehrten Stirnseite des
hohlzylindrischen Geruchsfilters 37 angeordnet. Sie ist
zwischen zwei Schwenkendstellungen schwenkbar, wobei sie den
lichten Querschnitt des Hohlzylinderinnenraums des
Geruchsfilters 37 in ihrer einen Schwenkendstellung
vollständig abdeckt (Fig. 7) und ihrer anderen
Schwenkendstellung maximal freigibt (Fig. 6). Bei
geschlossener Bypassklappe 46 durchströmt die von der
Lufteintrittsöffnung 33 kommende Frischluft oder - bei
geöffneter Umluftklappe 47 - die über den Ansaugstutzen 38
einströmende Umluft den hohlzylindrischen Geruchsfilter 37
radial von außen nach innen und gelangt über den Lufteinlaß 29
in das Gebläsegehäuse 28. Bei geöffneter Bypassklappe 46 (Fig.
6) strömt die Frisch- oder Umluft direkt durch den Innenraum
des Geruchsfilters 37 in den Lufteinlaß 29 des Gebläsegehäuses
28.
Die der Mündung 39 des Luftansaugstutzens 38 zugeordnete
Umluftklappe 47 ist halbkugelförmig ausgebildet und ebenfalls
zwischen zwei Schwenkendstellungen schwenkbar. In der in Fig.
6 und 7 gezeigten Schwenkendstellung überdeckt die
Umluftklappe 47 die Mündung 39 des Luftansaugstutzens 38
vollständig, so daß die Umluft abgesperrt ist und nur - wie
dies durch die eingezeichneten Luftströmungspfeile
symbolisiert ist - Frischluft über den Staubfilter 36 aus dem
Wasserkasten 21 angesaugt wird. Wird die Umluftklappe 47 in
ihre andere Schwenkendstellung überführt, so schwenkt sie in
Fig. 7 um 90° nach oben und gibt dadurch die Mündung 39 des
Luftansaugstutzens 38 frei, während sie gleichzeitig den
Strömungsweg vom Staubfilter 36 zum Geruchsfilter 37 absperrt.
Damit wird ausschließlich Umluft angesaugt, die je nach
Stellung der Bypassklappe 46 durch den Geruchsfilter 37
hindurch oder unter Umgehung des Geruchsfilters 37 in den
Lufteinlaß 29 des Gebläsegehäuses 28 gelangt.
Bei dem in Fig. 9 und 10 in gleicher Schnittdarstellung wie in
Fig. 6 und 7 dargestellten, modifizierten Belüftungsmodul 20
ist gegenüber dem vorstehend beschriebenen Belüftungsmodul 20
lediglich die Form des Geruchsfilters 37' modifiziert und die
Bypassklappe weggefallen. Im übrigen ist das Modul 20
unverändert, so daß gleiche Bauteile mit gleichen
Bezugszeichen versehen sind. Der Geruchsfilter 37' ist
ebenfalls als Rotationskörper ausgebildet, nicht aber als
Hohlzylinder, sondern als Paraboloid, dessen Körperform durch
die Rotation einer Parabel um eine durch ihren Scheitelpunkt
gehende Rotationsachse entsteht. Die kreisförmige Öffnung des
Paraboloids überdeckt den Lufteinlaß 29 und die Frisch- oder
Umluft durchströmt den Mantel des Paraboloids von außen nach
innen. Dadurch, daß der Bauraum für die fehlende Bypassklappe
von dem Geruchsfilter 37' eingenommen wird, ist die
Anströmfläche des Geruchsfilters 37' ca. 45% größer als bei
dem hohlzylindrischen Geruchsfilter 37 in Fig. 6 und 7.
Bei dem in Fig. 11 und 12 in gleichen Schnittdarstellungen
dargestellten Belüftungsmodul 20 ist auf den gesonderten
Geruchsfilter verzichtet und nur der plattenförmige
Staubfilter 36 vorhanden, der auch durch einen ebenfalls
plattenförmigen Kombifilter ersetzt werden kann. Filtergehäuse
32 und Filterdeckel 34 sind im Bereich zwischen dem Filterende
des Staubfilters 36, also der Mündung 39 des
Luftansaugstutzens 38, und dem Lufteinlaß 29 des
Gebläsegehäuses 28 als kreisrunder Drallkanal 48 ausgebildet.
Ebenso wie die Rotationskörperform der Geruchsfilter 37 und
37' in den Ausführungsbeispielen der Fig. 6 und 7 bzw. 9 und
10 wird die die Filtervorrichtung 24 durchströmende Luft,
angeregt von dem Gebläserad 45, in dem kreisrunden Drallkanal
48 in Rotation versetzt, wodurch eine gute Füllung des
Gebläses 23 mit Luft erfolgt und dadurch die erforderliche
Antriebsleistung dieses Elektromotors 44 sinkt. Im übrigen
stimmen Aufbau und Wirkungsweise des Gebläsemoduls 20 mit dem
in Verbindung mit Fig. 1-8 beschriebenen Gebläsemodul 20
überein, so daß gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen
versehen sind.
Das in Fig. 13 und 14 in verschiedenen Schnittdarstellungen
und in Fig. 15-17 in verschiedenen Ansichten dargestellte
Belüftungsmodul 20' zeichnet sich durch einen symmetrischen
Aufbau mit mittig zwischen der Filtervorrichtung 24
angeordnetem Gebläse 23 auf. Das Gebläse 23 weist wiederum ein
Gebläsegehäuse 51 mit beidseitigem, axialen Lufteinlaß 52 und
mit tangentialem, von einem Auslaßstutzen 54 umschlossenen
Luftauslaß 53 auf. Der Auslaßstutzen 54 überdeckt in gleicher
Weise wieder die Wandöffnung 35 in der Stirnwand 13, an der
der Klimakasten 19 der Klimaanlage mit seiner
Lufteingangsöffnung angeschlossen ist. Die Filtervorrichtung
24 weist zwei identisch ausgebildete Filterkästen 55 mit
jeweils einer Lufteintrittsöffnung 56 und einer
Luftaustrittsöffnung 57 auf, die links und rechts an dem
Gebläsegehäuse 51 angesetzt und drehbar befestigt sind, wobei
die Lufteintrittsöffnungen 56 koaxial zu dem beidseitigen
Lufteinlaß 52 des Gebläsegehäuses 51 ausgerichtet sind. An
jedem Filtergehäuse 55 sind im Bereich der
Lufteintrittsöffnung 56 ein dachartiger Gehäusevorsprung 58
(Fig. 13 und 15) ausgebildet, der über die
Luftdurchtrittsöffnung 17 in der Motorhaube 16 eindringendes
Wasser von der Lufteintrittsöffnung 56 abhält. Jede
Lufteintrittsöffnung 56 ist mit einer in zwei
Schwenkendstellungen schwenkbaren Frischluftklappe 58
ausgerüstet, die die Lufteintrittsöffnung 56 in ihrer einen
Schwenkendstellung völlig abdeckt und in ihrer anderen
Schwenkendstellung vollständig freigibt. In Fig. 13 sind beide
Frischluftklappen 58 in ihrer Offenstellung dargestellt. In
Fig. 14 ist die Frischluftklappe 58 des rechten Filterkastens
55 geschlossen und im linken Filterkasten 55 geöffnet. Hinter
der Lufteintrittsöffnung 56 ist in jedem Filterkasten 55 ein
plattenförmiger Staubfilter 59 so angeordnet, daß er den
gesamten Querschnitt der Lufteintrittsöffnung 56 überdeckt. In
Luftströmungsrichtung stromaufwärts des Staubfilters 59 ist in
jedem Filterkasten 55 ein hohlzylindrischer Geruchsfilter 60,
der z. B. ein Aktivkohlefilter sein kann, so angeordnet, daß
die Filterachse koaxial mit der Achse des Lufteinlasses 52 des
Gebläsegehäuses 51 ist und der Zylindermantel den Lufteinlaß
52 umschließt. An der dem Staubfilter 59 zugekehrten bzw. von
dem Lufteinlaß 52 des Gebläsegehäuses 51 abgekehrten
Stirnseite des Geruchsfilters 60 ist eine Bypassklappe 61
schwenkbar angeordnet. Die Bypassklappe 61 ist wiederum
zwischen zwei Schwenkendstellungen schwenkbar, wobei sie den
lichten Querschnitt des Innenraums des hohlzylindrischen
Geruchsfilters 60 in der einen Schwenkendstellung völlig
abdeckt (in Fig. 13 und 14 im linken Filterkasten 55) und in
ihrer anderen Schwenkendstellung vollständig freigibt (in
Fig. 13 und 14 im rechten Filterkasten 55).
Wie aus der schematischen Schnittdarstellung in Fig. 18 und 19
hervorgeht, ist in jedem hohlzylindrischen Geruchsfilter 60
ein Viertel des Zylindermantels ausgespart und durch eine
viertelkreisbogenförmige Gehäusewand 62 ersetzt. An jedem
Filterkasten 55 ist ein Luftansaugstutzen 63 ausgebildet, der
im Bereich der Aussparung des Geruchsfilters 60 mündet. Wie
Fig. 14 zeigt, ist jeder Luftansaugstutzen 63 auf eine von
zwei Umluftöffnungen 64 in der Stirnwand 13 auf gesetzt, die im
Abstand von der Wandöffnung 35 angeordnet sind. Über diese
Umluftöffnungen 64 kann von dem Gebläse 23 Umluft aus der
Fahrgastzelle 11 angesaugt werden. Die Mündungen 66 der beiden
Luftansaugstutzen 63 sind jeweils mit einer Umluftklappe 65
ausgestattet, wobei die Aussparungen in den hohlzylindrischen
Geruchsfiltern 60 es ermöglichen, daß die Umluftklappen 65 in
die Geruchsfilter 60 einschwenken können, was zu einer
Verkürzung der Gesamtbaulänge des Moduls 20' führt. Jede
Umluftklappe 65 ist wiederum zwischen zwei
Schwenkendstellungen schwenkbar so angeordnet, daß sie die
Mündung 66 des Luftansaugstutzens 63 in ihrer einen
Schwenkendstellung vollständig freigibt (Fig. 14 rechter
Filterkasten 55 und Fig. 18 und 19) und ihrer anderen
Schwenkendstellung vollständig verschließt (Fig. 14 linker
Filterkasten 55). In Fig. 18 ist ebenso wie in Fig. 14
illustriert, daß bei geöffneter Umluftklappe 65 im rechten
Filterkasten 55 die Bypassklappe 61 geöffnet ist. Die vom
Gebläse 23 angesaugte Umluft strömt über die Umluftöffnung 64
in der Stirnwand 13 unter Umgehung des Geruchsfilters 60
direkt in den Lufteinlaß 52 des Gebläsegehäuses 51. In Fig. 19
ist dagegen illustriert, daß die Bypassklappe 61 geschlossen
ist. Die über die geöffnete Umluftklappe 65 angesaugte Umluft
strömt nunmehr radial von außen nach innen durch den
Zylindermantel des Geruchsfilters 60 zu dem Lufteinlaß 52 im
Gebläsegehäuse 51.
In Fig. 13 und Fig. 14 ist im linken Filterkasten 55 durch
Luftströmungspfeile illustriert, daß bei geschlossener
Umluftklappe 65 und geöffneter Frischluftklappe 58 Luft aus
dem Wasserkasten 21 über den Staubfilter 59 angesaugt wird und
bei geschlossener Bypassklappe 61 den Zylindermantel des
hohlzylindrischen Geruchsfilters 60 radial von außen nach
innen durchströmt, um dann in den Lufteinlaß 52 des
Gebläsegehäuses 51 einzutreten. In Fig. 13 ist im rechten
Filterkasten 55 durch entsprechende Strömungspfeile
dargestellt, daß die bei geöffneter Frischluftklappe 58 über
den Staubfilter 59 angesaugte Luft bei geöffneter Bypassklappe
61 unter Umgehung der Filterfläche des Geruchsfilters 60
direkt durch den hohlzylindrischen Innenraum des
Geruchsfilters 60 in den Lufteinlaß 52 im Gebläsegehäuse 51
einströmt.
In allen schematischen Darstellungen ist beim Gebläse 23
wiederum das Gebläserad mit 45 und der Elektromotor zum
Antrieb des Gebläserads 45 mit 44 bezeichnet.
In Fig. 20 ist ein modifiziertes Belüftungsmodul 20' im
Längsschnitt, also in der gleichen Darstellung wie in Fig. 13,
schematisch dargestellt. Es unterscheidet sich von dem in Fig.
13 dargestellten Modul 20' nur dadurch, daß die
plattenförmigen Staubfilter 59 nicht quer zur Modulachse
ausgerichtet sind und in Einbaulage also etwa vertikal oder
leicht geneigt vertikal stehen, sondern parallel zur
Modulachse ausgerichtet sind und in Einbaulage etwa horizontal
liegen. Die beiden Staubfilter 59 sind dabei zu einem einzigen
Filter 59' zusammengefaßt, wobei sich das Filter 59' oberhalb
der beiden Geruchsfilter 60 und dem Gebläsegehäuse 51
erstreckt und parallel zur Gebläseachse und den Filterachsen
verläuft. Die über die Lufteintrittsöffnungen 56 angesaugte
Frischluft durchströmt den Filter 59' von oben nach unten, um
dann bei geschlossener Bypassklappe 61 durch den Mantel des
hohlzylindrischen Geruchsfilter 60 hindurch oder bei
geöffneter Bypassklappe 61 unter Umgehung des Filtermantels
direkt über den Innenraum des Geruchsfilters 60 in den
Lufteinlaß 52 im Gebläsegehäuse 51 einzuströmen. Im übrigen
sind Aufbau und Funktionsweise des Belüftungsmoduls 20' gemäß
Fig. 20 identisch mit dem in Fig. 13 dargestellten Modul 20',
so daß gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen
sind.
Claims (15)
1. Fahrzeugkarosserie mit einer Stirnwand (13), die eine
Fahrgastzelle (11) gegenüber einem mittels einer Motorhaube
(16) abdeckbaren Motorraum (12) abschottet und zusammen mit
einer Windschutzscheibe (15) frontseitig begrenzt, mit einem
vor der Stirnwand (13) ausgebildeten, gegenüber dem Motorraum
(12) abgedichteten Wasserkasten (21), der oberseitig von einem
eine Luftdurchtrittsöffnung (17) aufweisenden Abschnitt der
Motorhaube (16) und von einer an der Windschutzscheibe (15)
ansetzenden Wasserauffangrinne (49) begrenzt ist, und mit
einem im Wasserkasten (21) untergebrachten Gebläse (23) zur
Belüftung der Fahrgastzelle (11), insbesondere zur
Luftversorgung einer Heizungs- oder Klimaanlage, das über eine
Filtervorrichtung (23) Frischluft aus dem Wasserkasten (21)
ansaugt,
dadurch gekennzeichnet,
daß Gebläse (23) und Filtervorrichtung (24) zu einem
Belüftungsmodul (20) zusammengefaßt sind, indem ein mindestens
einen Luftfilter (29, 37) aufnehmendes Filtergehäuse (32), das
eine an der von der Motorhaube (16) wegweisenden Unterseite
angeordnete Lufteintrittsöffnung (33) und einen den Filter
(36, 37) überdeckenden, abnehmbaren Filterdeckel (34) aufweist,
an dem axialen Lufteinlaß (29) eines Gebläsegehäuses (28)
angesetzt ist, das mit einem einen tangentialen Luftauslaß
(29) umschließenden Auslaßstutzen (30) auf einer Wandöffnung
(35) in der Stirnwand (13) aufgesetzt ist.
2. Karosserie nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Filtergehäuse (32) ein die Lufteintrittsöffnung (33)
überdeckender, plattenförmiger Staubfilter (36) und ein als
Rotationskörper ausgebildeter Geruchsfilter (37) in
Luftströmungsrichtung hintereinander so angeordnet sind, daß
der Rotationskörper koaxial zum Lufteinlaß (29) des
Gebläsegehäuses (28) liegt und seine Achse etwa rechtwinklig
zu der Normalen des plattenförmigen Staubfilters (36)
ausgerichtet ist.
3. Karosserie nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rotationskörper ein Hohlzylinder ist, dessen
Mantelfläche radial durchströmbar ist und den Lufteinlaß (29)
des Gebläsegehäuses (28) umschließt, daß im Innenraum des
Hohlzylinders an dessen vom Lufteinlaß (29) abgekehrten
Stirnseite eine vorzugsweise zweiflügelige Bypassklappe (46)
zwischen zwei Schwenkendstellungen schwenkbar so angeordnet
ist, daß sie den lichten Querschnitt des Hohlzylinder-
Innenraums in ihrer einen Schwenkendstellung vollständig
abdeckt und in ihrer anderen Schwenkendstellung maximal
freigibt.
4. Karosserie nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rotationskörper ein Paraboloid mit durchströmbarer
Mantelfläche ist, das mit seiner kreisförmigen Öffnung den
Lufteinlaß (29) des Gebläsegehäuse (28) umschließt.
5. Karosserie nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Filtergehäuse (32) ein die Lufteintrittsöffnung (33)
überdeckender, plattenförmiger Staub- oder Kombifilter (36)
angeordnet ist und daß Filtergehäuse (32) und Filterdeckel
(34) im Bereich zwischen Filterende und Lufteinlaß (29) des
Gebläsegehäuses (28) einen kreisrunden Drallkanal bilden.
6. Karosserie nach einem der Ansprüche 2-5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Filtergehäuse (32) einen auf eine Stirnwandöffnung
aufgesetzten Luftansaugstutzen (38) aufweist, der in
Luftströmungsrichtung gesehen hinter dem die
Lufteintrittsöffnung (33) überdeckenden Filter (36) im Innern
des Filtergehäuses (32) mündet, und daß in dem Filtergehäuse
(32) eine dem Luftansaugstutzen (38) zugeordnete,
halbkugelförmige Umluftklappe (47) zwischen zwei
Schwenkendstellungen schwenkbar so angeordnet ist, daß die
Mündung (39) des Luftansaugstutzens (38) in ihrer einen
Schwenkendstellung vollständig abgedeckt und in ihrer anderen
Schwenkendstellung völlig freigegeben ist.
7. Karosserie nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anordnung der halbkugelförmigen Umluftklappe (47) so
vorgenommen ist, daß sie den Strömungsweg vom plattenförmigen
Filter (36) zum Gebläse (23) in ihrer die Mündung (39) des
Luftansaugstutzens (38) freigebenden Schwenkendstellung
vollständig sperrt und in ihrer die Mündung (39) abdeckenden
Schwenkendstellung vollständig freigibt.
8. Karosserie nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Mündung (39) des Luftansaugstutzens (38) im
Filtergehäuse (32) ein Umluftfilter (43) oder Sieb angeordnet
ist.
9. Karosserie nach dem Obergriff des Anspruchs 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gebläse (23) und die Filtervorrichtung (24) zu einem
Belüftungsmodul (20') zusammengefaßt sind, indem zwei jeweils
mindestens einen Filter (59, 60) aufnehmende, mit jeweils einer
Lufteintrittsöffnung (57) und einer Luftaustrittsöffnung (58)
versehene Filterkästen (55) auf beiden Stirnseiten eines einen
axialen Lufteinlaß (52) und tangentialen, von einem
Auslaßstutzen (54) umschlossenen Luftauslaß (53) aufweisenden
Gebläsegehäuses (51) an diesem drehbar so angesetzt sind, daß
ihre Luftaustrittsöffnungen (57) koaxial mit dem Lufteinlaß
(52) des Gebläsegehäuses (51) sind, und das Gebläsegehäuse
(51) mit seinem Auslaßstutzen (54) auf einer Wandöffnung (35)
in der Stirnwand (13) aufgesetzt ist.
10. Karosserie nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß in jedem Filterkasten (55) ein plattenförmiger Staubfilter
(59) und ein hohlzylindrischer Geruchsfilter (60) in
Luftströmungsrichtung gesehen hintereinander angeordnet sind
und daß an der dem Staubfilter (59) zugekehrten Stirnseite des
Geruchsfilters (60) eine Bypassklappe (61) zwischen zwei
Schwenkendstellungen schwenkbar so angeordnet ist, daß sie den
lichten Innenraumquerschnitt des hohlzylindrischen
Geruchsfilters (60) in ihrer einen Schwenkendstellung
vollständig abdeckt und ihrer anderen Schwenkendstellung
maximal freigibt.
11. Karosserie nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß in jedem hohlzylindrischen Geruchsfilter (60) ein Viertel
des Zylindermantels ausgespart und durch eine
viertelkreisbogenförmige Gehäusewand (62) ersetzt ist, daß im
Bereich der Aussparung ein an jedem Filterkasten (55)
ausgebildeter, auf eine Umluftöffnung (64) in der Stirnwand
(13) aufgesetzter Luftausgangsstutzen (63) mündet und daß an
der Mündung (66) des Luftansaugstutzens (63) eine Umluftklappe
(65) zwischen zwei Schwenkendstellungen schwenkbar so
angeordnet ist, daß der lichte Querschnitt der Mündung (66) in
ihrer einen Schwenkendstellung vollständig abgedeckt und in
ihrer anderen Schwenkendstellung maximal freigegeben ist.
12. Karosserie nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die plattenförmigen Staubfilter (59) im jeweiligen
Filterkasten (55) so angeordnet sind, daß ihre Filterflächen
quer zur Gehäuseachse des Gebläsegehäuses (51) verläuft.
13. Karosserie nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die plattenförmigen Staubfilter (59) im jeweiligen
Filterkasten (55) so angeordnet sind, daß ihre Filterflächen
parallel zur Gehäuseachse des Gebläsegehäuses (51) verlaufen,
und vorzugsweise daß die beiden Staubfilter zu einem
einstückigen Filter (59') zusammengefaßt sind, der sich über
das Gebläsegehäuse (51) und die beiden Geruchsfilter (60)
hinweg erstreckt.
14. Karosserie nach einem der Ansprüche 9-13,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Filterkasten (55) an seiner Lufteintrittsöffnung(56)
einen dachartigen Gehäusevorsprung (67) zum Abhalten von in
den Wasserkasten (21) einströmendem Wasser aufweist.
15. Karosserie nach einem der Ansprüche 9-14,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Lufteintrittsöffnung (56) jedes Filterkastens (55)
eine zwischen zwei Schwenkendstellungen schwenkbare
Frischluftklappe (58) so angeordnet ist, daß sie die
Lufteintrittsöffnung (56) in ihrer einen Schwenkendstellung
vollständig abdeckt und ihrer anderen Schwenkendstellung
völlig freigibt.
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Owner name: DAIMLERCHRYSLER AG, 70327 STUTTGART, DE |
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