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DE19808339C2 - Anordnung zum Stapeln von Kreissägeblättern - Google Patents

Anordnung zum Stapeln von Kreissägeblättern

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DE19808339C2
DE19808339C2 DE1998108339 DE19808339A DE19808339C2 DE 19808339 C2 DE19808339 C2 DE 19808339C2 DE 1998108339 DE1998108339 DE 1998108339 DE 19808339 A DE19808339 A DE 19808339A DE 19808339 C2 DE19808339 C2 DE 19808339C2
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DE
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circular saw
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stacking
mandrel
diameter
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Ernst Beck
Peter Lenard
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Vollmer Werke Maschinenfabrik GmbH
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Vollmer Werke Maschinenfabrik GmbH
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    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25HWORKSHOP EQUIPMENT, e.g. FOR MARKING-OUT WORK; STORAGE MEANS FOR WORKSHOPS
    • B25H1/00Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby
    • B25H1/0021Stands, supports or guiding devices for positioning portable tools or for securing them to the work
    • B25H1/0057Devices for securing hand tools to the work
    • B25H1/0064Stands attached to the workpiece
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23DPLANING; SLOTTING; SHEARING; BROACHING; SAWING; FILING; SCRAPING; LIKE OPERATIONS FOR WORKING METAL BY REMOVING MATERIAL, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23D63/00Dressing the tools of sawing machines or sawing devices for use in cutting any kind of material, e.g. in the manufacture of sawing tools

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Description

Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Stapeln von Kreissägeblättern auf einem Stapeldorn, der sich durch je ein zentrales Aufspannloch der Kreissägeblätter er­ streckt, wobei benachbarte Kreissägeblätter durch einen auf den Stapeldorn aufge­ steckten, auf ihm verschiebbaren Abstandhalter mit an den Durchmesser des Stapeldorns angepasstem Innendurchmesser voneinander auf Abstand gehalten sind.
Solche Anordnungen sind üblich, um Kreissägeblätter an Maschinen zum Bearbeiten, insbesondere Schärfen, ihrer Schneidezähne bereitzuhalten und sie nach einer solchen Bearbeitung wieder abzulegen. Würde man die Kreissägeblätter unmittelbar aufeinander stapeln, so bestünde die Gefahr, dass deren Schneidezähne sich gegen­ seitig beschädigen, besonders wenn sie mit Hartmetallplättchen bestückt sind. Bisher hat man zwischen je zwei Kreissägeblättern einen scheibenförmigen Abstandhalter auf den Stapeldorn aufgesteckt und dadurch verhindert, dass benachbarte Kreissä­ geblätter einander berühren. Dabei hat man in Kauf genommen, dass die Abstand­ halter beim Auflösen eines Stapels jeweils einzeln, im Wechsel mit den Kreissäge­ blättern, vom Stapeldorn abgezogen, dann zwischengelagert und beim erneuten Bilden eines Stapels ebenfalls einzeln, im Wechsel mit den Kreissägeblättern, auf den selben oder einen anderen Stapeldorn aufgesteckt werden müssen. Dies wiederholt sich, wenn Bearbeitungen der Schneidezähne nacheinander an mehreren Maschinen stattfinden. Die Schonung der Kreissägeblätter erfordert also bisher einen zusätzli­ chen Arbeitsaufwand.
Die bisher üblichen scheibenförmigen Abstandhalter können ihren Zweck, gegensei­ tige Beschädigung benachbarter Kreissägeblätter zu verhindern, nur dann sicher erfüllen, wenn auf einen Stapeldorn gegebenen Durchmessers nur Kreissägeblätter aufgesteckt werden, deren zentrales Aufspannloch einen Durchmesser hat, der nur unwesentlich größer ist als der Durchmesser des Stapeldorns. Würde ein Kreissäge­ blatt mit erheblich größerem Lochdurchmesser aufgesteckt, so wäre seine zentrische Anordnung in bezug auf den Stapeldorn nicht gewährleistet, und ein üblicher schei­ benförmiger Abstandhalter könnte dann nicht mit Sicherheit verhindern, dass das Kreissägeblatt sich infolge einseitigen Übergewichts schrägstellt und mit einzelnen Schneidezähnen die benachbarten Kreissägeblätter doch berührt. Eine schonende Behandlung unterschiedlicher Kreissägeblätter erfordert deshalb bisher, dass diese entsprechend dem Durchmesser ihres zentralen Aufspannlochs sortiert und dann auf Stapeldorne von jeweils passendem Durchmesser aufgesteckt werden. Es kann also erforderlich sein, unterschiedliche Stapeldorne bereitzuhalten, die bei Bedarf gegen­ einander ausgetauscht werden. Entsprechendes gilt für Aufspanndorne an Maschinen zum Bearbeiten von Kreissägeblättern, insbesondere zum Nachschärfen ihrer Ver­ zahnungen, wobei die erforderliche genaue Zentrierung nur erreichbar ist, wenn für jeden vorkommenden Lochdurchmesser ein passender Aufspanndorn zur Verfügung steht. Das Sortieren zu bearbeitender Kreissägeblätter war also bisher auch erforder­ lich, um ein allzu häufiges Auswechseln des Aufspanndorns an der Bearbeitungsma­ schine zu vermeiden.
Aus DE 37 08 359 A1 ist eine Vorrichtung zum Aufspannen eines Kreissägeblattes bekannt, das aus zwei durch einen zentralen Abstandhalter voneinander beabstande­ te Scheiben zusammengesetzt ist. Am Außenumfang des Kreissägeblattes sind Schneidelemente befestigt; durch diese sowie durch den zentralen Abstandhalter sind die beiden Scheiben dauerhaft zu einer Einheit verbunden. Das so zusammen­ gesetzte Kreissägeblatt ist von einem Kühlmedium durchströmbar.
Aus der gattungsbildenden DE 196 22 118 A1 ist eine Mehrfachsägeanordnung zum Schneiden von Platten aus blockförmigen Material bekannt, mit mehreren auf eine gemeinsame Antriebs­ welle aufgesteckten, in axialer Richtung entsprechend der gewünschten Dicke der zu schneidenden Platten beabstandeten Kreissägeblättern, die an mindestens drei durch den Umfang verteilten, dezentralen Verbindungsstellen über zwischen je zwei benachbarten Sägeblättern angeordnete Distanzstücke und durch schlüssellochför­ mige Löcher in den Sägeblättern hindurchgesteckte Spannelemente miteinander verbunden sind. Diese Spannelemente erstrecken sich also nicht durch je ein zentra­ les Aufspannloch der Kreissägeblätter sondern achsparallel zur Antriebswelle.
Aus GB 1 043 648 ist eine Vorrichtung zum Stapeln und Abdecken von Behältern bekannt mit einer scheibenförmigen Abdeckplatte, von der eine Ringschürze nach unten, und eine Ringrippe kleineren Durchmessers nach oben ragt. Diese Vorrichtung lässt sich derart auf einen Behälter aufsetzen, dass ihre Ringschürze einen oberen Behälterrand umgreift und mit einem im unteren Bereich der Ringschürze ausgebilde­ ten, radial nach innen vorspringenden Ringwulst unter dem Behälterrand elastisch einrastet. Der nächstobere Behälter lässt sich auf die Vorrichtung derart aufsetzen, dass deren Ringrippe in einen unteren Rand dieses Behälters eingreift.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Stapeln und Entstapeln von Kreissä­ geblättern zu erleichtern, besonders von Kreissägeblättern, die sich im Durchmesser ihres Aufspannlochs unterscheiden; dabei soll auch das Aufstecken auf eine Bear­ beitungsmaschine vereinfacht werden.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Abstandhalter werden vor dem erstmaligen Bilden eines Stapels aus Kreissägeblättern an diesen befestigt, indem der Einsteckteil je eines Abstandhalters in das zentrale Aufspannloch je eines Kreissägeblattes soweit einge­ steckt wird, wie der Bund des Abstandhalters es zulässt. Die Klemmung zwischen dem Einsteckteil und der Lochleibung hält dann den Abstandhalter und das zugehö­ rige Kreissägeblatt während dessen weiterer Handhabung zusammen, nämlich beim Stapeln, Entstapeln, Aufstecken des Kreissägeblattes auf den Aufspanndorn einer Maschine zum Bearbeiten der Sägeverzahnung, beim Abnehmen von diesem Auf­ spanndorn und erneuten Stapeln des Kreissägeblattes. Die Erfindung hat also schon dann Vorteile, wenn in einem Betrieb ausschließlich Kreissägeblätter vorkommen, die sich im Durchmesser ihres Aufspannlochs nicht voneinander unterscheiden.
Besonders vorteilhaft ist die Anordnung jedoch dann, wenn in einem Betrieb Kreissägeblätter mit unterschiedlichen Aufspannlöchern zu bearbeiten, beispielsweise nachzuschärfen sind. In einem solchen Betrieb müssen zwar Abstand­ halter bereitgehalten werden, die sich im Durchmesser ihres Einsteckteils unterschei­ den, und vor dem erstmaligen Stapeln der Kreissägeblätter muss jedes einzelne von ihnen mit einem Abstandhalter versehen werden, dessen Einsteckteil im Durchmes­ ser zum Aufspannloch des zugehörigen Kreissägeblattes passt. Der damit verbun­ dene Aufwand lohnt sich jedoch, denn anschließend können die Kreissägeblätter ohne Rücksicht auf den Durchmesser ihres Aufspannlochs in beliebiger Reihenfolge auf einem und demselben Stapeldorn oder, bei größeren Mengen zu bearbeitender Kreissägeblätter, auf mehreren Stapeldornen gleichen Durchmessers gestapelt und anschließend auf einer Maschine bearbeitet werden, die ständig mit einem und demselben Aufspanndorn ausgestattet ist. Auf diese Weise kann ein sich über eine ganze Schicht oder sogar mehrere Schichten erstreckender mannloser Betrieb von Automaten zum Bearbeiten von Sägeverzahnungen vorbereitet werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand schematischer Zeichnungen mit weiteren Einzelheiten erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Wagens zum Befördern und Bereithalten gestapelter Kreissägeblätter,
Fig. 2 eine Vergrößerung des Ausschnittes II aus Fig. 1,
Fig. 3 einen Abstandhalter in Draufsicht gemäß Pfeil III in Fig. 2,
Fig. 4 die zugehörige Seitenansicht,
Fig. 5 den Schnitt V-V in Fig. 3 und
Fig. 6 eine Vergrößerung des Ausschnitts VI aus Fig. 5.
Gemäß Fig. 1 und 2 sind Kreissägeblätter 10 auf einem Stapeldorn 12 gestapelt, der sich durch ihr zentrales Aufspannloch 14 erstreckt. Der Stapeldorn 12 ist in bekann­ ter Weise an einem Sockelteil 16 eines Wagens 18 befestigt, der dazu vorgesehen ist, in den Arbeitsraum eines Sägenschärfautomaten eingeschoben zu werden, wo die Kreissägeblätter 10 zur Bearbeitung entstapelt und anschließend an die Bearbeitung auf einem Wagen mit gleichem Stapeldorn 12 wieder gestapelt werden.
An jedem der Kreissägeblätter 10 ist ein Abstandhalter 20 befestigt, der gemäß Fig. 3 bis 6 ein Zentrierteil 22, ein Einsteckteil 24 und einen Bund 26 aufweist. Einsteckteil 24 und Bund 26 sind vom Zentrierteil 22 durch einen Ringraum 28 getrennt und durch Schlitze 30 in mehrere, im dargestellten Beispiel acht, Segmente unterteilt. Der Zentrierteil 22 hat einen Innendurchmesser d, der so bemessen ist, dass er mit dem Stapeldorn 12 einen Schiebesitz bildet. Der Einsteckteil 24 hat eine zylindrische Außenfläche 32, deren Durchmesser D so bemessen ist, dass der Einsteckteil 24 sich mit mäßigem Kraftaufwand in das zentrale Aufspannloch 14 des zugehörigen Kreis­ sägeblattes 10 soweit einschieben lässt, bis der Bund 26 des Abstandhalters 20 am Kreissägeblatt anliegt. Um das Einschieben zu erleichtern, ist am Einsteckteil 24 vor der zylindrischen Außenfläche 32 eine Konusfläche 34 ausgebildet. Beim Einschieben des Einsteckteils 24 in das zugehörige Aufspannloch 14 federn die durch die Schlitze 30 voneinander getrennten Segmente des Einsteckteils 24 und des Bundes 26 radial nach innen und so entstehen radiale Klemmkräfte, die den Abstandhalter 20 am Kreissägeblatt 10 unverlierbar festhalten.
Die Abstandhalter 20 bestehen vorzugsweise aus Federstahl und sind gehärtet und geschliffen.

Claims (3)

1. Anordnung zum Stapeln von Kreissägeblättern (10) auf einem Stapeldorn (12), der sich durch je ein zentrales Aufspannloch (14) der Kreissägeblätter (10) erstreckt, wobei benachbarte Kreissägeblätter (10) durch einen auf den Stapeldorn (12) aufgesteckten, auf ihm verschiebbaren Abstandhalter (20) mit an den Durchmesser des Stapeldorns (12) angepasstem Innendurchmesser (d) voneinander auf Abstand gehalten sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (20) einen Einsteckteil (24) mit zylindrischer Außenfläche (32) aufweisen, deren Durchmesser (D) so be­ messen ist, dass der Einsteckteil (24) in das Aufspannloch (14) des zugehöri­ gen Kreissägeblattes (10) klemmend einsteckbar ist, und dass jeder Abstandhalter (20) einen das Einstecken begrenzenden Bund (26) aufweist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsteckteil (24) und der Bund (26) durch einen Ringraum (28) von einem Zentrierteil (22), der den an den Stapeldorn (12) angepassten Innendurchmesser (d) aufweist, getrennt sind und durch Schlitze (30) in radial nach innen federnde Segmente unterteilt sind.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass am Einsteckteil (24) vor der zylindrischen Au­ ßenfläche (32) eine das Einschieben in das Aufspannloch (14) erleichternde Konusfläche (34) ausgebildet ist.
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