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DE19749968A1 - Versandverpackung mit einem scheibenförmigen Informationsträger sowie ein Verfahren und eine Einrichtung zur Herstellung derselben - Google Patents

Versandverpackung mit einem scheibenförmigen Informationsträger sowie ein Verfahren und eine Einrichtung zur Herstellung derselben

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DE19749968A1
DE19749968A1 DE19749968A DE19749968A DE19749968A1 DE 19749968 A1 DE19749968 A1 DE 19749968A1 DE 19749968 A DE19749968 A DE 19749968A DE 19749968 A DE19749968 A DE 19749968A DE 19749968 A1 DE19749968 A1 DE 19749968A1
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DE
Germany
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information
shipping
information carrier
packaging according
reading surface
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Withdrawn
Application number
DE19749968A
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English (en)
Inventor
Morris Hille
Thomas Mueck
Stefan Trapp
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Prefix Agentur fur Multi GmbH
Original Assignee
Prefix Agentur fur Multi GmbH
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Publication date
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Application filed by Prefix Agentur fur Multi GmbH filed Critical Prefix Agentur fur Multi GmbH
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Priority to DE29722205U priority patent/DE29722205U1/de
Priority to AT98931992T priority patent/ATE231277T1/de
Priority to AU82070/98A priority patent/AU8207098A/en
Priority to PCT/DE1998/001143 priority patent/WO1998048423A2/de
Priority to EP98931992A priority patent/EP0979510B1/de
Priority to DE59806942T priority patent/DE59806942D1/de
Priority to DE19880530T priority patent/DE19880530D2/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B23/00Record carriers not specific to the method of recording or reproducing; Accessories, e.g. containers, specially adapted for co-operation with the recording or reproducing apparatus ; Intermediate mediums; Apparatus or processes specially adapted for their manufacture
    • G11B23/38Visual features other than those contained in record tracks or represented by sprocket holes the visual signals being auxiliary signals
    • G11B23/40Identifying or analogous means applied to or incorporated in the record carrier and not intended for visual display simultaneously with the playing-back of the record carrier, e.g. label, leader, photograph
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0411Single disc boxes
    • G11B33/0416Single disc boxes for disc cartridges

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  • Packaging For Recording Disks (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Versandverpackung mit einem scheibenförmigen, opto-elektronischen Informationsträ­ ger, wie eine Compactdisc (CD) eine Videodisc (LCD), eine Mikrocompactdisc (MCD), eine Digital-Versatile-Disc (DVD), wobei der Informationsträger eine Abspielfläche für opto­ elektronisch abspielbare und vorzugsweise digital aufgezeich­ nete Informationen sowie eine Lesefläche mit unmittelbaren lesbaren Informationen aufweist sowie ein Verfahren und eine Einrichtung zur Herstellung der Versandverpackung.
Es ist bekannt, zum Schutz vor Beschädigungen scheibenförmige Informationsträger in Behältern oder Hüllen unterschiedlicher Art aufzubewahren
Ein bekannter Behälter zur Aufbewahrung einer CD ist eine aufklappbare Hartkunststoffbox. Der Deckel der Hartkunst­ stoffbox ist durchsichtig. Die CD liegt in einer muldenförmi­ gen Vertiefung mit ihrer Abspielfläche auf dem Boden der Mul­ de auf. Die Seite mit den optisch lesbaren Informationen, insbesondere dem Titel und dem Inhalt der Aufzeichnungen auf der CD, ist dem durchsichtigen Deckel der Hartkunststoffbox zugewandt und durch diese sichtbar.
Der Versand einer CD in einer Hartkunststoffbox erfolgt in Spezialkartons. Eine derartige Hartkunststoffbox hat einen sehr großen Platzbedarf und benötigt einen hohen Verpackungs­ aufwand.
Damit besteht durch die erforderliche Beseitigung der Ver­ sandverpackung und auch der Hartkunststoffbox ein potentiel­ les Problem der Umweltverschmutzung.
Durch die DE 195 10 701 A1 ist eine Hülle zur Aufnahme minde­ stens eines scheibenförmigen Informationsträgers, insbesonde­ re einer Compactdisc mit mindestens einer aus Kunststoffolie gebildeten, durch eine Lasche verschließbaren, Tasche be­ kannt. Die, der mit Informationen versehenen Seite des Infor­ mationsträgers zugewandte, Innenseite der Hülle ist durch eine Schutz- bzw. Schonfolie abgedeckt. Die Schutz- bzw. Schonfolie ist dabei von einer durchscheinenden Vliesmate­ rialfolie gebildet.
Mit der Hülle ist es möglich, den Verpackungsaufwand zu redu­ zieren. Bei einem Einzelversand einer Compactdisc in einer derartigen Hülle sind jedoch ebenfalls eine zusätzliche Ver­ packung in einem Spezialkarton sowie eine individuelle Adres­ sierung und Frankierung auf dem Spezialkarton erforderlich.
Damit erfordert der Einzelversand in der Hülle einen zusätz­ lichen Aufwand, ebenso die Beseitigung der Verpackung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Versandver­ packung mit einem scheibenförmigen, opto-elektronischen In­ formationsträger, wie eine Compactdisc (CD), eine Videodisc (LCD), eine Mikrocompactdisc (MCD), eine Digital-Versatile-Disc (DVD), wobei der Informationsträger eine Abspielfläche für opto-elektronisch abspielbare und vorzugsweise digital aufgezeichnete Informationen sowie eine Lesefläche mit unmit­ telbaren lesbaren Informationen aufweist sowie ein Verfahren und eine Einrichtung zur Herstellung der Versandverpackung, zu schaffen, mit welcher der Aufwand an Verpackung, Adressie­ rung usw. für einzeln zu versendende Informationsträger ver­ ringert wird.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die Lesefläche eine freie Fläche für eine vor dem Versand aufzu­ bringende Personalisierung aufweist und daß die Abspielfläche durch eine Schutzschicht der Versandverpackung abgedeckt ist.
Vorzugsweise weist die Lesefläche eine freie Fläche für den Adressaten und/oder den Adressanten auf.
Vorteilhaft ist es, daß die Lesefläche weitere freie Flächen für eine vor dem Versand aufzubringende Zertifizierung in Form von Nummern, einem Strichcode und/oder Buchstaben und/oder die aufzubringende Frankierung aufweist.
Damit kann die Sendung in einfacher Weise freigemacht und durch die Post versandt werden.
Mit dieser Lösung ist eine Versandverpackung geschaffen, die einen weltweiten Versand von optisch abspielbaren, scheiben­ förmigen Informationsträgern mit unterschiedlichen Versand­ unternehmen, wie der öffentlichen Post, aber auch privaten Kurierdiensten, ermöglicht.
Die Versandverpackung ist so ausgebildet, daß unmittelbar auf dem scheibenförmigen Informationsträger freie Flächen ange­ ordnet sind, auf die Informationen aufgebracht werden können, die für den Versand wesentlich sind.
Hierbei kann die Lesefläche als eine als oberste Schicht auf dem Informationsträger aufgebrachte Druckfläche ausgebildet sein. Die Lesefläche kann auch als eine mit dem Informations­ träger fest verbundene Klebefolie ausgebildet sein.
Weiterhin ist es möglich, daß die Lesefläche als ein mit dem Informationsträger fest verbundenes Blatt aus Papier, vor­ zugsweise in Form von Karton, ausgebildet ist.
Vorteilhafterweise kann auf der Lesefläche als Schutzschicht eine abziehbare Klebefolie aufgebracht sein. Die abziehbare Klebefolie kann dabei als eine zweite Lesefläche ausgebildet sein, die eine freie Fläche für eine vor dem Versand aufzu­ bringende Personalisierung aufweist.
Zweckmäßigerweise kann die abziehbare Klebefolie weitere freie Flächen für eine vor dem Versand aufzubringende Zerti­ fizierung und/oder die vor dem Versand aufzubringende Fran­ kierung aufweisen.
Auf diese Weise ist es möglich, die abziehbare Klebefolie als für den Versand wesentliche Fläche auszubilden, während die mit dem Informationsträger fest verbundene Klebefolie oder Druckfläche mit Informationen über den Inhalt des Informa­ tionsträgers versehen ist.
Zur Sicherung der Abspielfläche ist es vorteilhaft, daß die Schutzschicht auf der Abspielfläche als eine abziehbare Einweg- oder Mehrfachklebefolie ausgebildet ist.
Die Lesefläche kann weiterhin eine Beschriftung mit einer freien Fläche für die Anrede des Adressaten und weitere individuelle Hinweise aufweisen.
Eine weitere Ausbildung der Erfindung besteht darin, daß der Informationsträger zum Versand in eine Versandhülle einge­ steckt ist, die mindestens im Bereich der Personalisierung eine durchsichtige Fläche aufweist, wobei die Innenseite der Versandhülle, an der die Abspielfläche anliegt, die Schutz­ schicht für die Abspielfläche bildet. Es ist möglich, daß zwischen der Abspielfläche und der Innenseite der Versandhül­ le ein Deckblatt eingeschoben ist. Dieses kann auch als Falt­ blatt oder booklet ausgebildet sein. Wenn ein derartiges Deckblatt eingeschoben ist, bildet es die Schutzschicht für die Abspielfläche des Informationsträgers.
Zweckmäßig ist es, wenn die Versandhülle im Bereich der Personalisierung und im Bereich für die Zertifizierung sowie für die Frankierung eine durchsichtige Fläche aufweist.
Vorteilhafterweise besteht die Versandhülle aus einer bieg­ samen Kunststoffolie oder aus Papier bzw. Pappe.
Die Versandhülle kann dabei aus einem glasklaren, durchsich­ tigen Kunststoff bestehen.
Um auch für kleine, scheibenförmige Informationsträger, wie MCD oder DVD, eine einfache Versandverpackung schaffen zu können, ist es vorteilhaft, daß die Lesefläche auf einem steifen Träger, wie einer Pappe, angeordnet ist, wobei der Träger eine größere Fläche als der Informationsträger auf­ weist und lösbar mit diesem verbunden ist, wobei auf dem Informationsträger eine weitere Lesefläche angeordnet ist.
Damit ist die Deckschicht ausreichend groß, um die freie Fläche für die Personalisierung, aber auch freie Flächen für eine Frankierung und Zertifizierung vorsehen zu können.
Die Deckschicht bildet dabei gleichzeitig einen sicheren Schutz für die zum Versand kommenden kleineren Informations­ träger. Die Deckschicht besteht dabei aus einem steifen Mate­ rial, wie Karton.
Eine bevorzugte Ausführung der Versandverpackung besteht dar­ in, daß die Personalisierung und, soweit aufzubringen, die Zertifizierung, die Frankierung sowie die Individualisierung vor dem Versand auf die entsprechenden freien Flächen der Lesefläche aufgedruckt sind.
Weiterhin ist es möglich, daß die Personalisierung und, so­ weit aufzubringen, die Zertifizierung, die Frankierung sowie die Individualisierung auf den entsprechenden freien Flächen der Lesefläche mindestens teilweise durch einen Aufkleber und/oder mit einem Stempel und/oder handschriftlich aufge­ bracht sind, wobei die nicht auf diese Weise aufgebrachten Informationen aufgedruckt sind.
In weiterer Ausbildung der Erfindung umfaßt diese ein Ver­ fahren zum Herstellen einer Versandverpackung mit einem scheibenförmigen, opto-elektronischen Informationsträger, wobei auf die Lesefläche sowohl allgemeine, für eine Anzahl von Informationsträgern gleiche, Informationen als auch auf eine freie Fläche für eine Personalisierung und, soweit vor­ gesehen, auf weitere freie Flächen eine Zertifizierung, eine Frankierung sowie eine Individualisierung mit von Informa­ tionsträger zu Informationsträger unterschiedlichen Informa­ tionen aufgebracht werden und anschließend die einzelnen In­ formationsträger versandfertig verpackt werden.
Vorzugsweise werden die auf die Lesefläche aufzubringenden speziellen, von Informationsträger zu Informationsträger un­ terschiedlichen, Informationen gleichzeitig mit den allgemei­ nen, für eine Anzahl von Informationsträgern gleichen, Infor­ mationen aufgedruckt.
Es ist aber auch möglich, daß die speziellen Informationen mindestens teilweise durch einen Aufkleber und/oder mit einem Stempel und/oder handschriftlich aufgebracht werden, wobei die nicht auf diese Weise aufgebrachten Informationen aufge­ druckt werden.
Weiterhin können die speziellen Informationen zumindest teil­ weise handschriftlich aufgebracht werden.
Eine weitere Ausbildung der Erfindung besteht in einer Ein­ richtung zur Herstellung von Versandverpackungen mit einem scheibenförmigen, opto-elektronischen Informationsträger, wobei die Einrichtung eine Vorrichtung zum Aufbringen der allgemeinen, für eine Anzahl von Informationsträgern gleiche, Informationen sowie eine Vorrichtung zum Aufbringen der spe­ ziellen, von Informationsträger zu Informationsträger unter­ schiedlichen, Informationen sowie eine Vorrichtung zum Ver­ packen der Informationsträger aufweist, wobei die Vorrichtung zum Aufbringen der Informationen von einer Datenverarbei­ tungsanlage gesteuert ist, die sowohl erste, allgemeine Daten als auch zweite, individuelle Daten zur Verfügung stellt, die auf die Informationsträger aufgebracht werden.
Vorzugsweise ist die Einrichtung so ausgebildet, daß die Vorrichtung zum Auftragen der Informationsdaten eine Druck­ vorrichtung für die allgemeinen und individuellen Daten ist.
Eine weitere Möglichkeit zur Ausbildung der Einrichtung be­ steht darin, daß die Vorrichtung zum Auftragen der Informa­ tionsdaten aus einer Druckvorrichtung und/oder einer Vorrich­ tung zum Aufbringen von Aufklebern und/oder einer Stempelvor­ richtung besteht.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 die Vorderansicht einer Compactdisc mit einer aufge­ brachten Deckschicht als Lesefläche,
Fig. 2 die Seitenansicht der Compactdisc nach Fig. 1,
Fig. 3 die Vorderansicht einer Compactdisc mit einer als oberste Schicht aufgebrachten Druckfläche,
Fig. 4 die Vorderansicht einer Compactdisc in einer Versand­ hülle,
Fig. 5 die Seitenansicht der Compactdisc in einer Versand­ hülle nach Fig. 4,
Fig. 6 eine schematische Darstellung einer Einrichtung zur Herstellung von Versandverpackungen mit einem schei­ benförmigen, opto-elektronischen Informationsträger.
In Fig. 1 und 2 ist ein scheibenförmiger Informationsträger in Form einer Compactdisc gezeigt. Die Compactdisc 1 weist eine Abspielfläche 2 und eine Lesefläche 3 auf.
Die Abspielfläche 2 ist von einer Schutzschicht 9 bedeckt. Die Schutzschicht 9 besteht aus einer Klebefolie. Sie ist von der Abspielfläche 2 abziehbar. Dabei kann es eine Einweg- oder Mehrfachklebefolie sein.
Bei der in Fig. 1 und 2 dargestellten Compactdisc 1 ist auf der Seite der Lesefläche 3 eine Deckschicht 8 als eine mit dem Informationsträger fest verbundene Klebefolie bzw. als ein fest verbundenes Blatt Papier, vorzugsweise in Form von Karton, angeordnet. Die Deckschicht 8 ist dabei selbst als Lesefläche 3 ausgebildet und mit unmittelbar lesbaren Infor­ mationen versehen. Sie weist mindestens eine freie Fläche für eine Personalisierung 4 auf. Hierbei kann die freie Fläche für den Adressaten und/oder den Adressanten vorgesehen sein. Es kann auch eine freie Fläche für eine vor dem Versand auf­ zubringende Zertifizierung in Form von Nummern, einem Strich­ code und/oder Buchstaben ausgebildet sein. Dabei kann die freie Fläche für die Personalisierung 4 zusammenhängend die freie Fläche für den Adressaten und den Adressanten sowie die Zertifizierung sein. Weiterhin kann die Lesefläche 3 eine freie Fläche für eine Frankierung 5 aufweisen.
Die Versandverpackung der Compactdisc 1 besteht, wie darge­ stellt, aus der Schutzschicht 9 auf der Abspielfläche 2 und der Deckschicht 8 mit den freien Flächen für die Personali­ sierung 4 sowie für die Zertifizierung und die Frankierung 5. Eine weitere Verpackung ist nicht erforderlich.
Weiterhin kann die Deckschicht eine freie Fläche für eine Be­ schriftung 6 mit einer freien Fläche für eine Individualisie­ rung 7 aufweisen. Die Individualisierung 7 besteht vorzugs­ weise in der Anrede des Adressaten und in weiteren indivi­ duellen Hinweisen an diesen. Vor dem Versand werden die Per­ sonalisierung 4 und, wenn gewünscht, die Zertifizierung sowie die Individualisierung 7 eingetragen. Bei einem Versand durch die Post wird die Frankierung 5 beispielsweise mit einer Frankiermaschine aufgebracht. Wenn der Versand durch andere Versandunternehmen, beispielsweise mit Kurier, erfolgt, kann eine Frankierung 5 entfallen.
Auf diese Weise können kostengünstig Seriensendungen bei­ spielsweise als Werbesendungen versandt werden.
Es ist auch möglich, daß auf der Lesefläche 3 als Schutz­ schicht eine abziehbare Klebefolie aufgebracht ist. Die ab­ ziehbare Klebefolie kann als eine zweite Lesefläche 3 ausge­ bildet sein, die eine freie Fläche für eine vor dem Versand aufzubringende Personalisierung 4 aufweist. Außerdem kann die abziehbare Klebefolie mit weiteren freien Flächen für eine vor dem Versand anzufertigende Zertifizierung und/oder Fran­ kierung 5 versehen sein.
Auf der zweiten Lesefläche 3, die unter der abziehbaren Kle­ befolie liegt, können dann die Informationen zum Inhalt der Compactdisc 1 aufgebracht sein.
Auf diese Weise ist es möglich, daß der Empfänger der Com­ pactdisc 1 nach Erhalt die obere Klebefolie abzieht und dann auf der zweiten Lesefläche 3 unmittelbar die üblichen Infor­ mationen ablesen kann.
In der Fig. 3 ist eine weitere Ausführungsform des Informa­ tionsträgers dargestellt. Hierbei ist die obere Schicht der Compactdisc 1 selbst die unmittelbare Lesefläche 3. Bei einer derartigen Ausbildung ist es möglich, die für den Versand er­ forderlichen Informationen unmittelbar auf das Material, aus dem ein solcher Informationsträger besteht, aufzudrucken.
Die Informationen können aber auch mindestens teilweise durch Aufkleben und/oder mit einem Stempel, insbesondere die Fran­ kierung 5 und/oder handschriftlich, hierbei insbesondere die Individualisierung 7, aufgebracht sein, wobei die nicht auf diese Weise aufgebrachten Informationen aufgedruckt sind. In der Fig. 3 ist die mögliche Ausbildung einer derartigen Lese­ fläche gezeigt, wobei auf der oberen Hälfte der Compactdisc 1 die freien Flächen für die Personalisierung 4, die Frankie­ rung 5 und die Beschriftung 6 angeordnet sind.
In der unteren Hälfte ist eine weitere Fläche 20 angeordnet. Auf der Fläche 20 sind Informationen über den Inhalt der Ab­ spielfläche 2 aufgebracht.
In den Fig. 4 und 5 ist eine weitere Ausbildung einer Ver­ sandverpackung für einen scheibenförmigen Informationsträger gezeigt. Die Compactdisc 1 ist in eine Versandhülle 10 einge­ steckt. Die Lesefläche 3 weist sowohl als Ausführungsform des Informationsträgers nach Fig. 1 und 2 als auch nach Fig. 3 freie Flächen für eine Personalisierung 4 auf. Weiterhin kön­ nen freie Flächen für eine Zertifizierung sowie eine Frankie­ rung 5 vorgesehen sein. Außerdem kann die Beschriftung 6 mit der freien Fläche für die Individualisierung 7 vorgesehen sein. Durch die unmittelbare Anordnung insbesondere der Per­ sonalisierung 4 und auch der Frankierung 5 auf der Compact­ disc 1 ist es möglich, diese in einer unbeschrifteten Ver­ sandhülle 10 zu versenden. Die Versandhülle 10 ist mindestens im Bereich der Personalisierung 4 und der Frankierung 5 durchsichtig.
In der Fig. 4 ist eine Versandhülle 10 mit einer Verschluß- lasche 11 gezeigt. Die an der Abspielfläche 2 anliegende Sei­ te der Versandhülle 10 bildet die Schutzschicht 9. Die Com­ pactdisc 1 kann in einer derartigen Versandverpackung als Drucksache verschickt werden. Bei Seriensendungen ist dieses besonders kostensparend.
Auf die Abspielfläche 2 kann auch zusätzlich eine abziehbare Einweg- oder Mehrfachklebefolie, wie varstehend beschrieben, als Schutzschicht 9 aufgebracht sein.
Die Versandhülle 10 ist unterschiedlich gestaltbar.
Einen guten Schutz als Versandverpackung für die Compactdisc 1 bildet eine Versandhülle 10 aus einem biegsamen Kunststoff. Die Versandhülle 10 kann auch aus Papier bestehen und mit Sichtfenstern im Bereich der Personalisierung 4 sowie der Frankierung 5 versehen sein.
In der Versandhülle 10 ist im Bereich der Abspielfläche 2 ein Deckblatt 12, auch in Form eines Faltblattes oder booklets, einsteckbar. Das Deckblatt 12 besteht vorzugsweise aus Papier. Es kann auf der, der Abspielfläche 2 zugewandten, Seite mit einem Schutzvlies 13 versehen sein. Das Deckblatt 12 bildet in diesem Fall die Schutzschicht 9.
In der Versandhülle 10 ist das Deckblatt 12 zwischen der Ab­ spielfläche 2 der Compactdisc 1 und der Innenseite der Ver­ sandhülle 10 eingesteckt. Die an der Innenseite der Versand­ hülle 10 anliegende Seite des Deckblattes 12 kann eine Text­ seite 14 bilden. Diese kann dann zusätzlich mit schriftlichen Informationen versehen sein. Mit einer durchsichtigen Ver­ sandhülle 10 ist der Text von außen lesbar.
Die Versandhülle 10 braucht nicht fortgewarfen zu werden. Sie kann gleichzeitig zur Aufbewahrung der Compactdisc 1 vom Ver­ braucher benutzt werden.
In nicht dargestellter Weise kann die auf der Lesefläche 3 aufgebrachte Deckschicht 8 eine größere Fläche als der Infor­ mationsträger aufweisen. Das ist dann besonders vorteilhaft, wenn diese einen relativ kleinen Durchmesser, wie eine MCD oder eine DVD, aufweist. Dabei besteht die Deckschicht 8 aus einem steifen Material und die Verpackung erfolgt vorzugswei­ se in einer Versandhülle 10, wie in der Fig. 3 gezeigt.
Wenn ein scheibenförmiger Informationsträger anstelle der Le­ sefläche 3 mit unmittelbar lesbaren Informationen eine zweite Abspielfläche 2 aufweist, kann die zweite Abspielfläche 2 ebenfalls durch eine Schutzschicht 9 abgedeckt sein. Die Schutzschicht 9 bildet dann eine Lesefläche 3 in Form einer abziehbaren Einweg- oder Mehrfachklebefolie, auf der minde­ stens die freie Fläche für die Personalisierung 4 angeordnet ist. Die freie Fläche für die Zertifizierung sowie die freie Fläche für die Frankierung 5 sind grundsätzlich ebenfalls vorgesehen.
In Fig. 6 ist eine Einrichtung zum Herstellen von Versandver­ packungen mit einem scheibenförmigen, opto-elektronischen In­ formationsträger dargestellt.
Mit der Einrichtung werden auf die Lesefläche 3 jedes Infor­ mationsträgers, hier in Form der Compactdisc 1, Informationen aufgebracht. Die Informationen unterscheiden sich in allge­ meine Informationen, die für alle Informationsträger gleich sind, und in spezielle Informationen, die von Informations­ träger zu Informationsträger bzw. von Gruppe von Informa­ tionsträgern zu Gruppe von Informationsträgern unterschied­ lich sind. Die spezielle Information ist die Information, die auf die freie Fläche für die Personalisierung und, soweit vorgesehen, auf weiteren freien Flächen für eine Zertifizie­ rung und eine Frankierung 5 aufgebracht werden. Dazu gehört auch die Individualisierung 7 innerhalb der Beschriftung 6. Anschließend werden die einzelnen Informationsträger versand­ fertig verpackt.
Mit der in Fig. 6 gezeigten Einrichtung werden die Compact­ discs 1, die bereits auf ihrer Abspielfläche 2 mit opto­ elektronischen Informationen versehen sind, auf ihrer Lese­ fläche 3 aber nach unbehandelt sind, einer Vorrichtung zum Aufbringen von Informationen zugeleitet. Diese Vorrichtung kann, wie in Fig. 6 gezeigt, eine Druckvorrichtung 26 sein. Die Druckvorrichtung 26 ist mit einer Datenverarbeitungsanla­ ge 28 verbunden und wird von dieser gesteuert. Die Datenver­ arbeitungsanlage 28 weist mindestens einen Speicher 30 für gleiche Informationen und einen Speicher 32 für unterschied­ liche Informationen auf. Die gleichen Informationen sind für die Fläche 20 zum Inhalt der Compactdisc 1, aber auch für die Beschriftung 6 außer der Individualisierung 7 vorgesehen. Die Speicher 30 oder Speicher 32 können auch mit einer Fran­ kiervorrichtung verbunden sein, wobei dann die Steuerung anhand der Adresse des Empfängers erfolgt.
Über den Speicher 32 für unterschiedliche Informationen er­ folgt das Aufbringen der Personalisierung 4, aber auch der Zertifizierung.
Die Vorrichtung zum Aufbringen von Informationen kann aber auch eine Vorrichtung zum Aufbringen von Aufklebern und auch von Stempelaufdrucken umfassen. Die gesamten Vorrichtungen werden dann über die Datenverarbeitungsanlage 28 gesteuert.
Die Informationsträger werden über eine Fördereinrichtung, wie ein Förderband 22, von der Vorrichtung zum Aufbringen von Informationen, wie der Druckvorrichtung 26, einer Ver­ packungsvorrichtung 36 zugeführt und dort mit einer Versandver­ packung 38 versehen.
Die Versandverpackung 38 kann dabei ausschließlich aus der auf der Abspielfläche 2 aufgebrachten Schutzschicht 9 beste­ hen. Es ist aber auch möglich, außer der Schutzschicht 9 nach eine Deckschicht 8, beispielsweise in Form einer Klebefolie, vorzusehen. In diesem Fall ist es vorteilhaft, die Deck­ schicht 8 vor dem Aufbringen der Informationen auf der Lese­ fläche anzuordnen und diese dann mit den Informationen zu versehen.
In bevorzugter Weise wird der Informationsträger in einer Versandhülle 10 mit einer Verschlußlasche 11 verpackt (Fig. 4 und Fig. 5).

Claims (25)

1. Versandverpackung mit einem scheibenförmigen, opto­ elektronischen Informationsträger, wie eine Compactdisc (CD), eine Videodisc (LCD), eine Mikrocompactdisc (MCD), eine Digital-Versatile-Disc (DVD), wobei der Informa­ tionsträger eine Abspielfläche (2) für opto-elektronisch abspielbare und vorzugsweise digital aufgezeichnete In­ formationen sowie eine Lesefläche (3) mit unmittelbar lesbaren Informationen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Lesefläche (3) eine freie Fläche für eine vor dem Versand aufzubringende Personalisierung (4) aufweist und daß die Abspielfläche (2) durch eine Schutzschicht (9) der Versandverpackung abgedeckt ist.
2. Versandverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Lesefläche (3) eine freie Fläche für den Adressaten und/oder den Adressanten aufweist.
3. Versandverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Lesefläche (3) weitere freie Flächen für eine vor dem Versand aufzubringende Zertifizierung in Form von Nummern, Strichcode und/oder Buchstaben und/oder die aufzubringende Frankierung (5) aufweist.
4. Versandverpackung nach den Ansprüchen 1 und 2 und/oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Lesefläche (3) als eine als oberste Schicht auf dem Informationsträger aufge­ brachte Druckfläche ausgebildet ist.
5. Versandverpackung nach den Ansprüchen 1 und 2 und/oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Lesefläche (3) als eine mit dem Informationsträger fest verbundene Klebefolie ausgebildet ist.
6. Versandverpackung nach den Ansprüchen 1 und 2 und/oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Lesefläche (3) als ein mit dem Informationsträger fest verbundenes Blatt aus Pa­ pier, vorzugsweise in Form von Karton, ausgebildet ist.
7. Versandverpackung nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Lesefläche (3) als Schutzschicht eine abziehbare Kle­ befolie aufgebracht ist.
8. Versandverpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich­ net, daß die abziehbare Klebefolie als eine zweite Lese­ fläche (3) ausgebildet ist, die eine freie Fläche für eine vor dem Versand aufzubringende Personalisierung (4) aufweist
9. Versandverpackung nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die abziehbare Klebefolie weitere freie Flächen für eine vor dem Versand aufzubringende Zertifi­ zierung und/oder die vor dem Versand aufzubringende Fran­ kierung (5) aufweist.
10. Versandverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Schutzschicht (9) auf der Abspielfläche (2) als eine abziehbare Einweg- oder Mehrfachklebefolie aus­ gebildet ist.
11. Versandverpackung nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Lesefläche (3) eine Beschriftung (6) mit einer freien Fläche für die Anrede des Adressaten und weitere indivi­ duelle Hinweise aufweist.
12. Versandverpackung nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger zum Versand in eine Versandhülle (10) eingesteckt ist, die mindestens im Bereich der Personali­ sierung (4) eine durchsichtige Fläche aufweist, wobei die Innenseite der Versandhülle (10), an der die Abspielflä­ che (2) anliegt, oder ein zwischen diese eingeschobenes Deckblatt (12) die Schutzschicht für die Abspielfläche (2) bildet.
13. Versandverpackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, daß die Versandhülle (10) im Bereich der Personali­ sierung (4) und im Bereich für die Zertifizierung sowie für die Frankierung (5) eine durchsichtige Fläche auf­ weist.
14. Versandverpackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, daß die Versandhülle (10) aus einer biegsamen Kunst­ stoffolie oder aus Papier bzw. Pappe besteht.
15. Versandverpackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, daß die Versandhülle (10) aus einem glasklaren, durchsichtigen Kunststoff besteht.
16. Versandverpackung nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Lesefläche (3) auf einem steifen Träger, wie einer Pappe, angeordnet ist, wobei der Träger eine größere Fläche als der Informationsträger aufweist und lösbar mit diesem verbunden ist, wobei auf dem Informationsträger eine wei­ tere Lesefläche (3) angeordnet ist.
17. Versandverpackung nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Personalisierung (4) und, soweit aufzubringen, die Zerti­ fizierung, die Frankierung (5) sowie die Individualisie­ rung (7) vor dem Versand auf die entsprechenden freien Flächen der Lesefläche (3) aufgedruckt sind.
18. Versandverpackung nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Personalisierung (4) und, soweit aufzubringen, die Zerti­ fizierung, die Frankierung (5) sowie die Individualisie­ rung (7) auf den entsprechenden freien Flächen der Lese­ fläche (3) mindestens teilweise durch einen Aufkleber und/oder mit einem Stempel und/oder handschriftlich auf­ gebracht sind, wobei die nicht auf diese Weise aufge­ brachten Informationen aufgedruckt sind.
19. Verfahren zum Herstellen einer Versandverpackung mit einem scheibenförmigen, opto-elektronischen Informations­ träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Lesefläche (3) sowohl allgemeine, für eine Anzahl von Informationsträgern gleiche, Informationen als auch auf eine freie Fläche für eine Personalisierung (4) und, so­ weit vorgesehen, auf weitere freie Flächen eine Zertifi­ zierung, eine Frankierung (5) sowie eine Individualisie­ rung (7) mit von Informationsträger zu Informationsträger unterschiedlichen Informationen aufgebracht werden und anschließend die einzelnen Informationsträger versandfer­ tig verpackt werden.
20. Verfahren nach Anspruch 19 dadurch gekennzeichnet, daß die auf die Lesefläche (3) aufzubringenden speziellen, von Informationsträger zu Informationsträger unterschied­ lichen, Informationen gleichzeitig mit den allgemeinen, für eine Anzahl von Informationsträgern gleichen, Infor­ mationen aufgedruckt werden.
21. Verfahren nach Anspruch 19 und/oder 20, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die speziellen Informationen mindestens teilweise durch einen Aufkleber und/oder mit einem Stem­ pel und/oder handschriftlich aufgebracht werden, wobei die nicht auf diese Weise aufgebrachten Informationen aufgedruckt werden.
22. Verfahren nach Anspruch 19 dadurch gekennzeichnet, daß die speziellen Informationen zumindest teilweise hand­ schriftlich aufgebracht werden.
23. Einrichtung zur Herstellung von Versandverpackungen mit einem scheibenförmigen, opto-elektronischen Informations­ träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung eine Vorrichtung zum Aufbringen der allgemei­ nen, für eine Anzahl von Informationsträgern gleiche, In­ formationen sowie eine Vorrichtung zum Aufbringen der speziellen, von Informationsträger zu Informationsträger unterschiedlichen, Informationen sowie eine Vorrichtung zum Verpacken der Informationsträger aufweist, wobei die Vorrichtung zum Aufbringen der Informationen von einer Datenverarbeitungsanlage (28) gesteuert ist, die sowohl erste, allgemeine Daten als auch zweite, individuelle Da­ ten zur Verfügung stellt, die auf die Informationsträger aufgebracht werden.
24. Einrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Auftragen der Informationsdaten eine Druckvorrichtung für die allgemeinen und individuellen Daten ist.
25. Einrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Auftragen der Informationsdaten aus einer Druckvorrichtung und/oder einer Vorrichtung zum Aufbringen von Aufklebern und/oder einer Stempelvorrich­ tung besteht.
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