DE19822862C2 - Strickmaschinennadel und damit ausgerüstete Strickmaschine - Google Patents
Strickmaschinennadel und damit ausgerüstete StrickmaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Strickmaschinennadel der im Oberbegriff des Anspruchs 1
angegebenen Gattung und eine Strickmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 15.
Strickmaschinen zur Herstellung von gemusterten Strickwaren sind an ihren Stricksystemen
mit mechanisch, elektrisch oder elektromagnetisch wirkenden Auswähleinrichtungen ver
sehen, die dem Zweck dienen, in den Nuten eines Nadelbetts geführte Stricknadeln einzeln
zum Stricken, Nichtstricken oder Fangarbeiten und ggf. auch zur Herstellung von Umhänge
mustern (Flachstrickmaschinen) auszuwählen. Die Auswähleinrichtungen wirken dabei
überwiegend auf Wählelemente ein, die üblichen Strickmaschinennadeln, insbesondere
Zungennadeln, einzeln zugeordnet und in der Regel unterhalb von den Nadeln, jedoch in
denselben Nuten wie diese angeordnet sind. Dabei bestehen die Wählelemente entweder aus
Steuerfedern (DE 37 39 924 A1), die von Schloßteilen in den Bereich der Auswähleinrichtun
gen bringbar sind, oder aus Platinen, Stößern od. dgl. (DE 29 38 835 A1, DE 36 14 220
C1), die von an den Böden der Nadelnuten abgestützten Steuerfedern an die Auswähl
einrichtungen herangeführt werden. In beiden Fällen erfolgt die Musterauswahl dadurch, daß
die Wählelemente von den Wähleinrichtungen mustergemäß entweder gegen eine Federkraft
festgehalten oder freigegeben und dadurch unter dem Einfluß einer Federkraft verschwenkt
werden.
Auswähleinrichtungen dieser Art haben sich in zahlreichen Ausführungsformen bewährt und
arbeiten einwandfrei, sofern es sich um die Auswahl von Stricknadeln handelt, die in
vergleichsweise hohen Nadelbetten wie den Nadelzylindern von Rundstrickmaschinen, den
Nadelbetten von Flachstrickmaschinen oder dgl. verschiebbar gelagert sind, da in solchen
Nadelbetten unter den Stricknadeln genügend Raum vorhanden ist, um dort die für die
Nadelauswahl zweckmäßigen Auswahlelemente unterzubringen. In Verbindung mit anderen
Nadelbetten wie z. B. Rippscheiben von Rundstrickmaschinen sind derartige Auswähleinrich
tungen dagegen weniger gut geeignet, da Rippscheiben oder dgl. konstruktionsbedingt mit
vergleichsweise kurzen Nuten versehen sind und daher häufig keine zusätzlichen Wähl
elemente aufnehmen können.
Es ist daher bereits eine Spezial-Strickmaschinennadel der eingangs bezeichneten Gattung
bekannt geworden (US-PS 4 827 740, US-PS 4 875 347, DE 40 07 253 A1, DE 43 38 800
A1), die ein in den Nadelschaft integriertes, schwenkbares Wählelement aufweist. Die
mustergemäße Verschwenkung dieser Wählelemente erfolgt dadurch, daß vor dem Einlauf
der Stricknadeln in ein Stricksystem zunächst alle Wählelemente mit Hilfe eines Andrück
schloßteils in eine vorgewählte Schwenkstellung gebracht und dann im Bereich einer hinter
dem Andrückschloßteil liegenden Auswählstelle mit elektromagnetisch oder sonstwie
gesteuerten Mitteln mustergemäß in dieser Stellung gelassen oder in eine andere Stellung
überführt werden. Ein am Auswählelement angebrachter Austriebsfuß ist dabei je nach
Stellung des Wählelements entweder im wesentlichen vor der Vorder- bzw. oberhalb der
Oberseite der Stricknadel angeordnet, so daß er von einer hinter der Auswählstelle angeord
neten Austriebskurve erfaßt und zusammen mit der Stricknadel angehoben werden kann, oder
im wesentlichen hinter die Vorder- bzw. Oberseite der Stricknadel und in die Aussparung
zurückgezogen, so daß er von der Austriebskurve nicht erfaßt werden kann, d. h. die
Stricknadel nicht ausgetrieben wird.
Strickmaschinennadeln mit integrierten Wählelementen bringen den besonderen Vorteil mit
sich, daß in den Nuten der Nadelbetten kein oder nur wenig zusätzlicher Raum für die
Unterbringung der Wählelemente benötigt wird, so daß sie insbesondere als Rippnadeln
geeignet sind. Ein Problem besteht allerdings darin, daß zur mustergemäßen Verschwenkung
stets auf zwei Füße der Wählelemente eingewirkt werden muß, und zwar entweder mit
Stoßnadeln auf einen Fuß und mit Andrückschloßteilen auf den anderen Fuß (US-PS 4 827
740, US-PS 4 875 347, DE 40 07 253 A1) oder mit je einem Auswählmagneten auf beide
Füße und einem zusätzlichen Andrückschloßteil in einem mittleren Bereich (DE 43 38 800
A1). Dadurch muß entweder eine gewisse Störanfälligkeit der Auswähleinrichtung in Kauf
genommen oder zur Vermeidung von Musterfehlern eine reduzierte Arbeitsgeschwindigkeit
der Strickmaschine vorgesehen werden. Außerdem werden mehrere Schalt- und Steuerteile
benötigt, um die eine oder andere Stellung herzustellen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Strickmaschinennadel der eingangs bezeichne
ten Gattung so auszubilden, daß die Auswahlelemente mit einfachen Mitteln auch bei hohen
Arbeitsgeschwindigkeiten störungsfrei ausgewählt werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den
beiliegenden Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 und 2 Seitenansichten einer bevorzugten Ausfüh
rungsform einer erfindungsgemäßen Strickmaschinennadel
in unterschiedlichen Schwenkstellungen eines Wählele
ments;
Fig. 3 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht einer zwei
ten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Strickmaschi
nennadel;
Fig. 4 und 5 den Fig. 1 und 2 entsprechende Ansichten ei
ner dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Strick
maschinennadel; und
Fig. 6 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht einer vierten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Strickmaschinen
nadel.
Nach Fig. 1 und 2 enthält eine erfindungsgemäße, hier als
Zungennadel ausgebildete Strickmaschinennadel 1 einen
Schaft 2, dessen oberes Ende in üblicher Weise mit einem
Haken 3 und einer Zunge 4 versehen ist. Der Schaft 2 enthält
ferner einen Rücken 5, mit dem er verschiebbar am Boden 6
einer Nut eines nur in Fig. 1 und grob schematisch angedeu
teten Nadelbetts 7 geführt ist, und eine Vorder- bzw. Ober
seite 8, die bei Anordnung des Schafts 2 im Nadelbett 7 im
wesentlichen bündig mit der Ober- bzw. Vorderseite von die
Nuten bildenden Stegen 9 (Fig. 1) abschließt. Ein in einem
oberen Abschnitt des Schafts 2 starr angebrachter, über die
Vorderseite 8 vorstehender Arbeitsfuß 10 ragt dabei perma
nent aus der Nut heraus.
In einem mittleren bzw. unteren Abschnitt des Schafts 2
ist eine zur Vorderseite 8 hin offene, taschenförmige Aus
sparung 11 ausgebildet, in der ein Wählelement 12 angeord
net ist. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 und 2 ist die par
allel zum Rücken 5 bzw. zur Achse des Schafts 2 gemessene
Länge der Aussparung 11 gleich der entsprechend gemesse
nen Länge des Wählelements 12, so daß eine axiale Bewe
gung des Wählelements 12 relativ zum Schaft 2 praktisch
unmöglich ist. Dagegen kann das Wählelement 12 innerhalb
der Aussparung 11 um eine Achse, die senkrecht zu den Sei
tenwänden des Schafts 2, d. h. in den Fig. 1 und 2 senkrecht
zur Zeichenebene und senkrecht zur Schaftachse verläuft,
verschwenkt bzw. gedreht werden, wie in Fig. 1 schema
tisch durch einen Doppelpfeil v angedeutet ist. Die Ver
schwenkung erfolgt dabei im Bereich einer in einem mittle
ren Teil der Aussparung 11 angeordneten Lagerstelle 14, die
hier aus einer an der Rückseite des Wählelements 12 ausge
bildeten Abstützfläche besteht, mittels derer das Wählele
ment 12 an einem Boden 15 der Aussparung 11 abgestützt
ist. Im übrigen ist das Wählelement 12 im wesentlichen als
zweiarmiger Hebel ausgebildet, der ausgehend von der La
gerstelle 14 einen ersten, nach oben ragenden Hebelarm 16
und auf der entgegengesetzten Seite der Lagerstelle 14 einen
zweiten, nach unten gerichteten Hebelarm 17 aufweist. Au
ßerdem ist einerseits die Aussparung 11, andererseits das
Wählelement 12 an oberen und unteren Enden mit quer zum
Boden 15 angeordneten, entsprechend dem Schwenkradius
des Wählelements 12 bogenförmig geformten, zusammen
wirkenden Gleit- bzw. Führungsflächen 18a, b und 19a, b
versehen.
Das Wählelement 12 weist weiterhin einen steuerbaren
Austriebsfuß 20 auf. Unter der Bezeichnung "steuerbarer"
Austriebsfuß 20 wird dabei verstanden, daß es sich abwei
chend vom Arbeitsfuß 10 um einen Fuß handelt, der wahl
weise und in Abhängigkeit vom Schwenkzustand des Wähl
elements 12 zwei bevorzugte Stellungen einnehmen kann,
nämlich entweder eine Austriebsstellung (Fig. 1), in der er
über die Vorderseite 8 des Schafts 2 hinausragt, oder eine
Nichtaustriebs- bzw. Durchlaufposition (Fig. 2), in welcher
er im wesentlichen vollständig hinter die Vorderseite 8 des
Schafts 2 und in die Aussparung 11 zurückgezogen ist.
Schließlich weist die Stricknadel 1 erfindungsgemäß eine
Feder 21 auf, die das Wählelement 12 in eine der beiden
Stellungen nach Fig. 1 und 2 vorspannt. Im Ausführungs
beispiel ist die Feder 21 als eine Biegefeder ausgebildet, die
etwa im Bereich der Lagerstelle 14 an die Rückseite des
Wählelements 12 angeformt, zwischen dem Boden 15 der
Aussparung 11 und der Rückseite des unteren Hebelarms 17
angeordnet und derart am Boden 15 abgestützt ist, daß sie
den Hebelarm 17 normalerweise vom Boden 15 wegge
schwenkt hält, so daß der steuerbare Austriebsfuß 20 über
die Vorderseite 8 vorsteht (Fig. 1).
Aufgrund der beschriebenen Vorspannung des Wählele
ments 12 braucht eine nicht näher dargestellte Wähleinrich
tung nur zwei Elemente enthalten, und zwar ein auf die
Steuerbaren Austriebsfüße 20 einwirkendes Andrück
schloßteil 24 und ein Auswählorgan 25, z. B. einen muster
gemäß steuerbaren Elektromagneten, die beide in Fig. 1 und
2 nur schematisch angedeutet und vor einem üblichen
Stricksystem angeordnet sind, das mit einem ebenfalls nur
schematisch angedeuteten Austriebsschloßteil 26 versehen
ist. Die Auswahl kann dabei einfach dadurch erfolgen, daß
die Wählelemente 12 zunächst in den Bereich des Andrück
schloßteil 24 gelangen und von diesem unabhängig davon,
welche Stellung sie gerade einnehmen, entgegen der Kraft
der zugehörigen Federn 21 in die Stellung nach Fig. 2 ver
schwenkt werden, in der die Austriebsfüße 20 in die Aus
sparungen 11 versenkt und daher außerhalb des Wirkungs
bereichs des Austriebsteils 26 angeordnet sind. Dadurch
werden gleichzeitig an den oberen Hebelarmen 16 der
Wählelemente 12 vorgesehene, im wesentlichen durch Vor
derflächen der Wählelemente 12 gebildete Ankerflächen 27
so weit nach vom bzw. oben geschwenkt, daß sie etwas über
die Vorderseite 8 der Schäfte 2 vorstehen und mit einem
Steuerpol des Auswählorgans 25 zur Anlage kommen. Wird
das Auswählorgan 25 so mit elektrischen Signalen beauf
schlagt, daß der Steuerpol eine anziehende Kraft auf die An
kerflächen 27 der Wählelemente 12 ausübt, die größer als
die Kraft der Federn 21 ist, dann bleiben die Austriebsfüße
20 auch im weiteren Verlauf außerhalb des Wirkungsbe
reichs des Austriebsteils 26, so daß sie an diesem vorbei
wandern, ohne daß die zugehörigen Nadeln 1 ausgetrieben
werden. Wird der Auswählmagnet 25 dagegen so gesteuert,
daß sein Steuerpol die Ankerflächen 27 nicht ausreichend
anzieht, dann werden die Wählelemente 12 durch die zuge
hörigen Federn 21 in die aus Fig. 1 ersichtliche Stellung zu
rückgeschwenkt, so daß die Austriebsfüße 20 auf das Aus
triebsteil 26 auflaufen und die zugehörigen Nadeln 1 mit den
Füßen 10, 20 in Austriebsbahnen gelenkt werden, aus denen
sie vor dem Erreichen des nächsten Stricksystems wieder
abgezogen werden.
Die beschriebene Strickmaschinennadel bringt den we
sentlichen Vorteil mit sich, daß die Wählelemente 12 nur ei
nen einzigen Fuß aufweisen brauchen und sich daher eine
vergleichsweise einfache Steuerung mit wenigen und z. B.
bei elektromagnetischen Auswähleinrichtungen bewährten
Teilen ergibt. Insbesondere ist es nicht erforderlich, die
Wählelemente 12 mit Hilfe von Stoßnadeln und/oder unter
Anwendung von speziellen Andrückschloßteilen auszuwäh
len.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfin
dungsgemäßen Strickmaschinennadel 29 mit einem Schaft
30, der eine Aussparung 31 aufweist, in der ein Wählele
ment 32 mittels einer Lagerstelle 33 schwenkbar gelagert
ist. Die Nadel 29 entspricht der Nadel 1 nach Fig. 1 und 2
bis auf den Unterschied, daß eine als Biegefeder ausgebil
dete Feder 34 nicht an das Wählelement 32, sondern dicht
unterhalb der Lagerstelle 33 an den Schaft 30 angeformt ist.
Fig. 4 und 5 zeigen eine weitere, im wesentlichen der
Ausführungsform nach Fig. 1 und 2 entsprechende Ausfüh
rungsform einer erfindungsgemäßen Strickmaschinennadel
36 mit einem Schaft 37, einer Aussparung 38 und einem
Wählelement 39. Das Wählelement 39 liegt hier im Unter
schied zu Fig. 1 und 2 nicht mittels einer Lagerstelle auf ei
nem Boden 40 der Aussparung 38 auf, sondern ist mittels ei
nes Schwenklagers 41 schwenkbar mit dem Schaft 37 ver
bunden. Das Schwenklager 41 wird z. B. durch ein an den
Boden 40 der Aussparung 38 angeformtes Gelenkteil 42 in
Form eines zylindrischen Ansatzes bzw. Schwenkzapfens
und ein an die Rückseite des Wählelements 39 angeformtes,
auf das Gelenkteil 42 aufgestecktes Gelenkteil 43 in Form
eines Lagerauges gebildet, wobei auch das Gelenkteil 43 an
den Schaft 37 und das Gelenkteil 42 an das Wählelement 39
angeformt sein könnte. Eine Feder 44 ist analog zu Fig. 1
und 2 ausgebildet und dicht unterhalb des Gelenkteils 43 an
das Wählelement 39 angeformt. Alternativ könnte die Feder
44 aber auch analog zu Fig. 3 an den Schaft 37 angeformt
sein. Außerdem könnten die in Fig. 1 und 2 gezeigten Gleit
flächen 18a, b bzw. 19a, b bei der Ausführungsform nach
Fig. 4 und 5 fehlen, da das Schwenklager 41 das Wählele
ment 39 axial unverschieblich am Schaft 37 hält und vor
dem Herausfallen sichert.
Bei der in Fig. 6 dargestellten Ausführungsform einer er
findungsgemäßen Strickmaschinennadel 46 ist ein verkürz
ter Schaft 47 vorgesehen, der nur bis dicht hinter ein analog
zu Fig. 4 und 5 ausgebildetes Schwenklager 48 für ein
Wählelement 49 reicht. Eine Aussparung 50 im Schaft 47 ist
entsprechend verkürzt und dabei nach unten offen, so daß
das entsprechend Fig. 4 und 5 mittels des Schwenklagers 48
am Schaft 47 gelagerte Wählelement 49 etwa zur Hälfte frei
aus der Aussparung 50 herausragt. Eine Feder 51 ist analog
zu Fig. 3 an den Schaft 47 angeformt und als im Querschnitt
reduzierte Verlängerung desselben ausgebildet. Im Unter
schied zu den übrigen Ausführungsbeispielen stützt sich da
her die Feder 51 in keiner Schwenkstellung am Boden der
Aussparung 50 ab.
Fig. 6 zeigt die Normalstellung der Feder 51, die mit ei
nem unteren freien Ende am unteren Hebelarm des Wählele
ments 49 anliegt und diesen nach vorn entgegen der Rich
tung eines Pfeils x vorspannt. Wird der untere Schenkel des
Wählelements 49 in Richtung des Pfeils x in Fig. 6 und in
Richtung eines Rückens 52 des Schafts 47 gedrückt, z. B.
mit Hilfe des Andrückschloßteils 24 nach Fig. 1 und 2, dann
wird die Feder 51 analog zu den übrigen Ausführungsbei
spielen derart gespannt, daß sie bei erneuter Freigabe des
Wählelements 49 dieses in die Lage nach Fig. 6 zurück
schwenkt.
Im übrigen sind die Anordnung und Ausbildung der Na
deln 1, 29, 36 und 46 im wesentlichen identisch, weshalb
gleiche Teile durchgehend mit denselben Bezugszeichen
versehen sind.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausfüh
rungsbeispiele beschränkt, die auf vielfache Weise abge
wandelt werden können. Insbesondere könnte die erfin
dungsgemäße Nadel auch als Spitzennadel oder als Schaft
abschnitt einer Schiebernadel ausgebildet sein. Weiter kann
die besondere Ankerfläche 27 bei Bedarf auf derselben Seite
wie der steuerbare Austriebsfuß 20 angeordnet sein, da dies
von der Art und der Lage des im Einzelfall verwendeten
Auswählorgans abhängt. Entsprechend wäre es möglich, die
Wählelemente jeweils oben im Nadelschaft anzuordnen und
den starren Fuß 10 unterhalb der Wählelemente anzubrin
gen. Weiterhin könnte das Wählelement 12, 32 bei den Aus
führungsformen nach Fig. 1 bis 3 analog zu Fig. 4 bis 6 so in
der Aussparung gehalten sein, daß es zwar von den Seiten
her in diese einsetzbar bzw. aus diesen herausnehmbar ist,
aber nicht zur Vorderseite 8 hin herausgezogen werden
kann. Dadurch wird vermieden, daß das Wählelement unge
wollt durch die Federkraft aus der Aussparung herausge
drückt wird, sofern es nicht von vom her durch eine Schloß
kurve oder dgl. gehalten ist. Ferner sind andere als die in
Fig. 1 bis 6 dargestellten Formen für das Wählelement denk
bar. Weiter ist klar, daß die Wählelemente abweichend von
den bevorzugten, in den Zeichnungen dargestellten Ausfüh
rungsformen auch axial verschiebbar in den Aussparungen
gelagert sein könnten. In einem solchen Fall wäre durch zu
sätzliche, ggf. auf zusätzliche Füße der Wählelemente ein
wirkende Schloßteile sicherzustellen, daß die Wählelemente
beim Einlauf in die Wählstellen die richtigen axialen Stel
lungen relativ zu den Andrückschloßteilen 24, Auswählor
ganen 25 und Austriebsteilen 26 einnehmen. Insbesondere
könnten dabei die Federn auch auf den jeweils oberen He
belarm einwirken und/oder aus separaten, mit dem Wählele
ment oder dem Schaft verbundenen Federelementen beste
hen, obwohl die beschriebene Ausbildung eine besonders
leichte, z. B. durch Stanzen erfolgende Herstellung des
Schalls und das Wählelements einschließlich der Feder er
möglicht. Schließlich versteht sich, daß die einzelnen Merk
male auch in anderen als den dargestellten und beschriebe
nen Kombinationen verwendet werden können.
Claims (15)
1. Strickmaschinennadel mit einem eine Vorder- bzw. Oberseite (8) und einen Rücken (5,
52) aufweisenden Schaft (2, 30, 37, 47), der eine zur Vorderseite (8) hin offene Aus
sparung (11, 31, 38, 50) aufweist, die ein mit einem steuerbaren Austriebsfuß (20)
versehenes Wählelement (12, 32, 39, 49) zumindest teilweise aufnimmt, wobei das Wähl
element (12, 32, 39, 49) derart schwenkbar relativ zum Schaft (2, 30, 37, 47) angeordnet
ist, daß es in wenigstens eine erste Stellung, in welcher der Austriebsfuß (20) hinter die
Vorderseite (8) zurückgezogen ist, und eine zweite Stellung, in der der Austriebsfuß (20)
nach vorn über die Vorderseite (8) vorsteht, verschwenkt werden kann, dadurch gekenn
zeichnet, daß sie eine das Wählelement (12, 32, 39, 49) in eine der beiden Stellungen
vorspannende, am Schaft (2, 30, 37, 47) abgestützte Feder (21, 34, 44, 51) aufweist.
2. Strickmaschinennadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (21,
34, 44) in der Aussparung (11, 31, 38) und zwischen dem Wählelement (12, 32, 39) und
dem Rücken (5) angeordnet ist.
3. Strickmaschinennadel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder
(21, 44) an das Wählelement (12, 39) angeformt ist.
4. Strickmaschinennadel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder
(34, 51) an den Schaft (30, 47) angeformt ist.
5. Strickmaschinennadel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Aussparung (11, 31, 38) das Wählelement (12, 32, 39) im wesentlichen vollständig
aufnimmt.
6. Strickmaschinennadel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Wählelement
(12, 32, 39, 49) an seiner Rückseite mit einer an einem Boden (15, 40) der Aussparung
(11, 31, 38, 50) abgestützten Lagerstelle (14, 33, 41, 48) versehen und nach Art eines
zweiarmigen Hebels ausgebildet ist, der auf entgegengesetzten Seiten der Lagerstelle (14,
33, 41, 48) je einen Hebelarm (16, 17) aufweist.
7. Strickmaschinennadel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung
(11, 31) und das Wählelement (12, 32) an oberen und unteren Enden mit bogenförmig
ausgebildeten, zusammenwirkenden Gleitflächen (18a, b; 19a, b) versehen sind.
8. Strickmaschinennadel nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lagerstelle (41, 48) aus einem Schwenklager besteht, das aus an der Rückseite des
Wählelements (39, 49) und am Boden (40) der Aussparung (38, 50) angebrachten
Gelenkteilen (42, 43) gebildet ist, die das Wählelement (39, 49) und den Schaft (37, 47)
schwenkbar miteinander verbinden.
9. Strickmaschinennadel nach Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder
(21, 34, 44) zwischen einem der Hebelarme (16, 17) und dem Boden (15, 40) der
Aussparung (11, 31, 38) angeordnet ist.
10. Strickmaschinennadel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung
(50) zur Unterseite des Schafts (47) hin offen und die Feder (51) als eine untere Ver
längerung des Schafts (47) ausgebildet ist und daß das Wählelement (49) einen nach unten
aus der Aussparung (50) herausragenden, an der Feder (51) anliegenden Abschnitt
aufweist.
11. Strickmaschinennadel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Wählelement (12, 32, 39, 49) mit einer Ankerfläche (27) für ein elektromagneti
sches Auswählorgan (25) versehen ist.
12. Strickmaschinennadel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Anker
fläche (27) auf einer im Vergleich zum Austriebsfuß (20) entgegengesetzten Seite der
Lagerstelle (14, 33, 41, 48) angeordnet ist.
13. Strickmaschinennadel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß sie einen starren Arbeitsfuß (10) aufweist.
14. Strickmaschinennadel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Wählelement (12, 32, 39, 49) axial im wesentlichen unverschiebbar relativ zum
Schaft (2, 30, 37, 47) angeordnet ist.
15. Strickmaschine mit einem Nadelbett (7), in diesem verschiebbar gelagerten Strickma
schinennadeln (1) und einer Wähleinrichtung mit auf Füße (10, 20) der Strickmaschinen
nadeln (1) einwirkenden Schloßteilen (24, 26) und ein elektromagnetisches Auswählorgan
(25), das zur mustergemäßen Verteilung der Strickmaschinennadeln (1) auf unterschiedli
che Bahnen im Bereich einer Auswählstelle angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß
die Strickmaschinennadeln (1) nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 14 ausgebildet
sind und daß die Wähleinrichtung ein Andrückschloßteil (24) aufweist, das die Wähl
elemente (12, 32, 39, 49) in die die Federn (21, 34, 44, 51) vorspannende Stellung
verschwenkt und dadurch Ankerflächen (27) der Wählelemente (12, 32, 39, 49) dem
Auswählorgan (25) annähert.
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