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DE19801995B4 - Sportschuh, insbesondere Fußballschuh - Google Patents

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DE19801995B4 DE19801995A DE19801995A DE19801995B4 DE 19801995 B4 DE19801995 B4 DE 19801995B4 DE 19801995 A DE19801995 A DE 19801995A DE 19801995 A DE19801995 A DE 19801995A DE 19801995 B4 DE19801995 B4 DE 19801995B4
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Abstract

Sportschuh, insbesondere Fußballschuh, beinhaltend ein Schuhoberleder (2), das im Bereich der Schuhspitze (3) ein Blatt (4) aufweist, welches mit einer Brandsohle (5) verbunden ist und ferner beinhaltend eine unterhalb der Brandsohle (5) angeordnete Laufsohle (7), wobei das Blatt (4) aus einem narbigen Leder besteht, das aus einer Narbenschicht (8) und einer damit verbundenen Lederfaserschicht (9) zusammengesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Lederfaserschicht (9) lediglich im Bereich der Verbindung mit der Brandsohle (5) sowie gegebenenfalls in einem daran anschließenden Bereich (10) mit einer teilweise in das Leder eingedrungenen Beschichtung (11) aus einem elastomeren Material versehen ist, deren von der Oberfläche der Lederfaserschicht (9) abstehender Teil eine Stärke von mindestens 0,1 mm aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Sportschuh, insbesondere einen Fußballschuh, beinhaltend ein Schuhoberleder, das im Bereich der Schuhspitze ein Blatt aufweist, welches mit einer Brandsohle verbunden ist und ferner beinhaltend eine unterhalb der Brandsohle angeordnete Laufsohle, wobei das Blatt aus einem narbigen Leder besteht, das aus einer Narbenschicht und aus einer damit verbundenen Lederfaserschicht zusammengesetzt ist.
  • An Sportschuhe wird die Anforderung gestellt, daß sie leicht sein müssen und sich dem Fuß in optimaler Weise anpassen. Bei Fußballschuhen muß insbesondere die Schuhspitze aus einem weichen, nachgiebigen Leder bestehen, um dem Spieler das erforderliche Ballgefühl zu geben vgl. z. B. DE 28 27 172 A . Andererseits sind Sportschuhe gerade im Blattbereich und dort besonders im Bereich der Schuhspitze hohen dynamischen Zug-, Druck-, Schlag-, Stoß- und Abriebbelastungen ausgesetzt. Hinzu kommen noch Beanspruchungen des Leders durch Nässe, Rasendüngerrückstände, Schweiß und abrasiv wirkenden Sand.
  • Insbesondere dann, wenn eine Pflege des Schuhs durch Nachfettung unterbleibt, erfolgt durch diese Belastungen bzw. Einwirkungen eine rasche Zerstörung des Schuhoberleders, insbesondere im Bereich des Blattes. Eine weitere Ursache, die zu einem vorzeitigen Zerstören des Schuhoberleders insbesondere im Blattbereich führt, ist die hohe bleibende Dehnung, die bei der Herstellung der Verformung des Schuhoberteils bei gleichzeitigem Verbinden mit der Brandsohle benötigt wird. Die Verbindung erfolgt in der Regel durch sogenanntes Zwicken. Dabei wird der Randbereich des auf einem Leisten aufgespannten Oberleders über die bis zum Leistenrand reichende Brandsohle gezogen und dort eingeschlagen und es wird der so gebildete Zwickeinschlag an der Unterseite der Brandsohle, vorzugsweise mittels eines Klebstoffes, befestigt.
  • Bei einem anderen bekannten Verfahren, dem sogenannten Strobelverfahren wird zunächst das Oberleder an die Brandsohle angenäht und es wird anschließend das Oberleder mit der angenähten Brandsohle auf einen Leisten gezogen und geformt. Bei diesem Strobelverfahren darf sich die Brandsohle nicht dehnen, so daß die Formgebung des Schuhs ausschließlich durch die Dehnung des Oberleders beim Aufziehen auf den Leisten erfolgt. Hiebei wird das Oberleder im Blattbereich meistens um ca. 20% gedehnt, so daß hier an das Oberleder besondere Anforderungen hinsichtlich der Reißfestigkeit, aber auch hinsichtlich der Stichausreißfestigkeit gestellt werden, da ja beim Strobelverfahren das Oberleder an die Brandsohle angenäht wird.
  • Die beschriebenen Anforderungen an das Oberleder insbesondere im Blattbereich ermöglichten es bisher nicht oder nur mit einer erhöhten Reklamationsquote ein Oberleder geringer Stärke zu verwenden, wie dies aus den eingangs angeführten Gründen insbesondere bei Sportschuhen erwünscht ist. Es wurde daher bisher für Sportschuhe, insbesondere für Fußballschuhe, im Blattbereich in der Regel Rindleder mit einer Stärke von mehr als 1,4 mm verwendet. Die daraus hergestellten Schuhe sind schwer, im Blattbereich steif und stören das Ballgefühl beim Fußballspielen.
  • Die Verwendung von vollnarbigem Leder insbesondere für das Blatt weist zahlreiche Vorteile auf. Nachteilig ist jedoch, daß ein solches vollnarbiges Leder aus zwei Schichten besteht, nämlich aus einer Narbenschicht und aus einer damit verbundenen Lederfaserschicht. Diese beiden Schichten sind von Natur aus nicht sehr fest miteinander verbunden. Durch die Art der Gerbung, Nachgerbung und/oder Fettung kann zwar der Verbund dieser beiden Schichten in engen Grenzen verbessert werden, es besteht aber trotzdem die Gefahr, daß im Bereich des Zwickeinschlages sich die beiden Schichten voneinander lösen, insbesondere dann, wenn, wie in der Regel erforderlich, die Narbenschicht vor dem Aufbringen des Klebstoffes im Zwickeinschlag durch Aufrauhen oder Abschleifen nahezu vollständig entfernt wurde, damit sich der Klebstoff in der Faserstruktur der Lederfaserschicht verankern kann. Bei Sportschuhen wird im allgemeinen eine Sohlenhaftung zwischen dem Oberleder und der Laufsohle von mindestens 30 N pro 10 mm Breite gefordert. Wird nun im Zwickeinschlag die Narbenschicht nicht vollständig entfernt, dann erfolgt dort ein Auftrennen zwischen der Narbenschicht und der Lederfaserschicht, wobei diese beiden Schichten in der Regel schon bei Aufbringen einer Kraft von weniger als 16 N pro 10 mm Breite getrennt werden. Dies gilt sowohl für Rindleder als auch für Känguruhleder.
  • Da die Narbenschicht mit ihrer dichten, verhornten Oberfläche einen hervorragenden Schutz gegen Abrieb bietet und das Eindringen von Schmutz und Wasser in das Leder erschwert, bedeutet ein Verlust dieser Narbenschicht, daß diese Eigenschaften verloren gehen. Außerdem wird dadurch das Leder in der besonders beanspruchten Zone des Zwickeinschlages geschwächt, was einen wesentlichen Nachteil darstellt. Da das Aufrauhen bzw. Abschleifen der Narbenschicht immer auf mechanische Weise meistens mittels rotierender Scheiben von Hand erfolgt, wird häufig nicht nur die Narbenschicht, sondern auch ein Teil der Lederfaserschicht abgeschliffen, was zu einer weiteren Schwächung dieser kritischen Zone führt.
  • Nachteilig ist weiters, daß bei vollnarbigem weichen Leder die Haut bei gleicher Stärke an verschiedenen Stellen sehr unterschiedliche Dichte- und Festigkeitseigenschaften aufweist und auch eine sehr unterschiedliche Lederfaserstruktur besitzt. Daher kann es vorkommen, daß selbst dann, wenn bei einer entsprechenden Auswahl der Stellen der Haut, aus welchen das Blatt herausgeschnitten wird, im Bereich des Zwickeinschlages sich Bereiche geringer Dichte und Festigkeit befinden, so daß dann die Festigkeit der Verbindung zwischen dem Blatt und der Brandsohle sowie vor allem dem Blatt und der Laufsohle dadurch weiter verringert wird.
  • Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, einen Sportschuh zu schaffen, der im Blattbereich sowohl die gewünschte Weichheit und Geschmeidigkeit als auch die erforderliche Festigkeit und Widerstandsfähigkeit aufweist. Insbesondere soll die Verbindung mit der Brandsohle und vor allem mit der Laufsohle im Bereich des Zwickeinschlages die notwendige Festigkeit besitzen, um den bei der Ausübung des Sportes auftretenden Belastungen widerstehen zu können. Weiters soll die Zerstörung des Leders im Bereich des Zwickeinschlages durch äußere Einwirkungen verhindert oder zumindest wesentlich verringert werden. Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, die Festigkeit der Verbindung zwischen der Narbenschicht und der Lederfaserschicht des vollnarbigen Leders zu verbessern. Weiters soll auch eine Erhöhung der Festigkeit in einem an den Zwickeinschlag anschließenden, sichtbaren Bereich des Blattes erhöht werden.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß die Lederfaserschicht lediglich im Bereich der Verbindung mit der Brandsohle sowie gegebenenfalls in einem daran anschließenden Bereich mit einer teilweise in das Leder eingedrungenen Beschichtung aus einem elastomeren Material versehen ist, deren von der Oberfläche der Lederfaserschicht abstehender Teil eine Stärke von mindestens 0,1 mm aufweist.
  • Diese Beschichtung bewirkt eine Verstärkung des Leders in den kritischen Bereichen, nämlich in jenem Bereich, wo die Verbindung mit der Brandsohle und der Laufsohle erfolgt, sowie gegebenenfalls in einem daran unmittelbar anschließenden sichtbaren Bereich, der großen mechanischen Beanspruchungen und Belastungen bei der Ausübung des Sportes ausgesetzt ist, ohne daß hiebei der Komfort, die Weichheit und Schmiegsamkeit des übrigen Teiles des Blattes beeinträchtigt ist und beim Fußballspielen ein optimales Ballgefühl gewährleistet ist. Da die kritischen Bereiche durch die Beschichtung eine entsprechende Verstärkung erfahren, ist es möglich, das Blatt aus einem vollnarbigen Naturleder geringer Stärke von beispielsweise weniger als 1,2 mm herzustellen, so daß dadurch eine weitere Verbesserung der gewünschten Eigenschaften des Sportschuhes erzielt wird. Durch das Aufbringen der Beschichtung erfolgt eine derartige Verstärkung im Bereich des Zwickeinschlages, daß dort auch das erforderliche Aufrauhen der Narbenschicht für das Ankleben der Laufsohle ohne Nachteile und vor allem ohne besondere Sorgfalt vorgenommen werden kann.
  • Dadurch, daß die Beschichtung teilweise in das Leder eindringt und dabei nahezu alle Hohlräume ausfüllt und die abstehenden Lederfasern einbettet, wird eine optimale Verbindung zwischen der Beschichtung und der Lederfaserschicht gewährleistet.
  • Eine weitere Erhöhung der Festigkeit ergibt sich dann, wenn in der Beschichtung Verstärkungsmittel eingebettet sind. Diese Verstärkungsmittel können von einer dünnen Einlage aus einem textilen Material, beispielsweise aus einem Gewirke, bestehen, welches mit dem Leder vor dem Beschichten vernäht werden kann.
  • Eine erhebliche Verbesserung der Reiß-, Weiterreiß- und Stichausreißfestigkeit wird dadurch erzielt, daß das in die Beschichtung eingebettete Gewirke aus synthetischem Material mit einem Flächengewicht von weniger als 80 g pro Quadratmeter und einer Stärke von weniger als 0,25 mm besteht. Dieses Gewirke wird über die Beschichtung untrennbar mit der Lederfaserschicht verbunden. In diesem Fall kann das Blatt beispielsweise aus weichem, vollnarbigen Rindleder mit einer Dicke von 0,9 mm an den beanspruchten Stellen so verbessert werden, daß es nach Aufbringen der Beschichtung die mechanischen Eigenschaften von einem vollnarbigen Rindleder mit einer Dicke von 1,6 mm besitzt, wogegen das beschichtete Blatt nur eine Dicke von 1,25 mm aufweist.
  • Die mechanischen Eigenschaften der Beschichtung können weiters dadurch erhöht werden, daß die Verstärkungsmittel aus in der Beschichtung angeordneten Mahl- oder Schnittfasern mit einer Länge zwischen 0,01 und 0,3 mm bestehen.
  • Durch derartige Verstärkungsmittel wird zum Dehnen des Leders in den kritischen Bereichen eine Kraft benötigt, die jener zum Dehnen eines vollnarbigen Leders mit einer Dicke von 1,6 mm entspricht.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Verstärkungsmittel von zumindest einer die Narbenschicht und die Lederfaserschicht durchdringenden Naht gebildet sind. Eine solche Naht weist mehrere Vorteile auf. So werden durch diese Naht Narbenschicht und Lederfaserschicht miteinander vernäht, so daß die Kraft, die zur Trennung dieser beiden Schichten benötigt wird, wesentlich größer sein muß. Die Naht bildet ferner eine Armierung für die Beschichtung, wodurch deren Wirksamkeit verbessert wird. Außerdem entstehen durch die Anbringung der Naht Einstichstellen im Leder, welche ein tieferes Eindringen des Beschichtungsmateriales in das Leder, teilweise sogar ein vollständiges Durchdringen sowohl der Lederfaserschicht und sogar der Narbenschicht ermöglichen. Die Naht wirkt ferner wie ein Docht, durch welchen das Beschichtungsmaterial in das Leder hineingesogen wird.
  • Zweckmäßig besteht ein die Naht bildender Faden aus synthetischen Fasern, beispielsweise aus Polyamidfasern. Als besonders zweckmäßig hat sich herausgestellt, wenn ein die Naht bildender Faden aus Polyaramid besteht, wie er unter dem Handelsnamen KEVLAR vertrieben wird. Der Faden weist vorzugsweise eine Stärke zwischen 0,22 und 0,35 mm auf.
  • Da der Faden die Lederfaserschicht und die Narbenschicht durchdringt, ist der Faden auch auf der Oberfläche der Narbenschicht vorhanden und es ergeben sich hiedurch Vorteile bei der Befestigung der Laufsohle. Diese Laufsohle kann gesondert hergestellt und an die Brandsohle mit dem Zwickeinschlag angeklebt oder an diese Brandsohle angespritzt bzw. angeschäumt werden. In jedem Fall bildet die Naht eine Verankerungshilfe für die Befestigung der Laufsohle. Das Aufrauhen des Zwickeinschlages ist nach Anbringung einer oder mehrerer Nähte mit allen bekannten Verfahren möglich. Insbesondere dann, wenn der die Naht bildende Faden aus Polyaramid besteht, ist dieser Faden derart stabil, daß die Narbenschicht aufgerauht werden kann, ohne daß hierbei der Faden vollständig zerstört wird. Es hat sich gezeigt, daß die Narbenschicht zwischen den Fäden aufgerauht werden kann, wogegen die Fäden selbst nicht oder nur derart aufgerauht werden, daß an ihrer Oberfläche abstehende Fasern entstehen, welche eine zusätzliche Verankerung des Klebstoffes bei angeklebten Laufsohlen oder des flüssigen Laufsohlenmateriales bei angespritzen oder angeschäumten Laufsohlen bewirken. In diesem Fall werden selbst bei nahezu vollständigem Erhalt der Narbenschicht im Bereich des Zwickeinschlages extreme Sohlenhaftungswerte von mehr als 70 N pro 10 mm Breite erzielt.
  • Vorzugsweise wird der Faden beim Aufrauhen sogar teilweise entfernt, wobei bei einem Aufrauhen bzw. teilweisen Entfernen des Fadens noch der Vorteil auftritt, daß die im Faden vorhandenen Gleitmittel, die einer guten Verbindung mit dem Klebstoff hinderlich sind, entfernt werden. Der Klebstoff wird dann über die in den Stichlöchern befindlichen Fadenteile in das Leder hineingesaugt und verbindet sich mit der in die Lederfaserschicht eingedrungenen Beschichtung, wodurch eine besonders feste Verbindung der Laufsohle mit dem Leder erzielt wird. Insbesondere dann, wenn zum Aufrauhen ein sehr feines Schleifpapier verwendet wird, entstehen bei der Bearbeitung im Kunststoff des Fadens Radikale, die neben einer mechanischen Verankerung des Klebstoffes im Faden auch zu einer quasichemischen Verbindung zwischen dem Klebstoff und dem Faden führen.
  • Da die Radikalen mit zunehmender Zeit an Wirkung verlieren, soll das Aufbringen des Klebstoffes unmittelbar nach dem Aufrauhen erfolgen.
  • Zweckmäßig besteht die Naht aus einem Oberfaden und einem Unterfaden, wobei zumindest der Oberfaden von synthetischen Fasern gebildet ist. Da beispielsweise Faden aus Polyaramid teuer sind, kann hierdurch eine Einsparung erzielt werden, da es für den erfindungsgemäßen Zweck genügt, wenn der Unterfaden beispielsweise aus Baumwolle oder aus einem billigen Polymermaterial besteht.
  • Die Naht kann aber auch aus einem einzigen, als Kettenstich vernähten Faden bestehen, der vorzugsweise aus synthetischen Fasern gebildet ist. Kettenstiche bieten mehr Verankerungsmöglichkeiten, wodurch die Anzahl der anzubringenden Nähte verringert werden kann. Durch die Beschichtung ist die bei Kettenstichen bestehende Gefahr eines Aufgehens der Naht beseitigt.
  • Zumindest eine Naht ist vorzugsweise etwa parallel zum Blattrand verlaufend angeordnet. Diese Naht befindet sich im Bereich des Zwickeinschlages und ist daher von der Laufsohle abgedeckt und beim fertigem Schuh nicht sichtbar. Um die Nahtlänge zu vergrößern, ist diese Naht vorzugsweise als Zick-Zack-Naht ausgebildet. Bei einer praktischen Ausführungsform sind im Zwickeinschlag zwei, drei oder mehr solche parallel zueinander verlaufende Zick-Zack-Nähte vorgesehen.
  • Es kann aber auch die Naht aus quer zum Blattrand verlaufenden Abschnitten zusammengesetzt sein, die vorzugsweise in einen nicht von der Laufsohle abgedeckten Bereich der Beschichtung hineinragen. Durch derartige Nähte können besonders abriebgefährdete Stellen im Bereich der Schuhspitze zusätzlich zu einer dort aufgebrachten Beschichtung geschützt werden. Diese Nähte können dann sowohl im sichtbaren Bereich des Blattes als auch in dem beim fertigen Schuh unsichtbaren, weil durch die Laufsohle abgedeckten Bereich vorgesehen sein. Die besonders gefährdeten Stellen an der Schuhspitze sind dann sowohl von innen als auch von außen gegen Abrieb geschützt und es erfolgt dort auch eine zusätzliche Verbindung zwischen der Narbenschicht und der Lederfaserschicht.
  • Beim Zwickvorgang entstehen im Bereich der Schuhspitze am Rand des Zwickeinschlages oftmals Falten, die durch Abschleifen entfernt werden müssen, bevor die Laufsohle befestigt wird. Da das Abschleifen durch in diesem Bereich vorhandene Nähte, insbesondere wenn es sich um solche aus synthetischen Fasern mit hoher Abriebfestigkeit handelt, erschwert wird, ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ein dem Blattrand unmittelbar benachbarter Randbereich von Nähten freigehalten. Die Nähte sind also zweckmäßig lediglich im mittleren Bereich des Zwickeinschlages sowie gegebenenfalls in dem dem Brandsohlenrand benachbarten sichtbaren Bereich vorgesehen.
  • Wie bereits erwähnt, muß die Beschichtung teilweise in das Leder eindringen, wobei es zweckmäßig ist, wenn die Beschichtung an einzelnen Stellen die Lederfaserschicht vollständig durchdringt und in die Narbenschicht eindringt, da hierdurch die Verbindung zwischen Lederfaserschicht und Narbenschicht verbessert wird. Dies kann erfindungsgemäß dadurch erzielt werden, daß das Blatt zumindest an einzelnen Stellen, wo die Beschichtung angebracht ist, mit einer feine Poren bildenden Perforation versehen ist. Diese Perforation kann mechanisch durch feine Ein- oder Durchstiche mittels Nadeln hergestellt werden, aber auch durch Funkenentladung mittels des Corona-Effektes bewirkt werden. Besonders vorteilhaft ist es, wenn neben den natürlichen Poren im Leder zusätzlich mindestens 18, vorzugsweise mehr als 45 Poren pro Quadratzentimeter vorgesehen sind.
  • Zweckmäßig ist es, wenn ein an den Blattrand unmittelbar anschließender Streifen mit einer Breite zwischen 2 mm und 8 mm von der Beschichtung freigehalten ist, damit dieser Streifen beim Zwickvorgang und bei der Anbringung der Laufsohle leichter bearbeitet werden kann.
  • Die Beschichtung kann aus einer verfestigten feinteiligen Polyurethandispersion, einer verfestigten Polyurethanlösung oder aus einem Polyurethanreaktionsgemisch bestehen. Zweckmäßig weist die Beschichtung eine Härte zwischen 33 und 95, vorzugsweise zwischen 45 und 70 Shore A und eine maximale Stärke von 0,45 mm auf.
  • Wie bereits erwähnt, ist ein besonders tiefes Eindringen der Beschichtung in die Lederfaserschicht von Vorteil. Ein solches tiefes Eindringen wird dadurch unterstützt, daß das Anbringen des Beschichtungsmateriales unter Druckeinwirkung und/oder unter Einwirkung von Vakuum erfolgt. Das flüssige Beschichtungsmaterial wird also zweckmäßig in die Lederfaserschicht hineingedrückt oder hineingesogen. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß auf jene Stellen, wo das Beschichtungsmaterial aufgebracht ist, eine druckdichte Kappe aufgesetzt wird und der von der Kappe umschlossene Raum mit einer Druckluftquelle oder einer Vakuumeinrichtung verbunden wird.
  • Im folgenden wird die Herstellung eines erfindungsgemäßen Fußballschuhs anhand eines Beispieles näher erläutert.
  • Aus einem Känguruhleder mit einer Stärke von 0,7 mm wird das Blatt eines herzustellenden Schuhs ausgestanzt. Anschließend werden drei parallel zum Blattrand und zueinander verlaufende Zick-Zack-Nähte angebracht, die sowohl die Narbenschicht als auch die Lederfaserschicht durchsetzen. Die Zick-Zack-Nähte befinden sich in einem Bereich, der in der Folge den Zwickeinschlag bildet. Ferner werden quer zu den Zick-Zack-Nähten verlaufende Nähte hergestellt, die teilweise in den sichtbaren Bereich des Blattes außerhalb des Zwickeinschlages ragen, und zwar pro 12 mm Breite vier Nähte. Die Nähte bestehen aus Polyaramidfäden. In der Folge wird mittels Nadeln im zu beschichtenden Bereich, der etwas über den Zwickeinschlag hinausragt und jedenfalls auch den mit den Quernähten versehenen Bereich überdeckt, eine Perforation hergestellt, die aus feinen Poren besteht. Nach dem Aufbringen des Beschichtungsmateriales wird der beschichtete Bereich durch eine Kappe abgedeckt und es wird dem durch die Kappe umschlossenen Raum Druckluft zugeführt, wodurch das Beschichtungsmaterial in die Lederfaserschicht hineingepreßt wird. Die durch die Nadeln hergestellte Perforation und die bei der Herstellung der Nähte entstehenden Stiche sichern hiebei, daß das Beschichtungsmaterial teilweise bis zur Narbenschicht vordringt. Unterstützt wird das Eindringen des Beschichtungsmateriales in das Leder auch durch die durch die Nähte hervorgerufene Dochtwirkung.
  • Nach dem Beschichten hat das Leder eine Stärkenzunahme von etwa 0,3 mm, wobei die teilweise in die Beschichtung eingebetteten Faden mitgemessen werden.
  • Hierauf wird eine Brandsohle auf einem Leisten fixiert, derart, daß sie bis zum Leistenrand reicht, das Schuhoberleder mit dem Blatt wird über den Leisten gespannt und der Zwickeinschlag wird mit der Brandsohle durch Verkleben verbunden. Die am Rand des Zwickeinschlages entstehenden Falten werden durch Schleifen entfernt und dabei die Narbenschicht und die Fäden zum größten Teil abgetragen. Hierauf wird der Zwickeinschlag mit einem Zweikomponenten-PUR-Klebstoff satt eingestrichen und nach der Ablüftezeit mit einer vorgefertigten PUR-Laufsohle verpreßt. Bei einem derart hergestellten Sportschuh werden nach 24 Stunden im Spitzenbereich Sohlenhaftungswerte von mehr als 48 N pro 10 mm Breite ermittelt und eine Abriebfestigkeit im sichtbaren Bereich der Nähte festgestellt, bei welcher das Leder nach 500 Abriebzyklen gemäß DIN 53339 an jenen Stellen, wo keine Nähte angebracht sind, etwa die Hälfte der Abriebfestigkeit an den mit Nähten versehenen Stellen hatte.
  • In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles schematisch veranschaulicht. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Fußballschuh in Ansicht, wobei der Bereich der Schuhspitze aufgeschnitten ist. 2 zeigt in wesentlich vergrößertem Maßstab das im Schnitt dargestellte Detail der 1. 3 stellt in Draufsicht ein Blatt des erfindungsgemäßen Fußballschuhes dar.
  • Der in 1 gezeigt Fußballschuh 1 weist ein Schuhoberleder 2 auf, das im Bereich der Schuhspitze 3 aus einem Blatt 4 besteht, welches mit einer Brandsohle 5 über einen sogenannten Zwickeinschlag 6 verbunden ist. An der Unterseite der Brandsohle 5 ist, den Zwickeinschlag 6 abdeckend, eine Laufsohle 7 befestigt. Die Laufsohle 7 kann entweder gesondert gefertigt und durch einen Kleber, vorzugsweise einen Zweikomponentenkleber, mit der Brandsohle 5 und dem Zwickeinschlag 6 verbunden sein, oder an die Brandsohle 5 und den Zwickeinschlag 6 angespritzt oder angeschäumt sein. In letzterem Fall besteht die Laufsohle 7 vorzugsweise aus Polyurethan.
  • Das Blatt 4 ist aus vollnarbigem Leder, und zwar vorzugsweise aus Rindleder oder Känguruhleder, hergestellt, das aus einer Narbenschicht 8 und aus einer damit verbundenen Lederfaserschicht 9 besteht (siehe 2). Im Bereich des Zwickeinschlages 6 und vorzugsweise auch in einem daran anschließenden, großen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzten Bereich 10 ist die Lederfaserschicht 9 des Blattes 4 mit einer Beschichtung 11 aus einem elastomeren Material versehen, die die abstehenden Fasern der Lederfaserschicht 9 umschließt und teilweise in die Lederfaserschicht 9 eindringt und dadurch in dieser Lederfaserschicht verankert ist. Diese Beschichtung, durch welche die Stärke des Blattes 4 um mindestens 0,1 mm vergrößert wird, bewirkt eine Verstärkung des Blattes 4 im Bereich des Zwickeinschlages 6 und in jenen Bereichen, wo eine große Festigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Beanspruchungen und Belastungen erforderlich ist, so daß das vollnarbige Leder selbst dünn und daher weich und anschmiegsam sein kann.
  • In die Beschichtung 11 sind Verstärkungsmittel eingebettet, die beim dargestellten Ausführungsbeispiel von Narbenschicht 8 und Lederfaserschicht 9 durchdringenden Nähten 12 gebildet sind. Die die Nähte 12 bildenden Faden bestehen zumindest teilweise aus synthetischen Fasern und zwar vorzugsweise aus Polyaramid, wie sie unter dem Handelsnamen KEVLAR vertrieben werden. Bestehen die Nähte 12 aus einem Oberfaden und aus einem Unterfaden, so ist zumindest der Oberfaden von Polyaramid-Fasern gebildet, wogegen der Unterfaden aus Kostenersparnis beispielsweise aus Baumwolle oder aus einem billigen Polymermaterial bestehen kann.
  • Anstelle der Nähte 12 oder zusätzlich zu diesen kann in die Beschichtung 11 ein nicht dargestelltes Gewirke eingebettet sein, das vorzugsweise aus synthetischem Material mit einem Flächengewicht von weniger als 80 g pro Quadratmeter und einer Stärke von weniger als 0,25 mm besteht.
  • Weiters können in der Beschichtung 11 Mahl- oder Schnittfasern mit einer Länge zwischen 0,01 und 0,3 mm eingebettet sein.
  • Wie aus 3 hervorgeht, sind im Bereich des Zwickeinschlages 6, dessen innere Begrenzung durch eine strichlierte Linie angedeutet ist, zwei zick-zack-förmig ausgebildete, parallel zueinander und zum Blattrand 13 verlaufende Nähte 12a vorgesehen, die, wie aus 2 hervorgeht, Narbenschicht 8 und Lederfaserschicht 9 miteinander verbinden. Der dem Blattrand 13 unmittelbar benachbarte Randbereich 14 ist von Nähten freigehalten, so daß die Nähte bei einem Abschleifen dieses Bereiches nicht störend wirken. Ein solches Abschleifen ist erforderlich, da bei der Bildung des Zwickeinschlages in diesem Randbereich 14 in der Regel Falten auftreten, die vor der Befestigung der Laufsohle 7 abgeschliffen werden müssen.
  • Die Nähte 12 bilden nicht nur eine Art Armierung der Beschichtung, sondern bewirken, da sie auch auf der Oberfläche der Narbenschicht 8 wirksam sind, eine bessere Verankerung der Laufsohle 7 mittels des aufgebrachten Klebstoffes 15 (siehe 2). Das erforderliche Aufrauhen der Narbenschicht 8 im Bereich des Zwickeinschlages 6 zur besseren Haftung des Klebstoffes braucht in diesem Fall nicht sorgsam durchgeführt zu werden und es ist auch möglich, die Narbenschicht 8 vollständig zu entfernen, ohne daß hiedurch Nachteile auftreten. Durch das Aufrauhen werden auch die Nähte 12 aufgerauht, ohne jedoch vollständig zerstört zu werden, so daß sich abstehende Fasern und Radikale bilden, die der besseren Verankerung und einer quasi chemischen Verbindung dienlich sind. Die bei der Herstellung der Nähte gebildeten Stichlöcher bewirken nicht nur ein tieferes Eindringen des Beschichtungsmateriales in das vollnarbige Leder, aus dem das Blatt 4 besteht, sondern ermöglichen auch ein Eindringen des Klebstoffes, mit dem die Laufsohle 7 befestigt wird, in dieses Ledermaterial, wodurch auch die Verankerung der Laufsohle verbessert wird. Außerdem wird durch die Nähte 12 eine Dochtwirkung erzielt, durch welche das Beschichtungsmaterial 11 in das Ledermaterial hineingesogen wird.
  • Zusätzlich kann beispielsweise durch feine Durchstiche des Blattes 4 mittels Nadeln eine Perforation des Blattes gebildet werden. Die dabei entstehenden feinen Poren 16 verbessern gleichfalls das Eindringen des Beschichtungsmateriales 11 in das das Blatt bildende vollnarbige Leder.
  • Außer den erwähnten Nähten 12a, die sich innerhalb des Bereiches des Zwickeinschlages 6 befinden, kann eine zusätzliche Naht 12b vorgesehen sein, die aus quer zum Blattrand 13 verlaufenden Abschnitten zusammengesetzt ist und die aus dem Bereich des Zwickeinschlages 6 herausragt. Diese Naht 12b, die lediglich in 3 dargestellt ist, bewirkt eine Verstärkung des Blattes in dem an den beim fertigen Schuh nicht sichtbaren Bereich des Zwickeinschlages anschließenden sichtbaren Bereich an jenen Stellen, wo das Blatt 4 besonderen Beanspruchungen und Belastungen ausgesetzt ist.
  • Die Beschichtung 11 besteht beispielsweise aus einer verfestigten Polyurethanlösung oder aus einer verfestigten feinteiligen Polyurethandispersion oder aus einem Polyurethanreaktionsgemisch und weist eine maximale Stärke von 0,45 mm und eine Härte zwischen 45 und 70 Shore A auf.
  • Unter vollnarbigen Ledern werden hier auch Leder verstanden, deren Narbenoberfläche vor dem Aufbringen eines Finish leicht egalisiert wurde.

Claims (27)

  1. Sportschuh, insbesondere Fußballschuh, beinhaltend ein Schuhoberleder (2), das im Bereich der Schuhspitze (3) ein Blatt (4) aufweist, welches mit einer Brandsohle (5) verbunden ist und ferner beinhaltend eine unterhalb der Brandsohle (5) angeordnete Laufsohle (7), wobei das Blatt (4) aus einem narbigen Leder besteht, das aus einer Narbenschicht (8) und einer damit verbundenen Lederfaserschicht (9) zusammengesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Lederfaserschicht (9) lediglich im Bereich der Verbindung mit der Brandsohle (5) sowie gegebenenfalls in einem daran anschließenden Bereich (10) mit einer teilweise in das Leder eingedrungenen Beschichtung (11) aus einem elastomeren Material versehen ist, deren von der Oberfläche der Lederfaserschicht (9) abstehender Teil eine Stärke von mindestens 0,1 mm aufweist.
  2. Sportschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Beschichtung (11) Verstärkungsmittel eingebettet sind.
  3. Sportschuh nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungsmittel von einer Einlage aus einem textilen Material gebildet sind.
  4. Sportschuh nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlage aus einem Gewirke besteht.
  5. Sportschuh nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das in die Beschichtung (11) eingebettete Gewirke aus synthetischem Material mit einem Flächengewicht von weniger als 80 g pro Quadratmeter und einer Stärke von weniger als 0,25 mm besteht.
  6. Sportschuh nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungsmittel aus in der Beschichtung angeordneten Mahl- oder Schnittfasern mit einer Länge von 0,01 bis 0,3 mm bestehen.
  7. Sportschuh nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungsmittel von zumindest einer die Narbenschicht (8) und die Lederfaserschicht (9) durchdringenden Naht (12) gebildet sind.
  8. Sportschuh nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein die Naht (12) bildender Faden aus synthetischen Fasern besteht.
  9. Sportschuh nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein die Naht (12) bildender Faden aus Polyamidfasern besteht.
  10. Sportschuh nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein die Naht (12) bildender Faden aus Polyaramid besteht.
  11. Sportschuh nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Naht (12) aus einem Oberfaden und aus einem Unterfaden besteht, wobei zumindest der Oberfaden von synthetischen Fasern gebildet ist.
  12. Sportschuh nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Naht (12) aus einem einzigen, als Kettenstich vernähten Faden besteht, der vorzugsweise aus synthetischen Fasern gebildet ist.
  13. Sportschuh nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Naht (12a) etwa parallel zum Blattrand (13) verlaufend angeordnet ist.
  14. Sportschuh nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die parallel zum Blattrand (13) verlaufende Naht (12a) von der Laufsohle (7) abgedeckt ist.
  15. Sportschuh nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die etwa parallel zum Blattrand (13) verlaufende Naht (12a) als Zick-Zack-Naht ausgebildet ist.
  16. Sportschuh nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Naht (12b) aus quer zum Blattrand (13) verlaufenden Abschnitten zusammengesetzt ist, die vorzugsweise in einen nicht von der Laufsohle (7) abgedeckten Bereich (10) hineinragen.
  17. Sportschuh nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein dem Blattrand (13) unmittelbar benachbarter Randbereich (14) von Nähten (12) freigehalten ist.
  18. Sportschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Blatt (4) zumindest an einzelnen Stellen, wo die Beschichtung (11) angebracht ist, mit einer feine Poren (16) bildenden Perforation versehen ist.
  19. Sportschuh nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens 18, vorzugsweise mehr als 45 durch die Perforation gebildete Poren (16) pro Quadratzentimeter Blattfläche vorgesehen sind.
  20. Sportschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein an den Blattrand (13) unmittelbar anschließender Streifen mit einer Breite von 2 mm bis 8 mm von der Beschichtung (11) freigehalten ist.
  21. Sportschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) aus einer verfestigten Polyurethanlösung besteht.
  22. Sportschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) aus einer verfestigten feinteiligen Polyurethandispersion besteht.
  23. Sportschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) aus einem Polyurethanreaktionsgemisch besteht.
  24. Sportschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) eine Härte zwischen 33 und 95, vorzugsweise zwischen 45 und 70 Shore A aufweist.
  25. Sportschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) eine maximale Stärke von 0,45 mm aufweist.
  26. Sportschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Material zur Bildung der Beschichtung (11) auf das Blatt (4) unter Druckeinwirkung und/oder unter Einwirkung von Vakuum aufbringbar ist.
  27. Sportschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Narbenschicht (8) an den von der Laufsohle (7) abgedeckten Stellen nach dem Anbringen der Nähte (12) einer Aufrauhung unterzogen ist.
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