DE19808881A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Packungen mit verleimten Faltlappen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Packungen mit verleimten FaltlappenInfo
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- B65B—MACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Packun
gen, insbesondere Zigaretten-Packungen, bei denen Faltlappen
mit Leimpunkten versehen werden und die Packungen zum Aufbrin
gen der Leimpunkte an einem ortsfesten Leimaggregat vorbeibe
wegt werden, welches während der Bewegung der Packungen Leim
portionen aus Leimdüsen auf die Faltlappen überträgt. Weiterhin
betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens.
Packungen, insbesondere Zigaretten-Packungen weisen Faltlappen
auf, die bei der Fertigung der Packungen durch Leim miteinander
bzw. mit anderen Packungsteilen verbunden werden. Der Leim wird
neuerdings bei leistungsfähigen Zigaretten-Verpackungsmaschinen
durch Leimdüsen auf die Faltlappen oder Zuschnitte aufgebracht.
Ein Leimaggregat ist mit einer Leimdüse oder mehreren Leimdüsen
ausgestattet, die kleine Leimportionen taktweise abgeben und
auf die Faltlappen zur Bildung von punktförmigen Leimbildern
übertragen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, beim Aufbringen von
Leim bzw. Leimpunkten auf Packungen oder Zuschnitte eine höhere
Sicherheit gegen Verschmutzung der Packungen bzw. Zuschnitte
und vor allem der Verpackungsmaschine bzw. der Maschinenorgane
im Bereich einer Leimstation zu verringern.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist das erfindungsgemäße Verfahren
durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- a) die Leimportionen werden auf einen dem Leimaggregat bzw. der Leimdüse zugekehrten (inneren) Faltlappen aufgebracht,
- b) die Leimportionen werden unter einem (in Förderrichtung weisenden) Winkel zur Ebene des Faltlappens von den Leimdü sen ausgestoßen, derart, daß ein zweiter, vom Düsenaggregat bzw. der Leimdüse entferntliegender Faltlappen ungeordnet abgegebene Leimpartikel auffängt.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die mit hohen
Taktzahlen arbeitenden Leimaggregate bzw. Leimdüsen neben der
eigentlichen Leimportion zur Erzeugung des Leimbildes ungeord
net Kleinstmengen an Leim abgeben, die als Leimpartikel über
wiegend von dem zu beleimenden Faltlappen nicht aufgefangen
werden. Das erfindungsgemäße Verfahren sieht vor, daß ein ande
rer Bereich der Packung, nämlich ein anderer Faltlappen, auf
grund seiner Relativstellung während des Transports im Bereich
des Leimaggregats die ungeordnet abgegebenen Leimpartikel auf
fängt. Dies wird konkret dadurch erreicht, daß ein von der
Leimdüse weiter entferntliegender Faltlappen, der nicht unmit
telbar mit Leim versehen werden soll, infolge der Schrägstel
lung des Leimaggregats bzw. der Leimdüse die Leimpartikel wäh
rend der fortgesetzten Bewegung auffängt.
Zur Beseitigung der Nebenportionen des Leims sind erfindungsge
mäß auch weitere Maßnahmen vorgesehen. So wird der Bereich
einer Leimstation mit Saugluft beaufschlagt, so daß die kleine
ren Nebenportionen des Leims aufgrund des geringeren Eigenge
wichts abgesaugt werden.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist das Leimaggregat bzw.
sind die Leimdüsen unter einem Winkel zur Förderbahn der
Packungen gerichtet, derart, daß ein Teil der Packung, nämlich
ein Faltlappen, bei der Zuführung der Leimportionen gegenüber
dem zu beleimenden Faltlappen nachläuft und dadurch die der
Leimportion folgenden Nebenportionen aufnimmt. Weiterhin ist
die Vorrichtung mit einem Absaugorgan im Bereich einer Leimsta
tion versehen. Außerdem ist zwischen der Bewegungsbahn der
Packungen und dem Leimaggregat bzw. den Leimdüsen eine Blende
angeordnet mit einer verhältnismäßig kleinen Durchtrittsöffnung
für die Leimportion.
Weitere Einzelheiten des Verfahrens und der Vorrichtung werden
nachfolgend anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausfüh
rungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Bereich einer Verpackungsmaschine für Zigaret
ten in schematischer Seitenansicht,
Fig. 2 eine Leimstation der Vorrichtung gemäß Fig. 1 in
vergrößertem Maßstab, ebenfalls in Seitenansicht,
teilweise geschnitten,
Fig. 3 einen Ausschnitt der Einzelheit gemäß Fig. 2 in
stark vergrößertem Maßstab,
Fig. 4 die Vorrichtung gemäß Fig. 3 während einer Phase im
Anschluß an die Beleimung,
Fig. 5 einen Ausschnitt der Fig. 4 analog zu Fig. 3,
Fig. 6 den Bereich der Leimstation mit einem zusätzlichen
Organ zur Beseitigung von Fehlleim,
Fig. 7 einen Ausschnitt zu der Einzelheit gemäß Fig. 6 in
stark vergrößertem Maßstab,
Fig. 8 eine Einzelheit der Vorrichtung gemäß Fig. 6 in ra
dial gerichteter Draufsicht, bei vergrößertem Maß
stab,
Fig. 9 eine weitere Einzelheit der Vorrichtung gemäß Fig. 6,
ebenfalls in vergrößertem Maßstab.
Die Zeichnungen beziehen sich auf Verfahren und Vorrichtung zum
Herstellen von Packungen 10, und zwar Zigaretten-Packungen. Es
handelt sich dabei um sogenannte Weichbecher-Packungen. Diese
bestehen aus einer Innenumhüllung 11 aus Papier oder Stanniol
zum Einhüllen einer Zigaretten-Gruppe 12. Die Innenumhüllung 11
ist außen von einer becherförmigen Außenumhüllung umgeben, die
aus einem Papierzuschnitt oder anderem geeigneten Material be
steht. Die Teile der Packung 10, insbesondere die becherförmige
Außenumhüllung bzw. der Papierzuschnitt 13, bilden Faltlappen,
die durch Klebung miteinander bzw. mit anderen Packungsteilen
verbunden sind. So sind zum Beispiel Bodenlappen 14 (Fig. 8)
durch Leim miteinander verbunden. Die Bodenlappen 14 sind nach
Faltung zur Bildung einer Bodenwand trapezförmig gestaltet,
entsprechend Bodenlappen 15, 16 der Innenumhüllung 11.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel geht es um die Verkle
bung von Faltlappen im Bereich einer schmalen Seitenwand 17
eines Zuschnitts, nämlich der Außenumhüllung, also des Papier
zuschnitts 13. Dieser ist so angeordnet bzw. gefaltet, daß im
Bereich der - in Förderrichtung der Packung 10 rückwärtigen -
Seitenwand 17 einander teilweise überdeckende Faltlappen gebil
det sind, nämlich Seitenlappen 18, 19. Der innenliegende Sei
tenlappen 18 ist mit einer geringeren Breite ausgebildet als
der außenliegende Seitenlappen 19. Letzterer überdeckt die Sei
tenwand 17 annähernd in voller Breite. Zum Verbinden der Sei
tenlappen 18, 19 wird auf mindestens einen, und zwar auf die
Außenseite des innenliegenden Seitenlappens 18, Leim aufgetra
gen, bevor dieser Seitenlappen 18 in die packungsgemäße Posi
tion gefaltet wird.
Die Packungen 10 werden im Bereich eines Faltrevolvers 20 her
gestellt. Dieser ist längs des Umfangs mit einer Mehrzahl von
Aufnahmen für je eine Packung 10 versehen, nämlich mit Faltdor
nen 21. Es handelt sich dabei um langgestreckte, beidendig of
fene Hohlkörper, die mit einem Ende an einem Träger angebracht
sind, nämlich an einer Revolverscheibe 22. Die Zuschnitte für
die Packung 10, nämlich die Innenumhüllung 11 und der Papierzu
schnitt 13, werden auf der Außenseite des Faltdorns 21 nachein
ander gefaltet. Wie in Fig. 8 gezeigt, wird beispielsweise der
außenliegende Papierzuschnitt 13 U-förmig um den Faltdorn 21
bzw. um die bereits gefaltete Innenumhüllung 11 herumgelegt,
derart, daß am freien Ende des Faltdorns 21 Bodenlappen 14 über
den Faltdorn 21 hinwegragen. An der in Drehrichtung rückwärti
gen Seite des Faltdorns 21 sind die Seitenlappen 18 und 19 als
Überstände des Papierzuschnitts 13 gebildet.
Der Faltrevolver 20 ist während der Fertigung vorzugsweise kon
tinuierlich drehend angetrieben. Die Faltdorne 21 und damit die
Packungen 10 werden somit längs einer kreisförmigen Bewegungs
bahn transportiert. Die Innenumhüllung 11 wird im Bereich einer
ersten Zuschnittstation 23 und der Papierzuschnitt 13 im Be
reich einer zweiten Zuschnittstation 24 an die aufeinanderfol
gend vorbeibewegten Faltdorne 21 angelegt. Im Anschluß an die
Zuschnittstationen 23, 24 sind jeweils Faltaggregate 25, 26 dem
Faltrevolver 20 zugeordnet zum Falten der Zuschnitte 11, 13.
Zum Verbinden der Seitenlappen 18 und 19 werden die Packungen
10 im Anschluß an die Zuschnittstation 24 durch eine Belei
mungsstation 27 hindurchgefördert und in deren Bereich mit Leim
versehen. Dabei wird eine Anzahl, nämlich eine Reihe von Leim
punkten 28 auf den Seitenlappen 18 aufgebracht. Diese werden
durch Aufsprühen bzw. durch Übertragen von Leimportionen 29 auf
den Seitenlappen 18 gebildet.
Zur Erzeugung der Leimpunkte 28 bzw. der Leimportionen 29 ist
in der Beleimungsstation 27 ein Leimaggregat 30 ortsfest außer
halb der Bewegungsbahn des Faltrevolvers 20 positioniert. Das
Leimaggregat 30 besteht aus vorzugsweise mehreren in Axialrich
tung nebeneinander angeordneten Leimdüsen 31, die je eine Leim
portion 29 für eine vorbeilaufende Packung 10 abgeben. Die
Leimdüsen 31 können in geeigneter, bekannter Weise ausgebildet
sein, ebenso das Leimaggregat 30. Als Beispiel wird auf
EP 97 114 970.3 verwiesen. Das Leimaggregat 30 bzw. die Leimdü
sen 31 werden im Fertigungstakt der Verpackungsmaschine betä
tigt, nämlich nach Maßgabe der durch den Faltrevolver 20 vor
bei bewegten Packungen 10. Die Leimdüsen 31 werden so betätigt,
daß die abgegebene Leimportion 29 über eine freie Flugstrecke
hinweg etwa mittig auf- den Seitenlappen 18 auftrifft und dort
den Leimpunkt 28 bildet, im vorliegenden Falle mehrere in
Längsrichtung des Seitenlappens 18 nebeneinander angeordnete
Leimpunkte 28.
Bei der Abgabe der sehr kleinen Leimportionen innerhalb kür
zester Taktzeiten ist nicht zu vermeiden, daß neben der for
mierten Leimportion 29 ungeordnete Leimpartikel bzw. kleinere
Fehlportionen 32 an Leim frei werden. Diese folgen überwiegend
der zuerst von der Leimdüse 31 abgegebenen Leimportion 29. Die
Fehlportionen 32 können der Bewegungsbahn der Leimportion 29
folgen. Es sind aber auch Leimpartikel zu beobachten, die an
dere Bewegungsbahnen nehmen. Es sind mehrere Maßnahmen vorgese
hen, um nachteilige Auswirkungen dieser Fehlportionen 32 bzw.
ungeordneter Leimpartikel zu begegnen.
Die Leimportion 29 wird entlang einer besonderen Bewegungsbahn
dem Seitenlappen 18 zugeführt, derart, daß zeitlich nachfol
gende Leimpartikel bzw. Fehlportionen 32 von einem Faltlappen
der Packung 10 aufgefangen werden, der zeitlich später in den
Bereich der Leimzufuhr gelangt. Bei dem vorliegenden Beispiel
handelt es sich dabei um den außenliegenden Seitenlappen 19,
der aufgrund entsprechender Anordnung der Packung 10 im Faltre
volver 20 radial innen liegt, also weiter entfernt von der
Leimdüse 31. Die Relativstellung ist aber so gewählt, daß zu
erst die Leimportion 29 an den Seitenlappen 18 übertragen und
danach die Fehlportionen 32 von dem Seitenlappen 19 aufgefangen
werden (Fig. 4, Fig. 5). Die Relativstellung der Leimdüsen 31
zu den Packungen 10 und die Fördergeschwindigkeit derselben
sind so aufeinander abgestimmt, daß der Seitenlappen 18 die Be
wegungsbahn des Leims bereits verlassen hat, wenn die Fehlpor
tionen 32 in diesen Bereich eintreten. Diese gelangen deshalb
weiter in das Innere des Faltrevolvers 20 bis zum Seitenlappen
19.
Der Auffang- bzw. Sammeleffekt des Seitenlappens 19 kann noch
dadurch erhöht werden, daß dieser in eine Schrägstellung vorge
faltet ist (Fig. 2, Fig. 4, Fig. 5). In dieser Stellung hat der
Seitenlappen 19 eine trichterförmige Wirkung beim Auffangen von
Leimpartikeln bzw. Fehlportionen 32. Der Seitenlappen 19 ist
dabei in Richtung auf die Seitenwand 17 der Packung 10 vorge
formt. Diese Vorfaltstellung kann durch ein Faltorgan 33 be
wirkt werden, welches am Faltrevolver 20 angeordnet ist und die
Aufgabe hat, den Seitenlappen 19 in die endgültige packungsge
mäße Stellung zu falten unter Anlage an der Seitenwand 17.
Der Auffangeffekt durch den Seitenlappen 19 wird durch eine be
sondere Relativstellung der transportierten Packungen 10 rela
tiv zum Leimaggregat 30 bzw. relativ zur Leimdüse 31 erzielt.
Die Leimdüse 31 bzw. die Ausstoß- und Bewegungsrichtung der
Leimportion 29 ist nämlich schräg gerichtet zur Bewegungsbahn
der Packungen 10 und damit auch zu deren großen Packungsflä
chen. Die Relativstellung hat zur Folge, daß zuerst der der
Leimdüse 31 zugekehrte Faltlappen, nämlich der Seitenlappen 18,
und danach der radial innenliegende Faltlappen, nämlich der
Seitenlappen 19, an der Bewegungsbahn des Leims vorbeigeführt
wird. Dadurch ist es möglich, daß die der Leimportion 29 fol
genden Fehlportionen 32 von dem Seitenlappen 19 aufgefangen
werden.
Die Relativstellung ist dadurch gegeben, daß die Beleimungssta
tion 27 bzw. das Leimaggregat 30 in einem abwärts führenden Be
reich des in aufrechter Ebene rotierenden Faltrevolvers 20 po
sitioniert ist. In dieser Stellung sind die Packungen 10 schräg
zur Vertikalen angeordnet. Durch aufrechte Positionierung der
Leimdüsen 31 ist gewährleistet, daß diese unter dem erwünschten
Winkel relativ zur Bewegungsbahn der Packungen 10 gerichtet
sind. Die Veränderung gegenüber einem radial gerichteten Düsen
aggregat bzw. gegenüber radial gerichteten Leimdüsen 31 beträgt
hier 30°.
Nach Beleimung des Seitenlappens 18 werden die Lappen, nämlich
Seitenlappen 18, 19, im Bereich des Faltaggregats 26 in bekann
ter Weise gefaltet unter Bildung der Seitenwand 17.
Eine weitere Maßnahme gegen ungeordnet abgegebene Leimpartikel
besteht in der Anordnung einer Abdeckung bzw. Blende 34 im Be
reich der Beleimungsstation 27. Es handelt sich dabei um eine
Platte, die sich bogenförmig längs eines Teilbereichs der Bewe
gungsbahn der Packungen 10 erstreckt, und zwar im Bereich der
Leimdüsen 31. Die Blende ist mit einer bzw. mehreren Durch
trittsöffnungen 35 versehen unmittelbar benachbart bzw. unter
halb der Leimdüse 31. Bei mehreren nebeneinander angeordneten
Leimdüsen 31 ist jeder eine derartige Durchtrittsöffnung 35 zu
geordnet. Es handelt sich dabei um eine verhältnismäßig kleine
schräg gerichtete Bohrung, durch die die Leimportion 29 für die
Beleimung des Seitenlappens 18 hindurchtritt (Fig. 3).
Die Blende 34 ist unmittelbar benachbart zur Bewegungsbahn der
Seitenlappen 18 angeordnet. Dieser wird mit geringem Abstand
von der Blende 34 bewegt oder kann an dieser anliegen. Damit
der aufgebrachte Leimpunkt 28 bei der Weiterbewegung der
Packung 10 bei Anlage des Seitenlappens 18 an der Blende 34
nicht verwischt wird, ist im Anschluß an die Durchtrittsöffnung
35 eine sich in Umfangsrichtung erstreckende Nut 36 auf der dem
Seitenlappen 18 zugekehrten Seite in die Blende 34 eingeformt.
Die Nut 36 schließt an die Durchtrittsöffnung 35 an, verläuft
also im Bereich des Leimpunkts 28.
Die Blende 34 ist bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel in
einer feststehenden Halterung 37 angeordnet. Die plattenförmige
Blende 34 ist mit seitlichen Führungsschenkeln 38 versehen.
Diese treten in eine achsparallele Führungsnut der Halterung 37
ein. Die Blende 34 kann so zu Reinigungszwecken aus der Halte
rung 37 in achsparalleler Richtung herausgezogen werden. Leim
partikel werden von der Blende 34 an deren Außenseite gesam
melt.
Das Vorhandensein der Blende 34 bzw. deren korrekte Stellung
wird durch ein Überwachungsorgan überprüft, nämlich durch einen
Initiator 40, also einem berührungslosen Sensor, der bei feh
lender bzw. unkorrekt positionierter Blende 34 ein Fehlersignal
erzeugt.
Die plattenförmige Blende 34 ist an einer Seite mit einem An
satz 52 versehen, der das Herausziehen der Blende 34 aus der
Halterung 37 ermöglicht.
Eine weitere Besonderheit besteht darin, daß kleine, leichte
Leimpartikel durch Absaugen beseitigt werden. Der Beleimungs
station 27 ist zu diesem Zweck ein Saugaggregat 41 zugeordnet.
Dieses erzeugt im Bereich der Beleimung auf der radial innen
liegenden Seite der Bewegungsbahn der Packungen 10 einen vor
zugsweise ständigen Unterdruck, durch den kleine Partikel abge
saugt werden.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Saugaggregat
41 benachbart zum Leimaggregat 30 bzw. zu den Leimdüsen 31 mit
einer Saugkammer versehen. Diese ist auf der den Packungen 10
bzw. den Leimdüsen 31 zugekehrten Seite offen. Die Saugkammer
42 hat demnach einen U-förmigen Querschnitt. Über eine Seiten
öffnung 43 (Fig. 7) ist die Saugkammer 42 mit einem Absaugstut
zen 44 verbunden. An diesen schließt eine Saugleitung 45 an,
die zu einer Unterdruckquelle führt.
Die Saugkammer 42 erstreckt sich in achsparalleler Richtung
quer zur Bewegungsbahn der Packungen 10. Innerhalb der Saugkam
mer 42 sind in Umfangsrichtung weisende Stützbügel 46 angeord
net. Diese erstrecken sich annähernd bis zur radial innenlie
genden Bewegungsebene der Packungen 10. Die Stützbügel 46 ver
hindern, daß Teile der Packung 10, insbesondere benachbarte
Seitenlappen 19, durch den Unterdruck in die Saugkammer 42 ge
langen.
Die Saugkammer 42 bzw. ein Teil derselben ist als in achsparal
leler Richtung verschiebbarer Einsatz 47 ausgebildet. Es han
delt sich dabei um ein im Querschnitt U-förmiges Formteil. An
einem freien Endbereich bzw. an einer Verlängerung des Einsat
zes 47 außerhalb der Bewegungsbahn der Packungen 10 ist ein
Griff 48 angeordnet. Durch Erfassen desselben kann der Einsatz
47 in achsparalleler Richtung aus der Saugkammer 42 herausgezo
gen werden, insbesondere zu Reinigungszwecken.
An den Bereich der Saugkammer 42 schließt in Bewegungsrichtung
der Packungen 10 in beiden Richtung jeweils ein Stützkörper 49,
50 an. Der in Bewegungsrichtung der Packungen 10 vor der Saug
kammer 42 liegende Stützkörper 49 ist vollflächig ausgebildet
mit einer etwa kreisbogenförmig gestalteten Stützfläche auf der
den Packungen 10 zugekehrten Seite. Der an die Saugkammer 42
anschließende Stützkörper 50 ist gabelförmig ausgebildet mit im
quergerichteten Abstand voneinander angeordneten Stützfingern
51. Diese ermöglichen den Durchtritt von Bearbeitungsorganen,
zum Beispiel Faltorganen, zur jeweils bearbeiteten Packung 10.
Eine Absaugung von Leimpartikeln kann auch auf der radial
außenliegenden Seite des Faltrevolvers 20 im Bereich der Belei
mungsstation 27 erfolgen, benachbart zu den Leimdüsen 31. Der
Unterdruck muß dabei so eingestellt sein, daß die Leimportion
29 ungehindert ihren Weg zur Packung 10 nehmen kann, während
kleine, ungeordnet bewegte Leimpartikel abgesaugt werden.
10
Packung
11
Innenumhüllung
12
Zigaretten-Gruppe
13
Papierzuschnitt
14
Bodenlappen
15
Bodenlappen
16
Bodenlappen
17
Seitenwand
18
Seitenlappen (innen)
19
Seitenlappen (außen)
20
Faltrevolver
21
Faltdorn
22
Revolverscheibe
23
Zuschnittstation
24
Zuschnittstation
25
Faltaggregat
26
Faltaggregat
27
Beleimungsstation
28
Leimpunkt
29
Leimportion
30
Leimaggregat
31
Leimdüse
32
Fehlportion
33
Faltorgan
34
Blende
35
Durchtrittsöffnung
36
Nut
37
Halterung
38
Führungsschenkel
39
Führungsnut
40
Initiator
41
Saugaggregat
42
Saugkammer
43
Seitenöffnung
44
Absaugstutzen
45
Saugleitung
46
Stützbügel
47
Einsatz
48
Griff
49
Stützkörper
50
Stützkörper
51
Stützfinger
52
Ansatz
Claims (12)
1. Verfahren zum Herstellen von Packungen (10), insbesondere
Zigaretten-Packungen, bei denen Faltlappen - Seitenlappen (18,
19) - mit Leimpunkten (28) versehen werden, wobei die Packungen
(10) zur Beleimung an einem ortsfesten Leimaggregat (30) mit
Leimdüsen (31) vorbeibewegt werden und die Leimdüsen (31) wäh
rend der Bewegung der Packungen (10) Leimportionen (29) abgeben
und auf die Faltlappen - Seitenlappen (18) - übertragen, ge
kennzeichnet durch folgende Merkmale:
- a) die Leimportionen (29) werden auf einem den Leimdüsen (31) zugekehrten (inneren) Faltlappen - Seitenlappen (18) - auf gebracht,
- b) die Leimportionen (29) werden unter einem Winkel- in För derrichtung der Packungen weisend - zur Ebene des Faltlap pens (18) von den Leimdüsen (31) abgegeben, derart, daß ein zweiter, vom Düsenaggregat bzw. den Leimdüsen (31) ent ferntliegender Faltlappen - Seitenlappen (19) - ungeordnet im Anschluß an die Leimportion (29) von den Leimdüsen (31) abgegebene Leimpartikel bzw. Fehlportionen (32) auffängt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
zweite, von den Leimdüsen (31) entferntliegende (äußere) Falt
lappen bzw. Seitenlappen (19) aufgrund Vorformung bzw. Vorfal
tung eine trichterförmige, schräg gerichtete Relativstellung
einnimmt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß von den Leimdüsen (31) ungeordnet abgegebene Leimpartikel
bzw. Fehlportionen (32) abgesaugt werden.
4. Vorrichtung zum Herstellen von Packungen (10), insbeson
dere Zigaretten-Packungen, die durch einen Endlosförderer, ins
besondere einen Faltrevolver (20), transportierbar sind, wobei
Faltlappen - Seitenlappen (18, 19) - während des Transports mit
Leimpunkten (28) versehen werden, die von einem ortsfesten
Leimaggregat (30) mit Leimdüsen (31) während des Transports der
Packungen (10) auf diese übertragbar sind, dadurch gekennzeich
net, daß das Leimaggregat (30) bzw. dessen Leimdüsen (31) unter
einem spitzen Winkel zur Ebene der Bewegungsbahn der Packungen
(10) gerichtet ist bzw. sind, derart, daß von den Leimdüsen
(31) abgegebene Leimportionen (29) zur Bildung von Leimpunkten
(28) von ersten Faltlappen - Seitenlappen (18) - und nachfol
gende Leimpartikel bzw. Fehlportionen (32) von einem nachfol
genden Bereich der Packung (10), insbesondere einem weiteren
Faltlappen - Seitenlappen (19) - aufnehmbar sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
Zuschnitte der Packung (10), insbesondere ein Papierzuschnitt
(13), auf einer Halterung des Faltrevolvers (20), vorzugsweise
auf einem Faltdorn (21), derart angeordnet sind, daß (innere)
Seitenlappen (18) und (äußere) Seitenlappen (19) in Drehrich
tung an der Rückseite des Faltdorns (21) über diesen hinwegra
gen, wobei der innere Seitenlappen (18) radial außen und der
äußere Seitenlappen (19) radial innen positioniert sind und daß
die Leimportion (29) auf den radial außenliegenden Seitenlappen
(18) und aufgrund der Schrägstellung der Leimdüse (31) Fehlpor
tionen (32) dem radial innenliegenden Seitenlappen (19) zuführ
bar sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeich
net, daß der radial innenliegende Seitenlappen (19) in eine
trichterförmige Schrägstellung geformt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder einem der weiteren An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Leimaggregat (30) mit
Leimdüsen (31) in einem abwärts fördernden Bereich des in einer
aufrechten Ebene drehend angetriebenen Faltrevolvers (20) ange
ordnet ist und daß die Leimdüsen (31) in einer vertikalen Stel
lung angeordnet sind, derart, daß eine Düsenachse bzw. die För
derrichtung der Leimportionen (29) unter einem Winkel von 30°
zu einer (gedachten) Radialebene gerichtet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder einem der weiteren An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Leimaggregat
(30) bzw. den Leimdüsen (31) einerseits und den Packungen (10)
bzw. der Bewegungsbahn derselben andererseits eine Blende (34)
als plattenförmige Abdeckung angeordnet ist mit einer Durch
trittsöffnung (35) für jede Leimdüse (31).
9. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder einem der weiteren An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Beleimungs
station (27) bzw. im Bereich der Leimdüsen (31) ein Saugaggre
gat (41) angeordnet ist zum Absaugen von Leimpartikeln, insbe
sondere auf der nach innen gerichteten Seite der Bewegungsbahn
der Packungen (10).
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Saugaggregat (41) eine Saugkammer aufweist, die auf der zu
den Leimdüsen (31) gegenüberliegenden Seite gebildet und auf
der den Packungen (10) zugekehrten Seite offen ist, wobei die
Saugkammer (42) an einen Absaugstutzen (44) angeschlossen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder einem der weiteren An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Saugkammer (42) ein
herausnehmbares bzw. herausziehbares Einsatzstück (47) angeord
net ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder einem der weiteren An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zu beiden Seiten des Saug
aggregats (41) bzw. der Saugkammer (42) sich in Umfangsrichtung
des Faltrevolvers (20) erstreckende Stützkörper (49, 50) gebil
det sind zur Anlage der Packungen (10) bzw. der Zuschnitte oder
Faltlappen.
Priority Applications (9)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19808881A DE19808881A1 (de) | 1998-03-03 | 1998-03-03 | Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Packungen mit verleimten Faltlappen |
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