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DE19822862C2 - Strickmaschinennadel und damit ausgerüstete Strickmaschine - Google Patents

Strickmaschinennadel und damit ausgerüstete Strickmaschine

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DE19822862C2
DE19822862C2 DE19822862A DE19822862A DE19822862C2 DE 19822862 C2 DE19822862 C2 DE 19822862C2 DE 19822862 A DE19822862 A DE 19822862A DE 19822862 A DE19822862 A DE 19822862A DE 19822862 C2 DE19822862 C2 DE 19822862C2
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Description

Die Erfindung betrifft eine Strickmaschinennadel der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung und eine Strickmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 15.
Strickmaschinen zur Herstellung von gemusterten Strickwaren sind an ihren Stricksystemen mit mechanisch, elektrisch oder elektromagnetisch wirkenden Auswähleinrichtungen ver­ sehen, die dem Zweck dienen, in den Nuten eines Nadelbetts geführte Stricknadeln einzeln zum Stricken, Nichtstricken oder Fangarbeiten und ggf. auch zur Herstellung von Umhänge­ mustern (Flachstrickmaschinen) auszuwählen. Die Auswähleinrichtungen wirken dabei überwiegend auf Wählelemente ein, die üblichen Strickmaschinennadeln, insbesondere Zungennadeln, einzeln zugeordnet und in der Regel unterhalb von den Nadeln, jedoch in denselben Nuten wie diese angeordnet sind. Dabei bestehen die Wählelemente entweder aus Steuerfedern (DE 37 39 924 A1), die von Schloßteilen in den Bereich der Auswähleinrichtun­ gen bringbar sind, oder aus Platinen, Stößern od. dgl. (DE 29 38 835 A1, DE 36 14 220 C1), die von an den Böden der Nadelnuten abgestützten Steuerfedern an die Auswähl­ einrichtungen herangeführt werden. In beiden Fällen erfolgt die Musterauswahl dadurch, daß die Wählelemente von den Wähleinrichtungen mustergemäß entweder gegen eine Federkraft festgehalten oder freigegeben und dadurch unter dem Einfluß einer Federkraft verschwenkt werden.
Auswähleinrichtungen dieser Art haben sich in zahlreichen Ausführungsformen bewährt und arbeiten einwandfrei, sofern es sich um die Auswahl von Stricknadeln handelt, die in vergleichsweise hohen Nadelbetten wie den Nadelzylindern von Rundstrickmaschinen, den Nadelbetten von Flachstrickmaschinen oder dgl. verschiebbar gelagert sind, da in solchen Nadelbetten unter den Stricknadeln genügend Raum vorhanden ist, um dort die für die Nadelauswahl zweckmäßigen Auswahlelemente unterzubringen. In Verbindung mit anderen Nadelbetten wie z. B. Rippscheiben von Rundstrickmaschinen sind derartige Auswähleinrich­ tungen dagegen weniger gut geeignet, da Rippscheiben oder dgl. konstruktionsbedingt mit vergleichsweise kurzen Nuten versehen sind und daher häufig keine zusätzlichen Wähl­ elemente aufnehmen können.
Es ist daher bereits eine Spezial-Strickmaschinennadel der eingangs bezeichneten Gattung bekannt geworden (US-PS 4 827 740, US-PS 4 875 347, DE 40 07 253 A1, DE 43 38 800 A1), die ein in den Nadelschaft integriertes, schwenkbares Wählelement aufweist. Die mustergemäße Verschwenkung dieser Wählelemente erfolgt dadurch, daß vor dem Einlauf der Stricknadeln in ein Stricksystem zunächst alle Wählelemente mit Hilfe eines Andrück­ schloßteils in eine vorgewählte Schwenkstellung gebracht und dann im Bereich einer hinter dem Andrückschloßteil liegenden Auswählstelle mit elektromagnetisch oder sonstwie gesteuerten Mitteln mustergemäß in dieser Stellung gelassen oder in eine andere Stellung überführt werden. Ein am Auswählelement angebrachter Austriebsfuß ist dabei je nach Stellung des Wählelements entweder im wesentlichen vor der Vorder- bzw. oberhalb der Oberseite der Stricknadel angeordnet, so daß er von einer hinter der Auswählstelle angeord­ neten Austriebskurve erfaßt und zusammen mit der Stricknadel angehoben werden kann, oder im wesentlichen hinter die Vorder- bzw. Oberseite der Stricknadel und in die Aussparung zurückgezogen, so daß er von der Austriebskurve nicht erfaßt werden kann, d. h. die Stricknadel nicht ausgetrieben wird.
Strickmaschinennadeln mit integrierten Wählelementen bringen den besonderen Vorteil mit sich, daß in den Nuten der Nadelbetten kein oder nur wenig zusätzlicher Raum für die Unterbringung der Wählelemente benötigt wird, so daß sie insbesondere als Rippnadeln geeignet sind. Ein Problem besteht allerdings darin, daß zur mustergemäßen Verschwenkung stets auf zwei Füße der Wählelemente eingewirkt werden muß, und zwar entweder mit Stoßnadeln auf einen Fuß und mit Andrückschloßteilen auf den anderen Fuß (US-PS 4 827 740, US-PS 4 875 347, DE 40 07 253 A1) oder mit je einem Auswählmagneten auf beide Füße und einem zusätzlichen Andrückschloßteil in einem mittleren Bereich (DE 43 38 800 A1). Dadurch muß entweder eine gewisse Störanfälligkeit der Auswähleinrichtung in Kauf genommen oder zur Vermeidung von Musterfehlern eine reduzierte Arbeitsgeschwindigkeit der Strickmaschine vorgesehen werden. Außerdem werden mehrere Schalt- und Steuerteile benötigt, um die eine oder andere Stellung herzustellen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Strickmaschinennadel der eingangs bezeichne­ ten Gattung so auszubilden, daß die Auswahlelemente mit einfachen Mitteln auch bei hohen Arbeitsgeschwindigkeiten störungsfrei ausgewählt werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 und 2 Seitenansichten einer bevorzugten Ausfüh­ rungsform einer erfindungsgemäßen Strickmaschinennadel in unterschiedlichen Schwenkstellungen eines Wählele­ ments;
Fig. 3 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht einer zwei­ ten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Strickmaschi­ nennadel;
Fig. 4 und 5 den Fig. 1 und 2 entsprechende Ansichten ei­ ner dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Strick­ maschinennadel; und
Fig. 6 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht einer vierten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Strickmaschinen­ nadel.
Nach Fig. 1 und 2 enthält eine erfindungsgemäße, hier als Zungennadel ausgebildete Strickmaschinennadel 1 einen Schaft 2, dessen oberes Ende in üblicher Weise mit einem Haken 3 und einer Zunge 4 versehen ist. Der Schaft 2 enthält ferner einen Rücken 5, mit dem er verschiebbar am Boden 6 einer Nut eines nur in Fig. 1 und grob schematisch angedeu­ teten Nadelbetts 7 geführt ist, und eine Vorder- bzw. Ober­ seite 8, die bei Anordnung des Schafts 2 im Nadelbett 7 im wesentlichen bündig mit der Ober- bzw. Vorderseite von die Nuten bildenden Stegen 9 (Fig. 1) abschließt. Ein in einem oberen Abschnitt des Schafts 2 starr angebrachter, über die Vorderseite 8 vorstehender Arbeitsfuß 10 ragt dabei perma­ nent aus der Nut heraus.
In einem mittleren bzw. unteren Abschnitt des Schafts 2 ist eine zur Vorderseite 8 hin offene, taschenförmige Aus­ sparung 11 ausgebildet, in der ein Wählelement 12 angeord­ net ist. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 und 2 ist die par­ allel zum Rücken 5 bzw. zur Achse des Schafts 2 gemessene Länge der Aussparung 11 gleich der entsprechend gemesse­ nen Länge des Wählelements 12, so daß eine axiale Bewe­ gung des Wählelements 12 relativ zum Schaft 2 praktisch unmöglich ist. Dagegen kann das Wählelement 12 innerhalb der Aussparung 11 um eine Achse, die senkrecht zu den Sei­ tenwänden des Schafts 2, d. h. in den Fig. 1 und 2 senkrecht zur Zeichenebene und senkrecht zur Schaftachse verläuft, verschwenkt bzw. gedreht werden, wie in Fig. 1 schema­ tisch durch einen Doppelpfeil v angedeutet ist. Die Ver­ schwenkung erfolgt dabei im Bereich einer in einem mittle­ ren Teil der Aussparung 11 angeordneten Lagerstelle 14, die hier aus einer an der Rückseite des Wählelements 12 ausge­ bildeten Abstützfläche besteht, mittels derer das Wählele­ ment 12 an einem Boden 15 der Aussparung 11 abgestützt ist. Im übrigen ist das Wählelement 12 im wesentlichen als zweiarmiger Hebel ausgebildet, der ausgehend von der La­ gerstelle 14 einen ersten, nach oben ragenden Hebelarm 16 und auf der entgegengesetzten Seite der Lagerstelle 14 einen zweiten, nach unten gerichteten Hebelarm 17 aufweist. Au­ ßerdem ist einerseits die Aussparung 11, andererseits das Wählelement 12 an oberen und unteren Enden mit quer zum Boden 15 angeordneten, entsprechend dem Schwenkradius des Wählelements 12 bogenförmig geformten, zusammen­ wirkenden Gleit- bzw. Führungsflächen 18a, b und 19a, b versehen.
Das Wählelement 12 weist weiterhin einen steuerbaren Austriebsfuß 20 auf. Unter der Bezeichnung "steuerbarer" Austriebsfuß 20 wird dabei verstanden, daß es sich abwei­ chend vom Arbeitsfuß 10 um einen Fuß handelt, der wahl­ weise und in Abhängigkeit vom Schwenkzustand des Wähl­ elements 12 zwei bevorzugte Stellungen einnehmen kann, nämlich entweder eine Austriebsstellung (Fig. 1), in der er über die Vorderseite 8 des Schafts 2 hinausragt, oder eine Nichtaustriebs- bzw. Durchlaufposition (Fig. 2), in welcher er im wesentlichen vollständig hinter die Vorderseite 8 des Schafts 2 und in die Aussparung 11 zurückgezogen ist.
Schließlich weist die Stricknadel 1 erfindungsgemäß eine Feder 21 auf, die das Wählelement 12 in eine der beiden Stellungen nach Fig. 1 und 2 vorspannt. Im Ausführungs­ beispiel ist die Feder 21 als eine Biegefeder ausgebildet, die etwa im Bereich der Lagerstelle 14 an die Rückseite des Wählelements 12 angeformt, zwischen dem Boden 15 der Aussparung 11 und der Rückseite des unteren Hebelarms 17 angeordnet und derart am Boden 15 abgestützt ist, daß sie den Hebelarm 17 normalerweise vom Boden 15 wegge­ schwenkt hält, so daß der steuerbare Austriebsfuß 20 über die Vorderseite 8 vorsteht (Fig. 1).
Aufgrund der beschriebenen Vorspannung des Wählele­ ments 12 braucht eine nicht näher dargestellte Wähleinrich­ tung nur zwei Elemente enthalten, und zwar ein auf die Steuerbaren Austriebsfüße 20 einwirkendes Andrück­ schloßteil 24 und ein Auswählorgan 25, z. B. einen muster­ gemäß steuerbaren Elektromagneten, die beide in Fig. 1 und 2 nur schematisch angedeutet und vor einem üblichen Stricksystem angeordnet sind, das mit einem ebenfalls nur schematisch angedeuteten Austriebsschloßteil 26 versehen ist. Die Auswahl kann dabei einfach dadurch erfolgen, daß die Wählelemente 12 zunächst in den Bereich des Andrück­ schloßteil 24 gelangen und von diesem unabhängig davon, welche Stellung sie gerade einnehmen, entgegen der Kraft der zugehörigen Federn 21 in die Stellung nach Fig. 2 ver­ schwenkt werden, in der die Austriebsfüße 20 in die Aus­ sparungen 11 versenkt und daher außerhalb des Wirkungs­ bereichs des Austriebsteils 26 angeordnet sind. Dadurch werden gleichzeitig an den oberen Hebelarmen 16 der Wählelemente 12 vorgesehene, im wesentlichen durch Vor­ derflächen der Wählelemente 12 gebildete Ankerflächen 27 so weit nach vom bzw. oben geschwenkt, daß sie etwas über die Vorderseite 8 der Schäfte 2 vorstehen und mit einem Steuerpol des Auswählorgans 25 zur Anlage kommen. Wird das Auswählorgan 25 so mit elektrischen Signalen beauf­ schlagt, daß der Steuerpol eine anziehende Kraft auf die An­ kerflächen 27 der Wählelemente 12 ausübt, die größer als die Kraft der Federn 21 ist, dann bleiben die Austriebsfüße 20 auch im weiteren Verlauf außerhalb des Wirkungsbe­ reichs des Austriebsteils 26, so daß sie an diesem vorbei­ wandern, ohne daß die zugehörigen Nadeln 1 ausgetrieben werden. Wird der Auswählmagnet 25 dagegen so gesteuert, daß sein Steuerpol die Ankerflächen 27 nicht ausreichend anzieht, dann werden die Wählelemente 12 durch die zuge­ hörigen Federn 21 in die aus Fig. 1 ersichtliche Stellung zu­ rückgeschwenkt, so daß die Austriebsfüße 20 auf das Aus­ triebsteil 26 auflaufen und die zugehörigen Nadeln 1 mit den Füßen 10, 20 in Austriebsbahnen gelenkt werden, aus denen sie vor dem Erreichen des nächsten Stricksystems wieder abgezogen werden.
Die beschriebene Strickmaschinennadel bringt den we­ sentlichen Vorteil mit sich, daß die Wählelemente 12 nur ei­ nen einzigen Fuß aufweisen brauchen und sich daher eine vergleichsweise einfache Steuerung mit wenigen und z. B. bei elektromagnetischen Auswähleinrichtungen bewährten Teilen ergibt. Insbesondere ist es nicht erforderlich, die Wählelemente 12 mit Hilfe von Stoßnadeln und/oder unter Anwendung von speziellen Andrückschloßteilen auszuwäh­ len.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfin­ dungsgemäßen Strickmaschinennadel 29 mit einem Schaft 30, der eine Aussparung 31 aufweist, in der ein Wählele­ ment 32 mittels einer Lagerstelle 33 schwenkbar gelagert ist. Die Nadel 29 entspricht der Nadel 1 nach Fig. 1 und 2 bis auf den Unterschied, daß eine als Biegefeder ausgebil­ dete Feder 34 nicht an das Wählelement 32, sondern dicht unterhalb der Lagerstelle 33 an den Schaft 30 angeformt ist.
Fig. 4 und 5 zeigen eine weitere, im wesentlichen der Ausführungsform nach Fig. 1 und 2 entsprechende Ausfüh­ rungsform einer erfindungsgemäßen Strickmaschinennadel 36 mit einem Schaft 37, einer Aussparung 38 und einem Wählelement 39. Das Wählelement 39 liegt hier im Unter­ schied zu Fig. 1 und 2 nicht mittels einer Lagerstelle auf ei­ nem Boden 40 der Aussparung 38 auf, sondern ist mittels ei­ nes Schwenklagers 41 schwenkbar mit dem Schaft 37 ver­ bunden. Das Schwenklager 41 wird z. B. durch ein an den Boden 40 der Aussparung 38 angeformtes Gelenkteil 42 in Form eines zylindrischen Ansatzes bzw. Schwenkzapfens und ein an die Rückseite des Wählelements 39 angeformtes, auf das Gelenkteil 42 aufgestecktes Gelenkteil 43 in Form eines Lagerauges gebildet, wobei auch das Gelenkteil 43 an den Schaft 37 und das Gelenkteil 42 an das Wählelement 39 angeformt sein könnte. Eine Feder 44 ist analog zu Fig. 1 und 2 ausgebildet und dicht unterhalb des Gelenkteils 43 an das Wählelement 39 angeformt. Alternativ könnte die Feder 44 aber auch analog zu Fig. 3 an den Schaft 37 angeformt sein. Außerdem könnten die in Fig. 1 und 2 gezeigten Gleit­ flächen 18a, b bzw. 19a, b bei der Ausführungsform nach Fig. 4 und 5 fehlen, da das Schwenklager 41 das Wählele­ ment 39 axial unverschieblich am Schaft 37 hält und vor dem Herausfallen sichert.
Bei der in Fig. 6 dargestellten Ausführungsform einer er­ findungsgemäßen Strickmaschinennadel 46 ist ein verkürz­ ter Schaft 47 vorgesehen, der nur bis dicht hinter ein analog zu Fig. 4 und 5 ausgebildetes Schwenklager 48 für ein Wählelement 49 reicht. Eine Aussparung 50 im Schaft 47 ist entsprechend verkürzt und dabei nach unten offen, so daß das entsprechend Fig. 4 und 5 mittels des Schwenklagers 48 am Schaft 47 gelagerte Wählelement 49 etwa zur Hälfte frei aus der Aussparung 50 herausragt. Eine Feder 51 ist analog zu Fig. 3 an den Schaft 47 angeformt und als im Querschnitt reduzierte Verlängerung desselben ausgebildet. Im Unter­ schied zu den übrigen Ausführungsbeispielen stützt sich da­ her die Feder 51 in keiner Schwenkstellung am Boden der Aussparung 50 ab.
Fig. 6 zeigt die Normalstellung der Feder 51, die mit ei­ nem unteren freien Ende am unteren Hebelarm des Wählele­ ments 49 anliegt und diesen nach vorn entgegen der Rich­ tung eines Pfeils x vorspannt. Wird der untere Schenkel des Wählelements 49 in Richtung des Pfeils x in Fig. 6 und in Richtung eines Rückens 52 des Schafts 47 gedrückt, z. B. mit Hilfe des Andrückschloßteils 24 nach Fig. 1 und 2, dann wird die Feder 51 analog zu den übrigen Ausführungsbei­ spielen derart gespannt, daß sie bei erneuter Freigabe des Wählelements 49 dieses in die Lage nach Fig. 6 zurück­ schwenkt.
Im übrigen sind die Anordnung und Ausbildung der Na­ deln 1, 29, 36 und 46 im wesentlichen identisch, weshalb gleiche Teile durchgehend mit denselben Bezugszeichen versehen sind.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausfüh­ rungsbeispiele beschränkt, die auf vielfache Weise abge­ wandelt werden können. Insbesondere könnte die erfin­ dungsgemäße Nadel auch als Spitzennadel oder als Schaft­ abschnitt einer Schiebernadel ausgebildet sein. Weiter kann die besondere Ankerfläche 27 bei Bedarf auf derselben Seite wie der steuerbare Austriebsfuß 20 angeordnet sein, da dies von der Art und der Lage des im Einzelfall verwendeten Auswählorgans abhängt. Entsprechend wäre es möglich, die Wählelemente jeweils oben im Nadelschaft anzuordnen und den starren Fuß 10 unterhalb der Wählelemente anzubrin­ gen. Weiterhin könnte das Wählelement 12, 32 bei den Aus­ führungsformen nach Fig. 1 bis 3 analog zu Fig. 4 bis 6 so in der Aussparung gehalten sein, daß es zwar von den Seiten her in diese einsetzbar bzw. aus diesen herausnehmbar ist, aber nicht zur Vorderseite 8 hin herausgezogen werden kann. Dadurch wird vermieden, daß das Wählelement unge­ wollt durch die Federkraft aus der Aussparung herausge­ drückt wird, sofern es nicht von vom her durch eine Schloß­ kurve oder dgl. gehalten ist. Ferner sind andere als die in Fig. 1 bis 6 dargestellten Formen für das Wählelement denk­ bar. Weiter ist klar, daß die Wählelemente abweichend von den bevorzugten, in den Zeichnungen dargestellten Ausfüh­ rungsformen auch axial verschiebbar in den Aussparungen gelagert sein könnten. In einem solchen Fall wäre durch zu­ sätzliche, ggf. auf zusätzliche Füße der Wählelemente ein­ wirkende Schloßteile sicherzustellen, daß die Wählelemente beim Einlauf in die Wählstellen die richtigen axialen Stel­ lungen relativ zu den Andrückschloßteilen 24, Auswählor­ ganen 25 und Austriebsteilen 26 einnehmen. Insbesondere könnten dabei die Federn auch auf den jeweils oberen He­ belarm einwirken und/oder aus separaten, mit dem Wählele­ ment oder dem Schaft verbundenen Federelementen beste­ hen, obwohl die beschriebene Ausbildung eine besonders leichte, z. B. durch Stanzen erfolgende Herstellung des Schalls und das Wählelements einschließlich der Feder er­ möglicht. Schließlich versteht sich, daß die einzelnen Merk­ male auch in anderen als den dargestellten und beschriebe­ nen Kombinationen verwendet werden können.

Claims (15)

1. Strickmaschinennadel mit einem eine Vorder- bzw. Oberseite (8) und einen Rücken (5, 52) aufweisenden Schaft (2, 30, 37, 47), der eine zur Vorderseite (8) hin offene Aus­ sparung (11, 31, 38, 50) aufweist, die ein mit einem steuerbaren Austriebsfuß (20) versehenes Wählelement (12, 32, 39, 49) zumindest teilweise aufnimmt, wobei das Wähl­ element (12, 32, 39, 49) derart schwenkbar relativ zum Schaft (2, 30, 37, 47) angeordnet ist, daß es in wenigstens eine erste Stellung, in welcher der Austriebsfuß (20) hinter die Vorderseite (8) zurückgezogen ist, und eine zweite Stellung, in der der Austriebsfuß (20) nach vorn über die Vorderseite (8) vorsteht, verschwenkt werden kann, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sie eine das Wählelement (12, 32, 39, 49) in eine der beiden Stellungen vorspannende, am Schaft (2, 30, 37, 47) abgestützte Feder (21, 34, 44, 51) aufweist.
2. Strickmaschinennadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (21, 34, 44) in der Aussparung (11, 31, 38) und zwischen dem Wählelement (12, 32, 39) und dem Rücken (5) angeordnet ist.
3. Strickmaschinennadel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (21, 44) an das Wählelement (12, 39) angeformt ist.
4. Strickmaschinennadel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (34, 51) an den Schaft (30, 47) angeformt ist.
5. Strickmaschinennadel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (11, 31, 38) das Wählelement (12, 32, 39) im wesentlichen vollständig aufnimmt.
6. Strickmaschinennadel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Wählelement (12, 32, 39, 49) an seiner Rückseite mit einer an einem Boden (15, 40) der Aussparung (11, 31, 38, 50) abgestützten Lagerstelle (14, 33, 41, 48) versehen und nach Art eines zweiarmigen Hebels ausgebildet ist, der auf entgegengesetzten Seiten der Lagerstelle (14, 33, 41, 48) je einen Hebelarm (16, 17) aufweist.
7. Strickmaschinennadel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (11, 31) und das Wählelement (12, 32) an oberen und unteren Enden mit bogenförmig ausgebildeten, zusammenwirkenden Gleitflächen (18a, b; 19a, b) versehen sind.
8. Strickmaschinennadel nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerstelle (41, 48) aus einem Schwenklager besteht, das aus an der Rückseite des Wählelements (39, 49) und am Boden (40) der Aussparung (38, 50) angebrachten Gelenkteilen (42, 43) gebildet ist, die das Wählelement (39, 49) und den Schaft (37, 47) schwenkbar miteinander verbinden.
9. Strickmaschinennadel nach Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (21, 34, 44) zwischen einem der Hebelarme (16, 17) und dem Boden (15, 40) der Aussparung (11, 31, 38) angeordnet ist.
10. Strickmaschinennadel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (50) zur Unterseite des Schafts (47) hin offen und die Feder (51) als eine untere Ver­ längerung des Schafts (47) ausgebildet ist und daß das Wählelement (49) einen nach unten aus der Aussparung (50) herausragenden, an der Feder (51) anliegenden Abschnitt aufweist.
11. Strickmaschinennadel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Wählelement (12, 32, 39, 49) mit einer Ankerfläche (27) für ein elektromagneti­ sches Auswählorgan (25) versehen ist.
12. Strickmaschinennadel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Anker­ fläche (27) auf einer im Vergleich zum Austriebsfuß (20) entgegengesetzten Seite der Lagerstelle (14, 33, 41, 48) angeordnet ist.
13. Strickmaschinennadel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen starren Arbeitsfuß (10) aufweist.
14. Strickmaschinennadel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Wählelement (12, 32, 39, 49) axial im wesentlichen unverschiebbar relativ zum Schaft (2, 30, 37, 47) angeordnet ist.
15. Strickmaschine mit einem Nadelbett (7), in diesem verschiebbar gelagerten Strickma­ schinennadeln (1) und einer Wähleinrichtung mit auf Füße (10, 20) der Strickmaschinen­ nadeln (1) einwirkenden Schloßteilen (24, 26) und ein elektromagnetisches Auswählorgan (25), das zur mustergemäßen Verteilung der Strickmaschinennadeln (1) auf unterschiedli­ che Bahnen im Bereich einer Auswählstelle angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Strickmaschinennadeln (1) nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 14 ausgebildet sind und daß die Wähleinrichtung ein Andrückschloßteil (24) aufweist, das die Wähl­ elemente (12, 32, 39, 49) in die die Federn (21, 34, 44, 51) vorspannende Stellung verschwenkt und dadurch Ankerflächen (27) der Wählelemente (12, 32, 39, 49) dem Auswählorgan (25) annähert.
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