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DE19806479C1 - Elektrische Steuereinrichtung - Google Patents

Elektrische Steuereinrichtung

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DE19806479C1
DE19806479C1 DE19806479A DE19806479A DE19806479C1 DE 19806479 C1 DE19806479 C1 DE 19806479C1 DE 19806479 A DE19806479 A DE 19806479A DE 19806479 A DE19806479 A DE 19806479A DE 19806479 C1 DE19806479 C1 DE 19806479C1
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Germany
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electrical control
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seat
casing
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Ralf Heinze
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Leopold Kostal GmbH and Co KG
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Description

Die vorliegende Erfindung geht von einer gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches konzipierten elektrischen Steuereinrichtung aus.
Derartige Steuereinrichtungen sind insbesondere in Kraftfahrzeugen angeordnet und dafür vorgesehen, dem Benutzer eines verstellbar gehaltenen Sitzes die Einstellung seiner Sitzposition besonders komfortabel auf elektrische Art und Weise zu ermöglichen. Der Benutzer kann dabei die Verstellung der einzelnen Sitzteile durch eine sinnfällige Kraftbeaufschlagung der Griffbereiche der Bedieneinheit vornehmen.
Eine dem Oberbegriff des Hauptanspruches entsprechende Steuereinrichtung für Sitze ist aus der DE 295 00 869 U1 bekanntgeworden. Bei dieser Steuereinrichtung sind die zur Beeinflussung der für die Verstellung der verschiedenen Sitzteile eines Sitzes bestimmten Stellmotore vorgesehenen Griffbereiche entsprechend den vorzunehmenden Verstellbewegungen des Sitzes in sinnfälligen Richtungen zu betätigen. Auch sind die Griffbereiche plastisch in Form der einzelnen Sitzteile ausgeführt. Jedem Sitzteil ist dabei ein separater Griffbereich zu Bedienung zugeordnet. Für jede durch die Stellmotore in eine bestimmte Richtung auszuführende Verstellung ist ein separates elektrisches Schaltgerät vorhanden.
Desweiteren sind durch die DE 39 04 771 C1 und DE 91 17 083 U1 jeweils Steuereinrichtungen bekanntgeworden, die zur Beeinflussung der für die Verstellung der verschiedenen Sitzteile eines Sitzes vorgesehen sind. Die den Stellmotoren zugeordneten Griffbereiche sind entsprechend den vorzunehmenden Verstellbewegungen des Sitzes in sinnfälligen Richtungen zu betätigen. Bei der DE 39 04 771 C1 sind die Griffbereiche plastisch in Form der einzelnen Sitzteile ausgeführt, wobei jedem Sitzteil ein separater Griffbereich zur Bedienung zugeordnet ist. Die Griffbereiche der DE 91 17 083 U1 sind jeweils in Art einer Schaltwippe ausgebildet und zu verstellen, wobei die gesamte Anordnung aller Schaltwippen der Form eines Sitzes entspricht.
Solche Ausbildungen erfordern aber eine Vielzahl von unterschiedlich ausgebildeten, separat herzustellenden und zu montierenden Griffstücken, was mit einem beachtlichen Aufwand verbunden ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine elektrische Steuereinrichtung zu schaffen, die bei besonders hohem Bedienkomfort eine möglichst geringe Anzahl von kostengünstig herzustellenden und zu montierenden, die Griffbereiche repräsentierenden Griffstücken aufweist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einer Steuereinrichtung der eingangs erwähnten Art durch die im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruches angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhaft bei einem derartigen Aufbau einer Steuereinrichtung ist, daß sich ein plastisch formschönes Gesamtbild der Bedieneinheit ergibt und die Verwirklichung neuer Stylingansätze wie z. B. maßstabsgetreue Nachbildung und Aufmachung des zu verstellenden Sitzes usw., auf besonders einfache Art und Weise verwirklichen läßt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind in den Unteransprüchen angegeben und werden anhand dreier in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Gegenstandes näher erläutert. Dabei zeigen
Fig. 1 einen Vollschnitt durch die Griffbereiche einer der Steuereinrichtung zugehörigen ersten Bedieneinheit
Fig. 2 die Bedieneinheit nach Fig. 1 im Schnitt gemäß Linie A-A der Fig. 1, wobei die Bedieneinheit an einem plattenartigen Tragekörper unbeweglich gehalten ist - erstes Ausführungsbeispiel -
Fig. 3 die Bedieneinheit nach Fig. 1 im Schnitt gemäß Linie A-A der Fig. 1, wobei die relativ zum plattenförmigen Tragekörper verstellbare Bedieneinheit sich in einer ersten Schaltlage befindet - zweites Ausführungsbeispiel -
Fig. 4 die Bedieneinheit nach Fig. 3, wobei die Bedieneinheit sich in einer zweiten Schaltlage befindet - zweites Ausführungsbeispiel -
Fig. 5 einen Vollschnitt durch die Griffbereiche einer der Steuereinrichtungen zugehörigen zweiten Bedieneinheit - drittes Ausführungsbeispiel -.
Wie aus den Figuren hervorgeht, besteht die zur Sitzverstellung vorgesehene Steuereinrichtung im wesentlichen aus einem plattenartigen Tragekörper 1 an dem eine mehrere Griffbereiche sowie denselben zugeordnete Signalgeber 2 aufweisende Bedieneinheit 3 vorhanden ist.
Wie desweiteren aus den Figuren hervorgeht, sind die mit den Signalgebern 2 elektrisch leitend verbundenen Leitungen 4 aus dem Aufnahmeraum des Tragekörpers 1 herausgeführt und andererseits an ein Steckverbinderteil 5 angeschlossen. Zur direkten Befestigung der Bedieneinheit 3 an der Verkleidung eines Sitzes oder aber an der Türverkleidung eines Kraftfahrzeuges sind an den Tragekörper 1 Befestigungselemente 6 angeformt. Die Befestigungselemente 6 sind in Art von pilzförmigen Clipshaken ausgebildet. Ein unverformbarer Kern 7 weist zur Realisierung von vier unterschiedlichen Griffbereichen vier in ihrer Kontur abgesetzte Kernzonen 71, 72, 73, 74 auf. Der Kern 7 ist einstückig ausgebildet und in seiner Kontur einem Sitz abstrakt nachgebildet. Zur Bildung einer griffsympatischen Oberfläche ist der Kern 7 mit einer flexiblen Ummantelung 8 versehen. Die Ummantelung 8 ist in ihrer Textur dem tatsächlichen Sitz des Kraftfahrzeuges angepaßt, d. h. bestehend die Bezüge der Kraftfahrzeugsitze aus Leder, besteht auch die Oberfläche der Ummantelung 8 aus Leder oder aus einem lederähnlich aufbereiteten Material. Zwischen der flexiblen Ummantelung 8 und dem unverformbaren Kern 7 ist für jede durch die Stellmotore in einer bestimmten Richtung auszuführenden Verstellung ein separater Signalgeber 2 angeordnet. Im Falle der beiden Ausführungsbeispiele sind zwischen der Ummantelung 8 und dem Kern 7 neun separate Signalgeber 2 vorhanden. Die Ummantelung 8 umfaßt einstückig alle vier durch die Kernzonen 71, 72, 73, 74 definierten Griffbereiche der Bedieneinheit 3. Wie insbesondere aus den Fig. 1 bis 4 hervorgeht, sind zur besonderen Kenntlichmachung der Betätigungsbereiche der Bedieneinheit 3 Einprägungen 9 in die Ummantelung 8 eingeformt. Die Einprägungen 9 sind jeweils kreisförmig ausgeführt und den Signalgebern 2 konzentrisch umgebend zugeordnet.
Wie insbesondere aus Fig. 2 hervorgeht, ist der Kern 7 mit seinen Kernzonen 71, 72, 73, 74 einstückig an den Tragekörper 1 angeformt. Die Bedieneinheit 3 ist für den Benutzer - gemäß erstem Ausführungsbeispiel - also im wesentlichen unbeweglich ausgeführt. Eine Beeinflussung der Signalgeber 2 erfolgt entweder durch sehr kurze Betätigungswege oder aber durch Kraftbeaufschlagung in entsprechender Richtung, ohne das zur Signalgabe Betätigungswege notwendig sind. Wie weiterhin insbesondere aus den Fig. 1 bis 4 hervorgeht, sind die Signalgeber 2 jeweils als Domschaltkontakte ausgebildet. Die ortsfesten Bereiche der Domschaltkontakte sind zur Abstützung dem unverformbaren Kern 7 zugeordnet. Alle ortsfesten Bereiche der Domschaltkontakte sind dabei Bestandteil einer den unverformbaren Kern 7 umgebenden, durch Verklebung festgelegten Kontaktfolie 10. Selbstverständlich ist es alternativ möglich, durch Teilmetallisierung des unverformbaren Kernes 7 die ortsfesten Bereiche der Domschaltkontakte und die notwendigen Leiterbahnstrukturen direkt auf die Oberfläche des Kernes 7 (MID- Technik) aufzubringen. Die beweglichen Bereiche der Domschaltkontakte sind Bestandteil einer die Ummantelung 8 bildenden Silikonschaltmatte. Die dem Kern 7 zugewandte Innenfläche der Silikonschaltmatte ist mit den beweglichen Bereichen der als Domschaltkontakte ausgeführten Signalgeber 2 versehen. Die dem Kern 7 abgewandte äußere Oberfläche der Silikonschaltmatte bildet gleichzeitig die Betätigungsoberfläche der Betätigungseinrichtung 3, wobei die äußere Oberfläche lederartig aufbereitet ist. Zur definierten Beabstandung der Silikonschaltmatte vom Kern 7 und somit zur Gewährleistung sicherer Schaltfunktionen, weist die Silikonschaltmatte an ihre Innenfläche angeformte, elastisch verformbare Distanznasen 11 auf. Über sehr kurze Betätigungswege sind somit die die entsprechenden Verstellungen eindeutig bewirkenden elektrischen Signale hervorzurufen. Alle von den Kernzonen 71, 72, 73, 74 gebildeten Griffbereiche der Betätigungseinrichtung 3 sind einstückig von der Silikonschaltmatte umgeben.
Wie insbesondere aus Fig. 3 und Fig. 4 hervorgeht, ist die Bedieneinheit 3 - gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel - mit ihren Griffbereichen beweglich am Tragekörper 1 angebracht. Ausgehend von der in Fig. 3 dargestellten ersten Schaltlage kann die gesamte Bedieneinheit 3 gegenüber dem Tragekörper 1 in einer senkrecht zur Kraftangriffsebene stehenden Richtung verschwenkt und in die in Fig. 4 dargestellte zweite Schaltlage gebracht werden. Dies ist der Fall, damit über die Bedieneinheit 3 ein dem Tragekörper 1 zugeordneter, der Einfachheit halber nicht dargestellter Umschaltmechanismus betätigt werden kann. Über eine Rasteinrichtung 12 wird die Bedieneinheit 3 definiert in ihren beiden Schaltlagen gehalten. In der ersten Schaltlage sind den Griffbereichen erste elektrische Funktionen, z. B. die Höheneinstellung der Kopfstütze, Neigungsverstellung der Rückenlehne, Höhen- und Neigungsverstellung des Sitzkissens, sowie das Vor- und Zurückfahren des Sitzes, zugeordnet. In der zweiten Schaltlage sind den Griffbereichen weitere elektrische Funktionen - wie z. B. Lordosenverstellung, Tiefenverstellung des Sitzkissens, usw. - zugeordnet, die lediglich mit nebengeordneten Sitzverstellungen zu tun haben.
Wie insbesondere aus Fig. 5 hervorgeht, ist dem unverformbaren Kern 7 - gemäß drittem Ausführungsbeispiel - eine Sensorfolie 13 zugeordnet, die als Drucksensoren ausgeführte Signalgeber 2 umfaßt. Die Drucksensoren stützten sich einerseits am unverformbaren Kern 7 ab und sind andererseits der Innenseite der die Sensorfolie 13 und die Griffbereiche der Bedieneinheit 3 einstückig umgebenden Ummantelung 8 zugeordnet. Die als Drucksensoren ausgebildeten Signalgeber 2 verändern zur eindeutigen Signalgabe bei entsprechender Druckbeaufschlagung ihren elektrischen Widerstandswert, so daß die gewünschten Funktionen eindeutig ausgelöst werden. Ansonsten ist die Ausgestaltung bzw. Ausbildung der Bedieneinheit gemäß drittem Ausführungsbeispiel - wie bereits beschrieben - entsprechend dem ersten bzw. dem zweiten Ausführungsbeispiel ausgeführt. Dabei kann der Kern 7 mit seinen Kernzonen 71, 72, 73, 74 entweder einstückig an den Tragekörper 1 angeformt sein, so daß die Bedieneinheit 3 für den Benutzer im wesentlichen unbeweglich ausgeführt ist. Genauso gut ist es aber möglich, die Bedieneinheit 3 mit ihren Griffbereichen beweglich am Tragekörper 1 anzubringen, so daß die Bedieneinheit durch Verschwenken in eine erste und eine zweite Schaltlage gebracht werden kann.
Auf einfache Art und Weise ist somit eine plastisch formschöne Bedieneinheit 3 für eine elektrische Steuereinrichtung realisierbar, über die der Benutzer besonders komfortabel die Verstellung seiner Sitzposition auf elektrische Art und Weise vornehmen kann.

Claims (14)

1. Elektrische Steuereinrichtung, mit einer Bedieneinheit zur Beeinflussung von für die Verstellung verschiedener Sitzteile eines Sitzes vorgesehenen Stellmotoren, wobei die Bedieneinheit dem zugeordneten Sitz in seiner Kontur zumindest abstrakt nachgebildet ist und den Sitzteilen etwa entsprechend konfigurierte Griffbereiche aufweist, über die bei Beaufschlagung mit einer manuell aufgebrachten Kraft eine Signalgabe für die entsprechende Verstellung des dem zugehörigen Sitzteil zugeordneten Stellmotors erfolgt, wobei für jede durch die Stellmotore in bestimmter Richtung auszuführenden Verstellung ein separater Signalgeber vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Griffbereiche aus einem harten unverformbaren, ortsfest mit einem Träger in Verbindung stehenden Kern (7) und einer die Betätigungsoberfläche bildenden, den Kern (7) umfassenden, flexiblen Ummantelung (8) bestehen und daß die Signalgeber (2) zwischen der flexiblen Ummantelung (8) und dem unverformbaren, ortsfesten Kern (7) angeordnet sind.
2. Elektrische Steuereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ummantelung (8) einstückig ausgeführt ist und zumindest zwei die Bedieneinheit (3) bildenden Griffbereiche vollständig umgibt.
3. Elektrische Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Bereich der Signalgeber (2) sich abstützend dem unverformbaren Kern (7) zugeordnet ist.
4. Elektrische Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einer der zwischen dem unverformbaren Kern (7) und der Ummantelung (8) vorhandenen Signalgeber (2) als Drucksensor ausgeführt ist.
5. Elektrische Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Signalgeber (2) Bestandteil einer auf dem festen Kern (7) gehaltenen Kontaktfolie (10) und/oder Sensorfolie (13) sind.
6. Elektrische Steuereinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalgeber (2) der Sensorfolie (13) als Drucksensoren ausgebildet sind, die jeweils bei in Kraftangriffsebene erfolgender Druckbeaufschlagung ihren elektrischen Widerstandswert verändernd ausgebildet sind.
7. Elektrische Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einer der zwischen dem unverformbaren Kern (7) und der Ummantelung (8) vorhandenen Signalgeber (2) als Domschaltkontakt einer Silikonschaltmatte ausgebildet ist.
8. Elektrische Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ummantelung (8) der Griffbereiche einstückig ein Bestandteil der Silikonschaltmatte ist.
9. Elektrische Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Ummantelung (8) mit die einzelnen Signalgeber (2) konzentrisch umgebenden Einprägungen (9) versehen ist.
10. Elektrische Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein die Griffbereiche haltender, plattenförmiger Träger (1) vorhanden ist, der zur Integration der Bedieneinheit (3) in seine Umgebung vorgesehen ist.
11. Elektrische Steuereinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Umgebung der Bedieneinheit (3) als Türverkleidung ausgebildet ist.
12. Elektrische Steuereinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Umgebung der Bedieneinheit (3) als Sitzverkleidung ausgebildet ist.
13. Elektrische Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der die Griffbereiche haltende, plattenförmige Träger (1) der Bedieneinheit (3) in einer senkrecht zur Kraftangriffsebene stehenden Richtung verstellbar ist und dabei einen Umschaltmechanismus betätigt, wodurch zumindest einem Teil der den Griffbereichen zugehörigen Signalgebern (2) eine andere elektrische Funktion zuordenbar ist.
14. Elektrische Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß an dem die Griffbereiche haltenden plattenförmigen Träger (1) der Bedieneinheit (3) zusätzlich ein Betätigungsorgan von einem der Bedieneinheit (3) zugehörigen Umschaltmechanismus angeordnet ist, wodurch zumindest einem Teil der den Griffbereichen zugehörigen Signalgeber (2) eine andere elektrische Funktion zuordenbar ist.
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