DE19815918A1 - Brennstoffeinspritzvorrichtung - Google Patents
BrennstoffeinspritzvorrichtungInfo
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Abstract
Bei einer Brennstoffeinspritzvorrichtung für Brennkraftmaschinen, insbesondere für Zweitakt-Großdieselmotoren, mit einem in einen zugeordneten Brennraum hineinragenden Düsenkopf (4), der eine mit Brennstoff beaufschlagbare Sackbohrung (3) aufweist, von der mehrere, in axialer Richtung auf etwa gleicher Höhe angeordnete, in Umfangsrichtung gegeneinander versetzte Düsenbohrungen (13) abgehen, die mittels eines in der Sackbohrung (3) angeordneten Schieberelements (15), das vorzugsweise durch die Wirkung des Brennstoffdrucks entgegen der Wirkung einer Rückstelleinrichtung axial verschiebbar ist, auf- und absteuerbar sind, lassen sich dadurch an allen Düsenbohrungen (13) annähernd gleiche Verhältnisse für den Eintritt des Brennstoffs und damit ein stabiler Strahl erreichen, daß den Düsenbohrungen (13) zumindest teilweise von der Sackbohrung (3) ausgehende Eingangskammern (17) zugeordnet sind, deren lichte Weite größer als der Durchmesser der Düsenbohrungen (13) ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Brennstoffeinspritzvorrichtung für
Brennkraftmaschinen, insbesondere für Zweitakt-Groß
dieselmotoren, mit einem in einen zugeordneten Brennraum
hineinragenden Düsenkopf, der eine mit Brennstoff
beaufschlagbare Sackbohrung aufweist, von der mehrere, in
axialer Richtung auf etwa gleicher Höhe angeordnete, in
Umfangsrichtung gegeneinander versetzte Düsenbohrungen
abgehen, die mittels eines in der Sackbohrung angeordneten
Schieberelements, das vorzugsweise durch die Wirkung des
Brennstoffdrucks entgegen der Wirkung einer Rückstelleinrichtung
axial verschiebbar ist, auf- und absteuerbar sind.
Eine Brennstoffeinspritzvorrichtung dieser Art ist aus der
EP 0 606 371 B1 bekannt. Bei Zweitaktmotoren sind die
Brennstoffeinspritzvorrichtungen in der Regel im Bereich der
Peripherie des Brennraums angeordnet. Die Düsenbohrungen des
Düsenkopfes sind dabei so angeordnet, daß sich eine nach einer
Seite vom Düsenkopf abgehende Haupteinspritzrichtung ergibt.
Um eine große seitliche Streuung des Einspritzstrahls zu
vermeiden, sind die Düsenbohrungen bezüglich der Achse der
Sackbohrung nicht radial angeordnet, sondern besitzen einen zur
Haupteinspritzrichtung hin gewandten Verlauf. Dies führt zu
unterschiedlichen Längen der Düsenbohrungen untereinander und
zu unterschiedlichen Bohrungslängen über dem Umfang einzelner
Bohrungen. Gleichzeitig ergeben sich stark unterschiedliche
Randwinkel im Bereich der inneren Enden der Düsenbohrungen.
Es ergeben sich somit sehr unterschiedliche Verhältnisse für den
Brennstoffeintritt in die einzelnen Düsenbohrungen und
dementsprechend unterschiedliche Geschwindigkeiten und
Durchsatzmengen. Insbesondere im Bereich der äußeren
Düsenbohrungen einer aus mehreren nebeneinander angeordneten
Düsenbohrungen bestehenden Bohrungsreihe liegen besonders
ungünstige Verhältnisse vor, da sich hier über dem Umfang der
einzelnen Bohrungen stark unterschiedliche Wandlängen ergeben.
In Folge der insbesondere im Bereich der äußeren Flanken
besonders hohen Wandreibung ergibt sich hier eine besonders
instabile Strömung, was dazu führt, daß der Einspritzstrahl wenig
Luft mitreißt. Die Folge davon sind eine schlechte
Gemischaufbereitung und damit eine schlechte Verbrennung, was
zu einem erhöhten Brennstoffverbrauch und zu einem erhöhten
Schadstoffausstoß führt.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Vorrichtung eingangs erwähnter Art mit einfachen
und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, dass eine gute
Verbrennung und damit ein geringer Brennstoffverbrauch und
geringer Schadstoffausstoß erreichbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemaß dadurch gelöst, dass den
Düsenbohrungen zumindest teilweise von der Sackbohrung
ausgehende Eingangskammern zugeordnet sind, deren lichte Weite
größer als der Durchmesser der Düsenbohrungen ist.
Diese Maßnahmen stellen sicher, daß an allen Düsenbohrungen
annähernd gleiche Verhältnisse für einen ungehinderten Eintritt
des Brennstoffs erreichbar sind. So lassen sich mit Hilfe der
Eingangskammern in vorteilhafter Weise über dem Umfang der
einzelnen Düsenbohrungen in etwa gleiche Bohrungslängen
erreichen. Ebenso lassen sich in etwa gleiche Bohrungslängen
sämtlicher Düsenbohrungen erreichen. Die erfindungsgemäßen
Maßnahmen führen daher in vorteilhafter Weise zu einer
Vergleichmäßigung der Wandreibungen und Strömungs
geschwindigkeiten und ergeben damit insgesamt einen stabilen
Einspritzstrahl. Insbesondere in Folge der Stabilisierung im
Bereich der äußeren Düsenbohrungen einer Bohrungsreihe ist
sichergestellt, daß durch den Einspritzstrahl vergleichsweise viel
Luft mitgerissen wird, was eine gute Gemischaufbereitung und
damit eine gute Verbrennung erwarten läßt, was sich in einem
geringen Brennstoffverbrauch und einem geringen
Schadstoffausstoß sowie einer geringen Verschmutzung des Motors
niederschlägt. Mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen werden
somit die eingangs geschilderten Nachteile vollständig vermieden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der
übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen
angegeben. So können zweckmäßig jedenfalls den äußeren
Düsenbohrungen einer Bohrungsreihe jeweils eine
Eingangskammer zugeordnet sein. Im Bereich der äußeren
Düsenbohrungen einer Bohrungsreihe läßt sich mit Hilfe der
erfindungsgemäßen Eingangskammern der größte Effekt erreichen,
da bisher gerade im Bereich der äußeren Düsenbohrungen einer
Bohrungsreihe eine höchst instabile Strömung zu befürchten war.
Gemäß einer ersten vorteilhaften Ausführung können die
Eingangskammern als im Querschnitt halbkugelförmige
Ausnehmungen des Düsenkopfes ausgebildet sein. Die
halbkugelförmigen Ausnehmungen ermöglichen in vorteilhafter
Weise die Schaffung exakt gleicher Randwinkel über dem ganzen
Umfang einer Düsenbohrung. Zweckmäßig sind die
halbkugelförmigen Ausnehmungen dabei so angeordnet, daß ihr
Mittelpunkt auf der Achse der jeweils zugeordneten Düsenbohrung
liegt, so daß diese bezüglich des Mittelpunkts der zugeordneten
Eingangskammer zentriert ist.
Die Ausbildung der Eingangskammern als halbkugelförmige
Ausnehmungen des Düsenkopfes stellen zudem sicher, daß auf
einfache Weise jeder Düsenbohrung eine entsprechende
Eingangskammer zugeordnet sein kann, ohne daß der Düsenkopf
hierdurch zu stark geschwächt würde.
Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, daß die halbkugelförmigen
Ausnehmungen ohne weiteres so angeordnet sein können, daß
sich im Bereich zwischen zwei einander benachbarten
Ausnehmungen jeweils ein stehenbleibender Steg ergibt, der als
Führungssteg für das Schieberelement fungieren kann, wodurch
dieses gegen Verschleiß geschützt wird.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der übergeordneten
Maßnahmen kann darin bestehen, daß die Eingangskammern als
ringsegmentförmige Ausnehmungen des Düsenkopfes ausgebildet
sind. Hierbei ist eine besonders kostengünstige Herstellung
möglich. Zudem ermöglicht die Ausgestaltung die Erzielung
vergleichsweise gut an einen Wert von 90° angepaßte Randwinkel
im Übergangsbereich zwischen einer Düsenbohrung und der
jeweils zugeordneten Eingangskammer.
Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, daß einer von anderen
Düsenbohrungen flankierten, mittleren Gruppe von
Düsenbohrungen eine gemeinsame Eingangskammer zugeordnet
sein kann, ohne daß der Düsenkopf zu sehr geschwächt würde.
In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen kann am
äußeren Ende der Düsenbohrung jeweils eine vorteilhaft durch
einen stufenförmigen Ausstich gebildete, stufenförmige
Querschnittserweiterung vorgesehen sein. Dies ergibt in
vorteilhafter Weise eine das äußere Ende der Düsenbohrungen
umgebende, achsnormale Begrenzungsfläche. Hierdurch ist
sichergestellt, daß Störungen des Strahls vermieden werden,
wodurch dieser stabilisiert wird, was die Mitnahme von Luft
begünstigt. Mit den genannten Maßnahmen werden daher die
eingangs bereits erwähnten grundsätzlichen Vorteile der
vorliegenden Erfindung noch verstärkt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige
Fortbildungen der übergeordneten Massnahmen sind in den
restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der
nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung
näher entnehmbar.
In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes
Einspritzventil eines Zweitakt-Grossdieselmotors,
Fig. 2 ein Beispiel mit halbkugelförmigen Eingangskammern
anhand eines im Bereich der Düsenbohrungen
geführten Horizontalschnitts durch den Düsenkopf
eines Einspritzventils eines Zweitakt-Großdieselmotors,
Fig. 3 ein Beispiel mit ringsegmentförmigen
Eingangskammern in Fig. 2 entsprechender
Darstellung und
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie IV/IV in Fig. 3.
Der grundsätzliche Aufbau und die Wirkungsweise von Zweitakt-Gross
dieselmotoren, sind an sich bekannt und bedürfen daher im
vorliegenden Zusammenhang keiner näheren Erläuterung mehr.
Das der Fig. 1 zugrundeliegende Einspritzventil 1 besteht aus
einem büchsenförmigen, nach vorne sich verjüngenden
Mantelgehäuse 2, das einen mit einer Sackbohrung 3 versehenen
Düsenkopf 4 trägt. Dieser stützt sich mit einem rückwärtigen
Flansch an einem vorderen Bund des Mantelgehäuses 2 ab. Der
Düsenkopf 4 schließt mit seinem rückwärtigen Ende an eine im
Mantelgehäuse 2 aufgenommene Führungsbüchse 5 an, die mit
einer zur Sackbohrung 3 des Düsenkopfes 4 koaxialen
Durchgangsbohrung 6 versehen ist. Diese besitzt eine
stufenförmige Verengung, die als Ventilsitz 7 ausgebildet ist, mit
dem ein Ventilkörper 8 zusammenwirkt, der von einem in der
Führungsbüchse 5 angeordneten Schaft 9 absteht. Der
Durchmesser des Ventilkörpers 8 ist kleiner als der Durchmesser
des Schafts 9, so daß sich ein den Ventilkörper 8 umgebender, zur
Bohrung 6 gehörender Ringraum 10 ergibt.
Der Schaft 9 ist mit einer zentralen, an eine Brennstoffleitung
angeschlossene, mit Brennstoff beaufschlagbaren Bohrung 11
versehen, die über Stichbohrungen 12 mit dem Ringraum 10
verbunden ist. Der Ventilkörper 8 wird durch die Wirkung einer
hier nicht näher dargestellten, mit dem Schaft 9
zusammenwirkenden Rückstellfeder an den Dichtsitz 7
angedrückt. Bei einer entsprechenden Druckerhöhung des im
Ringraum 10 anstehenden Brennstoffs wird der Ventilkörper 8 vom
zugeordneten Dichtsitz 7 abgehoben, wodurch sich eine
Verbindung des mit Brennstoff beaufschlagbaren Bereichs mit der
Sackbohrung 3 des Düsenkopfes 4 ergibt.
Der Düsenkopf 4 ist in seinem unteren Bereich mit mehreren, etwa
auf gleicher Höhe nebeneinander angeordneten, quer zur Achse der
Sackbohrung 3 verlaufenden Düsenbohrungen 13 versehen, über
welche der Brennstoff in einen zugeordneten Brennraum
einspritzbar ist. Um sicherzustellen, daß nach Schließen der vom
Ventilkörper 8 kontrollierten Passage kein Brennstoff mehr aus
den Düsenbohrungen 13 austreten kann, ist in der Sackbohrung 3
ein über einen Stab 14 mit dem Ventilkörper 8 verbundenes,
ringförmiges Schieberelement 15 vorgesehen, dessen untere Kante
eine die Düsenbohrungen 13 überfahrende Steuerkante bildet, die
so angeordnet ist, daß die Düsenbohrungen 13 geöffnet sind, wenn
der Ventilkörper 8 vom zugeordneten Ventilsitz 7 abgehoben ist
und daß die Düsenbohrungen 13 geschlossen sind, wenn der
Ventilkörper 8 am Ventilsitz 7 anliegt. Diese Position liegt der Fig.
1 zugrunde.
Um die nötige Brennstoffmenge einspritzen zu können, sind jeweils
mehrere, in Richtung der Achse der Sackbohrung 3 etwa auf
gleicher Höhe angeordnete, seitlich gegeneinander versetzte
Düsenbohrungen 13 vorgesehen, wie die Fig. 2 und 3
anschaulich erkennen lassen. Die Düsenbohrungen 13 können
achsnormal angeordnet oder, wie in Fig. 4, nach außen leicht
geneigt sein. Da der von den Düsenbohrungen 13 gemeinsam
erzeugte Einspritzstrahl nicht zu stark divergieren soll, sind die
Düsenbohrungen 13 bezüglich der Achse der Sackbohrung 3 nicht
radial angeordnet, sondern gegenüber einer Radialen zur
Haupteinspritzrichtung hin gewandt, so daß sich ein kleinerer
Divergierungs- bzw. Streuungswinkel ergibt.
Sofern die Düsenbohrungen 13 ohne Querschnittsveränderung bis
zur Sackbohrung 3 durchgehen würden, ergäben sich sehr stark
voneinander abweichende Zuströmverhältnisse zu den einzelnen
Düsenbohrungen 13 und auch innerhalb einzelner
Düsenbohrungen 13. Insbesondere die beiden äußeren
Düsenbohrungen 13 der hier vorgesehenen, vier nebeneinander
angeordnete Düsenbohrungen 13 umfassenden Bohrungsreihe
wären wesentlich länger als die inneren Düsenbohrungen 13,
wobei sich im Bereich dieser äußeren Düsenbohrungen 13 über
deren Umfang ebenfalls unterschiedliche Längen ergäben. Diese
Verhältnisse würden zu einer schlechten Verbrennung und damit
zu einem hohen Brennstoffverbrauch und zu hohem
Schadstoffausstoß etc. führen. Um dies zu vermeiden, sind den
Düsenbohrungen 13 von der Sackbohrung 3 ausgehende
Eingangskammern 16 zugeordnet, deren lichte Weite größer als der
Durchmesser der Düsenbohrungen 13 ist.
Bei der Ausführung gemäß Fig. 2 sind zur Bildung der oben
erwähnten Eingangskammern von der Sackbohrung 3 ausgehende,
halbkugelförmige Ausnehmungen 17 des Düsenkopfes 4
vorgesehen. Die halbkugelförmigen Ausnehmungen 17 können
einfach durch elektrolytische Materialabtragung mit Hilfe einer
nach dem EDM (electrical discharge machining)-Verfahren
arbeitenden Vorrichtung hergestellt werden. Die Düsenbohrungen
13 selbst werden einfach mit Hilfe eines Laserstrahls gebohrt.
Die jeweils eine Eingangskammer bildenden, halbkugelförmigen
Ausnehmungen 17 sind dabei so angeordnet, daß ihr Mittelpunkt
jeweils auf der Achse der zugeordneten Düsenbohrung 13 liegt. Auf
diese Weise ergibt sich eine Zentrierung der Düsenbohrungen 13
bezüglich der zugeordneten Eingangskammer. Diese Zentrierung
stellt sicher, daß sich im Bereich des Übergangs zwischen
Eingangskammer und Düsenbohrung 13 auf dem ganzen
Bohrungsumfang ein in etwa gleichbleibender Randwinkel ergibt,
wie in Fig. 2 bei 18 angedeutet ist.
Die einander benachbarten Düsenbohrungen 13 jeweils
zugeordneten, halbkugelförmigen Ausnehmungen 17 sind so
dimensioniert, daß zwischen zwei einander benachbarten
halbkugelförmigen Ausnehmungen 17 ein Steg 19 stehen bleibt,
der als Führungssteg für das ringförmige Schieberelement 15
fungieren kann, so daß dieses auch im Bereich der
Eingangskammern zuverlässig abgestützt ist, was sich vorteilhaft
auf die Erzielung einer langen Lebensdauer auswirkt.
In besonderen Fällen genügt es, wenn nur den beiden äußeren
Düsenbohrungen 13 eine Eingangskammer 16 zugeordnet ist. Bei
dem der Fig. 2 zugrundeliegenden, bevorzugten
Ausführungsbeispiel sind allen Düsenbohrungen 13 durch
halbkugelförmige Ausnehmungen 17 gebildete Eingangskammern
zugeordnet, was besonders gute Verbrennungsverhältnisse und
damit einen besonders günstigen Brennstoffverbrauch erwarten
läßt.
Bei dem der Fig. 3 zugrundeliegenden Ausführungsbeispiel sind
den Düsenbohrungen 13 als ringsegmentförmige Ausnehmungen
20 des Düsenkopfes 4 ausgebildete Eingangskammern zugeordnet.
Die Radien der ringsegmentförmigen Ausnehmungen 20 sind dabei
so an die jeweils zugeordnete Düsenbohrung 13 bzw.
Düsenbohrungen 13 angepaßt, daß sich im Übergangsbereich
zwischen Eingangskammer und Düsenbohrung 13 ein möglichst
nahe an 90° angenäherter Randwinkel ergibt, wie in Fig. 3 bei 21
angedeutet ist.
Es wäre denkbar, jeder Düsenbohrung 13 eine eigene, durch ein
Ringsegment 20 gebildete Eingangskammer zuzuordnen. Im
dargestellten Beispiel ist den beiden mittleren Düsenbohrungen 13
eine gemeinsame, durch ein Ringsegment 20 gebildete
Eingangskammer zugeordnet. Dieses Ringsegment 20 entspricht
einem Abschnitt einer zur Achse der Sackbohrung 3 des
Düsenkopfes 4 koaxialen Ringnut und ist durch die benachbarten,
den beiden äußeren Düsenbohrungen 13 zugeordneten
Ringsegmente 20, die einen kleineren Radius aufweisen, begrenzt.
Diese äußeren Ringsegmente 20 sind so angeordnet, daß sich ihr
Mittelpunkt auf der Achse der jeweils zugeordneten Düsenbohrung
13 befindet, so daß diese bezüglich der zugeordneten
Eingangskammer zentriert ist, was zu einer Vergleichmäßigung der
Zuströmverhältnisse über dem ganzen Bohrungsumfang beiträgt.
Der Mittelpunkt des den beiden mittleren Düsenbohrungen 13
zugeordneten Ringsegments 20 befindet sich im Bereich zwischen
den beiden Achsen der beiden zugeordneten Düsenbohrungen 13.
Im Bereich des äußeren Endes der Düsenbohrungen 13 ist bei dem
den Fig. 3 und 4 zugrundeliegenden Beispiel ein einen
größeren Durchmesser als die Düsenbohrungen 13 aufweisender
Ausstich 22 vorgesehen. Dieser führt zu einer stufenförmigen
Querschnittserweiterung mit einer zur jeweiligen Bohrungsachse
normalen, das Bohrungsende umgebenden Ringfläche 23. Der
Ausstich 22 stellt sicher, daß der aus der Düsenbohrung 13
austretende Strahl keinerlei Störung erfährt.
Selbstverständlich wäre es denkbar, auch bei der Ausführung
gemäß Fig. 2 Ausstiche oben erwähnter Art vorzusehen.
Vorstehend sind zwar einige Ausführungsbeispiele der Erfindung
näher erläutert, ohne daß jedoch hiermit eine Beschränkung
verbunden sein soll. So wäre es beispielsweise auch ohne weiteres
denkbar, einem Teil der Düsenbohrungen 13 durch
halbkugelförmige Ausnehmungen 17 gebildete und einem anderen
Teil durch eine oder mehrere ringsegmentförmige Ausnehmungen
20 gebildete Eingangskammern zuzuordnen, etwa derart, daß den
äußeren Düsenbohrungen 13 durch halbkugelförmige
Ausnehmungen 17 gebildete und den inneren Düsenbohrungen 13
eine gemeinsame, durch eine ringsegmentförmige Ausnehmung 20
gebildete Eingangskammer zugeordnet sind.
Claims (12)
1. Brennstoffeinspritzvorrichtung für Brennkraftmaschinen,
insbesondere für Zweitakt-Großdieselmotoren, mit einem in
einen zugeordneten Brennraum hineinragenden Düsenkopf
(4), der eine mit Brennstoff beaufschlagbare Sackbohrung (3)
aufweist, von der mehrere, in axialer Richtung auf etwa
gleicher Höhe angeordnete, in Umfangsrichtung
gegeneinander versetzte Düsenbohrungen (13) abgehen, die
mittels eines in der Sackbohrung (3) angeordneten
Schieberelements (15), das vorzugsweise durch die Wirkung
des Brennstoffdrucks entgegen der Wirkung einer
Rückstelleinrichtung axial verschiebbar ist, auf- und
absteuerbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß den
Düsenbohrungen (13) zumindest teilweise von der
Sackbohrung (3) ausgehende Eingangskammern (16)
zugeordnet sind, deren lichte Weite größer als der
Durchmesser der Düsenbohrungen (13) ist.
2. Brennstoffeinspritzvorrichtung nach Anspruch 1 ,dadurch
gekennzeichnet, dass zumindest den äußeren Düsenbohrungen
(13) einer Düsenbohrungsreihe jeweils eine Eingangskammer (16)
zugeordnet ist.
3. Brennstoffeinspritzvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingangskammern
zumindest teilweise als im Querschnitt etwa halbkugelförmige
Ausnehmungen (17) des Düsenkopfes (4) ausgebildet sind.
4. Brennstoffeinspritzvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass jeder Düsenbohrung (13) eine als
halbkugelförmige Ausnehmung (17) ausgebildete Eingangskammer
zugeordnet ist.
5. Brennstoffeinspritzvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der
Mittelpunkt jeder eine Eingangskammer bildenden,
halbkugelförmigen Ausnehmung (17) auf der Achse der jeweils
zugeordneten Düsenbohrung (13) liegt.
6. Brennstoffeinspritzvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen
einander benachbarten, durch halbkugelförmige Ausnehmungen
(17) gebildeten Eingangskammern jeweils ein Führungssteg (19)
vorgesehen ist.
7. Brennstoffeinspritzvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingangskammern
zumindest teilweise als ringsegmentförmige Ausnehmungen (20)
des Düsenkopfes (20) ausgebildet sind.
8. Brennstoffeinspritzvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, dass einer von anderen Düsenbohrungen (13)
flankierten, mittleren Gruppe von Düsenbohrungen (13) eine
gemeinsame, durch eine ringsegmentförmige Ausnehmung (20)
gebildete Eingangskammer zugeordnet ist.
9. Brennstoffeinspritzvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder
8, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelpunkt der jeweils eine
einer Düsenbohrung (13) zugeordnete Eingangskammer bildenden,
ringsegmentförmigen Ausnehmung (20) auf der Achse der jeweils
zugeordneten Düsenbohrung (13) liegt.
10. Brennstoffeinspritzvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandungen der
Düsenbohrungen (13) und der zugeordneten Eingangskammern
einen an 90° zumindest angenäherten Winkel einschließen.
11. Brennstoffeinspritzvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am äußeren Ende der
Düsenbohrungen (13) jeweils eine stufenförmige, durch einen
Ausstich (22) gebildete Querschnittserweiterung vorgesehen ist.
12. Brennstoffeinspritzvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, dass der Ausstich (22) eine zur Achse der
zugeordneten Düsenbohrung (13) normale, innere
Begrenzungsfläche (23) aufweist.
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