DE19749968A1 - Versandverpackung mit einem scheibenförmigen Informationsträger sowie ein Verfahren und eine Einrichtung zur Herstellung derselben - Google Patents
Versandverpackung mit einem scheibenförmigen Informationsträger sowie ein Verfahren und eine Einrichtung zur Herstellung derselbenInfo
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-
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Versandverpackung mit
einem scheibenförmigen, opto-elektronischen Informationsträ
ger, wie eine Compactdisc (CD) eine Videodisc (LCD), eine
Mikrocompactdisc (MCD), eine Digital-Versatile-Disc (DVD),
wobei der Informationsträger eine Abspielfläche für opto
elektronisch abspielbare und vorzugsweise digital aufgezeich
nete Informationen sowie eine Lesefläche mit unmittelbaren
lesbaren Informationen aufweist sowie ein Verfahren und eine
Einrichtung zur Herstellung der Versandverpackung.
Es ist bekannt, zum Schutz vor Beschädigungen scheibenförmige
Informationsträger in Behältern oder Hüllen unterschiedlicher
Art aufzubewahren
Ein bekannter Behälter zur Aufbewahrung einer CD ist eine
aufklappbare Hartkunststoffbox. Der Deckel der Hartkunst
stoffbox ist durchsichtig. Die CD liegt in einer muldenförmi
gen Vertiefung mit ihrer Abspielfläche auf dem Boden der Mul
de auf. Die Seite mit den optisch lesbaren Informationen,
insbesondere dem Titel und dem Inhalt der Aufzeichnungen auf
der CD, ist dem durchsichtigen Deckel der Hartkunststoffbox
zugewandt und durch diese sichtbar.
Der Versand einer CD in einer Hartkunststoffbox erfolgt in
Spezialkartons. Eine derartige Hartkunststoffbox hat einen
sehr großen Platzbedarf und benötigt einen hohen Verpackungs
aufwand.
Damit besteht durch die erforderliche Beseitigung der Ver
sandverpackung und auch der Hartkunststoffbox ein potentiel
les Problem der Umweltverschmutzung.
Durch die DE 195 10 701 A1 ist eine Hülle zur Aufnahme minde
stens eines scheibenförmigen Informationsträgers, insbesonde
re einer Compactdisc mit mindestens einer aus Kunststoffolie
gebildeten, durch eine Lasche verschließbaren, Tasche be
kannt. Die, der mit Informationen versehenen Seite des Infor
mationsträgers zugewandte, Innenseite der Hülle ist durch
eine Schutz- bzw. Schonfolie abgedeckt. Die Schutz- bzw.
Schonfolie ist dabei von einer durchscheinenden Vliesmate
rialfolie gebildet.
Mit der Hülle ist es möglich, den Verpackungsaufwand zu redu
zieren. Bei einem Einzelversand einer Compactdisc in einer
derartigen Hülle sind jedoch ebenfalls eine zusätzliche Ver
packung in einem Spezialkarton sowie eine individuelle Adres
sierung und Frankierung auf dem Spezialkarton erforderlich.
Damit erfordert der Einzelversand in der Hülle einen zusätz
lichen Aufwand, ebenso die Beseitigung der Verpackung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Versandver
packung mit einem scheibenförmigen, opto-elektronischen In
formationsträger, wie eine Compactdisc (CD), eine Videodisc
(LCD), eine Mikrocompactdisc (MCD), eine Digital-Versatile-Disc
(DVD), wobei der Informationsträger eine Abspielfläche
für opto-elektronisch abspielbare und vorzugsweise digital
aufgezeichnete Informationen sowie eine Lesefläche mit unmit
telbaren lesbaren Informationen aufweist sowie ein Verfahren
und eine Einrichtung zur Herstellung der Versandverpackung,
zu schaffen, mit welcher der Aufwand an Verpackung, Adressie
rung usw. für einzeln zu versendende Informationsträger ver
ringert wird.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die
Lesefläche eine freie Fläche für eine vor dem Versand aufzu
bringende Personalisierung aufweist und daß die Abspielfläche
durch eine Schutzschicht der Versandverpackung abgedeckt ist.
Vorzugsweise weist die Lesefläche eine freie Fläche für den
Adressaten und/oder den Adressanten auf.
Vorteilhaft ist es, daß die Lesefläche weitere freie Flächen
für eine vor dem Versand aufzubringende Zertifizierung in
Form von Nummern, einem Strichcode und/oder Buchstaben
und/oder die aufzubringende Frankierung aufweist.
Damit kann die Sendung in einfacher Weise freigemacht und
durch die Post versandt werden.
Mit dieser Lösung ist eine Versandverpackung geschaffen, die
einen weltweiten Versand von optisch abspielbaren, scheiben
förmigen Informationsträgern mit unterschiedlichen Versand
unternehmen, wie der öffentlichen Post, aber auch privaten
Kurierdiensten, ermöglicht.
Die Versandverpackung ist so ausgebildet, daß unmittelbar auf
dem scheibenförmigen Informationsträger freie Flächen ange
ordnet sind, auf die Informationen aufgebracht werden können,
die für den Versand wesentlich sind.
Hierbei kann die Lesefläche als eine als oberste Schicht auf
dem Informationsträger aufgebrachte Druckfläche ausgebildet
sein. Die Lesefläche kann auch als eine mit dem Informations
träger fest verbundene Klebefolie ausgebildet sein.
Weiterhin ist es möglich, daß die Lesefläche als ein mit dem
Informationsträger fest verbundenes Blatt aus Papier, vor
zugsweise in Form von Karton, ausgebildet ist.
Vorteilhafterweise kann auf der Lesefläche als Schutzschicht
eine abziehbare Klebefolie aufgebracht sein. Die abziehbare
Klebefolie kann dabei als eine zweite Lesefläche ausgebildet
sein, die eine freie Fläche für eine vor dem Versand aufzu
bringende Personalisierung aufweist.
Zweckmäßigerweise kann die abziehbare Klebefolie weitere
freie Flächen für eine vor dem Versand aufzubringende Zerti
fizierung und/oder die vor dem Versand aufzubringende Fran
kierung aufweisen.
Auf diese Weise ist es möglich, die abziehbare Klebefolie als
für den Versand wesentliche Fläche auszubilden, während die
mit dem Informationsträger fest verbundene Klebefolie oder
Druckfläche mit Informationen über den Inhalt des Informa
tionsträgers versehen ist.
Zur Sicherung der Abspielfläche ist es vorteilhaft, daß
die Schutzschicht auf der Abspielfläche als eine abziehbare
Einweg- oder Mehrfachklebefolie ausgebildet ist.
Die Lesefläche kann weiterhin eine Beschriftung mit einer
freien Fläche für die Anrede des Adressaten und weitere
individuelle Hinweise aufweisen.
Eine weitere Ausbildung der Erfindung besteht darin, daß der
Informationsträger zum Versand in eine Versandhülle einge
steckt ist, die mindestens im Bereich der Personalisierung
eine durchsichtige Fläche aufweist, wobei die Innenseite der
Versandhülle, an der die Abspielfläche anliegt, die Schutz
schicht für die Abspielfläche bildet. Es ist möglich, daß
zwischen der Abspielfläche und der Innenseite der Versandhül
le ein Deckblatt eingeschoben ist. Dieses kann auch als Falt
blatt oder booklet ausgebildet sein. Wenn ein derartiges
Deckblatt eingeschoben ist, bildet es die Schutzschicht für
die Abspielfläche des Informationsträgers.
Zweckmäßig ist es, wenn die Versandhülle im Bereich der
Personalisierung und im Bereich für die Zertifizierung sowie
für die Frankierung eine durchsichtige Fläche aufweist.
Vorteilhafterweise besteht die Versandhülle aus einer bieg
samen Kunststoffolie oder aus Papier bzw. Pappe.
Die Versandhülle kann dabei aus einem glasklaren, durchsich
tigen Kunststoff bestehen.
Um auch für kleine, scheibenförmige Informationsträger, wie
MCD oder DVD, eine einfache Versandverpackung schaffen zu
können, ist es vorteilhaft, daß die Lesefläche auf einem
steifen Träger, wie einer Pappe, angeordnet ist, wobei der
Träger eine größere Fläche als der Informationsträger auf
weist und lösbar mit diesem verbunden ist, wobei auf dem
Informationsträger eine weitere Lesefläche angeordnet ist.
Damit ist die Deckschicht ausreichend groß, um die freie
Fläche für die Personalisierung, aber auch freie Flächen für
eine Frankierung und Zertifizierung vorsehen zu können.
Die Deckschicht bildet dabei gleichzeitig einen sicheren
Schutz für die zum Versand kommenden kleineren Informations
träger. Die Deckschicht besteht dabei aus einem steifen Mate
rial, wie Karton.
Eine bevorzugte Ausführung der Versandverpackung besteht dar
in, daß die Personalisierung und, soweit aufzubringen, die
Zertifizierung, die Frankierung sowie die Individualisierung
vor dem Versand auf die entsprechenden freien Flächen der
Lesefläche aufgedruckt sind.
Weiterhin ist es möglich, daß die Personalisierung und, so
weit aufzubringen, die Zertifizierung, die Frankierung sowie
die Individualisierung auf den entsprechenden freien Flächen
der Lesefläche mindestens teilweise durch einen Aufkleber
und/oder mit einem Stempel und/oder handschriftlich aufge
bracht sind, wobei die nicht auf diese Weise aufgebrachten
Informationen aufgedruckt sind.
In weiterer Ausbildung der Erfindung umfaßt diese ein Ver
fahren zum Herstellen einer Versandverpackung mit einem
scheibenförmigen, opto-elektronischen Informationsträger,
wobei auf die Lesefläche sowohl allgemeine, für eine Anzahl
von Informationsträgern gleiche, Informationen als auch auf
eine freie Fläche für eine Personalisierung und, soweit vor
gesehen, auf weitere freie Flächen eine Zertifizierung, eine
Frankierung sowie eine Individualisierung mit von Informa
tionsträger zu Informationsträger unterschiedlichen Informa
tionen aufgebracht werden und anschließend die einzelnen In
formationsträger versandfertig verpackt werden.
Vorzugsweise werden die auf die Lesefläche aufzubringenden
speziellen, von Informationsträger zu Informationsträger un
terschiedlichen, Informationen gleichzeitig mit den allgemei
nen, für eine Anzahl von Informationsträgern gleichen, Infor
mationen aufgedruckt.
Es ist aber auch möglich, daß die speziellen Informationen
mindestens teilweise durch einen Aufkleber und/oder mit einem
Stempel und/oder handschriftlich aufgebracht werden, wobei
die nicht auf diese Weise aufgebrachten Informationen aufge
druckt werden.
Weiterhin können die speziellen Informationen zumindest teil
weise handschriftlich aufgebracht werden.
Eine weitere Ausbildung der Erfindung besteht in einer Ein
richtung zur Herstellung von Versandverpackungen mit einem
scheibenförmigen, opto-elektronischen Informationsträger,
wobei die Einrichtung eine Vorrichtung zum Aufbringen der
allgemeinen, für eine Anzahl von Informationsträgern gleiche,
Informationen sowie eine Vorrichtung zum Aufbringen der spe
ziellen, von Informationsträger zu Informationsträger unter
schiedlichen, Informationen sowie eine Vorrichtung zum Ver
packen der Informationsträger aufweist, wobei die Vorrichtung
zum Aufbringen der Informationen von einer Datenverarbei
tungsanlage gesteuert ist, die sowohl erste, allgemeine Daten
als auch zweite, individuelle Daten zur Verfügung stellt, die
auf die Informationsträger aufgebracht werden.
Vorzugsweise ist die Einrichtung so ausgebildet, daß die
Vorrichtung zum Auftragen der Informationsdaten eine Druck
vorrichtung für die allgemeinen und individuellen Daten ist.
Eine weitere Möglichkeit zur Ausbildung der Einrichtung be
steht darin, daß die Vorrichtung zum Auftragen der Informa
tionsdaten aus einer Druckvorrichtung und/oder einer Vorrich
tung zum Aufbringen von Aufklebern und/oder einer Stempelvor
richtung besteht.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher erläutert. In
den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 die Vorderansicht einer Compactdisc mit einer aufge
brachten Deckschicht als Lesefläche,
Fig. 2 die Seitenansicht der Compactdisc nach Fig. 1,
Fig. 3 die Vorderansicht einer Compactdisc mit einer als
oberste Schicht aufgebrachten Druckfläche,
Fig. 4 die Vorderansicht einer Compactdisc in einer Versand
hülle,
Fig. 5 die Seitenansicht der Compactdisc in einer Versand
hülle nach Fig. 4,
Fig. 6 eine schematische Darstellung einer Einrichtung zur
Herstellung von Versandverpackungen mit einem schei
benförmigen, opto-elektronischen Informationsträger.
In Fig. 1 und 2 ist ein scheibenförmiger Informationsträger
in Form einer Compactdisc gezeigt. Die Compactdisc 1 weist
eine Abspielfläche 2 und eine Lesefläche 3 auf.
Die Abspielfläche 2 ist von einer Schutzschicht 9 bedeckt.
Die Schutzschicht 9 besteht aus einer Klebefolie. Sie ist von
der Abspielfläche 2 abziehbar. Dabei kann es eine
Einweg- oder Mehrfachklebefolie sein.
Bei der in Fig. 1 und 2 dargestellten Compactdisc 1 ist auf
der Seite der Lesefläche 3 eine Deckschicht 8 als eine mit
dem Informationsträger fest verbundene Klebefolie bzw. als
ein fest verbundenes Blatt Papier, vorzugsweise in Form von
Karton, angeordnet. Die Deckschicht 8 ist dabei selbst als
Lesefläche 3 ausgebildet und mit unmittelbar lesbaren Infor
mationen versehen. Sie weist mindestens eine freie Fläche für
eine Personalisierung 4 auf. Hierbei kann die freie Fläche
für den Adressaten und/oder den Adressanten vorgesehen sein.
Es kann auch eine freie Fläche für eine vor dem Versand auf
zubringende Zertifizierung in Form von Nummern, einem Strich
code und/oder Buchstaben ausgebildet sein. Dabei kann die
freie Fläche für die Personalisierung 4 zusammenhängend die
freie Fläche für den Adressaten und den Adressanten sowie die
Zertifizierung sein. Weiterhin kann die Lesefläche 3 eine
freie Fläche für eine Frankierung 5 aufweisen.
Die Versandverpackung der Compactdisc 1 besteht, wie darge
stellt, aus der Schutzschicht 9 auf der Abspielfläche 2 und
der Deckschicht 8 mit den freien Flächen für die Personali
sierung 4 sowie für die Zertifizierung und die Frankierung 5.
Eine weitere Verpackung ist nicht erforderlich.
Weiterhin kann die Deckschicht eine freie Fläche für eine Be
schriftung 6 mit einer freien Fläche für eine Individualisie
rung 7 aufweisen. Die Individualisierung 7 besteht vorzugs
weise in der Anrede des Adressaten und in weiteren indivi
duellen Hinweisen an diesen. Vor dem Versand werden die Per
sonalisierung 4 und, wenn gewünscht, die Zertifizierung sowie
die Individualisierung 7 eingetragen. Bei einem Versand durch
die Post wird die Frankierung 5 beispielsweise mit einer
Frankiermaschine aufgebracht. Wenn der Versand durch andere
Versandunternehmen, beispielsweise mit Kurier, erfolgt, kann
eine Frankierung 5 entfallen.
Auf diese Weise können kostengünstig Seriensendungen bei
spielsweise als Werbesendungen versandt werden.
Es ist auch möglich, daß auf der Lesefläche 3 als Schutz
schicht eine abziehbare Klebefolie aufgebracht ist. Die ab
ziehbare Klebefolie kann als eine zweite Lesefläche 3 ausge
bildet sein, die eine freie Fläche für eine vor dem Versand
aufzubringende Personalisierung 4 aufweist. Außerdem kann die
abziehbare Klebefolie mit weiteren freien Flächen für eine
vor dem Versand anzufertigende Zertifizierung und/oder Fran
kierung 5 versehen sein.
Auf der zweiten Lesefläche 3, die unter der abziehbaren Kle
befolie liegt, können dann die Informationen zum Inhalt der
Compactdisc 1 aufgebracht sein.
Auf diese Weise ist es möglich, daß der Empfänger der Com
pactdisc 1 nach Erhalt die obere Klebefolie abzieht und dann
auf der zweiten Lesefläche 3 unmittelbar die üblichen Infor
mationen ablesen kann.
In der Fig. 3 ist eine weitere Ausführungsform des Informa
tionsträgers dargestellt. Hierbei ist die obere Schicht der
Compactdisc 1 selbst die unmittelbare Lesefläche 3. Bei einer
derartigen Ausbildung ist es möglich, die für den Versand er
forderlichen Informationen unmittelbar auf das Material, aus
dem ein solcher Informationsträger besteht, aufzudrucken.
Die Informationen können aber auch mindestens teilweise durch
Aufkleben und/oder mit einem Stempel, insbesondere die Fran
kierung 5 und/oder handschriftlich, hierbei insbesondere die
Individualisierung 7, aufgebracht sein, wobei die nicht auf
diese Weise aufgebrachten Informationen aufgedruckt sind. In
der Fig. 3 ist die mögliche Ausbildung einer derartigen Lese
fläche gezeigt, wobei auf der oberen Hälfte der Compactdisc 1
die freien Flächen für die Personalisierung 4, die Frankie
rung 5 und die Beschriftung 6 angeordnet sind.
In der unteren Hälfte ist eine weitere Fläche 20 angeordnet.
Auf der Fläche 20 sind Informationen über den Inhalt der Ab
spielfläche 2 aufgebracht.
In den Fig. 4 und 5 ist eine weitere Ausbildung einer Ver
sandverpackung für einen scheibenförmigen Informationsträger
gezeigt. Die Compactdisc 1 ist in eine Versandhülle 10 einge
steckt. Die Lesefläche 3 weist sowohl als Ausführungsform des
Informationsträgers nach Fig. 1 und 2 als auch nach Fig. 3
freie Flächen für eine Personalisierung 4 auf. Weiterhin kön
nen freie Flächen für eine Zertifizierung sowie eine Frankie
rung 5 vorgesehen sein. Außerdem kann die Beschriftung 6 mit
der freien Fläche für die Individualisierung 7 vorgesehen
sein. Durch die unmittelbare Anordnung insbesondere der Per
sonalisierung 4 und auch der Frankierung 5 auf der Compact
disc 1 ist es möglich, diese in einer unbeschrifteten Ver
sandhülle 10 zu versenden. Die Versandhülle 10 ist mindestens
im Bereich der Personalisierung 4 und der Frankierung 5
durchsichtig.
In der Fig. 4 ist eine Versandhülle 10 mit einer Verschluß-
lasche 11 gezeigt. Die an der Abspielfläche 2 anliegende Sei
te der Versandhülle 10 bildet die Schutzschicht 9. Die Com
pactdisc 1 kann in einer derartigen Versandverpackung als
Drucksache verschickt werden. Bei Seriensendungen ist dieses
besonders kostensparend.
Auf die Abspielfläche 2 kann auch zusätzlich eine abziehbare
Einweg- oder Mehrfachklebefolie, wie varstehend beschrieben,
als Schutzschicht 9 aufgebracht sein.
Die Versandhülle 10 ist unterschiedlich gestaltbar.
Einen guten Schutz als Versandverpackung für die Compactdisc
1 bildet eine Versandhülle 10 aus einem biegsamen Kunststoff.
Die Versandhülle 10 kann auch aus Papier bestehen und mit
Sichtfenstern im Bereich der Personalisierung 4 sowie der
Frankierung 5 versehen sein.
In der Versandhülle 10 ist im Bereich der Abspielfläche 2
ein Deckblatt 12, auch in Form eines Faltblattes oder
booklets, einsteckbar. Das Deckblatt 12 besteht vorzugsweise
aus Papier. Es kann auf der, der Abspielfläche 2 zugewandten,
Seite mit einem Schutzvlies 13 versehen sein. Das Deckblatt
12 bildet in diesem Fall die Schutzschicht 9.
In der Versandhülle 10 ist das Deckblatt 12 zwischen der Ab
spielfläche 2 der Compactdisc 1 und der Innenseite der Ver
sandhülle 10 eingesteckt. Die an der Innenseite der Versand
hülle 10 anliegende Seite des Deckblattes 12 kann eine Text
seite 14 bilden. Diese kann dann zusätzlich mit schriftlichen
Informationen versehen sein. Mit einer durchsichtigen Ver
sandhülle 10 ist der Text von außen lesbar.
Die Versandhülle 10 braucht nicht fortgewarfen zu werden. Sie
kann gleichzeitig zur Aufbewahrung der Compactdisc 1 vom Ver
braucher benutzt werden.
In nicht dargestellter Weise kann die auf der Lesefläche 3
aufgebrachte Deckschicht 8 eine größere Fläche als der Infor
mationsträger aufweisen. Das ist dann besonders vorteilhaft,
wenn diese einen relativ kleinen Durchmesser, wie eine MCD
oder eine DVD, aufweist. Dabei besteht die Deckschicht 8 aus
einem steifen Material und die Verpackung erfolgt vorzugswei
se in einer Versandhülle 10, wie in der Fig. 3 gezeigt.
Wenn ein scheibenförmiger Informationsträger anstelle der Le
sefläche 3 mit unmittelbar lesbaren Informationen eine zweite
Abspielfläche 2 aufweist, kann die zweite Abspielfläche 2
ebenfalls durch eine Schutzschicht 9 abgedeckt sein. Die
Schutzschicht 9 bildet dann eine Lesefläche 3 in Form einer
abziehbaren Einweg- oder Mehrfachklebefolie, auf der minde
stens die freie Fläche für die Personalisierung 4 angeordnet
ist. Die freie Fläche für die Zertifizierung sowie die freie
Fläche für die Frankierung 5 sind grundsätzlich ebenfalls
vorgesehen.
In Fig. 6 ist eine Einrichtung zum Herstellen von Versandver
packungen mit einem scheibenförmigen, opto-elektronischen In
formationsträger dargestellt.
Mit der Einrichtung werden auf die Lesefläche 3 jedes Infor
mationsträgers, hier in Form der Compactdisc 1, Informationen
aufgebracht. Die Informationen unterscheiden sich in allge
meine Informationen, die für alle Informationsträger gleich
sind, und in spezielle Informationen, die von Informations
träger zu Informationsträger bzw. von Gruppe von Informa
tionsträgern zu Gruppe von Informationsträgern unterschied
lich sind. Die spezielle Information ist die Information, die
auf die freie Fläche für die Personalisierung und, soweit
vorgesehen, auf weiteren freien Flächen für eine Zertifizie
rung und eine Frankierung 5 aufgebracht werden. Dazu gehört
auch die Individualisierung 7 innerhalb der Beschriftung 6.
Anschließend werden die einzelnen Informationsträger versand
fertig verpackt.
Mit der in Fig. 6 gezeigten Einrichtung werden die Compact
discs 1, die bereits auf ihrer Abspielfläche 2 mit opto
elektronischen Informationen versehen sind, auf ihrer Lese
fläche 3 aber nach unbehandelt sind, einer Vorrichtung zum
Aufbringen von Informationen zugeleitet. Diese Vorrichtung
kann, wie in Fig. 6 gezeigt, eine Druckvorrichtung 26 sein.
Die Druckvorrichtung 26 ist mit einer Datenverarbeitungsanla
ge 28 verbunden und wird von dieser gesteuert. Die Datenver
arbeitungsanlage 28 weist mindestens einen Speicher 30 für
gleiche Informationen und einen Speicher 32 für unterschied
liche Informationen auf. Die gleichen Informationen sind für
die Fläche 20 zum Inhalt der Compactdisc 1, aber auch für die
Beschriftung 6 außer der Individualisierung 7 vorgesehen.
Die Speicher 30 oder Speicher 32 können auch mit einer Fran
kiervorrichtung verbunden sein, wobei dann die Steuerung
anhand der Adresse des Empfängers erfolgt.
Über den Speicher 32 für unterschiedliche Informationen er
folgt das Aufbringen der Personalisierung 4, aber auch der
Zertifizierung.
Die Vorrichtung zum Aufbringen von Informationen kann aber
auch eine Vorrichtung zum Aufbringen von Aufklebern und auch
von Stempelaufdrucken umfassen. Die gesamten Vorrichtungen
werden dann über die Datenverarbeitungsanlage 28 gesteuert.
Die Informationsträger werden über eine Fördereinrichtung,
wie ein Förderband 22, von der Vorrichtung zum Aufbringen von
Informationen, wie der Druckvorrichtung 26, einer Ver
packungsvorrichtung 36 zugeführt und dort mit einer Versandver
packung 38 versehen.
Die Versandverpackung 38 kann dabei ausschließlich aus der
auf der Abspielfläche 2 aufgebrachten Schutzschicht 9 beste
hen. Es ist aber auch möglich, außer der Schutzschicht 9 nach
eine Deckschicht 8, beispielsweise in Form einer Klebefolie,
vorzusehen. In diesem Fall ist es vorteilhaft, die Deck
schicht 8 vor dem Aufbringen der Informationen auf der Lese
fläche anzuordnen und diese dann mit den Informationen zu
versehen.
In bevorzugter Weise wird der Informationsträger in einer
Versandhülle 10 mit einer Verschlußlasche 11 verpackt (Fig. 4
und Fig. 5).
Claims (25)
1. Versandverpackung mit einem scheibenförmigen, opto
elektronischen Informationsträger, wie eine Compactdisc
(CD), eine Videodisc (LCD), eine Mikrocompactdisc (MCD),
eine Digital-Versatile-Disc (DVD), wobei der Informa
tionsträger eine Abspielfläche (2) für opto-elektronisch
abspielbare und vorzugsweise digital aufgezeichnete In
formationen sowie eine Lesefläche (3) mit unmittelbar
lesbaren Informationen aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lesefläche (3) eine freie Fläche für eine vor dem
Versand aufzubringende Personalisierung (4) aufweist und
daß die Abspielfläche (2) durch eine Schutzschicht (9)
der Versandverpackung abgedeckt ist.
2. Versandverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Lesefläche (3) eine freie Fläche für den
Adressaten und/oder den Adressanten aufweist.
3. Versandverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Lesefläche (3) weitere freie Flächen für
eine vor dem Versand aufzubringende Zertifizierung in
Form von Nummern, Strichcode und/oder Buchstaben und/oder
die aufzubringende Frankierung (5) aufweist.
4. Versandverpackung nach den Ansprüchen 1 und 2 und/oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lesefläche (3) als eine
als oberste Schicht auf dem Informationsträger aufge
brachte Druckfläche ausgebildet ist.
5. Versandverpackung nach den Ansprüchen 1 und 2 und/oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lesefläche (3) als eine
mit dem Informationsträger fest verbundene Klebefolie
ausgebildet ist.
6. Versandverpackung nach den Ansprüchen 1 und 2 und/oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lesefläche (3) als ein
mit dem Informationsträger fest verbundenes Blatt aus Pa
pier, vorzugsweise in Form von Karton, ausgebildet ist.
7. Versandverpackung nach Anspruch 1 und einem oder mehreren
der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf
der Lesefläche (3) als Schutzschicht eine abziehbare Kle
befolie aufgebracht ist.
8. Versandverpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich
net, daß die abziehbare Klebefolie als eine zweite Lese
fläche (3) ausgebildet ist, die eine freie Fläche für
eine vor dem Versand aufzubringende Personalisierung (4)
aufweist
9. Versandverpackung nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die abziehbare Klebefolie weitere freie
Flächen für eine vor dem Versand aufzubringende Zertifi
zierung und/oder die vor dem Versand aufzubringende Fran
kierung (5) aufweist.
10. Versandverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Schutzschicht (9) auf der Abspielfläche (2)
als eine abziehbare Einweg- oder Mehrfachklebefolie aus
gebildet ist.
11. Versandverpackung nach Anspruch 1 und einem oder mehreren
der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lesefläche (3) eine Beschriftung (6) mit einer freien
Fläche für die Anrede des Adressaten und weitere indivi
duelle Hinweise aufweist.
12. Versandverpackung nach Anspruch 1 und einem oder mehreren
der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Informationsträger zum Versand in eine Versandhülle (10)
eingesteckt ist, die mindestens im Bereich der Personali
sierung (4) eine durchsichtige Fläche aufweist, wobei die
Innenseite der Versandhülle (10), an der die Abspielflä
che (2) anliegt, oder ein zwischen diese eingeschobenes
Deckblatt (12) die Schutzschicht für die Abspielfläche
(2) bildet.
13. Versandverpackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich
net, daß die Versandhülle (10) im Bereich der Personali
sierung (4) und im Bereich für die Zertifizierung sowie
für die Frankierung (5) eine durchsichtige Fläche auf
weist.
14. Versandverpackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich
net, daß die Versandhülle (10) aus einer biegsamen Kunst
stoffolie oder aus Papier bzw. Pappe besteht.
15. Versandverpackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich
net, daß die Versandhülle (10) aus einem glasklaren,
durchsichtigen Kunststoff besteht.
16. Versandverpackung nach Anspruch 1 und einem oder mehreren
der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lesefläche (3) auf einem steifen Träger, wie einer Pappe,
angeordnet ist, wobei der Träger eine größere Fläche als
der Informationsträger aufweist und lösbar mit diesem
verbunden ist, wobei auf dem Informationsträger eine wei
tere Lesefläche (3) angeordnet ist.
17. Versandverpackung nach Anspruch 1 und einem oder mehreren
der Ansprüche 2 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Personalisierung (4) und, soweit aufzubringen, die Zerti
fizierung, die Frankierung (5) sowie die Individualisie
rung (7) vor dem Versand auf die entsprechenden freien
Flächen der Lesefläche (3) aufgedruckt sind.
18. Versandverpackung nach Anspruch 1 und einem oder mehreren
der Ansprüche 2 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Personalisierung (4) und, soweit aufzubringen, die Zerti
fizierung, die Frankierung (5) sowie die Individualisie
rung (7) auf den entsprechenden freien Flächen der Lese
fläche (3) mindestens teilweise durch einen Aufkleber
und/oder mit einem Stempel und/oder handschriftlich auf
gebracht sind, wobei die nicht auf diese Weise aufge
brachten Informationen aufgedruckt sind.
19. Verfahren zum Herstellen einer Versandverpackung mit
einem scheibenförmigen, opto-elektronischen Informations
träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf
die Lesefläche (3) sowohl allgemeine, für eine Anzahl von
Informationsträgern gleiche, Informationen als auch auf
eine freie Fläche für eine Personalisierung (4) und, so
weit vorgesehen, auf weitere freie Flächen eine Zertifi
zierung, eine Frankierung (5) sowie eine Individualisie
rung (7) mit von Informationsträger zu Informationsträger
unterschiedlichen Informationen aufgebracht werden und
anschließend die einzelnen Informationsträger versandfer
tig verpackt werden.
20. Verfahren nach Anspruch 19 dadurch gekennzeichnet, daß
die auf die Lesefläche (3) aufzubringenden speziellen,
von Informationsträger zu Informationsträger unterschied
lichen, Informationen gleichzeitig mit den allgemeinen,
für eine Anzahl von Informationsträgern gleichen, Infor
mationen aufgedruckt werden.
21. Verfahren nach Anspruch 19 und/oder 20, dadurch gekenn
zeichnet, daß die speziellen Informationen mindestens
teilweise durch einen Aufkleber und/oder mit einem Stem
pel und/oder handschriftlich aufgebracht werden, wobei
die nicht auf diese Weise aufgebrachten Informationen
aufgedruckt werden.
22. Verfahren nach Anspruch 19 dadurch gekennzeichnet, daß
die speziellen Informationen zumindest teilweise hand
schriftlich aufgebracht werden.
23. Einrichtung zur Herstellung von Versandverpackungen mit
einem scheibenförmigen, opto-elektronischen Informations
träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung eine Vorrichtung zum Aufbringen der allgemei
nen, für eine Anzahl von Informationsträgern gleiche, In
formationen sowie eine Vorrichtung zum Aufbringen der
speziellen, von Informationsträger zu Informationsträger
unterschiedlichen, Informationen sowie eine Vorrichtung
zum Verpacken der Informationsträger aufweist, wobei die
Vorrichtung zum Aufbringen der Informationen von einer
Datenverarbeitungsanlage (28) gesteuert ist, die sowohl
erste, allgemeine Daten als auch zweite, individuelle Da
ten zur Verfügung stellt, die auf die Informationsträger
aufgebracht werden.
24. Einrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung zum Auftragen der Informationsdaten eine
Druckvorrichtung für die allgemeinen und individuellen
Daten ist.
25. Einrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung zum Auftragen der Informationsdaten aus
einer Druckvorrichtung und/oder einer Vorrichtung zum
Aufbringen von Aufklebern und/oder einer Stempelvorrich
tung besteht.
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