DE19824589A1 - Siegelwerkzeug und Verfahren zum Siegeln von Verpackungen - Google Patents
Siegelwerkzeug und Verfahren zum Siegeln von VerpackungenInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Siegelwerkzeug zum Siegeln einer Verpackungsmulde mit einer Deckelfolie, das aus einem Unterteil, Seitenteile, die quer und Seitenteile, die parallel zur Transportrichtung der Verpackungsmulden ausgerichtet sind, besteht, wobei mindestens ein parallel zur Transportrichtung ausgerichtetes Seitenteil in seiner räumlichen Lage gegenüber dem Maschinenrahmen fixiert ist, während die anderen Teile der Matrize vertikal nach unten verschiebbar sind.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Siegelwerkzeug zum Siegeln einer
Verpackungsmulde mit einer Deckelfolie.
Verpackungen, insbesondere für Lebensmittel, spielen in der heutigen Zeit eine
immer größere Rolle, um Lebensmittel haltbar zu machen. Die Lebensmittel werden
zum Verpacken in eine sogenannte Verpackungsmulde gelegt und die
Verpackungsmulde wird dann mit einer Deckelfolie gasdicht verschlossen, indem die
Deckelfolie auf den Rand der Verpackungsmulde gesiegelt wird.
Die Verpackungsmulden werden in der Regel semikontinuierlich in sogenannten
Siegelstationen mit einer Deckelfolie gesiegelt. Dafür werden zunächst die mit dem
Verpackungsgut gefüllte Verpackungsmulde und die Deckelfolie in die Siegelstation
transportiert. Sobald sich die Verpackungsmulde in der Siegelstation befindet, wird
von unten ein erstes unteres Siegelwerkzeug vertikal angehoben und gegen ein
zweites oberes, über der Deckelfolie angeordnetes, beheiztes Siegelwerkzeug
gepreßt. Durch den Druck und die Temperatur werden die Deckelfolie und der Rand
der Verpackungsmulde, die sich zwischen den Siegelwerkzeugen befinden,
gesiegelt. Um eine gasdichte Siegelnaht zu erhalten, ist es wichtig, daß die
Siegelnaht eine gewisse Breite aufweist und daß sich die Siegelnaht im
Wesentlichen in der Mitte des Randes der Verpackungsmulde befindet. Nach dem
Siegeln wird das erste Siegelwerkzeug wieder unterhalb die gerade gesiegelte
Verpackungsmulde abgesenkt und die gesiegelte Verpackungsmulde zur
Schneidestation weitertransportiert.
Obwohl sich diese Art der Siegelstation seit vielen Jahren im Einsatz befindet, weist
sie dennoch einige Nachteile auf. So können Verpackungsmulden mit einem
Hinterschnitt, mit einem solchen Siegelwerkzeug nicht gesiegelt werden, weil das
erste Siegelwerkzeuge beim Anheben bzw. Absenken gegen diesen Hinterschnitt
stößt und diesen zerstört. Aber auch bei Verpackungen ohne Hinterschnitt kommt es
beim Siegeln von schwer beladenen Verpackungsmulden immer wieder zu
Problemen, weil die Verpackungsmulden durchhängen. Durch dieses Durchhängen
stellen sich die Verpackungsmulden schräg und das hochfahrende erste
Siegelwerkzeug stößt gegen deren Ecken und zerstört oder deformiert diese.
Es stellt sich deshalb die Aufgabe, eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, mit der
eine Verpackungsmulde mit einem Hinterschnitt gesiegelt werden kann und die die
anderen Nachteile des Standes der Technik nicht aufweist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Bereitstellung eines unteren
Siegelwerkzeuges zum Siegeln einer Verpackungsmulde mit einer Deckelfolie
gelöst, das aus einem Unterteil, Seitenteilen, die quer und Seitenteilen, die parallel
zur Transportrichtung der Verpackungsmulden ausgerichtet sind, besteht, wobei
mindestens ein parallel zur Transportrichtung ausgerichtetes Seitenteil in seiner
räumlichen Lage gegenüber dem Maschinenrahmen fixiert ist, während die anderen
Teile der Matrize vertikal nach unten verschiebbar sind.
In seiner räumlichen Lage gegenüber dem Maschinenrahmen fixiert bedeutet im
Sinne der Erfindung nicht, daß das Teil völlig starr angeordnet sein muß. Es kann
sich durchaus um einige Millimeter bewegen.
Vorzugsweise sind beide parallel zur Transportrichtung ausgerichteten Seitenteile in
ihrer räumlichen Lage gegenüber dem Maschinenrahmen fixiert.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weisen die Seitenteile, die in ihrer
Lage gegenüber dem Maschinenrahmen unverändert bleiben, an ihrer Oberseite
eine Oberfläche mit einem geringen Reibkoeffizienten auf. Diese Oberfläche kann
entweder poliert oder mit Teflon oder ähnlichem beschichtet sein.
Vorzugsweise verjüngen sich die Seitenteile, die in ihrer räumlichen Lage fixiert sind
von oben nach unten, so daß mit ihnen Verpackungsmulden gesiegelt werden
können, die einen oder mehrere parallel zur Transportrichtung der Verpackung
ausgerichtete Hinterschnitt(e) aufweisen.
Ein erfindungsgemäßes Siegelwerkzeug dient vorzugsweise zum Siegeln von
mindestens zwei nebeneinander angeordneten Verpackungsmulden. Eine solches
Siegelwerkzeug weist neben dem Unterteil, den Seitenteilen, die quer und den
Seitenteilen, die parallel zur Transportrichtung der Verpackungsmulden ausgerichtet
sind, zusätzlich vorzugsweise mindestens ein Mittelteil auf, das gegenüber dem
Maschinenrahmen in seiner räumlichen Lage fixiert ist.
Vorzugsweise sind auch die Seitenteile eines solchen Siegelwerkzeuges gegenüber
dem Maschinenrahmen in seiner räumlichen Lage fixiert.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weisen die Mittelteile und die
Seitenteile, die in ihrer Lage gegenüber dem Maschinenrahmen unverändert bleiben,
an ihrer Oberseite eine Oberfläche mit einem geringen Reibkoeffizienten auf. Diese
Oberfläche kann entweder poliert oder mit Teflon oder ähnlichem beschichtet sein.
Vorzugsweise verjüngen sich das Mittelteil und/oder die Seitenteile, die in ihrer
räumlichen Lage fixiert sind von oben nach unten, so daß mit ihnen
Verpackungsmulden gesiegelt werden können, die einen oder mehrere parallel zur
Transportrichtung der Verpackung ausgerichtete Hinterschnitt(e) aufweisen.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum Siegeln
von Verpackungsmulden zur Verfügung zu stellen, das die Nachteile des Standes
der Technik nicht aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Bereitstellung eines Verfahrens zum
Siegeln einer Verpackungsmulde mit einer Deckelfolie unter Verwendung des
erfindungsgemäßen Siegelwerkzeugs gelöst, wobei
- - die Deckelfolie und die Verpackungsmulde in die Siegelstation transportiert und gegebenenfalls fixiert und zwischen das untere Siegelwerkzeug und das obere Siegelwerkzeug gepreßt, erhitzt und dabei gesiegelt werden,
- - die vertikal verschiebbaren Teile des unteren Siegelwerkzeuges vertikal abgesenkt werden und
- - die fertiggestellte Verpackung weitertransportiert wird.
Die vorliegende Erfindung hat den Vorteil, daß eine Verpackungsmulde mit einer
oder mehreren parallel zur Transportrichtung der Verpackungsmulde ausgerichteten
Hinterschnitten mit einer Deckelfolie gesiegelt werden kann. Ein weiterer Vorteil der
Erfindung besteht darin, daß schwer beladende Verpackungsmulden durch das in
seiner Lage räumlich fixierte Seiten- und/oder Mittelteil unterstützt wird und damit
nicht mehr durchhängt, so daß das Siegelwerkzeug die Verpackungsmulde beim
Hoch- und Runterfahren nicht mehr zerstört.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Fig. 1-6 erläutert. Diese
Erläuterung ist lediglich beispielhaft und schränkt somit die Erfindung nicht ein.
Fig. 1a und 1b zeigen eine Verpackung mit Hinterschnitt.
Fig. 2a und 2b zeigen ein erfindungsgemäßes Siegelwerkzeug zum Siegeln
von einer Verpackungsmulde mit einer Deckelfolie.
Fig. 3a und 3b zeigen eine erfindungsgemäße zum Siegeln von zwei
Verpackungsmulden mit einer Deckelfolie.
Fig. 4 zeigt einen Querschnitt des erfindungsgemäßen Siegelwerkzeuges zum
Siegeln von drei Verpackungsmulden.
Fig. 5 zeigt den Absenkmechanismus für das Siegelwerkzeug.
Fig. 6 zeigt eine Siegelstation mit dem erfindungsgemäßen Segelwerkzeug.
Die Fig. 1a zeigt eine Verpackung mit Hinterschnitten. Die Verpackung 1 besteht
aus einer Verpackungsmulde 2 und einer Deckelfolie 3. Bei der dargestellten
Verpackung handelt es sich um eine sogenannte Stand-up Verpackung, die mit ihrer
schmalen Seite auf der gezeigten Fläche steht. Die Stand-up Verpackung weist
Hinterschnitte 5 auf, um die Verpackung in ihrer aufgestellten Lage zu stabilisieren.
Fig. 1b zeigt die Verpackung gemäß Fig. 1a in Draufsicht. An einer Seite der
Verpackungsmulde 2 befinden sich die Hinterschnitte 5. Der dunkel dargestellte
Bereich ist der horizontale Rand der Verpackungsmulde auf den die Deckelfolie
gesiegelt wird.
In Fig. 2a ist das erfindungsgemäße Siegelwerkzeug 6 zum Siegeln einer
Verpackungsmulde mit einer Deckelfolie dargestellt. Das Siegelwerkzeug weist ein
Unterteil 7, Seitenteile 8, 9, die quer und Seitenteile 10, 11, die parallel zur
Transportrichtung der Verpackungsmulden ausgerichtet sind, auf. Der Pfeil zeigt die
Transportrichtung der gesiegelten Verpackungsmulden an. Das Seitenteil 11 ist am
oberen Ende dicker als am unteren Ende, so daß mit diesem Siegelwerkzeug
Verpackungsmulden mit einem Hinterschnitt auf der dem Seitenteil 11 zugewandten
Seite gesiegelt werden können. Wenn eine Verpackungsmulde mit zwei
Hinterschnitten gesiegelt werden soll, so kann auch das Seitenteil 10 entsprechend
dem Seitenteil 11 ausgebildet sein.
In Fig. 2b ist das Siegelwerkzeug gemäß Fig. 2a nach dem Absenken dargestellt.
Nach dem Siegeln werden die Teile 7, 8, 9, 10 des Siegelwerkzeuges abgesenkt,
während das Seitenteil 11 in seiner räumlichen Lage fixiert bleibt, damit der dem
Seitenteil 11 zugewandte Hinterschnitt nicht beschädigt wird. Die gesiegelte
Verpackungsmulde kann dann in Richtung des dargestellten Pfeiles, parallel zum
Seitenteil 11 weitertransportiert werden, ohne daß der Hinterschnitt Schaden nimmt.
In Fig. 3a ist ein erfindungsgemäßes Siegelwerkzeug zum Siegeln von zwei
Verpackungsmulden mit Deckelfolien dargestellt. Neben der Unterseite 12, den
Seitenteilen 13, 14, die quer und Seitenteile 15, 16, die parallel zur Transportrichtung
der Verpackungsmulden ausgerichtet sind, weist diese Matrize die Mittelteile 17, 17a
auf. Das Mittelteil 17 verjüngt sich auf beiden Seiten von oben nach unten, so daß
mit diesem Siegelwerkzeug Verpackungsmulden gesiegelt werden können, die
Hinterschnitte aufweisen, die dem Mittelteil 17, 17a zugewandt sind. Das Mittelteil
17a weist einen konstanten Querschnitt auf. Der Fachmann erkennt sofort, daß die
Mittelteile 17 und 17a auch als ein Teil gefertigt werden können. Ferner erkennt der
Fachmann, daß das Mittelteil auch insgesamt einen konstanten Querschnitt
aufweisen kann. In diesem Fall könnten keine Verpackungen mit einem Hinterschnitt
gesiegelt werden. Das Mittelteil würde dann lediglich zur Unterstützung der Folie
zwischen den Verpackungsmulden dienen, damit diese nicht durchhängt.
Selbstverständlich können sich auch die Seitenteile 15 und 16 von oben nach unten
verjüngen, so daß mit diesem Siegelwerkzeug Verpackungsmulden gesiegelt werden
können, die Hinterschnitte aufweisen, die den Seitenteilen 15, 16 zugewandt sind.
In Fig. 3b ist das Siegelwerkzeug gemäß Fig. 3a nach dem Absenken dargestellt.
Nach dem Siegeln werden die Teile 12, 13, 14, 15, 16 und 17a des
Siegelwerkzeuges abgesenkt, während das Seitenteil 17 nicht abgesenkt wird
sondern in seiner räumlichen Lage fixiert bleibt, damit die mit den Mittelteilen 17 und
17a zugewandten Hinterschnitte nicht beschädigt werden. Die gesiegelten
Verpackungsmulden können dann in Richtung des dargestellten Pfeiles, parallel zum
Mittelteil 17 weitertransportiert werden, ohne daß die Hinterschnitte der
Verpackungsmulden Schaden nehmen.
In Fig. 4 ist ein Schnitt des erfindungsgemäßen Siegelwerkzeugs dargestellt,
wobei das Unterteil und die Seitenteile, die quer zur Transportrichtung der
Verpackungsmulden ausgerichtet sind, abgesenkt worden sind, während die
Seitenteile 15, 16 und die zwei Mittelteile 17 in ihrer räumlichen Lage fixiert sind. Die
Verpackungsmulden 19, 20, 21 werden insbesondere durch die Mittelteile 17 von
unten unterstützt, so daß sie nicht durchhängen.
Fig. 5 zeigt das erfindungsgemäße Siegelwerkzeug zum Siegeln von zwei
Verpackungsmulden mit dem dazugehörigen Absenkmechanismus. Von dem
Siegelwerkzeug sind das Unterteil 24 und die quer zur Transportrichtung der
Verpackungsmulden stehenden Seitenteile 25 und 26 zu sehen. Ferner ist das
Mittelteil des Siegelwerkzeugs zu sehen, das aus zwei Teilen 22 und 23 besteht.
Während das Teil 22 einen konstanten Querschnitt aufweist, verjüngt sich das Teil
23 von oben nach unten, so daß mit dem Mittelteil Verpackungsmulden mit einem
Hinterschnitte gesiegelt werden können. Das Teil 23 ist auf das Teil 22 geschraubt,
so daß die Form des Hinterschnittes ohne großen Montageaufwand verändert
werden kann. Das Mittelteil ist an einer Stange 28 befestigt, die ihrerseits fest mit
dem Maschinenrahmen (nicht dargestellt) verbunden ist, so daß das Mittelteil
insgesamt in seiner räumlichen Lage gegenüber dem Maschinenrahmen fixiert ist.
Das Unterteil des Siegelwerkzeugs 24 ist auf einer Platte 29 montiert, die über einen
Antrieb (nicht dargestellt) verfügt mit dem sie, wie durch den Doppelpfeil
angedeutet, vertikal hoch und runter bewegt wird. Die Platte 29 weist eine Bohrung
auf, durch die die Stange 28 geführt wird.
Falls auch die parallel zur Transportrichtung stehenden Seitenteile in ihrer Lage
gegenüber dem Maschinenrahmen fixiert sein sollen werden diese ebenfalls mit
Stangen gehalten. Der Fachmann erkennt, daß das Mittelteil auch auf jede andere
Weise fixiert werden kann.
Fig. 6 zeigt eine Siegelstation mit der erfindungsgemäßen Siegelwerkzeug. Die mit
Verpackungsgut gefüllten Verpackungsmulden 33 und die Deckfolie F2, die von der
Rolle V2 abgerollt wird, werden in die Siegelstation transportiert und dort fixiert.
Sobald die Verpackungsmulde und die Deckelfolie fixiert sind, werden die
abgesenkten Teile 31 des erfindungsgemäßen Siegelwerkzeugs und gegen das
beheizte obere Siegelwerkzeug 30 gepreßt. Die Deckelfolie und der Rand der
Verpackungsmulde, die sich zwischen dem erfindungsgemäßen Siegelwerkzeug 31,
32 und dem Siegelwerkzeug 30 befinden, werden erhitzt und somit gesiegelt. Nach
dem Siegeln werden die vertikal verschiebbaren Teile 31 des Siegelwerkzeugs
durch die Antriebe 35 wieder abgesenkt. Das Mittelteil 32 wird mit einer Stange 34 in
seiner Lage räumlich fixiert. Nach dem Absenken der vertikal verschiebbaren Teile
31 des Siegelwerkzeugs, wird die Folie und damit die gerade gesiegelten
Verpackungsmulden 33 zur Schneidstation weitertransportiert und danach werden
die vertikal verschiebbaren Teile des Siegelwerkzeugs wieder nach oben bewegt und
der Siegelvorgang der Verpackungsmulde kann erneut durchgeführt werden.
Claims (10)
1. Siegelwerkzeug (6) zum Siegeln einer Verpackungsmulde mit einer Deckelfolie
bestehend aus einem Unterteil (7), Seitenteilen (8, 9), die quer und Seitenteilen
(10, 11), die parallel zur Transportrichtung der Verpackungsmulden
ausgerichtet sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein parallel zur
Transportrichtung ausgerichtetes Seitenteil (11) in seiner räumlichen Lage
gegenüber dem Maschinenrahmen fixiert ist, während die anderen Teile (7, 8,
9, 10) der Matrize vertikal nach unten verschiebbar sind.
2. Siegelwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beide parallel
zur Transportrichtung der Verpackungsmulden ausgerichteten Seitenteile (10,
11) in ihrer räumlichen Lage gegenüber dem Maschinenrahmen fixiert sind,
während die anderen Teile (7, 8, 9) der Matrize vertikal nach unten
verschiebbar sind
3. Siegelwerkzeug nach einem der Ansprüche 1-2 dadurch gekennzeichnet, daß
das/die Seitenteil(e) (10, 11), auf seiner/ihrer Oberseite eine reibungsarme
Oberfläche aufweist(aufweisen).
4. Siegelwerkzeug nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß
sich das/die Seitenteil(e) (10, 11) vom oberen Ende des Siegelwerkzeuges
nach unten hin verjüngen.
5. Siegelwerkzeug zum Versiegeln mehrerer Verpackungsmulden mit
Deckelfolien, bestehend aus einem Unterteil (12), Seitenteilen (13, 14), die
quer und Seitenteilen (15, 16), die parallel zur Transportrichtung der
Verpackungsmulden ausgerichtet sind, dadurch gekennzeichnet, daß sie
zusätzlich mindestens ein Mittelteil (17) aufweist, das gegenüber dem
Maschinenrahmen in seiner räumlichen Lage fixiert ist, während die anderen
Teile (12, 13, 14, 15, 16) der Matrize vertikal nach unten verschiebbar sind.
6. Siegelwerkzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß auch das
Seitenteil (15) und/oder das Seitenteil (16) in ihrer räumlichen Lage gegenüber
dem Maschinenrahmen fixiert sind.
7. Siegelwerkzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich das
Seitenteil (15) und/oder das Seitenteil (16) auf der nach innen gerichteten Seite
vom oberen Ende der Matrize in Richtung zur Unterseite hin verjüngen.
8. Siegelwerkzeug nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß sich das Mittelteil (17) vorzugsweise auf beiden Seiten vom oberen Ende
der Matrize in Richtung zur Unterseite hin verjüngt.
9. Siegelwerkzeug nach einem der Ansprüche 5-8, dadurch gekennzeichnet, daß
das Mittelteil (17) und gegebenenfalls die Seitenteile (15, 16) eine
reibungsarme Oberfläche aufweisen.
10. Verfahren zum Siegel einer Verpackungsmulde mit einer Deckelfolie mit einem
Siegelwerkzeug nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß:
- - die Deckelfolie und die Verpackungsmulde in die Siegelstation transportiert und gegebenenfalls fixiert und zwischen das obere Siegelwerkzeug (30) und das untere Siegelwerkzeug (31, 32) gepreßt erhitzt und dabei gesiegelt werden,
- - die vertikal verschiebbaren Teile (31) des unteren Siegelwerkzeuges vertikal abgesenkt werden und
- - die fertiggestellte Verpackung weitertransportiert wird.
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