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Die
Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Transport gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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Solches
Transportgut wird nach der Befüllung
und dem Verschluss zu einer Verpackungseinrichtung geführt, welche
für die
Transportbereitstellung des Transportguts, sei es in Kisten oder
Kartons, sorgt. Hierzu ist es notwendig, dass der Verpackungseinrichtung
selbst das Transportgut in einer bestimmten lagedefinierten Weise
zugeführt
wird, damit das Transportgut ordnungsgemäß von der Verpackungseinrichtung
ergriffen und in die Verpackung eingebracht werden kann.
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Es
ist bereits bekannt, dass das von der Abfülleinrichtung kommende Transportgut
an einer Übergabestation
eng zusammengestellt wird und an der Übergabestation das Transportgut
an eine Mehrzahl von eng aneinander angeordneten Transportbahnen
bzw. Transportketten übergeben
und von diesen weitertransportiert wird.
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Im
weiteren Transportweg ist bei bekannten Transporteinrichtungen ein
aus mehreren Geländern bestehender
Gassenverteiler angeordnet – siehe 4 – wobei diese Gassenverteiler
im wesentlichen auf die Mitte einer Transportbahn ausgerichtet sind und
vorne spitz zulaufen, so dass beim Auftreffen des Transportguts
auf die Spitze des Gassenverteilers, sei es durch die Förderkräfte der
Transportbahn oder durch nachrückendes
Transportgut, eine statistisch vorberechnete Verteilung des Transportguts
auf die jeweiligen durch die Gassenverteiler vorgegebenen Gassen
erfolgt. Das jeweilige Transportgut wird somit druckbehaftet in
die Gassen überführt, was
zu Beschädigungen
der Produktausstattung, z. B. der Etikettierung, oder zum Verklemmen
des Transportguts führen
kann. Da die Transportbahnen im Bereich des Gassenverteilers eng
aneinander angeordnet sind, müssen
die Geländer
des Gassenverteilers von oben her befestigt werden, und es sind
die Abstände
der Geländer
untereinander so einzustellen, dass die Gassenbreite in etwa dem
Durchmesser eines Transportguts angepasst werden kann. Ebenso ist
es manchmal schwierig, für
eine gewünschte
Veränderung
der Gassenzahlen zu sorgen, weil eine Vielzahl von mechanischen
Eingriffen an dem Gassenverteiler notwendig sind, was zu unerwünschten
Transport-Ausfallzeiten und somit zum Stillstand der Abfüllanlage
führt.
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Durch
das Auftreffen und die ständige
Berührung
des Transportguts während
des Transports durch den Gassenverteiler stellt sich eine Lärmentwicklung
ein, was zu einer Lärmbelastung
derjenigen Personen führen
kann, welche für
die Bedienung der Abfüllanlage
bzw. einzelner Teile dieser Abfüllanlage wie
z. B. der Transporteinrichtung zuständig sind. Des weiteren kommt
es bei der bisherigen Transporteinrichtung immer wieder vor, dass
Transportgut umfällt
und beispielsweise in den Bereich zwischen Transportketten und Geländer gelangt,
so dass es dort zerstört
werden kann oder den Weitertransport von nachrückendem Transportgut verhindert.
Bei der Zerstörung
des Transportguts, z. B. von Flaschen, müssen eingeklemmte Scherben
entfernt werden, was sehr aufwendig ist und ebenfalls zu längeren Ausfallzeiten
führt.
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Aus
der
DE 37 10 528 A1 ist
eine Anordnung zum Umformen eines mehrspurigen Behälterstromes in
mehrere parallele, jeweils durch Einteilelemente voneinander getrennte
Behälterreihen
bekannt, die einen Zuförderer
zum Anfördern
der Behälter,
einen Abförderer,
der durch die Einteilelemente in mehrere Gassen für jeweils
eine Behälterreihe
unterteilt ist, sowie eine dem Abförderer vorausgehende Übergangsstrecke
aufweist, die durch in Förderrichtung liegende
obere Längen
mehrerer quer zur Förderrichtung
nebeneinander angeordneter Förderbänder gebildet ist
und in der die Behälter
des mehrspurigen Behälterstromes
auf die einzelnen Gassen verteilt werden. Dabei laufen die die Übergangsstrecke
bildenden Förderbänder fächerartig
auseinander, so dass der seitliche Abstand zwischen den oberen Längen benachbarter
Förderbänder mit
zunehmendem Abstand von dem Zuförderer
zunimmt.
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Aus
der
DE 41 14 875 A1 ist
eine Anordnung zum Umformen eines über einen Zuförderer angeförderten,
mehrspurigen Behälterstromes
in mehrere parallele, jeweils durch eine Gasseneinteilung bzw. durch
Einteilelemente voneinander getrennte Behälterreihen auf einen Abförderer bekannt,
bei der zwischen dem Zuförderer
und dem Abförderer
eine Übergangsstrecke
vorgesehen ist, wobei an der Übergangsstrecke
eine von Gassen gebildete Gasseneinteilung vorgesehen ist, die derart
ausgebildet ist, dass die dortige Breite jeder Gasse eine einem mehrspurigen
Behälterstrom
entsprechende Förderbreite
aufweist, die sich zum Abförderer
hin verengt.
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Bei
den in den vorgenannten Druckschriften gezeigten Vorrichtungen kommt
es bei dem Transport von überdurchschnittlich
ausladendem Transportgut oftmals nicht zu einer eindeutigen Zuordnung des
Transportgutes auf bestimmte Transportbahnen. Dadurch kommt es zu
einer Beförderung
von Transportgut durch gleichzeitig zwei parallel verlaufende Transportbahnen,
so dass die anschließende
Gassenaufteilung, bei der die Flaschen auf einzelne Transportbahnen
gezwungen werden, zu Problemen führen
kann.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Transporteinrichtung zur
Verfügung
zu stellen, welche insbesondere auch bei ausladendem Transportgut
in der Lage ist, das Transportgut den einzelnen Gassen zuzuordnen,
ohne dass es zu Beschädigungen
kommt.
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Die
gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Transporteinrichtung
nach Anspruch 1 gelöst.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die
Vorteile der Erfindung liegen insbesondere darin, daß mit Hilfe
der Anordnung der Transportbahnen auch Transportgut, wie Flaschen,
großen Durchmessers
befördert
werden kann. Durch die Erfindung werden daher die im Stand der Technik
mit der Beförderung
von Transport oder Flaschen mit ausladendem Durchmesser verbundenen
Nachteile vermieden, so dass es dank der Erfindung im Gegensatz
zum Stand der Technik problemlos möglich ist, derartiges Transportgut
in der gattungsgemäßen Transporteinrichtung
zu befördern.
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Die
Einrichtung zum Transport von im wesentlichen zylindrischem Transportgut,
wie z. B. Flaschen, Getränkedosen
oder dergleichen, sieht weiterhin vor, daß eine Mehrzahl von eng aneinander
angeordneten Transportbahnen vorgesehen sind, die in ihrer Breite
in etwa dem Durchmesser des Transportguts angepaßt sind.
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Ferner
gibt es Mittel zur Ausrichtung des einzelnen Transportguts, also
einer Flasche, auf eine bestimmte Bahn. Diese vordefinierte Ausrichtung
des einzelnen Transportguts auf eine bestimmte Bahn kann dadurch
erreicht werden, daß in
dem Bereich, in dem die Bahnen eng zusammenliegen, seitliche Führungen
angeordnet sind, die so beabstandet sind, daß beim Durchtritt des Transportguts
durch die Seitenführungsmittel
das Transportgut zu allen möglichen
Seiten benachbartes Transportgut berührt, so daß im Sinne einer "dichtesten Kugelpackung" – 3 – eine dichte
Formation des Transportguts hergestellt wird, bei der das Transportgut
maximal eng zusammengestellt ist. Durch Ausrichtung der Seitenführungsanordnung über die
entsprechenden Bahnen erfolgt die definierte Ausrichtung des jeweiligen Transportguts
bzw. die definierte Zuordnung des Transportguts zu einer Transportbahn,
weil, abgesehen von kleineren Abweichungen, das Transportgut selbst
auf einer ganz bestimmt definierten Bahn angeordnet ist.
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Nach
der Verengung des Transportguts und der definierten Zuordnung auf
eine Bahn werden die Transportbahnen nicht mehr parallel weitergeführt, sondern
aufgefächert,
so daß der
Abstand benachbarter Bahnen deutlich vergrößert ist. Hierdurch wird die
Vereinzelung von in Transportrichtung benachbarten Transportguts
erreicht. Diese vorstehend beschriebene Vereinzelung erfolgt berührungslos,
abgesehen von solchen Berührungen,
welche möglicherweise
durch aufeinanderfolgendes Transportgut erfolgen, wobei durch ein Überschubblech
in der Übergabestation
unterbunden wird, daß aufeinanderfolgendes
Transportgut sich berührt.
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Im
Bereich des vergrößerten Abstands
zwischen den Bahnen sind Geländer
vorgesehen, so daß Transportgut,
welches nicht exakt auf die Transportbahnmitte ausgerichtet ist,
nachgestellt wird und nicht von der Bahn fallen kann.
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Selbstverständlich ist
es möglich,
daß der Bahnabstand
bzw. die Spurweite der Transportketten veränderbar ist und beispielsweise
dem Durchmesser des Transportguts in etwa angepaßt werden kann. Sofern die
zu verarbeitenden Durchmesser der Behältnisse nicht zu stark voneinander
abweichen, kann auf jegliche Einstellung zugunsten einfachster Ausführung verzichtet
werden.
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Durch
die Beabstandung der Bahnen ist es daneben auch möglich, daß die Geländer zur
Trennung der Bahnen von unten gehalten und befestigt werden können. Somit
kann umfallendes Transportgut nicht mehr unter ein Geländer gelangen
und wird in jedem Fall weitertransportiert. Eine Störung des Transports
durch umfallendes Transportgut wird somit äußerst selten eintreten und
ist wenig wahrscheinlich.
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Selbstverständlich ist
es auch möglich,
zur weiteren Justierung die Geländerlage
in Richtung quer zur Transportrichtung nachzustellen, wobei die Ausführung bevorzugt
ist, bei welcher die Geländerlage
feststeht, so dass längere
Umrüstarbeiten
bei dem Transport von Transportgut unterschiedlichen Durchmessers
auf ein Geringstmaß minimiert
sind.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiels
erläutert.
In der Zeichnung stellen dar:
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1 eine
ausschnittsweise Aufsicht auf ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Transporteinrichtung;
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2 eine
Schnittdarstellung der Transporteinrichtung gemäß Ebene A-A in 1;
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3 eine
ausschnittsweise Aufsicht auf einen Teil der Transporteinrichtung
an einer Verdichtungsstation;
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4 eine
Teilaufsicht auf eine bekannte Transporteinrichtung;
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5 eine
ausschnittsweise Aufsicht auf einen Teil eines Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Transporteinrichtung
im Bereich einer Verdichtungsstation;
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6 eine
Schnittdarstellung der Transporteinrichtung gemäß Ebene B-B in 5;
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7 Aufsicht
auf den an die Übergabestation
anschließenden
Abschnitt eines Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Transporteinrichtung
mit teilweise beabstandeten Transportbahnen;
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8 Darstellung
der Anordnung von Flaschen auf den Transportbahnen nach 7.
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1 zeigt
in Aufsicht einen Teil einer Transporteinrichtung 1, auf
welcher (nicht dargestelltes) Transportgut in Transportrichtung
T befördert
wird. Der dargestellte Teil der Transporteinrichtung 1 befindet
sich (siehe auch 3) zwischen einer Übergabestation 9,
an der die zu transportierenden Flaschen 7 auf eine Transport bahn 2 ausgerichtet
werden und der in Transportrichtung T nachfolgenden Verpackungsstation
(nicht dargestellt), die die auf der Transportbahn 2 transportierten
Flaschen 7 erfaßt und
verpackt.
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Bei
dem dargestellten Teil der Transporteinrichtung 1 liegen
die Transportbahnen 2 zunächst eng benachbart aneinander
(in der 1 links dargestellt). Die zu
transportierenden Flaschen 7 (siehe 2) befinden
sich relativ zentral auf der Transportbahn 2. Im weiteren
Transportweg sind die benachbarten Transportbahnen 2 bzw.
Transportketten aufgefächert,
d.h. der Abstand 4 dieser Transportbahnen untereinander
ist deutlich vergrößert. Durch
diese Auffächerung
der Transportbahnen 2 wird es automatisch unmöglich, daß sich noch
im eng benachbarten Teil berührende
Flaschen 7 weiter berühren. Ferner
ist in dem Teil der Transporteinrichtung 1, in dem bereits
ein relativ großer
Abstand 4 der Transportbahnen 2 zueinander hergestellt
ist, in dem Zwischenraum zwischen den Bahnen jeweils ein Geländer 3 angeordnet,
so daß in
dem Raum zwischen den Geländern 3 eine
Gasse 17 entsteht, durch welche die Transportbahn 2 und
das damit transportierte Transportgut befördert wird.
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2 zeigt
in einem Querschnitt entlang der Linie A-A in 1,
wie die Geländer 3 von
unten her befestigt sind, wobei verschiedene Alternativen der Befestigung
dargestellt sind. Ferner ist deutlich der Obertrum 5 einer
Transportbahn 2 und der entsprechende gegenläufige Untertrum 6 zu
sehen. Die Flaschen 7 befinden sich durch die entsprechende
Vorausrichtung relativ zentrisch auf der Transportbahn 2 und
berühren
innerhalb der Gassen 17 die Geländer 3 nicht, auch
wenn dies vereinzelt vorkommen kann.
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Durch
die verschiedenen Flaschenformen und -größen sowie Durchmesserunterschiede
soll angedeutet werden, daß selbstverständlich eine
Vielzahl von unterschiedlichen Flaschen 7 bzw. Flaschentypen
mit der Transporteinrichtung 1 transportiert werden kann,
ohne daß es
hier zu einer Verstellung der Geländer oder der Transportbahnen
bedarf.
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3 zeigt
eine Einrichtung zur Ausrichtung der zu transportierenden Flaschen 7 auf
jeweils eine Bahn. Hierbei wird zunächst durch zwei gegenüberliegende
Backen (10) ein Abstand derart festgelegt, daß die in
Transportrichtung ankommenden Flaschen 7 eine maximal dichte
Formation annehmen und automatisch jede Flasche auf eine jeweilige Transportbahn 2 im
wesentlichen zentriert wird. Selbstverständlich sind kleinere Abweichungen
möglich,
diese haben jedoch keinen negativen Einfluß auf den Transportbetrieb.
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5 zeigt
in Aufsicht den Bereich, in welchem die zugeordnete Einteilung des
Transportguts in die Transportbahnen 2 stattfindet. Hierzu
wird das zu transportierende Transportgut (nicht dargestellt) zunächst einmal über Förderbahnen 21 an
die Übergabestation 9 mit
einem Auflaufbereich 13 geführt. Im Bereich der Übergabestation 9 wird
durch verstellbare Backen ein Abstand zwischen diesen Backen so hergestellt,
daß das
Transportgut im Auflaufbereich 20 der Übergabestation 9 in
engster Formation (einlagige Kugelpackung) zusammensteht. Auch ist
der Abstand der Backen zueinander so eingestellt, daß sämtliche
Flaschen, die die Übergabestation
verlassen, von vornherein und eindeutig auf die jeweiligen Transportbahnen 2 ausgerichtet
sind. Die Backen 10 sind mittels Schrauben oder anderen
Halterungen 22 fixiert, wobei die Halterungen innerhalb
einer länglichen
Nut 23 liegen, welche sich in einer Richtung quer zur Transportrichtung
T erstreckt. Somit können auf
einfachste Weise unter Umständen
notwendige Verstellungen an den Backen 10 vorgenommen werden,
wenn beispielsweise sich der Durchmesser des Transportguts erheblich ändert und
somit eine passende Ausrichtung auf die Transportbahnen 2 vorgenommen
werden muß.
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6 zeigt
einen Querschnitt durch die Transporteinrichtung gemäß 5 entlang
der Ebene B-B. Hier ist zu erkennen, daß die Bahnen 2 beabstandet
sind und durch entsprechende Geländer 3 voneinander
getrennt sind. Die Geländer 3 sind
von unten her mittels Schrauben 26 an einer Platte 24 befestigt.
In den entsprechenden Ausnehmungen 28 dieser Platte 24 laufen
auch die Transportbahnen 2.
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Selbstverständlich ist
es möglich,
daß die Veränderung
der Gassenbreite nicht nur durch eine entsprechende Anstellung der
Geländer
quer zur Transportrichtung der Transportbahnen 2 erfolgt, sondern
es auch möglich
ist, die einzelnen Geländer durch
andere Geländer
anderer Dicke auszutauschen.
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7 zeigt
eine alternative Ausführung
der Anordnung der Transportbahnen im Anschluß an die Übergabestation 9.
Hierbei wird zwischen den inneren vier der insgesamt sechs Transportbahnen 2b ein größerer Abstand
gelassen als zwischen den äußeren Transportbahnen 2a.
Eine solche Anordnung der Transportbahnen 2a, 2b ist
besonders dann zweckmäßig, wenn
Transportgut oder Flaschen 7 relativ großen Durchmessers
weiterbefördert
werden müssen.
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Wie
eine Anordnung der Flaschen 7 relativ großen Durchmessers
bei vier (wirksamen) Transportbahnen 2 aussieht, ist in 8 dargestellt.
Durch die größere Beabstandung
der inneren vier Bahnen 2 wird automatisch eine relativ
genaue Ausrichtung der Flaschen 7 auf die jeweils zugeordneten
Transportbahnen 2 erreicht, so daß ein störungsfreier Weitertransport
gewährleistet
ist.
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4 zeigt
eine ausschnittsartige Aufsicht einer bekannten Transporteinrichtung 1 mit
einer Übergabestation 9,
an der die Flaschen 7 unausgerichtet an Transportbahnen 2 übergeben
werden und in Transportrichtung T auf einen mit Geländern 15 versehenen
Gassenverteiler 14 treffen. Die Geländer 15 laufen vorne
spitz zu, so daß die
transportierten Flaschen 7 auf die Spitzen 19 der
Geländer 15 treffen und
dort durch den Weiterverlauf der Transportketten 2. bzw.
durch nachfolgende und somit auflaufende Flaschen 7 in
die jeweiligen durch die Geländer
gebildeten Gassen 17 gedrängt werden, wobei durch statistische
Vorausberechnung die Geländer 15 so
angeordnet sind, daß die
dargestellten sechs Gassen 17 im wesentlichen gleichmäßig befüllt werden.
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Wie
man erkennt, wird bei der erfindungsgemäßen Transporteinrichtung 1 gegenüber der
in 4 dargestellten Transporteinrichtung des Standes
der Technik eine neuartige Gassenaufteilung vorgenommen, welche
im wesentlichen berührungslos
und nicht durch Verdrängung
der Flaschen 7 in jeweilige Gassen 17 erfolgt.
Die erfindungsgemäße Transporteinrichtung 1 gewährleistet
einen erheblich schallärmeren
Transport. Durch die Halterung der Gassengeländer 15 von unten
her, kann eine Flasche 7 bzw. Flaschenscherben nicht, wie
bisher, unterhalb eines Geländers 3 gelangen.
Dies ist bei den in 4 gezeigten Gassengeländern 15 des
Standes der Technik, welche nur von oben her befestigt sind und somit
zwischen den Transportbahnen 2 und den Gassengeländern 15 einen
Raum freilassen, in den Flaschen, Flaschenscherben (nach Umfallen
und Zerstörung)
oder anderes Transportgut gelangen kann, möglich, so daß es zu
einem Verklemmen des Störungsguts
zwischen Transportbahn 2 und Gassengeländer 15 kommen kann,
was im Stand der Technik zu längeren
Ausfallzeiten der Abfüllanlage führen kann.
Besonders wesentlich ist bei der erfindungsgemäßen Transporteinrichtung, daß bei ihr
an der Übergabestation 9 bereits
eine vordefinierte und eindeutige Zuordnung des Transportguts auf
die nachfolgenden Transportbahnen 2 erfolgt. Diese Ausrichtung
betrifft sämtliches
Transportgut und nicht etwa, wie im Stand der Technik, nur einen
Teil des Transportguts.
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Selbstverständlich ist
es bei der erfindungsgemäßen Transporteinrichtung 1 möglich, sowohl
die Lage der Transportbahnen bzw. Transportketten 2 als
auch der Geländer 3 in
seitlicher Hinsicht zu verstellen und entsprechend der gewünschten
Größe zu fixieren.
Insbesondere durch die Halterung der Gassengeländer 15 von un ten
her wird eine erheblich stabilere Ausführung erreicht und die Gassengeländer 15 lassen
sich insgesamt exakter einstellen.
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Die
Anzahl der Transportbahnen 2 ist keinesfalls auf eine bestimmte
Anzahl beschränkt,
die gezeigte Anzahl von vier ist nur beispielhaft, selbstverständlich ist
jede andere Anzahl von zwei aufwärts möglich.
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Die
in 4 dargestellte Übergabestation 9 weist
insgesamt drei Bereiche auf, nämlich
einen Anlaufbereich 20, einen Ablaufbereich 12 sowie
einen Mittelbereich, bestehend aus einer Platte 13, auf
die Flaschen 7 aus dem Anlaufbereich 20 geschoben werden.
Durch die nachrückenden
Flaschen 7 werden die Flaschen, die im Bereich zwischen
den Backen in ihrer seitlichen Lage nicht mehr in ihrer Lage verändert werden
können,
zum Ablaufbereich 12 und somit zu den Übernahmetransportbahnen geführt.