DE19831207C2 - Klappstuhl mit vorwiegend vertikalen Gelenkachsen des tragenden Gestells - Google Patents
Klappstuhl mit vorwiegend vertikalen Gelenkachsen des tragenden GestellsInfo
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Description
Ein derartiger Klappstuhl ist aus der DE 81 33 908 U1 bekannt. Bei diesem bekannten Klappstuhl
weist das tragende Gestell sechs vertikale Gelenkachsen auf, was einen erheblichen konstruktiven
Mehraufwand bedeutet.
Der in den Patentansprüchen 1.-11. aufgeführten Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen
Klappstuhl zu konstruieren, dessen tragendes Gestell eine vertikale Belastung gut aufnehmen kann
und nur vier vertikale Gelenkachsen aufweist.
Diese Problem wird durch die in den Patentansprüchen 1.-11. angeführten Merkmale gelöst.
Bei der in Schutzanspruch 1. angegebenen Erfindung können die Teile (3-6) des tragenden Gestells durch das
Klappen um vertikale Gelenkachsen (10-13), vertikal angeordnet werden, wodurch sehr günstige statische
Eigenschaften erzielt werden. Die verschiedenen Ausprägungen durch die Schutzansprüche 2. bis 11. ergeben
unterschiedliche vorteilhafte Eigenschaften, welche in der jeweiligen Beschreibung genannt werden. Um die Vielfalt an
möglichen Ausprägungen zu zeigen, seien als Beispiele drei Ausführungen der Erfindung beschrieben.
In dieser Ausführung besteht der Stuhl aus fünf Platten (1 und 3-6), deren Kanten abgerundet sind, z. B. aus
schichtverleimtem Holz. Vier davon liegen auf einem trapezförmigen Grundriß und sind durch Gelenke, deren Achsen (10-
13) vertikal verlaufen, miteinander verbunden, wobei die Achsen nicht direkt an den Ecken des Trapezes liegen, sondern
leicht versetzt sind. Eine Platte (6) ist länger als die übrigen und dient im oberen Teil als Rückenlehne (2), die Sitzfläche (1)
ist gelenkig an der Oberkante des Vorderteils (5) befestigt. Die Seitenteile (3, 4) ragen um eine Materialstärke über das
Rückteil (6) nach hinten hinaus. Die Sitzfläche ist über eine Verbindungsstange (7) mit einem der Seitenteile gelenkig
verbunden. Die Punkte an denen die Verbindungsstange befestigt ist müssen in auf- wie zusammengeklapptem Zustand
gleich weit voneinander entfernt sein. Ist der Stuhl in der in Schutzanspruch 3. beschriebenen Ausformung ausgeprägt,
werden die Gelenke der Verbindungsstange geschont, weil die Sitzfläche den tragenden Rahmen, durch einrasten auf
diesem, an einer seitlichen Bewegung hindert.
Der Vorteil dieser Ausführung besteht darin, daß sich die Platten sehr einfach und kostensparend herstellen lassen, da es sich
nur um Rechtecke und ein Trapez für die Sitzfläche handelt. Wenn die Gelenke so ausgeprägt sind, daß sie an den Flächen
der Platten versenkt, innen im Stuhl angebracht sind, kann die Materialstärke der Platten so dünn gewählt werden, daß der
Stuhl hervorragende Stapeleigenschaften besitzt. Nach Schutzanspruch 6., 7. kann diese Ausführung dahingehend verändert
werden, daß die Rückenlehne in das Rückteil geklappt oder geschoben werden kann, wenn die Sitzfläche vorher vor oder in
das Vorderteil gekippt wurde und sich somit die Stapeleigenschaften verbessern. Der Stuhl wird zusammengeklappt, indem
man die Sitzfläche nach oben kippt und das eine Seitenteil (3) an das Vorderteil drückt. Das andere Seitenteil (4) wird
mittels des Rückteils (6), das sich um annähernd 180° dreht, nachgezogen. Ist keine Verbindungsstange (7) vorhanden, muß
die Sitzflüche gemäß Schutzanspruch 3. in aufgeklapptem Zustand auf dem tragenden Gestell einrasten, um zu verhindern,
daß dieses geklappt werden kann.
In dieser Ausführung sind die vier Teile des tragenden Gestells vier Stahlrohrrahmen, wobei die senkrechten Rohre der
Seitenteile in denen des Vorder- bzw. des Rückteils geführt sind. Dic Seitenteile sind nach außen gewölbt, Vorder- und
Rückteil können nach innen gewölbt sein. Die Seitenteile ragen über das Niveau der Sitzfläche hinaus und dienen als
Armlehnen. Auf diesen sind vorwiegend vertikale Stifte angebracht, zwischen denen ein Textil oder Leder als Rückenlehne
gespannt ist. Die Sitzfläche, ein ungefähr halbkreisförmiger Bügel, in dem ein Textil gespannt ist, läßt sich um oben am
Vorderteil angebrachte Gelenke kippen. Die Verbindungsstange und die Bedienung sind analog zu Beispiel 2. Die
Ausprägung nach Schutzanspruch 11. kann die Stapeleigenschaften dahingehend verbessern, daß die Sitzfläche, dadurch,
daß sie beim Aufrichten seitlich zusammengedrückt wird, an Wölbung zunimmt und sich so der Wölbung der Seitenteile
anpaßt.
Der Vorteil der in diesem Beispiel beschriebenen Ausführung sind die hohe Stabilität, der Sitzkomfort und ein ästhetisches
Aussehen.
In dieser Ausführung sind nur drei vertikale Achsen (10-12) durchgehend, eine hinten, mittig (11), die mit den beiden
anderen vorne links (10) und rechts (12) an den Ecken durch je zwei nach außen gebogene Bügel verbunden ist, wobei die
oberen Bügel nach hinten ansteigen und die Bügel unter dem Niveau der Sitzfläche nach hinten abfallen. Auf den beiden
Bügeln einer Seite befindet sich je ungefähr in der Mitte die vierte, unterbrochene vertikale Achse 13). Auf den beiden
oberen Bügeln befinden sich zwei vorwiegend vertikale Stifte, zwischen denen die Rückenlehne gespannt ist. Die
Verbindungsstange muß mit dem hinteren vertikalen Rohr, zu diesem ansteigend gelenkig verbunden sein. Dadurch wird
beim Hochklappen der Sitzfläche zuerst durch ein nach außen Drücken der hinteren Achse (11) die unterbrochene vierte
Achse (13) mit der hinteren (11) und der einen vorderen (12) Achse auf eine Gerade gebracht (Fig. 20), der Klappvorgang
wird beendet, indem das eine Seitenteil (3) an das Vorderteil (6) herangezogen wird. Diese Ausführung ist etwas leichter als
die in Beispiel 2. beschriebene, jedoch nicht so stabil wie diese.
Es zeigen die Zeichnungen:
Fig. 1-9, den Stuhl von Beispiel 1.
Fig. 1, von schräg vorne, Fig. 2, 3 von schräg hinten, wobei Fig. 3 die Version mit Kippache der Rückenlehne zeigt,
Fig. 4-7 vier Klappstadien des tragenden Gestells in Aufsicht, auf- bis zusammengeklappt, wobei in Fig. 4 die Lage der
Verbindungsstange schraffiert eingezeichnet ist,
Fig. 8 den Stuhl zusammengeklappt und in Fig. 9 gestapelt, je von der Seite,
Fig. 10-17 Stuhl von Beispiel 2.
Fig. 10, 11 zusammen- und aufgeklappt, von schräg oben,
Fig. 12-15 vier Klappstadien in Aufsicht, auf- bis zusammengeklappt, Sitzfläche und Rückenlehne in unterbrochener Linie,
Fig. 16 zusammengeklappt und gestapelt in Aufsicht,
Fig. 17 Ausprägung des Gelenkes der Kippachse der Sitzfläche nach Schutzanspruch 12,
Fig. 18-22 Stuhl von Beispiel 3.,
Fig. 18 in Seitansicht, von schräg oben,
Fig. 19-22 vier Klappstadien, von auf- bis zusammengeklappt, in Aufsicht, Sitzfläche und Rückenlehne sind in
unterbrochener Linie dargestellt.
Claims (11)
1. Klappstuhl mit vorwiegend vertikalen Gelenkachsen des tragenden Gestells, dadurch
gekennzeichnet, daß
- a) das tragende Gestell aus mindestens vier Teilen (3-6) besteht, mit vier vertikalen Gelenkachsen,
- b) die zwei Seitenteile (3, 4) mindestens mit einem dritten Teil (5), das als Vorderteil oder gegebenenfalls auch Rückteil dient, je eine um eine vorwiegend vertikale Achse (10, 12) gelenkige Verbindung haben,
- c) alle vorwiegend vertikalen Achsen (10-13) zueinander parallel sind,
- d) die Seitenteile (3, 4) je mittels einer gelenkigen Verbindung um eine vorwiegend vertikale Achse (11, 13) mit einem weiteren, vierten Teil (6), derart beweglich miteinander verbunden sind, daß beim Heranziehen des einen Seitenteiles (3) an das Teil (5), das als Vorderteil oder gegebenenfalls auch Rückteil dient, das andere Seitenteil (4) ebenfalls herangezogen wird,
- e) eine Sitzfläche (1) mit dem tragenden Gestell, um eine vorwiegend horizontale Achse (14) kippbar, gelenkig verbunden ist,
- f) die Kippachse der Sitzfläche (14) nahe an zwei vorwiegend vertikalen Achsen (10, 12) des tragenden Gestells verläuft.
2. Klappstuhl nach Patentanspruch 1., dadurch gekennzeichnet, daß
die Sitzfläche (1) mit mindestens einem der an ihrer Kippachse (14) angrenzenden Teile des
tragenden Gestells durch eine Verbindungsstange (7) beidseitig gelenkig verbunden ist.
3. Klappstuhl nach Patentanspruch 1., dadurch gekennzeichnet, daß
die Teile des tragenden Gestells in aufgeklapptem Zustand an einer relativen Bewegung
zueinander gehindert werden, indem die Sitzfläche (1) an mindestens einem, von ihrer
Kippachse (14) entfernten Punkt auf dem tragenden Gestell einrastet.
4. Klappstuhl nach Patentanspruch 1., dadurch gekennzeichnet, daß
das Rückteil (6) über das Niveau der Sitzfläche hinausragt und als Rückenlehne dient.
5. Klappstuhl nach Patentanspruch 1., dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenteile (3, 4) über das Niveau der Sitzfläche hinausragen und als Armlehnen dienen.
6. Klappstuhl nach Patentanspruch 4., dadurch gekennzeichnet, daß
- a) die Rückenlehne (2) in zusammengeklapptem Zustand in einer Aussparung im Rückteil (6) Platz findet,
- b) die Rückenlehne (2) beidseitig in je einer vorwiegend vertikalen Führung (8), die gegebenenfalls über die Sitzfläche (1) hinausragt, entlanggleiten kann.
7. Klappstuhl nach Patentanspruch 6., dadurch gekennzeichnet, daß
- a) die Rückenlehne (2) um eine horizontale Achse (15) kippbar ist, die in den vorwiegend vertikalen Führungen (8) entlanggleiten kann,
- b) die untere Kante der Rückenlehne (2) in aufgeklapptem Zustand hinter der hinteren Kante der Sitzfläche (1) liegt, oder in einer Aussparung hinten auf der Sitzfläche derart einrastet, daß ein Kippen der Rückenlehne verhindert wird,
- c) in Höhe der Sitzfläche (1), vor den beiden Führungen (8) der Kippachse der Rückenlehne (15) eine Querstrebe (9) angebracht ist.
8. Klappstuhl nach Patentanspruch 1., dadurch gekennzeichnet, daß
die Sitzfläche (1) sich in eine Aussparung im Vorderteil (5) klappen läßt.
9. Klappstuhl nach Patentanspruch 5., dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den Armlehnen ein Textil oder Leder gespannt ist.
10. Klappstuhl nach Patentanspruch 1., dadurch gekennzeichnet, daß
die Sitzfläche (1) die Form eines Bügels hat, in den ein Textil oder Leder gespannt ist.
11. Klappstuhl nach Patentanspruch 1., dadurch gekennzeichnet, daß
die Gelenke der Kippachse (14) der Sitzfläche (1) durch je einen, in mindestens einem, um
eine horizontale Achse spiralförmig verlaufendem Langloch (16) geführten Stift (17), beim
Hochklappen der Sitzfläche (1) die Sitzfläche (1) seitlich zusammendrücken.
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