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DE19749694A1 - Vorrichtung zum Abpacken von Baustoffen - Google Patents

Vorrichtung zum Abpacken von Baustoffen

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DE19749694A1
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Germany
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filling
packaging
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DE1997149694
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Inventor
Lutz Stache
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AHG BAUSTOFFHANDELSGESELLSCHAF
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AHG BAUSTOFFHANDELSGESELLSCHAF
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D81/3266Flexible containers having several compartments separated by a common rupturable seal, a clip or other removable fastening device

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Bag Frames (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Vorrichtung zum Abpacken von Baustoffen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Gegenwärtig werden durch den Baustoffhandel eine Vielzahl von unterschiedlichsten Baustoffmischungen angeboten, deren Komponenten nach intensiver Trocknung bereits vor der ei­ gentlichen Verwendung in einem durch den Anwendungszweck bestimmten Mischungsverhältnis vermengt und in einkammrigen Behältnissen, bevorzugt in Säcken aus Papier, unterschied­ licher Größe abgepackt und verkauft werden. Erst zum Zeit­ punkt der Verwendung erfolgt durch Zugabe einer durch An­ wendungsvorschriften bestimmten Wassermenge eine anwen­ dungsgerechte Konditionierung der trocknen Baustoff­ mischung.
Diese Form des Abpackens der Komponenten von Baustoff­ mischungen erfordert zwingend, daß die einzelnen Komponen­ ten absolut frei von Feuchtigkeit sind, da es sonst inner­ halb der Verpackung zu einem vorzeitigen Abbinden kommt, wodurch die gesamte Baustoffmischung unbrauchbar wird und nicht mehr bestimmungsgemäß zum Einsatz gebracht werden kann.
Dadurch weist das bekannte Abpacken den wesentlichen Nach­ teil auf, daß, beispielsweise bei einem als Baustoff­ mischung angebotenem Fertigbeton oder Putzmörtel, zumindest eine der Komponenten der Baustoffmischung, bevorzugt der Zuschlagstoff Kies oder Sand, vor dem eigentlichen Abpack­ vorgang in aufwendiger Weise im wesentlichen vollständig getrocknet werden muß.
Dieser Trocknungsvorgang erfordert einen erheblichen Ko­ stenaufwand durch den Einsatz von Anlagentechnik und Ener­ gie. Allein die Trocknungsanlagen bedingen bis zu 80% der gesamten Investitionskosten für eine Abpack- oder Verpac­ kungslinie. Der ökonomische Widersinn eines solchen Trock­ nungsvorganges wird um so deutlicher, wenn man sich verge­ genwärtigt, daß die mit hohem technischen Aufwand den Kom­ ponenten der Baustoffmischung - im wesentlichen nur unter Berücksichtigung von verpackungstechnischen Randbedingungen- entzogene Feuchtigkeit vor der eigentlichen Anwendung dieser durch eine intensive Trocknung aufbereiteten Bau­ stoffmischung mindestens in gleicher Menge in Form von An­ machwasser wieder hinzugefügt werden muß.
Aus den deutschen Offenlegungsschriften DE-OS 23 56 251 und DE-OS 27 27 451 sind ein Verfahren zum Verpacken von troc­ kenem Reparatur-Zement und Anmachwasser bzw. eine Folien­ hülle zur Abpackung von Stoffen, insbesondere von Schnell­ binder-Zement und Wasser, bekannt. Das Abpacken der beiden Komponenten der Reparaturmischung erfolgt in einem Plastik­ schlauch bzw. in einer Folienhülle, wobei die jeweiligen Komponenten in voneinander durch Schweißnähte getrennte Ab­ packkammern angeordnet sind.
Eine derartige Verpackung weist den Nachteil, daß die Hand­ habbarkeit der Komponenten bei der Herstellung der Bau­ stoffmischung relativ unbequem ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung, welche ein kostengünstiges Abpacken mehrerer, einen unterschiedlichen Feuchtigkeits­ grad aufweisenden Komponenten einer Baustoffmischung durch­ zuführen gestattet, und eine mit dieser Vorrichtung her­ stellbare Verpackung anzugeben, welche die Verwendung der Baustoffmischung für den Verbraucher erleichtert.
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil der Ansprüche 1 und 8 angegebenen Merkmale gelöst.
Die Erfindung schließt die Erkenntnis ein, daß bei der Her­ stellung von vorgefertigten, mehrere Materialkomponenten aufweisenden Baustoffmischungen, welche unter Zugabe von Wasser in einen verarbeitungs- und/oder anwendungsgerechten Zustand gebracht werden müssen, erhebliche ökonomische Vor­ teile erreichbar sind, wenn die Komponenten der Baustoff­ mischung mit dem Feuchtigkeitsgehalt verpackt werden, wel­ chen diese herstellungs-, lagerungs- und/oder transportbe­ dingt aufweisen.
Die Vorrichtung ist erfindungsgemäß zum Abpacken von Kompo­ nenten einer Baustoffmischung in einem Sack, bevorzugt in einem aus Kunststoffsack, bei gleichzeitigem Herstellen ei­ nes Gebindes ausgebildet, welches mehrere, feuchtigkeits­ dicht voneinander getrennte Abpackkammern aufweist.
Entsprechend der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Vorrichtung zum Abpacken von Komponenten einer Baustoffmischung eine Zuführeinrichtung zum Positionieren des Kunststoffsackes in im wesentlichen vertikaler Erstrec­ kung unter einer Einfüllvorrichtung. Die Einfüllvorrichtung ist durch Leitungen mit Speicherbehältern verbunden, aus welche die Komponenten der Baustoffmischung mengengerecht entnommen werden können.
Um den Sack mit der gewünschten Füllung zu versehen, ist eine Einrichtung zum Aufspreizen des unter der Einfüllvor­ richtung positionierten Kunststoffsackes vorgesehen, welche die zum Einfüllen vorgesehene Öffnung des Sackes zugänglich macht. Die Aufspreizeinrichtung ist erfindungsgemäß als Ma­ nipulator mit mindestens drei Greiffingern ausgebildet, um mit geringem Hub des Manipulators eine ausreichend große Einfüllöffnung zu schaffen.
Zur Formung des Kunststoffsackes zu einem Gebinde ist eine Folienschweiß-Einrichtung vorgesehen, mit welcher zumindest jeweils eine Schweißnaht zwecks Bildung von mindestens zwei Abpackkammern und zum Verschließen der Sacköffnung nach dem Einfüllen der Komponenten hergestellt wird.
Die Folienschweiß-Einrichtung weist Schweißbügel auf, wel­ che in Abhängigkeit des Füllregimes und/oder der Form des Gebindes in horizontaler bzw. in horizontaler und vertika­ ler Richtung verfahrbar angeordnet sind und damit Schweiß­ nähte quer zur oder in Einfüllrichtung der Komponenten in den Kunststoffsack setzen kann.
Durch die Anordnung des oder der Schweißbügel wird be­ stimmt, in welcher Weise die Komponenten der Baustoff­ mischung in die Verpackung eingefüllt werden. Entsprechend der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die einzelnen Komponenten nacheinander in den Kunststoffsack eingefüllt, wozu ein Schweißbügel vertikal verfahrbar ange­ ordnet ist und nach dem Einfüllen der jeweiligen Komponente ein sich quer zur Einfüllrichtung erstreckende Schweißnaht setzt. Nach Einfüllen der letzten Komponente der Baustoff­ mischung erfolgt das Verschließen des Gebindes durch eine weitere Quernaht.
Nach einer günstigen Weiterbildung der Erfindung ist ein horizontal und ein vertikal verfahrbarer Schweißbügel vor­ gesehen. Der horizontal verfahrbare Schweißbügel setzt vor Einfüllen der Komponenten der Baustoffmischung eine sich parallel zur Einfüllrichtung erstreckende Schweißnaht. Da­ nach werden die Komponenten der Baustoffmischung gleichzei­ tig in die jeweilige Abpackkammer eingefüllt. Der vertikal verfahrbare Schweißbügel verschließt danach beide Abpack­ kammern durch eine sich quer zur Einfüllrichtung erstrec­ kende Schweißnaht.
Entsprechend verschiedener Varianten für die Herstellung des Gebindes weisen die Abpackkammern eine Schlauch- oder Kissenform auf.
Entsprechend der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Folienschweiß-Einrichtung eine weitere Schweiß­ vorrichtung auf, mit welchem ein Zusatzelement, bevorzugt eine Grifflasche, an einer Seite einer zuvor gesetzten Schweißnaht befestigt werden kann.
Die Grifflasche ist vorgesehen, um zum Zeitpunkt der Her­ stellung der Baustoffmischung die durch die Schweißnaht verbundenen Sackwandungen voneinander zu trennen. Dadurch ist der Kunststoffsack in vorteilhafter Weise als Mischge­ fäß nutzbar.
Eine der Abpackkammern des Gebindes weist dazu nach einer Variante der Erfindung eine Sollbruchlinie auf, welche be­ vorzugt einen ovalen oder kreisförmigen Flächenbereich be­ grenzt.
Zur Erzeugung einer derartigen Sollbruchlinie ist an der Abpackvorrichtung eine Perforier- oder sonstiger Folienma­ terial-Schwächungseinrichtung vorgesehen, mit welcher, be­ vorzugt an der Peripherie einer der Abpackkammern, nach dem Füllvorgang ein leicht heraustrennbarer Flächenbereich erzeugt werden kann. Die Perforierung erfolgt derart, daß eine zum partiellen Öffnen der Wandung ausreichende Materi­ alschwächung entsteht, aber ein Austreten der Inhaltsstoffe aus der Verpackung nicht eintreten kann.
Durch die partiell herstellbare Öffnung ist einerseits das Rührelement eines Mixgeräts und/oder andererseits eine zu­ sätzliche Wassermenge in das durch die Grifflasche in der vorstehend beschriebene Form zu einem geschlossenen Sack aufgeweiteten Gebinde einbringbar, so daß das Vermischen der Komponenten zu der gewünschten Baustoffmischung kann bequem vorgenommen werden.
Für die Vorrichtung zum Abpacken der Komponenten für eine Baustoffmischung ist erfindungsgemäß eine programmierbare Steuerung vorgesehen, um eine zeitliche Koordinierung der Aktivitäten aller Einrichtungen der Abpackvorrichtung zu sichern. Dazu sind Steuerleitungen vorgesehen, welche die Steuerung mit den Speichern für die Säcke bzw. die Griffla­ schen, mit der Aufspreizeinrichtung, mit der Folienschweiß-Einrichtung, mit der Perforier- oder sonstigen Material­ schwächungseinrichtung sowie mit Mengenventilen an den Vor­ ratsbehältern für die Komponenten der Baustoffmischung verbinden.
Durch die programmierbare Steuerung ist zusätzlich auch die Wärmezufuhr zu dem oder den Schweißbügeln bzw. zu dem Schweißelement in der Form geregelt, daß die Schweißnaht einerseits eine für den Transport und das normale Handhaben des Gebindes, beispielsweise beim Verladen oder ausreichen­ de Festigkeit aufweist, daß andererseits aber durch ruckar­ tiges Ziehen an der Grifflasche die miteinander verbundenen Wandungen des Kunststoffsackes zur Herstellung eines Misch­ gefäßes voneinander getrennt werden können.
Darüberhinaus weist die Folienschweiß-Einrichtung entspre­ chend der bevorzugten Ausführungsform der Abpackvorrichtung Sensoren auf, welche die jeweilige Position der verfahrba­ ren Schweißbügel erfassen und den entsprechenden Meßwert über Signalleitungen an die Steuerung übertragen, damit der Vorschub gestoppt und der Schweißvorgang positionsgerecht eingeleitet werden kann.
Die Verwendung eines Kunststoffsackes verhindert in günsti­ ger Weise, daß weder ein Feuchtigkeitsaustausch zwischen den einzelnen, unter Beibehaltung ihres herstellungs-, la­ gerungs- oder transportbedingten Feuchtigkeitsgehalt abge­ packten, Komponenten der Baustoffmischung erfolgen, noch die Feuchtigkeit der Umgebungsluft in die die einzelnen Baustoffkomponenten enthaltenden Abpackkammern des Gebindes eindringen kann.
Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführung der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es zei­ gen:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform für eine erfin­ dungsgemäße Vorrichtung in Blockbilddarstellung,
Fig. 2 die Ansicht eines Querschnitts durch ein mit der Vorrichtung gemäß Fig. 1 hergestelltes Gebinde in­ perspektivischer Darstellung,
Fig. 3 eine weitere vorteilhafte Ausführungsform des in Fig. 2 gezeigten Gebindes in perspektivischer Dar­ stellung.
Fig. 1 zeigt in schematisierter Form eine zum Abpacken ei­ ner aus zwei Komponenten herstellbaren Baustoffmischung ge­ eignete Vorrichtung 1, wobei die beiden Komponenten - je­ weils voneinander getrennt - in eine Abpackkammer eines Ge­ bindes einfüllbar sind, weil eine der Komponenten als Zu­ schlagstoff einen bestimmten Feuchtigkeitsgehalt aufweist und die andere Komponente als im wesentlichen trockenes Bindemittel vorgesehen ist.
In der Vorrichtung 1 werden zur Herstellung des Gebindes aus einer Kunststoffolie gefertigte Säcke 2 verwendet, de­ ren Einfüllöffnung durch eine Einrichtung 3 aufspreizbar ist und welche nach dem Einfüllen der Komponenten der Bau­ stoffmischung durch eine Folienschweiß-Einrichtung 4 zu ei­ nem Gebinde verschweißt werden. Die Komponenten der Bau­ stoffmischung sind jeweils einem Vorratsbehälter 5, 6 über Leitungen 5a und 6a entnehmbar und werden unter Verwendung eines Einfülltrichters 7 nacheinander in den geöffneten Sack 2 eingefüllt. Um eine dem Mischungsverhältnis der Bau­ stoffmischung entsprechend exakte Menge der einzelnen Kom­ ponenten zum Einfüllen entnehmen zu können, sind in den Leitungen 5a und 6a steuerbare Ventile 12 und 13 vorgese­ hen.
Die Einrichtung 3 zum Aufspreizen der Einfüllöffnung des aus einem Sack-Vorratsspeicher 8 zugeführten Sackes 2 weist einen Manipulator 3.1 mit drei Greiffingern 3.2 auf, welche die Sackwandung im Öffnungsbereich erfassen und soweit aus­ einander bewegen, daß eine der Größe des Einfülltrichters 7 angepaßte Einfüllöffnung zur Verfügung steht.
Die Folienschweiß-Einrichtung 4 weist eine auf einem Ge­ stell 4.1 verfahrbaren, zangenförmigen Schweißbügel 4.2 auf, welcher durch einen Antrieb 4.3 in die Richtungen des Doppelpfeils 17 bewegt werden kann.
Nach Einfüllen der ersten, einen transport- und/oder her­ stellungsbedingt einen bestimmten Feuchtigkeitsgehalt auf­ weisenden Komponente der Baustoffmischung in den Sack 2 wird die Folienschweiß-Einrichtung 4 aktiviert. Es wird ei­ ne Schweißnaht 2.1 gesetzt, wodurch eine Abpackkammer 21 entsteht, in welcher die feuchte Komponente luftdicht ein­ geschlossen wird. Anschließend erfolgt das Einfüllen des trockenen Bindemittels in der vorgesehenen Menge. Der Schweißbügel 4.2 wird in Richtung der Aufspreiz-Einrichtung 3 verfahren und Einfüllöffnung des Kunststoffsackes 2 wird durch eine zweite Schweißnaht 2.2 verschlossen. Dadurch wird ein zweiteiliges Gebinde 20 mit kissenförmigen Abpack­ kammern 21 und 22 gebildet.
Ein nicht dargestelltes Gebläse sorgt für ein schnelles Ab­ kühlen der jeweiligen Schweißnaht und sichert eine hohe Ab­ packgeschwindigkeit.
In den Einfülleitungen ist jeweils ein Ventil 4 und 5 vor­ gesehen, um einerseits den Einfüllzeitpunkt und anderer­ seits die Einfüllmenge in die Abpackkammern (vergleiche die Positionen 21 und 22 in Fig. 2) des Gebindes 20 steuern zu können.
Zur Koordinierung der einzelnen Arbeitsschritte beim Abpac­ ken der Komponenten der Baustoffmischung ist eine Steuerung 14 vorgesehen.
Diese Steuerung 14 ist bevorzugt programmierbar ausgebildet und über die Steuerleitungen 3a, 4a, 4d, 8a, 9a, 10a, 12a und 13a mit der Aufspreiz-Einrichtung 3, der Folienschweiß-Einrichtung 4, dem Sack-Vorratsspeicher 8, der Perforier-Einrichtung 9, dem Grifflaschen-Vorratsspeicher 10 und den beiden Mengenventilen 12 und 13 verbunden.
Über die Signalleitungen 4b und 4c ist die Steuerung 14 mit (nicht dargestellten) Positionsgebern verbunden, um die Po­ sition der Schweißnaht 2.1 vorgeben bzw. erfassen zu kön­ nen.
Die Steuerung koordiniert insbesondere den Vorschub sowie Schweißstrom und -dauer für den Schweißbügel 4.2 und das die Grifflasche 2.3 auf der Schweißnaht 2.1 fixierenden Schweißelement 4.4 der Folienschweiß-Einrichtung 4, die Öffnungszeit und die Öffnungsdauer der Mengenventile 12, 13 sowie die zeitgerechte Bereitstellung des zu füllenden Kunststoffsackes 2 bzw. der auf der Schweißnaht 2.1 zu be­ festigenden Grifflasche 2.3 aus dem jeweiligen Speicher 8 bzw. 10. Die Signalleitungen 4b und 4c verbinden in der Folienschweiß-Einrichtung 4 vorgesehene (nicht dargestell­ te) Positionsmelder mit der Steuerung 14, welche die jewei­ lige Position des verfahrbaren Schweißbügels 4.2 erfassen. Durch den an die Steuerung zu übertragenen Meßwert wird der Vorschub des Schweißbügels gestoppt und der Schweißvorgang zum Setzen der Schweißnaht 2.1 zwischen den Abpackkammern 21, 22 bzw. zum Verschließen des Gebindes 20 kann positi­ onsgerecht eingeleitet werden.
In Fig. 2 ist ein mit der Vorrichtung 1 gemäß Fig. 1 ab­ gepacktes Gebinde 20 perspektivisch in Querschnittsdarstel­ lung gezeigt.
Das Gebinde weist zwei Abpackkammern 21 und 22 auf, welche nacheinander gefüllt werden und durch die nach dem ersten Füllvorgang hergestellte Schweißnaht 2.1 voneinander ge­ trennt sind. Die Einfüllrichtung ist durch den Pfeil 15 an­ gedeutet.
Das gefüllte Gebinde 20 enthält in der im Schnitt gezeigten Abpackkammer 21 naturfeuchten Sand 26 als Zuschlagstoff und in der Abpackkammer 22 absolut trockenen Kalk 25 als Binde­ mittel und hat ein Gewicht von 25 Kilogramm.
Die in dem Gebinde 20 vorhandenen Materialien 25, 26 sind mengenmäßig derart aufeinander abgestimmt, daß mit einer vom Feuchtigkeitsgrad des Sandes anhängige Menge von An­ machwasser ein Putzmörtel herstellbar ist.
Die Grifflasche 2.3 ist an zwei Punkten mit der den Abpack­ kammern 21, 22 gemeinsamen Schweißnaht 2.1 verbunden. Durch Ziehen an der Grifflasche läßt sich die Schweißnaht 2.1 derart trennen, daß die Abpackkammern geöffnet werden, ohne daß die Wandung des Kunststoffsackes Schaden nimmt. Dadurch wird das Gebinde 20 in ein bequem zu handhabendes Mischge­ fäß verwandelt, welches über einen durch die Sollbruchlinie 2.4 begrenzten Flächenbereich 24 in der Abpackkammer 22 zu­ gänglich gemacht werden kann. Die Sollbruchlinie wird durch eine Perforation gebildet, welche das Material in ausrei­ chendem Maße schwächt, ohne daß für den Inhalt 25 der Ab­ packkammer 22 eine Möglichkeit zum Austreten aus dem Gebin­ de 20 besteht.
Durch die an der Sollbruchlinie 2.4 geschaffene Öffnung kann das Rührelement eines Mischgerätes und - falls erfor­ derlich - zur Herstellung der Baustoffmischung benötigtes Wasser in das Mischgefäß eingeführt werden.
Die die Wandung des Mischgefäßes bzw. des Gebindes bildende Kunststoffolie, die Seitennaht 23 des Gebindes und die nach dem Einfüllen des Kalks 25 gesetzt Schweißnaht 2.2 weisen jeweils eine solche Festigkeit auf, daß sie auch den star­ ken mechanischen Belastung während des Mischens gewachsen sind.
In Fig. 3 ist eine andere Form eines mit einer erfindungs­ gemäßen Vorrichtung 1 abgepacktes Gebinde 30 perspektivisch in Querschnittsdarstellung gezeigt.
Das Gebinde 30 weist zwei sich parallel zueinander erstrec­ kende, schlauchförmige Abpackkammern 31 und 32 auf, welche durch die Schweißnähte 2.1', 2.2' und 33 begrenzt sind.
Die sich parallel zur Einfüllrichtung 15 erstreckende Schweißnaht 2.1' wird durch einen horizontal verfahrbaren Schweißbügel erzeugt, nachdem der Kunststoffsack unter der Einfüllvorrichtung (vergleiche die Positionen 2 und 7 in Fig. 1) positioniert worden ist. Danach erfolgt ein gleichzeitiges Einfüllen der Komponenten der Baustoff­ mischung in die beiden Abpackkammern, welche anschließend durch die von einem vertikal verfahrbaren Schweißbügel er­ zeugte Schweißnaht 2.2' verschlossen werden.
Die Abpackkammer 31 enthält eine Füllung mit feuchtem Kies 35 als Zuschlagstoff, die Abpackkammer 32 ist mit Zement 36 als trockenes Bindemittel gefüllt.
Das durch das Volumen der Abpackkammern 31, 32 bestimmte Mengenverhältnis der Komponenten 35 und 36 beträgt etwa 1 zu 2,5. Dieses Verhältnis ist entsprechend dem Einsatzbe­ reich des mit Anmachwasser aus den beiden Komponenten her­ zustellenden, hochwertigen Betons gewählt.
Das Mischen der Komponenten erfolgt - wie in den Ausführun­ gen zu Fig. 2 beschrieben - innerhalb des zu einem Misch­ gefäß aufgeweiteten Gebindes. Dazu wird die Grifflasche 2.3' zum Trennen der Schweißnaht 2.1' und die Sollbruchli­ nie 2.4' zum Heraustrennen des Flächenstücks 34 genutzt. Über die dadurch entstehende Öffnung wird das erforderliche Anmachwaser eingefüllt und ein Rührstab eines Mixers einge­ führt.
Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsbeispie­ le. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch macht.

Claims (11)

1. Vorrichtung (1) zum Abpacken von pulverförmigen und/oder gekörnten, schüttfähigen Baustoffen, welche als Komponenten (25, 26, 35, 36) in einem bestimmten Mengenver­ hältnis unter Zugabe von Wasser zur Herstellung einer Bau­ stoffmischung bestimmt sind, in einen Kunststoffsack (2), gekennzeichnet durch,
  • - eine Zuführeinrichtung (8) zum Positionieren des Sac­ kes (2) in im wesentlichen vertikaler Erstreckung un­ ter einer durch Leitungen mit Speicherbehältern (5, 6) verbundenen Einfüllvorrichtung (7),
  • - eine Einrichtung (3) zum Aufspreizen der Einfüllöff­ nung des unter die Einfüllvorrichtung (7) positionier­ ten Sackes (2),
  • - eine Folienschweiß-Einrichtung (4) zum Herstellen zu­ mindest einer Trennaht zwecks Bildung von mindestens zwei Abpackkammern und zum Verschließen der Sacköff­ nung nach dem Einfüllen der Komponenten (25, 26, 35, 36),
  • - eine Perforier- oder sonstigen Vortrenn- oder Materi­ alschwächungseinrichtung (9) und
  • - eine programmierbare Steuerung (14) zur zeitlichen Ko­ ordinierung der Aktivitäten der Einrichtungen (3, 4, 8 und 9) zum Herstellen einer mehrkammrigen Verpackung für die Kom­ ponenten (25, 26, 35, 36) der Baustoffmischung.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Folienschweiß-Einrichtung (4) einer Schweißvorrich­ tung (4.4) zum Befestigen eines Zusatzelements (2.3, 2.3') an einer gesetzten Schweißnaht (2.1, 2.1') aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Zusatzelement als Grifflasche (2.3, 2.3') ausgebil­ det ist und im wesentlichen aus dem gleichen Werkstoff be­ steht, wie der Sack (2).
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, da­ durch gekennzeichnet, daß die Folienschweiß-Einrichtung (4) zum Setzen von sich quer zur Einfüllrichtung (15) bzw. Längserstreckung des Sackes (2) erstreckenden Schweißnähten (2.1) ausgebildet ist, so daß sie die Komponenten (25, 26) wechselweise in in Einfüllrichtung (15) hintereinanderlie­ gend angeordnete Abpackkammern (21, 22) einfüllbar sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, da­ durch gekennzeichnet, daß die Folienschweiß-Einrichtung (4) zum Setzen von sich in und quer zur Einfüllrichtung (15) bzw. von sich in Längs- und Querrichtung des Sackes (2) er­ streckenden Schweißnähten (2.1, 2.1') ausgebildet ist, so daß die Komponenten (35, 36) im wesentlichen gleichzeitig in sich zueinander und zur Einfüllrichtung (15) parallel erstreckende Abpackkammern (31, 32) einfüllbar sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Komponenten (26, 35) in feuchtem bzw. durchfeuchtetem Zustand in eine Abpackkammer (21, 31) der mehrkammrigen Verpackung (20, 30) abpackbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Komponente (26, 35) eine herstellungs-, lagerungs- oder transportbedingt enthaltene Feuchtigkeitsmenge auf­ weist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Einrichtung (3) zum Aufspreizen der Ein­ füllöffnung einen Manipulator (3.1) mit mindestens drei in Greiffingern (3.2) aufweist, welche in einer ersten Konfi­ guration zum Eingreifen in die Einfüllöffnung einen gerin­ geren gegenseitigen horizontalen Abstand aufweisen als in ihrer die Sacköffnung aufspreizenden und zum Einfüllen hal­ tenden Position.
9. Mit der Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche hergestellte Verpackung in Form eines Gebindes (20, 30) mit im wesentlichen schlauch- oder kissenförmigen Ab­ packkammern (21, 22, 31, 32), wobei die Abpackkammern (21, 22 bzw. 31, 32) jeweils durch eine Schweißnaht (2.1 bzw. 2.1') voneinander getrennt sind, gekennzeichnet durch mindestens eine Grifflasche (2.3, 2.3'), welche mit ihren Enden an der Schweißnaht (2.1 bzw. 2.1') auf einer Seite des Gebindes (20, 30) befestigt und zum Lösen der durch die Schweißnaht (2.1 bzw. 2.1') verbundenen Wandungen des Sac­ kes (2) unter Bildung eines allseitig geschlossenen Misch­ raums zur Herstellung der Baustoffmischung vorgesehen ist.
10. Verpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß in der Hülle einer der Abpackkammern (22, 31) eine Sollbruchlinie (2.4, 2.4') zum Erzeugen einer zum Einbrin­ gen eines Mischwerkzeugs nutzbaren Hüllenöffnung (24, 34) vorgesehen ist.
11. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Sollbruchlinie (2.4, 2.4') an der Peripherie des Gebindes (20 bzw. 30) angeordnet ist und eine kreisför­ mige oder ovale Fläche begrenzt.
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