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DE19808419B4 - Instrument zur Inspektion des Mund- und Rachenraumes - Google Patents

Instrument zur Inspektion des Mund- und Rachenraumes Download PDF

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Abstract

Instrument zur Inspektion des Mund- und Rachenraumes, mit einem in den Mund einführbaren, als Zungenspatel (14) ausgebildeten flächigen Teil (12; 70; 84) zum Frei- oder Aufhalten des Mundes, wobei an dem Zungenspatel (14) eine als Steckteil (30) ausgebildete, auf ein proximales Ende des Zungenspatels (14) lösbar aufsteckbare Beleuchtungsvorrichtung (28; 82) angeordnet ist, mittels der Licht in das proximale Ende des Zungenspatels (14) eingekoppelt und von diesem in Richtung distales Ende geführt wird und aus zumindest einem Teilbereich der in den Mund eingeführten Oberfläche des Zungenspatels (14) zur Ausleuchtung des Mund- und Rachenraumes austritt, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungsvorrichtung (28; 82) einen Anschluß (34) zum Anschließen eines mit einer externen Lichtquelle (38) verbundenen Lichtleitkabels (36) aufweist, wobei der Anschluß (34) als Aufnahme mit einer Öffnung (44) im Gehäuse (32) der Beleuchtungsvorrichtung (28; 82) zum Einführen eines distalen Endes (54) des Lichtleitkabels (36) in den Anschluß (34) ausgebildet ist, so daß bei...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Instrument zur Inspektion des Mund- und Rachenraums, mit einem in den Mund einführbaren, als Zungenspatel ausgebildeten flächigen Teil zum Frei- oder Aufhalten des Mundes, wobei an dem Zungenspatel eine als Steckteil ausgebildete, auf ein proximales Ende des Zungenspatels lösbar aufsteckbare Beleuchtungsvorrichtung angeordnet ist, mittels der Licht in das proximale Ende des Zungenspatels eingekoppelt und von diesem in Richtung distales Ende geführt wird und auf zumindest einen Teilbereich der in den Mund eingeführten Oberfläche des Zungenspatels zur Ausleuchtung des Mund- und Rachenraumes austritt.
  • Ein solches Instrument ist aus dem Dokument US 5,318,009 A bekannt.
  • Dieses bekannte Instrument weist einen Zungenspatel auf, der mit einer Beleuchtungsvorrichtung am proximalen Ende steckbar verbunden ist. Der Zungenspatel selbst ist als Lichtleiter ausgebildet. Die Beleuchtungsvorrichtung besteht aus einem Gehäuse, in dem eine Lichtquelle in Form einer Kryptonlampe angeordnet ist. Weiterhin sind in dem Gehäuse zwei Batterien angeordnet, die zur Energieversorgung der Lichtquelle dienen.
  • Weitere damit vergleichbare Instrumente zur Inspektion des Mund- und Rachenraumes sind aus den Dokumenten DE-OS 23 02 614 , US 4,807,599 und DE-PS 880 628 bekannt.
  • Ein Zungenspatel wird bei einer medizinischen Untersuchung des Mund- und Rachenraumes zum Freihalten des Mundes verwendet, indem mit dem Zungenspatel die Zunge niedergehalten wird.
  • Ein Zungenspatel in Verbindung mit einer Beleuchtungsvorrichtung, dessen Licht in den Zungenspatel eingekoppelt und von diesem in Richtung distales Ende geführt wird und von zumindest einem Teilbereich der in den Mund eingeführten Oberfläche des Zungenspatels zur Ausleuchtung des Mund- und Rachenraumes austritt, hat gegenüber den herkömmlichen Zungenspateln aus Metall oder aus Holz oder Kunststoff den Vorteil, daß der Arzt zur Untersuchung des Mund- und Rachenraumes nicht mit der einen Hand den Zungenspatel und mit der anderen Hand eine separate Beleuchtungsvorrichtung halten muß.
  • Die zuvor genannten bekannten Instrumente zur Inspektion des Mund- und Rachenraums haben gemeinsam, daß die Beleuchtungsvorrichtung die Lichtquelle, beispielsweise eine Glühlampe, und die Energieversorgung der Lichtquelle in Form von Batterien selbst enthält. Entsprechend erfordern diese Beleuchtungsvorrichtungen elektrische Leitungen, Kontakte sowie einen Schalter zum Ein- und Ausschalten der Lichtquelle, was insgesamt zu einem konstruktiven aufwendigen Aufbau der Beleuchtungsvorrichtung führt. Auch die Reinigung der Beleuchtungsvorrichtung dieser bekannten Instrumente ist wegen der zuvor genannten vielen erforderlichen Bauelemente erschwert. Insbesondere eignen sich diese Beleuchtungsvorrichtungen wegen der metallischen Leiter und Kontakte, die zur Stromführung von den Batterien zu der Lichtquelle erforderlich sind, nicht für eine Dampfsterilisation, da das Eindringen von Feuchtigkeit in die Beleuchtungsvorrichtung unbedingt vermieden werden muß, da diese zu einer Korrosion der Kontakte oder Leiter und damit zur Funktionsstörung der Beleuchtungsvorrichtung führen kann.
  • Aus der DE 42 43 790 A1 ist ein Laryngoskop bekannt, das zum Einführen von Narkosetuben in die Luftröhre verwendet wird. Ein solches Laryngoskop weist integriert eine Beleuchtungsvorrichtung auf, die an dem spatelförmigen Teil des Laryngoskopes befestigt ist. Die Beleuchtungsvorrichtung wird durch eine in dem spatelförmigen Teil angeordnete Lichtquelle in Form einer batteriebetriebenen Glühlampe gebildet, wobei das von der Glühlampe erzeugte Licht in einen aus Lichtleitfasern gebildeten und in einem metallischen Trägerrohr gehaltenen Lichtleiter eingekoppelt wird und am distalen Ende des Lichtleiters austritt und direkt in die Körperhöhle abgestrahlt wird. Das Trägerrohr ist an dem spatelförmigen Teil befestigt. Mit einem derartigen Laryngoskop kann zwar der Rachenraum des Patienten ausgeleuchtet werden, jedoch ist ein derartiges Laryngoskop ein sehr kostenaufwendiges Instrument. Für viele einfache Untersuchungszwecke ist ein derartiger hoher Kostenaufwand jedoch übertrieben.
  • Das Dokument DE-AS 1 766 713 offenbart ein Laryngoskop mit Fiberglaslichtleiter. An den als Lichtleiter ausgebildeten bzw. einen Lichtleiter aufweisenden Spatel schließt sich ein Handgriff an, in dem ein Lichtleitstab bis zum proximalen Ende des Handgriffs verläuft und auch in den am proximalen Ende des Handgriffs vorgesehenen Anschluß hineinragt und diesen vollständig ausfüllt. Dieses Laryngoskop ist jedoch wie das zuvor beschriebene bekannte Laryngoskop ein konstruktiv aufwendiges Instrument.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Instrument der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß die Beleuchtungsvorrichtung konstruktiv einfach aufgebaut und insbesondere eine gründliche Reinigung, insbesondere eine Dampfsterilisation, erlaubt.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe hinsichtlich des eingangs genannten Instruments dadurch gelöst, daß die Beleuchtungsvorrichtung einen Anschluß zum Anschließen eines mit einer externen Lichtquelle verbundenen Lichtleitkabels aufweist, wobei der Anschluß als Aufnahme mit einer Öffnung im Gehäuse der Beleuchtungsvorrichtung zum Einführen eines distalen Endes des Lichtleitkabels in den Anschluß ausgebildet ist, so daß bei angeschlossenem Lichtleitkabel das distale lichtaustrittsseitige Ende des Lichtleitkabels dem proximalen Ende des Zungenspatels gegenüberliegend zu liegen kommt.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Instrument ist demnach eine Beleuchtungsvorrichtung an dem flächigen Teil vorgesehen, wobei aber im Unterschied zu den zuvor erwähnten Laryngoskopen diese Beleuchtungsvorrichtung nicht selbst als Lichtquelle ausgebildet ist, deren erzeugtes Licht unmittelbar in die Körperhöhle zu deren Ausleuchtung abgestrahlt wird. Im Unterschied zu dem bekannten Zungenspatel mit Beleuchtungsvorrichtung weist die Beleuchtungsvorrichtung des erfindungsgemäßen Instruments keine eigene Lichtquelle auf. Vielmehr wird das Licht in einer externen Lichtquelle als Primärlichtquelle erzeugt und durch das Lichtleitkabel zu dem flächigen Teil geführt, von diesem aufgenommen und in Richtung distales Ende geführt und tritt aus zumindest einem Teilbereich der in die Körperöffnung eingeführten Oberfläche des flächigen Teils zur Ausleuchtung der Körper höhle aus. Bei dem erfindungsgemäßen Instrument wirkt somit das flächige Teil selbst als Lichtquelle, d.h. als sekundäre Lichtquelle. Der Zungenspatel ist zumindest teilweise als lichtabstrahlendes Teil ausgebildet. Dadurch, daß das Licht aus der in die Körperhöhle eingeführten Oberfläche des flächigen Teils austritt, wird außerdem die vorteilhafte Möglichkeit eröffnet, die gesamte Oberfläche des flächigen Teils als Leuchtfläche auszunutzen, wodurch eine insgesamt allseitige Ausleuchtung der Körperhöhle erzielt werden kann. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Instruments besteht darin, daß es mit geringem Kostenaufwand realisiert werden kann, indem das flächige Teil bspw. als kostengünstiges Einwegteil aus Kunststoff, das eine Lichtleitfähigkeit aufweist, ausgebildet sein kann. Dadurch, daß die Beleuchtungsvorrichtung einen Anschluß zum Anschließen eines mit einer Lichtquelle verbundenen Lichtleiters aufweist, wird der Vorteil erzielt, daß die Beleuchtungsvorrichtung selbst keine empfindlichen optischen oder elektronischen Teile aufweist, so daß die Beleuchtungsvorrichtung, falls erforderlich, desinfiziert oder sterisiliert werden kann. Dadurch, daß die Beleuchtungsvorrichtung erfindungsgemäß als Adapter für eine dem Arzt möglicherweise bereits zur Verfügung stehende Lichtquelle ausgebildet ist, wird der weitere Vorteil erzielt, daß die Lichtquelle, die bspw. sonst als Lichtquelle für ein Endoskop oder die Durchleuchtung von Gewebe verwendet wird, eine zusätzliche Verwendung findet.
  • Das aus dem Lichtleiter austretende Licht wird in das proximale Ende in Längsrichtung des flächigen Teils in Richtung distales Ende eingekoppelt.
  • Durch diese Maßnahme wird eine weitgehend verlustfreie Einkopplung des aus dem Lichtleitkabel austretenden Lichtes in das flächige Teil erreicht. Das Licht wird bevorzugt lotrecht, d.h. mit einem Einfallswinkel von etwa 0° in das proximale Ende des flächigen Teils eingekoppelt. Um Reflexionsverluste am proximalen Ende des flächigen Teils zu vermeiden, kann vorgesehen sein, das distale Ende des Lichtleiters des Lichtleitkabels, aus dem das Licht austritt, mit dem proximalen Ende des flächigen Teils optisch zu verbinden, bspw. über ein Koppelmedium, bspw. transparentes Silikon, das einen Brechungsindex nahe oder gleich dem Brechungsindex des Materials des flächigen Teils und/oder des Materials der für das Lichtleitkabel verwendeten Fasern aufweist.
  • Die Beleuchtungsvorrichtung ist lösbar mit dem flächigen Teil verbunden.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß das flächige Teil als Einwegteil ausgebildet sein kann, während die Beleuchtungsvorrichtung wiederverwendbar ist. Wenn das flächige Teil als Einwegteil ausgebildet ist, besteht der weitere Vorteil darin, daß das flächige Teil kostengünstig herstellbar ist und nicht desinfiziert oder sterilisiert werden muß.
  • Die Beleuchtungsvorrichtung ist als Steckteil ausgebildet.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß das flächige Teil auf leicht zu handhabende Weise mit der Beleuchtungsvorrichtung verbunden und von dieser wieder abgenommen werden kann.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Lichtquelle eine Kaltlichtquelle.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß mit einer Kaltlichtquelle besonders hohe Lichtintensitäten erzeugt werden können, so daß mit dem von der Kaltlichtquelle erzeugten und dem flächigen Teil zugeführten Licht eine besonders helle Ausleuchtung der Körperhöhle erzielt werden kann. Für die vorliegende Erfindung kann eine üblicherweise für endoskopische oder sonstige diagnostische Zwecke verwendete Kaltlichtquelle eingesetzt werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist das Steckteil eine an das proximale Ende des flächigen Teils angepaßte Aufnahmeöffnung auf.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß das proximale Ende des flächigen Teils formschlüssig in dem Steckteil aufgenommen werden kann und während des Gebrauchs des Instruments somit unverlierbar mit der Beleuchtungsvorrichtung verbunden ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist das Gehäuse der Beleuchtungsvorrichtung zumindest teilweise lichtundurchlässig.
  • Diese Maßnahme hat nun den Vorteil, daß das aus dem Lichtleitkabel austretende und möglicherweise am proximalen Ende des flächigen Teils teilweise gestreute oder reflektierte Licht den Arzt nicht blendet. Das Gehäuse der Beleuchtungsvorrichtung kann dabei vorteilhafterweise als Handhabe für den Arzt dienen, um das Instrument in der Hand zu halten.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist die Beleuchtungsvorrichtung seitlich offen, wobei ein Deckel zum Verschließen und Freilegen der seitlichen Öffnung vorgesehen ist.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß auch ein am Rand der Beleuchtungsvorrichtung, bspw. am distalen Ende der Aufnahmeöffnung der als Steckteil ausgebildeten Beleuchtungsvorrichtung, abgebrochenes Teil nach Entfernen des Deckels leicht aus der Beleuchtungsvorrichtung entfernt werden kann, insbesondere, wenn in der Beleuchtungsvorrichtung Aussparungen vorgesehen sind, die es ermöglichen, mit einem einfachen Werkzeug, etwa mit einem Schraubenzieher, oder mit dem Fingernagel hinter das abgebrochene Teil zu greifen. Während der Benutzung des Instruments ist der Deckel geschlossen und bildet dabei einen Blendschutz.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist die Beleuchtungsvorrichtung ein Mittel zum Ein- und Ausschalten und/oder Dämpfen des durch das Lichtleitkabel zugeführten Lichtes auf.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß der Arzt das Licht unmittelbar an der Beleuchtungsvorrichtung ein- und ausschalten kann, während die externe primäre Lichtquelle eingeschaltet bleiben kann. Das an der Beleuchtungsvorrichtung vorgesehene Mittel zum Ein- und Ausschalten ermöglicht somit eine leichte Einhandbedienung des Instrumentes. Ein Mittel zum Dämpfen des Lichtes hat den Vorteil, daß eine Ausleuchtung der Körperhöhle mit der vom Arzt gewünschten Lichtintensität ermöglicht wird.
  • Dabei ist es bevorzugt, wenn das Mittel zum Ein- und Ausschalten und/oder Dämpfen des Lichtes aus einer Blende mit verstellbarer Öffnungsfläche gebildet wird.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Helligkeit der Ausleuchtung der Körperhöhle über ein Öffnen bzw. Schließen der Blende eingestellt werden kann, wobei durch vollständiges Schließen der Blende das Licht ausgeschaltet und durch vollständiges Öffnen der Blende das Licht mit nahezu der von der Lichtquelle erzeugten Intensität in das flächige Teil eingekoppelt werden kann. Ein weiterer Vorteil einer Blende mit verstellbarer Öffnungsfläche besteht darin, daß die Helligkeit der Ausleuchtung kontinuierlich variiert werden kann. Dabei ist es bevorzugt, wenn an der Beleuchtungsvorrichtung, bspw. an dem Gehäuse des Steckteiles, ein Verstellmechanismus zum Verstellen der Blende vorgesehen ist. Dadurch wird die Handhabung des erfindungsgemäßen Instrumentes weiter verbessert.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist das Mittel zum Ein- und Ausschalten und/oder Dämpfen des Lichtes ein Filter auf.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß mit einem Filter auch bestimmte Lichtwellenlängen ausgeblendet werden können. Dabei kann das Filter so angeordnet sein, daß er in den Lichtweg hinter dem proximalen Ende des flächigen Teils klapp- oder schwenkbar ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist das flächige Teil zumindest teilweise aus einem lichtleitfähigen Material gebildet.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß das flächige Teil selbst als Lichtleiter dient, ohne daß dazu in dem flächigen Teil bspw. lichtleitende Fasern eingebettet werden müssen, wodurch die Herstellung des Instrumentes vereinfacht und kostengünstig ist. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß das Licht in dem flächigen Teil mit hoher Lichtübertragungskapazität geleitet werden kann. Selbstverständlich kann jedoch auch im Rahmen der Erfindung das flächige Teil auch Lichtleitfasern aufweisen, die an verschiedenen Stellen des flächigen Teils in der in die Körperhöhle eingeführten Oberfläche desselben münden.
  • Dabei ist bevorzugt, wenn das flächige Teil zumindest teilweise aus einem transparenten Kunststoff besteht.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß auf besonders kostengünstige Weise das flächige Teil als Lichtleiter ausgebildet werden kann. Da die Absorption von Licht im sichtbaren Spektralbereich in einem transparenten Kunststoff gering ist, besteht ein weiterer Vorteil darin, daß die Lichtübertragungskapazität eines so gebildeten flächigen Teiles hoch ist. Der transparente Kunststoff kann je nach gewünschter Helligkeit der Ausleuchtung klar oder auch leicht trübe ausgebildet sein. Kunststoff hat darüberhinaus den Vorteil, biegeelastisch und dennoch bruchfest zu sein.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung enthält das flächige Teil Streupartikel.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Streupartikel eine Streuung des von dem flächigen Teil geführten Lichtes bewirken, wodurch bei entsprechender gleichmäßiger Verteilung der Streu partikel in dem flächigen Teil Licht aus der in die Körperhöhle eingeführten Oberfläche des flächigen Teiles allseitig in alle Richtungen in die Körperhöhle gleichmäßig austreten kann, wodurch eine Ausleuchtung der Körperhöhle mit gleichmäßiger Helligkeitsverteilung erreicht werden kann. Durch eine gleichmäßige Ausleuchtung der Körperhöhle können wiederum auf vorteilhafte Weise Schattenbildungen in der Körperhöhle vermieden werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weisen Bereiche der Oberfläche des flächigen Teiles Rauhigkeiten auf.
  • Die Rauhigkeiten in Bereichen der Oberfläche des flächigen Teiles bewirken eine Auskopplung des Lichtes in diesen Bereichen, da die Rauhigkeiten wie mikroskopische Streuelemente wirken, die die Totalreflexion, die bei einem streifenden Einfall von Licht auf die Grenzflächen von flächigem Teil nach Luft im Falle einer glatten Oberfläche auftritt, aufheben. Ein weiterer Vorteil dieser Maßnahme besteht darin, daß Rauhigkeiten auf einfache Weise in dem flächigen Teil ausgebildet werden können, z.B. durch Aufrauhen der Oberfläche oder durch eine entsprechende Formgebung beim Abformen.
  • Dabei ist es bevorzugt, wenn die Rauhigkeiten ein Muster, bspw. in Form einer Beschriftung, bilden.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Rauhigkeiten in Form eines Werbeaufdruckes, bspw. als Name des Herstellers des Instrumentes ausgebildet werden können, wodurch das flächige Teil als kostengünstiges und nützliches Werbeelement verwendet werden kann.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist das flächige Teil reflektierende Flächen auf.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß über die reflektierenden Flächen, die bspw. in Form von kleinen Metallplättchen in dem flächigen Teil verteilt angeordnet oder in Form von Lufteinschlüssen in dem flächigen Teil ausgebildet sein können, eine Auskopplung des Lichtes aus dem flächigen Teil zumindest teilweise in Rückblickrichtung ermöglicht wird. Ein Austreten des Lichtes in Rückblickrichtung hat den Vorteil, daß mit dem flächigen Teil auch solche Bereiche der Körperhöhle ausgeleuchtet werden können, die durch in Blickrichtung davor liegenden natürlichen Hindernissen in der Körperhöhle verborgen sind oder beschattet sind. Somit können auch kompliziert strukturierte Körperhöhlen gleichmäßig ausgeleuchtet werden.
  • Insgesamt kann mit den zuvor beschriebenen Maßnahmen das flächige Teil so ausgebildet werden, daß das Licht teilweise am distalen Ende in Längsrichtung des flächigen Teiles, teilweise in Richtungen quer zur Längsrichtung des flächigen Teiles und teilweise in Rückblickrichtung austreten kann, wodurch eine gleichmäßige Ausleuchtung der Körperhöhle abschattungs- und blendfrei ermöglicht wird.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung wird das flächige Teil zum distalen Ende hin schmaler und/oder dünner.
  • Durch diese Maßnahme wird durch die allmähliche Vergrößerung des Öffnungswinkels des eingestrahlten Lichtbündels zum distalen Ende hin ebenfalls eine gleichmäßige Ausleuchtung der Körperhöhle erzielt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist am distalen Ende des flächigen Teils ein ebenes oder in Form einer Linse geformtes Austrittsfenster vorgesehen.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß das Licht am distalen Ende des flächigen Teiles gebündelt wird. Dadurch können weit entlegene Bereiche der Körperhöhle hell ausgeleuchtet werden, in die das flächige Teil selbst aufgrund anatomischer Gegebenheiten nicht geführt werden kann.
  • Weiterhin ist es bevorzugt, wenn der Zungenspatel symmetrisch ausgebildet ist.
  • Diese Maßnahme hat insbesondere in Verbindung mit der Ausbildung der Beleuchtungsvorrichtung als Steckteil den Vorteil, daß der Zungenspatel mit seinen beiden Enden gleichermaßen mit dem Steckteil verbunden werden kann, d.h., daß beide Enden in das Steckteil passen, wodurch die Handhabung des Spatels vereinfacht wird.
  • In einer alternativen bevorzugten Ausgestaltung ist der Spatel asymmetrisch ausgebildet.
  • Bei einem asymmetrischen Zungenspatel hat diese Maßnahme den Vorteil, daß der Arzt ohne Blickkontrolle fühlen kann, welches Ende des Zungenspatels das distale Ende ist und welches Ende mit der Beleuchtungsvorrichtung verbunden werden muß.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und der beigefügten Zeichnung.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden hiernach mit Bezug auf die Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäßes Instrument zur Inspektion einer Körperhöhle im menschlichen oder tierischen Körper in perspektivischer Darstellung;
  • 2 das Instrument in 1 in zerlegtem Zustand;
  • 3 einen Querschnitt durch eine Beleuchtungsvorrichtung des Instrumentes in 2 entlang der Linie III-III in 2;
  • 4 einen Längsschnitt durch die Beleuchtungsvorrichtung entlang der Linie IV-IV in 2;
  • 5 einen Längsschnitt durch das Instrument in 1 entlang der Linie V-V in 1;
  • 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines flächigen Teiles eines Instrumentes zur Inspektion einer Körperhöhle eines menschlichen oder tierischen Körpers in Draufsicht; und
  • 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Instrumentes zur Inspektion einer Körperhöhle im menschlichen oder tierischen Körper in einer ausschnittsweisen und schematischen Darstellung.
  • In 1 und 2 ist ein mit dem allgemeinen Bezugszeichen 10 versehenes Instrument zur Inspektion einer Körperhöhle im menschlichen oder tierischen Körper dargestellt. Das Instrument 10 dient speziell zur Inspektion des Mund-Rachenraumes.
  • Das Instrument 10 weist ein flächiges Teil 12 auf. Das flächige Teil 12 ist als Zungenspatel 14 ausgebildet, der in den Mund eines Patienten eingeführt wird, um die Zunge des Patienten während der Inspektion des Mund-Rachenraumes niederzuhalten.
  • Der Zungenspatel 14 ist in Längsrichtung geringfügig geschwungen ausgebildet. Die Dicke des Zungenspatels 14 ist im Verhältnis zu seiner Länge und seiner Breite gering.
  • Der Zungenspatel 14 ist bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel als Ganzes als Lichtleiter ausgebildet. Der Zungenspatel 14 besteht aus einem transparenten Kunststoff. Der Zungenspatel 14 kann in einem Abformungsverfahren oder als Spritzteil hergestellt werden. Der verwendete Kunststoff kann vollkommen klar oder leicht trübe sein.
  • Während der Zungenspatel 14 eine im wesentlichen glatte Oberfläche aufweist, sind Bereiche 16, 18, 20 der Oberfläche des Zungenspatels 14 mit Rauhigkeiten versehen, die in 1 und 2 durch Punkte vereinfacht dargestellt sind. Diese Bereiche 16, 18 und 20 sind sowohl auf der in 1 und 2 sichtbaren Oberseite des Zungenspatels als auch auf der Unterseite vorgesehen, wie in 5 dargestellt ist, in der entsprechende Bereiche mit 16', 18' und 20' bezeichnet sind. Derartige Rauhigkeiten der Oberfläche des Zungenspatels 14 können direkt beim Formen des Zungenspatels 14 ausgebildet werden, oder durch eine Nachbehandlung nach der Fertigung des Zungenspatels 14, bspw. durch Anschleifen der Oberfläche.
  • Ferner weist der Zungenspatel 14 am distalen Ende eine Mulde 22 und am proximalen Ende der Mulde 22 gegenüberliegend eine Mulde 24 auf.
  • Das distale Ende des Zungenspatels 14 ist abgerundet ausgebildet, und zwar in Form eines als Linse geformten Austrittsfensters.
  • Am proximalen Ende des flächigen Teiles 12 ist eine Beleuchtungsvorrichtung 28 für das flächige Teil 12 vorgesehen. Die Beleuchtungsvorrichtung 28 ist lösbar mit dem flächigen Teil 12 verbunden, wobei 1 das flächige Teil 12 und die Beleuchtungsvorrichtung 28 im verbundenen und 2 im voneinander abgenommenen Zustand zeigt.
  • Die Beleuchtungsvorrichtung 28 ist als Steckteil 30 ausgebildet, das auf das proximale Ende des flächigen Teiles 12, d.h. des Zungenspatels 14, aufsteckbar ist. Das Steckteil 30 weist ein Gehäuse 32 auf, das aus einem lichtundurchlässigen Kunststoff besteht.
  • An seinem proximalen Ende weist die Beleuchtungsvorrichtung 28 einen Anschluß 34 zum Anschließen eines Lichtleitkabels 36 auf. Das Lichtleitkabel 36 ist seinerseits mit einer Lichtquelle 38 verbunden. Das Lichtleitkabel 36 und die Lichtquelle 38 sind nur in 1 dargestellt.
  • Die Lichtquelle 38 ist eine Kaltlichtquelle, wie sie bspw. als Lichtquelle für Endoskope verwendet wird. Die Beleuchtungsvorrichtung 28 des Instrumentes 10 ist somit als Adapter zum Verbinden des flächigen Teiles 12 mit der Lichtquelle 38 ausgebil det, in der Licht erzeugt und über das Lichtleitkabel 36 in das flächige Teil 12 einkoppelbar ist, wie später noch näher erläutert wird.
  • In 3 und 4 ist die Beleuchtungsvorrichtung 28, d.h. das Steckteil 30 in Alleinstellung dargestellt. Das Gehäuse 32 der Beleuchtungsvorrichtung 28 ist zweiteilig aufgebaut, mit einem Oberteil 40 und einem Unterteil 42, die aneinander befestigt sind, bspw. mittels Schrauben oder mittels Klebstoff. Am proximalen Ende des Gehäuses 32 ist in diesem eine durchgehende Öffnung 44 vorgesehen, an deren proximalem Ende der Anschluß 34 angeordnet ist, der in Form einer Schraubfassung 46 ausgebildet ist (vgl. 4). Das Gehäuse 32 weist weiterhin eine am distalen Ende des Gehäuses 32 offene rechteckige Aufnahmeöffnung 48 auf, in die das proximale Ende des Zungenspatels 14 einsteckbar ist. Die Aufnahmeöffnung 48 entspricht in Form und Abmessung etwa dem proximalen Ende des Zungenspatels 14, das somit in der Aufnahmeöffnung im wesentlichen formschlüssig aufgenommen wird. In der Aufnahmeöffnung 48 ist ferner eine Feder 50 angeordnet, die an dem Oberteil 40, bspw. mittels einer Schraube oder durch Kleben, befestigt ist. Die Feder 50 dient dazu, das proximale Ende des Zungenspatels 14 in dem Gehäuse 32 im eingesteckten Zustand unverlierbar festzuhalten, indem das proximale Ende des Zungenspatels 14 zwischen der Feder 50 und dem Unterteil 42 eingeklemmt wird.
  • In der Öffnung 44 am proximalen Ende des Gehäuses 32 ist ferner eine Blende 52 als Mittel zum Ein- und Ausschalten und/oder Dämpfen des Lichts angeordnet, die bspw. als Irisblende mit einstellbarer Öffnungsfläche ausgebildet ist. Zum Verstellen der Öffnungsfläche der Blende 52 ist am Gehäuse 32 außen eine nicht dargestellte Verstelleinrichtung vorgesehen, bspw. in Form einer Verstellschraube oder eines Stellrings, die mit der Blende 52 zum Verstellen der Öffnungsfläche in Wirkverbindung steht.
  • In 1 und 5 ist das Instrument 10 im zusammengesteckten Zustand im Betrieb dargestellt. Das proximale Ende des Zungenspatels 14 ist in die Aufnahmeöffnung 48 des Steckteiles 30 eingesteckt, so daß die Beleuchtungsvorrichtung 28 mit dem flächigen Teil 12 verbunden ist. Bei eingeschalteter Lichtquelle 38 (1) wird Licht von der Lichtquelle 38 über das Lichtleitkabel 36 in die Beleuchtungsvorrichtung 28 geleitet. Das Licht tritt gemäß Linien 56 aus dem an dem Anschluß 34 angeschlossenen Lichtleitkabel 36 an dessen distalem Ende 54 aus, das sich in der Öffnung 44 am proximalen Erde des Gehäuses 32 befindet. Das aus dem Lichtleitkabel 36 austretende Licht wird von dem flächigen Teil 12, d.h. dem Zungenspatel 14, an dessen proximalem Ende, das dem distalen Ende 54 des Lichtleitkabels 36 gegenüberliegt, aufgenommen und von dem flächigen Teil 12 selbst aufgrund seiner Lichtleitfähigkeit nach distal weitergeleitet. Um Reflexionsverluste am Übergang zwischen dem distalen Ende 54 des Lichtleitkabels 36 und dem proximalen Ende des Zungenspatels 14 zu vermindern, kann in der Öffnung 44 noch ein Koppelmedium angeordnet sein, bspw. in Form eines transparenten Silikons, dessen Brechungsindex etwa dem Brechungsindex des Zungenspatels 14 und/oder des für die Lichtleitfasern des Lichtleitkabels 36 verwendeten Materials entspricht. Der Einfallswinkel des aus dem distalen Ende 54 austretenden Lichts auf die proximalseitige Stirnfläche des Zungenspatels 14 beträgt etwa 0°. Das in den Zungenspatel 14 eingekoppelte Licht wird nun von dem Zungenspatel 14 weitergeleitet. Ein Teil des Lichtes tritt am distalen Ende des Zungenspatels 14 in Längsrichtung des Zungenspatels 14 aus dessen Oberfläche nach distal aus, wie mit Linien 58 angedeutet ist.
  • Ein weiterer Teil des Lichtes tritt in Richtungen quer zur Längsrichtung des flächigen Teiles 12 aus dessen Oberfläche aus, wie mit Linien 60 angedeutet ist. Der Lichtaustritt aus der Oberfläche des flächigen Teiles 12 quer zur Längsrichtung des flächigen Teiles wird durch die in den Bereichen 16, 18, 20 und 16', 18' und 20' ausgebildeten Rauhigkeiten der Oberfläche des flächigen Teiles 12 verursacht. Die Rauhigkeiten bewirken eine Streuung des Lichtes an diesen Oberflächenbereichen, so daß in diesen Bereichen auch bei streifendem Einfall keine Totalreflexion auftritt. Die Rauhigkeiten der Oberfläche in den Bereichen 16, 18 und 20 bzw. 16', 18' und 20' bewirken eine gleichmäßige Helligkeitsverteilung des gestreuten, aus der Oberfläche austretenden Lichtes.
  • Eine Lichtauskopplung aus dem Zungenspatel 14 in Richtungen quer zur Längsrichtung des Zungenspatels 14 wird ferner durch in dem Zungenspatel 14 enthaltene Streupartikel 62 erreicht, die in dem Zungenspatel 14 im gesamten Bereich des Zungenspatels 14 oder an ausgewählten Bereichen gleichmäßig verteilt vorhanden sein können.
  • Ein weiterer Teil des Lichtes tritt aus der Oberfläche des flächigen Teiles 12 in Rückblickrichtung aus, wie mit Pfeilen 64 angedeutet ist. Ein Austritt des Lichtes in Rückblickrichtung wird durch in dem flächigen Teil 12 vorhandene reflektierende Flächen 66, bspw. in Form von kleinen, in dem flächigen Teil 12 eingebetteten Metallplättchen oder durch Lufteinschlüsse erreicht.
  • Insgesamt ist die Helligkeitsverteilung des aus der Oberfläche des flächigen Teiles 12 austretenden Lichts in allen Raumrichtungen im wesentlichen gleich. Die Oberfläche des Zungenspatels 14 bildet somit selbst eine flächige Lichtquelle, die eine gleichmäßige Ausleuchtung des Mund- und Rachenraums abschattungs- und blendfrei ermöglicht. In einer bevorzugten Richtung, etwa in der distalen Verlängerung der Längsachse, kann jedoch auch eine intensive, ggf. gebündelte, Lichtabstrahlung erfolgen.
  • In 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines flächigen Teiles 70 in Form eines Zungenspatels 72 dargestellt, bei dem die Rauhigkeiten in der Oberfläche des Zungenspatels 72 eine Beschriftung bilden, hier den Namen des Herstellers oder Anbieters eines Instruments der betreffenden Art. Die als Beschriftung ausgeführten Rauhigkeiten der Oberfläche des Zungenspatels 72 bewirken wieder ähnlich zu 5 eine Lichtauskopplung aus der Oberfläche des Zungenspatels 72. Der Zungenspatel 72 wird wie der Zungenspatel 14 mit der Beleuchtungsvorrichtung 28 in 1 bis 5 verwendet.
  • Der in 1 bis 5 dargestellte Zungenspatel 14 und der in 6 dargestellte Zungenspatel 72 sind im wesentlichen symmetrisch ausgebildet, d.h. die Zungenspatel 14 bzw. 72 können jeweils mit beiden Enden in das Steckteil 30 der Beleuchtungsvorrichtung 28 eingesteckt werden. Es ist aber auch denkbar, derartige Zungenspatel asymmetrisch auszubilden, bspw. indem der Spatel ein sich verjüngendes, d.h. schmaler werdendes distales Ende aufweist, wobei das breitere proximale Ende des Spatels in das Steckteil 30 der Beleuchtungsvorrichtung 28 eingesteckt wird. Dadurch, daß ein derartiger Spatel am distalen Ende schmal zuläuft, ist der Spatel auch fühlbar asymmetrisch, so daß der Arzt, ohne auf den Spatel schauen zu müssen, das in das Steckteil 30 einsteckbare proximale Ende durch Fühlen erkennen kann.
  • In 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Instrumentes 70 zur Inspektion einer Körperhöhle im menschlichen oder tierischen Körper dargestellt, das eine Beleuchtungsvorrichtung 82 aufweist, die ebenfalls als Steckteil ausgebildet ist, in das ein flächiges Teil 84 einsteckbar ist. Die als Steckteil ausgebildete Beleuchtungsvorrichtung 82 ist auf ihrer in 7 zu sehenden Oberseite im wesentlichen offen ausgebildet, wobei ein Deckel 86 vorgesehen ist, der an dem Steckteil über ein Drehgelenk 88 verschwenkbar an dem Steckteil befestigt und über die Öffnung an der Oberseite des Steckteiles schwenkbar ist, um die Öffnung lichtundurchlässig zu verschließen.
  • Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß auch ein am Rand der Beleuchtungsvorrichtung (82) abgebrochenes Teil des flächigen Teils 84 leicht aus dieser entfernt werden kann, insbesondere, wenn in der Beleuchtungsvorrichtung (84) (nicht dargestellte) Aussparungen vorgesehen sind, die es ermöglichen, mit einem einfachen Werkzeug, etwa einem Schraubenzieher, oder mit dem Fingernagel, hinter das abgebrochene Teil zu greifen.

Claims (18)

  1. Instrument zur Inspektion des Mund- und Rachenraumes, mit einem in den Mund einführbaren, als Zungenspatel (14) ausgebildeten flächigen Teil (12; 70; 84) zum Frei- oder Aufhalten des Mundes, wobei an dem Zungenspatel (14) eine als Steckteil (30) ausgebildete, auf ein proximales Ende des Zungenspatels (14) lösbar aufsteckbare Beleuchtungsvorrichtung (28; 82) angeordnet ist, mittels der Licht in das proximale Ende des Zungenspatels (14) eingekoppelt und von diesem in Richtung distales Ende geführt wird und aus zumindest einem Teilbereich der in den Mund eingeführten Oberfläche des Zungenspatels (14) zur Ausleuchtung des Mund- und Rachenraumes austritt, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungsvorrichtung (28; 82) einen Anschluß (34) zum Anschließen eines mit einer externen Lichtquelle (38) verbundenen Lichtleitkabels (36) aufweist, wobei der Anschluß (34) als Aufnahme mit einer Öffnung (44) im Gehäuse (32) der Beleuchtungsvorrichtung (28; 82) zum Einführen eines distalen Endes (54) des Lichtleitkabels (36) in den Anschluß (34) ausgebildet ist, so daß bei angeschlossenem Lichtleitkabel (36) das distale lichtaustrittsseitige Ende (54) des Lichtleitkabels (36) dem proximalen Ende des Zungenspatels (14) gegenüberliegend zu liegen kommt.
  2. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (38) eine Kaltlichtquelle ist.
  3. Instrument nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Steckteil (30) eine an das proximale Ende des Zungenspatels (14) angepaßte Aufnahmeöffnung (48) aufweist.
  4. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (32) der Beleuchtungsvorrichtung (28; 82) zumindest teilweise lichtundurchlässig ist.
  5. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungsvorrichtung (82) seitlich offen ist, wobei ein Deckel (86) zum Verschließen und Freilegen der seitlichen Öffnung vorgesehen ist.
  6. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungsvorrichtung (28) ein Mittel zum Ein- und Ausschalten und/oder Dämpfen des durch das Lichtleitkabel (36) zugeführten Lichts aufweist.
  7. Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zum Ein- und Ausschalten und/oder Dämpfen des Lichts aus einer Blende (52) mit verstellbarer Öffnungsfläche gebildet wird.
  8. Instrument nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zum Ein- und Ausschalten und/oder Dämpfen des Lichts einen Filter aufweist.
  9. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Zungenspatel (14) zumindest teilweise aus einem lichtleitfähigen Material gebildet ist.
  10. Instrument nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Zungenspatel (14) zumindest teilweise aus einem transparenten Kunststoff besteht.
  11. Instrument nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zungenspatel (14) Streupartikel (62) enthält.
  12. Instrument nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß Bereiche (16, 18, 20; 16', 18', 20') der Oberfläche des Zungenspatels (14) Rauhigkeiten aufweisen.
  13. Instrument nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Rauhigkeiten ein Muster, bspw. in Form einer Beschriftung, bilden.
  14. Instrument nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Zungenspatel (14) reflektierende Elemente oder Flächen (66) aufweist.
  15. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Zungenspatel (14) zum distalen Ende hin schmaler und/oder dünner wird.
  16. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß am distalen Ende des Zungenspatels (14) ein ebenes oder in Form einer Linse geformtes Austrittsfenster vorgesehen ist.
  17. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Zungenspatel (14) bezüglich seiner Enden symmetrisch ausgebildet ist, so daß er sowohl mit seinem distalen Ende als auch mit seinem proximalen Ende mit der Beleuchtungsvorrichtung (28; 82) verbindbar ist.
  18. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Zungenspatel bezüglich seiner Enden asymmetrisch ausgebildet ist.
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