DE19817524C1 - Mikroskopierfähige Kammer zur Kultivierung von Zellen und Geweben - Google Patents
Mikroskopierfähige Kammer zur Kultivierung von Zellen und GewebenInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kammer zur Kultivierung von Zellen und Geweben mit verbesserter Mikroskopierfähigkeit. Die Kammer besteht aus Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil, die jeweils im geschlossenen Zustand einen ersten Kammerteil zwischen Kulturträger, Dichtungselementen und der Sichtscheibe im ersten Kammerteil bilden sowie einen zweiten Kammerteil zwischen Kulturträger, Dichtungselementen und der Sichtscheibe im zweiten Kammerteil sowie einer mit kleinem der beiden Kammerteile in Verbindung stehenden Blasenfangkammer. Bei gleichzeitiger Vermeidung von Undichtigkeiten durch besondere Zulaufgestaltung und Vermeidung von Minderversorgung der Kultur durch die Blasenfangkammer werden ausgezeichnete Wachstum- und Mikroskopierbedingungen erreicht.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kammer zur Kultivie
rung von Zellen und Geweben mit verbesserter Medienversorgung
und Mikroskopierfähigkeit.
Kammern für die Kultivierung von Zellen und Geweben sind
bekannt, insbesondere auch in der Form einer zweiteiligen Kam
mer, zwischen deren Teilkammern ein Träger für die zu kulti
vierenden Zellen und Gewebe eingespannt werden kann, wobei
durch Kanäle in jeder Teilkammer Medien zu- und abgeführt
werden können. Eine solche Kammer ist z. B. in der
DE 44 43 902 C1 beschrieben worden. Die dort dargestellte
Kammer ermöglicht durch sehr geringe Abstände von Scheibe und
Kultur eine Beobachtung mit optischen Mikroskopen, wobei der
Kammerinnenraum von Scheibe, Dichtung und gegebenenfalls Zell
träger gebildet wird und wobei sich die Scheibe innen an der
Dichtung zum Zellträger und außen an einer der Anlagefläche
des Dichtungsringes direkt gegenüberliegenden Halteplatte
abstützt.
Aus Patent Abstracts of Japan JP-07-155166 A ist ein Be
hälter zur Beobachtung von Mikroorganismenkulturen bekannt,
bei dem der bei der Kultivierung entstehende Schaum über einen
inneren und einen äußeren by-pass abgezogen werden kann.
Patent Abstracts of Japan JP-09-051792 A beschreibt eine
einteilige Kultivierungseinrichtung, bei der die Versorgungs
lösung durch Zuflußkanäle durch die Kammerwand und dann durch
kleine Löcher in der oberen Glasplatte zu der Kultur hin und
dann wieder abgeführt wird. Auf diese Weise sind Zu- und Abfluß
miteinander verbunden. Eine von außen gegen eine Dichtung und
die untere Glasplatte gesetzte Druckplatte verhindert das
Eindringen von Blasen von außen.
Aufgabe der Erfindung ist es, bei gleichzeitiger Vermei
dung von Undichtigkeiten und Minderversorgung der Kultur, die
Variabilität und Mikroskopierfähigkeit der Kammer wesentlich
zu verbessern.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Kammerkonstruktion
bereitgestellt, bei der als wesentlicher Vorteil das Einströ
men von Gasblasen, wie sie unvermeidlich mit dem flüssigen
Medium mitgeführt werden, in den Kammerraum verhindert wird,
und damit ein direkter oder indirekter Kontakt mit der Zell-
oder Gewebekultur vermieden wird.
Erfindungsgemäß bereitgestellt wird eine mikroskopier
fähige Kammer zur Kultivierung von Zellen und Geweben, beste
hend aus einem ringförmigen Gehäuseoberteil und einem ringför
migen Gehäuseunterteil, die an ihren horizontalen Außenseiten
jeweils eine durchsichtige Scheibe tragen, die jeweils den
offenen Innenraum des Ringes abdeckt und ein Kammerteil be
grenzt, wobei zwischen den Gehäuseteilen ein Kulturträger
horizontal anordenbar ist, und wobei wenigstens ein Gehäuse
teil Ein- und Auslaßkanäle aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Gehäuseoberteil, das unterschiedlich gestaltetet sein
kann, ein für die unterschiedlichen Gestaltungsformen des
Oberteils passendes Gehäuseunterteil im geschlossenen Zustand
einen ersten Kammerteil zwischen dem Kulturträger, Dichtungs
selementen, der Kammerwand und der Sichtscheibe im ersten Kam
merteil bilden sowie einen zweiten Kammerteil bilden zwischen
dem Kulturträger, Dichtungselementen, der Kammerwand und der
Sichtscheibe in dem zweiten Kammerteil, und daß die mit Flüs
sigkeits- oder Instrumentenzuführungen in Verbindung stehenden
Ein- und Auslaßkanäle Zufuhrkanäle umfassen, die wenigstens
einen von einem solchen Zufuhrkanal nach oben abzweigenden
Kanal aufweisen, der in einer Blasenfangkammer endet, die
nicht mit dem ersten oder zweiten Kammerteil in Verbindung
steht.
Neben dem wesentlichen Vorteil der Vermeidung von Gas
blasenansammlungen im Bereich der sich entwickelnden und zu
beobachtenden Kulturen wird durch die modulare Bauweise mit
unterschiedlich gestalteten Gehäuseteilen die Verwendbarkeit
unterschiedlicher Träger für die zu kultivierenden Zellen bzw.
Gewebe ermöglicht. So sind neben den herkömmlichen Membran-
Zellträgern auch Einsätze für Zellkulturplatten nutzbar. Die
geringe Bauhöhe des universellen Kammerunterteils ermöglicht
eine gute mikroskopische Beobachtung oder Untersuchung der
Zell- bzw. Gewebekultur mittels eines inversen Mikroskops bei
wesentlicher Verbesserung von Medienversorgung und Zellwachs
tum.
Weitere Vorteile werden aus der nachfolgenden detaillier
ten Darstellung erkennbar.
In den dazugehörigen Zeichnungen bedeuten
Fig. 1 Querschnitt durch die zusammengesetzten Gehäuseteile
mit Zellkultureinsatz
Fig. 2 Querschnitt durch die zusammengesetzten Gehäuseteile
mit Membran
Fig. 3 Schnittdarstellung für den universellen unteren Gehäu
seteil
Fig. 4 Schnittdarstellung für den oberen Gehäuseteil zur
Aufnahme eines dreidimensional ausgebildeten Zell- und
Gewebeträgers
Fig. 5 Schnittdarstellung für den oberen Gehäuseteil zur
Aufnahme eines zweidimensional ausgebildeten Zell- und
Gewebeträgers in Form einer Membran
Fig. 6a Draufsicht auf die Abschlußlochscheibe für den oberen
Gehäuseteil
Fig. 6b Schnittdarstellung der Abschlußlochscheibe von Fig. 6a
Fig. 7 Schnittdarstellung der ringförmigen Überwurfmutter als
Verbindungselement oberer und unterer Gehäusehälften
Fig. 8 Schnittdarstellung einer Hohlschraube für den Halte
ring gemäß Fig. 9a und 9b
Fig. 9a Draufsicht auf den am oberen und/oder unteren Gehäuse
teil anzuordnenden Haltering
Fig. 9b Schnittdarstellung des Halteringes nach Fig. 9a
Unter Bezug auf Fig. 1 und Fig. 2 bilden bei der Kammer
nach Anspruch 1 ein Gehäuseoberteil 3 oder 4 und ein Gehäuse
unterteil 2 im geschlossenen Zustand einen ersten Kammerteil
5 zwischen dem Kulturträger, Dichtungselementen und der Sicht
scheibe 8, und sie bilden einen zweiten Kammerteil 5' zwischen
dem Kulturträger, Dichtungselementen und der Sichtscheibe 8'.
Den mit Flüssigkeits- oder Instrumentenzuführungen in Verbin
dung stehenden Ein- und Auslaßkanälen 20 sind Zufuhrkanäle 19
zugeordnet, die wenigstens einen von dem Zufuhrkanal 19 nach
oben abzweigenden Kanal 21 aufweisen, der in einer Blasenfang
kammer 40 endet, die nicht mit dem ersten oder zweiten Kam
merteil 5; 5' in Verbindung steht.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Kammer
besteht darin, daß Gehäuseoberteil 3 oder 4 und Gehäuseunter
teil 2 im geschlossenen Zustand einen von den beiden Kammer
teilen abgetrennten Hohlraum als Blasenfangkammer 40 bilden,
die zu den beiden Kammerteilen 5; 5' durch Gehäusewandvorsprün
ge und Dichtungselemente oder Gehäusewandvorsprünge, Wandungen
eines Kulturträgers und Dichtungselemente abgetrennt ist, und
die mit einem Zufuhrkanal 19 über eine oberhalb der Eintritts
stelle 20 angeordneten senkrechten oder winkligen Bohrung als
Kanal 21 in Verbindung steht.
Dieser sich beim Verschrauben der Kammerteile ausbildende
Spaltraum zwischen O-Ring und a) Kammerwand bzw. b) Kammerwand
und Einsatz für Zellkulturplatten (in Abhängigkeit vom ver
wendeten oberen Kammerteil) ist über vertikale Bohrungen mit
den Ein- und Auslaßkanälen direkt verbunden und dient dadurch
der Aufnahme der mit dem Flüssigmedium mitgeführten Gasblasen.
Eine bevorzugte Ausführungform besteht darin, daß der
Kammerteil 5' einen Raum bildet, bei dem die Sichtscheibe 8'
von dem Kulturträger einen Abstand aufweist, der eine ausrei
chend kontrastreiche Beobachtung mittels einer inversen Mikro
skopiereinrichtung mit long distance (LD)-Objektiv zuläßt.
Gegenüber dem Stand der Technik ist dieser Abstand so groß,
daß nicht nur im wesentlichen zweidimensionale Zellkulturen in
dem Raum kultiviert werden können, sondern auch dreidimensio
nale Gewebekulturen. Vorteilhaft beträgt daher der Abstand der
Sichtscheiben 8' von dem Kulturträger jeweils 2 bis 9 mm, ins
besondere 3 bis 9 mm. Der Kammerteil 5 kann einen Raum bilden,
bei dem der Abstand der Sichtscheibe 8 von dem Kulturträger
auch wesentlich größer sein kann, z. B. 10-20 mm oder größer je
nach Höhe z. B. eines dreidimensionalen Kulturträgers.
Unter Bezug auf Fig. 3 ist das universell passende Gehäu
seunterteil napfartig ausgebildet mit vier zentrischen Stufen
oder Bohrungssabschnitten 13; 14; 15; 16. In dem dem Kulturträger
am entferntesten zugeordneten Bohrungsabschnitt 13 ist ein
Dichtungsring 17 angeordnet, der die Dichtung zwischen den
horizontalen Kontaktflächen 51 von Gehäuseoberteil 3 oder 4
sowie 52 von Gehäuseunterteil 2 vornimmt.
In dem Bohrungsabschnitt 14, der dem Bohrungsabschnitt 13
folgt, endet die senkrecht zu dem Zufuhrkanal 19 angeordnete
Bohrung 21 offen. Durch diese Bohrung treten die im Zufuhrka
nal mitgeführte Gasblasen in den über dem Bohrungsausgang
liegenden freien Raum, der zugleich die Blasenfangkammer ist.
Der Bohrungsabschnitt 15, der dem Bohrungsabschnitt 14
folgt, zentriert einen Dichtungsring 18 im Bohrungsabschnitt
16. Dieser Dichtungsring 18, der die Dichtung zwischen dem
Gehäuseunterteil 2 und dem Boden der Wandung eines dreidimen
sionalen Kulturträgers bei Verwendung von Oberteil 3 gemäß
Fig. 4 vornimmt, oder der Dichtungsring 30', der die Abdich
tung des Gehäuseoberteiles 4 gemäß Fig. 5 im Bohrungsabschnitt
16 vornimmt, schließen in beiden Fällen die bei geschlossener
Kammer sich ausbildende Blasenfangkammer 40 zum Kammerteil 5'
ab.
In dem wahlweisen Bohrungsabschnitt 16, der dem Bohrungs
abschnitt 15 folgt, kann die Dichtung 18 für den dreidimen
sionalen Kulturträger 61 aufliegen. Es kann auch die Dichtung
30' des zweidimensionalen Kulturträgers 62 und die Basisfläche
54 des Gehäuseoberteils 3 aufsitzen oder aufliegen.
Anstelle des Bohrungsabschnittes 16 kann auch nur ein
Dichtungsring angeordnet werden, der dann beim Einsetzen je
weils zentriert werden muß.
Unter Bezug auf Fig. 5 weist das für einen zweidimensiona
len Kulturträger 62 (z. B. eine Membran, ein Netz) passende
Gehäuseoberteil 4 am Außendurchmesser einen Steg 28 auf, der
mit wenigstens einem Teil der Fläche 51 im geschlossenen Zu
stand der Kammer auf wenigstens einem Teil der Fläche 52 des
Gehäuseunterteiles 2 aufliegt oder nahezu aufliegt.
Als Abschluß des Gehäuseoberteiles 4 zum Kulturträger 62
hat es einen Bohrungsabschnitt 29 mit einem in den Bohrungs
abschnitt 16 des Gehäuseunterteiles passenden Außendurchmesser
31, dessen Fläche 32 im geschlossenen Zustand der Kammer mit
dem Bohrungsabschnitt 15 des Gehäuseunterteiles 2 in Kontakt
steht, und der die Dichtungsringe 30; 30' mit dem dazwischen
angeordneten Kulturträger 62 aufnimmt, wobei der Dichtungsring
30' auf dem Bohrungsabschnitt 16 aufliegt. Dabei bildet der
Raum, der von einem Teil der Fläche 53, der Fläche des Außen
durchmessers 31 und den Flächen der Bohrungsabschnitte 14 und
15 des Gehäuseunterteiles 2 begrenzt ist, die Blasenfangkammer
40.
Unter Bezug auf Fig. 4 weist das für einen dreidimensio
nalen Kulturträger 61 passende Gehäuseoberteil 3 am Außen
durchmesser einen Steg 28 auf, der mit wenigstens einem Teil
der Fläche 51 im geschlossenen Zustand der Kammer auf wenig
stens einem Teil der Fläche 52 des universellen Gehäuseunter
teiles 2 aufliegt oder nahezu aufliegt. Weiterhin weist es
einen Bohrungsabschnitt 25 auf mit einer Nut 26, die einen
Dichtungsring 27 aufnimmt, der mit dem oberen Teil der Seiten
wand des dreidimensionalen Kulturträgers 62 in Kontakt steht.
Dabei bildet der von den Flächen des Bohrungsabschnittes 24,
der Seitenwand des Kulturträgers 62 und der Bohrungsabschnitte
14 und 15 des Gehäuseunterteiles 2 begrenzte Raum im geschlos
senen Zustand der Kultivierungskammer die Blasenfangkammer 40.
Die Ausführung der Kammer hinsichtlich der Gehäuseober
teile und des Gehäuseunterteiles erfolgt vorteilhaft mit einem
biologisch inerten Kunststoff, der uneingeschränkt nach den
üblichen Richtlinien autoklaviert werden kann, beispielsweise
Polycarbonat.
Nach dem Zusammensetzen der Kammer werden die Sichtschei
ben 8; 8' mittels Abschlußlochscheiben 10, die mittels Schrau
ben 12 in den Gewindehülsen 11 des Gehäusekörpers befestigt
sind, an den Dichtungsring 9 angepreßt, wie aus Fig. 6a und 6b
in Verbindung mit Fig. 4 und 5 zu entnehmen ist. Damit erfolgt
eine Abdichtung gegen die äußere Umgebung.
Die feste Verbindung der Gehäuseoberteile 3 oder 4 und
des Gehäuseunterteils 2 erfolgt durch eine ringförmige Über
wurfmutter 33, die in Fig. 7 dargestellt ist. Diese Überwurf
mutter, die über das Gehäuseoberteil gelegt wird, greift in
das Gewinde 23 des Stegs 22 des Gehäuseunterteils 2 ein und
stützt sich dabei an dem Steg 28 der Gehäuseoberteile 3 oder
4 ab und preßt dabei die Teilfläche 51 der Gehäuseoberteile 3
oder 4 an die Teilfläche 52 des Gehäuseunterteils 2 an.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung
besteht darin, daß über dem Gehäuseoberteil und/oder dem Ge
häuseunterteil Halteringe 38 angeordnet werden können. Dabei
liegen an dem Ein- und Auslaßkanal 20 die Dichtung 36a der
Hohlschrauben 34 an, die in dem Haltering 38 in wenigstens
einer Bohrung 39 oder vorteilhaft in zwei sich gegenüberlie
genden Bohrungen 39 eingeschraubt sind und die in ihrem Hohl
raum 35 einen Zufuhrschlauch 37 oder einen Sensor aufnehmen.
Die Hohlschraube weist in Richtung des Ein- und Auslaßka
nals 20 eine konische Öffnung des Hohlraumes 36 auf und nimmt
dort die Dichtung 36a auf, die sich beim Eindrehen der Schrau
be mit dem darin angeordneten Zufuhrschlauch 37 derart ver
formt, daß eine Dichtung zur Gehäusewand und eine Festlegung
des Zufuhrschlauches 37 erfolgt.
Durch die in den sich gegenüberliegenden Hohlschrauben
angeordneten Schläuche erfolgt die Zu- bzw. Abfuhr der Medien
in den entsprechenden Teilraum der Kulturkammer.
Über die Zufuhrkanäle 20 können auch multifunktionelle
Sensoren in die Teilräume der oberen und unteren Kammer einge
bracht werden, die die Registrierung weiterer Meßgrößen er
möglichen. Es ist beispielsweise möglich, über einen Span
nungsabfall zwischen zwei Sensoren die Schichtdicke und -dich
te der Zell- bzw. Gewebekultur auf dem Kulturträger zu bestim
men.
Durch die Verwendung dieser Halteringe als spezielle
Adapter für den Anschluß der Medienversorgungsschläuche an die
Kammer wird eine besonders hohe Dichtigkeit der Schlauchan
schlüsse ermöglicht, da die in vergleichbaren Konstruktionen
eingesetzten Luer-Anschlüsse sehr schnell einen Leckstrom
verursachen, und somit das Kontaminationsrisiko erheblich
ansteigen lassen.
Die distalen Enden der Medienschläuche sind ihrerseits
vorteilhaft mit Luer-Lock-Adapter versehen, die unter
Zwischenschaltung einer Sterilkupplung an das Perfusionssystem
angeschlossen werden.
Nach Abschalten der Medienförderpumpe ermöglichen die
Sterilkupplungen ein zeitweiliges Abtrennen der Kammer vom
Perfusionskultursystem zum Zweck der mikroskopischen Beobach
tung/Untersuchung oder direkten Manipulationen der Zell- bzw.
Gewebekultur. Der Zugang ist durch einfache Demontage (Lösen
der vier Schrauben der Abschlußscheibe, anschließendes Abheben
der Abdeckung und des Sichtglases des jeweils oben liegenden
Sichtfensters möglich.
Für das Abnehmen der Halteringe 38 ist vorteilhaft, die
zylindrische Außenfläche der Gehäuseteile 2, 3 und 4 jeweils
an den Austrittsöffnungen der Ein- und Auslaßkanäle 20 plan
auszubilden.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung
besteht darin, daß die Kammer aus dem Gehäuseoberteil 3 oder
4 und dem Gehäuseunterteil 2 besteht und keinen Kulturträger
enthält. Dabei trägt die Sichtscheibe 8' im Gehäuseunterteil
2 auf der dem Innenraum der Kammer zugewandten Seite ein
Substratmaterial für eine Zell- oder Gewebekultur, das durch
sichtig ist oder im Verlaufe der Kultivierung durchsichtig
wird oder vollständig abgebaut wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung
besteht darin, daß der Kulturträger auf beiden Seiten unter
schiedliche Substanzen für die Zell- und/oder Gewebekulturen
trägt.
Die erfindungsgemäße Kammer, die zum Kultivieren von
Zellen und Geweben dient, eignet sich als Kultivierungskammer
sowie Perfusionskammer mit der Möglichkeit einer analytischen
Auswertung und Betrachtung mit hierfür geeigneten und bekann
ten Geräten und Systemen mit optionaler steriler Abtrennung
vom Perfusionssystem, und kann daher als 3D-Kulturkammer be
zeichnet werden. Mit ihr ist es möglich, bei gleichzeitiger
Vermeidung von Undichtigkeiten und Minderversorgung der Kultur
eine verbesserte Mikroskopierfähigkeit der Kammer zu errei
chen, da sowohl die Abdichtung der Kammer über ihre Zuleitun
gen als auch die besondere Gestaltung zum Abfangen einge
schleppter Luftbläschen sowie große Kammerinneräume eine bes
sere Versorgung und Beobachtung der Kulturen ermöglichen.
Claims (20)
1. Mikroskopierfähige Kammer zur Kultivierung von Zellen und
Geweben, bestehend aus einem ringförmigen Gehäuseoberteil und
einem ringförmigen Gehäuseunterteil, die an ihren horizontalen
Außenseiten jeweils eine durchsichtige Scheibe tragen, die
jeweils den offenen Innenraum des Ringes abdeckt und ein Kam
merteil begrenzt, wobei zwischen den Gehäuseteilen ein Kultur
träger horizontal anordenbar ist, und wobei wenigstens ein
Gehäuseteil Ein- und Auslaßkanäle aufweist;
dadurch gekennzeichnet, daß
ein Gehäuseoberteil (3) oder (4) und ein Gehäuseunterteil (2) im geschlossenen Zustand
einen ersten Kammerteil (5) zwischen dem Kulturträger, Dichtungselementen, der Kammerwand und der Sichtscheibe (8) bilden,
einen zweiten Kammerteil (5') zwischen dem Kulturträger, Dichtungselementen, der Kammerwand und der Sichtscheibe (8') bilden,
und daß die mit Flüssigkeits- oder Instrumentenzuführungen in Verbindung stehenden Ein- und Auslaßkanäle (20) Zufuhrkanäle (19) umfassen, die wenigstens einen von dem Zufuhrkanal (19) nach oben abzweigenden Kanal (21) aufweisen, der in einer Blasenfangkammer (40) endet, die nicht mit dem ersten oder zweiten Kammerteil (5; 5') in Verbindung steht.
ein Gehäuseoberteil (3) oder (4) und ein Gehäuseunterteil (2) im geschlossenen Zustand
einen ersten Kammerteil (5) zwischen dem Kulturträger, Dichtungselementen, der Kammerwand und der Sichtscheibe (8) bilden,
einen zweiten Kammerteil (5') zwischen dem Kulturträger, Dichtungselementen, der Kammerwand und der Sichtscheibe (8') bilden,
und daß die mit Flüssigkeits- oder Instrumentenzuführungen in Verbindung stehenden Ein- und Auslaßkanäle (20) Zufuhrkanäle (19) umfassen, die wenigstens einen von dem Zufuhrkanal (19) nach oben abzweigenden Kanal (21) aufweisen, der in einer Blasenfangkammer (40) endet, die nicht mit dem ersten oder zweiten Kammerteil (5; 5') in Verbindung steht.
2. Kammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Gehäu
seoberteil (3) oder (4) und Gehäuseunterteil (2) im geschlos
senen Zustand einen von den beiden Kammerteilen abgetrennten
Hohlraum als Blasenfangkammer (40) bilden, die zu den beiden
Kammerteilen (5; 5') durch Gehäusewandvorsprünge und Dichtungs
elemente oder Gehäusewandvorsprünge, Wandungen eines Kultur
trägers und Dichtungselemente abgetrennt ist, und die mit
einem Zufuhrkanal (19) über eine oberhalb der Eintrittsstelle
(20) angeordnete senkrechte oder winklige Bohrung als Kanal
(21) in Verbindung steht.
3. Kammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kammerteil (5') einen Raum bildet, bei dem die Sichtscheibe
(8') von dem Kulturträger einen Abstand aufweist, der eine
ausreichend kontrastreiche Beobachtung mittels einer inversen
Mikroskopiereinrichtung mit long distance (LD)-Objektiv zu
läßt.
4. Kammer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand 2 bis 9 mm beträgt.
5. Kammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
universell passende Gehäuseunterteil napfartig ausgebildet ist
mit vier zentrischen Stufen oder Bohrungssabschnitten
(13; 14; 15; 16).
6. Kammer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in dem
dem Kulturträger am entferntesten zugeordneten Bohrungsab
schnitt (13) ein Dichtungsring (17) angeordnet ist, der die
Dichtung zwischen den horizontalen Kontaktflächen (51) von
Gehäuseoberteil (3) oder (4) sowie (52) von Gehäuseunterteil
(2) vornimmt.
7. Kammer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in dem
Bohrungsabschnitt (14), der dem Bohrungsabschnitt (13) folgt,
die senkrecht zu dem Zufuhrkanal (19) angeordnete Bohrung (21)
endet.
8. Kammer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Bohrungsabschnitt (15), der dem Bohrungsabschnitt (14) folgt,
einen Dichtungsring (18) im Bohrungsabschnitt (16) zentriert,
der die Dichtung zwischen dem Gehäuseunterteil (2) und dem
Boden der Wandung eines dreidimensionalen Kulturträgers bei
Verwendung von Oberteil (3) vornimmt, oder der die Zentrierung
des Gehäuseoberteiles (4) im Bohrungsabschnitt (16) vornimmt
und der in beiden Fällen die bei geschlossener Kammer sich
ausbildende Blasenfangkammer (40) zum Kammerteil (5') ab
schließt.
9. Kammer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in dem
Bohrungsabschnitt (16), der dem Bohrungsabschnitt (15) folgt,
die Dichtung (18) für den dreidimensionalen Kulturträger (61)
aufliegt, oder daß die Dichtung (30') des zweidimensionalen
Kulturträgers (62) und die Basisfläche (54) des Gehäuseober
teils (3) aufsitzt oder aufliegt.
10. Kammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
für einen zweidimensionalen Kulturträger (62) passende Gehäu
seoberteil (4) am Außendurchmesser einen Steg (28) aufweist,
der mit wenigstens einem Teil der Fläche (51) im geschlossenen
Zustand der Kammer auf wenigstens einem Teil der Fläche (52)
des Gehäuseunterteiles (2) aufliegt;
und als Abschluß des Gehäuseoberteiles zum Kulturträger (62)
einen Bohrungsabschnitt (29) aufweist mit einem in den Boh
rungsabschnitt (16) passenden Außendurchmesser (31), dessen
Fläche (32) im geschlossenen Zustand der Kammer mit dem Boh
rungsabschnitt (15) des Gehäuseunterteiles (2) in Kontakt
steht, und der die Dichtungsringe (30; 30') mit dem dazwischen
angeordneten Kulturträger (62) aufnimmt, wobei der Dichtungs
ring 30' auf dem Bohrungsabschnitt (16) aufliegt;
und wobei der von einem Teil der Fläche (53), der Fläche des
Außendurchmessers (31) und den Flächen der Bohrungsabschnitte
(14) und (15) des Gehäuseunterteiles (2) begrenzte Raum die
Blasenfangkammer (40) bildet.
11. Kammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
für einen dreidimensionalen Kulturträger (61) passende Gehäu
seoberteil (3)
am Außendurchmesser einen Steg (28) aufweist, der mit wenig
stens einem Teil der Fläche (51) im geschlossenen Zustand der
Kammer auf wenigstens einem Teil der Fläche (52) des univer
sellen Gehäuseunterteiles (2) aufliegt; und das einen Boh
rungsabschnitt (25) aufweist mit einer Nut (26), die einen
Dichtungsring (27) aufnimmt, der mit dem oberen Teil der Sei
tenwand des dreidimensionalen Kulturträgers (62) in Kontakt
steht,
und wobei der von den Flächen des Bohrungsabschnittes (24),
der Seitenwand des Kulturträgers (61) und der Bohrungsab
schnitte (14) und (15) des Gehäuseunterteiles (2) begrenzte
Raum die Blasenfangkammer (40) bildet.
12. Kammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sichtscheiben (8; 8') mittels Abschlußlochscheiben (10), die
mittels Schrauben (12) in der Gewindehülse (11) des Gehäuse
körpers befestigt ist, an den Dichtungsring (9) angepreßt
werden.
13. Kammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
feste Verbindung der Gehäuseoberteile (3) oder (4) und des
Gehäuseunterteils (2) durch eine ringförmige Überwurfmutter
(33) erfolgt, die in das Gewinde (23) des Stegs (22) des Ge
häuseunterteils (2) eingreift und sich dabei an dem Steg (28)
der Gehäuseoberteile (3) oder (4) abstützt und die Teilfläche
(51) der Gehäuseoberteile (3) oder (4) an die Teilfläche (52)
des Gehäuseunterteils (2) anpreßt.
14. Kammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem
Ein- und Auslaßkanal (20) die Dichtung (36a) der Hohlschrauben
(34) anliegen, die in einem Haltering (38) in wenigstens einer
Bohrung (39) oder vorteilhaft zwei sich gegenüberliegenden
Bohrungen (39) eingeschraubt sind und die in ihrem Hohlraum
(35) einen Zufuhrschlauch (37) oder einen Sensor aufnehmen.
15. Kammer nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hohlschraube in Richtung des Ein- und Auslaßkanals (20) eine
konische Öffnung des Hohlraumes (36) aufweist und dort eine
Dichtung (36a) aufnimmt, die sich beim Eindrehen der Schraube
mit dem darin angeordneten Zufuhrschlauch (37) derart ver
formt, daß eine Dichtung zur Gehäusewand und eine Festlegung
des Zufuhrschlauches (37) erfolgt.
16. Kammer nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
zylindrische Außenfläche der Gehäuseteile (2), (3) und (4)
jeweils an den Austrittsöffnungen der Ein- und Auslaßkanäle
(20) plan ausgebildet ist.
17. Kammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kammer aus dem Gehäuseoberteil (3) oder (4) und dem Gehäuseun
terteil (2) besteht, keinen Kulturträger enthält, und die
Sichtscheibe (8') im Gehäuseunterteil (2) auf der dem Innen
raum der Kammer zugewandten Seite ein durchsichtiges Substrat
material für eine Zell- oder Gewebekultur trägt.
18. Kammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kulturträger auf beiden Seiten unterschiedliche Substanzen für
die Zell- und/oder Gewebekulturen trägt.
19. Kammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
von der Kammer abgewandte Schlauchende einen Schlauch-Luer-
Adapter aufweist, der einen Sarstedt-Adapter aufnimmt, der
selbst mit dem Sarstedt-Multiadapter des weiterführenden
Schlauches verbunden ist zur kurzfristigen Entkopplung der
Kammer aus dem Perfusionssystem bei Wahrung der Sterilität im
System.
20. Kammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie
aus einem autoklavierbaren Material wie glaspulverstärktem
Polycarbonat besteht.
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---|---|---|---|
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DE1998117524 DE19817524C1 (de) | 1998-04-09 | 1998-04-09 | Mikroskopierfähige Kammer zur Kultivierung von Zellen und Geweben |
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE10244859A1 (de) * | 2002-09-20 | 2004-04-15 | Institut Für Polymerforschung Dresden E.V. | Bioreaktor mit modularem Aufbau, insbesondere zur ex-vivo Zellvermehrung |
DE102004054125B4 (de) * | 2004-11-08 | 2011-01-05 | Minucells And Minutissue Vertriebs Gmbh | Gradientenkammer zum Kultivieren und/oder Differenzieren von Zellen/Geweben |
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-
1998
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Patent Citations (1)
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