DE19801731A1 - Transporteinrichtung - Google Patents
TransporteinrichtungInfo
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- B21—MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
- B21D—WORKING OR PROCESSING OF SHEET METAL OR METAL TUBES, RODS OR PROFILES WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
- B21D43/00—Feeding, positioning or storing devices combined with, or arranged in, or specially adapted for use in connection with, apparatus for working or processing sheet metal, metal tubes or metal profiles; Associations therewith of cutting devices
- B21D43/02—Advancing work in relation to the stroke of the die or tool
- B21D43/04—Advancing work in relation to the stroke of the die or tool by means in mechanical engagement with the work
- B21D43/05—Advancing work in relation to the stroke of the die or tool by means in mechanical engagement with the work specially adapted for multi-stage presses
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- Engineering & Computer Science (AREA)
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- Press Drives And Press Lines (AREA)
- Intermediate Stations On Conveyors (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Transporteinrichtung nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einer Presse, Pressenstraße oder Großteil-Stufenpresse sind
Umsetzeinrichtungen für den Transport von Werkstücken in die
Bearbeitungsstufen vorgesehen. Frühere Transportsysteme sahen
mittels Kurvenantrieb gesteuerte Längs- und Querbewegungen sowie
eventuelle Hubbewegungen der Transporteinrichtungen vor, die vom
Hauptantrieb einer Presse abgeleitet wurden und somit synchron
zur Stößelbewegung verliefen (EP 0 210 745, Fig. 4). Bei neueren
Systemen gemäß der EP 0 672 480 B1 oder der EP 0 693 334 A1
erfolgt der Transportvorgang zwischen einzelnen
Bearbeitungsstationen individuell durch einzelne
Transporteinrichtungen, die insbesondere eine universelle
Beweglichkeit des Werkstücktransports zwischen einzelnen
Bearbeitungsstufen ermöglichen. Durch einen solchen, vom
Zentralantrieb der Presse völlig unabhängigen Antrieb bzw.
Transport des Werkstücks mit beliebigen Freiheitsgraden kann der
Transportvorgang der Werkstücke insbesondere in größeren
Pressenanlagen optimiert werden. Hierzu wird insbesondere auf
die Ausführungen in der EP 0 672 480 oder der EP 0 693 334
verwiesen.
Aus der DE 44 08 447 A1 ist eine Transporteinrichtung zum
transportieren von Werkstücken bekannt geworden, bei welcher
über eine Zugmittelanordnung sowohl der Quertransport eines
Transportschlittens an einem Längsträger als auch die
Hubbewegung des Werkstücks an einer Säule erfolgt. Zur
Durchführung dieser Bewegungen sind zwei Riemensysteme
erforderlich, die in ihrem Bewegungsablauf ein starres
Bewegungsprofil erzeugen. Die Hub- und Längsbewegung des
Werkstücks ist durch die Anordnung des Riemenantriebs fest
vorgegeben. Eine vergleichbare Anordnung ist in der DE 32 33 428 C2
gezeigt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine im baulichen
Aufwand möglichst einfache Transporteinrichtung zu schaffen, die
universell zum Transportieren von Werkstücken vorzugsweise in
oder an Umformeinrichtungen aller Art geeignet ist, wobei bei
hoher Transportgeschwindigkeit insbesondere mit geringer
Antriebsleistung und geringen Transportmassen gearbeitet werden
kann.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Transporteinrichtung nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1, durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige
Weiterbildungen der im Hauptanspruch angegebenen
Transporteinrichtung angegeben.
Der Erfindung liegt der Kerngedanke zugrunde, daß mittels eines
einzigen Antriebsstrangs einer Zugsmittelanordnung eine
zweiachsige Bewegung eines verfahrbaren Auslegers oder Tragarms
in horizontaler und/oder vertikaler Richtung möglich ist. Dabei
wird die Bewegung des Auslegers von zwei Motoren beeinflußt,
deren Drehrichtung sowie deren Drehgeschwindigkeit zueinander
den Bewegungsablauf des Auslegers beeinflussen. Insbesondere
kann der Bewegungsablauf des Auslegers in einer vertikalen Ebene
beliebig gesteuert werden, d. h. jegliches Bewegungsprofil in
einer vertikalen Ebene sowohl in horizontaler als auch in
vertikaler Richtung ist steuerbar. Mittels einer hochdynamischen
Steuerung der beiden Motoren lassen sich alle Bewegungsprofile
mittels nur einem Antriebsstrang bewältigen. Durch eine
programmierte Steuerung bzw. Regelung der beiden voneinander
unabhängigen Antriebe wird der Antriebsstrang in seinem
Bewegungsablauf, Geschwindigkeit und Bewegungsrichtung
beeinflußt, wodurch die jede gewünschte Fahrkurve erreicht wird.
Durch den Einsatz von zwei stationär angeordneten
Antriebsmotoren wird auch die Energiezuführung und die
Energiebilanz wesentlich vereinfacht.
Die Transporteinrichtung kann bei einem Einsatz für eine
Pressenautomatisierung die verschiedensten Transportaufgaben
sowohl bei Pressenstraßen als auch bei Großteilstufenpressen
übernehmen, wie z. B. als Einlegegerät vor der ersten
Umformstufe, als Verkettung zwischen zwei Umformstufen und als
Entnahmegerät zur Teileentsorgung nach der letzten Umformstufe.
Die Unteransprüche stellen vorteilhafte und zweckmäßige
Weiterbildungen im Sinne der Anwendung des erfindungsgemäßen
Kerngedankens im Zusammenhang mit einer Presse dar. Dabei kann
das Grundprinzip auf Bewegungsabläufe ausgeweitet werden, wie
sie prinzipiell aus der EP 0 672 480 B1 bzw. der EP 0 693 334 A1
der Anmelderin bekannt sind. Diese Patentschriften werden
deshalb ausdrücklich zum Inhalt auch der vorliegenden Anmeldung
gemacht.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Erläuterung von Ausführungsbeispielen die in
den Zeichnungen dargestellt sind.
Die Ausführungsbeispiele zeigen:
Fig. 1 zwei Pressen mit einer zwischen den Pressen
abgeordneten Transporteinrichtung für den
Werkstücktransport in Entnahmestellung,
Fig. 1a die Transporteinrichtung in Fig. 1 in vergrößerter
prinzipieller Darstellung,
Fig. 2 die Anordnung der Transporteinrichtung nach
Fig. 1, jedoch in mittlerer Parkstellung,
Fig. 2a die Anordnung der Transporteinrichtung nach
Fig. 2 in vergrößerter prinzipieller Darstellung,
Fig. 3 eine Pressenanordnung nach Fig. 1 oder 2 jedoch
mit fortgesetzten Bewegungsablauf der
Transporteinrichtung zur Ablage des Werkstücks in
der nachfolgenden Presse,
Fig. 4 einen Längsschnitt durch eine Stufenpresse mit
vier Pressenstufen und dazwischenliegenden
Transporteinrichtungen zum Transport der zu
bearbeitenden Werkstücke und
In den Fig. 1 bis 3 sind zwei Einzelpressen 1, 2 einer
Pressenstraße, in Fig. 4 eine Transfer- oder Groß
teil-Stufenpresse 3 dargestellt. Die Pressen 1, 2, 3 umfassen ein
Kopfstück 4 sowie seitliche Ständer 5, 6, einen
dazwischenliegenden Pressenstößel 7 mit Oberwerkzeug 8, einem
gegenüberliegenden Unterwerkzeug 9 auf einem Schiebetisch 10.
Die jeweilige Bearbeitungsstufe ist mit Bezugszeichen 11 und 12
in Fig. 1 bis 3 bzw. 11 bis 14 in Fig. 4 bezeichnet.
Gemäß der Darstellung in den Fig. 1 bis 3 kann sich zwischen
den einzelnen Bearbeitungsstufen 11 und 12 eine Ablagestufe 15
befinden, die zur Aufnahme von auszuwechselnden Saugerspinnen
oder Quertraversen mit Saugerspinnen dient.
Die erfindungsgemäße Transporteinrichtung 16 befindet sich
zwischen den einzelnen Bearbeitungs- bzw. Umformstufen 11 bis
14, wie diese in den Fig. 1 bis 4 dargestellt ist. Dabei
zeigt die Fig. 1 die Transporteinrichtung 16 in einer
Entnahmestellung des Werkstücks aus der ersten Bearbeitungsstufe
11, während die Darstellung nach Fig. 2 eine mittlere
Parkstellung der Transporteinrichtung 16 zwischen den
Bearbeitungsstufen zeigt. Die Darstellung nach Fig. 3 zeigt die
Transporteinrichtung 16 in ihrem Bewegungsablauf zur Ablage des
Werkstücks 17 in die rechte Bearbeitungsstufe 12. Sofern der
Werkstücktransport mittels Saugerbalken bzw. mittels
Saugerspinnen 18 bestückten Quertraversen 19 erfolgt, sind
jeweils zwei gegenüberliegende Transporteinrichtungen 16
zwischen den einzelnen Bearbeitungsstufen vorgesehen, die
gemeinsam jeweils einen Saugerbalken bzw. Quertraverse 19
tragen.
Die Fig. 1a zeigt eine vergrößerte Darstellung der
Transporteinrichtung 16 in einer Stellung sinngemäß zu Fig. 1.
Die Transporteinrichtung 16 ist befestigt auf einer ortsfesten
Montageplatte 20. Zwei Hubsäulen 21, 22 sind in Vertikal-Lagern
23, 24 gelagert. Der untere Bereich der Hubsäulen 21, 22 ist mit
einem horizontalen Querträger 25, der obere Bereich der
Hubsäulen 21, 22 ist mittels eine Querjochs 26 verbunden.
Die Montageplatte 20 ist als eine Art ortsfester Antriebsblock
27 ausgebildet, mit einem ersten Antriebsmotor 28 und einem
zweiten Antriebsmotor 29.
Für eine Zugmittelanordnung 30 sind im horizontalen Querträger
25 ein Paar von Umlenkrollen 31, 32 vorgesehen. Gleichermaßen
enthält das obere Querjoch 26 ein weiteres Paar von Umlenkrollen
33, 34. Zur Führung der Zugmittelanordnung ist weiterhin ein
Umlenkrollenpaar 35, 36 im Antriebsblock 27 vorgesehen.
Wie aus Fig. 2a in der mittleren Parkstellung ersichtlich, ist
die gesamte Transporteinrichtung prinzipiell symmetrisch
aufgebaut und spiegelt sich an der vertikalen Symmetrieebene 38.
Die Zugmittelanordnung 30 dient zunächst zum Antrieb eines
Auslegers oder Tragarms 39, der mittels Lagern 40 am stationären
horizontalen Querträger 25 längs-verschiebbar befestigt ist.
Hierfür ist nur ein einziger Antriebsstrang 41 vorgesehen. Das
erste Ende 42 des Antriebsstrangs 41 ist gemäß Darstellung in
Fig. 1a, 2a am linken Ende des Auslegers 39 am Punkt 44
befestigt. Das zweite, andere Ende 43 des Antriebsstrangs 41 ist
am gegenüberliegenden Ende (Punkt 45) des Auslegers 39
befestigt.
Der einstückige Antriebsstrang 41 wird nun von Punkt 44 am
linken Ende des Auslegers 39 über die Umlenkrolle 31 im
horizontalen Querträger 25 zum ersten Antriebsmotor 28 und von
dort aus zur zugehörigen Umlenkrolle 35 im Antriebsblock 27
geführt. Von dieser Umlenkrolle 35 wird der Antriebsstrang 41
weiter geführt zur oberen Umlenkrolle 33 im Querjoch 26. In
symmetrischer Anordnung der Einrichtung wird der Antriebsstrang
41' dann zurückgeführt von der oberen Umlenkrolle 34 im Querjoch
26 zur Umlenkrolle 36 im Antriebsblock 27 und über den zweiten
Antriebsmotor 29 zur unteren Umlenkrolle 32 im horizontalen
Querträger 25. Der Antriebsstrang 41' endet dann im rechten Ende
des Auslegers 39 am Punkt 45. Die Anordnung des jeweiligen
Motors 28, 29 mit der jeweils zugehörigen Umlenkrolle 35, 36
läßt sich vertauschen.
Die Antriebsmotoren 28, 29 lassen sich im Uhrzeigersinn, Pfeil
46, Pfeil 47 und gegen den Uhrzeigersinn, Pfeil 48, Pfeil 49
antreiben. Darüberhinaus kann die Antriebsgeschwindigkeit
jeweils von 0 bis zu einem bestimmten Wert stufenlos geregelt
bzw. gesteuert werden. Die unterschiedlichen Bewegungen des
Auslegers 39 geschehen zum Beispiel wie folgt:
- 1. Bewegung des Auslegers 39 nach links in Fig. 1a (Pfeil 50): Hierfür muß sich der links der Symmetrieebene 38 liegende Antriebsstrang 41 nach unten bewegen, d. h. der erste Antriebsmotor 28 dreht sich im Uhrzeigersinn (Pfeil 46) mit einer bestimmten Drehzahl. Im gleichen Maße bewegt sich der rechts der Symmetrieebene 38 liegende Antriebsstrand 41' nach oben, d. h. der zweite Antriebsmotor 29 dreht ebenfalls im Uhrzeigersinn (Pfeil 47) mit der gleichen Drehgeschwindigkeit, so daß sich der Antriebsstrang von der rechten Symmetriehälfte zur linken Symmetriehälfte bewegt. Die Drehzahl der beiden Antriebsmotoren 28, 29 bestimmt die Geschwindigkeit der horizontalen Bewegung des Auslegers 39.
- 2. Bewegung des Auslegers 39 nach rechts: Dieser umgekehrte Fall zu Ziffer 1 erfordert lediglich eine Umkehrung der Bewegungsrichtungen der Antriebsmotore 28, 29, d. h. die Drehrichtung erfolgt gegen den Uhrzeigersinn, d. h. in Richtung der Pfeile 48, 49. Hierdurch wandert der Antriebsstrang von der linken Symmetriehälfte in die rechte Symmetriehälfte der Transporteinrichtung.
- 3. Hubbewegung des Auslegers 39 (Pfeil 51): Hierfür müssen die beidseitig der Symmetrieebene 38 liegenden Antriebsstränge 41, 41' nach oben transportiert werden. Die geschieht durch eine Drehbewegung des ersten Antriebsmotors 28 entgegen dem Uhrzeigersinn (Pfeil 48) und einer Drehbewegung des zweiten Antriebsmotors 29 im Uhrzeigersinn (Pfeil 47). Hierdurch wird der Antriebsstrang in den Bereich oberhalb des Antriebsblocks 27 verschoben, so daß sich das Querjoch 26 mit den beiden Hubsäulen 21, 22 nach oben verschiebt und hierdurch den unteren horizontalen Querträger 25 anhebt. Die obere Stellung dieses Vorgangs ist in Fig. 2a dargestellt. Drehen die beiden Antriebsmotore 28, 29 gleich schnell, so wird bei gleicher Übersetzung der Motorantriebe ein gleichmäßiger Hubvorgang vorgenommen.
- 4. Absenken des Auslegers 39 (Pfeil 51'): Dieser Vorgang erfolgt wieder gleichermaßen wie zuvor beschrieben, jedoch mit umgedrehter Drehrichtung der beiden Antriebsmotore 28, 29. Insbesondere dreht der erste Antriebsmotor im Uhrzeigersinn (Pfeil 46) während der zweite Antriebsmotor 29 entgegen dem Uhrzeigersinn (Pfeil 49) dreht. Hierdurch bewegt sich der beidseitig der Symmetrieebene 38 liegende Antriebsstrang 41, 41' nach unten, so daß sich das Querjoch 26 mit den beiden Hubsäulen 21, 22 ebenfalls nach unten bewegt.
Als Gewichtentlastung für diesen Hub- und Senkvorgang ist ein
zusätzlicher Gewichtsausgleichszylinder 52 vorgesehen, der das
gesamte System "gewichtslos" macht bzw. das Gewicht kompensiert.
Über eine Kolbenstange 53 ist der Gewichtsausgleichszylinder 52
mit dem Querjoch 26 verbunden. Der Gewichtsausgleichszylinder 52
kann die Abwärtsbewegung des Systems unterstützen.
- 5. Die oben beschriebenen Bewegungsabläufe 1 bis 4 können nun überlagernd angewandt werden. Das bedeutet, daß je nach Bedarf nur ein Antriebsmotor in einer bestimmten Drehrichtung mit einer bestimmten Drehgeschwindigkeit angetrieben wird, während der andere Antriebsmotor z. B. still stehen oder mit anderer Drehgeschwindigkeit laufen kann. Will man beispielsweise in Fig. 1a eine gleichzeitige horizontale Längsbewegung des Auslegers 39 nach rechts (Pfeil 50') und eine gleichzeitige Hubbewegung (Pfeil 51) durchführen, so wird der erste Antriebsmotor 28 mit einer höheren Antriebsgeschwindigkeit entgegengesetzt zum Uhrzeigersinn (Pfeil 48) angetrieben, während der zweite Antriebsmotor 29 beispielsweise stillsteht bzw. festgehalten wird. Hierdurch kann sich das obere Querjoch 26 nach oben bewegen und den horizontalen Querträger 25 anheben. Der hierdurch frei werdende Antriebsstrang 41' auf der rechten Symmetriehälfte ermöglicht eine Bewegung nach rechts (Pfeil 50') des Auslegers 39.
Hieraus ist erkennbar, daß beliebige Bewegungsabläufe in einer
Vertikalebene für den Ausleger 39 durchgeführt werden können.
Dies geschieht ausschließlich durch die Steuerung bzw. Regelung
der beiden Antriebsmotore 28, 29 in gleichen oder
unterschiedlichen Drehrichtungen mit unterschiedlichen oder
gleichen Drehgeschwindigkeiten.
Wie aus Fig. 1a, 2a ersichtlich, kann dem Ausleger 39 ein
weiterer Ausleger 54 zugeordnet sein, so daß die beiden Ausleger
39, 54 einen sogenannten Teleskoparm 55 bilden. Auch die
Bewegung des Auslegers 54 wird in bekannte Weise mittels eines
Riemenantriebs 56 vollzogen, wobei der Antriebsriemen 57 über
einen Antriebsmotor 58 mit zwei Umlenkrollen 59, 60 angetrieben
wird. Zur Funktionsweise dieses Antriebs mit entsprechender
Schwenkeinrichtung für das Werkstück 17 wird auf die
EP 0 693 334 A1 insbesondere Fig. 10 mit zugehöriger
Beschreibung verwiesen. Durch diese Verwendung der Erfindung
können beiliebige Bewegungsabläufe des Werkstücktransportes auch
bezüglich eines Schwenkvorganges des Werkstückes wie in Fig. 3
dargestellt, erfolgen.
Fig. 4 zeigt die problemlose Anwendung der Erfindung auch bei
Transfer- oder Großteil-Stufenpressen, wo die
Transporteinrichtung zwischen den einzelnen Umformstationen 11
bis 14 angeordnet werden kann. Beispielhaft ist hier die
Transporteinrichtung mit einem Einfach-Transportarm dargestellt.
Auf die entsprechenden Ausführungen in der EP 0 672 480 wird
verwiesen.
Eine alternative Ausführungsform der Antriebe und Umlenkrollen
gegenüber der Darstellung nach Fig. 1a, 2a kann durch eine
veränderte Anordnung der Umlenkrollen 35, 36 bzw. 33, 34
vorgenommen werden bzw. durch eine Veränderung der Anzahl dieser
Umlenkrollen.
Weiterhin können als Antriebsstrang die verschiedensten
Antriebsmittel verwendet werden, wie z. B. Zahnriemen oder
Ketten.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene
Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfaßt auch vielmehr alle
Weiterbildungen im Rahmen der Schutzrechtsansprüche.
Claims (10)
1. Transporteinrichtung zum transportieren insbesondere von
Werkstücken vorzugsweise an einer Presse, Pressenstraße,
Großteil-Stufenpresse oder dergleichen, mit wenigstens einer
Hubsäule (21, 22), die mit einem Träger (25) verbunden ist, der
seinerseits einen verfahrbaren Ausleger (39) trägt, wobei der
Antrieb für den Ausleger (39) mittels einer Zugmittelanordnung
(30) erfolgt, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugmittelanordnung
(30) einen einzelnen Antriebsstrang (41) umfaßt, der jeweils
endseitig am Ausleger (39) befestigt ist und daß der
Antriebsstrang (41) von zwei stationären Antriebsmotoren (28,
29) angetrieben wird, wobei die Drehrichtung und die
Drehgeschwindigkeit des jeweiligen Antriebsmotors (28, 29) die
Hub- und/oder Querbewegung des Auslegers (39) bestimmt.
2. Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß eine zentrale oder wenigstens zwei
symmetrisch angeordnete Hubsäulen (21, 22) vorhanden sind, die an
ihrem unteren Ende den Querträger (25) mit Führungsmitteln (40)
für den Ausleger (39) tragen.
3. Transporteinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Hubsäulen (21, 22)
vorhanden sind, die an ihrem oberen Ende über ein Querjoch (26)
verbunden sind.
4. Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Hubsäulen (21, 22) stationär
geführt sind, die an ihrem unteren Ende einen Querträger (25)
für den Ausleger (39) und an ihrem oberen Ende ein Querjoch (26)
aufweisen, und das im Querträger (25) ein Umlenkrollenpaar (31,
32) und im Querjoch (26) ein weiteres Umlenkrollenpaar (33, 34)
für den Antriebsstrang (30, 41) vorgesehen sind.
5. Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Hubsäule (21) zentrisch stationär
geführt ist, die an ihrem unteren Ende einen Querträger (25) für
den Ausleger (39) und an ihrem oberen Ende eine Umlenkrolle (33,
34) für den Antriebsstrang (30, 41) aufweist.
6. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß den Antriebsmotoren (28, 29) im
Antriebsblock (27) wenigstens je eine Umlenkrolle (35, 36)
zugeordnet ist.
7. Transporteinrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche 3
oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Gewichtsausgleichszylinder (52) vorgesehen ist.
8. Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zugmittelanordnung (30) als
Riemenantrieb oder als Kettenantrieb ausgebildet ist.
9. Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Montageplatte (20) bzw. der
Antriebsblock (27) paarweise oder einzeln seitlich einer oder
zwischen zwei Bearbeitungsstufen (11 bis 14) einer Presse,
Pressenstraße, Großteil-Stufenpresse oder dergleichen angeordnet
ist.
10. Transporteinrichtung nach Anspruch 1 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der verfahrbare Ausleger (39) als
teleskopierbarer Mehrfachausleger bzw. Teleskoparm (55)
ausgebildet ist.
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