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DE19814388B4 - Thermistorelemente mit Erhöhungen für eine Oberflächenbefestigung - Google Patents

Thermistorelemente mit Erhöhungen für eine Oberflächenbefestigung Download PDF

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DE19814388B4
DE19814388B4 DE19814388A DE19814388A DE19814388B4 DE 19814388 B4 DE19814388 B4 DE 19814388B4 DE 19814388 A DE19814388 A DE 19814388A DE 19814388 A DE19814388 A DE 19814388A DE 19814388 B4 DE19814388 B4 DE 19814388B4
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thermistor
electrode
thermistor element
electrodes
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Yoichiro Nagaokakyo Ito
Hidehiro Nagaokakyo Inoue
Yuichi Nagaokakyo Takaoka
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Murata Manufacturing Co Ltd
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Murata Manufacturing Co Ltd
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Abstract

Thermistorelement (1; 11; 21; 31; 41; 43; 44; 46; 48; 50), das einen Thermistorkörper (2; 12) mit einer unteren Oberfläche (2a; 12a), eine erste Elektrode (3; 13) und eine zweite Elektrode (4; 14), die jeweils einander gegenüberliegend auf der unteren Oberfläche (2a; 12a) des Thermistorkörpers (2; 12) gebildet sind, und zylindrisch geformte Erhöhungen (5, 6; 15, 16) aufweist, die aus einem Metallmaterial gebildet sind, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Au, Sn und Legierungen, die Au oder Sn enthalten, besteht, und die auf der ersten Elektrode (3; 13) und der zweiten Elektrode (4; 14) gebildet sind.

Description

  • Diese Erfindung bezieht sich auf Thermistorelemente, die zur Erfassung der Temperatur und für eine Temperaturkompensation von Schaltungen verwendet werden. Insbesondere bezieht sich diese Erfindung auf Thermistorelemente mit einer externen Elektrodenstruktur, die für eine Oberflächenbefestigung geeignet ist.
  • Da eine sehr dichte Anbringung der elektronischen Komponenten erwünscht ist, sind Thermistorelemente erforderlich, die beispielsweise an einer gedruckten Schaltungsplatine oberflächenbefestigbar sind. Ein Beispiel eines oberflächenbefestigbaren Thermistorelements wurde in der Japanischen Patentanmeldung von Tokkai 7-29704 offenbart und ist mit dem Bezugszeichen 65 in 17 dargestellt. Dieses Element ist dadurch gekennzeichnet ist, daß dasselbe eine erste Elektrode 67 und eine zweite Elektrode 68 aufweist, die einander gegenüberliegend mit einem spezifizierten Trennungsabstand zwischen denselben auf der unteren Oberfläche 66a eines Thermistorkörpers 66 in der Form eines Quaders gebildet sind. Falls ein solches Thermistorelement miniaturisiert ist und der Abstand zwischen seinen Elektroden 67 und 68 verringert ist, tritt jedoch aufgrund der Erzeugung von Lötmittelbrücken, wenn dasselbe für eine Befestigung angelötet wird, die Gefahr einer Kurzschlußbildung auf. Um das Auftreten einer solchen Situation zu verhindern, ist das Thermistorelement 65 mit einem Paar externer Elektroden 69 und 70 versehen, die jeweils über der ersten und zweiten Elektrode 67 und 68 gebildet sind, derart, daß der Anstand zwischen denselben größer als der zwischen der ersten und der zweiten Elektrode 67 und 68 ist. Um einen Kurzschluß zu verhindern, ist außerdem eine Isolationsschicht 71 aus einer anorgani schen Substanz über dem Bereich zwischen den externen Elektroden 69 und 70 vorgesehen, die die untere Oberfläche 66a des Thermistorkörpers 66 bedeckt.
  • Das Thermistorelement 65 ist ferner dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Elektrode 67 und 68 ebenso wie dessen externe Elektroden 69 und 70 lediglich auf der unteren Oberfläche 66a des Thermistorkörpers 66 gebildet sind, ohne daß sich dieselben auf eine andere seiner Oberflächen erstrecken. Wenn das Thermistorelement 65 an einer gedruckten Schaltungsplatine angebracht ist, ist dasselbe derart plaziert, daß die untere Oberfläche 66a seines Thermistorkörpers 66 in Kontakt mit der gedruckten Schaltungsplatine kommt. Daraufhin wird bei einem Wiederverflüssigungsbefestigungsverfahren oder einem Flußbefestigungsverfahren ein Lötmittel verwendet. Da die erste und zweite Elektrode 67 und 68 als auch deren externe Elektroden 69 und 70 lediglich auf der unteren Oberfläche 66a des Thermistorkörpers 66 gebildet sind, ist für die Befestigung des Thermistorelements 65 keine große Fläche erforderlich. Das heißt, daß diese Thermistorelemente mit einer hohen Dichte befestigt werden können.
  • Das Thermistorelement 65 von 17 war jedoch ursprünglich für eine Verwendung eines Wiederverflüssigungsbefestigungsverfahrens mit einer Lötmittelpaste oder eines Flußbefestigungsverfahrens mit einem geschmolzenen Lötmittel vorgesehen, wobei es jedoch beispielsweise aus den folgenden Gründen sehr schwierig ist, mit diesen Befestigungsverfahren höhere Befestigungsdichten zu erreichen:
    • (1) eine sehr dichte Befestigung ist nicht möglich, es sei denn, die Lötmittelbereiche, die mittels eines Druckverfahrens (beispielsweise auf einer gedruckten Schaltungsplatine) gebildet werden sollen, sind mit einem hohen Maß an Genauigkeit vorgesehen, wobei jedoch Grenzen für die Genauigkeit beim Drucken der Lötmittelbereiche vorhanden sind;
    • (2) wenn ein Lötmittelmaterial geschmolzen wird, tendiert das Thermistorelement dazu, von dem Lötmittelbereich auf die Basisplatine verschoben zu werden; und
    • (3) es ist schwierig, die Dicke einer Lötmittelschicht zu steuern, wobei es folglich schwierig war, die Befestigungsversetzung des Thermistorelements in der Richtung der Höhe zu steuern.
  • Vor kurzem wurde ein neues Befestigungsverfahren, das als die Erhöhungsbefestigung (Bump-Befestigung) bezeichnet wird, als verbessertes Befestigungsverfahren vorgestellt, mit dem eine höhere Befestigungsdichte als mittels des Wiederverflüssigungs- oder Flußbefestigungsverfahren möglich ist. Das Erhöhungsbefestigungsverfahren ist eine Technologie, mittels der ein zylindrischer oder säulenförmiger Fortsatz, der als Erhöhung (bump; bump = Erhöhung bzw. Höcker) bezeichnet wird und gewöhnlicherweise aus Au oder Sn-Pb besteht, zwischen eine Chipkomponente und eine Basisplatine eingefügt wird, wobei die Erhöhung durch ein Thermokompressionsverbinden oder durch eine eutektische Legierungsbildung mit der Platine und der Chipkomponente verbunden wird.
  • Durch diese Verfahren kann auf der Chipkomponente oder der Basisplatine eine Erhöhung mit einer sehr hohen Genauigkeit gebildet werden, wobei die Chipkomponente genau mit der Basisplatine verbunden werden kann, solange eine Erhöhung genau gebildet werden kann. Ein weiterer Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, daß kein Problem bezüglich der Lötkegel auftritt.
  • Das oben beschriebene, im Stand der Technik bekannte Thermistorelement 65 ist jedoch nicht für eine Erhöhungsbefestigung geeignet, da dasselbe, wie oben erwähnt, mittels eines Lötmittelmaterials befestigt werden soll und Basisschichten für die Elektroden aufweist, die aus einer leitfähigen Paste bestehen. Das heißt, daß die erste und zweite Elektrode 67 und 68, gebildet werden, indem eine leitfähige Paste, bei spielsweise aus Ag, auf der unteren Oberfläche 66a des Thermistorkörpers 66 aufgetragen und gebacken wird, um diese Basisschichten zu erhalten.
  • Falls die externen Elektrodenschichten für externe Verbindungen durch Plattieren von Ni oder Sn-Pb auf den Elektroden gebildet werden, und die Elektroden gebildet wurden, indem, wie im vorhergehenden beschrieben, eine leitfähige Paste aufgebracht und dieselbe einem Backprozeß unterzogen wurde, sind die Basisschichten folglich dick und ungleichmäßig, wobei die Oberflächen der externen Elektroden über denselben zwangsläufig auch ungleichmäßig sind.
  • Falls ein Thermistorelement mittels eines Erhöhungsbefestigungsverfahrens an einer Basisplatine befestigt werden soll, müssen sich die Erhöhungen und die Elektroden des Thermistorelements miteinander in einem festen Kontakt befinden. Falls das Thermistorelement externe Elektroden mit sehr ungleichmäßigen Oberflächen mit großen Vertiefungen und Fortsätzen aufweist, kann kein zuverlässiger fester Kontakt mittels eines Erhöhungsverbindungsverfahrens erwartet werden.
  • Falls ein im Stand der Technik bekanntes Thermistorelement, wie es im vorhergehenden mit 65 dargestellt wurde, an einer gedruckten Schaltungsplatine oder einem Anschlußleitungsrahmen mittels eines Erhöhungsverbindungsverfahrens befestigt wird, beinhaltet das Verfahren eine beschwerliche Tätigkeit, die im folgenden bezugnehmend auf 18 beschrieben wird.
  • 18 zeigt schematisch das Verfahren zum Verbinden eines Anschlußleitungsrahmens 72 mit dem bekannten Thermistorelement 65 mittels des Erhöhungsverbindungsverfahrens. Für dieses Verfahren wird eine Erhöhung 73 auf der Elektrode 70 des Thermistorelements 65 plaziert, wobei Wärme angelegt wird, während diese Erhöhung 73 zwischen der Elektrode 70 und dem Anschlußleitungsrahmen 72 aufeinander angeordnet gehalten wird. Das heißt, daß die folgende beschwerliche Serie von Arbeitsgängen ausgeführt werden muß: (1) die Erhöhung 73 und der Anschlußleitungsrahmen 72 werden vorbereitet; (2) die Elektrode 70, der Anschlußleitungsrahmen 72 und die Erhöhung 73 werden passend positioniert; (3) die Erhöhung 73 wird zwischen die Elektrode 70 und den Anschlußleitungsrahmen 72 eingefügt; und (4) Wärme wird angelegt, während der dazwischen angeordnete Zustand der Erhöhung 73 beibehalten wird. Es ist nun offensichtlich, daß eine entsprechende beschwerliche Serie von Arbeitsgängen ausgeführt werden muß, wenn das Thermistorelement 65 an einer gedruckten Schaltungsplatine befestigt wird.
  • Eine Alternative dazu besteht darin, daß die Erhöhung als erstes an dem Anschlußleitungsrahmen oder der Elektrode des Thermistorelements befestigt werden kann, woraufhin Wärme angelegt wird, während der Anschlußleitungsrahmen oder die Elektrode mit der Erhöhung in Kontakt gebracht wird, die somit befestigt wird. Auch mit diesem Verfahren ist die Serie von notwendigen Arbeitsgängen kompliziert, da die Erhöhung zuerst auf das Thermistorelement oder den Anschlußleitungsrahmen übertragen werden muß.
  • Die JP 06-215908 A zeigt einen Thermistor, bei dem auf einer Thermistorelement-Anordnung Elektroden aufgebracht sind, die Edelmetall aufweisen. Ferner ist eine Nickelschicht auf einer Vorderfläche der Elektrode aus Edelmetall aufgebracht. Darüber ist eine Platierungsschicht aus Sn oder Sn/Pb gebildet. Beim Verbinden mit einem Substrat wird ein Lötmittel zwischen den Thermistor und das Substrat eingebracht.
  • Die JP 05-267817 A zeigt ein Verfahren zum Verbinden eines ersten Elektronikteils mit einer Schaltungsplatine und eines zweiten Elektronikteils mit dem ersten Elektronikteil. Das erste Elektronikteil wird an das Substrat angelötet. Das zweite Elektronikteil, das eine Elektrode aufweist, auf der Goldkügelchen aufgebracht wird, wird dann mit dem ersten Elektronikteil verbunden.
  • Die DE 42 07 915 A1 beschreibt ein Thermistorelement mit einem Thermistorkörper und ersten und zweiten äußeren Elektroden. Das Thermistorelement weist ferner erste und zweite innere Elektroden auf, die mit den äußeren Elektroden verbunden sind und sich in das Innere des Thermistorkörper erstrecken.
  • Die DE 37 89 365 T2 zeigt ein Herstellungsverfahren zum Herstellen von Epoxidharzen.
  • Die DE 34 33 196 A1 offenbart eine PTC-Widerstandsvorrichtung bei der erste Schichten aufgebracht sind, die aus einem Metall, das beispielsweise Silber, Nickel, Messing oder Aluminium umfassen kann, bestehen. Die metallischen Schichten sind jeweils mit Elektroden verbunden, die sich über ein Gehäuse aus Isoliermaterial nach außen erstrecken.
  • Die US-A-3,766,511 zeigt Thermistoren, bei denen ein Chrommetallfilm und darüber ein Goldfilm aufgebracht wird, um einen elektrischen Kontakt zu schaffen.
  • Die US-A-5,258,736 A offenbart einen Temperatursensor bei dem Metallschichten aufgebracht sind, die aus der Gruppe ausgewählt sind, die Ag, Ag/Pd, Au und Au/Pt/Pd umfaßt.
  • Die DE 44 47 244 A1 zeigt eine Widerstandsschicht mit den Elementen Nickel, Chrom, Aluminium, Kupfer und Silizium.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Thermistorelement zu schaffen, das für eine zuverlässige und einfache Oberflächenbefestigung geeignet ist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Thermistorelement nach Anspruch 1 gelöst.
  • Das erfindungsgemäße Thermistorelement hat einen Thermistorkörper, ein Paar aus einer ersten und einer zweiten Elektrode, die einander gegenüberliegend auf einer unteren Oberfläche dieses Thermistorkörpers angeordnet sind, und Erhöhungen, die auf der ersten und zweiten Elektrode photolithographisch gebildet sind. Ein solches Thermistorelement kann an einer gedruckten Schaltungsplatine oder dergleichen über der Oberfläche, auf der die erste und zweite Elektrode gebildet sind, oberflächenbefestigt werden. Da die Erhöhungen bereits auf der ersten und zweiten Elektrode gebildet sind, kann das Thermistorelement ohne weiteres mittels eines Erhöhungsver bindungsverfahrens an einem Anschlußleitungsrahmen oder an einer gedruckten Schaltungsplatine befestigt werden.
  • Zusätzlich zu der ersten und zweiten Elektrode kann auf der Oberfläche des Thermistorkörpers, die derjenigen gegenüberliegt, auf der die erste und zweite Elektrode gebildet sind, eine dritte Elektrode gebildet sein. Entsprechend können Innenelektroden innerhalb des Thermistorkörpers gebildet sein.
  • Für die Erhöhungen kann ein beliebiges leitfähiges Material verwendet werden, wobei jedoch Beispiele eines bevorzugten Materials für die Erhöhungen Au, Sn und deren Legierungen umfassen. Da Erhöhungen, die Au, Sn und deren Legierungen aufweisen, bekannt sind, können bekannte Erhöhungsverbindungsverfahren zum Zweck dieser Erfindung verwendet werden.
  • Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Isolationsharzmaterial zumindest auf dem Teil der unteren Oberfläche des Thermistorkörpers vorgesehen, an dem weder die erste noch zweite Elektrode gebildet sind, derart, daß die Widerstandsfähigkeit gegenüber Feuchtigkeit verbessert werden kann. Eine solche Isolationsharzschicht dient ferner dazu, die Bildung von Lötmittelbrücken zu verhindern, wenn ein Wiederverflüssigungs- oder Flußbefestigungsverfahren zum Befestigen des Thermistorelements verwendet wird, und um ferner die Kurzschlußbildung zwischen der ersten und zweiten Elektrode zu verhindern, selbst wenn deren Abstand gering ist. Diese Isolationsharzschicht kann gebildet sein, um Abschnitte der ersten und zweiten Elektrode oder eine weitere Oberfläche oder Oberflächen des Thermistorkörpers zu bedecken, die sich von der unterscheiden, auf der die erste und zweite Elektrode gebildet sind.
  • Eine zweite Isolationsharzschicht kann ferner auf der oberen Oberfläche des Thermistorkörpers vorgesehen sein, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Feuchtigkeit weiter zu verbessern, so daß auch die Temperatureigenschaften des Thermistorkörpers weiter verbessert werden können. Diese Isolati onsharzschichten können vorzugsweise Polyimid, Epoxidharz oder ein Fluor-enthaltendes Harz aufweisen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1A und 1B jeweils eine Seitenansicht und eine Unteransicht eines Thermistorelements gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung;
  • 2A und 2B jeweils eine Seitenansicht und eine Unteransicht eines Thermistorelements gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung;
  • 3A und 3B jeweils eine Seitenansicht und eine Unteransicht eines Thermistorelements gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung;
  • 4A und 4B jeweils eine Seitenansicht und eine Unteransicht eines weiteren Thermistorelements gemäß einer Variation des dritten Ausführungsbeispiels der Erfindung;
  • 5 und 6 Unteransichten von Thermistorelementen mit mehr als einer Erhöhung, die auf jeder Elektrode gebildet sind;
  • 7A und 7B Schnittansichten von Thermistorelementen zum Dar stellen von erwünschten und unerwünschten Abmessungsbeziehungen zwischen einer Erhöhung und einem Anschlußleitungsrahmen;
  • 8A und 8B Schrägansichten von Erhöhungen mit unterschiedli chen Formen;
  • 9 eine Seitenansicht des Thermistorelements von 1, wenn Anschlußleitungsrahmen mit demselben ver bunden sind;
  • 10 eine Seitenansicht des Thermistorelements von 1, das an einer gedruckten Schaltungsplatine oberflächenbefestigt ist;
  • 11A, 11B, 11C (die zusammen als 11 bezeichnet werden) je weils eine Seitenansicht, eine Draufsicht und eine Unteransicht eines Thermistorelements gemäß einer weiteren Variation dieser Erfindung;
  • 12A, 12B, 12C (die zusammen als 12 bezeichnet werden) je weils eine Seitenansicht, eine Draufsicht und eine Unteransicht eines Thermistorelements gemäß noch einer weiteren Variation dieser Erfindung;
  • 13A, 13B, 13C (die zusammen als 13 bezeichnet werden) je weils eine Seitenansicht, eine Draufsicht und eine Unteransicht eines Thermistorelements gemäß noch einer weiteren Variation dieser Erfindung;
  • 14A, 14B, 14C (die zusammen als 14 bezeichnet werden) je weils eine Seitenansicht, eine Schnittdraufsicht und eine Unteransicht eines Thermistorelements gemäß noch einer weiteren Variation dieser Erfindung;
  • 15A, 15B, 15C (die zusammen als 15 bezeichnet werden) je weils eine Schnittseitenansicht, eine Schnittdraufsicht und eine Unteransicht eines Thermistorelements gemäß noch einer weiteren Variation dieser Erfindung;
  • 16A, 16B, 16C (die zusammen als 16 bezeichnet werden) je weils eine Schnittseitenansicht, eine Schnittdraufsicht und eine Unteransicht eines Thermistorelements gemäß noch einer weiteren Variation dieser Erfindung;
  • 17 eine Seitenansicht eines im Stand der Technik bekannten Thermistorelements; und
  • 18 eine Seitenansicht des im Stand der Technik bekannten Thermistorelements von 17, an dem mittels eines Erhöhungsverbindungsverfahrens ein Anschlußleitungsrahmen befestigt ist.
  • In der gesamten Beschreibung werden gleiche Komponenten mit den selben Bezugszeichen bezeichnet, selbst wenn dieselben zu Thermistorelementen gemäß unterschiedlichen Ausführungsbeispielen gehören, wobei dieselben zwangsläufig nicht wiederholt beschrieben werden.
  • 1A und 1B zeigen ein Thermistorelement 1 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung mit einem Thermistorkörper 2, der einen gesinterten Körper aufweist, mit einem Widerstandswert mit einem negativen Temperaturkoeffizienten (NTC; NTC – negative temperature coefficient), der aus einer Vielzahl von Übergangsmetalloxiden gebildet ist. Dieser Thermistorkörper 2 weist eine Parallelepiped-Form mit einer ersten Elektrode 3 und einer zweiten Elektrode 4 auf, die auf seiner unteren Oberfläche 2a gebildet sind. Gemäß dem dargestellten Beispiel ist die erste Elektrode 3 derart gebildet, daß sich dieselbe von einem Rand einer Endoberfläche 2b zu der Mitte der unteren Oberfläche 2a erstreckt, wobei die zweite Elektrode 4 derart gebildet ist, daß sich dieselbe von einem Rand der gegenüberliegenden Endoberfläche 2c zu der Mitte der unteren Oberfläche 2a erstreckt, derart, daß die erste und zweite Elektrode 3 und 4 einander gegenüberliegend auf der unteren Oberfläche 2a des Thermistorkörpers 2 angeordnet sind.
  • Die erste und zweite Elektrode 3 und 4 weisen jeweils eine Kontaktschicht 3a oder 4a und eine externe Elektrodenschicht 3b oder 4b, die auf der entsprechenden der Kontaktschichten 3a und 4a gebildet sind, auf. Die Kontaktschichten 3a und 4a weisen ein Material auf, das in der Lage ist, einen Ohmschen Kontakt mit dem Thermistorkörper 2 herzustellen, wie z. B. Cr, Ni, Cu und deren Legierungen, die Ni-Cu- und Ni-Cr-Legierungen aufweisen. Die Kontaktschichten 3a und 4a können mittels eines beliebigen Verfahrens zur Bildung eines dünnen Films, wie z. B. durch eine Dampfaufbringung, ein Sputtern, ein stromloses Plattieren und ein elektrolytisches Plattieren, gebildet werden. Gemäß der vorliegenden Erfindung werden die Kontaktschichten 3a und 4a durch Befestigen einer Ni-Cr-Legierung auf dem Thermistorkörper 2 mittels eines Vakuumaufbringungsprozesses befestigt, wie es im folgenden detaillierter beschrieben wird. Die Kontaktschichten 3a und 4a, die derart durch ein Dünnfilmbildungsverfahren gebildet werden, sind dadurch gekennzeichnet, daß dieselben weniger Fortsätze und Vertiefungen auf der Oberfläche als auf Dickfilmelektroden aufweisen, die durch Aufbringen und Backen einer leitfähigen Paste gebildet sind.
  • Die Außenelektrodenschichten 3b und 4b sind vorgesehen, um die Zuverlässigkeit der elektrischen Kontakte mit der Außenseite zu verbessern. Gemäß dem hierin beschriebenen Ausführungsbeispiel weisen dieselben einen Ag-Film auf, der durch eine Vakuumaufbringung gebildet ist, wobei jedoch Beispiele eines Materials, das zum Bilden der Außenelektrodenschichten 3b und 4b verwendet werden kann, ferner Au, Pd und Legierungen, die dieselben enthalten, umfassen, wie z. B. Ag-Pd-, Au-Sn-, Au-Si- und Au-Ge-Legierungen.
  • Gemäß dem hierin beschriebenen Beispiel weisen die erste und zweite Elektrode 3 und 4 jeweils eine Kontaktschicht 3a oder 4a aus einer Ni-Cr-Legierung und eine Außenelektrodenschicht 3b oder 4b aus einem Ag-Film auf, wobei diese Wahl der Materialien den Schutzbereich der Erfindung nicht einschränken soll. Die erste und zweite Elektrode 3 und 4 können jeweils als einzelne Schicht gebildet sein, obwohl dieselben ausgehend von dem Gesichtspunkt der Haltbarkeit über der Zeit vorzugsweise mit einer Mehrzahl von Schichten unter Verwendung unterschiedlicher metallischer Materialien gebildet werden.
  • Für den Fall, daß die erste und zweite Elektrode 3 und 4 jeweils als Einschichtstruktur gebildet sind, kann ein metallisches Material, z. B. Cr, Ni, Ag, Pd, Pt, Ti, Al, Au, Cu und Legierungen, die eines dieser Materialien enthalten, verwendet werden. Für den Fall, daß die erste und zweite Elektrode 3 und 4 jeweils als Zweischichtstruktur gebildet sind, sind viele Materialkombinationen innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung möglich. Beispielsweise kann eine der Schichten Ni, Cr, Cu oder eine Legierung, die eines dieser Materialien enthält, aufweisen, wobei die andere der Schichten Cr, Ni, Ag, Pd, Pt, Ti oder eine Legierung, die eines dieser Materialien enthält, aufweisen kann.
  • Auf den Außenelektrodenschichten 3b und 4b sind jeweils Erhöhungen 5 und 6 aus Au vorgesehen. Wie es im folgenden beschrieben wird, sind die Erhöhungen 5 und 6 mittels der photolithographischen Technologie gebildet, nachdem die Außenelektrodenschichten 3b und 4b gebildet sind. Gemäß dem hierin beschriebenen Beispiel weisen die Erhöhungen 5 und 6 eine zylindrische Form auf. Die Dicke der Erhöhungen 5 und 6 beträgt üblicherweise mehr als 5μm, jedoch weniger als 100μm, um zu verhindern, daß dieselben abfallen oder sich verformen, obwohl die bevorzugte Dicke von der Größe des Kontaktbereichs abhängt.
  • Da die Erhöhungen 5 und 6 bereits auf dem Thermistorelement 1 gemäß dieser Erfindung vorgesehen sind, kann ein solches Thermistorelement 1 mittels der Erhöhungen direkt an einer gedruckten Schaltungsplatine oder einem Anschlußleitungsrahmen befestigt werden. Da die erste und zweite Elektrode 3 und 4 einander gegenüberliegend auf der unteren Oberfläche 2a des Thermistorkörpers 2 positioniert sind, kann das Thermistorelement 1 ohne weiteres mittels der Erhöhungen 5 und 6 an einer gedruckten Schaltungsplatine oberflächenbefestigt werden. Da die Kontaktschichten 3a und 4a durch die Technologie zum Bilden eines Dünnfilms geliefert werden, weisen deren Oberflächen außerdem nur wenige Fortsätze und Vertiefungen auf, wobei somit auch die Außenelektrodenschichten 3b und 4b, die auf denselben mittels eines Vakuumdampfaufbringungsverfahrens gebildet werden, glatt sind. Folglich sind die Erhöhungen 5 und 6, die mittels der Photolithographie gebildet sind, fest an den Außenelektrodenschichten 3b und 4b befestigt, wobei dies dazu dient, die Festigkeit der Befestigung der Erhöhungen 5 und 6 an den Außenelektrodenschichten 3b und 4b zu erhöhen.
  • Als nächstes wird das Verfahren zum Erzeugen des oben beschriebenen Thermistorelements 1 beispielhaft erklärt.
  • Oxide aus Mn, Ni und Co werden zusammen mit einem Bindemittel gemischt und geknetet, um einen Schlamm zu erzeugen, wobei dieser Schlamm mittels eines Rakelverfahrens (doctor blade method) in die Form eines Blattes gebracht wird. Das Blatt mit einer so erhaltenen spezifizierten Dicke wird in die Größe von 65 × 65 mm geschnitten, um mehrere Grünschichten zu erhalten. Diese Grünschichten werden daraufhin aufeinander aufgestapelt, wobei dieselben, nachdem dieselben in der Richtung der Dicke zusammengedrückt wurden, eine Stunde lang bei etwa 1300°C gebacken werden, um einen Thermistorkörperwafer mit den Abmessungen 50 × 50 × 0,5 mm zu erhalten.
  • Als nächstes wird mittels einer Vakuumerwärmungsdampfaufbringung ein Film aus einer Ni-Cr-Legierung mit einer Dicke von 0,2μm auf diesem Thermistorkörperwafer gebildet, woraufhin entsprechend ein Au-Film mit einer Dicke von 0,2μm gebildet wird, um dadurch einen schichtweise angeordneten Metallfilm zu erhalten. Auf diesem Metallfilm wird mittels eines Drehbeschichtungsverfahrens ein Photoresistfilm gebildet, derart, daß dessen Dicke 20μm betragen wird. Nachdem eine Photomaske über dem Photoresist plaziert wurde, wird dasselbe Licht ausgesetzt, woraufhin das Photoresist unter Verwendung eines löslichen Reagenz entwickelt wird.
  • Als nächstes wird der Teil des Metallfilms, der nicht von dem Photoresist bedeckt ist, mittels einer Säure weggeätzt. D. h. mit anderen Worten, die Au-Schicht des Metallfilms wird mittels einer Säure geätzt, woraufhin die Ni-Cr-Schicht mittels einer Säure geätzt wird, derart, daß lediglich der Abschnitt des schichtweise angeordneten Metallfilms, der von dem Photoresist bedeckt ist, zurückgeblieben ist. Das Photoresist wird daraufhin abgelöst, um auf dem Thermistorkörperwafer einen strukturierten, schichtweise angeordneten Metallfilm zu erhalten.
  • Als nächstes wird die Oberfläche des Thermistorkörperwafers mittels einer Drehbeschichtung mit einem Photoresist mit einer Dicke von 20μm überzogen, woraufhin dasselbe Licht ausgesetzt wird, nachdem eine Photomaske auf demselben plaziert wird, derart, daß die Abschnitte des schichtweise angeordneten Metallfilms, an denen Erhöhungen gebildet werden sollen, freigelegt werden. Das Photoresist wird daraufhin entwickelt, um dadurch mittels einer elektrolytischen Plattierung auf den Abschnitten des schichtweise angeordneten Metallfilms, die nicht von dem Photoresist bedeckt sind, Erhöhungen zu bilden. Schließlich wird dieser Thermistorkörperwafer in Chip-förmige Stücke geschnitten, die jeweils planare Abmessungen von 1,6 mm × 0,8 mm aufweisen, um eine Mehrzahl von Thermistorelementen zu erhalten, die mit dem Bezugszeichen 1 in 1 dargestellt sind.
  • Der Thermistorkörperwafer wird beispielsweise mittels eines Läppverfahren poliert, derart, daß die Oberfläche der Thermistorelemente noch glatter wird, um beispielsweise eine Oberflächenrauhigkeit Ra von weniger als 0,46μm zu erhalten. Auf diese Art und Weise können die Fortsätze und Vertiefungen auf der Kontaktschicht und die Erhöhungen, die auf derselben gebildet sind, weiter reduziert werden, um die Festigkeit der Oberflächenkontaktierung mit einer gedruckten Schaltungsplatine oder dergleichen mittels eines Erhöhungskontaktierungsverfahrens weiter zu verbessern.
  • Die 2A und 2B zeigen ein weiteres Thermistorelement 11 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung, das einen Thermistorkörper 12 aufweist, der entsprechend dem Thermistorkörper 2 des im vorhergehenden beschriebenen ersten Ausführungsbeispiels aufgebaut ist. Eine erste Elektrode 13 und eine zweite Elektrode 14 sind auf der unteren Oberfläche 12a des Thermistorkörpers 12 gebildet, wobei dieselben jeweils eine Kontaktschicht 13a oder 14a, eine Elektrodenschicht 13b oder 14b und eine Verbindungsschicht 13c oder 14c aufweisen. Die Kontaktschichten 13a und 14a und die Elektrodenschichten 13b und 14b sind jeweils entsprechend den Kontaktschichten 3a und 4a und den Außenelektrodenschichten 3b und 4b des ersten beschriebenen Ausführungsbeispiels gebildet und derart angeordnet, um sich nicht zu den Endoberflächen 12b und 12c zu erstrecken. Kurz gesagt, der einzige Unterschied zwischen dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel besteht in dem Vorhandensein der Kontaktierungsschichten 13c und 14c.
  • Die Verbindungsschichten 13c und 14c gemäß dem dargestellten Beispiel sind mittels einer Vakuumdampfaufbringung von Ti gebildet, wobei dieselben jedoch auch unter Verwendung von Cr, Ni, Ag, Pt, Pd, Al oder einer beliebigen Legierung aus Ti oder einem beliebigen dieser Metalle gebildet werden können. Da der Zweck dieser Verbindungsschichten 13c und 14c darin besteht, die Verbindungsfestigkeit mit Erhöhungen 15 und 16 zu vergrößern, kann das Material für die Verbindungsschichten 13c und 14c abhängig von dem Material der Erhöhungen 15 und 16 passend ausgewählt werden. Gemäß dem dargestellten Beispiel weisen die Erhöhungen 15 und 16, wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel, Au auf, wobei die Erhöhungen 15 und 16 und die Verbindungsschichten 13c und 14c alle ebenfalls durch Photolithographie gebildet sind.
  • Das Thermistorelement 11 gemäß diesem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann auch ohne weiteres an einer gedruckten Schaltungsplatine oder einem Anschlußleitungsrahmen mittels eines Erhöhungsverbindungsverfahrens oberflächenbefestigt werden, da die Erhöhungen 15 und 16 bereits auf dessen Oberfläche gebildet sind. Da die Erhöhungen 15 und 16 Au aufweisen, und die Verbindungsschichten 13c und 14c zusätzlich vorgesehen sind, bilden die Erhöhungen 15 und 16 und die Verbindungsschichten 13c und 14c zum Zeitpunkt der Erhöhungsverbindung miteinander eine Legierung, derart, daß die Verbindungsfestigkeit zwischen denselben wirksam verbessert ist.
  • Die 3A und 3B zeigen noch ein weiteres Thermistorelement 21 gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung, das identisch zu dem Thermistorelement 11 gemäß dem zweiten, oben beschriebenen Ausführungsbeispiel aufgebaut ist, jedoch mit der Ausnahme, daß erstens die Elektrodenschichten 13b und 14b Al anstelle von Ag aufweisen, und daß zweitens eine Isolationsharzschicht 17 auf der unteren Oberfläche 12b des Thermistorkörpers 12 vorgesehen ist. Somit sind die anderen Komponenten, die mit den in 2A und 2B gezeigten übereinstimmen, in den 3A und 3B durch dieselben Bezugszeichen angezeigt und müssen im folgenden nicht erneut erklärt werden.
  • Die Elektrodenschichten 13b und 14b des Thermistorelements 21, die Al aufweisen, sind ferner mittels eines Verfahrens, wie z. B. des Vakuumdampfaufbringungsverfahrens, zum Bilden von Dünnfilmen gebildet.
  • Folglich weisen diese Al-Elektrodenschichten 13b und 14b glatte Oberflächen auf, wobei es möglich ist, die Verbindungsfestigkeit zwischen den Erhöhungen 15 und 16 und der ersten und zweiten Elektrode 13 und 14 zu erhöhen, falls die Verbindungsschichten 13c und 14c und die Erhöhungen 15 und 16 auch entsprechend mittels eines Verfahrens zum Bilden von Dünnfilmen gebildet sind. Gemäß dem dargestellten Beispiel weist die Isolationsharzschicht 17 Polyimid auf, wobei dieselbe jedoch auch aus einer anderen Art eines Isolationsharzmaterials, wie z. B. aus Epoxidharzen und Fluor-enthaltenden Harzen, gebildet werden kann.
  • Das Thermistorelement 21 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist dahingehend vorteilhaft, daß dessen Widerstandsfähigkeit gegenüber Feuchtigkeit und die Stabilität der Temperatureigenschaften verbessert sind, da die Isolationsharzschicht 17, die Polyimid aufweist, über der unteren Oberfläche 12a seines Thermistorkörpers 12 gebildet ist. Da die Isolationsharzschicht 12 gebildet ist, um zumindest den Abschnitt der unteren Oberfläche 12a des Thermistorkörpers 12 zu bedecken, an dem weder die erste noch die zweite Elektrode 13 und 14 gebildet ist, kann außerdem die ungewollte Kurzschlußbildung zwischen der ersten und zweiten Elektrode 13 und 14 wirksam verhindert werden. Wie es in den 3A und 3B gezeigt ist, kann die Isolationsharzschicht 17 gebildet sein, um die Abschnitte der ersten und zweiten Elektrode 13 und 14 teilweise zu bedecken.
  • Die 4A und 4B zeigen noch ein weiteres Thermistorelement 31, das eine Variation des oben beschriebenen Thermistorelements 21 ist und im wesentlichen identisch zu demselben aufgebaut ist, mit der Ausnahme, daß dort eine zweite Isolationsharzschicht 18 über der oberen Oberfläche 12d des Thermistorkörpers 12 vorgesehen ist. Gemäß dem dargestellten Beispiel weist die zweite Isolationsharzschicht 18 wie die (erste) Isolationsharzschicht 17 Polyimid auf, wobei diese jedoch mit einem anderen Isolationsharzmaterial mit einer Widerstandsfähigkeit gegenüber Feuchtigkeit und Wärme, wie z. B. Epoxidharzen und Fluor-enthaltenden Harzen, gebildet sein kann. Mit den Isolationsharzschichten 17 und 18, die folglich die untere und obere Oberfläche 12a und 12d des Thermistorkörpers bedecken, weist das Thermistorelement 31 eine verbesserte Widerstandsfähigkeit gegenüber Feuchtigkeit auf, wobei dessen Temperatureigenschaften eine verbesserte Stabilität aufweisen.
  • Bei allen im vorhergehenden beschriebenen Beispielen wurde lediglich eine Erhöhung 15 oder 16 auf jeder der Elektroden 13 und 14 gebildet, wobei dies jedoch den Schutzbereich der Erfindung nicht einschränken soll. Wie es in 5 dargestellt ist, kann beispielsweise eine Mehrzahl von Erhöhungen 15 und 16 auf der ersten und zweiten Elektrode 13 und 14 gebildet sein, wobei jede Mehrzahl von Erhöhungen 15 oder 16 in einer Richtung getrennt ist, die senkrecht zu der ist, in der die erste und zweite Elektrode 13 und 14 getrennt sind. Ein Thermistorelement, bei dem die Erhöhungen derart verteilt sind, ist beispielsweise vorteilhaft, wenn eine Verbindung mittels Erhöhungen mit einem Anschlußleitungsrahmen versucht wird, da die Verbindung über eine der Erhöhungen 16 hergestellt sein wird, selbst wenn der Anschlußleitungsrahmen in der Richtung der Breite von der Mitte versetzt ist (wie es durch eine gestrichelte Linie, die durch das Bezugszeichen 32 angezeigt ist, dargestellt ist). Es folgt eine detailliertere Erklärung. Falls die Elektrode 14 mit lediglich einer Erhöhung versehen ist, die durch eine gestrichelte Linie mit A angezeigt ist, würde der Versuch, den Anschlußleitungsrahmen 32 an der Erhöhung zu befestigen, mißlingen, falls der Anschlußleitungsrahmen 32 zu weit von der Mitte des Thermistorelements 31 in der Richtung dessen Breite versetzt ist. Falls jeweils zwei Erhöhungen 15 und 16 auf der ersten und zweiten Elektrode 13 bzw. 14 gebildet sind, wie es in 5 gezeigt ist, kann jedoch der Anschlußleitungsrahmen 32 zuverlässig mittels einer Erhöhung mit dem Thermistorelement 31 verbunden werden.
  • Die Mehrzahl von Erhöhungen 15 und 16 auf der ersten und zweiten Elektrode 13 und 14 kann longitudinal getrennt in derselben Richtung angeordnet sein, in der die erste und zweite Elektrode voneinander getrennt sind, wie es in 6 dargestellt ist, derart, daß ein Anschlußleitungsrahmen zuverlässig mittels einer Erhöhung verbunden werden kann, selbst wenn derselbe in der longitudinalen Richtung versetzt ist. Entsprechend kann auf jeder der Elektroden 13 und 14 eine Mehrzahl von Erhöhungen gebildet sein, die sowohl in der Längs- als auch in der Querrichtung verstreut angeordnet sind.
  • Die Erfindung begrenzt nicht die Größe der Erhöhungen 15 und 16, die gebildet werden sollen, da diese von der Größe des Elektrodenbereichs auf dem Anschlußleitungsrahmen oder der gedruckten Schaltungsplatine, die verbunden werden soll, abhängt. Wenn die Verbindung mit einem Anschlußleitungsrahmen vorgesehen ist, ist es erwünscht, falls die Breite des Anschlußleitungsrahmens b ist und die Abmessung der Erhöhungen 15 und 16 in der Querrichtung (d. h., die Richtung der Breite) a ist, wie es in 5 gezeigt ist, daß a gleich oder kleiner als b ist, da die Erhöhung 15, wie es in 7A gezeigt ist, leicht verformt wird, wenn dieselbe erwärmt wird, derart, daß die Verbindung mittels Erhöhungen des Anschlußleitungsrahmens 32 mit der Elektrode 13 zuverlässig erreicht wird. Falls a größer als b ist, ist andererseits die Erhöhung 15', wie sie in 7B gezeigt ist, zu lang und kann nicht ohne weiteres verformt werden, wenn dieselbe erwärmt wird, wobei es folglich schwierig sein kann, den Anschlußleitungsrahmen 32 mittels der Erhöhung mit der Elektrode 13 zu verbinden.
  • Die Erfindung erlegt bezüglich der Form der Erhöhungen keine speziellen Einschränkungen auf, die einstückig mit dem Thermistorelement gebildet werden sollen. 8A zeigt eine Erhöhung 33 in der Form eines Pilzes mit einem Stiel-artigen zylindrischen Teil und einem halbkugelförmigen oberen Teil. 8B zeigt eine Erhöhung 34 in der Form einer Sphäre (Kugel), bei der ein Abschnitt derselben durch eine Ebene entfernt ist. Die Erhöhung gemäß dieser Erfindung kann eine noch unterschiedlichere Form aufweisen, wie z. B. die Form einer Säule und eines Prisma.
  • Die Art und Weise des Oberflächenbefestigens eines Thermistorelements dieser Erfindung wird im folgenden bezugnehmend auf die 9 und 10 erläutert. 9 zeigt das Thermistorelement 1 von 1, das umgekehrt (mit dem Kopf nach unten) plaziert ist, wobei die Anschlußleitungsrahmen 32 mit den Erhöhungen 15 und 16 in Kontakt gebracht werden, während Wärme angelegt wird, derart, daß die Anschlußleitungsrahmen 32 mit der ersten und zweiten Elektrode 13 und 14 verbunden werden. 10 zeigt das Thermistorelement 1 von 1, das an der unteren Oberfläche 2a des Thermistorkörpers 2 oberflächenbefestigt ist, indem die Erhöhungen 15 und 16 an die Elektrodenbereiche 37a und 37b einer gedruckten Schaltungsplatine 37 in Kontakt gebracht werden, sowie dieselben erwärmt werden. 9 und 10 zeigen deutlich, daß die Thermistorelemente gemäß dieser Erfindung viel einfacher als im Stand der Technik bekannte Thermistorelemente verbunden werden können, da die Erhöhungen bereits auf dem Thermistorelement gebildet sind, derart, daß auf beschwerliche Positionierungsverfahren verzichtet werden kann.
  • Gemäß dieser Erfindung kann eine dritte Elektrode auf der Oberfläche des Thermistorkörpers gebildet werden, die derjenigen gegenüberliegt, auf der jeweils die erste und zweite Elektrode gegenüberliegend gebildet sind. Diese Thermistorelemente sind in den 11 bis 13 gezeigt.
  • Die 11A, 11B und 11C (die zusammen als 11 bezeichnet werden) zeigen ein Thermistorelement 41, das dem Thermistorelement 1 von 1A und 1B entspricht, sich von demselben jedoch darin unterscheidet, daß eine dritte Elektrode 42 vorhanden ist, um die obere Oberfläche des Thermistorkörpers 2, die seiner unteren Oberfläche 2a gegenüberliegt, vollständig zu bedecken. Die dritte Elektrode 42 dient dazu, den Widerstandswert zwischen der ersten und zweiten Elektrode 3 und 4 zu reduzieren, und kann ferner ein geeignetes Metallmaterial, wie z. B. eine Ni-Cr-Legierung, aufweisen.
  • Die 12A, 12B und 12C (die zusammen als 12 bezeichnet werden) zeigen ein weiteres Thermistorelement 43, das dem in 11 gezeigten Thermistorelement 41 entspricht, das sich von demselben jedoch darin unterscheidet, daß dessen dritte Elektrode 42 die obere Oberfläche des Thermistorkörpers 2 nicht vollständig bedeckt, sondern dessen periphere Bereiche freigelegt läßt, bzw. nicht die äußeren Ränder der oberen Oberfläche erreicht. Die dritte Elektrode 42A, die derart strukturiert ist, dient ferner dazu, den Widerstandswert des Thermistorelements 43 zu verringern. Der Vorteil des Bildens der dritten Elektrode 42A lediglich an dem mittleren Teil der oberen Oberfläche des Thermistorkörpers besteht darin, daß die Schwankung der Widerstandswerte aufgrund der Nichteinheitlichkeit, wenn einzelne Thermistorelemente von einem Mutterelement abgeschnitten werden, verringert werden kann, wobei folglich Thermistorelemente mit gewünschten Widerstandswerten zuverlässiger erhalten werden können.
  • Die 13A, 13B und 13C (die zusammen als 13 bezeichnet werden) zeigen noch ein weiteres Thermistorelement 44, das dem in 12 gezeigten Thermistorelement 43 entspricht, sich von demselben jedoch darin unterscheidet, daß dessen dritte Elektrode zwei getrennte Teile 45a und 45b aufweist, die einander gegenüberliegend auf der oberen Oberfläche 2d des Thermistorkörpers 2 angeordnet sind, ohne dessen Ränder zu erreichen.
  • Die 1416 zeigen Thermistorelemente 46, 48 und 50 gemäß weiteren Variationen, die dadurch gekennzeichnet sind, daß dieselben zumindest eine Innenelektrode innerhalb des Thermistorkörpers aufweisen. Die Thermistorelemente 46, 48 und 50 sind jeweils entsprechend dem Thermistorelement 1 von 1 aufgebaut, mit der Ausnahme, daß eine oder mehrere Innenelektroden aufgenommen sind. Folglich werden in den 1416 gleiche Komponenten durch dieselben Bezugszeichen wie in 1 bezeichnet und müssen nicht notwendigerweise nochmals beschrieben werden.
  • Das in 14A, 14B und 14C (die hierin als 14 bezeichnet werden) gezeigte Thermistorelement 46 ist dadurch gekennzeichnet, daß dasselbe eine Innenelektrode 47 aufweist, die in einer spezifizierten Höhe (d. h., an einer spezifizierten Position in der Richtung der Dicke) innerhalb des Thermistorkörpers 2 gebildet ist, wobei sich dieselbe erstreckt, um dessen äußere peripheren Oberflächen zu errei chen. Die Innenelektrode 47 dient dazu, den Widerstandswert zwischen der ersten und zweiten Elektrode 3 und 4 und ferner die Schwankung des Widerstandswertes der Produkte zu verringern.
  • Das in den 15A, 15B und 15C (die zusammen als 15 bezeichnet werden) gezeigte Thermistorelement 48 ist dadurch gekennzeichnet, daß dasselbe eine Mehrzahl von gegenseitig gegenüberliegenden Paaren von Innenelektroden 49a, 49b aufweist, die in spezifizierten Höhen innerhalb des Thermistorkörpers 2 gebildet sind und dessen äußere peripheren Oberflächen nicht erreichen. Die Innenelektroden 49a und 49b dienen ferner dazu, den Widerstandswert zwischen der ersten und zweiten Elektrode 3 und 4 zu verringern. Da die Innenelektroden 49a und 49b die externen peripheren Oberflächen des Thermistorkörpers 2 nicht erreichen, ist es unwahrscheinlich, daß Variationen des Widerstandswertes aufgrund der Schwankung auftreten, die verursacht wird, wenn das Thermistorelement 48 aus einem Mutterelement geschnitten wird.
  • Das in den 16A, 16B und 16C (die zusammen als 16 bezeichnet werden) gezeigte Thermistorelement 50 ist dadurch gekennzeichnet, daß dasselbe eine Mehrzahl von Innenelektroden 51 aufweist, die jeweils an einer spezifizierten unterschiedlichen Höhe sich überlappend innerhalb des Thermistorkörpers 2 und eine nach der anderen übereinander gebildet sind, die abwechselnd entweder die eine oder die andere Endoberfläche 2b und 2c des Thermistorkörpers 2 erreichen. Diese Innenelektroden 51 dienen ferner dazu, den Widerstandswert zwischen der ersten und zweiten Elektrode 3 und 4 zu reduzieren.
  • Die Merkmale der Innenelektroden 47, 48a, 49b und 51, die in den 14 bis 16 gezeigt sind, können mit denen der dritten Elektroden 42, 42A, 45a und 45b, die in den 11 bis 13 gezeigt sind, kombiniert werden, wobei diese Thermistorelemente ferner mit der oben beschriebenen ersten und zwei ten Isolationsharzschicht versehen werden können, obwohl diese Beispiele nicht getrennt dargestellt sind.

Claims (8)

  1. Thermistorelement (1; 11; 21; 31; 41; 43; 44; 46; 48; 50), das einen Thermistorkörper (2; 12) mit einer unteren Oberfläche (2a; 12a), eine erste Elektrode (3; 13) und eine zweite Elektrode (4; 14), die jeweils einander gegenüberliegend auf der unteren Oberfläche (2a; 12a) des Thermistorkörpers (2; 12) gebildet sind, und zylindrisch geformte Erhöhungen (5, 6; 15, 16) aufweist, die aus einem Metallmaterial gebildet sind, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Au, Sn und Legierungen, die Au oder Sn enthalten, besteht, und die auf der ersten Elektrode (3; 13) und der zweiten Elektrode (4; 14) gebildet sind.
  2. Thermistorelement (41; 43; 44) gemäß Anspruch 1, bei dem der Thermistorkörper (2) eine obere Oberfläche (2d) aufweist, die der unteren Oberfläche (2a) gegenüberliegt, wobei das Thermistorelement (41; 43; 44) ferner eine dritte Elektrode (42; 42a; 45a, 45b) auf der oberen Oberfläche (2d) des Thermistorkörpers (2) aufweist.
  3. Thermistorelement (41; 43; 44; 46; 48; 50) gemäß Anspruch 1 oder 2, das ferner Innenelektroden (47; 49a, 49b; 51) aufweist, die innerhalb des Thermistorkörpers (2) gebildet sind.
  4. Thermistorelement (21; 31) gemäß Anspruch 1, das ferner eine Isolationsharzschicht (17) aufweist, die zumindest einen Abschnitt der unteren Oberfläche (12a) bedeckt, an dem weder die erste Elektrode (13) noch die zweite Elektrode (14) gebildet ist.
  5. Thermistorelement (31) gemäß Anspruch 4, das ferner eine weitere Isolationsharzschicht (18) aufweist, die auf der oberen Oberfläche (12d) des Thermistorkörpers (12) gebildet ist.
  6. Thermistorelement (21) gemäß Anspruch 4, bei dem die Isolationsharzschicht (17) aus einem Harzmaterial besteht, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Polyimid, Epoxidharzen und einem Fluor-enthaltenden Harz besteht.
  7. Thermistorelement (21; 31) gemäß Anspruch 5, bei dem die Isolationsharzschicht (17) und die weitere Isolationsharzschicht (18) aus einem Harzmaterial bestehen, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Polyimid, Epoxidharzen und einem Fluor-enthaltenden Harz besteht.
  8. Thermistorelement (1; 11; 21; 31; 41; 43; 44; 46; 48; 50) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die erste Elektrode (3; 13) und die zweite Elektrode (4; 14) jeweils eine Elektrodenschicht (3b, 4b; 13b; 14b) umfassen, die aus einem Metall besteht, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Cr, Ni, Ag, Pd, Pt, Ti, Al, Au, Cu und Legierungen derselben bestehen, wobei die Erhöhungen (5, 6; 15, 16) aus einem Metall bestehen, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Au, Sn und Legierungen derselben besteht.
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